1868 / 208 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zee diesjährigen ordentlichen Generab-Bersanuniang iat Geschäfts- lokale der Gesellschaft zu Empel werden die Herren Actionaire am 5. Oktober, Vormittags 12 Uhr, eingeladen.

Buben der Tages - Ordnung kommen zur besondern Verhandlung und Beschlußfassung : 4 U i : 1) Ertheilung der Decharge für das Jahr 1. Juli 1866 bis

30. Juni 1867, und für das Jahr 1, Juli 1867 bis 30. Juni 1868, auch fürden Fall, daß die zur Revisions-Kommission gewählten Herren Actionaire, wie im verflossenen Jahre, nicht sämmtlich zur Prüfung des Rechnungs-Abschlusses er- \chienen sein sollten. 2) Berathung und Beschlußfassung über die im Jahre 1862 fon- trahirte Anleihe resp. deren Rückzahlung. Prinz Leopold-Hütte, 18. Auguft 1868. Der Vorstand der Actien-Gesellschaft »Prinz Leopold« für Hüttenbetrieb, Puddlings- und Walzwerk zu Empel.

Bekanntmachung. Königliche Niederschlesish-Mär- fische Eisenbahn. Vom 26. d. M. ab wird im Lokalverkehr auf den der diesseitigen Verwaltung untergebenen Eisenbahnen der Artikel »Mehl« zur ernen Klasse B. tarifirt. Berlin, den 24. August 1868. Königliche Direction der Nieders{lesi{-Märkischen Eisenbahn.

[2921] Preussische Hypotheken-Versicherungs-Actien- Gesellschaft,

Status Ende August 1868.

Paal V A Thlr. Sgr. Pf.

5,000,000. O S und Prämien-

2,133,425. —. —.

1,173,610. 16. 5.

00,1101 B 9

396,973. 14. 6.

106,247. 4. 2.

Actien-Kapital

Emission von Certificaten, Depôt - Scheinen

Depositen und Obligo’s

Prämien-Einnahme

Reserven

UVUeberschüsse

Actien-W echsel . 196,800.

479,758,

168,903. 1,162,513.

aas Q 42D. 165,678. 11.

209,291. 14.

410,692.

107,045.

18,200.

11,93.

i 3,502,969. Die Direction.

Hübner. Wolff. Geysmer.

E E le bersicht er Bank des Berliner Kassen-Vereins. Activa. 1) Geprägtes Geld und Barren Thle, 405,509. 2) Kassen - Anweisungen, Noten und Giro- Anweisungen der Preussischen Haupt-Bank » 41,305,140. 3) Wechsel-Bestände » 41,723,286. A) Lombard-Bestände .….... N » 41,755,900. 5 Grundstück, verschiedene Forderungen und 162,000. 64,112. 873,030.

3,329,424.

Wechselbestand Lombard-V orschüsse Hypotheken, eigene

0. der Emissionen ........ eco. Cautions-Depôts Debitoren Cassa- und Bankguthaben Gesellschafts-Gebäude und Inventar Grundstücke Agentur- und Geschäfts-Unkosten

Sl oel ol arl] R

[2922]

6) Staats- und andere Werthpapiere Pass1va. 1) Bank-Noten im Umlauf 2) Guthaben von Instituten und Privat -Per- sonen mit Einschluss des Giro-Verkebrs. » Berlin , den 31. August 1868.

Die Direction. Mendelssohn. F. Güterbock. Hache.

Stand der Frankfurter Bank am 31. August 1868. Activa,

Gemünztes Geld und Silber-Barren. Fl. 20,224,200 + Fl. Diskontirte Wechsel » 8/217,700 » Vorschüsse gegen Unterpfänder » 2,910,200 » Wechsel auf auswärtige Pläße 3/611,100 »

Bank - Tmmobilien und verschiedene 340,600 + »

Activa 1,000,000

Thlr,

[2917]

164,400 129,300

14,000 206/400

86,700 17,800

Darlehen an den. Staat (Art. 79 der Slatuien) +1: As ed h a 4dIE d » GPIRGIODAINE ¿(a4 6e 914 dame veoens ees E 728,400 Diskontirte verlooste Effekten » 106,700 + Außerordentl. Darlehen an die Stadt

Frankfurt a. M » 5,747,000

A P as 814.y,ÀA.

Bankscheine im Umlauf Dl. 25/616,700 Fl. 83,500 Giro-Kreditoren . » 6,603,900 » 8,100 Eingezahltes Actien-Kapital.………... . » 10,000,000 Unverzinsliche Baar-Depositen…. 1 Unerhobene Dividende

(291) Danziger Privat-Actien-Bank.

Status am 31. August 1868. Activa, Geprägtes Geld Kassenanweisungen und Noten der Preuss. Bank Wechselbestände Lombardbestände Preuss. Staats- und Communal-Papiere Grundstück und ausstehende Forderungen U LM Actien-Kapital ........-... T Co ada els pel Noten im Umlauf Verzinsliche Depositen : mit 2monatlicher Kündigung mit Zmonatlicher Kündigung Guthaben der Korrespondenten und im Giroverkebhr .. Reserve-Fonds Der Verwaltungsrath. Die Direction. R. Goldschmidt. Raschke.

Monats-Uebersicht der städtishen Bank pro August 1868 gemäß §. 23 des S E vom 18. Mai 1863. ct1va.

[2918]

Thlr. Sgr, 3451371 S

86/231 1,837,176 19 9 1,031,655

Thlr. Sgr. Yf 974,700 M Wf 135/172 9 g 998,160

5 Geprägtes Geld

2 O Bank - Noten, Kassen - Anweisungen und O

3) Wedchsel-Bestände

4) Lombard-Bestände

5) Effekten nah dem Courswerthe

as8Ìva.

1) Banknoten im Umlauf

2) Guthaben der Theilnehmer am Giro-Verkehr

3) Depositen-Kapitalien

4) Stamm-Kapital . 1/000, welches die Stadt - Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §F. 4 und 10 des Bank-Statuts Überwiesen hat.

Breslau, den 1. September 1868. Die städtische Bank.

Monats-Uebersicht der Ao E Privatbank.

iva.

Gemünztes Geld Thlr. Kassen-Anweisungen, Noten und Giro-Anweisungen

der preußischen Bank Wechselbestände Lombardbestände Effektenbestände Diverse Forderungen

Eingezahltes Actienkapital R in Privat x ¿'Einslu’d » uthaben von Privatpersonen 2c. mit Einschluß des Glco-Verkehrs Verzinsliche Depositen mit zweimonatlicher Kün- digun Reservefonds Magdeburg, den 31. August 1868. : Der Aufsichtsrath. Der Direktor. Deneke. de la Croix.

Monats-Uebersicht

der Cölnischen Privat-Bank.

Activa. Gemünztes Geld eee -eeeeererreree ee Thlr. 355,000 Kassen-Anweisungen und Noten der Preußischen Bank » 28/500 Wechselbestände 2,2531200 Lombardbestände 184,200 Diverse Forderungen und Tmmobilien 300,000

Passiva. 983,000 23,500

[2916]

299,466,

40,797, 1,247,162, 321/910, 741787, 79,206,

Thlr. 1 000,000, 827/660.

7,092.

75,210, 115/45.

[2915]

Banknoten im Umlauf Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro-Verkehr Verzinsliche Depositen-Capitalien: mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. 79,600 mit dreimonatlicher S Gn » 831,100 Cöln, den 31. August 1868. Die Direction.

In der Reichenbach’ \chen Buchhandlung in Leipzig ist e \hienen und in allen Buchhandlungen vorräthig :

Die Geseßgebung Norddeutschen Bundes und des Zollvereins

mit den Entwürfen unter Angabe der betreffenden Amendement? zusammengestellt von Dr. G. Stockmann.

Enthält den“ Zollvereinsvertrag vom 8. Juli 1867, die Geseh über die Besteuerung des Tabaks, die Aufhebuñng der Schuldhaft, dit Maß- und Gewichtsordnung, die Quartierleistung, die stehenden O“ Mere I L NE Stellung der Wirthschaftsgenossenschaften 2c. Prei gr.

» 910,700

Æ 208.

gas Abonnement deträgt fl Thlr. für das Vierteljahr. onspreis für den Raum ciner Drudzecile 24 Sgr-

L

Königlich Preufifcher

Alle Posi - Anfialten des In- und Auslandes nehmen Sestellung ‘an, für SGerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren : Straße Nr. fla, Ecke der Wilhelmsftraße.

E di Oa E

Anzeiger.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs - Präsidenten von Prittwiß und Gaffron zu Danzig den Stern zum Rothen Adler - Orden weiter R mit Eichenlaub; dem Landrath a. D. und Rittergutsbesißer von Köller auf Cantreck im Kreise Cam- min den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts - Rath Gorke zu Falkenberg O.-Schles. den Rothen Adler - Orden vierter Klasse und dem pensionirten Steuer - Aufseher Heinrich Otto zu Halberstadt das Allge- meine Ehrenzeichen zu verleihen ; vixa

Den uetocdentlichen Professor in der juristishen Fakul- ät der Universität zu Breslau, Dr. Göppert, zum ordent- lihen Professor in derselben Fakultät zu ernennen ; so wie

Dem Dachdeckermeister Adam Sadtler zu Hombur y, d, H. das Prädikat eines Königlichen Hof-Dachdeckermeister zu verleihen.

Auf den Bericht vom 30. v. M. will Jh hierdurch in Ge- mäßheit des §. 19 der Verordnung, betreffend die Feststellung und Untervertheilung der Grundsteuer in den beiden westlichen srovinzen , vom 12. Dezember 1864 (Ges.-Samml. für 1864, Seite 683) nah Anhörung des Westfälischen Provinzial - Land- tages genehmigen, daß der auf Grund der Vorschrift im §. 4 er gedachten Verordnung von den Grundsteuerpflihtigen zur Deckung der Kosten der Erhaltung des Grundsteuer - Katasters aufzubringende Beischlag zur Grundsteuer behufs Verstärkung des Westfälischen Separat - Katasterfonds für die Zeit vom 1, Januar 1868 bis auf die Dauer der vier Jahre von 1868 bis 1871 einschließlich für die Provinz Westfalen von ein und inem halben Prozent auf drei Vrozent der Grundsteuer er- höht und hiervon ein halbes Prozent , wie bisher so au ünftig zum allgemeinen Katasterfonds für die Provinzen Rhein- and und Westfalen, dagegen der Betrag von zwei und einem halben Prozent dem besonderen Fonds für die Provinz West- alen überwiesen wird. j

Ein dem Vorstehenden, sowie dem sonstigen Inhalte Jhres Berichts entsprechender Bescheid an die Stände ist in den \päter e Vollzichung vorzulegenden Landtags-Abschied aufzu- chmen.

Sie, der Finanz - Minister, sind mit der Ausführung des gegenwärtigen Erlasses beauftragt und haben danach das Er- sorderliche zu veranlassen. P

Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1868.

Wilhelm. von der Heydt. Graf Eulenburg.

An den Finanz-Minister und den Minister des Jnnern.

| Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

_ Der Baumeister Elsasser zu Strasburg W.-Pr. is zum Königlichen Kreis - Baumeister ernanni und demselben die von hm bisher kommissarisch verwaltete Kreis-Baumecisterstelle dort-

elbst definitiv verlichen worden.

Miuisterium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. . Der Sanitäts - Rath Dr. Scher vier zu Aachen ist zum ireis-Physikus des Stadtkreises Aachen und der seitherige Kreis- Dundarzt Dr. Trost daselbst zum Kreis - Physikus des Land- rises Aachen ernannt worden.

Berlin, Donnerstag, den 3. September, Abends

1868.

Dem Gymnasial-Lehrer Meyer in Weßlar ist das Prädi- kat »Oberlchrer« beigelegt worden.

Dem zweiten wissenschaftlichen Lehrer Koch an der höheren A zu Magdeburg ist der Titel »Conrector« verliehen worden.

Ministerium des Jnnern.

Erlaß vom 17. Juni 1868 betreffend die Beglaubigung

der von den höheren Verwaltungs - Behörden der westlichen

Provinzen A um Gebrauche in den Niederlanden oder in Belgien bestimmten öffentlichen Urkunden.

Die Lebhaftigkeit des zwischen den westlichen Provinzen Preußens einerseits und den Niederlanden und Belgien anderer-

seits stattfindenden Verkehrs hat im Jahre 1840 dahin geführt,

die Beglaubigung der von den Verwaltungsbehörden jener Provinzen ausgestellten, zum Gebrauche in den Niederlanden oder in Belgien bestimmten öffentlichen Urkunden durch die diesseitigen Gesandten im Haag, beziehungsweise in Brüssel direkt bewirken zu lassen.

Nach einer Mittheilung des Herrn Kanzlers des Norddeut- hen Bundes is} gegenwärtig Seitens des Bundesgesandten im Haag rüdksichtlih der Niederlande die Ausdehnung desselben Verfahrens auf die neuerworbenen preußischen Landes§theile beantragt worden.

In Folge dessen ersuche id Ew. 2c. ergebenst, Ihre, so wie Ihres Herrn Stellvertreters Namensunterschrift unmitkelbar dem Bundesgesandten im Haag gefälligst zugehen zu lassen, und dafür sorgen zu wollen, daß bei eintretenden Personal- Veränderungen ein Gleiches geschieht.

Berlin, den 17. Juni 1868.

Der Minister des Jnnern. Im Auftrage: Sulzer. An die Herren Ober- resp. Regierung8- Präsidenten der neuen Landestheile.

Finanz - Ministerium.

Verfügung vom 9. Juni 1868 betreffend die Ertheilung

von Legitimations - Karten zum gegenseitigen Geschästsbetriebe

der Gewerbetreibenden in Preußen und Mecklenburg und die Steuer vom Viehbhandel im Umdherzichen.

Unter Bezugnahme auf die Cirkular - Verfügungen vom %5. Dezember 1863 und 2. Dezember 1866, sowie unter Hin- weis auf den Artikel 26 des Vertrages vom 8. Juli v. J. wegen

ortdauer des Joll- und Handelsvereins, wird die Königliche

egierung in Kenntniß ge)eßt, daß fortan preußische Gewerbe- treibende in Mecklenburg - Schwerin und Mecklenburg - Streliß und die dortigen Gewerbctreibenden in Preußen über die Be- fugniß zum Geschäftsbetriebe sich in gleiher Weise durch Gewerbe-Legitimations-Karten aueweisen können , wie dies für die Angehörigen der Zollvereins - Staaten , sowie der übrigen zum norddeutschen Bunde gehörigen Staaten bestimmt ist. Die nachgeordneten Behörden sind hiernach mit Anweisung zu verschen und bleibt der Königlichen Regierung überlaîjen, das Publikum in geeigneter Weise durch eine Bekanntmachung im Amts- 2c. Vlatie davon in Kenntniß zu seten.

Der Cirkular - Erlaß vom 28. Oktober 1561 (Minist.-Bl. 1862 S. 13) wegen Erhebung einer höheren Steuer von den Gewerbetreibenden aus Mecklenburg-Schwerin, welche in Preu- ßen den Vichhandel im Umherziehen betreiben wollen, wird iermit aufgehoben und sind von dergleichen Gewerbetreibenden für diesen Handel nur diejenigen Steuer)äße zu erfordern, die

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