1868 / 224 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ein nach Gattung, Stückzahl mit Bezeichnung des Geldbetrages pro Stück und der nach der Stückzahl sich ergebenden Summe geordnetes Verzeichniß beizufügen ift, | vom 1. Oktober dieses Jahres ab täglich in Breslau bei unserer Hauptkasse x während der vormittäglichhen Amtsstunden, außerdem in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober dieses Jahres in Berlin bei der Kasse der Disconto-Gesellschaft, » Leipzig bei dem Bankhause E et Comp., » Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun, während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, aus- _ \{chließlich der Sonn- und Festtage. : e S und Geidsendungen nah auswärts finden dabei ni att. Breslau, den 17. September 1868. i Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

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Bergisch - Märkische Eisenbahn.

Die Abhebung der pro 1863, 1864, 1865 und 1866 auf die Stammw-Actien der Bergisch - Märkischen Eisenbahn festgeseßten Divi- dende wird hierdurch nochmals Behufs Vermeidung der Verjährung in Erinnerung gebracht. Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der betreffenden Dividendenscheine in Berlin bei den Herren H. F. Fetshow & Sohn und bei der Direction der Diskonto-Gesellschaft, in Cöln bei dem A. Schaaffhausen schen Bankverein, in Düssel- dorf bei den Herrn Baum, Boeddinghaus & Co, in Elberfeld bei den Herren von der Heydt, Kersten&Söhne oder bei unserer Hauptkasse, in Crefeld bei dem Herrn von Beckerath-Heilmann, in Bonn bei Herrn Jonas Cahn, in Frankfurt a. Main bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne, in Hamburg bei den Herren Haller, Sochle & Co.; in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, in Leipzig bei Herrn H. C. Plaut.

Elberfeld, den 15. September 1868. /

Königliche Eisenbahn- Direction. M S S

Verschiedene Bekanntmachungen.

A _ Herzbah’\scche Stiftung. Ten ach der Urkunde vom 19. August 1557 über die Stiftung der Eheleute Cleve-Jülich-Bergischen Geheim-Rath Dr. Conrad Herzbach und Mechtilde, gebornen von Duynen, soll ein Theil der Stiftungs- Revenüen zur Aussteuer L Jungfrauen aus der Familic der Stifter oder in Ermangelung solcher auch an andere sittsame Jung- frauen aus den Städten Wesel, Calcar, Nymwegeny Düsseldorf, Münster, Hamm und Werden bei deren Verheirathung bewilligt wer- den, wenn die Präsentation der Jungfrauen dur Bluts-Verwandte der Stifter bei dem Curatorium erfolgt. j

Die Verwandten der Stifter, als welche bisher nur der König- liche General-Major a. D. Herr Carl von Corbin/, das Freifräulein Emilie von Corbin und der Hauptmann a. D. Herr Gustav von Szczepanski bekannt geworden sind, sowie alle unbekannten Verwandten der Stifter, welche sich auszuweisen vermögen, werden daher aufgefor- dert, von dem ihnen zustehenden Präsentations-Rechte Gebrauch zu machen und vor Ablauf von 3 Monaten dem unterzeichneten Curato- rium die gehörig zu belegenden Anträge cinzureichen.

Düsseldorf, den 18. September 1868. |

Das Curatorium der Herzbach'schen Stiftung. (gez.) v. Kühlwetter. Hammers. van Calker. Backer.

Bekanntmachung. Die diesjährige Versammlung des Stif- tungs-Vereins des Civil-Waisenhauses zu Potsdam findet am Sonn- abend, den 24. Oktober d. T., Nachmittags 3 Uhr, im An-

taltshause, Neue Königssiraße Nr. 61 hierselbst, statt und werden die

verehrlichen Mitglieder des Stiftungsvereins ersucht, sh hierzu recht zahlreich einzufinden. Potsdam, den 12. September 1868. as Civil-Waisen-Amt.

[3062] Bekanntmachung.

Die ordentliche General-Versammlung des Pènsions-Vereins der Rechtsanwälte und. Notarien in der Provinz Schlesien findet am

24. Oktober d. J, Nachmittags 5 Uhr, E E ale des Königlichen: Appellations-Gerichts-Gebäudes hier- e att.

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Gegenstände der Verhandlung sind: 1) die Wahl des Verwaltungsrathes für die nächste Periode 2) Prüfung der Geschäftsführung des Verwaltungsrathes und v über die Verwaltung und den Vermögenszustand dez ereins, 3) Dechargirung des Verwaltungsrathes, 4) Beschlußfassung über den gestellten Mg: dem zu Pensionirenden, falls er 1 Jahre kontribuirt hat, 500 Thlr., falls dies 15 Jahre geschehen ist, 550 Thlr und bei einer Contributionszeit von 20 Jahren 600 Thlr. Pension zu bewilligen. : Breslau, den 10. September 1868. Der Vorsißende ves Verwoaltungsrathes. rug.

[818 Bergischer Grubenk- und Hütien-Verein.

ie Herren Actionaire unseres Vercins werden hiermit zur 1Z3ten ordentlihen General-Versammlung, welche am Freitag, den 30. Oktober d. J., Morgens 11 Uhr in Düsseldorf im Gasthofe zum Prinzen von Preußen Statt finden wird, ergebenst eingeladen.

Mit Bezug auf die gg. 28 u. 29 unseres Statuts fordern wir die Herren Actionaire auf , ihre Actien bis spätestens zum 16. Of. tober d. H! nah Nummern geordnet und mit einem doppelt aus gefertigten Nummern-Register begleitet, in unserem Geschäftslokale oder bei den Herren Carl Joest u. Söhne in Cöln zu hinterlegen , wo gegen denselben ein Empfangschein , sowie eine persönliche, auf den Namen lautende Eintrittskarte ausgestellt und verabfolgt wird.

Tages-Ordnung.

1) Bericht über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres insbesondere,

2) Bericht der Revisions-Kommission,

3) Feststellung der Dividende pro 1867/68,

4) Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes,

5) Wahl dreier Kommissarien , welche den Austrag erhalten, die nächste Bilanz mit den Büchern und Skripturen der Gesellschaft zu 100 P und rechtfindend dem Verwaltungsrathe Decharge zu ertheilen.

Hochdahl, den 19. September 1868.

Der Verwaltungsrath.

Königlich Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. Vom 15. d. M. ab treten folgende Spezialtarife in Kraft und zwar: a) für den Transport von europäischem Holz, als: Bau-, Stamm-, Schnitt» Werk-, Brenn- und Nußholz in allen rohen Formen für sämmilihe Handwerker in Quantitäten von 100 Ctr. und mehr von Wieselburg, Raab, Neu-Szöny, Wien-Florisdorf , Marchegg , Preßburg , Palota oder Pesth und Steinbruch nah Berlin und Hamburg, ie Fradckt für einen Centner ab Wien bis hier beträgt beispielsweise 20,25 Silber- groschen; b) für den Transport von Schlachtvieh (Horn-, Borsten- und Schafvich) in Wagenladungen von Wien resp. Florisdorf und Marchegg nah Berlin und Hamburg. Ab Wien resp. Florisdorf bis hier kommen pro Achse zur Erhebung für gewöhnliche Wagen 31 Thlr. 1 Sgr, für Etagen-Wagen 52 Thlr. 1 Sgr.7 c) für den Transport

von Lokomotiven, Tendern und Eisenbahnfahrzeugen zwischen Wien

und Marchegg und Berlin und Hamburg. Zwischen Wien und Ber- lin werden erhoben: pro Lokomotive 221,25 Thlr , pro Tender 164,25 Thlr, für Eisenbahnfahrzeuge pro Achse 27 Thlr. 12 Sgr. Die Tarife sind bei unserer hiesigen Güter - Expedition einzusehen. Berlin, den 11. September 1868. Königliche Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Königliche Niedershlesisch-Märkische Eisenbahn. Vom 20. dieses Monats werden direkte Fahrbillets zu dem von Station Breslau der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn abgehenden Shnell- und Eilzuge und zu den drei ersten Klassen des Tages-Personenzuges nach Elster, Franzenbad und Eger verausgabt werden, auf Grund deren gleichzeitig eine direkte Expedition des Reisegepäcs stattfindet. Die Beförderung mit den beiden leßtgenannten Zügen kann sowohl via Chemniß als auch via Leipzig, die mit dem Schnellzuge jedoch nur via Chemniß erfolgen. Berlin, den 17. September 1868.

Königliche Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Leere gebrauchte Säcke werden im Oft] deuts - Russischen Güterverkehr vom 1. Dezember d. J. ab nicht mehr frachtfrei , sondern zum Tarifsaße der ermäßigten Klasse C. Wa- genladungen erhoben. Bromberg, den 15. September 1868.

Königliche Direction der Ostbahn.

Bekanntmachung. Leere gebrauchte Säcke werden 1m Ost! deuts{ - Schlesish - Russischen Güterverkehr vom 1, Dezember d. J. ab nicht mehr frachtfrei , sondern zum Tarifsapße der ermäßigten Klasse C. Wagenladungen erhoben. A 15. September 1502. Königliche Direction der Ostbahn. :

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Vom 25. September e. ab gelangen au fälligen Zinsen mit 6% oder

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Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsfstraße.

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Anzeiger.

Red

M 224.

Berlin, Dienstag, den 22. September, Abends

1868.

Berlin, 22. September.

Se. Majestät der König sind gestern Abend, von Ham- burg fommend, wieder hier eingetroffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Justiz -Rath Carl Vogt zu Hannover den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Berlin, 22. September.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecktlenburg-Schwerin, Höchstwelche gestern Nachmittag, yon Schwerin kommend, hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse Bellevue abgestiegen war , ist heute nah Schwerin zurükgereist.

Norddeutscher Bund.

| Bekanñtmachung. wischen dem Norddeutschen Bunde und den Nieder -

landen ist am 1. September d. J. ein Postvertrag abge-

{lossen worden, welcher vom 1. Oktober d. J. ab in Ausfüh- rung kommt.

Das Gesammiporto beträgt danach pro Loth infl.:

für frankirte Briefe nach den N L 2 Groschen oder r. für unfrankirte Briefe aus den Niederlanden 4 Groschen oder 14 Kr. ohne Unterschied der Entfernung. Innerhalb eines Grenz- Rayons von 4 Meilen ist das Porto auf die Hälfte dieser Säße ermäßigt. Drucksachen und Waarenproben werden egen ein Porto von ?/, Groschen resp. 3 Kr. für je 2'/, Loth inil, befördert, wenn sie frankirt sind. Die Francatur muß thunlichst unter Verwendung von Freimarken stattfinden. Tm Uebrigen unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versendungs-Bedingungen, welche für den innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Es ift zulässig, Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Recommandation abzusenden. Nekommandirte Sen- dungen müssen stets frankirt werden und unterliegen demselben Porto, wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Art, unter Hinzutritt einer Recommandations - Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. Der Absender einer reflommandirten Tg fann durch Vermerk auf der Adresse verlangen , daß ihm da vom Empfänger vollzogene Recepisse zugestellt werde, Für die Beschaffung des Recepisse ist vom Absender eine weltere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. zu entrichten.

_ Briefe mit deklarirtem Werth unterliegen der Fran- firung; bei diesen Sendungen tritt dem Porto für. gewöhnliche [rankirte Briefe eine Assekuranz- Gebühr von 6 Pfennigen für lede 20 Thlr. oder einen Theil von 20 Thlrn, mindestens aber ‘ine Assekuranz - Gebühr von 2 Groschen , hinzu. Die Briefe mit deklarirtem Werth müssen mit einem Kreuz - Couvert versehen und mit fünf gleichen Siegeln mittelst Siegellacks ver- hlossen sein. Die Höhe der Werths - Declaration isl unbe- lhränkt; der Werthbetrag muß auf der Adreßseite des Briefes in Buchstaben angegeben sein. i ti as Verfahren der Expreßbestellung ist zulässig bei geöhnlichen und rekommandirten Briefen, Drucksachen und aarenproben, sowie bei Briefen mit deklarirtem Werth, bei

den nah dem Norddeutschen Postgebiete gerichteten Sendungen

regelt sih die Expreßbestellung nach den im Norddeutschen Post- verkehr geltenden Grundsähen. Sendungen, welche in den

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Niederlanden per Expreß bestellt werden sollen, müssen vom Absender mit der Bezeihnung »durch Expressen zu be- stellen« oder »buitengewone bestelling« versehen sein. Die Expreß-Gebühr für Sendungen nach Orten, woselbst sich eine Postanstalt befindet, kann vom Absender vorausbezahlt werden ; dieselbe beträgt 27 Groschen oder 9 Kreuzer. Die Bezahlung der Expreß - Gebühr für Sendungen nach Orten, woselbst sich eine Post- Anstalt nicht befindet, ist dem Empfänger der Sen- dungen zu überlassen. Berlin, den 22. September 1868. General-Post-Amt. von Philips8born.

Das 59. Stück der Gesez-Sammlung , welches heute aus- gegeben wird, enthält unter Nr. 7196 die Konzessions- und Bestätigungs - Urkunde für die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft, betreffend die Nusdeh- nung ‘ihres Unternehmens auf die Anlage einer Eisenbahn von Posen nach Thorn mit einer Abzweigung nach Bromberg. Vom 4. September -18685 und-unter Nr. 7197 das Privilegium wegen Emission von Prioritäts- Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft bis zum 4 aas dreizehn Millionen Thalern. Vom 4. Septktem- er i; Berlin, den 22. September 1868. Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten.

Dem Fabrikanten G. Polysius zu Dessau ist unter dem 19. September 1868 ein Gent i E auf ein Sicherheitss{loß für feuerfeste Kassen, soweit es als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz-Ministerium. Der Notar Brabender in St. Vith ist in den Friedens- gerichtsbezirk Siegburg , im Landgericht8bezirke Bonn, mit An- weisung seines Wohnsißes in Siegburg, verseßt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Oberlehrer Dr. Waldeyer ist in gleicher Eigenschaft von dem Gymnasium zu Neuß an das Apostel-Gymnasium zu Cöln verseßt worden.

Finanz: Ministerium.

“Nach einer Mittheilung des Herzoglich anhaltischen Staats- Ministeriums hat dasselbe, nachdem die in dem frühern Her- zogthum Anhalt-Bernburg emittirten Staatskassen- und Cisen- bahnkassenscheine bereits seit längerer Zeit aus dem Verkehre M dettggen und auch bis auf verhältnißmäßig geringe Be- tände eingegangen und vernichtet worden sind, durch Bekannt- machung vom 21. August d. I. für die noch umlaufenden Restbestände aus folgenden Emissionen:

1) von 200,000 Thlr. in Appoints zu 1 Thlr. Köthen- Bernburger Eisenbahn-Kassenscheine aus der Emission nach dem Geseße vom 2. März 1846;