1889 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Vemerkungen.

]. Abgesehen von den vorstehend aufgeführten Verspätungen und Ans(lußversäumnissen sind in Folge von Schreeverwehungen und Uebershwemmungen auf mehreren Bahnen Züge ausgefallen und An- \chlüfse versäumt, sowie Verspätungen von Zügen herbeigeführt worden, und zwar sind:

1) auf der Alt-Damm-Colberger Bahn 2 Züge ganz und 13 Züge skreckenweise ausgefallen;

2) auf der Halberstadt-Blankenburger Bahn 2 Züge ganz und 921 streckenweise ausgefallen, sowie 1 Anschluß verfehlt; j

3) auf der Kiel Eckernförde- Flensburger Bahn 3 Anschlüsse ver- fehlt; außerdem haben 8 Züge Verspätungen erlitten; /

4) auf der Medckdlenburgischen Südbahn 5 Züge ganz und 12

streckenweise ausgefallen, sowie 3 Anschlüsse verfehlt ; außerdem haben 3 Züge Verspätungen erlitten; ' 1

5) auf der Marienburg-Mlawkaer Bahn 42 Züge gänz und 4 \treckenweise ausgefallen ; H

6) auf der DPN Uten Südbahn 37 Züge ganz und 21 strecken- weise ausgefallen, sowie 29 Anschlüsse verfehlt; außerdem haben 14 Züge Verspätungen erlitten;

7) auf der Stargard-Küstriner Bahn 6 Züge ganz und 3 \trecken- weise ausgefallen, sowie 3 Anschlüsse verfehlt;

8) auf der Wismar-Rostocker Bahn 8 Züge \treckenweise aus- gefallen, sowie 3 Anschlüsse verfehlt ;

9) auf den Königlich sächsishen Staatsbahnen 6 Züge ganz und

16 \streckenweise ausgefallen, sowie 61 Anschlüsse verfehlt; außerdem haben 63 Züge Verspätungen erlitten ;

10) im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Altona 2 Züge \treckenweise ausgefallen;

11) im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Breslau 6 Züge \treckenweise ausgefallen ;

12) im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Erfurt 1 ug ganz und 11 Züge \treckenweise ausgefallen, sowie 11 Anschlüsse verseblt ; außerdem haben 11 Züge Verspätungen erlitten ;

13) im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg 248 p ge gan und 84 Züge streckenweise ausgefallen, sowie 280 An- \chlüsse verfehlt ; außerdem haben 57 Füge Ne Baungen erlitten ;

14) im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin 6 Züge ganz und 5 Züge streckenweise ausgefallen.

II. Die Verwaltungen der unter Nr. 12, 19 und 31 aufgeführten Eisenbahnen geben die Zahl der in den Spalten 31 und 32 nach- gewiesenen Achskilometer nah annäherndem Uebershlag an.

Nichtamlliches.

Preußen. Berlin, 11. Mai. n weiteren Verlauf der gestrigen (64.) u des Reichstages wurde die es Berathung des zesepentwurfs, betreffend die

lters- und Jnvaliditätsversiherung, bei den Para- graphen 105, 106 ortes,

Abg. Schrader: Wenn die Kontrolvorschriften bei dem Unfallversicherungsgeseß schon sehr unbequem seien, so würden sie bei diesem Gesetz fast unerträglih werden, weil hier nicht allein die kleinen Betriebsunternehmer der Kontrole unterworfen werden sollten, sondern jeder brave Deutsche, der auch nur ein Dienstmädchen oder eine Mean habe. Er müsse in diesem Falle Buch führen über die Anschaffung und Ver- wendung der Marken, und das unterliege der evision der Polizeibehörde. Es werde also jeder Deutsche unter Polizei- aufsiht gestellt, und ob diese Polizeiaufsicht unter allen Umstän- den so unparteiish und vorsichtig geübt werde, wie man wünsche, bezweifle er. Er wisse nicht, ob es möglich sein werde, ohne olhe Kontrolvorschriften auszukommen. Jedenfalls sei es ihm lieber, daß eine niht genügende Kontrole geübt, als daß eine so ausgedehnte und shädlih wirkende Macht in die Hände von Polizeiorganen gelegt werde. Ob die Strafverfügungen immer mit der nöthigen Gerechtigkeit etroffen würden, sei E Is und für den nöthigen Fnstanzenzug sei kaum gesorgt.

Staatssekretär von Boetticher:

Ic möchte demgegenüber dringend bitten, den §. 105 anzunehmen. Der 8§. 105 ist gar keine neue Bestimmung in unserer sozialpolitischen S R nos Sie finden cine ähnliche Vorschrift im Unfallversiherungs- gelcB, .

Nun hat der Herr Vorredner ein sehr erschütterndes Bild von . der polizeilihen Aussiht und Kontrole entworfen, unter die jeßt das aue Deutsche Reich gestellt werden soll. Allein, meine Herren, das #st auch nihts Neues. Ich erinnere den Herrn Vorredner daran, daß jeder R La alle Jahre eine Liste empfängt, in welhe er Behufs der Steuerveranlagung sämmtliche Familien- angehörige eintragen muß und die übrigen Mitglieder seines Haus- standes auch, und da wird er ebenfalls, wenn er unrichtige Angaben macht oder dieselben unterläßt, in Strafe genommen. Also diese polizeiliche Kontrole ist nichts Neues, das haben wir schon. Dasselbe geschieht bei der Aufstellung der Wählerlisten, wobei eben- falls Jeder gehalten ist, die nöthige Auskunft zu geben. Nun sind bei der Anwendung des §. 82 des Unfalversiherungsceseßes nicht die mindesten Klagen bis jeßt laut geworden, daß die Kontrole, die dort angeordnet ist, irgend Jemand unbequem gewesen wäre, oder so un- bequem, daß man um des willen die Kontrole aufzuheben Veranlassung hätte. So lange solhe Klagen niht vorgekommen sind, st& lange muß ih annehmen, daß die Bestimmung eben mit der erforderlichen Rüdsicht und Billigkeit ausgeübt wird, ‘und ih sehe deshalb gar nicht ein, weshalb man hier das unterlassen foll, was man auf dem Ge- biete der Unfallversiherung gemacht hat. Ohne Kontrole geht es nun einmal niht. Dem Herrn Vorredner würde es allerdings, da er ein prinzipieller Gegner des ganzen Geseßes ist, außerordentli passen, wenn wir den §. 105 ablehnten, und dann Mangels jeder Kontrol- vorschrift die Durchführung des Seleges auch eine mangelhafte werden würde; aber weil wir das nicht wün|chen, weil wir wünschen, daß das Gesetz vollständig wirksam werde, deshalb haben wir den §. 105 na dem Vorbild des Unfallversiherungsgeseßes aufgenommen. Ohne diesen §. 105 geht es nit, und davon wird “\sich die Majorität des Reichstages unschwer überzeugen.

__ Abg. Schrader: Das Bestehen ähnlicher Vorschriften sei kein Grund, an dieser Stelle noch eine neue einzuführen. Welche Kontrolvorschrifsten wolle man denn überhaupt erlassen? Darüber müßten doch die Verfasser des Gesetzes eine Jdee haben. Bezögen sie sich auf die von ihm vorhin P besa Punkte, so müßten sie für viele Per- onen, insbesondere für das platte Land, außerordent- lich unbequem sein. Der Landmann, der kleine Gewerbtreibende werde nicht im Stande sein, die Listen ordnungsmäßig zu führen, und habe dann eine ziemlih hohe Geldstrafe zu gewärtigen. Er befürchte, daß die Polizei sich au in ganz andere Dinge mischen werde als in die, um welche es sih hier handele.

Abg. von Strombeck will als Beshwerdeinstanz gegen die Strafverfügungen der Versicherungsanstalt statt der unteren die obere Verwaltungsbehörde eingeführt wissen.

_ Bei der Abstimmung über den §. 106 bezweifelt Abg. Virnih die Beschlußfähigkeit des Hauses. Da das Prä- brit, diesen Zweifel theilt, so wird zum Namensauruf ge-

ritten.

_ Der Namensausfruf ergiebt die Anwesenheit von 210 Mit- gliedern; das Haus ist also beshlußfähig.

8. 106 wird unter Ablehnung des Antrags von Strombeck unverändert angenommen.

Die 88. 108 und 109 enthalten Vorschriften über die Vermögensverwaltung. Alle verfügbaren Gelder seien pupil- larish sicher verzinslih anzulegen. Nach der Regierungs- vorlage sollte der Bundesrath den Versicherungsanstalten widerruflih gestatten können, einen Theil ihres Vermögens in anderen als der pupillarishen Sicherheit entsprehenden Papieren, in Grundstücken oder in Bergwerksantheilen anzu- legen; mehr als der vierte Theil des Vermögens dürfe aber in dieser Weise niht angelegt werden.

Nach den Kommissionsbeschlüssen kann der Kommunal- verband, für den eine Landesversicherungsanstalt geschaffen ist, auf Antrag der leßteren widerruflich éstatten. daß ein Theil des Anstaltevermögens aber nicht mehr als ein Viertel in anderen als pupillarisch sicheren zinstragenden Papieren oder in Grundstücken angelegt werden kann.

Nach §. 109 sind die Anstalten verpflichtet, dem Reichs- Versicherungsamt in näher vorzuschreibenden Fristen Ueber- sichten über Geschäfts- und Rehnunggsergebni}e einzureichen. úù Abg. Schrader : Durch Ansammlung der Versicherungs- J E a raub im Laufe der Jagre Lee

rbeit entzogen e ihti aber sei, daß die Ers zogen werden. Noch wichtiger

Jn England würden die Ersparnisse der Arbeiter im Bau von Häusern, in Konsumvereinen u. \. w. angelegt; bei uns. seien diese LILURe ohnehin nicht sehr entwickelt, und nun nehme dieses Geseh wiederum einen Theil der Ersparnisse zu anderen Zwecken E Das Interesse der Arbeiter werde dadurh in erheblicher Weise be- I Er möchte deshalb den Wunsch aussprechen, daß, wo die Anlegung der Gelder im Jnteresse der Arbeiter mög- lih sei, das au geschehe. Er denke im Besonderen an

rsparnisse der Arbeiter zu Zwecken Ver- wendung finden würden, die niht Zwecke ber beiten seien.

Arbeiterwohnungen, wenn solhe von Genossenschaften, gemein- nüßigen esellscha ten u. w. gebaut würden, sollten Kapitalien in dem Umfange, wie dieser Paragraph es vorsehe, G d werden, natürlih immer nur, wenn Sicherheit ge- oten sei.

_ Staatssekretär von Boetticher: Jn Deutschland seien der- artige gemeinnützige Bestrebungen nicht so vorbereitet, wie in England. Wenn aber und soweit sie vorhanden seien, gestatte auc) 8. 108, sie zu unterstügen unter der Vorausseßung, daß die Unternehmungen die Gewähr der vollen Sicherheit in sich trügen. Den Wunsch, daß, soweit solhe Unternehmungen be- Ben und Sicherheit böten, ihnen Gelder, von denen hier die Rede sei, zugewendet werden möchten, Ver er vollständig, und auch er würde si freuen, wenn die hier an esammelten Kapitalien den Arbeitern in möglichst großem Umfange zu gute kämen.

Die 88. 108 und 109 werden unverändert angenommen.

Den Abschnitt V (§8. 110—115 Ut hat die Kommission gestrichen. Danach sollten die Versicherungs- anstalten befugt sein, über die von den Arbeitgebern zum Schuß der Arbeiter gegen gesundheitsshädliche Einflüsse zu treffenden Einrichtungen und über das Seitens der Versicherten zur Verhütung von Krankheiten zu beobachtende Verhalten Vorschriften zu erlassen, deren Ausführung zu überwachen und deren Verlegung mit Strafen zu belegen.

Abg. Schrader: Es scheine ihm wünschenswerth, daß der Referent die Motive, aus denen die Kommission diesen Ab- schnitt gestrihen hatte, vortrage, zumal der Bericht darüber sih sehr kurz fasse.

Berichterstatter Abg. Freiherr von Manteuffel verzichtet auf das Wort.

_ Abg. Schrader: Dann werde er allerdings wohl ge- nöthigt sein, selbst Referent zu spielen; er werde dabei so kurz als möglich sein. Man habe früher großen Werth darauf ge- legt, diese Schußvorschriften in das Geseß aufzunehmen; er erinnere A daran, mit wie lebhaster Begeisterung die Unfallver ütungs-Ausstellung aufgenommen worden sel. Es fönnte deshalb sehr wunderbar erscheinen, daß die Schugvorschrifsten in diesem Geseh von der Kommission einmüthig und auch mit Zustimmung der verbündeten Regierungen gestrihen worden seien. Es handele sih aber bei diesen Bestimmungen um solche Vorschriften, welche mit der Einrichtung von Betrieben gar nichts zu thun hätten, sondern mit dem persönlichen Verhalten sowohl der Versicherer als der Versicherten. Solche Vorschriften würden außer- ordentlih bedenkliher Natur sein und eine Kontrole noth- wendig machen, die in jeder Beziehung mißlih wäre. Der Werth der Vorschriften wäre schon des- halb sehr zweifelhaft, weil sie große Chikanen im Cejolgs ‘haben fönnten. Es wäre auch s{chwer für die Versicherungsanstalten, zweckmäßig solche Vorschriften zu treffen. Zudem biete unsere bestehende Geseßgebung, nament- lih die Gewerbeordnung, bereits die Handhabe, solhe Vor- christen zu erlassen. Das Verfahren der Versicherung8- anstalten he Mitwirkung der Betheiligten würde häufig ein bureaukratisches sein. Aus diesen Gründen sei die Kommission zur Ablehnung dieser Schußbestimmungen gekommen. Jm Interesse des Hauses und des Geseyes habe er diese Aus- führungen zu machen nicht uen wollen.

Abg. Merbach: Es sei nicht bloß die Ansicht der Herren auf der linken Seite des Hauses, sondern auch die der Kon- servativen, daß es sich empfehle, die Paragraphen über die Schußvorschriften zu streihen. Das erstrebte Ziel sei auf anderem Wege sicherer und mit mehr Aussicht auf Erfolg zu erreichen.

Der Abschnitt wird gestrichen.

_ Abschnitt VI (§8. 116—119) handelt von der Aufsicht. E steht dem eis: Versiherungsamt, und nur für die Landesversicherungsanstalten, die sich niht über den Bezirk eines Bundesstaates, sür welchen ein Landes-Versicherungsamt errihtet ist, hinaus erstrecken, dem leßteren zu.

__ Abg. Gebhard beantragt, im Jnteresse der Rechtseinheit die Entscheidung über die Revision gegen e der Schiedsgerichte dem Reichs-Versiherungsamt zu übertragen. Die Gefahr einer verschiedenen Rechtsprehung durch die einzelnen Landes-Versicherungsämter sei nicht so gering, wie man annehme; denn es sei bereits festgestellt, daß ein Landes- Versicherungsamt sih_ bei der Unfallversicherung von anderen Grundsätzen leiten ließe, als sie das Reichs-Versicherungsamt aufgestellt habe| Nbg. von Strombeck erklärt sich gegen den Antrag Geb- hard, da die Gefahr einer Rechtsungleihheit nicht vorliege; ans könne man abwarten, ob \sich in der Praxis ein Be- ürfniß zu dem Antrage Gebhard herausstelle.

Abg. Schrader hält die Gefahr einer Verschiedenheit der Rechtsprechung durch die einzelnen Landes-Versicherungsämter V vorliegend, zumal bei diesem Gese, das die Handhabung er rehtlihen Seite in die Hände so vieler Behörden lege. Die Landes - Versicherungsanstalten würden lediglich den Gewohnheiten ihrer Länder folgen. Auf die Erfahrungen in der Praxis könne man nicht warten. Bei den großen Shwierig- keiten der Definitionen in diesem Gese, bejonders über die

Staatssekretär von Boetticher:

Die Einheitlichkeit der Rechtsprehung ist gewiß ein sehr \{chönes Ding und erstrebenswerth; es frägt sih nur, ob man diese Einheit- lihkeit der ag auch da statuiren und erstreben soll, wo es sih nicht um sehr erheblihe Streitsachen handelt, und wo gegenüber dieser Einheitlichkeit der Rehtsprehung doh au andere Gründe ins Gefecht geführt werden, die dafür sprehen, den Plan zu verfolgen, den die verbündeten Regierungen hier vorschlagen.

__ Wir sind gar keine Feinde der einheitlihen Rechtsprehung und sind sehr weit entfernt davon gewesen, auf diesem Gebiete der Alters- und JInvalidenversicherung einen Zustand herzustellen, welcher sich darin kennzeichnen würde, daß in den einzelnen Ländern ganz verschiedene Grundsätze bezüglich der Behandlung vorkommender Fragen beobachtet werden. Das hat uns durchaus Ln gelegen.

; Wenn wir glei{hwohl nicht dazu übergegangen sind, dem Reichs- Versicherungsamt in allen Fällen die Entscheidung über eingelegte Revisionen zu überträgen, so is einmal der praktishe Grund ent- \heidend gewesen, dl wir nah der bisherigen Entwickelung alle l es haben, alle Geschäfte vom Reichs - Versicherungsamt fern zu halten, welche nicht absolut und aus inneren Gründen ihm zugewiesen werden müssen, weil zweitens die Streitigkeiten, um die es fic hier handelt, weitaus niht die Bedeutun haben, wie auf dem Gebiete der Unfkfallversicherungsgeseßgebung, und weil endlih auch auf dem Gebiete der Unfallversicherungsgescigebung verschiedene höchste Instanzen Mane eren a bir Unfall

Auf dem Gebiete der Unfallversicherungsgeseßgebung sind die Streitigkeiten sehr viel zahlreiher und sehr viel [tei ater als auf dem Gebiete der Alters- und Invalidenversorgung. Dort handelt es ih beispielsweise in schr vielen Fällen einmal um die außerordentlich wichtige und für die Entscheidung des konkreten Falles ganz wesentliche Frage, ob ein Betriebsunfall vorliegt oder nicht, Davon kann hier nit die Rede sein. Sodann handelt es si bei der Handhabung der Unfallversicherungsögeseye um die zweite sehr wesentlihe und sehr intrikate Frage: welche Berufsgenossenschaft is in casu concreto die verpflichtete? Diese Frage kann dort außerordentli streitig fein.

ier ist davon überall keine Rede; ein Streit zwischen den Ver-

herungsanstalten dieses Gesches ist absolut unmöglich, es kann keine Versicherungsanstalt ihre Verpflichtung ablehnen, sobald ihr die Karte präsentirt wird, aus der sih ergiebt, daß zu dieser Versicherungsanstalt MOTSIe e se R

Die einzige Frage, um die es sich bei Durchführung dieses Ge- seßes handeln kann und welche allein der schiedörihterlihen und unter Umständen auch der Entscheidung des Retchs-Versicherungsamts bezw. der Landes-Versicherungsämter unterliegt, ist wohl diejenige: Ist der betreffende Antragsteller als erwerbsunfähig anzuschen oder nicht? Allcs Andere, namentlih alle Daten, die sich auf den Umfang des Anspruchs beziehen, liegen klar zu Tage. Was nit durch die Quittungskarte nachgewiesén wird, existirt nicht.

Also ih komme darauf zurü; die einzige Streitigkeit, um die es sich handeln kann, ist wohl die Grage : Ist der Mann invalid oder niht? Nun gebe ih zu, daß auch diese Frage nah verschiedenen Grundsäyen beurtheilt werden kann, und daß es niht wünschenswerth ist, wenn verschiedene Grundsätze bei der Beurtheilung dieser Frage in Anwendung kommen. Allein, meine Herren, auch hier liegt die ganze Handhabung des Gesetzes wieder wesentlich anders wie bei der Unfallversiherungsgeseßgebung. Bei lethterer haben Sie in der Regel ein äußeres Kennzeichen des Unfalls, ein äußeres Kennzeichen des Zustandes des Verunglückten, Jch kann bet der Unfallversiherung dazu kommen, zu sagen: Wer cinen Arm verloren hat, und zwar den rechten, ist um so und soviel Prozent in seiner Arbeitsfähigkeit beschränkt; wer den linken Arm verloren hat, um so und soviel Prozent; wer ein Auge verloren hat, muß die und die Rente haben, wer einen Fuß verloren hat, die und die Rente, Da sehen Sie sofort, wie schr ungünstig es wirkt, wenn beispielsweise das Reichs-Versichherungsamt anders ent- scheidet, wie die Landes - Versicherungsämter. Bei der Invaliden- versicherung ist die Sache ganz anders. Ein äußeres Kennzeichen der Invalidität haben Sie in den seltensten Fällen und die Beurtheilung darüber, ob die betreffende Person noch im Stande ist, ein bestimmtes Maß von Erwerb sih zu verschaffen, wird unter Umständen recht \{wierig fein, Ob man dafür allgemeine Grundsätze aufstellen kann, ist mir in der That sehr zweifelhaft; wollte man sagen, wer eine Lungenentzündung durhgemaht hat, ift unter allen Um- ständen erwerbsunfähig, so würde das entschieden zu weit führen. Man muß sih vielmehr bei der JInvalidenversiherung in jedem Falle den Mann sehr genau ansehen, ihn sehr genau unter- suchen, und es wird auf diesem Gebiet shwer sein, eine Parallele mit der Unfallversichcrung mit aller Bestimmtheit zu ziehen. Aus allen diesen Gründen haben wir uns gesagt, daß die Revisionsentscheidungen, wie sie in diesem Geseße vorgesehen sind, weitaus nicht die Bedeutung haben wie die Revisionseentscheidungen nah dem Unfallversiherungs- geseß; und wenn wir nun weiter auch das praktishe Moment, welches ih vorher schon erwähnt habe, in Betracht ziehen, daß nämlich in der That das Reichs-Versicherungsamt belastet ist, so haken wir um- soweniger Anstand nehmen dürfen, au auf diesem Gebiete denjenigen Instanzenzug einzuführen, welcher bei dem rücksihtlih der vorkommen- den Entscheidungen weitaus [hwierigeren Geseße über die Unfallver- sicherung bereits besteht.

Meine Herren, der Hr, Abg. Gebhard hat einen Grund ins Gefecht geführt, der prima yvista außerordentli plausibel erscheint. Er hat gesagt, bei der Unfallversicherung liegt die Sache um deshalb anders, weil dort das Landes-Versicherungsamt immer nur entscheiden würde über den Anspruch eines zur Zeit dem Bezirk des Landes - Versicherungsamts angehörenden Mannes gegenüber einer Berufsgenossenschaft , welhe ebenfalls dem Bezirk dieses Laudes-Versicherungsamts angehört. Es wird also damit gewissermaßen ein Streit unter den eigenen Landeskindern entschieden. Anders, sagt Hr. Gebhard, und zwar vollständig mit Recht , ist der Fall hier. Man kann den Fall konfstruiren, daß Jemand, der 40 Jahre, ih will mal E in Preußen, gearbeitet hat, 14 Tage in Bayern arbeitet, dort seine Invalidität behauptet und daß ein mildthätiges Siedsgericht resp. cin mildthätiges Landes-Versicherungsamt vielleicht nah laxeren Grundsäßen als es die entsprehenden Organe in Preußen thun würden, diesen Mann für einen Invaliden ansieht, während dieser Mann na preußischer Auffassung oder nah Auffassung des Reichs-Versicherungsamts noch nicht als Invalide gelten würde. Hier würde also das Landes-Versiherungsamt in Bayern in der aupt\sache über einen Anspruch entscheiden , der sih gegen die preußi|schen Ver- siherungsanstalten rihtet und bei dem die bayerishen Versicherungs- anstalten in außerordentlich geringerem Grade betheiligt sind. Jch sage, meine Herren, dieser Grund hat ja etwas für sih; wenn man ihn aber genauer betrachtet, verfängt auch der niht. Meine Herren, die Sache kann überhaupt nur in die Revisionsinstanz kommen, entweder wenn der Vorstand der Versicherungsanstalt resp. das Schiedsgericht den Anspruh des Mannes abgelehnt hat und dieser behauptet, er

Erwerbsunfähigkeit, müsse von vornherein für eine ee pepredung gesorgt werden. Ohne Einheitlichkeit hätten die Revisionen überhaupt keine große Bedeutung.

werde zu Unrecht als erwerbsfähig angesehen, oder wenn das Shieds- gericht der Pieinure des Vorstandes der Versicherungsanstalt, daß der

Mann noch erwerbsfähig sei, nit beigetreten ist, sondern seine In- validität anerkannt hat, und nun der Vorstand der Versicherungs- anstalt die Revision gegenüber der Entscheidung des Schieds- aerihtes einlegt. Meine Herren, es ist klar, daß in beiden Fällen gar wenig Aussicht dazu vorhanden sein wird, daß eine mildere oder andere Auffassung beim Landes-Versicherungöamt jemals zu einer Prägravirung der etwa betheiligten außerbayerishen Ver- fihherungsanstalten führen könnte; denn der Mann, welcher zu Unrecht noch als erwerbsfähig angesehen wird, kann immer nur ein günstiges Urtheil erstreiten, und die Versicherungsanstalt resp. das Schiedsgericht werden sehr viel mehr Anlaß haben, den Fall milder zu beurtheilen, als das Landes-Versicherungsamt, welches sih hüten wird, gegenüber der strengeren Auffassung des Schiedsgerichts eine mildere Ansicht zur E den, Also, meine Herren, ich taxire auch diesen Grund n ehr hoch.

Jh resümire: Was uns bestimmt hat, das ift die Betrachtung, daß die Streitigkeiten, wie sie hier in die höchste Instanz kommen, von nicht so shwerwiegender Bedeutung sind, wie auf dem Gebiete des Unfallversiherungswesens, daß deshalb aus der Bedeutung dieser Streitigkeiten kein Grund abgeleitet werden kann, hier einen anderen Weg einzuschlagen, als man ihn bei der Unfallversiche- rung eingeshlagen hat. Dazu kommt allerdings noch das bekenne ih ganz frei und offen, kommt auch der Wunsch, daß in den- enigen Staaten, welche Landes-Versicherungsämter einrichten, diese andes-Versicherungsämter nun auch möglichst voll mit allen Befug- nissen ausgestattet werden mögen, die man dem Reichs-Versicherungs- amt jür das weitere Gebiet gegeben hat.

Das sind die Gründe, die uns bestimmt haben, dies zu empfehlen, Eine prinzipielle Bedeutung hat es nicht. Mögen Sie das etne be- \hließen, mögen sle das andere beschließen, ih sehe darin keinen Grund, an der Durchführung des Gesehes, und zwar an der korrekten Durchführung des Gesetzes zu zweifeln. Ih meines Orts bin der Meinung, die Landes-Versicherungsämter können ebenso gut das Ge- äft macheo, wie das Reichs-Versicherungsamt, und es wird si

iemand darüber beschweren, wenn er vom Landes-Versicherungöamt eine Entscheidung bekommt, die vielleiht mit der Entscheitung des Reichs-Versicherungsamts nicht vollständig im Einklange zu stehen scheint. Jh kann deshalb nur empfehlen, daß Sie bet der durch die Kommission gebilligten Vorlage bleiben.

“Bayerischer ne Geheimer Rath Landmann : Widersprüche zwischen dem bayerischen Landes-Versicherungs- amt und dem Reichs-Versicherungsamt würden ebensowenig bei diesem Gesey wie beim Ünfallversiherungsgeseb eintreten, Das Jnteresse der Betheiligten sprehe glei falls für die Landesanstalten, da dadur eine Zeil- und Kostenersparniß ermöbglicht werde. , :

Abg. Gebhard: Die Landes-Versicherungsämter seien Ge- rihte und müßten, wie jeder Richter, nach ihrer eigenen Ueber- eugung urtheilen. Dadurh sei die Möglichkeit einer ver- [Giedenartigen Entscheidung gegeben. Da prinzipielle Bedenken einem Antrage nah der Aeußerung des Staats- e eirs niht entgegenständen, bitte er, denselben an- unehmen. Daß die Bestimmung der Erwerbsunfähigkeit leichter sei als ähnlihe Fragen beim Unfallversicherungs- gese, könne er nicht zugeben, denn in mehreren Sißungen in der Kommission und im Plenum hätte man sich mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit eingehend beschäftigen mlissen.

“Die Paragraphen werden mit dem Antrage Gebhard an- genommen. : ,

Neu eingeschaltet hat die Kommission den Abschnitt VI1: Rentensparkassen (88. 119a—119k), Für jede Landes- Versicherungsanstalt wird durh Nebenstatut eine Renten- sparkasse errichtet _ mit getrennter Vermögensverwaltung. He Versicherte kann bei derselben baare Einlagen oder

inzahlungen durch Sparmarken machen. Einleger, welche eine Álters- oder Jnvalidenrente erhalten, haben Anspruch auf eine dem Leibrentenwerthe ihres Guthabens ent)prehende Zusahrente, Verstirbt ein Einleger, ehe er in den Genuß der u lttronti elangt ist, so fällt sein Guthaben seinen Erben zu. Dem RNeichs-Versicherungsamt steht die Aufsicht auh über die Rentensparkassen zu, die Übrigens für mehrere Anstalten gemeinsam errichtet werden können. ,

Abg. von Stumm beantragt, diesen ganzen Abschnitt zu E Die Errichtung von Rentenjparkassen sei P S enn es bestehe eine ganze Menge von Sparkassen, in welchen die Arbeiter ihre Einlagen machten und machen könnten; sie sei bedenklich, denn sie lenke den Sparsinn des Arbeiters in eine ganz bestimmte, einseitige Richtung und trage zur Kumu- lirung großer Kapitalien in Berlin und anderen Centren bei. Diese Kapitalien kämen somit demjenigen Kreise, in welchem der betreffende Arbeiter wohne, nicht zu Gute. Durch diesen Vorschlag werde aber der Apparat dieses (Heseßes noch erheblih vermehrt, denn neben die bisherigen Marken trete noch eine Sparmarke. Das Haus bewege sich hier in einem merkwürdigen Widerspruh. Während es_ früher die Post- sparkassen abgelehnt habe, habe die Kommission auf einmal die Nentensparkassen angenommen. Der Vorsch!ag sei aber auch gefährlich, denn er entziehe dem Arbeiter die Ersparni})e gerade in einem Augenblick, wo er sie am allernöthigsten brauche. Nach den bisherigen Beschlüssen werde der Arbeiter erst dann penhionirt, wenn er 1/, des Durhschnittslohns der betreffenden Lohnklasse und 1/5 des dreihundertfachen Betrags des ortsüblichen Tage- lohns nicht mehr verdiene. Fn der vierten Lohnklasse und bei den Lohnverhältnissen in setner Gegend würde das zu)ammen etwa 250 M, betragen. So lange der Mann also noh mehr als 250 M verdiene, erhalte er feine Rente, kónne also au [e Ersparnisse nit flüssig mahen. Sobald er aber nah em 50. Beitragsjahre eine Rente von 416 ä erhalte, die ür seine Bedürsnisse als Rentner ausreiche, gelange er noch in den Besiß der Bara, E aus seinen Er)parni}jen. Nun liege es auf der Hand, daß er in diesem Alter, wo er für Kleidung und Jng niht mehr so viel nöthig habe, au diese Rente nicht so brauche, wie in jüngeren Jahren. Er bitte deshalb, den ganzen Abschnitt zu streichen.

Abg. Rickert: Er könne si diesen Ausführungen nur anschließen, Für so besonders schädlich allerdings halte er diese Bestimmungen nicht, denn kein Arbeiter werde so thöricht sein, von ihnen Gebrauch zu machen. Was der Vorredner aber in Bezug auf die einseitige Richtung des Sparsinns der Arbeiter Mit habe, sei ebenso sharf gegen das ganze Geseß ins Gefecht zu führen. Uebrigens sei es auffallend, wie die ganze Sache verlaufen sei. Der Urheber diejes Vorschlags, ein hervorragender nationalliberaler Abgeordneter, stellte in der Kommission diese Jdee als die Krönung des ganzen Geseßes bin. Er deutete sogar an, daß er im Fall der Ab- lehnung dieses Vorschlags gegen das ganze Geseg stimmen würde. Die Freisinnigen glaubten, daß an dieser Frage das ganze Geseß zum Scheitern kommen würde; die Vertreter der verbündeten Regierungen erklärten sih entschieden gegen den Antrag. Der große so ialpolitische orshlag sei nun sehr zusammengeshrumpst. o seien denn alle die Hoffnungen und Erwartungen geblieben ? Er nehme an, daß heute einer der anderen Herren den abwesenden Antragsteller vertreten werde; jeden- falls möchte er bitten, den ganzen Abschnitt zu streihen. Er

[e überzeugt, daß, wenn der im Seniorenkonvent nicht von reisinniger Seite gemachte Vorschlag zur P Bano komme, wenn man die zweite Lesung abschließe und erst im Oktober mit frischen Kräften ur dritten Lesung ee nit nur dieser ganze Abschnitt sondern noch manches Andere ge- et werden würde. Gerade weil die Regierungen wüßten, nach drei Monaten Manches scheitern könne, wollten sie das Geseh L zum Abschluß bringen.

Abg. Buhl: Die Befürchtung des Abg. von Stumm, daß diese Rentensparkassen eine bedenkliche eldkonzentration herbeiführen würden, theile er nit. Es sei den Versicherungs- anstalten vollständig überlassen, das Geld auch in anderen Darlehen anzulegen. Die Errichtung von Rentenspar- kassen f aber [E diejenigen Arbeiter von dem En ortheil, welche den Ortskrankenkassen, Jnnungs- rankenkassen u. p 1. n angehörten und welche mit den Arbeiigebern auf freiwilligem Wege nicht über eine T Beitragsleistung sich verständigen könnten. Gerade die linke Seite des Hauses, welche auf die freie Bethätigung der Arbeiter bei A Gelegenheit Gewicht lege, müßte für diesen Vorschlag sein. Die Herren aus Sachsen aber möchte er bitten, den übrigen Einzelstaaten eine Einrihtung nicht zu ver- sagen, die in ihrer Heimath bereits bestehe. :

Abg. von Stumm: Er Mate ebenfalls, daß von den Rentensparkassen nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden würde, aber wo es der Fall sein werde, werde es \chädlich wirken. Sein gegenwärtiger Antrag befinde sih nicht in Widerspruch damit, daß er für das Grund A des Gesehes eintrete. Bei dem Geseß handle es sich nmcht um Sparen, sondern um Versicherung.

Abg. Hahn: Namens eines großen Theils seiner reunde erkläre er, daß, wenn die Nationalliberalen sich auch gegen die Bedenken des Freiherrn von Stumm nicht absolut ver- \{lössen, sie denno in zweiter Lesung für die Kommissions- vorschläge stimmen wollten, sich aber vorbehielten, bis zur dritten Lesung in nähere Erwägung seines Vorschlages ein- zutreten.

Abg. Niekert verzichtet nah dieser Erklärung zunächst auf weitere Ausführungen.

Der Abschnitt wird gegen die Stimmen des größeren Theils der Nationalliberalen, der R ee und eines Theils des Centrums gestrichen, ebenso der folgende, die S “am umfassende Abschnitt „Reihs- und Staats- etriebe,“

Um 41/, Uhr wird die weitere Berathung auf Sonnabend 11 Uhx vertagt.

Centralblatt für das Deutsche Rei ch. Nr. 20, Inhalt: e und Steuerwesen: Zurückziehung der G eIngnis einer Steuer- telle, Konsulatwesen: Ernennungen. Ermächtigung zur Vor- nahme von Civilstands-Akten, Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ente April 1889, Marine und Schiffahrt: Erscheinen. des 1, Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste für 1889 Polizeiwesen : Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Amtsblatt des Reichs-Postamts, Nr. 19, Inhalt: Verfügungen: vom 3. Mai 1889, Neue Ausgabe des Briefpost- tarifs. Vom 3, Mai 1889, Behandlung der dur Vermittelung von Bahnposten mit Beamtenbegleitung zum Austausch gelangenden Geldfkartens{chlüsse.

Gewerbe und Handel.

Berlin, 10. Mai. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz. Butter: Hof- und Genossen- \chastsbutter Ia. 105—110 M, Isa, 101—104 #4, IIIa. 96—100 A, do. abfallende 93 4, Land-, Preußische 92—9% #, Neybrücher 92—95 4, Pommeriche 92—9% Æ, Polnishe 92—95 M, Bayerische Sennbutter —Æ, do. Landbutter #, Schlesische 90—93 s, Galizische 82—85 # Margarine 45—70 # —- Käse: Schweizer Emmenthaler §85—90 A, Bayerischer 60—70 M, do. Dst- und West- preußischer Ia, 55—65 M, do. Ila. 45—55 M, Hollänver 75—§5 M, Limburger 32—38 M, Quadratmagerkäse 15—23 M Schmalz: Primna Western 17% Ta. 44,50 Æ, reines, in Deutsch- land raffinirt 48,00 4, Berliner Bratenschmalz 49,50—53,50 M Fett, in Amerika raffinirt 44,00 4, in Deutstland raffinirt 46,00— 48,00 # Tendenz: Butter: Dur erhöhten Bedarf wurden sämmtliche Ankünfte ia Hofbutter bei 5 M höheren Preisen s{lank geräumt. Landbutter gleichfalls bei höheren Preisen gefragt. Schmalz: Bei steigenden Preisen lebhafte Kauflust. E

In der heutigen außerordentlichen Generalversammlung des Aktien-Bauvereins Passage war eine Beschlußfaffung über die Fusion mit der Aktierge!ellshaft Passage-Panoptikum nicht mögli, da die zur Gültigkeit der Beschlußfassung nöthigen zwei Drittel des Aktienkapitals nicht vertreten waren. Es wird daher eine zweite außerordentlide Generalversammlung mit derselben Tages- ordnung auf den 1. Juni cr., Vormittags 9 Uhr, anberaumt, welche die betreffenden Beschlüsse gültig fassen kann, auch wenn weniger als zwei Drittel des Grundkapitals vertreten sind, #

Ueber die Arbeitseinstellung im rheinish-west- Ly n Kohlenrevier liegen folgende neueren Telegramme des „W. 2. BD.° vor: : Essen a. R, Freitag, 10. Mai. Wie die „Rhein.-Westf. Ztg.“ meldet, sind den strikenden Bergleuten die Belegschaften der meisten Lehen aus dem Mülheimer und Duisburger Kreise hin- zugetreten. Heute Nachmittag trafen in Dortmund der Minister des Innern, Herrfurth, der Ober-Präsident von Hagemei fter und der Regierungs-Präfident von Rosen ein. Dieselben werden morgen eine Konferenz abhalten. Heute haben in Bochum Bevollmähtigte aller strifenden Bergleute beschlofsen, an der actstündigen Schicht festzuhalten, dagegen die Bestimmungen über die 15- bis 20 prozentige Lohnerhöhung und die fleineren Forde- rungen den einzelnen Belegshaften zu überlaffen. Die Centralstelle der Strikenden ift jeßt Bohum. Die Firma Krupp erließ an ihre Arbeiter von der Zehe „Hannover“ bei Bochum einen Aufruf, in welchem diefelben energifch auf ibren Kontraktbruch und die Ungesetlihkeit ihres Vorgehens aufmerksam gemacht werden.

Aus Dortmund wird gemeldet, daß auf der Zeche .Schles- wig“ in vergangener Nacht zwei Steiger von Strikenden s{wer ver- leßt worden find. Gegen 6 Uhr Morgens f{chritt das Militär ein. Nach dreimaliger Aufforderung zur Räumung des Playes und Trommelwirbel wurden 3 Verfonen getödtet, 2 \{chwer und mehrere leiht verwundet. Seitdem herrsht Rukße. Ls :

Essen a. R., 11. Mai. Laut der „Rheinis - Wesifälishen Zeitung* striken nunmehr au die Grubenarbeiter auf Zeche e Mo- nopol“ bei Kamen im Dortmunder Revier und find auf den Zechen „Carl“, „Königsborn“ und dem „Masffener Tiefbau“ Kürassiere eingerückt. Die gestrige Versammlung der Grubendirektoren der drei Dortmunder Reviere beshloß einstimmig, den Bochumer Beschluß, betreffend Rüd- weisung der alten Forderungen, fo lange die Bergleute im Kontrakt- bruch verharren, si anzueignen. In Dortmund find für den morgigen Sonntag alle ôffentlihen Lustbarkeiten unter- sagt. Der Minister des Jnuern, Herusurtd, ist schon geftern

Gelsenkirchen, 11. Mai. Hier herrsht vollständige Ruhe.

alle a. S., 10. Mai. (W. T. B.) Der Auf chtörath der Riebeck'\chen Montanwerke beshloß die Vertheilung einer Dividende von 119%. Der Gewinn beträgt 1 907 179 4, davon fommen auf Abschreibungen 520 000 4, dem Mesem werden überwiesen 60 177 4, ferner einem Extra-Reservefonds 100 000 für etwaige Grundstücksentwerthungen durch den Bergbau; 89200 werden auf neue Rehnung vorgeschrieben.

Frankfurt a. M., 9. Mai. (Getreidemarktberiht von Joseph Strauß.) Weizen hat durchaus feste Haltun

behauptet, da der Bedarf allmählich zum Vorschein kommt. Ia. Wetterauer von den kleinen Provinzmühlen mit Vorliebe ge-

ebenso russisher und ungarischer Ae, In Roggen haben besondere Veränderungen niht stattgefunden. Preise bleiben stetig, hiesiger 154 M, russishe Sorten 15!/10— 2/10 A, vielleicht 15 M gehandelt. Gerste, die noch immer an den Markt gelangenden Offerten blieben erfolglos, da kein Begehr vorhanden ist; Ried-, Franken- und Wetterauer 143—154 4 nominell. Hafer fernt Mangels gena ptanee us fuhren nur beschränkte Umsäße, die Notiz 143—154 (4 bleibt, exqu sit viel darüber. Mais (m pt Geschäftsgang \{chleppend, Tendenz matt, 11}4—6/10 4 Cours. Chil isalpeter ruhig und ohne Absrute in erster Hand ; preiswürdige Offerten, selbst auf Lieferung per rüh- jahr 1890, am Markt, Jn Mehl trug das Geschäft im Allge- meinen einen sehr ruhigen Charakter und außer den Umsägen, welche zur Deckung des Bedarfs geshehen, sind Abschlüsse von gr ßerer Be- deutung in keiner Weise zu verzeichnen. Berliner Roggenmehl be- hauptet, frei Bahn Magdeburg 0 224 M, 0/1 217 4, 1 204 M rei Ufer Mainz, Mannheim und Frankfurt a. ‘M. ca. 14 M arüber; exquisite Marke 75 S theurer. E Weizen- „mehl Nr. 0 314—334 M, Nr, 1 294—314 4, Nr, 2 264—274 M, Nr. 3 24¡—204 M, Nr. 4 214—22 M, Nr. © 18—19 M Milchbrot- und Brotmehl im Verbande 54—57 M Norddeutshe und westfälishe Weizenmehle Nr. 00 2507-264 M Hiesiges Roggenmehl Nr. 0 25—4 A, Nr. 0/1 23—# 4, Nr, 1 21—4 M, Nr. 2 18—19 A Roggenkleie 10 4, Weizenkleie 9,50 A, Malzkeime 9,50—10 #4, Spelzspreu 3,80—4 M ? üböl im Detail 63—64 M _

Aachen, 10. Mai. (W. T. B) Die heutige ordentliche Generalversammlung der Aahen-Höngener Bergwergsaktien- gesellschaft war von 7 Aktionären, welhe 223 Stimmen und 458 200 M vertraten, besuht, Die Anträge des Aufsichtsraths wurden genehmigt und demselben und dem Vorstande Decharge ertheilt; außerdem wurde beschlossen, den Reingewinn von 34 051 nit zu vertheilen.

Bien, 11. Mai. (W. T. B.) Ausweis der österreichisch- angr Sen Staatsbahn in der Woche vom 30, April bis 6. Mai: 663 013 Fl., Mehreinnahme 56 914 Fl. i London, 10, Mai. (W. T. B.) An der Küste 14 Weizen- ladungen angeboten,

Manchestec, 10. Mai. (W. T. B,) 12r Water Taylor st, 30r Water Taylor 9, 20r Water Leigh 8%, 30r Water Clayton 8, 32x Mok Brooke 9, 40r Mayoll 9%, 40r Medio Wilkinson 107, 32r Warpcops Lees 83, 36r Warpcops Rowland 9s, 40r Doub Weston 10, 60r Double courante Qualität 134, 32° 116 yds 16 K 16 zrey Printers aus 32r/46 174. Stetig.

Lyon, 11, Mai. (W.T.B,) Li Thizy an der Rhone haben gestern 10000 Weber die Arbeit eingestellt, Ruhestörungen find bis jeßt nicht vorgekommen.

New-York, 10, Mai, (W. T. B.) Baumwollen-Wochen- beriht. Zufuhren in allen Unionshäfen 22 000 Ballen, Ausfuhr noch Großbritannien 41 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 20 000 Ballen, Vorrath 368 900 Ballen.

Submissionen im Auslande.

I, Rumänien.

Galay: Comisinnea de administratie a divisiunec echipagelor, a scólelor si a depositúluc flotilec. j

1) 27, Juni n. St. Im Lokal der Kaserne Tiglina Sub- mission auf: 2400 Hemden aus Amerikaleinwand mit Marinekragen, 2400 Unterhosen von Amerikaleinwand, 3000 Paar Fußfezen von grobfädigem Leinen, 1200 Handtücher, 1000 Necefsaires, Nadeln, Zwirn, Scheeren, 500 Effekten-Säde, 3396 s{chwarz- seidene Bänder mit Aufschrift des Fahrzeugs oder der Compagnie, 2400 Eimer aus Leinwand, 1150 Paar Wollftrmpfe, 1000 Paar Wollhandschuhe, 1000 Paar baumwollene Handschuhe, 1000 Stück Stiefelbürsten, 1000 Stück Kleiderbürften.

2) 28, Juni n. St. Dieselbe Behörde. 1500 m indigo- blaues Tuch, 3000 m Flanell-Moleton, 3500 m grobfädiges Leinen für Hosen, 3500 m desgleichen für Marinehemden, 5000 m desgleichen für Effekten für Arbeitsmannschaften, 1000 m blaue Leinwand für Hemdenkragen und Manschetten, 2000 Marinemügen, 3900 baum- wollene Flanelle, 2000 Pack Lustrin, 1500 Paar Stiefel, E zugeschnittene Vorshuße , 1500 Paar Halbsoßlen, 200 goldene nter, 500 seidene Anker, 590 m goldene, 300 m filberne und 1000 m gelbwollene Galons. L

Die Bedingnißhefte wie auch die Muster für diese Lieferungen liegen an Ort und Stelle zur Einsicht auf. Die Garantie ift auf 10 % vom Lieferungêwerth feftgeseßt.

II, Spanien.

1) 31, Mai, 14 Uhr Nachmittags. Direccion general de Impuestos de Madrid. 3000 Ries weißes Papier, Voranf(lag 16 bezw. 12 Pesetas per Ries. Kaution 2000 Pesetas. /

2) 28. Mai. Ayuntamiento constitncional de Madrid. Kandelaber aus Gußeisen, zur Straßenbeleuchtung dienend. Voransch{lag 58 Pesetas pro Kandelaber. Kaution 5 °% des Gesammtbetrages = 3500 Pesetas.

Nähere Bedingungen in spanisher Sprache beim „Reichs-Anzeiger“.

3) 8. Juni, 2 Ühr Nachmittags. Direccion general de Pro- piedades y Derechos del Estado. Negociado de Minas Madrid. 40 000 Flashen aus leit \chmiedbarem Eisen, neu, zur Cinfüllung von Quecksilber dienend, und 12000 ebensolte Flaschen, gebraucht, für die Grubén von Almatén. Voranschlag 5 Pesetas für die neue und 3 Pesetas für die alte Flache. Kaution 13000 bezw. 1800 Pesetas.

4) Dhne Datum. Junta de Administración y Trabajos del Arsenal de Cartagena. Materialien für die 8. Abtheilung. Vor- anshlag 3854,60 Pesetas. Kaution vorläufig 192, endgültig 384 Pesetas. :

5) Ohne Datum. Dieselbe Behörde. Materialien für die 3, Abtheilung. Voranschlag 100 661,82 Pesetas in 3 Loose eingetheilt. Kaution zusammen e 5032, endgültig 10 064 Pesetas,

Näkeres an Ort und Stelle.

Verkehrs - Anstalten.

(W. T. B.) Die Poft von dem am 10. April aus Shanghai abgegangenen Reihs-Postdampfer „Preußen“ ist in Brindisi eingetroffen f are für Berlin voraussihilich am 13. Mai Vormittags zur Au i / Hamburg, 11. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Gellert*“ der Hamburg-Amerikanishen Padetfahbrt- Aktiengesellschaft is, von Hamburg kommend, geftern Abend 11 Uhr in New-York cingetxossen. j / London, 10. Mai. (W. T. B.) Der Union-Dam=pfer * Athenian“ ift gestern auf der Ausreise in Capetown und der Union-Dampfer „Durban“ ift heute auf der in Southampton angekommen. Der Union-Dampfer „Ser- man“ ift gestern auf der Ausreise von Southampton ab- gegangen. 10. Mai. (W. T. B.) Die Caftlz-Dampfer „Sran- E und „Florence* find ton Gapetown e reise, / i

nommen e H, frei hier 194 4, kurhessischer und norddeutsher,

Abend nah Berlin abgereist; ebenso haben der A De von | Aeg van und der Mgiuned Beta von Liebermann eute Morgen Dortmund verlafsen.

astle-Dampfer „Garth-Caftle“ ift heute ven Darthmouth auf der Ausreise abgegangen.

E S E E L Ai Gi L E E L E R s B R p E E R E E S A E ET en E T En

L P E A R O Aa n b o d L R E L R D L A E E E