1868 / 224 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3798

ir di Sbildun 1 Bauführer; 2) in einen höheren akademischen Unter diesen Zeichnungen sind diejenigen auszuwählen, wel 1 bozuatn E s : Kandidat bei seiner Meldung zur Bauführer -* rüfung an die U Der Unterricht jeden Lehrganges beginnt mit dem Oktober jeden fungs-Behörde vorschriftsmäßig einzureichen hat. Jahres und erstreckckt \sih auf dic in dem nachfolgenden allgemeinen g. 15. (Der höhere akademische Kursus. 1) Land - und Schön. Fehrplane näher bezeichneten Gegenstände, deren Kenntniß und Uebung | bau.) Der d ere akademische Kursus umfaßt: 1) im Land- uy bei den bezüglichen Prüfungen (vergl. Vorschriften für die Ausbildung | Schönbau : a) au-Construction in Bezug auf Einrichtungen auz, und Prüfung derjenigen, welche sich dem Baufache im Staatsdienste | gedehnter Gebäude, als Heizungs-j Ventilations-, Beleuchtungs-, Wass, widmen F. B und 16) gefordert wird. versorgungs-, Bade-, Telegraphen- und dergleichen Anlagen; b) Yy, Die vor Beginn des Unterrichts JaBetO bekannt zu machenden | trag über die Lehre der wichtigsten Arten von Privat- und öffentliq speziellen Verzeichnisse der Unterrichtsstunden werden in solcher Reihe- | Ge äuden der jebigen Zeit, so wie Städte - Anlagen (mit Uebun folge festgestellt, daß die Ziele des allgemeinen Lehrplans erreicht wer- | im Zeichnen und Entwerfen); c) Entwerfen öffentlicher Gebäude; den können. i a) Ornamente und Decorationen nah den Grundsäßen der Tefktonjt F. 13. (Erster Lehrgang. 1) Landbaukunst nebst Zeichnen.) Der | zu entwerfen und in ausgeführten Methoden zu zeichnen ; e) Mitte, Lehrgang für die Ausbildung zum Bauführer umfaßt: a) Bau-Con- | alterliche Architektur, Vortrag mit Zeichnenübungen; f) Figuren: und ftructionslehre mit Zeichnen-Uebungen ; b) Projectionslehre in An- Landschaftszeichnen ; s) Vorträge Über die Geschichte der bildende wendung auf Steinschnitt der Gewölbe, Schatten-Construction und | Künste; b) Grundlinien der Aesthetik. 2) Im Ingenicurfah: a) Bau: Perspektive (mit Zeichnen-Uebungen); c) die wichtigsten Formen der | Constructionslehre mit mathematischer Begründung; b) Brücenbqy, antiken Baukunst, namentlich der Säulen-Ordnungen und Bogen- | kunst; c) Wasserbaukunst; d) Eiscnbahnbau; e) Maschinenlehre und stellungen, nebst den bezüglichen Details der Gesimse, sowie der Thü- | Maschinenhau (mit Exkursionen); f) Elektromagnetische Telegraphit; ren, Fenster u. \. w. (mit Zeichnen-Uebungen); d) die Einrichtung und | g) Graphostatik.

Construction einfacher Gebäude, Anfangs mit Uebung der Darstel- Mit den Vorträgen unter b bis e sind Uebungen im Entwersy lungs-Methoden von Grundrissen, Profilen, Façaden und Detail-Zeich- | verbunden. j / „lg nungen, später mit Uebung im Entwerfen von Gebäuden nach ge- g. 16. (Ferien.) Ferien finden statt vom 20. Juli bis zum sq

gebenen Programmen ; e) landwirthschaftliche Baukunst (mit Ucbun- | Oktober, außerdem zu Weihnachten und zu Ostern jedesmal 10 Tay gen im Entwerfen); f) die gewöhnlichen Baumaterialien, Veranschla- | und zu Pfingsten 5 Tage. : : gungen, Bauführung u. \. w.; S Ornamentzeichnen nach Vorlegeblättern ÿ. 17. (Meldungen zu dem Unterrichte.) Die Meldungen de und Gips. Anfangs in Umrissen, später in aus eführten Methoden; | Studirenden zu dem Unterrichte, sowie die Zahlungen des Honorar þ) Geschichte der Baukunst des Alterthums, des Mittelalters und der | erfolgen halbjährlich bei dem Rendanten der Bau-Akademie-Kasse, italienischen Kunstperiode. F. 18. (Anmeldebogen.) Der Jmmatrikulirte erhält von den 2) Wasser-, Wege- und Eisenbahnbau. Elemente des Wasser, | Rendanten einen gedruckten , mit dem Namen des Ersteren und da Wege- und Eisenbahnbaues, namentlich dic Fundirungen im Wasser, | Nummer der Matrikel e Anmeldebogen, in dessen erste o, der Bau gewöhnlicher Brücken , Uferbefestigun en, Verwallungen, | [umne der Jnhaber alle Lehrstunden welche er zu besuchen wüns Stauarchen, Wehre, Mühlengerinne, Ent- und ewässerungsbauten; | unter Angabe der Nummer des Unterrichts - Verzeichnisses und mit ferner die Anordnung und Ausführung der Längen- und Quexrprosile | namentlicher N des Lehrers selbst einzuschreiden hat. E der Straßen und Eijenbahndämme , dex dabei vorkommenden Erd- | erfolgt sodann die Einza lung des Honorars bei der Bau - Akademie arbeiten , die verschiedenen Arten der Wege - Befestigungen und des | Kasse gegen Quittung des Rendanten und des Controleurs in da Eisenbahn-Oberbaues, die Wasserableitungen und die E zu- | zweiten Kolumne und hiernächst die Meldung bei den betheiligten Up

rige Ä it Uebungen im Entwerfen bezüglicher Bau- | rern, welche darüber in der dritten und vierten Kolumne das Nöthiz E E M : | vermerken und den Namen des Studirenden in ihre Listen eintrizn

R Maschinenbau. Die Maschinentheile und die cinfacheren , auf Die Annahme des eingetragenen Unterrichts erhält erst dur dies Baustellen gebräuchlichen Hülfsmaschinen und Geräthe, ferner die Ein- | Vermerke Beglaubigung. | E richtung gewöhnlicher Mühlen - und Dampfmaschinen. 4) Reine g. 19. Kein Lehrer ist befugt, die Meldung eines Studirendu

Mathematik. a) Algebraische Analysis, Trigonometric, Stercometrie, | anzunehmen, oder die Benußung des Unterrichts zu gestatten, bevo: analytische E (mit bund im Gebrauch der Logarithmen ); | die vorgeschriebene Quittung der Kasse ausgestellt ist.

þ) Differenzial- und Jntegralrechnung mit Einschluß der ifferenzial- In die fünfte Kolumne des Änmeldebogens sind die Zeuguise Gleichungen , Methode der kleinsten Quadrate. 9) Angewandte Ma- | der Chrer einzutragen ; sie müssen mit deutlicher Angabe des Datums thematik. a) Statik und Dynamik in Anwendung auf Baukunst und | ausgestellt werden. |

Mascinenlehre, mit Uebungen im praktischen Rechnen; b) Feldmessen Kein Inhaber eines Anmeldebogens darf in denselben, außer den und Nivelliren unter Anwendung der üblichen Instrumente (mit Ex- | im §. 18 Bestimmten , etwas schreiben , Geschriebenes darin ändern cursionen); c) Geodáfie (mit Chcurfone x 6) Naturwi enschaften | oder unleserlich machen. /

und Technologie. a) Physik in Bezug auf Wärme, Licht, Elektrizität g. 20. Me Inhaber cines Anmeldebogens is verpflihteh, de und Magnetismus; b) Chemie in Bezug auf die cinfachen Stoffe und | selben sorgfältig zu bewahren und bei Nachsuchung von Benefizia deren Verbindung mit einander, sofern dieselben auf Baumaterialien | (§§. 22 bis 24) oder Zeugnissen (§. 30) vorzulegen.

von Einfluß sind; e) Oryktognosie und Geognosie in Hinsicht auf ihre Verlust des Anmeldebogens hat Nachzahlung des Honorars resp. M R R u oweit dieselben zum Erkennen, Auffinden | Vorenthaltung des Zeugnisses der Bau-Akademie zur Folge, und Beurtheilen der im Bauwesen zur Anwendung fommenden Ma- F. 21. (Honorar.) Das Honorar für die Lehrvorträge beträg!

terialien erforderlih sind; d) bauwissenschaftliche Technologie (mit | für jede wöchentliche Lehrstunde und pro Semester a) für dic Stu O E «6 ; direnden & Thlr., b) für die Hospitanten 1 Thlr. | g. 14. (Obligatorische Lehrge enstände.) Diejenigen Studirenden, Dasselbe isst praenumerando zu entrichten. y : h welche die Bauführer - Prüfung ablegen wollen , sind verpflichtet, den Das Honorar für den außerordentlichen Unterricht wird von den F Unterricht in den im §. 13 unter La, bj e. d, e. g. und unter 2 | Privatlehrern unter Einverständniß des Direktors festgeseht und in den und 3 aufgeführten Lehrgegcnständen vollständig zu besuchen und die | Unterrichts-Verzeichnissen besonders angegeben. “u nachfolgend genannten Arbeiten zu fertigen, von deren Ausführung Das für den Unterricht der Privatlehrer eingezahlte nor die Ertheilung der Testate über U A Benuzung der be- A am e ia nach Abzug einer Ren anturgebüht treffenden Unterrichtsstunden (F. 30) abhängig ist: : von rozent ausgezahlt. ;

Y Zu 1. A A Zeichnen, in dem Unterrichte ad a) in Ç. 22. (Stundung des Honorars.) Von dem Honarar für s der Bau - Constructionslehre 4 Blatt, ad b) in der Projectionslehre | Unterricht der ordentlichen Lehrer müssen 25 Prozent unter allen u 1 Blatt und in der Perspektive und Schatten-Construction 1 Blatt, | ständen eingezahlt werden, die übrigen 75 Prozent dürfen ausn ad c) in den wichtigsten Formen der antifen Baukunst in jedem Jahr- | weise unter den in §§. 23 folg. angegebenen Bedingungen O gange 2 ausgeführte Blätter, daher 4 Blatt, ad d) über die Einrichtung | der Bau-Afademie immatrikulirten, dem preußischen Staa e Au und Construction einfacher Gebäude im ersten Jahrgange an Bau- | hörigen Studirenden gestundet werden, welche a) vorübergehen Arm zeichnungen 4 Blatt, im zweiten Jahrgange zwei Entwürfe zu ein- | lungs8unvermsögen nachweisen, oder b) in Folge nachgewiesener imi fachen Gebäuden auf wenigstens 2 Blatt, ad e) über landwirthschaft- | zum Zwecke ihres Studiums auf der Bau-Akademice S L liche Baukunst zwei Projekte auf wenigstens 2 Blatt, ad g) Über | ziehen, oder aus öffentlichen Fonds wenigstens mit einem

Ornament- Zeichnen in jedem Jahrgange 2 Blatt, zusammen daher | von 30 Thalern pro Semester unterstüßt werden. / 4 Blatt, S a u auf A getuscht sein müssen. Anderen Studirenden wird cine Stundung des Honorars nid)

Qu den ad d. und e. vorgeschriebenen Bauprojekten darf der | gewährt. i , render vorüt Maßstab in der Regel nicht kleiner sein, als hinsichtlih der Grund- g. 23. (Bis zu sechs Wochen.) Wenn ein S Dirett risse und Balkenlagen /120/ hinsihtlich der Ansichten und Durch- | gehendes Zahlun Sunvermögen (§. 22 a.) nachweiset, #0 ist de

; ; ; : fs x ; e (Ei Unterri? nitte "/., und hinsichtlih der Details "/,5 der wirklichen Längen. der Akademie befugt, die Einzahlung von 75 Prozent des Un / 7 Zu 2 In dem Unterrichte im Wasserbau zwei Entwürse von | Honorars auf eine Frist von sechs Wochen gegen Ausstellung cines V

melt

Brücken-, Wehr- und Schleusen-Anlagen. \chriftsmäßigen Reverses zu stunden. :

Zu 3. u dem Unterrichte Über Maschinenbau zwei Blatt Zeich- Ueber diese Stundung ist in der zweiten Kolumne des An nungen, von denen das Eine Maschinen-Details, das Andere eine der | bogens das Nöthige zu vermerken. icht einge auf Baustellen gebräuchlichen Hülfsmaschinen darstellen muß. I} nach Ablauf der Frist das gestundete Honorar vegtUnte rid

Die Anfertigung der Zeichnungen und Entwürfe erfolgt nach worden, so wird dem Studirenden die weitere Benußung nd Anweisung der hrer, welche auch deren Reihenfolge bestimmen. untersagt, und sowohl der Kasse, als auch den betheiligten Leh Sämmtliche Zeichnungen und Entwürfe sind, unter Angabe des Da- | davon Kenntniß gegeben. j , Armuth (6. tums und der Jahreszahl ihrer Vollendung, von dem BVerfertiger zu F. 24. (Auf längere Zeit ) Bei nachgewiesener S gzrozent d unterschreiben Und hinsichtlid der eigenhändigen Anfertigung durch is der Direktor der Akademie befugt, die fraglichen Un Per dl denselben von dem betreffenden Lehrer zu beglaubigen. Sie müssen | Honorars auf länger als sech8 Wochen bis zur Anste R auf (d in der Regel in den dazu bestimmten Unterrichtsstunden gefertigt wer- | tarischen Beschäftigung des Studirenden, längstens a richteten den; es darf jedo mit Beistimmung der Lehrer d außer den ahre zu stunden. Zur Begründung cines hierauf ge ¡l Unterrichtsstunden daran gearbeitet werden. Ergeben si bei dem | suches ist die Beibringung 1) eines Armuths-Zeugn cel erst Lehrer Zweifel über die eigenhändige Anfertigung der Zeichnungen Atiestes der Beo welche das Stipendium oder die

ewilligt, exforderlich. j

durch den Studirenden, so hat der Lehrer seine Beglaubigung zu versagen.

3799 | ;

Oas Erstere (zu 1.) kann, wenn die Eltern des Studirenden noch | trag des Direktorium - i ini u fden find, oder wenn derselbe großjährig it, von dent Macilirat ee Deb ms der Bau - Akademie von dem Minister erlassen des Wohnorts R L Amtsvorgeseßten des Vaters ausgestellt sein. Ein solcher Antrag darf von dem Direktorium in der Regel nur Bei Waisen gil nur das Zeugniß der betreffenden Vormund- | gestellt werden, wenn der betheiligte Studirende dem preußischen scaftsbehörde. M a Zeugni e müssen folgende Punkte enthalten | Staate angchört, wenigstens ein Jahr lang auf der Bau - Akademie sein: a) Angabe Z Ne R unamen und des Alters des Studi- | immatrikulirt ist und nah dem Zeugnisse der Lehrer seinen Studien renden, b) Amt, E un ohnort der Eltern und bei Waisen der | mit vorzüglichem Fleiße und entsprehendem Erfolge obgelegen hat. Pormünder, c) Zahl der etwaigen versorgten und unversorgten Ge- §. 28. (Rückzahlung des Honorars.) Wenn eine Vorlesung nicht {chwister, oder Betnertutge daß feine vorhanden seien, d) die von den | zu Stande gekommen oder innerhalb der ersten drei Monate des Se- Eltern oder D Os Me bestimmte Angabe der Unter- mesters abgebrochen, oder aber auf eine andere, als die angekündigte stüßung, von 1we g Pn e u na fommen und von welcher Art | Zeit verlegt ist, so wird das dafür eingezahlte Honorar zurückerstattet sie auch scin möge, welche dem Studirenden jährlich zugesichert worden, | und das gestundete Honorar unter Rückgabe des Reverses erlassen ; e) die bese der Bey Mi n A nes ee 8 muß der Betrag in den crsten vier Monaten des laufenden Se- ihren, ] l : ermögensverhält- | mesters bei der Kasse abgehoben werden idri nissen dem studirenden Sohne oder Mündel nicht mchr als die unter | auf Rückerstatun i Ee S E atm E d, anzugebende Aer aunig mten können. i Die von dem Direktorium etwa angeordnete Stellvertretung eines In dem zwei E este (zu 2.) muß der Betrag des Stipendiums | ordentlichen Lehrers dur einen Anderen, so wie die Verhinderung oder der Studien-Un erstüßung bestimmt E eben sein. ch des Studirenden, an einem bereits bezahlten Unterrichte Theil zu : Wird die Stundung bewilligt, so hat der Studirende hierüber | nehmen, begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung des Honorars. cinen vorschriftsmäßigen Revers auszustellen. N F. 29. Der Besuch von Lehrstunden/ zu welchen die Meldung in n der zweiten Kolumne des Anmeldebogens is} hierüber das | der unter §. 18 vorgeschriebenen Art nicht erfolgt ist , fann nur in

Nöthige zu vermerken. den er 14 i i Formulare zu vorgenannten Reversen sind in der Bau-Akfademiec- E D, O, ein, M D S A Kasse zu haben. Wer Lehrstunden über diesen Zeitraum hinaus ohne vorschrifts-

g. 25. Demijenigen Studirenden, welcher in Ansehung des Fleißes | mäßige Anmeldung besucht, ist zur Entrichtung des Honorars pver- oder des sittlichen Betragens sih den Tadel der Lehrer oder des Di- | pflichtet, welches bu ihm Lina Vetta soll. As bleibt dem E L & N Artie Abe cite ganze E O Pen, denselben nach Befinden der Umstände von an der It nicht nothwendigen Ausgaben | der Theilnahme an dem nterrichte auf der Bau-L i ° s O vermöge, wird die Stundung des S onorars puscließen, \ 4 O E S nicht gewährt. j F. 30. (Zeugnisse für die Studirenden.) Auf Verlangen werden

g. 26. (Einziehung des gestundeten Honorars.) Zur Einziehung | den Studirenden über die regelmäßige Ulenibini des Unterrichts der für den Unterricht gestundeten Honorare (nöthigenfalls im Wege | nach den Bescheinigungen der Lehrer von dem Direktorium Zeugnisse

Rechtens) ist nur der Rendant der Bau-Akademie-Kasse legitimirt. ausgestellt.

g. 27. (Erlaß des Honorars.) Das Honorar für den Unterricht Berlin, den 3. September 1868. der ordentlichen Lehrer, mit Aus\{hluß der nach §. 22 unter allen Um- Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ständen einzuzahlenden Rate, wird nur in besonderen Fällen auf An- Graf von Jßenpliß.

Oeffentlicher Anzeiger.

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen. Handels-Negister.

5 A A E Gul i aen Ma Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. ohann Carl Ern ulz ijt in den en 59. : Unter Nr. 1959 unseres Gesell «Regi ie hi e E L Veian weren Diebsubis aus §26 | ‘ganbliing/ Mima E seq. des Strafgeseßbuches beschlossen worden. Seinc Verhaftung Eduard Voelker,

hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bis- | und als deren Jnhaber die Kaufleute

herigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden 1) Joseph Fürst,

ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. 9 Gustav Sirst,

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des 2. Schulz | vermerkt stehen, is zufolge heutiger Verfügung eingetragen :

Kennfniß hat , wird aufgefordert , davon der nächsten Gerichts- er Fan snari Gustav Fürst is aus der Handelsgesellschaft oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle ausgeschieden. Der Kaufmann Joseph Fürst zu Berlin seßt Civil- und Militair-Behörden des Jn- und Auslandes dienster- das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. ois ersucht, auf den 2c. Sch u lz zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle Vergleiche Nr. 5352 des Firmen-Registers.

estzunchmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- Unter Nr. 5352 des Firmen-Registers ist heut

ständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt- Der Kaufmann Joseph Fürst zu Berlin als Jnhaber der voigtei - Direction hierselb abzuliefern. Es wird die Le Handlung Firma:

Erstattung der dadur entstandenen baaren Auslagen und den ver- Eduard Voelker ehrlihen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit (jeßiges Geschäftslokal : Blumenstr. 64)

versichert. Berlin; den 19. September 1868. Königliches Stadtge- | eingetragen. rit, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 11. für Vor- | B untersuhungen. Signalement. Der Töpfergeselle Johann Carl Unter Nr. 1778 unseres Gesellschafts - Registers, woselbst die hie- Ernst Schulz ist 19 Jahr alt, am 24. April 1849 in Berlin ge- sige Handlung Firma:

boren, evangelischer Religion, 5 Fuß 6 Zoll grof, hat blonde Age S. & W. Bry blaugraue Augen, blonde Augenbrauen , blonen Bart im Entstehen, und als deren Jnhaber die Kaufleute ovales Kinn, gewöhnliche Nase, Men Mund, längliche Ge- 1) Salomon Bry,

sihtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe , gesunde Zähne , ist unterseßter 2) Wolf (Wilhelm) Bry,

Gestalt, \priht die deutsche Sprache und hat als besonndere Kenn- vermerkt stehen, is zufolge heutiger Verfügung eingetragen : zeichen G, he Sprach ? s Der Kaufmann Salomon Bry ist aus der Handels-Gesell- a E schaft ausgeschieden. Der Kaufmann Wolf (Wilhelm) Bry Steckbrief. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung! u Berlin seßt das Handelsgeschäft unter nnveränderter zu Lübben, den 18. September 1868. Der Dienstkneht Got tfricd irma fort. Vergleiche Nr. 5358 des Firmen-Registers. Richter aus Klein - Lubolz, zuleßt in Lübbenau, 25 Jahre alt, soll Unter Nr. 5353 des Firmen-Registers is heut wegen Diebstahls verhaftet werden; er ist im Betretungsfalle anzu- Der Kaufmann Wolf (Wilhelm) Bry in Berlin als Jnhaber halten und an uns abzuliefern. der Handlung M ats ‘é A Od i . Br Steckbrief. Gegen den Schneider Nikolaus Beyer von (jeßiges Geschäftslokal: Ritterstr. 105)

Heddernheim Alter: ca. 38 Jahre; Statur: klein, kräftig; Haupt- eingetragen.

haar: bräunlich; Glaze; rother Kinn- und Schnurrbart ; is wegen / ; E i ; Diebstahls dd Uiitevilaguna Haftbefchl erkannt. Alle betreffenden Die unter Nr. 3602 des Firmen - Registers eingetragene hiesige

ehörden werden daher ersucht, auf den 2c. Beyer zu fahnden, den- Firma: | elben i i h i Wilhelm Jaedicke ‘Frantfuri a 9 Ee T Inhaber Kaufmann Joachim Friedrich Wilhelm Jaedicke, is erloschen i Der Untersuchungsrichter Dr. Pfeiffer. und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht. / i / Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: inie U D lars: Me (blond, Nase und (Bank- und Wechselgeschäft iedig ; : : ahre, Größe: aare: hellblon ase un ank- und Wechselgeschäft , jebiges ts-Lokal : Mund : gewöhnlich, Bart : Volibart, Ge iht: oval, Gesi tsfarbe: ge- eat 29 Moa

und, Statur: untersebt, ist wegen Unterschlagung Haftbefehl erkannt. | am 15. September 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft si e betreffenden Behörden werden vat ersucht, auf den 2c. Schmidt | die Kaufleute Y VOGAeseN mal. Ins 1 fahnden, denselben im Betretuugsfalle zu verhaften und anher ab- 1) Theodor Rubo, efern zu lassen. Frankfurt a. M., den 19. September 1868. 2) Otto Richard Wette,

Der Untersuchungs-Richter Dr. Pfeiffer. beide zu Berlin.