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[3171] Bekanntmachung. Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Joseph von Goscicfi hierselbst ist durch Ausschüttung der Masse beendet. Jnowraclaw, den 15. September 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3131] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Lobsens. Erste Abtheilung. Den 19. September 1868, Nachmittags 6 Uhr.
Ueber das Vermögen des Schmiedemeisters August Nüßer zu Nakel ist der gemeine Konkurs eröffnet.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zablen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände
__ bis zum 19. Oktober 1868 einshließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche N ee machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür O Vorredt
is zum 30. Oktober cer. einschließlich bei uns s\riftlich oder zu Protokoll anzumelden und e zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungs8personals i auf den 20. November er., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, im Benjaminschen Hause, vor dem Kom- missar, Herrn Kreisrichter Weißer, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung sriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger , welcher niht in unserm Amtsbezirke scinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Rechts- anwalte Justiz-Rath Rabe, Rechtsanwalte Pfotenhauer, Schmidt und Tôlle hier und Gröning in Nakel zu Sachwaltern vorgeschlagen.
[3170] Bekanntmachung. Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Elias Gotthelf zu Belk hat 1) der Rechtsanwalt Brzoza zu Katscher als einstweiliger Verwalter der Weber Joseph Preiß'schen Konkurs-Masse von Fürstlich Lan- genau cine Waaren-Forderung von 7 Thlr. 12 Sgr., und 2) der Jsidor Glaser aus Ratibor eine Wechsel - Forderung von 47 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 22, Mai cr. und 24 Sgr. 8 Pf. Protestkosten und Provision ohne Vorrecht nachträglich angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf den 9. Oktober 1868, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeickneten Kommissar in unserm Geschäftslokal anbe- raumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß geseßt werden. Rybnik, den 18, September 1868. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
[3169] In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Hecht & Schrader zu Magdeburg, sowie über das Privatvermögen der Gesellschafter derselben, Kaufleute August Wilhelm Hecht und Fried- rih Wilhelm Hecht zu Magdeburg, ist zur Anmeldung der Forde- rungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 7ten Oktober cer. eins ließli ch festgeseßt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche [noch nicht Aae haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rehtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns shriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
__ Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 1. September cer. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen is auf den 15. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreisgerichts-Rath Hempel, an Ge- rihtsstelle, Domplay Nr. 9, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre
Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlih einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat; muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesi- gen Orte nine oder es Praxis bei uns berechtigten auswär- tigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten eres Den- jenigen, welchen eds hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Costenoble; Dr. Cuno, Block, Moriß, Justizräthe Weber, Hübenthal und Fischer zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Magdeburg, den 12. September 1868.
Königliches Stadt- und Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[3135] __ Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht Calbe a./S. Erste Abtheilung, den 19. September 1868, E 12 Uhr.
Ueber das Vermögen der Handels-Gesellschaft Capelle & Elfeldt und das Privatvermögen der Gesellschafter, Fabrikbesißer Julius Capelle |
und B. R. Elfeldt zu Calbe a./S. ist der kaufmännische Ko eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf pet Ta d. mus festgese E M d lter der Masse ist d : um einstweiligen Verwalter der asse i er Kau Otto Gutknecht in Calbe a./S. bestellt. fmann Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf den 1. Oftober 1868, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Schweiger, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei, behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einst: weiligen Verwalters abzugeben.
_ Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Pa, pieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände bis zum 10. Oktober d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles , mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte , e Dent zur Konkurs. masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denjselben gleichberech, tigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in rén Bes befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Die Unterlassung der hier erforderten Anzeigen zicht die im §. 147 der Konkurs - Ordnung vom 8. Mai 1855 angedeuteten Nachtheile
nach si.
[1807] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.
Das der verehelichten Landschaftsmaler Beer, Caroline Louise Amalie geb. Bielecke, gehörige, in der Magazinstraße Nr. 4 belegene, im Hypothekenbuche von Charlottenburg Band cont. Nr. 31 verzei nete Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich geshäßt auf 6000 Thlr, soll
am 14. Dezember 1868, Vormittags 11 Uhr, an a Gerichtsstelle öffentlih an den Meistbietenden verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Büreau einzusehen,
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi: gung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Gericht zu melden.
Die dem Aufenthalt nah unbekannten Realgläubiger :
Wittwe Schack, Ernestine Amalie Juliane geb. Feige, und Herr Carl Delmar aus Berlin, werden zu diesem Termin hierdurch öffentlich vorgeladen. R den 5. Mai 1868. Königliche Kreisgerichts - Deputation.
[3173] Nothwendiger Verkauf.
Das der verehelichten Reinhardt , Bertha , geborene Webelhorst gehörige, in hiesiger LOES an der Baerwalder Chaussee belegene im Hypothekenbuche der Häuser Vol. IV. Tom. 409 Nr. 203 verzeih- nete Grundstück nebst darauf stehenden Wohn- und Wirthschaftsgebäuden, Bockwindmühle und Schneidewindmühle , gerichtlich abgeschäßt auf 8506 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. Le der nebst Hypothekenschein in dem Vüreau IV. einzuschenden Taxe soll
am 7. April 1869, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt roerden.
Alle aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Real-Gläubiger, welche aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche beim Gerichte anzumelden.
Neu-Stettin, den 17. September 1868.
Königliches Krei8gericht. 1. Abtheilung.
[2164] Nothwendiger Verkauf.
Königliches Kreisgericht HalleaS Das dem Kaufmann Johann Heinrich Wilhelm Kersten jun. hier- selbst gehörige, im Hypothekenbuche von Halle Vol. 111. Nr. 76 auf
Ge Dee: Belellshast Kersten et Dellmann zu Halle eingetragene
rundstück:
Ein in der großen Ulrichsstraße belegenes Haus nebst Seiten- DODS In HALeMURE Hof , Einfahrt und dem ganzen Röhr- waj]er,
avg auf 21,137 Thlr. 15 Sgr. — Pf. zufolge der nebst Hypo-
thekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 30. Dezember 1868, von Vormittags 11 Uhr ab, vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Hinrichs an ordentlicher Ge- richts\telle, Zimmer Nr. 11, subhastirt werden. :
Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nich! ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen haben ihren Anspruch bei dem Subhastations-Gericht anzumelden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten , sich be! Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termin zu melden.
Halle a. S., den 10. Juni 1868.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[3184] | Wegen neuer Lo R Reut ung des Hauses Nr. 21 in der Polen Wieruszow, Kreis Wielun, Gouvernement Warschau, Königr. olen: i wird allen interessirten Personen bekannt gemacht, daß behufs obiger Regulirung der Termin am 30. November 1868 (18. Novem- ber v. S.) bestimmt ist. : : Es werden daher alle Personen, welche ein Anrecht an biesen Besiß haben können, aufgefordert, an diesem Termine in der Kanz f der Hypotheke im Wieluner Kreisgericht zu erscheinen und ihre Bn sprüche unter Präklusion anzumelden. Nieszawa, den 5./17. Juni 1868. Florentine Jaroszyúska, geb. Dehnell.
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2 g rbe 4 Prt U R
uhmacher Franz Troeger, genannt Große, hat si t De A aus seinem Wohnorte Zeiß entfernt und is bis jeßt idt dahin gurüdgerehe, Seine zurückgelassenc Ehefrau Marie Louise geger, geb. Roe el, hat gegen ihn die Ehescheidungsklage wegen bös- lerlasfung bei uns angebracht. Es wird daher der Schuhmacher ranz Troeger, genannt Große, aus Zeiß hierdurch geladen , in
en auf den 10. November cer., Vormittags 11 Uhr,
Kreisgerichtsstelle in Zeiß — Zimmer Nr. 2 — anberaumten Ter- ine zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung (r der Civil-Deputation zu erscheinen, widrigenfalls in contumaciam jen ihn verfahren, dann aber nah Befinden auf Trennung der Ehe annt und er für den {huldigen Theil erklärt werden wird.
iß, den 10. Juli 1868. Zeiß den ónigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
2167] Bekanntmachung. Stettin, den 14. September 1868. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.
Der Kaufmann Karl Friedrich Ludwig Otto Blankenfeld zu ‘tettin hat in seinen am 19, August d. J. publizirten leßtwilligen )ispositionen in Betreff seines Sohnes erster Ehe, des Carl Heinrich anz Blankenfeld, welcher sih in Amerika aufhalten soll, bestimmt, aj derselbe auf den Pflichttheil aus scinem Nachlasse beschränkt sein, nd die auf eine Lebensversicherungs-Polize von seiner Ehegattin zu hebende Summe von 10,000 Thlr. nicht als zur Erbschaftsmasse ge- jrig betrachtet werden solle. ,
Qa der Aufenthalt des genannten Carl Heinrih Franz Blanken- (d unbekannt ist, so wird demselben von den gedachten leßtwilligen Bestimmungen seines Vaters hierdurch Kenntniß gegeben.
3168] Bekanntmachung. Stettin, den 17. September 1868. Königliches Kreisgericht, 11. Abtheilung.
Der Partikulier Johann Heinrich Christian Friedrich Dettmer ierselbst hat in scinem am 18. Juli d. J. publizirten Testamente tine sieben Kinder zu Erben eingeseßt und dabei die Anrechnung ver- hiedener Zuwendungen angeordnet. Zu den cingeseßten Erben ge-
Pren : der Bäcker Bernhard Detimer, welcher sich früher in Grobien
in Rußland aufgehalten hat, und : der Buchbinder B Dettmer, der früher in Bromberg gear-
beitet haben joll. Da der jeßige Aufenthaltsort der bezeichneten beiden Jnteressenten
nbekannt ist, so wird denselben von dem gedachten Jnhalte des Te- aments hierdurch Nachricht gegeben.
3174 eschehen Königlich Amtsgericht Celle, den 12. September 1868, (btheilung 1. in öffentlicher Sißung. Gegenwärtig : Amtsrichter Dr. Leschen, Auditor von Wangenheim. Auf Antrag der Kinder und Erben des weiland Kaufmanns und Senators
Rudolph Tewes L Celle, N 2. Vorgelesen, genehmigt;
' ist darauf gerichtsseitig erkannt;
daß, da in dem heutigen Termine ungeachtet der Ediktalladung , d, 3, Juli d. J. Niemand erschienen ist, um Ansprüche an der Inten weiter bezeichneten Urkunde anzumelden, nunmehr, dem An- uge der Kinder und Erben des weiland Kaufmanns und Senators dolph Tewes hierselb} entsprechend , die verloren gegangene , von em leßtern am 9. Juli 1819 dem hiesigen Dr. med. Bier ausge- lte, rich bestätigte und ingrossirte Shuld- und Pfandverschrei- ng über ein erhaltenes Darlehn von 3000 Thlr. Geld für ungültig nd wirkungslos erkannt werde, und daß die danach ingrossirte Hy- dhek im Stadtbuche gelöscht werden solle.
Zur Beglaubigung j H. Leschen, Dr. von Wangenheim. Zur Beglaubigung des Auszugs, (L. S.) A. D. la Rose, Aktuar.
Gerichts\{hreiber Königliches Amtsgerichts Celle.
O Edictalladung.
ie Vormundschaft für die Erben des weiland Freiherrn von
ie rch auf Holzhausen hat an Reinhard Ficke in Philadelphia
l) das in der Gemeinde Löhnhorst belegene Gut Hohchorsi mit allem For, eia mit dem Tagelöhnerhause nebst
| Grundbesiß in Hünertshagen, /
2) die von dem weiland von der Borch später zugekaufte und dem Gute Hohehorst beigelegte Meyer'sche kleine Parzelle,
9) diejenigen 7 Morgen 48 Q.-Ruthen Theilungsland im \. g.
Brande, welche weiland von der Borch mit der von ihm ange- fauften, frübee Wehmann'shen Stelle zu Schönebeck erwor- en hat.
__Der bei dem Tagelöhnerhause in Hünertshagen befindliche Grund- ß an Garten und Acerland nebst Fuhrenkamp grenzt im Süden Kroog, im Westen an H. Fie A wo Wall und Grenz-
i E ehört im Norden an H. Jachens Holzung und im Osten
en Weilungsweg. Der zum Gute Hobestorst gehörige mit Fuhren besamte Kamp
ì st. g. Löhnhorster Moore gränzt im Westen und Norden an Wege,
im Süden an C. Bruns, dem der Graben gehört, im Osten an H. Jachens, welchem Wall und Hee zusteht.
Der zum Gute Hohchorst gehörende mit Fuhren und Rothtannen besamte \. g. Mergelkamp, grenzt im Süden und Westen an Wege, im Osien an H. Zan und im Norden an J. Raschen.
Die zum Gute Hohehorst gehörige von der Landstraße durch- \hnittene Wiese grenzt im Norden an H. Fie , im Nordwesten an B. Dierksen und B. Neue Erben, im Westen und Süden an H. Jachens, im Osten an einen Weg.
Der zum Gute Hohehorst gehörige westlich des Weges von Egge- stedt nah A. Norden Hause belegene mit Rothtannen besamte Kamp, welcher auch das früher Wehmann'she Grundstü einschließt, grenzt im Süden an H. Jachens, welchem Wall und Graben gehört, im Norden an denselben, im Nordwesten an D. Spille Erben. Die Grenzwälle im Norden und Nordwesten sind gemeinschaftlich.
Die zum Gute Hohehorst gehörige alte Holzung grenzt im Norden an D. Jachens, im Süden an H. Jachens, im Osten an D. Spille Erben, wo Graben und Wall zum Gute Hohehorst gehören, im Nord- osten und Norden an D. Behnke, wo die zum Gute gehörenden Grenzbäume durch Hammerschlag bezeichnet sind.
Die Wiesen grenzen im Nordosten an J. Janßen und Wittwe Christoffers, im Norden und Nordwesten an einen Weg und J. Fike, im Westen an H. Jachens.
Das sog. alte Feld grenzt im Westen an B. Neue Erben, welchen die Grenzhecke neben dem sog. Rosenkamp gehört, im Süden an H. Jachens, welcher die Hecke in Besiß hat. /
Auf Antrag des Käufers werden Alle, welche an den Kaufobjekten Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Nechte, insbesondere auch Servituten und Realberech- tigungen zu haben vermeinen , zur Anmeldung solcher Ansprüche in die Gerichtssibung vom :
16. Oktober d. J., Morgens 11 Uhr, ; hierdurch unter dem Rechtsnachtheile geladen , daß für den sih nicht e im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht ver- oren geht.
Lesum, den 11. September 1868.
Königliches Amtsgericht Blumenthal, Abtheilung Lesum.
[3175] Oeffentlicher Erlaß. A I, Folgende bei der unterzeichneten landwirthschaftlichen Regie- rungs-Abtheilung anhängige Auseinanderseßungs-Sachen :
1) die Gemeinheitstheilung der Len Beutniß,
2) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Neumühl,
3) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Dobersaul und Ausf- hebung der auf der gutherrlichen Forst daselb haftenden Ser- vitute, sowie die Gemeinheitstheilung der Pleisfe-Wiesen,
4) die Gemeinheitstheilung der Crossener Oderwald- und Raednißer Griesel-Wiesen, h : :
5) die Gemeinheitstheilung der Shönfeld-Mühlower Oderniederung,
6) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Wellmiß,
7) die Umwandlung der von den bäuerlichen Wirthen zu Pfeiffer- hahn, Alt- und Neu-Rehfeld dem Archidiaconat und der Küsterei
der St. Marienkirche zu Crossen zu liefernden Naturalien in Roggenrente, | ] |
8) die Aufhebung der Holz-, Streu-, Weide- und Fischerei-Gerecht- same der Ortschaft Merzwiese 2c. in der Königlich Braschener Forst,
9) die Aufhebung der Hütungsberechtigungen der Vorwerksbesiber u Güntersberg auf Oderwaldwiesen, der Grundbesißer zu Mes- u und Eichberg 2c., sowie des Forstamts Crossen, |
10) die Gemeinheitstheilung des gemeinschaftlichen Hütungs8reviers des Dorfes Hundsbelle links der Oder,
ad 1 bis 10 im Kreise Crossen, j
11) die Ablösung der den geistlichen Instituten zu Beibsh in der herrschaftlichen Forst zustehenden Berechtigung,
12) die Ablösung der den geistlichen Jnstituten zu Niemißsh zu- stehenden Geldrenten durch Kapital,
ad 11 und 12 im Kreise Guben, E 13) die Gemeinheitstheilung der \. g. Rähne zu Alt-Liebegörike, 14) Serte Separation der Kolonistenländereien zu Zäckericker QUVTUCTC)
15) die Ablösung der auf der Königlichen Paeßiger Forst lastenden
Weideberechtigungen und Ausweisung von Hutschalmen in die-
ser Forst ] 16) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Calenzig, ad 13 bis 16 im Kreise N
17) die Ablösung der auf der Königlichen Massiner und Staffelder Forst lastenden Hütungsberechtigung der Kolonisten zu Briesen- horst, Landsberger Kreises, i |
18) die Ablösung der von den Gemeinden Belten und Lichterfeld an den Schullehrer und Küster daselbst zu entrichtenden Natu- ral-Abgaben, -
19) die Ablösung der von den Hüfnern zu Sonnenwalde, Schöne- walde uud Ossagk an die Oberpfarre zu Sonnenwalde zu lei- stenden Holzschlage- und Holzanfuhrdienste,
20) die Theilung des gemeinschaftlichen Grundstücks der 10 Hüfner zu Ponnsdorf, l i
ad 18 bis 20 im Kreise Lucau ,
21) die Gemeinheitstheilung und spezielle Separation der Feldmark Klein-Kölzig, Kreis Sorau,
22) die Gemeinheitstheilung der Feldmark Grunow,
23) die Ai und Si zu Sternberg, ;
24 utfreilegung und Eintheilung der Wiesen und Hütungen
der Wirthe zu Groß-Lübbichow im Polenziger Bruch, ]
25) die Ablösung der den Berechtigten in Petersdorf, Malkendorf
die