1868 / 210 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2946] [ Galle-Sorau-Gubener Eisenbahn-Gesellschaft. Die Zeichner der Stamm-Actien und Stamm-Prioritäts-Actien werden auf Grund der Bestimmung des §. 16 unseres Statuts hier- durch aufgefordert, die zweite Einzahlung von N zwanzig Prozent des Nominal-Betrages auf die Stamm-Actien un E oute des Nominal-Betrages auf die Stamm-Prioritäts- ctien bei unserer Gesellschaftskasse; Wilhelmsstraße Nr. 62 hierselb, unter Präsentation der betreffenden Quittungsbogen und gegen Quittung innerhalb vier Wochen und spätestens bis zum 9. Ofkfto- ber 1868 einschließlich zu leisten. Berlin, den 3. September 1868. Der Verwaltungsrath der Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn -Gesellschaft.

ton Cóln - Mindener h. Eisenbahn - Gesellschaft.

I ———

Emission von 13,000,000 Thaler Stamm- Actien Lit. B,

Zur theilweisen Beschaffung der für den Bau der Osnabrüf- Bremen-Hamburger-Eisenbahn nebst der festen Elbüberbrückung zwischen Harburg und Hamburg erforderlichen Anlage-Kapitals emittiren wir auf Grund des unterm 20. Juni d. J. Allerhöchst bestätigten Nach- trages zu den Statuten unserer Gesellschaft 13,000,000 Thaler Stamm-Actien Lit. W. in Stücken à 200 Thaler, und bieten wir dieselben den Jnhabern der bereits vorhandenen Actien, und zwar je Eine Stamm-Actie Lit. B. auf zwei vorhandene Stamm-Actien, zum Pari-Course hierdurch an.

Demgemäß fordern wir die Besißer der vorhandenen Stamm- Actien auf, dieselben in der Zeit vom 15. September c. bis zum 1, Oktober e. einschließlich

in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder, in S bei der Norddeutschen Bank, in Frankfurt am Main bei der Filiale der Bank

__ für Handel und Industrie,

in Côln bei unserer Hauptkasse, unter Beifügung mee nach den Actien - Nummern geordneter, au den Namen und Wohnort des Präsentanten angebender Verzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen oder portofrei einzureichen und zugleich die erste Einzahlung mit vierzig Prozent des Nominalbetrages in preußischem Gelde portofrei zu leisten, wonächst sie vom 15. Oftober c. ab gegen Rücklieferung des ihnen behändigten quittirten Verzeichnisses an denjenigen Stellen, an welchen sie die Einzahlung geleistet haben, die von uns ausgestellten Quittungsbogen in Empfang nehmen können. Die Zusendung der Quittungsbogen, wenn sie vermittels der Post verlangt wird, geschicht portopflichtig und unter Angabe des Ein- zahlungswerth8, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrülich begehrt sein sollte. __

Die ferneren Einzahlungen à zwanzig Prozent des Nominal- betrages müssen an cine der obenbezeichneten Stellen geleistet werden,

und zwar: y die zweite Rate am 1. Juli 1869, ck DUILIC » 2. Januar 1870, i » vierte » » M ulí 1870.

Ueber die Höhe der Conventionalstrafe oder das Verfallen einge- zahlter Beträge bei Versäumniß der Termine dieser späteren Einzahlun- gen E das Nähere auf statutmäßigem Wege zur Zeit veröffentlicht werden.

Es ist übrigens einem Jeden frei estellt, statt der RNaten- Zahlungen jeder Zeit die Volleinzahlung des anrechtlichen

ominalbetrages zu leisten.

Bei der zweiten und vierten Batenzahlung resp. bei der Vollein- Bing fommen fünfProzent Zinsen p. a. der bis dahin geleisteten

heilzahlungen in Abzug.

Nach geleisteter leßter Ratenzahlung resp. Volleinzahlung werden von einem noch näher zu bestimmenden Termine ab die Stamm- Actien Lit. B. gegen Einlielerung oder portofreie Einsendung des Quittungsbogens und Vergütung der Stückzinsen des den Actien bei- gegebenen laufenden Zinscoupons resp. Dividendescheins ausgehändigt oder portopflichtig zugesandt. z

Wer bis zum 4. Oktober e- inkl. weder die erste Ein- zahlung von vierzig Prozent noch Volleinzahlung unter gleichzeitiger Einreichung der bezüglichen alten Actien ge- Leeites atr ist seines rechts auf den Bezug von neuen

ctien Lit.

n . verlustig und geht dasselbe auf die Cöln- Mindeuer Eisenbahn-Gesellschaft über.

__ Während der Bauzeit bis zum Schlusse des Jahres, in welchem die Venlo-Osnabrücker Eisenbahn und die Bahn von Osdnabrück nach Bremen und Hamburg in Betrieb kommen, werden die Stamm- Actien Lit. B. mit fünf Prozent p. a, welche jährlich am Zten Januar zahlbarsind, aus dem Baufonds. der Osnabrüd - Bre- men-Hamburger Bahn verz in st| Später wird. aus dem gemäß §Ÿ. 9 des oben bezeichneten Statut-Nachtrages berechneten Reinertrage jeden Betriebsjahres des ganzen Venlo-Hamburger Eisenbahn-Unternehmens am 1. Juli des Folgenden Jahres zunächst auf die Stamm - Actien Lit. B eine Dividende ¡von fünf Prozent geaghle Reicht hierzu der erzielte Reinertrag niht aus, so wird das Fehlende aus

tag an den um 11 Uhr 5. Min. Vormittags abgehenden Sthnellzuh!

dem Reinertrage des Stamm - Unternehmens ZUugeschossen

daß die Stamm-Actien Lit. B. vor jeder Dividende. þ die altenStamm-Actien eineDividende von fünf Proze gesichert haben. Beträgt dagegen der Reinertrag des Venlo-Hiy, burger Unternehmens mehr, als zur Gewährung von fünf Prozey Dividende auf die Stamm-Actien Lit. B. erforderlich ist, \o wird un | Beobachtung der im §. 10 des Statut -Nachtrags vom 20. Juni getroffenen Bestimmungen der Ueberschuß dergestalt getheilt , daß Ei, Drittel Behufs Gewährung einer fünf Prozent -Überstei enden 9 vidende auf die Stamm- Actien Lit. B. verwendet wird, und h übrig bleibenden zwei Drittel dem Stamm-Unternehmen y

fließen. Cöln, 22. August 1868. Die Direction,

E T E E Verschiedene Bekanntmachungen.

Am 5. Oktober 1868, Vormittags 10, findet in Gör die Hauptversammlung der Oberlausißischen Gesell\chaf der Wissenschaften statt, wozu alle hochverehrlichen Mitgliede ergebenst einladet der unterzeichnete Secretair genannter Geselisqa Prof. Dr. Struve. Hauptsächliche Berathungs - Gegenstände sind. Neuwahl der Repräsentanten und Wahl neuer Mitglieder, Rehnunzj, Decharge und Etat für 1869.

Mon 008 ¿00 ep e Ia Mt

er

Hannoverschen Bank : pro August 1868.

Activa. 1) Kassen - Vorrath hlr a) Geprägtes Geld Thlr. 783,356 b) H Stadtscheine, Noten er Preußischen Bank 2c

2) Wechsel-Bestände

3) Ausgelichene Kapitalien gegen Unterpfand

4) Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher- heiten und Diverse »

1) Eingezogenes Actien-Kapital Thlr. 5,420,000 2) Banknoten im Umlauf ' ; » 2134760 3) Depositen-Kapitalien zur Verzinsung... .--: 2678) 4) Kreditoren in bapsenden Rechnungen und Diverse. » 8218 Hannover, den 831. August 1868. : Die Direction. |

Neumann. Wertheimer.

[2957]

Privatbank zu Gotha. Monats-Uebersicht für August 1868.

A”Et.1 Va Geprägtes Geld Thlr. 411,462, 11, Kassen-Anweisungen und fremde Banknoten » 23,777. —, Wechsel-Bestände .…............----- Abd b e «d Ds 1 » 92/232/034. —, Lombard-Bestände » 239/880, —, Staatspapiere und Effekten 39,248, 21, Guthaben in Rechnung Hn D Activa. » 973,107, 2

Eingezahltes Actien-Kapital Thlr. 1,400,000. —, Noten im Umlauf » 1,174,360. Depositen-Kapitalien » 168,130. —, Guthaben in Rechnung » 1,177,019. 4 Gotha, den 31. August 1868. Direction der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jodckufsc.

[2956]

Königliche Niederschlesisch-Märki#}che Eisenbahn. Vom 1. September er. ab findet der seit dem 10. Juli 1862 be stehende ermäßigte Spezialtarif für den Verband-Verkehr von Roh- eisen von Stationen der Oran nah Stationen der diesseili an Eiscnbahn auch auf Sendungen ihtung Anwendung. Berlin, den 25. August 1868. Königliche Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Wir machen das Publikum daes auf: merksam, daß die \nellste und: bequemste Beförderung der Rei enden von Berlin nah Wien über Oderberg erfolgt. Die direkte Verbin dung: finde! täglich zwei Mal statt, und zwar: 1) mit dem um 8 Uhr 40 Min. Morgens von Berlin abgehenden Eilzuge, welcher sih vol Oderberg aus als Personenzug fortseßt und um 5 Uhr 23 Min. frü) in Wien eintrifft; 2) mit dem Schnellzuge, der Abds. 11 Uhr 5Min. Berlin verläßt und \sich in Oderberg an jedem Montag, Mittwoch und Yrtl

Min,

so wie an sämmtlichen Tagen ‘der Woche an den um 11 Uhr 48 êrse

Vormittags abgehenden Hemma der Nordbahn anschließt. rex trifft 5 Uhr 18 Min. Nachmittags, leßterer 7 Uhr 4

in Wien ein. Die Hahrpreise betragen: 1. Klasse ad 1 22 Thir 24 Sgr. 11. Klasse 17 Thlr. 45 Sgr., Ul. i 11 Thlr. 125 S9 ad 2 bei durchgehendem Swnelauge! I. Klassé 25 Thlr. 19 Sd 1I, Klasse 19 Thlr. 15 Sgr. , bei Schnellzug bis Oderveog: I, K f) 24 Thlr., V. Klasse 18 Thlr. 8 Sgr. Berlin, Breslau; gol u August 1868. Königliche Direction der Niederschle s «Mie hen Eisenbahn. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. Köni( liche Direction der Wilhelmsbahn. '

Hier folgt die besondere Beilage

883, M

ieses Artikels in umgekcehrter

Min. Abendò F

Besondere Veilage des Königlich Preußischen Staats - Anzeigers.

U AF 210 vom

Tnhalts-Verzeichniß: lagerung preußischer Festungen ausgegeben worden sind. D Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste. ¡

5. September 1868.

Preußische Städtewappen Die deutsche Centralsenke. Uebersicht der Nothmünzen, welche während der Be-

ie preußischen Bäder am reten Rheinufer. (11.) Die XLVI. Kunft-

Preußische Städtewappen.

l, Berlin,

die Hauptstadt des preußischen Staates

und erste Residenz des Königs, bestand

ursprünglih aus zwei Ortschaften,

Berlin und Köln, die in verschiedenen,

durch die Spree von cinander getrenn-

ten Territorien, dem Barnim und dem

Teltow, lagen. Es scheint, daß beide

durch die brandenburgishen Mark-

grafen Johann und Otto um 1232 zu

deutshen Städten erhoben wurden ;

urkundlich wird die Stadt Köln im

Jahre 1237, Berlin 1244 zum ersten Male genannt. Jede der deiden Städte bildete ein jelbständig abgeschlossenes Gemeinde- wesen , und zwar überragte Berlin von Anfang an durch ufenzahl, durch sein Niederlagsreht und andere Borzüge die Shwesterstadt bei Weitem, bis 1307 mit_landesherrlicher Ge- nehmigung die beiden Orte zu Cln er Stadt untex gemein- aftlicher Verwaltung verbunden wurden. Auf Andringen eines Theiles der Bürgerschaft stellte Kurfürst Friedrich 11. die Trennung der Städte wiederum her (1442); zugleich erbaute er an der Wasserscite des heutigen Königlichen Schlosses eine feste Burg, in welche er 1451 seinen Wohnsiß von dem bisher be-

nugten Hohen Hause in der Klosterstraße (jeßt Lagerhaus) ver-

legte. Seitdem verweilten die Landesherren 1mmer häufiger in »Köln an der Spree«, welches seit der Wiedererwerbung der Neumark ziemlich im Mittelpunkte des Kurfürstenthums und daher für die Landesverwaltung bequemer Let war, als die in früheren Jahrhunderten vorgezogentn esidenzen der Alte mark. Dieselbe centrale Lage blieb auch da, als der Staat sich vergrößerte; denn der Ausdehnung nah Nordosten (Preußen, Pommern) entsprach jedesmal eine ähnliche Erweiterung nah Südwesten (Cleve, Mark, Minden, Magdeburg); und so ge- staltete fi allmählich Köln-Berlin, namentlich seitdem Kurfürst Joachim 11. ein stattliches Schloß an die Stelle der Burg Kur- fürst Friedrichs 11. geseßt hatte, zum Mittelpunkte der gesammten Staatsleitung und zum festen Wohnsige der Herrscher. Durch die Befestigung des Kurfürsten Friedri Wilhelm trat eine dritte Stadt, »der Werder«, hinzu noch unter derselben Re- gierung entstand zu beiden Seiten der »Linden« die »Neustadt« oder »Dorotheenstadt« Nacydem dann Kömg Friedrich 1, die »Friedrichs\tadt« geschaffen hatte, vereinigte er 1m Jahre 1709 diese fünf Städte, von denen jede bis dahin ihre besondere Kom- nal ang gehabt hatte, zur Königlichen Haupt- und esidenzstadt Berlin. A / P älteste Stadtsiegel des alten Berlin (uns bekannt in einem Abdrucke aus dem Jahre 1253 oder wemg später) zeigt in einem reichgethürmten Stadtthore den brandenburgischen rothen Adler im filbernen Schilde, mit der Umschrift: Sigillum de Berlin Burgensium, : j O O Nicht lange nachher bildeten die Bürger Berlins sich selbst ein Stadtwappen und nahmen darin den Bär auf. Ms so entstandene Siegel an einer Urkunde vom Jahre 1280 zum ersten Male erscheinend stellk_1n der Mitte einen behelmten Adlerschild und zu jeder Seite desselben einen aufrecht stehenden und mit dem Kopfe dem Schilde zugekehrten Bitt dar, und führt die Umschrift : Sigillum Burgensium de Berlin sum (08 Siegel der Bürger von Berlin bin ih). Dec Bär lam dann in dem Berliner Wappen, da er dasselbe zu einem reden- den machte, immer mehr als Hauptfigur zur Darstellung. So nimmt in den Siegeln, die sich an 2 Urkunden aus den Jahren 1338 und 1448 befinden, die Figur des Bären fast den ganzen Raum ein; er wird hicr cchreitend dargestellt, und über ihm schwebt der brandenburgische Adler am flattern- den Bande. Statt dieses Siegels wurde bald darauf ein Siegelwappen üblich , das einen schreitenden “und mit einem Hal8bande gezierten Bären zeigt, auf dessen Rücken der branden- burgische Adler ißt. Es führ die Umschrift: Sigillum civitatis antiqui Berlin. Dieses Siegel blieb bis zum Jahre 1700 im Gebrauch; von da ab bis zum Jahre 1709 fam ein Siegel gleicher Art, mit unwesentlichen Abänderungen, zur Anwendung.

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Die Ultstadt Köln hat niemals ein anderes Wappen als den rothen brandenburgischen Adler im silbernen Felde geführt. Es findet \sih dasselbe noch an ciner Urkunde vom Jahre 1399 und führt die Umschrift: Sigillum Civium Colonie Marchionis Brandenburgensis. Späterhin famen , bis zum Jahre 1700, nach einander drei andere Siegel in Gebrauch, die sih aber von dem ältesten Siegel und unter sich nur durch ihre ver- schiedene Größe und etwas modernisirte Form unterscheiden.

Bei der O aller Städte Berlins zu einem Ge- meindewesen im Jahre 1709 wurde von den eingereichten Pro- jefkten zu einem Gesammtwappen der Stadt eins durch Reskript vom 6. Februar 1710 approbirt. Es if dies bis zum pre 1839 in Gebrauch gewesen. Dasselbe zeigt cinen in

Felder getheilten Schild, deren erstes den brandenburgischen Adler, das zweite den preußischen Adler, und das dritte un- ter den 2 ersten Feldern befindlich den \{hwarzen aufrecht- stehenden Bären, alle diese Figuren in weißen Feldern, enthält. Geshmückt is dies Wappen mit Laubwerk und oberhalb mit einer eigenthümlichen Krone, welche die Bügel der Königskronen, aber statt des Reifens den Hermelinstreifen des Kurhutes hat. Unten steht das Jahr der Vereinigung aller Magisträte: 1709, und zwischen diesen Zahlen S8, C. B. (Sigillum Civitatis Bérlin).

Ein neues Wappen wurde der Stadt im Jahre 1839 er- theilt. König Friedrich Wilhelm 111. verlieh damals dem Ober- Bürgermeister und dem Stadtverordneten - Vorsteher goldene Ketten mit Medaillen, auf welchen leßteren sich ein dem zuleßt beschriebenen Siegel nachgeahmtes Wappen befindet, das sich im Wesentlichen von diesem nur dadurch unterscheidet, daß es statt der oben gedachten Krone die Königskrone, und zwischen den beiden oberen und dem unteren Felde des Schildes die Mauer- krone führt. Nach diesem Wappen ist das neueste Stadtsiegel angefertigt und mit der Umschrift: „Siegel cer Haupt- und Residenzstadt Berlin“ versehen worden.

Außer den beiden alten Städten Berlin und Köln haben auch Werder, Neustadt, Friedrichsstadt ihr eigenes Wappen ge- gehabt, indessen nur auf kurze Zeit; denn selbs die älteste von ihnen, Werder, führte es nur etwa ein Menschenalter. Nach Analogie dieser Städtesiegel sind dann 1n uriseren Tagen für die Vorstädte und neueren Stadttheile dic Wappen erfunden worden, deren man zur Repräsentation der ganzen Stadt bei öffentlichen Aufzügen und bei festlicher Ausshmückung der Straßen und der städtischen Gebäude bedurfte.

1I, Potsdam.

Dic Stadt Potsdam war ursprüng-

lich ein wendishes Fischerdorf, an eine

Burg gelehnt, die wegen des Havelüber-

gangs von Wichtigkeit war. Schon 1m

Jahre 993 wird der Ort (Poztupim1)

genannt. Er blieb jedoch ein unbedeuten-

des Städtchen bis in die Tage des Kur-

fürsten Friedrich Wilhelm, der, durch die

landschaftliche Schönheit der Gegend an-

gezogen, in dem von ihm ausgebauten

Stadtschlosse und in den Lustschlössern der Umgebung (Bornim,

Caput, Glinike) seinen Sommeraufenthalt nahm. König Friedrich k.

folgte dem Beispiele seines Vaters. Mehr noch als ihm verdankte die

Stadt dem Könige Friedrich Wilhelm 1, der mit besonderer Vor-

liebe für die Vergrößerung und das Emporkommen des Ortes

sorgte. König Friedrich 11. gründete in Sanssouci und im Neuen

Palais sich die Wohnsiße, welche er nur vorübergehend noch

mit anderen Residenzen vertauschte; cr schenkte der Stadt den

Schmuck ciner künstlerisch bedeutenden Architektur. An König

Friedrich Wilhelms 11, besondere Neigung für Potsdam er-

innert das Marmor-Palais; auch König Friedrich Wilhelm 111, in

Potsdam geboren, entzog seiner Vaterstadt die fördernde Hand

nicht. Was der Hochselige König Friedri Wilhelm IV, für

den Glanz und die Aufnahme Pot8dams gethan, was dic Stadt

Sr. jeßt regierenden Majestät verdankt, steht vor Aller Augen.

Das Wappen der Stadt besteht in dem rothen Adler der

Mark Brandenburg, aber zum Unterschiede von den vielen an-

deren, cin gleiches Wappen führenden märkischen Städten, ist er nicht im weißen, sondern im goldenen Felde.