1889 / 123 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

unter der Verwarnung, daß im Fall der unter

e o e Sit pl n Anmel e ausgesMlossen werden.

das den 18. Mai 1889. * tônigliches Amtsgericht.

Aufgebot. höfner Bineis Börstmann zu agene in der Feldmark von Bokel de durch Kauf erworben : ) Wilhelm Schmedes zu Bokel die Parzelle 176

des Kartenblatts 2 der Grundsteuermutterrolle von Bokel zi Größe von 1 ha 34 a 77 qm,

j ge eHüllenmoor

2) l Brunkhorft zu Bokel die Parzellen 164, 176 und 177 des Kartenblatts 11 der Grund- fteuermutterrolle von Bokel zur Größe von 19 a 81 qm, 41 a 63 qm und resp. 7a 16 qm, genannt „Pattacker*,

3) Martin Mracuiag zu Bokel die Parzelle 77 des Kartenblatts 8 der Grundsteuermutterrolle von Bokel zur Größe von 39 a 58 qm, ge- E „die langen Stücke", auch „Wisch-

fordel*. Auf Antrag der Käufer werden Alle, welche an den verkauften Grundstücken Eigenthums-, Näher-, [lehnrechtlihe, fideiklommissarishe, Pfand- und audere dingliche Rechte, arg trage auch Servitulen und Realberectigungen zu haben vermeinen, hiermit auf- efordert, solhe Rechte spätestens in dem am ttwoch, den 10. Juli 1889, Morgens 10 Uhr, hier anstehenden Aufgebotstermine anzu- melten, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden das Ret im Be) zum neuen Erwerber der Grundstücke verloren geht. Hagen i. Brem., den 16. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.

[11493 Aufgebot.

Nachbdem die Ehefrau Brinker, gnt. Nolte, Catharina Regina Elise, geb. Bönsmann, zu Jösting- hausen, als Vormünderin ihrer Kinder Louise, Ferdinand und Johann Heinrich Brinker, das Auf- ebot der in Verlust gerathenen Urkunde über die m Grundbuch von Hit-Iöstinghausen Band I Blatt 37 Abtheilung 111 Nr. 2 auf die Spiekers Marfkkötterei Nr. 40 zu Iöstinghausen für den Pächter Christian” Heinri Bönsmann auf Langsenkamps Stätte zu Schinkel, späteren Colonen Nolte zu Jöstinghausen eingetragene Forderung vom 19. De- zember 1860 über 1300 Thaler beantragt hat, so wird hiemit der Inhaber der Urkunde aufgefordert, \pätestens in dem auf Donnerstag, den 19. Sep- tember 1889, E 11 Uhr, hier an- ftebenden Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos

. erklärt werden wird. Wittlage, den 17. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.® I. Hermann.

[11488] Aufgebot.

Im Grundbuch von Riepe tom. 14 vol. 1 Nr. 40 pag. 313 fteht eingetragen eine Warfstätte, bestehend aus einem Hause, worin 3 Stuben, einer Scheune und einem Garten. Im Jahre 1779 wurde als Eigenthümer der einen Stube nebst Scheune und Garten, worin ein Fischteih, Ulfert Antons und als Eigen- tbümer einer Stube (mit Garten?) Anna Antons, Wittwe des Jan Djuren, eingetragen. Im Jahre 1856 wurde im Grundbu vermerkt, w- nachdem das Haus nebst Scheune vor vielen Jahren ab- gebrannt, die damaligen Besitzer drei separate Häuser wiedererbaut hätien, und besäße davon jeßt angeblich Ulfert Janssen Djuren als Besitßnachfelger a. seiner weil. Mutter Anna Antons ein Haus nebst dahinter belegenem Garten, b. des Ulfert Antons den Fisch- teih. Dieser dem Ulfert Janssen Djuren gehörig gewesene Grundbesiß soll ge enwärtig im Kataster vermessen sein als Parzellen 122 und 354/123 Karten- blatt 9 Gemarkung Riepe. Auf Antrag der Erben des leßtgenannten Djuren als egenwärtiger Besitzer, nâmlih der Wittwe Taetje Janssen, geb. Cordes, in Riepe, der Ehefrau Czilke Krone, geb. Djuren, in Varel, der Trientje uen in Gandersum, des Fishers Ulfert Djuren in Riepe, der Schwaantje Djuren in Gandersum, der dur vor edahte Wittwe Diuren als Vormünderin vertretenen Minderjährigen San und Dirk Djuren, werden alle Diejenigen, welche auf den von diesen Erben besefsenen Grund- besiy Eigenthumsansprücbe zu haben vermeinen, auf- gefordert, späteftens im Termin Dienstag, 9. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, beim unterzeichneten Gerichte fsolche ihre Ansprüche anzumelden, widrigen- falls sie damit ausgeschlofssen und die genannten Sieen fien Erben als Eigenthümer eingetragen werden.

Aurich, den 17. Mai 1889.

Königliches Amtsgericht. IIl.

(11492] Aufgebot Im Wege der Expropriation hat der Kleinkothsaß nrih Heine in Lelm No. ass, 14 von seinem ofplane Nr. 73 eine Flähe von 24,9 qm gegen eine Entschädigung von 120 # an den Kreis- E Fans Helmset, i pactreten ee ur Auszahlung des. Ents{chä trages i Termin auf den 18. September 1889, or ens 10 Uhr, vor Herzoglihem Amtögerichte hierselbst anberaumt.

Auf Antrag Herzoglicher Kreisdirektion Helmstedt werden zu diesem Termine alle Diejenigen, welche an der abgetretenen Grundfläche beziehungsweise dem zu. zahlenden -Entschädigungskapitale dinglihe Be- rechtigungen zu haben glauben, mit der Aufforde- rung vorpeladen, ihre Ansprüche spätestens im Termine anzumeldey, widrigenfalls sie mit denselben amg onen werden sollen.

nigélutter, den 13. Mai 1889, Dad Amtsgericht. chwarzenberg.

[11489] A

Auf Antrag des Zimmermanns Theodor Heek in Drever, Kspl Marl, ' wird der Johann Theodor Kleinstreuer, geh am 25. Juni 1818, welcher vor 40 Jahren nah Nordamerika ausgewandert ist und seit inger „als 20 Jahren keine Nachricht von \ih gegt Mle gufgeforverk, fi spätestens in dem auf i 11. ‘März' 1890, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte angeseßten Termine f ch oder schriftlich zu melden, widrigenfalls

: odeserflärung ena soll,

orsten, den 13. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.

| als

jer bie unbetgnnien Necitse nachfolger des am 28. Juli 1888 hiers ver- for Agenten Andreas Neumann aufg i pätestens im Aufgebotstermine den 30. .A 1890, Vorm 8 11 Uhr, ihre Ansprüche auf den etwa 10000 M betragenden Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 34 unter Nachweis ihres Erbrechts, und, im Falle si dasselbe auf die geseßliche Arbsolae (inden unter Nachweis des Grades ihrer Verwan t ft mit dem Verstorbenen, anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem Fiskus zugesprochen werden wird. ;

Königsberg, den 15. Mai 1889. Königliches Amtsgericht. X.

[11eeS] Antrag Gustav Lundehn hier

E

8625 l D ad die Erbschaft des verstorbenen Kauf- manns Friy Kohl hieselbst ‘ab intestato den Erben

desselben als: sj

a, dessen Wittwe, Bertha, geb. Delmann,

b. dessen von dem Lehrer Otto Oelmann bevor- mundeten beiden Kindern Elisabeth und Johanne Kohl, sämmtlich daselbst,

deferirt, von den- genannten Erben bezw. dem Vor- munde derselben aber mit der Rehtswohlthat des SJnvbentars angetreten ist , so werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf Befriedigung aus der Verlassen- schaft des 2c. Kohl zu haben vermeinen, aufgefordert, folhe Ansprühe möglichst bescheinigt spätestens in dem zu diesem Zweckte auf den 22. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, da niht ange- meldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich be« \hränken, welher nah Berichtigung der angemeldeten Forderungen auf die Erben übergeht. Schöningen, den 2. Mai 1889. Herzogliches Amtsgericht. A. Heise.

11512]

i In Sachen, die Tee bez. Aus\chließun der unbekannten Erben 1) des Kaufmanns Hcinri

Christoph Grünwald, vormals in Berlin, 2) des nach Amerika ausgewanderten Sattlers Ernst Gustav Wagner aus Wolkenstein und 3) des ebenfalls nah Amerika ausgewanderten Müllers Christian Heinrich Leschner auë Gehrinaswalde betr., wird auf Antrag zu 1 des Königl. Sächsishen Staatsfiskus, vertreten durch Justizrath Dr. Böhme in AURALgri, zu 2 des Gutsbesißers Karl Gotthilf Hofmann in Schöôn- brunn, in väterliher Gewalt seiner unmündigen

Kinder, Karl Ludwig, Emma Agnes und Max Paul, | Rech

Geschwister Hofmann, ebenfalls vertreten durch Justizrath Rechtsanwalt Dr. Böhme in Annaberg, und zu 3 die Wirthschaftsbesizger Karl, Julius Leschner und Christian Friedrih Leshner in Gehrings- walde, von dem Königlichen Amtsgeriht Wolken- ian as den Amtsrichter Hohlfeld für Recht erkannt:

Der Kaufmann Heinrich Christoph Grünewald,

vormals in Berlin, der nach Amerika ausgewanderte Sattler Ernst Gustav Wagner aus Wolkenstein und der ebenfalls dahin ausgewanderte Müller Christian Heinri Leschner aus Gehringswalde werden für todt erklärt, die unbekannten Erben, bez. Rechts- nachfolger, welche ihre etwaigen Ansprüche an die Nawlässe Grünewalds, Wagners und Leschners bis zu dem bestimmten Aufgebotstermine niht angemeldet haben, ausgeschlossen und ist das Vermögen Grüne- walds als erbloses Gut dem Königl. Sächsischen Staatsfiskus zu überlassen, während die Vermögen Wagners und Leschners deren hier bekannten Erben auszuantworten sind.

Die Kosten des Verfahrens haben die betheiligten Erbinteressenten zu tragen.

Verkündet am 3. Mai 1889, Königl. Sächs. Amtsgeriht Wolkenstein.

[11494] B CGNAng,

Durch Ausschlußurtheil des Königlihen Amts- erihts I. Berlin, Abtheilung 49, vom heutigen age ist das Hypothekendokument über 2700 nebst 5 9% Zinsen, eingetragen für die verwittwete Frau Kaufmann Rüert, Louise Emilie Wilhelmine, geb. Berlin, zu Tangermünde im Grundbuch des Königlihen Amtsgerichts L. zu Berlin von den Fnvalidenhaus-Parzellen Band 111. b] Blatt Nr. 98 Abtheilung II1. Nr. 17, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17, Mai 1889.

Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.

(11303) Bekann maGnng,

Durch Aus\cchlußurtheil des Königlichen Amts- erihts I. Berlin, Abtheilung 49, vom heutigen Tage st| der von dem Hoflieferanten Wilhelm Wiegand zu Fpplea am 10, November 1887 auf Hermann Ewald in Berlin, Louisenstraße 38, gezogene, von dem Letieren acceptirte, am 10. Januar 1888 zahl- bare Primawechsel vom 10, November 1887 über 317 M 18 A, dessen Rückseite mit dem Blancogiro des Wiegand und den Giro-Vermerken von Heinrich Spoer & Frandcke zu Apolda, des P. A. Wolf und der durstrichenen Quittung der Deutshen Bank versehen,“ und der angeblih verloren gegangen ist, für fraftlos erklärt.

Berlin, den 17. Mai 1889.

Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.

[11501] Jm Namen des Königs! erkündet am 13. Mai 1889.

„Ka mbach, Gerichtsschreiber.

In der Peter Wojciehowski'shen Aufgebotssache I. F, 2/89 erkennt das Königliche Amtsgericht zu

| Koschmin dur den Amtsrichter Frydryhowicz für

Recht: c b ç

1) Dem. Bremser Ign rzesiek in, Jer ih, dem irth Joseph. Gr t s Betti - e Wirth gnaß Grzesiek in Mate, und zwar bem Ersteren rben- der Margaretha Grzesiek, geb. Gabriel, den beiden Letzteren als Erben dex, Josepya Pauline Grjzesiek, geb. Gabriel, werden ihre Rechte auf die- jenigen 47 Thlr. /4 Sgr. 10 Pf. nehst Zinsen, welche im Grundbuhe von Koshmin Polnisch Hauland Nr. 11 Abth, 111. Nr. 1b als großelterlihes Grb- theil für die Josepha Pauline und arate Ge- \chwister Gabriel äüs dem Franz Gabriel'schen Grb-

bega vom 27. März 1829 eingetragen sind, vor- e ia

[ten. Die übrigen Rechtsnacfolger der vorgenannten Gläubigerinnen werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlo}sen.

3) Die Koften des Verfahrens werden dem An- travstefler, Wirth Peter Wojciehowski, auferlegt. (11500] gm ‘Namen des 8!

det am 5. April 1889. alck, als. Gerichtsschreiber. hen, betreffend das Aufgebot der Hypo- thekendokumente: i 1) über die. die Bauer Milbräy'shèn Ebe- s bik auf Zülkenhagen Nr. 151 und Nr. 185 Abt Gang

T p

i Nr. 1 bez. Nr. 1 eingetra-

2) Über di S R run Kleinshmidt zu ér die für Halbbauern ns{chm Großi-Dallenthin auf Zülkenhagen Nr. 237. Abtheilung 111. Nr. 2 eingetragenen 600 4, erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Bärwalde i. Pomm. durch den Amtsricht.er Gerstenberg für

Recht: y Nasftehende Hypothekenurkunden: 1 Das Dokument über 200 Thaler Kaufgelder- restforderun eingetragen für den Bauern Johann riedrich Wilbelm Milbray und dessen Ehefrau anne Emilie, geborené Zahn, anf den Grundstücken r. 151 und Nr. 185 des Grundbuchs von Zülken- hagen Abtheilung III. Nr. 1, bestehend aus: a, dem gerihtli@en Kaufvertrage vom 22. De- zember 1857, / b. der Eintragungsnote vom 8. Juni 1858, c, R Hypothekenbuchsauszuge vom 26. Mai 9) das Dokument über 600 „& Kaufgelder, für den Halbbauern Carl Ludwig Kleinschmidt zu Gr.- Dallenthin zu 5 %% verzinslih eingetragen auf dem Grundstücke Band VI. Nr. 237 des Grundbuchs von Zülkenhagen in Abtheilung 111. unter Nr. 2 bestehend aus: a, dem Hypothekenbriefe vom 10. April 1874, b. Ausfertigung des gerihtlihen Kaufvertrages vom 10. April 1874, werden für kraftlos erklärt. gez. Gerstenberg. Ausgefertigt: Bärwalde i. Pomm., den 14. Mai 1889. (L. 8) Zimmermann, Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts.

[114959] Jm Namen des Königs! Verkündet am 13. Mai 1889, Kambac, Gerichis\{hreiber.

Auf den Antrag des Wirths Joseph Wrciórka in

Malgow, vertreten durch den Rehtsanwalt Czypidcki

in Koschmin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrihter Frydrychowicz für

et: Die Zweighypothekenurkunde über die im Grund- bue von Malgow Nr. 17 Abth. III. Nr.-2 für Joseph Andraejewsti eingeiragen, und auf Grund des Joseph Andrzejewski'shen Erbrezesses vom 96. Oktober 1853 für den am 21. November 1852 geborenen Joseph Andrzejewski im April 1854 sub- ingrossirten Erbegelder von 51 Thlr. 24 Sgr. 8 Pf., gee aus der beglaubigten Abschrift des Joseph

ndrzejewski’shen Erbrezesses vom 26. Oktober 1893 sowie desjenigen r E, welches über die auf Mao Nr. 6 Abth. 111. Nr. 2 für die Ge- \chwister Andrzejewski eingetra; en gewesenen 207 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf. aus dem Bona “d A e ry

}) , eptor. p

Andrzejak’\chen Erbrezesse vom 24 Mirz 1846, dem Hypotheklenbuhsauszuge und der Ingrossations- note vom 28. August 1846 gefertigt worden, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag- steller auferlegt.

[11503] Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund-

stück des Restaurateurs Wilhelm Bartels haftende | v

ypothek von 473 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf., cingetragen m Grundbuche von Malz Band I. Blatt Nr. 30 Abtheilung 11]. Nr. 8, ist für kraftlos erklärt. Oranienburg, den 3. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.

[B Oeffentliche Vorladung. Josef Bengold, Wagner, früher zu Breitenau wohnend, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltéort, wind hierdurch düöffentlih vorgeladen, Montag, den 23. September 1889, Vor- mittags 9 Uhr, in der Sigung des Kaiserlichen Oberlandesgerihts zu Colmar durch cinen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu er- \heinen, um auf den Antrag seiner Ehefrau agdalene, geborene Bansept, zur Zeit in Vezelise, Arrondifsement Nancy, in Frankreich si aufhaltend, Berufungsklägerin gegen das Urtheil des Landgerichts Colmar vom 18. Januar 1889, vertreten dur Rechtsanwalt Pfannenstiel, j „Kaiserliches Oberlandesgeriht wolle die zwischen den Parteien bestehende Che scheiden“, zu verhandeln und das Rechtliche erkennen zu hören. Schoof, Ober-Sekretär.

[11531] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Karl Lenhart in ‘Nürnberg hät Namens der ledigen und A Meggermeisters- tohter Katharina Barbara Fürstenhöfer "in! Nürn- berg und der Curatel über deren außerehelihes Kind anna Barbara, vertreten dur dessen Vormund

tpgexuiehster ‘Johann Geora Fürstenhöfer von St. Leonhard, gegen den Weinhändler Isaak Fleish-

‘] mann von Kitzingen, z.. Zt, unbekannten Aufenthalts,

Klage wegen Änsprüche aus außereheliher Schwänge- rung gestellt und unter Vorladung des Beklagten in die anzuberaumende Sizung des K. Amtsgerihts Angen beantragt, den Zsaak Fleischmann zu ver- urtheilen, derselbe habe

1) die Vaterschaft zu dem von der Kathärina Barbara Fürsteuhöfer am 10. März l. J geborenen Kinde, Namens Anna Barbara,

anzuerkennen,

2) demselben das 2e ränkte Erbreht auf seinen dereinstigen Nachlaß nah Maßgabe des preuß, Landrechts einzuräumen,

3) einen wöchentlichen von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurlickgelegten 14. Lebens- jahre zu entrihtenden, . im Voraus zahlbaren Alimentationsbeitrag von vier Mark zu ent-

rihten,

8 das dereinstige ulgeld,

5) die allenfa sigen ur- und Begräbnißkosten wenn das Kind in obiger Alimentations-

periode erkranken oder sterben sollte,

6), pier Mark Toni b bex B Fe en, owie en „DET Vhöfer eine s önlihe En

"' diese Alspeit Wien, r einer Hypolhek im Betrage von 79 entrichten oder burch CErlege upt mäßiger

Papiere im gleichen Betrage zu en, \ die Kosten des Prozesses und des feine zesses zu tragen, i

7) das Urtheil wird, soweit es gescblih äulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Zur mündlichen Verhandlung des Rehtsstreitz hat das K. bayr. Amtsgericht Kißbingen Termin auf Plenstag, deu 17. September l. J., Vorm, 9 Uhr, in dessen Sißungssaale bestimmt, und di öffentlihe Zustellung an den Beklagten bewilligt, welche anmit erfolgt. :

Kitzingen, den 18, Mäi 1889.

Gerichtsschreiber des K. bayr. Ämksgerichts,

(L. S.) Friedri, K. Sekr.

[11533] Oeffentliche Fustellung,

Die Firma Steinam & Cie. , Herren-Garderobe geschäft zu Würzburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oberndorf zu Darmstadt, klagt gegen den Rei senden Friedrih Schacke, früher zu Darmstadt, jeßt unbekannt wo? abwesend, aus verkäuflicher Lieferung von Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urtheil für schuldig zu erkennen, an Klägerin 155 X nebst 6 9/0 Zinsen seit 14. April 1888 zu bezahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung dez Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgeridt zu Darmstadt 1. auf Freitag, den 12. Juli 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öfentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Moslter, Hülfs-Gerichts\hreiber des Großh. Amtsgerichts, 1,

[11539] Oeffentliche Zustellung.

Der Seminarlehrer Ernst Steckel und dessen Ehe frau Selma, geb. Reinsh, zu Eisleben, vertreten dur den Justizrath Hof daselbst, klagt gegen di Ehefrau des Lehrers e gentreu Anna Helene, geb,

ammer, im Beistand ihres Chemannes, früher ju

öllshen bei Lüßen, später zu Berlin, Wilsnaer- traße 36, z. Z. in unbekannter Abwesenheit, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 3000 „(A nebst Zinsen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rehts streits vor die vierte Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 11. Oktober 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedtahten Gerichte zugelassenen An walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zw s wird dieser Auszug der Klage bekannt ge macht.

Halle a. S., den 20. Mai 1889,

; Sänger, Aktuar, ck als Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts,

[11667] Oeffentliche Zustellung.

Jn dem gerichtlichen Theilungsverfahren der Ehe leute Johann Pely, Schuhmacher, und Margaretha Rehlinger zu Alte-Glashütte und der Eheleute Pete

einrih, Bergmann, und Elisabethe Rehlinger ¡u

rughütte, gegen Elisabetha Steffen, Wittwe Geor Rehlinger, ie Gewerbe, zu Alte-Glashütte unt

| den Iakob Rehlinger, dessen Wohn- oder Aufent

baltsort nit bekannt ist, wegen Theilung der Nah lassenshaften von Georg und Johann Rehlinge Söhne der Elisabethe Steffen aus deren Ehe mi dem verlebten Georg Rehlinger, ladet der Nota Culmann zu Forbach in Lothr. die Betheiligte

or ih 1) zur Erklärung über den Inhalt . der an 7, Mai 1889 vor ihm errihteten Verhandlun und die zu bestimmenden Versteigerungöbedin gungen auf Freitag, den 30. Aug 1889, Vormittags 10 Uhr, in sein Ami lokal zu Forbach, zur Versteigerung des einzigen zu den Thel lungsmassen gehörigen Wohnhauses mi Stallung, Hof und Garten zu Alte-Glashüti auf Freitag, deu 27. Schéember 1881 Nachmittags 3 Uhr, in da rthslol des Johaun Bach zu Alte-Glashütte, 3) zur Liquidation der Theilungsmassen u Auseinanderseßzung _ auf Freitag, 25. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr Fes in sein Amtslokal zu Forbach, : und zwar unter. der Verwarnung, daß gegen d Ausbleibenden angenommen wird, e seien mit da Jnhalte der Verhandlung vom 7. Mai 1889, de zu entwerfenden Versteigerungsbedingungen und de zu errihtenden Lizitation, Liquidation und A einanderseßung einverstanden, und daß alles dic ungeachtet ihres Auébleibens für sie bindend sein wit um, Zwecke der öffentlichen Zustellung an d Jakob Rehlinger, dessen Wohn- oder Aufenthalt nit bekannt ist, wird dieser Auszug der Vorladu bekannt gemacht.

e E Gerichts\{reiber dés Ainisgecihts Forbach iu Lot!

[11537] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Bernard G erin in Wessu vertreten durch den Rechtsanwalt Driever zu Aha klagt gegen 1) den Heinri Nienhaus auf Zehe Hugo s0/ bei Buer ‘i. W., E 2) die Eheleute gion Real und Gertrud, 0 Nienhaus in Erle bei Buer 50/12 3) dem Hermann Nienhaus, seinem Aufenth nach unbekannt, aus einem auf ihn lübergegangenen Darlehn ! 49 Thalern 28 Sgr. laut Schuldverschreibung 14. Februar 1865 mit dem Antrage; Die 1 zu verurtheilen, dem Kläger 149 80 Z nebst Zinsen seit 14, Februar 1886008 zahlen; aud ! zu erlassende Urtheil für / vorläufig vollstreckbar

erklären, und ladet die Beklagten zur mündli

Amtsgeri us auf den 10. Juli 18 Vormittags A Zum Zwede der öffentl Jus ens wird dieser Auszug der Klage ema

y Ahaus, den 17, Mai 1889,

wet G li M F! Po i Gerichts\chreiber a arte n Amtögerió!d

Verhandlung. des. Sstreits vor das s ibt Be l

nig 188

zum Deutschen Reihs-A

M 123. Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Mai. Jm weiteren Verlauf der gestrigen (74,) Sizung des Reichstages wurden bei fortgeseßter dritter Berathung des Gesezgentwurfs, be- [reffend die Jnvaliditäts- und Altersversiche- rung, die 8. 82 und 83 mit einigen redaktionellen Aende-, tungen angenommen.

u §. 84 bemerkte der Abg. Broemel: Der Abg. Schmidt-Elberfeld hat in der zweiten Lesung einen Vergleich gezogen zwischen der von der Magdeburger allgemeinen Ol geforderten Prämie für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung und zwischen den Beiträgen auf Grund dieses Gesezes. Der Vertreter der verbün- deten Regierungen hat damals für dieses Geseß einen Prämiensaß von 6,64 M6 angesührt gegenüber der von der Magdeburger Gesellschaft geforderten Prämie von 7,30 # pro Jahr für eine Versicherungsrente von 100 (# Der Bundesraths- vertreter hat si leider nicht veranlaßt gesehen, die Grund- lagen” seiner Berehnungen dem On oder einigen. Abgeord- neten mitzutheilen. Jh höre, daß dies später privatim ge- schehen ist. Wiederholt ist hier bei der Berehnung der Säße dargethan, daß das hier angenommene System des Kapital- deckungsverfahrens nothwendig die Folge habe, die Gegenwart auf Kosten der Zukunft zu entlasten. Nach diesem System würde in der ersten Lohnklasse die mittlere Jnvalidenrente ohne Reichazushuß 85,85 H, mit Reichszushuß 135,85 M6 Rente im Beharrungszustande betragen. Bei dem von uns vorgeshlagenen Prämiendeckungsverfahren würde es mit einer jährlihen Prämienzahlung von 9 A mögli jein, ohne jeden Reichszushuß eine Jnvalidearente für die erste Lohnklasse von 136 4 pro Jahr zu leisten, ebenso eine gleihe Altersrente. Wenn man aljo. von vornherein nicht zu niedrige Prämiensäßge forderte, sondern sih auf den ver- siherungstechnishen Standpunkt stellte, so könnte man in der ersten Lohnklasse denselben Betrag geben, der jeßt erst dur den Reichszuschuß erreicht wird. Jch. könnte mir nur denken, daß für diejenigen Arbeiter, welche in einem höheren Alter in die A Iaeuna eintreten, und also mit viel höheren Prämien belastet werden, zeitweilig für eine Uebergangsperiode ein Reichszushuß gewährt würde. Anders liegt die Sache doch aber hier bei diesen Systemen. Die 6,64 s Jahresprämie, von welchen der Bundesrathsvertriter esprohen hat, enthalten hon 1 # Verwaltungskosten; bei den weiteren Prämien für die anderen Lohnklassen muß man diese 1 6 in Abzug bringen, um die Sicherheitszuschläge in den verschie- denen Lohnklassen zu machen. Wenn Sie eine andere Lohn- klasse nehmen, z. B. die vierte, so wird darin im Beharrungs- ustande eine ige von 29,2 A gezahlt. Der Arbeiter, ler mit dem 20. Jahre in die Versicherung eintritt erhält 928 6. ohne Reihszushuß und 278 4 mit demselben und eine Altersrente von 150 resp. 200 « Wählte man das Prämienverfahren, so wäre ohne jeden Reichszushuß genau unter den gleichen Verhältnissen für jeden mit dem 20. Fahre in die Versicherung eintretenden Arbeiter eine Rente von 339 M gesichert. Den Versu, noch in diesem Stadium der Berathung einen bestimmten Antrag zu stellen, habe ih als aussihtslos aufgegeben. Denjenigen aber, welhe heute mit ruhigem Gewissen für das Kapital- deckungsverfahren stimmen wollen, ohne die Gefahr zu laufen, daß nah kurzer Zeit, wahrscheinlich noch vor. dem Jrkraft- treten des Geseßes, wieder eine Aenderung eintreten wird, bleibt nichts Anderes übrig, als in dieses Gesey die Bestim- mung aufzunehmen, daß die Beiträge durch ein besonderes Gesetz festgeseßt werden; denn der hier gewählte Boden 0A eine na fsahlihe Prüfung nicht aus. Sie übernehmen hier eine schwebende Schuld und fixiren die Nothwendigkeit eines Reichszushusses. Ein großer Theil der prinzipiellen Bedenken egen das Gesey und gegen den Reichszushuß würde fort- fallen, wenn man das Kapitaldeckungsverfahren vermieden hätte. Jch kann es mir nicht versagen, noch in leßter Stunde dagegen meine warnende Stimme zu erheben.

S Regierungs-Rath von Woedtke: Der Abg. Broemel will das Kapitaldeckungsverfahren dur das Prämien- deckungsverfahren erseßen, er ist also auf etwas zurülk- gekommen, was bereits in einem früheren Paragraphen an- genommen ist. Man fönnte daher darüber hinweggehen, aber ih will ihm do darauf antworten. Den §. 84 zu streichen und die Beiträge in einem R a Gesey festzuseßen, wäre außerordentlich unzweckmäßig, denn Sie könnten bei einem neuen Geseg auch. nur auf der hier gelalfenen Grundlage weiter bauen. Zum Kapitaldeckungsverfahren ist man deshalb gekommen, weil dabei kein so hohes Kapital angesammelt wird und weil es bei den steigenden Renten rathsam ist, daß jede Periode ihre eigene Belastung aufbringt. Es wäre nicht rathsam, von vornherein Prämien ür Nenten zu erheben, die erst in einer Reihe von D ällig werden. Außerdem bietet das Kapitaldeckungsverfahren die Möglichkeit, in versicherungstehnischem Sinne Erfahrungen zu sammeln, und das sollte doch gerade dem Abg. roemel erwünscht sein. Die Privatversiherung is von der staatlichen ganz verschieden, denn die Privatversicherung nimmt nur Vors Leute auf, während hier Alle ohne Unterschied ver- - ihert werden. Die Erfahrungen bei der Os Privat- gesellshaft sind so gering, daß sie nit in Betracht kommen, enn die Gesellschast besteht erst seit 1872 und hat bisher nur

wenige Renten zu zahlen. bg. Schmidt (Elberfeld): Ueber den Ver leih mit den rivatversiherung und

gulen und \{lechten Risiken bei der

der staatlichen Versicherung habe ih {hon früher gesprochen. Es ist nicht mit der vielgepriesenen christlihen Caritas ver- einbar, wenn dieses Geseh Halbinvalide, die voraus\ich1lich niht mehr fünf Age leben, zwingt, Beiträge zu zahlen für die staatliche Versicherung, von der sie keinen oder nur sehr kurzen Nußen haben werden. Der Regierungsvertreter meinte dann, daß der bg, Broemel auf einen \{hon erledigten Para- graphen zurüdgegriffen hätte. enn der Abg. Broemel nicht ur DaRe eiprogen hätte, so wäre es lediglih Sache des Prä-

denten, ihn zur Sache zurüchzurufen, nicht aber des Herrn Ver-

Zweite Beilage

nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 24. Mai

treters der Regierung. Wegen der steigenden Renten sollen verschie- dene Perioden nöthig sein, aber im Régierungsentwurf waren au steigende Renten, und da hat wan an Perioden nicht gedacht. Daß man später Erfahrungen sammeln könne mit dem Kapital- deckungsverfahren, hat schon der Abg. Schrader in der zweiten Lesung widerlegt; er hat nachgewiesen, daß eine Statistik mit Hülfe der Quittungskarten nicht möglich sei, und wenn man fie mache, eine größere Arbeit verursahen würde als die Contenführung. Die aeringe Zahl von Versicherten bei den Privatversicherungsgesellshasten is ein Beweis, daß im deutschen Volk ein geringes Bedürfniß zu einer solchen Renten- versicherung besteht. Durch Zwang wird die Stimmung dafür niht größer werden. Wenn eine Privatgesellshaft wie die Magdeburger mit ihrer kleinen Anzahl“ von Versicherten bei dem Prämiendeckungsverfahren bestehen kann, so könnte in diesem Geseg viel mehr geleistet werden. N

Abg. Broemel: Jn welchem Verhältniß eine höhere Be- lastung im Beharrungszustande eintreten wird, kann ein Privatmann sehr s{hwer berehnen, und die Grundlagen für diese Berechnungen find uns erst in allerlegter Zeit von der Regierung beschafft worden. Gegenüber dem Vertreter der Regierung muß ih meine Bemerkung aufrecht erhalten. Bei richtiger Durchführung des Prämiendeckungsverfahrens könnte man höhere Renten auch ohne Reichszuschuß zahlen. Meine Berechnungen stüßen \sich nicht nur auf die Magdeburger Sa sondern auch auf die dem Gesezentwurf zu Grunde gelegten.

Abg. Buhl: Die Beiträge für die erste Periode sind nicht zu hoch gegriffen. Wäre das wirklih der Fall, so würden wir ja gerade erreichen, was die Hrrn. Schmidt und Broemel wollen, wir würden uns dabei dem Prämienverfahren nähern. Auch im Beharrungszustande wird immer noch eine nicht kleine Anzahl von Personen versicherungspflichtig werden, die eine Privatgesellshaft nicht annehmen würde, weil sie schon in höherem Lebensalter stehen. Wir haben es hier mit den Bei- trägen für die ersten zehn Jahre zu “thun, und die von ‘der Kommission vorgeschlagenen Säye beruhen auf den von der Regierung angestellten Berechnungen. Jn dieser Beziehung müssen wir der Regierung folgen, da ein Privatmann solche tehnischen Be nicht machen kann.

Abg. Schmidt (Elberfeld): Der Abg. Broemel hat nicht

esagt, daß die Beiträge der ersten Periode zu hoh seien, nber im Gegentheil gemeint, daß sie für das Kapital- deckungsverfahren zu niedrig seien und eine kolossale Steige- rung im Beharrungszustande eintreten werde, Für die erste Lohnklasse wird dieselbe 57 Proz. und für die höchste 120 Proz. betragen. Jn der leßteren steigen die Beiträge von 30 auf 66 F. Wie hoch die Belastung für die einzelnen Arbeitgeber und Arbeiter werden wird, läßt sich noh gar niht übersehen. Bei Friedrich Krupp werdendie Beiträge von diesem und von seinen Arbeitern über eine Million Mark betragen. Bei solcher Steige- rung der Beiträge von Periode zu Periode wird es viel schwieriger sein , Aenderungen zu machen und auch die Wittwen- und Waisenversorgung durchzuführen. as der

Abg. Buhl über den Beitritt älterer Arbeiter sagte," ist schon"

in der zweiten Lesung widerlegt. Nur. im ersten re wer- den ältere Arbeiter in- größerem Maße beitreten Später werden selten ältere Arbeiter in einen versicherungspflichtigen Betrieb eintreten. Selbst in den Motiven heißt es: der Fall, daß eine Person im höheren Alter in einen versicherungs- pflichtigen Betrieb eintritt und dadur versicherungspflichtig N wird im Allgemeinen nur als seltene Ausnahme vor- ommen.

Geheimer Regierungs-Rath von Wöedtke: Die Berech- nungen sind so zeitig vorgelegt, wie die Berathung der zweiten Lesung es überhaupt gestattete. Jn späteren Perioden können sih die Verhältnisse auch günstiger gestalten; würden dann eventuell geringer ausfallen.

8. 84 wird unverändert genehmigt, ebenso ohne erhebliche Debatte 88. 84 a—89,

Naqy §. 89a soll jede Quittungskarte Raum zur Aufnahme von 47 VBeitragsmarken bieten. Abg. Hegel beantragt statt „ÁAT“ zu segen „52“. i

Abg. Hegel: Bei nur wöchentlich gelohnten Arbeitern werden 47 Kolumnen ausreihen. Bei den monatlih gelohnten aber wird für den lezten Monät der Raum nicht mehr ausreichen ; es wird dann bei derselben Lohnzahlung erst die alte Karte beklebt, diese abgegeben, und dann erst die neue in Angriff genommen werden müssen. Ebenso verhält es sih bei den vierteljährlich und halbjährlih gelohnten ree, Die Lohnzahlung müßte also in allen diejen Fällen unterbrochen werden. Da mir aber versichert worden ist, daß auf den Karten hinreihender Raum gelassen werden wird, um die Lohnzahlung niht zu unterbrechen, kann ih meinen Antrag zurü gv L

bg. Struckmann: Das Jnteresse der Versicherten ist in Anbetracht der Verjährungsbestimmungen am besten gewahrt, wenn nur 47 Abtheilungen auf der Karte O sind. Die angeführten Gründe aber machen einen größeren Raum wünschenswerth.

8, 89a wird nach den Beschlüssen genommen.

Nach §8. 89aa soll die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten erfolgen durch die Ortspolizeibehörde des Beschäftigungsorts oder durch die von der Landes-Central- behörde bezeichnete andere Stelle. Die Abgg. Buhl und Ge- nossen beantragen, diese Funktionen besorgen zu lassen dur die von der Landes-Centralbehörde bezeichnete Stelle.

Abg. Hahn: Die Befugnis der Landes-Centralbehörde, au andere Stellen mit der Ausführung zu betrauen, ermög- licht, eine Ueberlastung einzelner Stellen zu vermeiden. Die Versicherten können jo au in die Lage verseßt werden, die Karten an einer näher und bequemer Fidgeam Stelle, z. B. beim Gemeindevorsteher, zu lösen und umzutauschen. Jh empfehle deshalb den Antrag ur Annahme.

bezweckt haupt- u

zweiter Lesung an-

bg. von Kleist:-Reßow : Die Aenderun S d die Gem

sächlich, die Amtsvorsteher und au entlasten. An ihrer Stelle würde es si empfehlen, die

lehrer heranzuziehen. nisterial-Direktor Bosse: Wir können die anderen ver-

die Beiträge |

1889,

bündeten Regi-rungen unmögli daraufhin festnageln, daß es in allen Fällen verboten sein soll, auch einen Amtsvorsteher ur S zu bestellen. Hierin giebt die neue Fassung eie Hand. ©

Abg. Schrader: Die Regierung ist nicht berehtigt, ohne Zustimmung der Schullehrer diesen eine jolhe Funktion zu übertragen, die mit ihren übrigen Funktionen ih durchaus niht verträgt. Denn das dem Lehrer hier aufgebürdete Ge- {äft muß ausgeübt werden in jedem Moment, in dem der Arbeiter kommt; der Lehrer aber hat Tags über in der Schule zu sein. enn oauch die Schulen auf - dem Lande nah der Meinung der Leute schon zu viel leisten, so glaube ih, daß gerade dem Nothstand der Land- wirthshaft durch eine bessere Bildung der ländlihen Bevöl- kerung abgeholfen werden könnte. Man bedenkt nur immer, wie man eine Ueberlastung vermeidet, aber niht, daß man die Geschäfte nur den geeignetsten Personen übertragen darf.

| Wir vertrauen, daß die verbündeten Regierungen das leßtere - aber in erster Reihe beahten werden.

S. 89 aa wird mit dem Antrag Buhl angenommen.

ie §8. 89 aaa—§. 93 werden ohne Debatte angenommen. Nach §. 94 kann ein Versicherter, wenn er aus der Ver- siherungepfliht ausscheidet, das Versicherungsverhältniß frei- willig fortsegen, indem er den vollen Beitrag bezahlt und für jede Woche eine Zusaßmarke beibringt. Abgg. Buhl und Genossen beantragen, diese freiwillige Versiherung nur nah der zweiten Lohnklasse stattfinden zu lassen. Abg. von Gagern beantragt, die Zeit dieser tren igen Versiherung auf die Wartezeit für die Jnvalidenrente nur dann an- zurehnen, wenn auf Grund der Versicherungspflicht für min- destens 117 Beitragswochen Beiträge geleistet worden sind.

Abg. Buhl erklärt seinen Antrag für nothwendig, weil lan in einer von dem Gescggeber nicht gewollten Weise Ver- hiebungen stattfinden und einem Theil der Versicherten Vor- theile gewährt werden würden, die nicht beabsichtigt seien. Auf die zweite Lohnklasse habe man die freiwillige Versiherung beschränkt, weil arin eine Art Durhschnittslohnklasse zu sehen sei. Bei der Fa ang der Bestimmung seien auch die Fnteressen Derjenigen, die ih freiwillig versichern wollen, gewah:t.

Abg. Struckmann begründet den Antrag von Gagern mit der Absicht, der freiwilligen Versicherung einen weiteren Spielraum zu lassen; doch solle das nur so weit geschehen, als mit dem Sinne des Geseßes vereinbar. Um dem Mißbrauh der freiwilligen Versicherung vorzubeugen, der z. B. dadur erfolgen könnte, daß Jemand eine einzige Woche in einen ver- Ene etrieb eintritt und dann freiwillig die

ersicherung fortseßt, um nach 5 Jahren eine Rente zu er- werben, bestimme der Antrag von Gagern, daß die versiche- rungspflihtige Beschäftigung mindestens 117 Wochen, die Hälfte der Wartezeit, gedauert haben W :

Ministerial-Direktor Bosse erklärt feine Zustimmung zu den Abänderungsanträgen.

. 94 wird mit diesen Aenderungen angenommen.

_ Hinter 8. 94- beantragt Abg. Ackermann einen 8. 9a einzuschalten, wonach selbständige Betriebsunternehmer bei der freiwilligen Versicherung von der Beibringung der Zusat- marke befreit bleiben, wenn für sie auf Grund der cherungs- E 5 Jahre lang Beiträge entrichtet find. Abg. Geibel

eantragt, auh die Hausgewerbetreibenden in diesen F. 9a aufzunehmen. (

Geheimer Regierungs-Rath von Woedtke weist darauf hin, daß die Pa S selbstverständlih unter den 8. 94a fallen würden; -eine besondere Hervorhebung derselben würde nur zu. Unzuträglichkeiten führen. S

26 Geibel zieht nah dieser Erklärung seinen Antrag zurüd. j

Abg. von Kleist-Regow befürwortet die Annahme des 8. 94a, welcher hierauf angenommen wird.

Nach §. 101 sollen Streitigkeiten zwishen den Organen der Versicherungsanstalten einerseits und den Arbeitgebern und Arbeitnehmern andererseits, sowie zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern von der unteren Verwaltungsbehörde des Beschäftigungsorts entschieden werden. Gegen deren Ent- scheidung soll die Beshwerde an die höhere Verwaltungs- behörde gehen.

Abg. Struckmann beantragt, daß in den Fällen, wo es sich um die Nichtanwendung oder die nicht richtige Anwendung des bestehenden Rechts handelt, die Beschwerde an das Reichs- versicherungsamt gehen soll: Außerdem beantragt er, daß in den Einzelstaaten, wo Fa E vorhanden E cooe für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ein sollen.

Der Antrag wird abgelehnt, nahdem Direktor Bosse erklärt hat, daß es sih um jo zahlreiche Fälle handeln würde, daß dadurch eine Ueberlastung des ¿-Versicherungsamts bezw. der Landes-Versicherungsämter Mgi } würde.

8. 119 trifft Bestimmungen über die nisse der Landes-Versicherungsämter. i »

Nath den Beschlüssen der zweiten Lesung sollte die Ent- \{heidung über die gegen die Schi erihtsertenntnifse ein: gelegte Revision nur dem Reichs-Versi zustehen.

Abg. Freiherr von Gagern E A Landes-Versiche-

ngsämter auch in diesem Falle dann zulässig sehen, Wein die Versiderten nur an solche Verfcherungganftalten be- einen Antrag mit

n haben, welche sih über das Gebiet des aats niht hinaus erstreden. Er N dem Hinweis darauf, L der r immer inner: halb des engsten Kreises seiner s “gg geblieben und nur E A h c herungzan) ten thun auch , e stanz um

einer e L h C I dabin A U Ver:

[tnisse eher beurtheilen kann. Wenn die t

lin verlegt werde, so sei der Versicherte vi ì

gar nit in der Lage, fei vertreten.

Abg- Gebhard aubt, dab nue dur die der Revision du dae Vicihb-Versiherunggamt die Einheit der

s ey g S ge ags der Recht-