1889 / 171 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jul 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Eintragung des Firmenzusa Séfichender Genossenshhaften.

Die Eintragung des Zusayes „eingetraçene Genossenshaft mit unbeschränkter Haftpflicht“, Beiden die unter dem Gesey vom 4. Juli 1868 eingetragenen Genossenschaften in ihre Firma aufzunehmen haben (Gesey §. 155), erfolgt auf Grund der Anmeldung des Vorstandes. Eines Vesclufjes der Generalversammlung bedarf es niht; die be- zeitnete Aenderung der Firma tritt kraft eseßes ein. Der Vorstand ift jedoh gegebenenfalls durch Ordnungsftrafen zur Anmeldung an- alten.

m Die vorstehende Bestimmung findet auf Genofsenschaften, welche die Umwandlung in eine Genossenschaft mit unbeschränkter Nahschuß- pfliht oder mit beschränkter Haftpfliht beschließen, solange Anwen- dung, bis du Umwandlungsbeschluß in das Genofsenschaftsregister ein- etragen ist.

9 Auf Genossenschaften, welde beim Inkrafttreten des Gesezes bereits aufgelöst sind, findet die Bestimmung des ersten Absatzes keine Anwendung.

Eintragungen in Bezug “e Me Mitglieder des Vorstandes.

Die Anmeldung und Eintragung der Vorstandsmitglieder (Gese

. 10 Absap 1, §. 28) hat mit dem Beginn ihres Amts zu erfolgen.

asselbe gilt für den Fall der Wiederwahl bisheriger Voritands-

mitglieder und für den Fall der Bestellung von Stellvertretern behinderter Vorstandsmitglieder (Geseß §. 33)

Imgleichen ist die Beendigung der Vollmaht von Vorsiands- mitgliedern alsbald nach dem Ausscheiden derselben aus dem Vorftande anzumelden und einzutragen. Als Beendigung der Vollmacht gilt au eine vorläufize Enthebung durch den Aufsihtsrath (Geseg §. 38).

Eine Beschränkung der Vertretung8befugniß des Vorstandes kann nit cingetragen werden.

Eintragung xon Diyeigneverlazsungen,

Die Errichtung einer Zweigniederlaffung außerhalb des Gerichts- bezirks der Hauptniederlassung ift bei dem Gericht, in dessen Bezirk die erstere sih befirdet, in Gemäßheit des §. 14 des Geseyes zur Eintragung arzumeiden. Die Eintragung erfo!gt nicht, bevor die Eintragung ter Havptniederlassung nachgewiesen int. _

Von der bewirkten Eintragung der Zweigniederlassung hat das

Gericht dem Gericht der Hauptniederlaffung Mittheilung zu machen. Von dem leßteren ift auf Grund diefer Vittbeilung die Errichtung der Zweigniederlassung im Register bei der Hauptniederlassung ein- utragen. ; i Die bei dem Gericht der Hauptniederlaffung zu bewirkenden An- meldungen und Einreihungen zum Genofsenschaftsregister haben in der gleihen Weise au bei dem Geribt jeder Zweigniederlaffung zu erfolgen (Ge'ey §. 148 Absay 2). Nur im Falle der Auflösung der Genossenschaft findet eine Anmeldung durch den Vorstand zum Re- gister der Zweigniederlassung nit statt; vielmehr bat in diesem Falle und ebenso im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens das Gericht der Hauptniederlassung von der gescheheren Eintragung unverzüglich zu dem Genossen!chaftsregister einer jeden Zweigniederlassung Mitthei- lung zu machen. Auf Grund dieser Mittheilung erfolgt die Ein- tragung in das Register der Zweigaiederlafsung.

Wird abgesehen von dem Falle der Auflösung der Genoffenschaft eine Zweigniederlassung aufgehoben, so ift dies in der gleihen Weise, wie die Errichtung. zur Eintragung anzumelden, und von der be- wirkten Eintragung dem Gericht der Hauptniederlassung Behufs Ein- tragung in daé Register dieics Gerih1s Mittheilung zu machen.

Wird eine Zweigniederlassung in demselben Gerichtsbezirk errihtet, welhem die Hauptniederlassung angehört, so ift nur die Errichtung und der Ort der Zweigniederlassung sowie gegebenenfalls die Aufheburg dur den Vorjtand anzumelden und in dem Register bei der Hauxtniederlafsung einzutragen.

Eintragung f Auflösung.

Die Eintragung der Auflösung einer Genossenshaft in das Register der Hauptniederlassung erfolgt /

1) in den Fâllen der §§. 76 und 77 des Geseßes auf Srund der Anmeldung des Vorstandes, :

2) in den übrigen Fällen von Amtêwegen, und zwar in dem Falle des §. 78 nach Eintritt der Nehtskraft des von dem Register- gericht erlassenen Aufiösurgsbestlusses, in dem Falle des §. 79 auf Grund der von der zuständigen Verwaltungégerihts- oder Verwal- tungébehörde erster Instanz dem Registergericht mitzutheilenden rechtsfräftigen Erticheidung, durh welche die Auflösung ausgesprochen ist, im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens auf Grund der Mittheilung des GeriWts\chreibers des Konkursgerichts (Konkurs- ordnung §. 104); ia dem leßteren Falle unterbleibt die Veröffent- lichuag der Eintragung (Gesch §. 95).

In allen Fällen der Auflösung, außer dem Falle der Eröffnung des Konkaréverfabrens, sind zagleih die Liquidatoren von dem Vor- stande anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn die Liquidation durch die Mitglieder des Vorstandes als Liquidatoren erfolgt (Gesetz

S. 81, 82), 2 Ist über dic Form, in welcher die Liquidatoren ihre Willens- erklärungen kundzugeben und für die Genoffenschaft zu zeichnen haben, insbesondere über die Zabl der Liquidatoren, welche dabei mitwirken müssen, cine Bestimmung getroffen, fo ist auch diese anzumelden und einzutragen (Gesey_§. 83). S S 4

Im Uebrigen finden die auf den Vorfiand bezüglichen Vorschriften des S. 19 dieser Bestimmungen entsprehende Anwendung.

8. 22

Sobald mit der vollständigen Vertheilung des Genosser\{Gafts- vermögaens die Liquidation beendigt ist, haben die Liquidatoren das Erliöchen ihrer Vollmacht zur Eintragung anzumelden.

Die Aufhebung oder Einstellung des Konkuréverfaßrens (Konkurs- ordrung 88. 151, 191; Geseg §. 109) ist auf Grund der bezüglichen Mitthcilurg des Gerihts\{hreibers des Korkursgeriäts im Gencfsen- scaftêregifter zu vermerken. | :

Zugleich mit den in Absag 1 und 2 bezeihnetcn Eintragungen find die sämmilicen, auf die Genossenschaft bezüglihen Eintragungen roth zu unterstreicen.

23.

Das Genoßerschaftêregister ist dauernd aufzubewahren.

Die Registerakten (§. 13) können na Abiauf von dieißig Jahren seit der Eintragurg ciner der im §. 22 bezeichneten Thatsacvea ver- ni@tet werden.

1II. Die Eintragungen in die Liste der Genossen. Einri®tung der Liste. S. 24

Die Lifte der Benossea wird für jede in das Register eingetragene Genossenschaft nah dem anliegenden Formular geführt. Sie bildet eine besondere Beilage zum Genossenschaftsregister. :

Auf dcm Titelblatt der Liste ift die Firma und der Sig der Eencssenschaft sowie Beginn und Ende des Geschäftejahres derselben (Gcscß § 8 Nr. 3, § 12 Nr. 6, §. 157 Absag 1) anzugeben. Für cine Genossen|chaft, bei welcher in Gemäßheit des § 114 des Gesetzes das Auêfceiden von Genossen zum Schlusse jedes Kalenderquartals statifindet, ist dies statt der Angabe über das Geschäftsjahr auf dem Titeib!att zu verme: ken.

Die Eintragungen in die Liste sind stets obne Verzug vorzu- neben, Bei jeder Eintragung ift der Tag derselben anzugeben ; eine Unterzeihnung der einzelnen Cirtragurgen durch den Register{ührer ift nit erforderli

Die Axntrâge, Schriststüke und Verfügungen, auf Grund deren die Eintragung stattfiridet, sind mit der laufenten Numrner, unter welcher dcr Genofse in die Liste eingetragen ift» zu versehen und, nach Jahrgängen ge]sammelt, aufzubewahren,

Liste der Zweigniederlassung. 8. 25

_ Eine Liste ter Gencossen wird au bei jedem Gericht geführt, in tefsen Register cine Zweigniederlassung der Genossenschaft eingetragen

ist, Die Eintragungen in dieselbe erfolgen nicht auf Grund unmittel- barer Anzeigen oder Anträge der Betbeiligten, sondern auf Grund der von dem Geriót der Hauptniederlafsung dem Gericht der Zweig- niederlassung zu machenden Mittheilungen über die in der Hauptli bewirkten Eintragungen (Gesey §. 149 Absag 1, §. 170).

Eintragung Beitritts.

S. 26.

In Spalte 1 bis 4 werden die Mitglieder der Genossenschaft unter fortlaufenden Nummern nach Vor- und Zunamen, Beruf und Wohnort eingetragen.

Als erste Mitglieder einer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Eintragung an„emeldeten Genossenschaft sind die Unterzeichner des Statuts einzutragen. Dieselben müssen auch in einer mit der An- meldung des Statuts von dem Vorstande einzureihenden besonderen Lifte aufgeführt sein (Gesep §. 11 Nr. 1 und 2).

Bei der Eintragung eines Genoffen, welcher nach der Anmeldung des Statuts der SenossulGati beitritt, bat das Gériht zu prüfen, ob die Beitrittserklärung (Gesey § 15) die Unterschrift des Genofsen trägt, eine unbedingte ist und bei Senofsenscaften mit unbeschränkter Haftpflicht oder unbes{ränkter Nachshußpflicht die in den §8. 113, 121 des Gesetzes vorgeschriebene Bemerkung enthält, sowie ob die Einreichung ordnungsmäßig durch den Vorftand erfolgt ift (§. 7 dieser Bestimmungen). | i U

Auf die Echtheit der Unterschrift und die materielle Gültigkeit der Beitrittserklärung erstreckt sich die Prüfung des Gerichts nicht; vielmebr bleibt es im Allgemeinen den Betheiligten überlassen, Mäângei in dieser Richtung durch Anfechtung der Eintragung im Wege der Klage geltend zu maten. Eine Ablebnung der Eintrazung aus solchen Gründen ist jedoch nit ausgeschlossen, falls die Ungültig- keit der Beitrittéerklärung, ohne daß es weiterer Ermittelungen be- ace aus den dem Gericht bekannten Thatsachen sich als zweifellos ergiebt.

Bei der Benachrichtigung des Genofsen und des Genofsen|chafts- vorstandes von der erfolgten Eintragung (Gesetz §. 15 Absay 4; obe.i F 9) ift die laufende Nummer, unter welcher die Eintragung bewirkt ist, anzugeben.

Eintragung Eee Ds

Die Spalten 5 und 6 dienen zur Eintragung der weiteren Geschäftsantheile bei solhen Genofserschaften mit beshränkter Haft- pfliht, deren Statut die Betheiligung der Genossen auf mehr als einzn Geschäftsantheil gestattet (Geiey §8. 128 bis 131). Der erste Geschäftsantheil wird nit eingetragen. i

Die Eintragung erfolgt auf Grund der von dem Vorftande ein- zureiwenden Betkeiligungserklärung des Genossen und der schriftlichen Versicberung des Vorstandes, daß die übrigen Geschäftsantheile des Genossen erreicht seien. :

Vei der Einreichung der Urkunden ist die Nummer, unter welcher der Genoffe in die Liste eingetragen ift, anzugeben.

Hinsibtlih "der Prüfung der Urkunden, fowie hinsitlich der Anfechtung der Eintragung finden die Vorschriften des vorhergehenden Paragraphen entsprehende Anwêndung. :

Bei anderen, als den im Absay 1 bezeibneten Genoffenschaften ist die fünfte und sechste Spalte der Liste mit Rücksicht auf die Mög- lihkeit einer späteren Umwandlung der Genossenschaft ofen zu laffen.

Einreichung der Urkunden im Falle des Ausscheidens von Genoffen. S. 28.

Die Eintragung des Ausscheidens von Genossen erfolgt auf Grund der von dem Vorstande einzureichenden Urkunden. Diese sind:

1) im Falle der Aufkündigung eines Genoffen (GBefetz SS. 63, 67) die Kündigungserkiärung desselben und die sriftlie Ns des Vorstandes, daß die Aufkündigung reŸtzeitig erfolgt fei;

2) im Falle der Aufkündigung des Gläubigers eines Genoffen (Geseg §8. 64, 67) die Kündigungserklärung des Gläubigers und die in Nr. 1 bezeichnete Verfiherung des Vorstaades, außerdem beglaubigte Absrift des rechtskräftigen Urtheils oder sonstigen Schuldtitels und des Bescblusses, durh welchen ‘das Geschäftsguthaben des Genoffen für den Gläubiger gepfändet und demselben überwiesen ist, sowie des Gerichtsvollzieherprotokolls oder der sonftigen Urkunden, aus welchen fi die Frutlosigkeit einer innerhalb der leßten sech8 Monate vor der Pfändung und Ueberweisung des Geschäftsguthabens gegen den Genoffen ver)uchten Zwangsvollstredung ergiebt ;

3) im Falle der Aufgabe des Wohnsißes eines Genossen in dem Bezirk bei Genofsenshaften, deren Statut die Mitgliedschaft an den Wohnny innerhalb eines bestimmten Bezirks knüpft (Gesetz §. 8 Nr. 2, SF. 65, 67), die Austrittserklärung des Genossen oder Ab- schrift der an den Genoffen gerihteten Erklärung der Genoffenschaft, mit welcher diese das Ausscheiden desselben verlangt hat, sowie eine Bescheinigung der Polizei- oder Gemeindebehörde über den Wegzug aus dem Bezirk; 4 i:

4) im Falle der Auss@ließung eines Gencssen aus der Genoffen- \chafr (Geseg S8. 66, 67) Abscrift des Ausschließungsbeslusses ;

5) im Falle der Uebertragung des Gescäftsguthabens (Gesct SS. 74, 132) die zwishen dem Auss@eidenden und dem Erwerber des Guthavens wegen der Uebertragung ges{lossene Uebereinkunft oder beglaubigte Abschrift derselben und, -

falls der Erwerber bereits Mitglied der Genossenschaft ist. die schriftlihe Bersiherung des Vorstandse, daß das bisherige Geschästs- guthaben des Erwerbers mit dem ihm zuzuschreibenden Betrag den Gescbäftsantheil oder im Falle des §. 132 des Geseges die der E Zahl der Geschäftsantkeile entsprechende Gesammtsumme nicht Übersteigt,

falls der Erwerber*des Guthabens ‘noch nicht Mitglied der Genossen- schaft ift, die vorshriftémäßige Beitrittserklärung desselben ;

6) im Falle des Todes eines Genossen (Gesey §. 75) eine Anzeige des Sterbefalls; als solhe genügt eine von den Angehörigen des Verstorbenen veröffentlicte- oder der Genossenschaft erstattete Anzeige und mangels einer solhen die Erklärung des Genossenschaîts- vorstandes, daß der Todesfall eingetreten sei.

Zeit der MureiQuag,

In den Fällen der Aufkündigung des Genossen oder des Gläu- bigers cines Genossen (§. 28 Nr. 1, 2) muß die Einreichung der Ur- kunden dur den Vorstand spätestens -sechs Wochen vor dem Sélusse des Geschäftsjahres (Gescy §. 67 Absaß 1), und wenn das Aussceiden der Genossin zum Sclusse jedes Kalenderquartals gestattet ist (Geseg

114), svätesteas drei Wochen vor dem Quartals\hlusse erfolgen.

ie Einreibvung der sämmtlichen im Laufe des Geschäftsjahres oder Quartals erfolgt-n Aufkündigungen kann bis- zu dem bezei(neten Zeit- puikt aufgeschoben und zusammen bewirkt werden.

Dasfeibe gilt in den Fällen der Austrittserklärung wegen Auf- gabe des Wohnsißes und der Ausschließung (§. 28 Nr. 3, 4); sind jedoch diese Thatsachen erst in dea leßten sech8 Wochen des Geschäfts- jahris, bezievungéweise in den lesteu drei Wocben des Quartals ein- getreten, so ist die Einreihung unverzüglih zu bewirken. Ls

Imaleicben hat in den Fällen der Uebertragung des Geschäfts- guthabens und des Todes cines Genossen (§. 28 Nr. 5, 6) die Ein- reichung dur den Vorstand stets unverzüglich zu erfolgen.

Bei dcr Einreichung der Urkunden ist die Nummer, unter wclcher der auéscheidende Genosse in die Liste eingetragea ift, anzugeben.

Hinsic!lich der Prüfung der Urkunden und binsihtlih der An- fehtung der Eintragung finden die Vorschriften des §. 26 entsprechende Anwendung.

Eirtragung des Aus\ccheidens. 8. 30.

Das Ausscheiden von Genoffen wird in Spalte 7 bis 9 der Liste eingetragen.

Außer der das Ausscheiden begründendea Thatsache (8. 28 Nr. 1 bis 6) ist in den Fällen der Aufkündigung, des Wegzuges aus dem Bezirk und der Autslicßung (§: 28 Nr. 1 bis 4) in Spalte 8 zu- gléih dcr Jabreëshluß und, wenn in Gemäßheit des §. 114 des Geseyes das Auétscheiden zum S{hlusse des Kalenderquartals statt-

findet, der Quartals\{luß, zu welhem die Au‘klündigung, Austritts- erflärung oder Ausschließung erfolgt ift, zu vecmerken. it v7 Crt 5 dee ire Verde I Pee ted Gute in er ie on rwer

und die laufende Nummer, unter welcher derselbe in die Lifte ein- getragen ist oder eingetragen wird, anzugeben. Jf der Erwerber noh nicht Genoffe, so darf die Uebertragung nur glei{zeitig mit dem Beitritt des Erwerbers eingetragen werden. j

Im Falle des Todes eines Genofsen (§. 28 Nr. 6) ist der Zeit- punkt des Todes zu vérmerken.

8. 31.

Der Tag des Ausscheidens wird in Spalte 9 eingetragen. Da mit den im Geseze bestimmten Ausnahmen das Ausscheiden nur zum Sélufse eines Geschäftsjahres, bei den im §. 114 des Gesetzes be- zeihneten Genofsenshaften nur zum Schlusse eines Kalenderquartals und nur nah erfolgter Eintragung wirksam wird, so kann als E punkt desselben regelmäßig nur der leßte Tag des Geschäftsjahres E Quartals, in welhem die Eintragung {tattfindèét, eingetragen werden.

Soll nah den eingereihten Urkunden das Ausscheiden nicht zum Sélufse des laufenden, sondern eines späteren Geschäftsjahres oder Quartals stattfinden, so ist dieser spätere Zeitpunkt einzutragen.

Wird die Einreichung der Urkunden oder die Eintragung selbst erft nach dem Jahres- oder Quartals\{hlufse, mit welchem das Aus- scheiden ftattfinden sollte, bewirkt, fo kann dasselbe erft mit dem nôhsten Jahres- oder Quartalssclufse wirksam werden; in diesem Falle ift deshalb der leytere Zeitpunkt als derjenige des Ausscheidens in die Liste einzutragen. Eine Ausnahme gilt in dieser Beziehung für die Eintragung des Ausscheidens bei Todesfällen, indem hier das Ausscheiden des Erben niht von der vorgängigen Sintragung in die Lifte abyängig ift (Geseß §. 75). Auch bei verspäteter Einreichung der Todesanzeige ist deshalb der leßte Tag desjenigen Geschäftsjahres oder Quartals, in welhem der Todesfall eingetreten ist, als Zeit- punkt des Ausscheidens einzutragen.

Auf den Fall des Auéscheidens durch Uebertragung des Geschäfts- guthabens (§. 28 Nr. 6) finden die vorstehenden Due keine Anwendung. In diefem Fall wird das Ausfcheiden unmittelbar durch die Eintragung wirksam: der Tag der leßteren ift deshalb au der Zeitpunkt des Ausscheidens und als solcher in der Lifte zu vermerken.

Eintragung von Vormerkungen.

8. 32.

Vormerkungen zur Sicherung des Auéscheidens (Gesetz &. 69) werden in Spaite 7 und 8 eingetragen. Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Genofsen, welcher das Aus\{eiden beansprucht, im Falle des §. 64 des Gesetzes auf ‘Antrag des Gläubigers des Genossen. Die Thatsachen, auf welhe der Anspru) gegründet wird (rechtzeitig bewirkte Aufkündigung, Uebertragung des Geshäftégutkabens, Tod des Grblassers u. f. w.), find anzugeben; tes Nachweises oder der Glaubhaftmachung derfelben bedarf es nicht.

Der Zeitpunkt, zu welchem das Ausscheiden beansprucht wird, ift ebenfalls in Spalte 8 anzugeben. Derselbe bestimmt sih na den Grundsägen, welche maßgebend sein würden, wenn ftatt der Vor- merkung das Ausscheiden felbst einzutragen wäre (§. 31). In Spalte 9 wird der hiernach vorgemerktie Zeitpunkt erft eingetragen, wenn das Ausscheiden durch ein Anerkenntniß des Vorstandes oder dur ein gegen denselben ergangenes rechtskräftiges Urtheil festgestellt ist und dies in die Liste eingetragen wird (Gese §. 69 Absag 2).

Unrichtige und unwirksame Eintragungen.

8. 33.

Unrichtige Eintragungen, welche auf einem Versehen des Gerichts beruhen, sind durch eizen Vermerk in der leßten Spalte als zur Un- gebühr bewirkt zu löschen. i j

Wird die Unwirksamkeit einer Eintragung aus anderen Gründen durch eine übereinftimmeude Erklärung des betheiligten Genossen und des Vorstandes der Genoffen; haft in beglaubigter Form anerkannt oder durch rehtskräftiges Urtheil festgestellt, so ist dies auf Antrag cines der beiden Theile in der leßten Spalte einzutragen.

8. 34.

Mit der Eintragung des Ausscheidens eines Genossen (£8. 28 bis 31, §. 32 Absay 2) sowie mit den im §. 32 bezeihueten Ein- tragungen sind zugleich die sämmtlihen auf den Genoffen bezüglichen Eintragungen roth zu unterfstreichen.

S. 35.

Die Liste der Genossen ist dauernd aufzubewahren.

Auf die nach JIahrgängen gesammelten Anträge, Shriftstücke und Verfügungen (S. 24 Abjaß 4) findet die Bestimmung im §. 23 Absay 2 ertsprechende Anwendung.

Arlegung und Berichtigung der Liste für bestehende Genoffenschaften.

8. 36.

Für die bei dem Inkrafttreten des Geseßes bestehenden Genofsen- haften (Geseß §. 154) ist die Liste der Genossen in der dur die gegenwärtigen Bestimmungen vorgeschriebenen Form neu anzulegen und hiermit die im §, 165 des Geseues angeordnete Berichtigung tes Inkalts der bishcrigen Mi: gliederliste zu verbinden.

Die änlegung hat unverzüglich nah Eingang der im §8. 164 des Geseyes vorgeschriebenen Anzeige des Vorstandes der Genoffenschaft zu erfolgen. Derselbe kann die Anzeige in der Weise erftatten, daß er die neue Liste selbst entwirft und bei Einreiung derselben die Abweichungen von der bisherigen Lifte bezeichnet.

Bei Eintragung der beim Inkrafttreten des Gesezes der Ge nofsenshaft angehörenden Mitglieder wird das Datum der Eintragung niht in Spalte 2 angegeben, sondern unter der leßten Eintragung folgender Vermerk beig.sügt: ;

„Die unter Nr. 1 bis . . , . eingetragenen Personen sind als die der Genoffenschaft am 1. Oktober 1889 angehörenden Mitglieder eingetragen am E

Zugleich ist bei denjenigen Genossen, welche in Folge einer vor dem 1. Oktober 1889 ge\{chechenen Aufkündigung nah diesem Tage aus der Genoffenschaft ausscheiden t S. 164 Absay 2), die frühere Aufkündigung und der nach den bisherigen Vorschriften si bestim mende Zeitpunkt des Ausscheidens in Spalte 8 und 9 einzutragen.

8. 37. ;

Sobald die Anlage der neuen Liste bewirkt is, hat das Eerit die in §. 165 Absay 2, § 168 Absay 3 des Gesezes bezeichnete allgemeine Aufforderung in den für die Bekanntmatungen der Genoffenschaft im Statut derselben bestimmten Blättern zu erlafsen.

Soweit die zu dem Bezirk des Gerichts gehörenden Genofsen- \chaften für ihre Bekanntmachungen dieselben Blätter bestimmt haben, kann für diese Genofsenschaften die allgemeine Aufforderung verbunden werden.

8. 38.

Widersprüche, welhe in Gemäßheit des 8. 165 Absay 2 oder des §, 168 Absay 2 des Geseßes gegen den Inhalt der neuen Liste erhoven werden, find, sofern sie sih gegea die Aufnahme des Wider sprechenden in die Liften ribten oder das Ausscheiden desselben auf Grund einer vor dem 1 Oktober 1889 erklärten Aufkündigung be treffen, in der leßten Spalte einzutragen. Jít in Folge eines An erkenntnisses des Vorstandes oder eines rechtekräftigen Uttbeils aegen denselben die Liste nah Maßgabe des erbobenen Widerspruchs zu bt richtigen S S. 169 Abjay 2), so ist der Grund der Berichtigues in der leßten Spalte zu vermerken und zuglei die wegfallende Ein tragung roth zu unterstreihen.

Zur Eintragung von Widersprüchen, mit welchen die Aufnabme des Widersprechenden in die Liste beansprucht wird, ift eine besonder Lifte anzulegen. In dieselbe siad die Widersprehenden nah Namer, Beruf und Wohnort einzutragen. Gine spätere Berichtigung det Liste in Gemäßheit des Widerspruchs erfolgt dur Uebertragung des ‘Genossen in die Hauptlifte. J ;

Des Náchweises oder der Glaubhaftmachung der Thatsachen, a! welche ein Widerspruch und im Falle des §. 168 Absay 2 des Gt

gründet bedarf es nit.

Die eines WiderspruGs erfolgt, wenn die Vorans- epungen des §. 169 Absaß 2 des Belches vorliegen oder der Wider- e Pixllgenommen oder durch rechtskräftiges Urtkeil für unbe-

ü erklärt wird, durch entspredenden Vermerk in der Liste, in welche der Widerspruh eingetragen war.

sezes die è Julöffiglrit der nahträglihen Geltendmachung desselben ge- Löschung

Anlage.

‘Das Geschäftsjahr beginnt am

8. 39.

Solange die Fulegun der neuen Lifte (8. 36) für eine Genossen- schaft noch nit vollen et ift, sind gen, welche auf Grund eines nah dem 1. Oktober 1889 erfolgten Beitritts oder Ausscheidens von Genossen. erforderlich werden, in einer nrn Lifte zu be- wirken. Dieselben sind nach Anlegung der neuen Lifte in diese unter dem Datum der früheren Gintragung zu übertragen. :

Liste der Genoilsen für

2

'und endigt am

. 40. Die vorstehenden Bet treten gleichzeitig mit dem Gesetze vom 1. Mai 1889 in Kraft. Berlin, den 11. Juli Reichs ais anzler. Jn Vertretung : von Boetticher.

(Das Ausfceiden der Genoffen findet zum ‘Sélukß eines jeden Kalenderquartals satt.) M “. S eno fe n. Weitere Geschäft3antheile. Aue id en

Tag der

Eintragung. Name und Beruf. Wohnort.

Zakbl der wei- terenGeschäfts- antbeile.

Tag der Eintragung.

Tag der Eintragung.

Grund des Ausscheidens.

Tag des Bemerkungen.

Ausscheidens.

2 3 4.

5: | 6. 7 8.

9 10.

,| 4. Februar 1890 | Meier, Wilhelm, Schlossermeister| Merseburg

18.November1892| Aufkündigung zum 31. Dezember 1892

31. Dezember 1892

.[ 4. Februar 1890 | Böttcher, Hermann, Tischlerméister i

| Die Eintragung des Beitritts | ift dur rechtskräftiges Ur- | theil für ungültig erflärt.

| Eingetragen am 6. Juli 1891.

15, März 1890 | Kraus, Philipp, Kaufmann

15.Dezember 1890|

1. Juni 1891

15. März 1890 | Himmelreich, Anton, Klempner- z meifter

7. August 1892 | Verstorben am 30. Juli 1892

5. Juni 1891 Uebertragung bes Guthabens an E,

I Dezember 1892

f î

î

15. Márz 1890 | Kannegießer, Adolf, Auslaufer

| 25. Januar 1893 | Ausschließung zum 31. Dezember 1893

/3T.Dezember 1893

15, März 1890 | Müller, Hans, Landwirth Bolzhausen

1. Mai 1891

4. März 1894 | Anerkannt

20.Dezember 1893| BVorgemerkt Kündigung zum 31. Dezember 1893)

31. Dezember 1893

|

2. April 1890 | Schulz, Eduard, Gastwirth Merseburg

2. April 1890 | Becker, Matthias, Maurermeister | 5

l

20.Dezember 1892| Wegen Aufgabe des Wohnsitzes im Bezirk T. Dezember 1892 | ausgetreten zum 31.

Dezember 1892

Die Berliner Sanitätswachen.

Bis zum Jahre 1871 batte Berlin, abgesehen von den öffent- liGen Krankenhäusern und Kliniken, keinerlei Einrihtungen, welche darauf abzielien, dem bülfesuchenden Publikum jederzeit die sofortige Erlangung ärztlider Hülfe zu ermöglihen. Es konnten solche Ein- rihtungen au unter gewöhnlihen Verhältnissen füglih für mehr oder weniger entbehrlih gelten, da einestheils {wer erkrankte Per- fonen, nöthigenfalls durch Vermittlung der Revierpolizei, jederzeit Aufnahme in einem der Krankenhäuser finden konnten, anderentheils eine genügend große Zabl von frei praktizirenden Aerzten vorhanden und jeder Arzt gesegliG verpflihtet war, einem an ihn ergehenden Rufe Folge zu leisten. Diese Sahlage erlitt um das Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre eine wesentliche Aenderung infofern, als si um jene Zeit fast in allen Theilen der Stadt Klagen zu erbeben begannen über cen Mangel ärztlicher Hülfe, namentlich zur Nachtzeit. Die sch mwmehrenden Beschwerden über diesen Uebelstand hatten den Erfolg, daß theils dur die Presse, theils durch Vorträge in Vereinen oder Versammlungen die öffent- lihe Aufmerksamkeit auf denselben gelenkt wurde. Aber die unmittelbare Anregung zu einem ersten Versuch der Schaffung einer solchen Einrichtung ging von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta aus. In dem edlen, nur für das Wohl der leidenden Menschheit \{chlagenden Herzen der boben Frau entstand der Gedanke, die segensreihe Thätigkeit des „Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“, naúdem der Krieg von 1870/71 beendigt war, auch im Frieden der [eidenden Menschheit nugbar zu machen. Auf die Anregung der Kaiserin. bin \{chuf der genannte Verein zunächst im Mai 1872 zwei Sanitätswachen, in der Kurstraße 34 und der Joachimstraße 4, und im folgenden Jahre zwei weitere, in der Schönbauser Allee 27 und Unter den Linden 64. Diese ersten Sanitätäwachen hatten mit vielen Sckwierigkeiten zu kämpfen und ginzen zum Thei! wieder ein. Da das Interesse für derartige Institute aber weitere Kreise ergriffen batte, so entstanden wieder neue, und um des Jahr 1884 gab es 8 Sanität8wachen bezw. organisirte Aerzte-NaËweise; zu diesen traten im Laufe der Zeit neue hinzu, sodaß ihre Zabl ih im Jahre 1888 auf 15 bezifferte, welche derartig über die ganze Stadt vertheilt sind, daß nur noch ein verhältnißmäßig kleiner Theil von Berlin keiner bestimmten Sanitätswache zugehört.

, Die Einrichtung der Sanitätêwacen ift zu bekannt, als daß wir bier näher darauf einzugehen brauchten; von größerem Interesse ist die Frage: Wie werden die zur Erhaltung der Wachen erforderlichen Mittel aufgebracht ? Während die älteste Wache in der Brüderstraße fast aus- \{ließlih dur feste laufende Beiträge bestimmter Personen erbalten wird, die zum Theil gar nicht innerhalb des Wirkungs- kreises der Wache wohnen und dieselbe jedenfalls niemals in Anspru nehmen, ist eine Reihe der in den ärmeren Vorstadtvierteln belegenen Wachen in der Hauptsahe auf Haus- kollekten und laufende Beiträge solcher Einwohner der betreffenden Be- zirke angewiesen, welhe sich dur die Zahlung eines laufenden, bei den vershiederen Wachen verschieden boch bemessenen Beitrags den Vortheil sichern, in jedem besonderen Kcankheitsfalle die erfte ärztliche Hülfe (bei Na!) unentgeltlich zu haben. Dajzwishen giebt es Wachen, welche auf Hauskollekten verzihien können, aber zum wesentlihen Theil auf die Beiträze der Mitglieder angewiesen sind, wozu dann noch jährlihe Beiträge verschiedener Vereine kommen. Immerhin besteht eine gewisse Uebereinstimmung insofern, als der größere Theil der Sanitätswachen folgende Ein- nabme quellen gemeinsam hat: Hauskollekten, laufende Beiträge der Mitglieder, Honorar für ärztliche Fei sLelaag, freiwillige Zu- wendungen (in erster Linie von Ihrer Majesiät der Kaiserin Augusta), Erträge aus Veranstaltungen von Concerten u. dgl. und Unter- ftüßungen der Stadt. Bezüglich „des Honorars für ärztlihe Hülfs- [leistungen ist zu bemeiken, daß ihren Statuten gemäß sämmtliche Privat- Sanitätswahen ihre Hülfe grundsäßlih nit von der Zahlung eines Hozorars abhängig machen dürfen; ebenso wenig foll von Unbemittelten nahträglich ein Honorar eingefordert werden. Im Interesse der Er- baltung der Wachen ist es jedo nothwendig, oh von denjenigen Hülfesuchenden, welche hierzu in der Lage sind, die Zahlung des tar- Anbigen, Honorars gefordert wird; insbesondere gesteht dies bei den Angebörigen der Gewerks- und Orts-Krankenkafsen, für welche in solden Fällen die betreffende Kasse einzutreten hat.

Bezüglich der freiwilligen Zuwendungen muß erwäbnt werden, daß Ihre Majestät die Kaiserin Augusta seit Jahren alljäbrlih dem Polizei-Präsidenten 1000 % für die Sanitätswachen zur Verfügung gestellt hat, welche auf Grund der von allen Wachen an das Polizei- Präsidium zu erftattenden Jahresberichte nah dem Grade der Be- dürftigkeit der einzelnen Wachen zur Vertheilung kommen.

Auch die städtishen Behörden haben seit Jahren ihre Aufmerk- samkeit den Privat-Sanitätswachen zugewendet, Zwar ift der von einigen Stadtverordneten gestellte Antrag, die Sanitätswacben in ftädtishe Verwaltung zu nebmen, von der Stadtverordneten-Versammlung abgelehnt worden, do hat diese Körperschaft den Magistrat vermocht, seit zwei Jahren die Summe von 10 000 4 in den Stadthaushalts- Etat einzuftellen, aus welher zweckmäßig eingerichtete bedürftige Sanitätèwachen unterstüßt werden sollen, und es sind au thatsählich bon den pro 1887/88 ausgeworfenen 10000 „4 Unterstüßungen von zusammen 5500 4 und von der pro 1888/89 27 r Car Summe 9800 & an diejenigen Wachen, welche einen bezüglichen Antrag gestellt hatten, bewilligt worden. Durch diese Unterstüguagen der Stadt sind die Sanitätswachen vor finanzieller Verlegenheit geshüßt.

Was nun die Leiftungen der gesammten Wachen anbetrifft, so ergiebt ein Vergleich mit den Wiener Rettungsftationen, daß dieje in den Jahren 1885 und 1886 nur zusammen 1364 bezw. 2137 Hülfe-

leistungen zu verzeihnen baben, während diese Zahl sh bei 10 Ber- liner Sanitätswahen auf durchschnittlih jäbhrlich 8429 beläuft, worunter allein 3964 Fälle von äußeren Krankheiten und Verletzungen und 342 Fälle von erster Hülfe bei gefährlihen Entbindungen sind. Bei einer durchschnittlichen Jahresausgabe von 25 394,59 4 für 7 Waten beläuft fih der jährlihe Ausgabe-Etat aller 15 Wachen auf mindestens 40—50 000 #4

Seit dem 24. Mai 1887 sind sämmtli®e Berliner Sanitäts- wachen zu der sog. „Sanitätswachen-Vereinigung“ verbunden.

Vorstehende Angaben entnehmen wir dem bei Jul. Springer, Berlin, ershienenen Bu: „Die Berliner Sanitätswachen®, welches über Entstehung, Zweck und Stand der gemeinnügzigen Institute Aus- kunft giebt. Preis 0,60 4

Die Ausftellung der Schülerarbeiten der Köuiglichen Akademie der Künste.

Unier den Studienarbeiten der Hochschule für die bildenden Künste, welche gegenwärtig in der hiesigen Kunst - Akademie ausgestellt sind, befindet sich, wie wir \chon neulih be- merkten, eine ganze Reibe sehr ahtbarer Leiftungen, welche von hber- vorragendem Talent zeugen und die beften Hoffnungen für ihre Urheber hegen lassen. Gleih beim Eintritt auf den Korridor bietet sich eine Auswahl der besten Schöpfungen, welche mit dem ersten und zweiten Preise oder mit der „Anerkennung“ ausgezeihnet sind und jede für sih eine eingehende Betrachtung ordern, wenn anders man den aus ihnen sprechenden Fleiß und die künstlerische Be- anlagung vollauf würdigen will. Es sind zumeist Motive aus der biblishen Geshißte und der antiken Mythologie. Drei von diesen mit Kohle resp. Kreide ausgeführten großen Blättern haben den erften Preis erhalten. Fahrenkrog zeigt uns in seinem wirkungsvoll kom- ponirten Bilde Adam und Eva an der Leiche des ershlagenen Abel, während Kain abseits steht. Am besten gelungen ift wohl die Schmerz und Zorn verrathende Gestalt des Adam; der Gesihtsausdruck der Eva zeigt mehr Entsezen, sie blickt angst- erfüllt auf das Antliß des Gemordeten, als glaubte sie noch nit an den Tod, dessen Srecken sie zum ersten Mal kennen lernt ; die landschaftlihe Umgebung in ihrem elementaren Charakter paßt treffli ch zu der Sjene. Nit minder gut gefiel uns Schiffs sauber und fleißig gezeihnetes Blatt „Delila verräth den Simson“. Streng ift hier der Typus der uns aus berühmten Meisterwerken so wohl- bekannten furen aus der Geschichte des Alten Testaments beobachtet ; au die Charakteristik der einzelnen Figuren ift woblgelungen. Ein tüchtiges Kompositionstalent zeigt O. Engel in seinem großen Karton „Steinigung des hl. Stephan“.

_ Ret achtbare Leistungen sind auch die mit dem Zweiten Preise bedahten Schöpfungen von Behrens, H. Wilke und Kurth. In des leßteren prächtiger „Verkündigung des Evangeliums“ will uns das eiwas konventionelle, nihtssagende Gesicht des Engels weniger gefallen als die befser gelungenen Köpfe der Hirten; der landschaftliche Theil des Bildes ist bhübsch dur{geführt. In Wilke's „Sokrates im Kerker“ hat der Künstler das durch das enge Fenster fallende Licht reht geshickt wiederzugeben verstanden, während Behrens in seinem Werk „Judas verräth Christus“ die nächtlihe Scenerie sowohl in On wie in der Beleuhtung zu hübsher Wirkung ge-

ra at.

_ Die mit ciner „Anerkennung“ bedachten Bilder sind ein recht ansprehendes Altarblatt von Stafsen, eine gefällige Komposition „Maria und die Engel an der Leiche Christi* von von Wensieréki, und ein „Bachuszug* von Greve, der aber mit einem \chon so bäufig behandelten Motiv nicht viel Neues geschaffen hat; jedenfalls \{eint er gut zeihnen zu können.

Ein großer Saal ift LQUnA angefüllt mit S{hülerarbeiten aus der Malklafse des Prof. Michael ; auch hier können wir eine Anzahl tüchtiger Leistungen aufzählen. Es sind meist Arbeiten nah Modellen, von welch leßteren wir das eine, eine Frauenfigur, in den ver- schiedensten Stellungen wiederholentliG behandelt schen. Den Ersten Preis hat mit einer derartigen Arbeit sich P. Lugan erworben, während P. Horte mit derselben Arbeit den; Zweiten Preis davon trug; einen Zweiten Preis errang #ch au Grünert, defsen männlihe Figur sorgfältiges Studium der Muskeln und ges sundes Inkarnat zeigt. Von Lugan sahen wir auch eine viel ver- sprehende Skizze: ein dunkeläugiges kleines Mädben, welhes auf einem Marmorfockel sigt; der junge Künstler scheint koloriftisch tüchtig veranlagt zu sein. Von Schlihtegroll fanden wir einige Skizzen, die troy ihrer Unfertigkeit Talent bekunden.

_In der Malklafse des Prof. Schrader hat \ich S{hrödter mit Glück an der Darstellung nackter menschliher Figuren versucht und auch tnige ret beahtenswerthe Porträts ausgestellt ; Professor Beller- mann's Schüler Kraus ift mit der Anerkennung belohnt.

,_, Kreidezeihnungen sind in reiher Auswahl vertreten; wir sahen einige mit dem Zweiten Preis aus8gezeihnete Blätter von F. W. denschel und eine mit der Anerkennung bedachte Zeichnung von

[lrih. Ein S{üler von Prof. Brausewetter, Kraus, bat die An- erkennung für seine Arbeit erworben. der Vorbereitungsklafse von Prof. Hancke sahen wir wirklih tüchtige Zeichnungen von Marx Kursh, welche gebührender Weise den ersten Pr s als Lohn erbielten, während Sucksdorff die Anerkennung fand. :

In der Antikeaklafse von Prof. Friedrih is eine Kollekte von Zeihnungen nach Antiken ausgestellt, davon ist die von mit dem Elen Preis und die von Graw und Stassen mit der Anerken- nung

Unter den arhitektonishen und ornamentalen Blättern, welche

von S@ülern des Prof. Kuhn herrühren, zeigt das mit dem Ersten Preis gekrönte Interieur einer Kirhe von Engel, sowie das- selbe Motiv von P. Seegert koloriftisch und zeihnerisch, daß dieselben diese Auszeihnung wobl verdient haben. Wilke fand mit einem der- artigen Blatt die Anerkennung, von anderen Schülern heben wir Günther, Künzler, Wels, Hensel und Lindner hervor. Au von Schülern der Professoren Skarzina und Streckfuß sind fleißige Arbeiten geliefert. N

(Fine nicht leihte Aufgabe hatte sich W. Shuly mit seiner E des „Einzugs König Humbert's in Berlin“ gestellt; die perspektivischen Schwierigkeiten hat der Maler glücklih überwunden und in dem Gruppenwerk Geshmack gezeigt; vor allem gefiel uns die maßbvolle ins, es wäre wünshenêwerth, daß diese Skizze ausgeführt würde. Auch einem ausgesprochenen Hellmaler begegnen wir bier, nämli Berger, welcher beweist, daß er die Lehren der Pleinairisten beberzigt bat. Von Behrens, desgleihen von Lüdecke, dessen Köpfe uns sehr gut gefielen, sahen wir ansprechende Leistungen.

Auch Stillleben sind von Schülern des Malers Dammeier an-

efertigt, obwohl in nur \pärliher Auswahl ; ein derartiges Bild von [lge war mit der „Anerkennung“ ausgezeihnet; Dörfel und Wink, welche dasselbe Thema: „Bauernfrau an der Wiege*, behandelten, haben mit demselben recht ansprehende Arbeiten geliefert.

In der Thiermalklasse d:8 Prof. Meyerheim fanden wir Thier- studien von Thomas, Grünert, Wagner , _ Heise, Behrens und Krause, ferner von Barth und Engel ; Wandschneider hat einige recht gut gelungene kleine Skulpturen, drei Pferde, geliefert.

In der Modellirklafse des Prof. A. Wolf findet sich eine Kollekte von Büsten, welhe beweisen, daß auch der plastishen Kunst einige viel versprehende Kräfte heranwachsen. Mit dem Ersten Preis ausgezeichnet wurde Stack für die Büste einer Frau; Klimsh hat einige Sachen ausgestellt, von denen die eine ihm den Zweiten Preis eintrug, auch Wandschneider erhielt für seine Büste einen Zweiten Preis ; von ihm ift auch ein recht tüchtiger Torso geliefert. Die Aktftudien aus der Aktklafse des Prof. Schaper sind fleißige Abbeiten ; Heine» mann, Abele und Künzler erwarben sich damit den Zweiten Preis. Wolf hat eine Skizze angefertigt, welhe einen kfämpfenden Centauren darstellt; au er hat den Zweiten Preis erbalten. hne Auszeihnun blieb Liebih mit einem recht hübsch komponirten großen Schild, auf welchem die Jahreszeiten in allegorishen Reliefs nebst anderen Figuren dargestellt find. u

In der Landschafts-Malklafse des Prof. Bracht und des Malers Voorgang bemerkten wir eine große Strandpartie von Hansche, die uns wegen des markigen Vortrags und des intensiven Kolorits außer- ordentli gefiel; der Maler erhielt den Erften Preis dafür ; von ihm sahen wir einige kleinere landshaftlihe Studien und eine Kollekte gefälliger Bleistiftskizzen. .

Ein Bild von Rademacher gefiel uns recht gut ; de8gleihen eine große Strandlandschaft von Basedow, welche ähnlihe Vorzüge hat, wie die von Hanse. : :

Eine Birkeaallee von G. Schmittgen mit Figurenstafage aut von weiteren Leistungen Gutes erwarten, dasf\elbe gilt von der Herbst- landshaft von Feldmann. :

Hartmann zeigt \ich in seinem Markt, dessen pittoreske Reize und Figurenwerk er geshickt wiederzugeben verstand, als einen begabten S@üler ; von ihm ist eine Reihe Skizzen ausgestellt.

In Prof. Hugo Vogel’s MONahe haben sich verschiedene Schüler mit derselben Aufgabe: „Die Erweckung des Töchterleins JIairi durch Christus“ befaßt. Etwas Neues hat eigentlich keiner damit geshaffen, es ift das konventionelle Arrangement und Figurenwerk wie auf den bisher bekannten Bildern; fast scheint es, als hâtten die Swüler nah einem vorgeschriebenen Entwurf gearbeitet. Den Ersten Preis mit dieser Studie hat sch Klimsch erworben, den Zweiten von Brandis und die „Anerkennung“ H. Binde und L. Krüger.

Aus der von Prof. Hans Meyer geleitetcn Klafse für Kupfer- Ds und Radirung erwähnen wir \{chliezlich Kopien von Plato und

eim.

Centralblatt fürdas Deutsche Rei ch. Nr. 30. Inhalt: 1) Kolonialwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten im deutshen Schußgebiet Kamerun. 2 Konsulat-Wesen: Exeguatur- Ertheilung. 3) Zoll: und Steuerwesen: Bestimmungen über die Bewilligung von Tbeilungslagern an die B Marine-Ver- pflegungsämter. 4) Handels- und Gewerbewesen: Vorschriften Über die Prüfung der Zahnärzte; Abänderung der Vorschriften über die Prüfung der Apotheker ; Vorschriften über die Prüfung der Thier- ne e Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem

eih8gebiet.

S ntralblatt der Bauverwaltung. Nr. 29. Inhalt: Amtliches: Personal-Nachrichten. Gutachten über den Bau einer Kirche auf dem Lausigzer V iür die Emmaus-Gemeinde in Berlin. Niétamtliches : Landhaus bei Berchtesgaden. Bruch der Thal- sperre oberhalb Johnstown in Pennsylvanien (Schluß). Die Aus- stellung für Unfallverhütung in Berlin. IV. (Fortsezung). Ver- ise: Haupiprüfung für den Staatsdienst im Baufahe. Eisen- babnunfall bei Röhrmoos in Bayern. Einführung der Elektrizität als Zugkraft für die unterirdischen B jenbalnen Londons. nishe Hochschule in Darmstadt. Besuchsziffer der Technischen Ho sonen L R rae —— der Per- onenwagen auf den \{w i nen. rift für Bauwesen.

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S E fts E E B E R as V Phi? Grei U i BA L E 2A ivie R E a H E Sidi art it irie v e s a Sade a ci t

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