1889 / 163 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jul 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsches Nei. Zuck…ckermengen,

welhe im Monat

aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien V [710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens

90 Ps I. sogenannte Krystalls 2c. 712: Aller übrige harte Zucker,

ni 1889 innerhalb des deutshen Zollgebiets mit dem Ter auf Steuervergütung abgefertigt und ehr zurü

dckgebraht worden find.

Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden 2c., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, sowie aller weiße trockene (niht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

Krystall-, Krümel- und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.]

Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt :

Aus sfentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen urter

Staaten bezw. Verwaltungs8-Bezirke.

zur unmittelbaren Ausfuhr

amtlihem Mitverschluß wurden

gegen Erstattung der Vergü-

tung in den freien Verkehr zurüdgebracht

zur Aufnahme in eine öffent-

liche Niederlage oder eine

Privatniederlage unter amt- lihem Mitverschluß

710 711 kg kg

712 710 kg E |_W Eg

711 | 712 no | m | 118 E | Eg

Provinz Oftpreußen N ; 63 700 N. s S A

Brandenburg . E M

Pommern . 507 735| 476 907 ofen . E E

150 000) 100 821

2 803 997| 4404 376

Preußen.

112 188 26 002 90 C 44 048

j j j | | j

O | 104006 226 125,

140 612 333 600 563 931

oto | ]| |

257 992

739 410! 38 261) c

6 829 994

|

200 000

Schlesien S Sachsen, eins{l. der \{chwarzb.

Unterherrshafen .. | S(hleswig-Holstein . 80500| 55642! Sa 4 405 338) 368! Rheinland . 595 299| 1 925 868

Sa. Preußen 4 606 569/| 6 963 982) ee 97 600! 656 631 S S | 608 Baden . E 597| 39342! Di .. 346 700 Braunschweig 243 700| 8300333 Anhalt . : 1 708 770 A

442 945|

Bremen | | 4 692 754| 479918

Hamburg E

272 238

12 933

536 877

%|| | J [S

56 000 5 192 534 4164 935

1493 387| 1 336 281) 500 000 A

| | | E | l

| @

99 292

20 000 u l

| 1

i

__UVeberhaupt im deutschen Zollgebiet . Hierzu in der Zeit vom 1. August 1888 bis 31, Mai 1889 I

12139 635 8 440 814

285 171 268 097 938 116058008 13 241 418/188308871/20 766 024 2 608 700/59 910 785

1993 387 1 455 573) 6751| 9357469 143161 536877

813193 851218

Zusammen In demselben Zeitraum des Vorjahres . Berlin, im Juli 1889,

Kaiserliches Statistishes Amt.

280 237 573 124498822 13 526 589/190302258/22 221 597| 2 615 451/69 268 254 964 478 338/112376008 7 757 790/92 469 146/23 752 153! 2 138 225133 993 067

996 354 1 388 095 760 503| 158 834

Becker.

Königreich Preußen.

Privilegium Pegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An- leihßesheine der Stadt Essen im Betrage von 250000046

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung zu Essen am 22. Juni und 28. Dezember 1888 beschlossen hat, die zur Vollendung von Straßenpflasterungen, zum Bau einer Leichenhalle, eines Kühl- hauses, eines Armenhauses und einer Markthalle, zur Erweiterung des Realgymnasiums, der höheren Bürgerschule, des Stadtgartens und des städtishen Wasserwerkes, sowie zur Anlage einer elektrischen Be- leuhtung erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadtgemeinde,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 2 500 000 4 ausstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld- nerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von Anleihesheinen zum Betrage von 2500000 #4, in Buchstaben: Zwei Millionen Fünf- hunderttausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 1000 Stück Litt, A Anleihescheine zu 1000 4 = 1 000 000 4 Ss B ë « 2000 =1 000 000 , 100 5 ¿O A 5000. = 500000, zusammen 1600 Stud 2 500 000 nah dem anliegenden Muster auszufertigen, mit dreieinhalb Prozent jährli zu verzinsen und mittelst Verloosung beziehungsweise An- kaufs jährlich vom Jahre 1889 ab mit einem und einem halben Prozent des Kapitals, unter ZuwawŸs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen sowie der Uebershüsse, welche die aus einem Theil dieser Anleihe zu errihtenden gewinnbringenden Anlagen jährlich ergeben, zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrlihe Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rehtlihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu Zem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Dur vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleibescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats niht über- nommen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 12, Juni 1889.

(L. 8.) Wilhelm R. von Scholz. Herrfurth,

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.

& Anleiheschein der Stadt Efsen, VI. Ausgabe Buchstabe . . . Nr. E ark Reihswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 12. Juni 1889 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom ., . len... 18... N... Seile... und Sesep- Sammlung für 188 , Seite . . . laufende Nr. . . .).

Auf Grund der von dem Bezirksaus\chufse zu Düsseldorf ge- nehmigten Stadtverordneten-Beschlüsse vom 22. Juni und 28, Dezem- ber 1888 wegen Aufnahme einer Schuld von 2 500 000 # bekennt si der unterzeihnete Ober-Bürgermeifter und die von der Stadt- verordneten-Versamnilung gewählte Arleihe- und Schuldentilgungs- Kommission der Stadt Essen Namens der Stadt dur diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- reibung zu einer Darlehnshuld von .. . . #, welche an die Stadt A e worden und mit drei ein halb Prozent“Jährlich zu ver-

_ Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 2500000 Æ erfolgt mittelst Verloosung der ÄnleibesGeine in den Jahren 1889 bis späteftens 1923 eins{ließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit

Einem und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zu- was der Zinsen von den getilgten Suldversbreibungen, sowie unter Verwendung der Uebershüsse, welhe die aus einem Theil dieser An- leihe zu errichtenden gewinnbringenden Anlagen jährlich ergeben, Le O O Die Ausloosung geschieht in dem Monate Dezember jeden Jahres.

Der Stadt bleibt jedo das Ret vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe- scheine auf einmal zu kündigen. Ebenso bleibt der Stadtgemeinde das Recht vorbehalten, die zur Tilgung erforderlichen Anleihescheine nicht auszuloosen, sondern durch Ankauf zu beschaffen. Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Til- gungsftocke zu. - :

Die ausgeloosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentli bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt sech8, drei, zwei und einen Monat vor dem Zablungstermine durch das Amtsblatt und den öffentlihen Anzeiger der Königlihen Regierung zu Düsseldorf, durch die in Essenerscheinende Rheinish-Westfälishe Zeitung und dur den „Deutschen Reichs-Anzeiger“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverwaltung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präfidenten in Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrihten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2, Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit drei ein halb Prozent jährlich verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Gemeindekasse zu Essen und zwar au in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe inner- halb dreißig Jahren nah dem Rüdckzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftlos- erklärung verlorener oder vernihteter Sculdvershreibungen erfolgt nah Vorschrift der 88. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (Reihs-Geseß-Bl. S. 83), be- ziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgeseßzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24, März 1879 (Gese - Samml. S. 281). Zins\cheine können weder aufgeboten, noch für kraft- los erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Ver- lust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besig der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in laubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der

etrag der angemeldeten und bis dahin nit vorgekommenen Zins- seine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährlihe Zinsscheine bis zum Swluß des Jahres .… ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Gemeindekasse in Essen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruäten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen O an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren

orzeigung rechtzeitig i aiaia ift. : Sur ierung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Efsen, den

Der Ober-Bürgermeifter. Die ftädtishe Anleihe- und . Schuldentilgungs-Kommission.

__ Die Anleihesheine werden außer der Unterschrift des Ober- Bürgermeisters und der Mitglieder der Anleihe- und Schulden- tilgungs-Kommission mit dem Siegel der Stadt Efsen versehen.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein

._. . Reibe zu der Sgwhuldvershreibung der Stadt Effen . .. . te Ausgabe Bu@stabe .…. N über é zu drei einhalb Prozent Zinsen über... . A... S. __ Der Inhaber dieses Zinsseins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 188 . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . . ten Í E T mit... M... s bei der Ge-

meindekafse zu Effen.

Essen, den . ten

Der Ober-Bürgermeister.

Rheinprovinz.

15 Die städtishe Anleihe- und : Sculdentilgungs-Kommission. Der Gerieinde-Empfänger.

Dieser Zinsschein ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. /

Anmerkung: Die Namen des Ober-Bürgermeifters und der Kommissionsmitglieder werden mit Facsimilestempeln gedruckt. Der Gemeinde-Empfänger unterschreibt eigenhändig.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. __ Anweisun s zur Essener Stadtanleihe T Ausgabe Buchstabe . . . . Nr über... M

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 . . bis 18 bei der Gemeindekasse zu Essen, sofern niht rehtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldvershreibung dagegen E erboben wird.

Efsen, den . . ten. : / Der Ober-Bürgermeister. Die f\tädtishe Anleihe- und | Schuldentilgungs-Kommission. (Die Namen werden gedruckt.) Der Gemeinde-Empsfänger. ___ (Eigenhändige Unterschrift.) Die Anweisung wird zum Unterschied auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leyten Zinéscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abgedruckt :

._._. ter Zinsschein. |

. _, ter Zinsschein.

Anweisung.

Bekanntmachung. s

Nah Vorschrift des Gesezes vom 10, April 1872 (Geseg Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1) das unterm 18, März 1889 Allerhöchst voklzogene Statut für die Wiesenmeliorationsgenossenscaft im Breitenbahthal zu Amel im Kreise Malmedy durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 22 S, 127, ausgegeben den 31. Mai 1889; 2) der Allerhôöchste Erlaß vom 10. April 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsre&ts an die Stadtgemeinde Duisburg zum Erwerbe eines zur Ausführung der Anlage von Klärbassins zur Reinigung der Abwässer des Mülheimer Straßenkanals erforderlichen Grundstücks, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 23 S. 205, ausgegeben den 8. Juni 1889; 3) der unterm 16. April 1889 Allerhöchs vollzogene Natrag zum Statut des Szczondrowoer Deichverbandes vom 15. Juni 1881 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 25 S. 165, ausgegeben den 18. Juni 1889; 4) das Allerhöchste Privilegium vom 24. April 1889 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Hannover im Betrage von 1500 000 #4 Reichswährung 111. Emif- fion durch die Amtsblätter für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 23 S. 135, ausgegeben den 7. Juni 1889,

der Königlichen Regierung zu Hildesheim Nr. 23 S. 273, aus- gegeben den 7. Juni 1889,

der Königlihen Regierung zu Lüneburg Nr. 25 S. 189, aus- gegeben den 14. Juni 1889,

der Königlichen Regierung zu Stade Nr. 22 S. 159, ausgegeben den 31. Mai 1889,

der Königlichen Regierung zu Osnabrück Nr. 23 S. 187, aus- gegeben den 31. Mai 1889,

der Königlichen Regierung zu Aurih Nr. 22 S. 121, ausgegeben den 31. Mai 1889;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 28. April 1889, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Flensburg auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 2. Juli 1880 und 26. November 1883 ausgegebenen Anleibhesheine von 4 auf 3 °/9, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 27 S. 2695, ausgegeben den 8. Juni 1889; -

6) das Allerhêdhste Privilegium vom 8, Mai 1889 wegen Ausgabe von 2 000 000 #4 3zprozentiger Vorzugsanleihesheine zweiter Reihe der S{hleswig-Holsteinishen Marschbahngesell schaft, durh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu S{leswig Nr. 29 S. 291, ausgegeben den 22. Juni 1889;

7) das unterm 13, Mai 1889 Allerhöch{\# vollzogene Statut für die Drainagegenofsenshaft zu Gnihwiß im Kreise Breslau, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 26 S. 191, ausgegeben den 28. Juni 1889;

8) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Mai 1889, betreffend die weitere Herabsezung des Zinsfußes der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 18. Januar 1869 ausgegebenen Sculd- vershreibungen der Korporation der Kaufmannschaft zu Königsberg i. Pr. auf 3+ °/o, dur& das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. S. 165, ausgegeben den 20. Suni 1889;

9) das unterm 20. Mai 1889 Allerhö vollzogene Statut für die Ent- und Bewässerungsgenossenshaft an der Wehrau zu Oster- rönfeld im Kreise Rendsburg, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu e Nr. 29 S. 294, ausgegeben den 22. Juni 1889 ;

10) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Juni 1889, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Berlin auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 1. Juni 1866, 2. Oktober 1874, 17. Juli 1876, 6. Mai 1878 und 23. August 1882 aufgenommenen Anleihen auf 34 9/0, durch das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 26 S. 239, ausgegeben den 28. Juni 1889;

11) das unterm 20. Juni 1889 Allerhöchst vollzogene Statut für den den bisherigen Danziger, Marienburger und Elbinger Deich- verband umfassenden Weichsel-, Nogat-Deichverband, durch das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Danzig, außerordentliche Ausgabe, ausgegeben den 24. Juni 1889.

Statiftische Nachrichten.

Postverkehr in Bayern im Jahre 1887.

Dem kürzlih erschienenen statistis&en Berit über den Betrieb der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten im Verwaltungsjahre 1887 entnehmen wir folgende Angaben über den Postverkehr: Be- [ürdert wurden im Ganzen 144 100 700 Sendungen gegen 133 369 500 m Vorjahre, und zwar 95 460 600 frankirte, 1591 400 unfrankirte Briefe, 19 198 000 Poftkarten, 15 892800 Drucksachen, 2 139 500 Waarenproben, 9 818 400 portofreie Briefsendungen. An Post-

aufträgen wurden 369 695 befördert; im Durchschnitt kommt auf

15 Einwohner ein Postauftrag. Der Postanweisungsverkehr gestaltete si wie folgt: Es wurden 5 976 130 Postanweil ungen mit einem Betrage von 351 494 321 Æ einbezablt gegen 5 713 557 mit 333 105 261 „im Vorjahre. Ausbezahlt wurden 5 624 139 mit 328 130597 Æ gegen 5 350 512 mit 310 055 590 im Vorjahre. Auf einen Einwohner entfallen dur{h- \chnittlih 1,1 mii 64,80 4 der einbezablten und 1,0 mit 60,50 der ausbezahlten Postanweisungen. Packete ohne Werthangabe wurden befördert 11 301 900 Stück, solhe mit Werthangabe 1 265 400 Stü, Briefe mit Werthangabe 1 188 100 Stü. Die Gesammtftückzahl beträgt 13 755 400, der Gesammtwerth 1 780 043 900 4, das Ge- fammtgewiht 53 777 600 kg. Die Nachnahmesendungen bezifferten ih u 426 700 Briefe und 895 030 Packete mit einem Nachnahme- betrage von 11 158500 «« Mit den ga wurden 651 850 Personen befördert, 5156 weniger als im Vorjahre.

Die gewerblihen Fortbildungssc{ulen und Frauen- arbeit38\ch{hulen in Württember g.

__ Der von der Königli@en Kommission für die gewerblichen Fort- bildungsshulen herausgegebenen Schrift: „Die Entstehung und Ent- wickelung der gewerblihen Fortbildungésckbulen und Frauenarkits- \chulen in Württemberg“, welche anläßlih des fünfundzwanzigjähbrigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Königs Karl in zweiter ver- mebrter Auflage erschienen ist, entnehmen wir über die gewerblichen Fortbildungs\{ulen und Frauenarbeitss{ulen in Württemberg das Nachstehende :

Nah den neuesten Erhebungen bestehen in Württemberg 168 ge- werblihe beziehungsweise fkausmännishe Fortbildungsshulen. Der Aufwand auf die einzelne Fortbildungsscule seßt si zusammen aus den Lebrergebältern und aus den Kosten der sahlihen Erfordernisse : Beschaffung und Instandhaltung der Schullokale, Heizung, Beleuch- tung und Reinigung derselben, Anschaffung der Lehrmittel und Prämien. Als erstes DeEungsmittel hierfür dient der Ertrag des Schulgeldes ; man geht davon aus, daß dasselbe allermindestens die Bestreitung der E und Beleuchiungskosten ermöglihen solle. Der weitere

ufwand wird theils durch die Gemeindekassen, bisweilen auch mit Zushüfsen von den Amtskorporationen und von den Orts- gewerdevereinen, theils durch einen Staatsbeitrag bestritten. Bei leßterem geht man davon aus, daß von der Gemeinde das Lokal be- \{aft, und daß im Uebrigen der na Abzug der Einnahmen von den Ausgaben verbleibende Feblbetrag von Staat und Gemeinde je zur

älfte zu tragen sei. Die Deckung von mindestens der Hälfte des

ehlbetrags durch die Gemeinde bildet die unerläßliche Bedingung, an welhe der Staat seine Unterstüßung der Fortbildungs chulen fnüpft, um versihert zu sein, daß solhe S(ulen nur da errichtet werden, wo ein wirkliches Interesse der Gemeinde vorhanden ift. Die Etatsrubrik „Gewerblicves Fortbildungsshulwesen“ betrug in 1879/80 138 600 Æ, in 1888/89 dagegen 164400 „c Mithin hat ih der jährlihe Staatsbcitrag für das gewerbliche Fortbildungs- r G während des leßten Jahrzehnts um 25 800 4 oder 18,6 %/s erhöht.

Der Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule ist ein freiwilliger. ps ist aber bestimmt, taß alle zum Besuch der geseßlichen Sonntagéschule Verpflichteten zur leßteren unnachsichtlich anzuhalten sind, sofern sie nicht die eine oder andere Fortbildungs8s{chule besuchen. Auf möglichit regelmäßigen Besu wird streng gebalten und wieder- holte unentsculdigte Versäumnisse werden mit Aus\s{luß, unter Zu- weisung an die gewöhnlide Sonntagsschule, bestraft.

Der Fortbildungs\hulunterriht bezweckt, den Zöglingen des Ge- werbestandes (Lehrlingen und Gesellen) diejenigen Hülfswissenschaften und bei Kunstgewerben diejenige künftlerishe Bildung zu verschaffen, deren sie für ibren künftigen Beruf nothwendig bedürfen, indem er zugleih das in der vorau8gehenden Sculzeit Erlernte zu erhalten und zu befestigen sucht. Mit Rücksicht auf die kaufmännischen Lehrlinge besteben in den ewerblihen Fortbildungsshulen der größeren Städte besondere Abtheilungen für diese, bezw. besondere kaufmännische Fortbildungs\chulen, in welchen Unterriht in den speziell kauf- An Unterrihtsfächern, fremden Sprachen, Wechsellehre 2c. er- theilt wird.

Die Gesammtzahl der Fortbildungs\chüler belief sih im leßten Winterhalbjahr auf 13 649 Schüler, von denen 13,4 9/o über 17 Jabre alt waren, und welche von 658 Lehrern unterritet wurden. Die besuhtesten Fäher waren: Freihandzeihnen und Malen mit 509 °/0, gewerblihes Rechnen mit 35 9/0, deutsche Sprache mit 32 9/6, Fach- zeihnen mit 29/9 und geometrisches Zeichnen mit 21 9/0 der Ge- fammtshülerzahl. Von den Staatsbeiträgen für 1888/89 entfielen auf jedes Schüler 9 Æ 15 s. : :

Weibliche H e besißt derzeit Württemberg 15. Die Zahl der Lehrgegenstände ist an ibnen eine vershiedene. An sämmtlichen dieser Schulen werden gelehrt : Geschäftsaufsaß und gewerblihes Rechnen, an 11 derselben au Buchführung, an 9 Frei- handzeihnen, an 6 französishe Sprache, an 5 deutsche Literatur, Ge- \chihte und Geographie, an 3 Naturlehre, an 1 Gesundheitslehre, an 1 Waarenkunde für den Haushalt, an 2 auch weiblihe Hand- arbeiten. Neuerdings ist an einer diefer Schulen (Blaubeuren) auch ein, hauptsählich für Fabrikarbeiterinnen berehneter Winter- abendunterricht zu weiblichen Handarbeiten eingerichtet, welcher im legten Winterbalbjahr von 65 Mädchen besucht wurde. Die Zabl der Fortbildungsshülerinnen betrug im leßten Winterhalbjahr 676, welche von 73 Lehrern bezw. Lehrerinnen unterrihtet wurden. Von den Staatsbeiträgen für E kamen auf jede Shülerin 8M 72 S.

Srauenarbeité\chulen bestehen gegenwärtig 16 in Württemberg. Sie sind in der Mehrzahl von Gemeinden, einige davon von Frauen- vereinen oder Gewerbevereinen gegründet und beziehen ebenfalls Staatsunterstüßung. Ihre Organisation ist derjenigen der gewerblichen Fortbildungs\&ulen analog. Das Programm der Frauenarbeits- \{ulen umfaßt Weißnähen, Masctinennähen, Kleidermachen, Sticken

und Stricken, fowie gewerblicke VButbführung, Correspondenz und kaufmännishes Rehnen. Im Winterhalbjahr 1888/89 wurden die Frauenarbeits\{ulen, an welden 98 Lehrer be¡w. Lehrerinnen thätig waren, von 1594 Schülerinnen besuht. Auf jede Schülerin kamen von den Staatsbeiträgen für 1888/89 9 4 78 S.

Deutsche Allgemeine Ausftellung für Unfallverhütuug. Berlin 1889.

Unter dem Allerböchsten Protektorat Sr. des Kaisers und Königs.

Von größtem Interesse für alle Besucher ift der Theil der Aus- stellung, welcher ih auf das Eisenbahnwesen bezieht, denn er zeigt Jedem, wie komplizirt dec Verkehr auf den Bahnen ift, wie vielen Un- fällen der Reisende ausgeseßt wird und wie lebbaft die Bemühungen sind, die Unglücksfälle zu vermeiden und die Sicerheit zu erböhen. Ungemein lehrreich is daher die Ausstellung, welhe die Königlich preußis@e und die Königlih säGsishe Staatseisenbahnverwaltung fowie eine Anzahl privater Etablifsements in dem großen neben der Empfangshalle im Hauptgebäude belegenen Saal und an anderen Plâten veranstaltet haben. Mit Interesse wird Jeder die hier zur Sau gestellten Personenwagen betrachten, in denen er Alles vorfindet, was zur Sicherheit und auch BequemliGkeit der Passagiere dient. Bekanntlich sind eine Reihe von Unglücksfällen durch das E Du nen aus dem Fenster während der Fahrt ent- standen. an mußte auf Mittel und Wege sinnen, dem Publikum, welches die angebrahten Warnungen leihtsinnig unbeachtet läßt, das Hinauslehnen zu ersbweren. Früher suhte man dies durch feste Querstangen vor den Fenstern zu erreihen, die Unzuträglichkeit dieser Einrichtung hat si aber bei verschiedenen bedauerlihen Fällen beraus- gestellt. In den Waggons erster und zweiter Klasse hat man theilweise unter dem herablaßbaren Fenster halbrunde Tischplatten angebrat, so daß der Fahrgaft nit ganz diht an das Fenster herantreten kann. Die Fenster können nur soweit herabgelassen werden, daß der Paffagier nur, wenn die dringende Nothwendigkeit vorliegt, den Ober- körper dur die Oeffnung zwängen kann. Selbstverständlih ift es bier wie überall der Einsiht des Publikums vorbehalten, die Ein- rihtungen, welche zu seiner eigenen Sicherheit dienen, zu würdigen und in richtiger Weise zu seinem Vortheil anzuwenden. An einem anderen Wagen, und zwar vierter Klasse, wird uns gezeigt, wie ein solcher in ein fahrendes Lazareth verwandelt werden kann, welhes eine praktis&e Verladung der Kranken ermögliht. Die elegante Einrichtung der Waggons erster und zweiter Klasse, welche den Auf- enthalt in denselben zu einem so angenehmen mat, zeigt si hier von der besten Seite; Dampfheizungs- und Lüftungseinrihtungen finden {i vorz die friscke Luft wird, dur Wattefilter gereinigt, in die Heiz- kammern geführt und dann bei gleichzeitigem Absaugen der verdorbenen Luft in den Wagenraum geleitet. Da bei Eisenbahnunfällen rasche Lülfe erforderliG i, begegnen wir hier einem Wagen, welcher sämmtliße Hülfsgeräthshaften in fch birgt, die nothwendig find, um möglihst bald die Folgen des Unfalls zu beseitigen. An dem Modell eines Personen- wagens ist die Wirkung der Carpenter-Luftdruck-Bremse, die von jedem Reisenden im Fall einer Gefahr in Thätigkeit geseßt werden kann, so daß der Zug augenblicklich till stebt, genau ersichtlih und auch für den Laien verständlih gemaht. Der Bremscylinder unter dem Wagen ist aus Glas hergestellt und der Weg des Bremökolbens, der das Bremsgestänge in Bewegung bringt, if beim Herauslassen der Luft aus der Brems-Rohrleitung genau zu verfolgen. Wir erfahren bier aud, daß jede Eisenbahnstation mit einem großen Rettungs- kasten zur Anlegung des ersten Verbandes ausgerüstet ist, während ein fleinerer Rettungsfkaîten im Packwagen jedes Zuges, der zur Beförde- rung von Personen dient, mitgeführt wird, so daß der Zugführer die erste Hülfe leisten kann. Solche Rettungskasten sind mit ihrem In- halt bier ausgestellt. F

Besonders reichhaltig ist die Zahl der Apparate, welche die Leitung des Bahbnverkehrs centralisiren und dadurch seine strenge Durchführung und Kontrolle erleihtern und sihern. Ein derartigés Ceñtral-Weichen-Signalstellwerk, welches die Stellung der Weichen und Signale derartig von einander abhängig macht, daß ein Signal nur dann auf „Fahrt frei* gestellt werden kann, wenn alle für den berannabenden Zug in Frage kommenden Weichen richtig stehen und bei welhem die Signale sich kreuzender Fahrstraßen nicht ¡u gleicher Zeit auf „Fahrt frei* gestellt werden können, hat die Staatseisenbahnverwaltung in einem in Saal C erbauten Weichen- thurm nah dem System Zimmermann u. Burkloh in Verbindung mit einem mechanishen und elektrishen Stationsblock von Siemens und Halske eingerihtet. Das Modell der auf derartigen Prinzipien beruhenden elektrishen Sicherungsanlage der Berliner Stadtbahn- haltestelle (Warscauerstraße) zeigt folgende zur SiWerung des Be- triebes getroffenen Einrichtungen: 1) die zu den Weichenstraßen ge- hörigen Signale können von der betriebsleitenden Stelle erst dann freigegeben werden, wenn die Weichen für den fälligen Zug richtig gestellt und vorschriftsmäßig verriegelt sind. 2) Eine elektrishe Anlaçe verhindert die Freigabe einer gesperrt zu haltenden Strecke so lange, bis der betreffende Zug diese Strecke vollständig durchfahren hat. 3) Die für einen Zug gestellte Weiche oder Fahrstraße wird beim Geben des Fahrsignals auf mecanisch-selbstthätigem Wege verriegelt. Die Freigabe dieser Verriegelung erfolgt erft, nahdem der Zug die leßte in Frage kommende Weiche durhfahren hat. Bei der Anlage der Station is die Bauart Zweg zur Anwendung gekommen.

Majestät

. Aebnlihe Sicherheitsvorkehrungen in Gesammtanlagen oder in ihren

wichtigsten Theilen, den Weichen, führt u. a. die Königlihe Staats- cisenbahnverwaltung auch nah der Bauart Büssing, die Eisenbahn- signalbauanstalt von I. Gast in Berlin, das Grusonwerk, die Maschinen-

fabrik Heinri Lüders in Braunschweig vor. Die Anwendung eleftrisher Stationsblockirung mit ZustimmungFkontakten, die haupt- \fählih den Zweck haben, die Blockthätigkeit im Freien unmittelbar dur den dienstleitenden Beamten ausführen zu lassen, der- hierbei in der Lage sein soli, den betreffenden Babnhofstheil zu übersehen, wird uns in der von den Königlich \ächsishen Staatseisenbahnen veranlaßten Ausftellung gezeigt. Komplizirt in ibrer Einrihtung ift eine Stationsblockeinrihtung mit Anwendung eines Zustimmungskontaktes, der auf ein von C. Thomas in Dresden gebautes Stellwerk urd ein zweiflügliges Signal mit Block wirkt. Bei Freigabe vom Zustim- mung rgmgtt aus fann die Arretirungsstange der Blocklinke aus- ehoben werden, wodur das betreffende Signal frei wird; sobald die

lockflinke in ihre frühere Lage zurückgebracht wird, erfolgt die Bloirung selbsttbätig.

__ Die von der säbsishen Bahnverwaltung ausgestellten Waggons zeigen gleichfalls mehrere Vorrihtungen für Betriebspersonal und Fabhrgäste, wie Nothkuppel mit Gabelbaken, Deckensprungbrett, Thür- \ußleisten und Federbefestigung ; bemerkenswerth sind die nah dem System der Königlih fäsischen Staatseisenbahnen angebrahten Vereinslenkachsen ; die damit auêgerüsteten Wagen zeihnen fih durch ruhigen Gang, geringent Reifenbruch und anstandloses Befahren scharfer Kurven aus. Cine Re be weiterer Apparate und Vorrihtungen, wie sie an den säcbsishen Bahnen im Gebrau sind, ift hier 3 so cine Anzahl Weichenkonstruktionen mit Sicherbeits- vorrihtungen, ferner sehen wir einen Entgleisungsvorleger mit S{loß, der mit dem Weihenfchloß durch gemeinschaftlichen Swhlüfsel in Sicherheitsverbindung gebraht is. Diescr SWlüffel kann aus dem Sthloß des Vorlegers erst wieder entfernt werden, wenn der Vorleger angeschlofsen ist; dadur wird bewirkt, daß die Freigabe des Signals zur Einfahrt in die Weiche nit früher erfolgen kann, als bis der Vorleger anges&lo}sen und die Weiche wieder auf- geschlossen und auf Hauptgeleis gestellt ist, wodur abermals der Schlüftel im Scloß festgehalten wird. Bei Freigabe des Signals wird die Weiche auf Hauptgeleis verriegelt.

Von sonstigen Ausstellung8gegenftänden der \ähsisGen Bahn- verwaltung erwähnen wir noch die Apparate des Telegraphen- und Signalwesens, insbesondere die Bleckeinrihtungen, durch welche mittels eines verriegelt gehaltenen Signal8 ein anfahrender Zug vor der Einfahrt in eine Strecke oder in den Babnhof gewarnt wird, so lange die Bahn für denselben nicht frei ist. Das Haltsignal vor der Strecke oder dem Bahnkbof kann erft vom betreffenden Wärter eingezogen und das Einfahrtssignal gegeben werden, wenn der- selbe dazu vom anderen Ende der Strecke oder vom Bahnhof aus die Eriaubniß erhält. Wir fehen bier ferner ausgestellt eine verkürzte Weiche mit Stelltopffür Doppeldrahtzug und Zungenriegelung von Jödel & Ko. in Braunschweig, ferner eine Einrichtung zur Prüfung der Stellung zweiflügeliger Signale vonO. Brunn in Dresden, einen Koblenbligableiter für telegraphishe Einrichtungen von R. Etienne in Dresden, sowie einen Erdleitungskörper vom Kupferwerk Grünthal i. S.

Bei dem dreiflügeligenSignalma st der preußishen Staatsbahnen kann kein Signal unbefugt auf e Fahit frei“ gestellt werden und wenn der Leitungsdraht reißt, fällt ein auf „Fahrt frei“ gestelltes Signal wieder in die „Halt“stellung zurück. Um einen nah außerhalb des Stationsbereis befindlihen Zug mit diesem in Verbindung zu seßen, ihm neben einem sihtbaren auch noch ein höôrbares Zeichen zu geben, daß die Einfahrt in die Station nit gestattet ist, dazu dient das akustishe Vorsignal; foll dem Zugführer diese Warnung gegeben werden, so wird mittels elektrisher Kraft von der Station aus ein Pendel an die Sthiene gedrückt, das der die Stelle passirende Zug niederdrückt, wodurch eine Glode zum Ans@{lagen gebracht wird. Denselben Zweck verfolgt ein selbstthätiger Knallsignalapparat. Der Swienenkontaktapvarat dagegen, bei welhem die über die betreffenden Stellen hinwegrollenden Räder einen Stromfkreis \chließen, di.n7 dazu, der Station Meldung von einem bereits außer- halb ihres nächsten Wirkungskreises befindlihen Zuge zu bringen, während eine Hülfssignaleinrihtung (Bauart Siemens u. Halske), ein Streckenläutewerk, das fh in den Buden der Bahnwärter befindet, dem Zugspersonal im Notbfall ermögli®t, sich von der Strecke aus mit den nâchstgelegenen Stationen in Verbindung zu seßen. ;

Man erblickt hier ferner vershiedene optische Signale, ]o z. B. die Signallaternen von Bahmann. Ebenfalls von C. Thomas geliefert und mit Bachmann's Laternen versehen ist ein Räumungs- signal mit vier Scheiben, welches zur Benachrichtigung des Stations- personals behufs Räumung der von den Zügen zu befahrenden Geleise dient. Die volle Sheibe bei Naht großes weißes Liht ver- langt die Räumung, die in dec Geleisrihtung nicht sichtbare Sheibe bei Naht schmaler wagerehter Lichtstreifen bezeichnet die Rangirfreiheit für das betreffende Geleis oder daß von der Scheibe beherrschte Zugbereich. : :

Nur zu oft bôrt man von Unfällen, welche den Angestellten der Babn beim Aneinanderkuppeln der Wagen zustoßen und zum Theil auf eigene Unvorsichtigkeit, zum Theil auf die Shwierig- feit ihrer Aufgabe zurückzuführen sind. Man hat daber auf Mittel und Wege gesonnen, diese Thätigkeit zu ermöglichen, ohne daß die Arbeiter zwischen die noch rollenden Wagen zu treten brauen. So seben wir denn hier auch eine von der Firma S. Ehrenwerth in Berlin vorgeführte Paul'she Seitenkuppelung, welche die Ausführung dur einen fest mit dem Wagen verbundenen Hebelarm selbst in Kurven ermöglicht, während der Arbeiter, um die Schrauben anzuziehen, allerdings zwishen die Wagen treten muß. Anders ift die von Thorwirth in Schwarza vorgeführte Schrauben- fuppelung, da ein vom Arbeiter frei zu handhabender Stab und das mit demselben verbundene Schraubengetriebe gleihmäßig dazu dient, die Ketten über die Haken zu legen, wie auch die Schrauben der Patentkette entsprehend anzuziehen - :

Wir begnügen uns mit dieser allgemeinen Uebersicht, denn auf alle in dieser speziellen Ausstellung befindlichen Gegenftände näher einzugehen, würde zu weit führen.

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1. Steckbriefe und Untersuhungs-Saen.

2. D ties Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2. i

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh. 6. Berufs-Genofsenschaften.

7. Woten-Ausweise der deutshen Zettelbanken,

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe [20976]

und Untersuchungs - Sachen.

[20085] i

Der Marionettenspieler Adam Laubinger, ge- boren 1851, unbekannt wo in Preußen, ist durch rechtsfräftiges Urtheil vom 7. Januar 1889 wegen Gewerbebetriebs im Umherziehen ohne Gewerbeschein zu einer Geldstrase von 96 4 subs. 10 Tage Haft

verurtheilt. 5 Um Beitreibung der Geldstrafe bezw. um Voll-

K. Staatsanwaltschaft Ellwangen. Gemäß §. 326 St.-P.-O. ist das Vermögen der nachstehenden, wegen Verleßung der Wehrpflicht ver- urtheilten Personen bis zur Höhe von 600 # be-

\chlagnahmt worden: | 1) Kurz, Otto, Metalldrücker, geb. 22. Mai 1868 in Gmünd; 2) Bulling, Franz Sales, Meßger, geb. 22, Januar 1868 in Gmünd; 3) Dannecker, Wilbelm, Schreiber, geb. 6. April 1865 in Ober- urbach, O.-A. Schorndorf; 4) Geiger, David, Küfer, geb. 27. März 1861 in Weiler,

in Esfingen,

1868 in 12, März 1866 in Essingen, 18)

Taglöhner, geb. 15. Juli

A. Schorn-

1868 in Lor, O.-A. Welzheim; i Johann DA Gärtner, geb. 8. September 1868

„A. Aalen; 15) Borst, Johannes, Gärtner, geb. 21. September 1868 in Essingen; 16) Burghardt, Julius, Gärtner, alen; 17) Holz, Christian, Joos, Wilhelm, Bierbrauer, geb. 1. September 1866 in Aalen; 19) Köhler, Christian, Schreiner, geb. 10. Januar 1866 zu Wasseralfingen ; O T Johannes, 21) Metzger, Johann Anton, Bäcker, geb. 23.

14) Albrecht, 2) Zwangsvollstreckungen,

Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[20946] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener Schuldverschreibungen der Königl, Preuß. Staatsanleihen:

a. aus dem Jahre 1862 Litt. C. Nr. 1851 über 200 Thlr. (600 M), Litt. D. Nr. 2047 über en: | 100 Thlr. (300 46) von der katholischen Pfarrkirche unt | zu Sichteln, vertreten durch den Rechtsanwalt Lam- berts zu M.-Gladba,

eb. 6. März etger, geb.

in L

\treckung der Haftstrafe wird ersucht. Salmünsfter, 3. Juli 188, Königliches Amtsgericht.

[21012] Bekauntmahung.

Die unterm 21. Februar 1884 diesseits in diesem Blatte Stück 58 pro 1884 sub Nr. 11280 hinter den Carl Reinhold Lück und 141 Genofsen er- lassene ofene Strafvollstreckungsrequisition wird be- züglih sämmtlicher Verurtheilter zurückgenommen. U! 60/83.

Landsberg a. W., den 8. Juli 1889.

Königl. Erster Staatsanwalt.

dorf; 5) Läpple, Johannes, Schuster, geb. 28. März 1864 in Unterurbach, O.-A. Schorndorf ; 6) Schmid, Christian, geb. 25 Januar 1868 in Baltmanns- weiler, O.-A. Schorndorf, 7) Müller, Georg Matthäus, geb. 22. September 1868 in Swnait- heim, O.-A. Heidenheim; 8) Nuding, Johann, emiter mon, geb. 5. März 1867 in Plüderhausen,

„A. Welzheim; 9) Bullinger, Anton, Meßger, geb. 17. Juli 1868 in Ellwangen; 10) Krämer, Xaver, S(reiber, geb. 30. November 1868 in Her- lingshof, Gem. Rosenberg, O.-A. Ellroangen; 11) Rieger, Mihael, geb. 19. Januar 1868 zu S{wabsberg, O.-A. Ellwangen ; 12) Käfele, Aloys, Knecht, geb. 8. November 1866 zu Simisweiler, Gde. Waldhausen, O.-A. Neresheim; 13) Müller, Johann Georg, Uhrmaher, geb. 14. September

1867 zu Swhechingen; 22) Schwarz, Friedrich, Schuster, geb. 3. Februar 1868 zu Aalen; 23) Ulmer, Joh. Georg, geb. 21. Dezember 1868 in Rodamédörfle, Gem. Dewangen; 24) Wirth, Gottlieb, Kaufmann, geb. 18. ärz 1866 in Essingenz; 25) Mime ma Gustav Adolf, Bâäcker, geb. 3. September 1868 in Neubronn; 26) Krieger, aul, geb. 3. Januar 1868 in Ludwigsburg; 27) Maier, Kaspar, Schuster, geb. 7, April 1866 in Stetten, Gem. Lauchheim, 28) Sulzberger, Karl, Shlofier, geb. 15. März 1866 zu Aalen; 29) Erhard, Johann Georg, Bauer, geb. 22. ärz 1866 in Dirgenheim; 30) Funk, Georg, geb. 28. Mai 1866 in Pommerts-

weiler. H.-Staatsanwalt Mez ler.

b. aus dem Jahre 1852 Litt. D, Nr. 10480 über 100 Thlr. (300 #4) von dem Sculvorstande zu Morsleben beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24, Oktober 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte, Neue Friedrih- straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, an- beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 4. Juli 1889,

Das Königliche Amtsgericht T. Abtheilung 49.