1889 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußiscl

er Staats-Anzeiger.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25

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und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

| des Dentshen Reichs-Anzeigers Berliu §W,, Wilhelmstraße Nr. 32. |

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Berlin, Mittwoch, l. Mai, Abends.

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1889.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh1: dem ordentlihen Professor an der Universität Halle, Dr. Eduard Erdmann, den Stern zum Rothen Adler- Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem bisherigen Ober- lehrer an der Landesshule Pforta bei Naumburg a. S, rofessor Dr. Buchbinder, den Nothen Adler-Orden dritter lasse mit der Schleife; dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Waegen zu Bérlin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem bisherigen Rektor der Altstädtischen Mädchenschule zu Königsberg i. Pr., Frischbier, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem emeritirten E Simon zu Zernsdorf im Kreise Teltow den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern ; sowie dem emeritirten Lehrer Erz zu Rentrish im Kreise Saarbrücken, dem Bauergutsbesißer und Ersten Schöffen Gol ze zu Zaacko im Kreise Luckau, dem bisherigen Schulzen Boewe zu Brettin im zweiten JFerihow- schen Kreise, dem Mau Heinrich Krämer zu Dautphe im Kreise Biedenkopf und dem früheren Polizei- Sergeanten Julius Saeger zu Aken a. E. im Kreise Kalbe das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Kairo, Dr. Reiß, zum Konsul in Tunis zu ernennen geruht.

Der Marine-Jntendantur-Registratur-Assistent Wien i| zum Geheimen Registrator in“ der Kaiserlichen Marine er- nannt worden.

Bekanntmachung.

Einrihtung des Telegraphenbetriebes bei der Posthülfstelle in Eiche. Am 1. Mai wird die Wirksamkeit der in Eiche bestehen- den Posthülfstelle auch auf den Telegraphenbetrieb ausgedehnt

werden.

Die Posthülfsstelle wird sich demzufolge mit der Annahme, Beförderung und Bestellung aller Arten von Telegrammen, mit Ausnahme von telegraphishen Postanweisungen, befassen.

Berlin C., den 30. April 1889. :

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postrath. Schifsmann. -

qu Leer wird am 27. Mai d. J. mit einer See- chiff A für große Fahrt begonnen werden. ‘Mit den nächsten Seesteuermannsprüfungen wird

1) in Emden am 11. Juni d. F,

2) in Leer am 17. Juni d. J.

3) in Altona am 17. Juni d. J. und

4) in Geestemünde am 24. Juni d. J. begonnen werden; mit den Prüfungen in Altona und Geeste- münde werden gleichzeitig Seeschifferprüfungen für große Fahrt abgehalten.

Der im Jahre 1864 in Blackwall erbaute, bisher unter ‘britischer Flagge gefahrene eiserne Schraubendampfer „N org e“ von 94,44 britishen Registertons Netto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des im Königreih Preußen staatsangehörigen Heinrich Diederichsen in Kiel unter dem Namen „Consul“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Kiel zum Mar Ma ewählt hat, ist unter dem 18. d. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu New- castle-on-Tyne ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh:: auf Grund des 8. 28 des Landesverwaltungsgesezes vom :30. uli 1883 (G.-S. S. 195) den Regierungs-Rath Müller zu Stettin zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des dortigen Bezirksausschusses auf die Dauer seines Hauptamts am Siy des legteren, sowie ; j den jetzigen Vertreter des zweiten ernannten Mitgliedes im Bezirksaus\chusse zu Potsdam, Regierungs-Assessor Ruff - mann, zum zweiten Mitgliede dieser Behörde auf Lebenszeit und den Regierungs-Assessor Haeckermann zu Potsdam um Stellvertreter des zweiten ernannten Mitgliedes im ge- achten Bezirksausshusse auf die Dauer seines Hauptamts am Sig des leyteren zu ernennen.

jen Allergnädigst geruht :

den Gewerve-Raths-AssfistentenDr. Schmidt zu Dortmund zum Gewerbe-Nath zu ernennen (

den beim Ministerium der Beamten, und zwar: den Ge und . Krause, sowie dem Hauptner den Charakter als expedirenden Sekretär und Kal Geheimen Revisor Rieckenber Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König

den bisherigen Pfárrer an Halberstadt, Siegfried Goebë | ernennen. i

Se. Majestät der König

lihen Arbeiten angestellten Registratoren Schenck men Kanzlei - Direktor ei-Nath, dem Geheimen i E ug, und dem 1 Charakter als Rehnungs-

n Allergnädigst geruht : reformirten Hofkirche in

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Auf Jhren Bericht vom 2. April d. J. will Jh dem Senat der Freien und Hansestadt,„Bremen, welche Behufs Verbesserung des Schiffahrtsweges von Bremerhaven aufwärts bis Bremen eine Korrektion der 4 zurückfolgenden Projekt auszufühxen beabsichtigt, das Ent- eignungsreht zur Entziehung und Fur dauernden Beschränkung des zur Durchführung des Ptoj 8 innerhalb des preußischen Staatsgébiets in Anspruch zu nêhmenden Grundeigenthums verleihen. A Berlin, den 8. April 1889,

Wilhelm R.

“von Maybach. An den Minister der öffentlihé Arbeiten.

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j __ Auf Jhren Bericht vom 9. d. M. will Jh hierdurh die in der Anlage zusammengestellten, vom 37. ordentlichen General - Landtage der ostpreußishen Landschaft beschlossenen zusäßlihen Bestimmungen zu dem revidirten Reglement der ostpreußischen Landschaft vom 24, Dezember 1808 genehmigen. Berlin, den 24. April 1889, Wilhelm R. Freiherr-Lucius von Ballhausen. von Schelling.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz-Minister.

Zusay zu den §8. 47, 66, 79 ff. und 160 des revidirten

Reglements der ostpreußishen Landschaft vom 24. De-

zember 1808 und den Zusägen 1, 2, 3 zu §. 47, den Zu-

säßen 1 und 2 zu §. 66 und l Zusäten 1, 2, 3 zu §, 160 a. a. O.

A. Die osipreunice Landschaft besteht aus drei Departements :

I. Aus dem Königsberger Departement ; dasselbe ist in vier Landschaftskreise getheilt, welche gebildet werden :

1) der Landschaftskreis Schaaken aus dem Stadtkreise Königsberg

und den landräthlichen Kreisen Königsberg und Fischhausen ;

2) der Landschaftskreis Brandenburg aus den landräthlichen Kreisen

Pr. Eylau und Heiligenbeil; 3) der Landschaftskreis Tapiau aus den landräthlihen Kreisen Wehlau und Labiau; 4) der Landschaftskreis Barten aus den landräthlihen Kreisen Gerdauen, Friedland und Rastenburg ; ___IIT. aus dem Ÿ ohrungenschen Departement ; dasselbe zerfällt in fünf Landschaftskreise, welche gebildet werden : 5) der Landschaftskreis Mohrungen aus den landräthlichen Kreisen Mohrungen und Pr. Holland;

6) der Landschaftskreis Braunsberg aus den landräthlichen Kreisen Braunsberg und Heilsberg; j

7) der Landschaftskreis Allenstein aus den landräthlichen Kreisen Allenstein, Ortelsburg, a Da '

8) der Landschaftskreis Neidenburg aus den landräthlichen Kreisen Neidenburg und Osterode; :

9) der landschaftliche Kreis Marienwerder aus dem zur ostpreußi- hen Landschaft gehörigen Theile des westpreußishen landräth- lichen Kreises Rosenberg ;

IIT. aus dem Angerburgschen Departement, welches aus \echs pel besteht, denen folgende landräthlihe Kreise zu- gethe nd:

10) dem landshaftlihen Kreise Memel: die landräthlihen Kreise Memel und au

11) dem landschastlichen Kreise Tilsit: die landräthlichen Kreise Niederung, Tilsit und Ragnit;

12) dem landschaftlichen Kreise “Gumbinnen: die landräthlichen Kreise Pillkallen, Gumbinnen und Stallupönen;

13) dem landschaftlihen Kreise Insterburg: die landräthlichen Kreise Justerburg, Darkehmen und Goldap; j;

14) dem landschaftlihen Kreise Olebko: die landräthlichen Kreise Oletko, Lyck und Johannisburg; i

15) dem landschaftlichen Kreise Seehesten: die landräthlichen Kreise Angerburg, Loeyen und Sensburg.

B. Veränderungen solcher Gemeinde- und Gutsbezirksgrenzen, welche zugleich Grenzen landräthlicer Kreise fs, ziehen auch für die land\chaftlihen Verhältnisse die Veränderung dieser Kreisgrenzen und, wo die Grenzen des landräthlichen Kreises und die des Landschafts- kreises zusammenfallen, au die Veränderung der Grenzen des Land- \chaftäkreises ohne Weiteres nah sich.

Diese Veränderungen der Grenzen der Gemeinde- und Guts-

“zum Konsistorial-Rath zu K j

Meweler nah dem anbei

bezirke, sowie der landräthlihen und der land\chaftlihen Kreise treten für landschaftlihe Verhältnisse nur ein, wenn sie: ; a. entweder eine aus §. 3 al. 3 der Kreisordnung vom

15, Dezember 1872 stch ne Folge sind,

oder

b. eine Folge solher Veränderungen landräthlicher Kreisgrenzen

find, welhe durch Zulegung oder Abtrennung einzelner

Guts- oder Gemeindebezirke zu oder von den bestehenden landräthlihen Kreisen entstehen.

Werden die Grenzen eines Kirchspiels von denen eines land- räthlichen Kreises durchschnitten, so bleibt es der Generallandschafts- Direktion vorbehalten, gemäß Nr. 8, 9, 10 des Zusatzes s zu §. 134 des revidirten Land\shafts-Reglements vom 24, Dezember 1808 die Zahl der Kirspielstimmenführer für einen jeden Theil cines derartig getheilten Kirchspiels zu bestimmen. i

C. Seder der 15 Landschaftskreise wählt einen Landschaftsrath, welcher den ihn wählenden Kreis in den landschaftlihen Kollegien repräsentirt. Außer dem Landschaftsrath wählt jeder Landschafts- kreis gemäß 88. 79 ff. des revidirten Landschaftsregleinents vom 24, Dezember 1808 Kreisdeputirte. j

Zum Generallandtage wählt jeder der 15 Kreise 3 Abgeordnete und 3 Stellvertreter derselben und zwar Inhaber von Virilstimmen.

Die Stellvertreter sind zunächst der erste, dann der zweite und dann der dritte, jeder in besonderem Wahlgange zu wählen und in k Reihenfolge vorkommenden Falls zum Generallandtage einzu-

erufen.

D. Die Einrichtung der neuen Landschaftskreise und alle für die gesammte Ueberführung der alten in die neue landschaft- lihe Kreiseintheilung und Kreisverwaltung nothwendigen Anord- nungen werden der Generallandschafts-Direktion aufgetragen ; dieselbe hat darauf zu sehen, daß nicht alle Landschaftscäthe gleichzeitig aus den landschaftlihen Kollegien aus\heiden, und daß die Durchführung der neuen Kreiseintheilung möglichst beschleunigt wird.

Die Generallandschasts-Direktion soll niht verp sein, den Ablauf der in den alten Landschaftskreisen laufenden Wahlperioden abzuwarten und die Befugniß haben, die Dauer der erften Wahl-

? periode in jedem neuen Landschaftskreise innerhalb eines drei Jahre nicht übersteigenden Zeitraumes festzuseßen. A

E. Die §88. 47, 66, 79 ff. und 160 des revidirten Reglements der ostpreußishen Landschaft vom 24. Dezember 1808, sowie die Zu- sätze 1; 2, 3 zu & 47, die Zusäge 1, 2 zu §. 66 und die guläve 1,2,3 zu §. 160 a. a. O. werden aufgehoben, foweit sie den Bestimmungen zu À bis D widersprechen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Lehrer an der Kunstgewerbeschule des Mitteldeutschen Kunstgewerbe-Vereins zu Frankfurt a. M., Bildhauer und Ciseleur Wilhelm Widemann ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. t

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Dozenten für Maschinen-Jngenieurwesen an der Königlichen Technischen Me zu Aachen, Königlichen Regierungs - Baumeister ernhard Salomon is das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. :

Die Wahl des Oberlehrers am Gymnasium zu Elberfeld, Dr. Spangenberg, zum Rektor des Progymnasiums und Real-Progymnasiums zu Neumünster is bestätigt worden.

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Dem Konsistorial-Rath Goebel ist die Stelle eines geist- lichen Raths bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Westfalen verliehen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Vize-Präsident des Staats - Ministeriums, Staatssekretär des Jnnern, von Boetticher, nach der Provinz Schleswig-Holstein.

Personalveränderungen.

Königlich Preufeische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. April. v. Blumenthal,

r. Lt. vom 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, dessen Kommando zur esandtshaft in München um ein Jahr verlängert.

Weimar, 26. April. v. Mis chke, Gen. Lt. und Inspecteur der Kriegs\hulen, unter Belassung in dem Verhältniß als General- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zu den Offizieren von der Armee versent, v. Brauchit\ch, Gen. Major und Ab- theilungs{ef im Militärkabinet, unter Belassung in dem Verhältniß als General à la suite Sr. Majestät des Kaijers und Königs, zum Se der Kriegs\hulen ernannt. v. Franç ois, See. Lt. vom

nf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeb.) Nr. 26, unter Stellung à la suite des Regts., bis auf Weiteres zur Dienst- leistung bei dem Auswärtigen Amt kommandirt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und „Beesepungen «em aktiven Heere. 2. April. Dippert, Major, bisher à la euite des 9, Inf. Regts. Wrede und kommandirt zur Dienst-