1932 / 190 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Aug 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

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ITL. 190, Reichsbantgiroktonto, Berlin, Montag, den 15. August, abends.

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JFJnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Herbst- düngung. Vom 13. August 1932.

Vekanntmachung, betreffend Ablauf der Gültigkeit von Wohl- fahrtsmarken usw.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 10, August 1932.

Bekanntmachung, betreffend den Verkaufspreis für Mais.

Bekanntmachung des Kreditausschusses Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt, betreffend Zinssäße 2e, Vom 8. August 1932.

/ Preußen. Beitungsverbot.

Amtliches.

Deutsches Neich,

Berorovnuitmi des Reihspräsidenten zux Sicherung der Herbstdüngung. Vom 13. August 1932. _ Auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet:

Der. Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, für Forderungen aus Düngemittellieferungen an landwirtschaftliche Betriebe für die Herbstdüngung des laufenden Düngemitteljahres Bürgschaft bis zur Höhe von 14,2 Millionen Reichsmark zu über- achmen.

Berlin, den 13. August 1932.

Der Reichspräsident. von Hindenburg. Der Reichskanzler. von Papen.

Der Reichsminister der Finanzen, von Krosigk.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Frhr. von Braun.

VDeta n nut machung.

Die am 1. November 1931 ausgegebenen Wohlfahrts- marken zu 8, 15, 25 und 50 Rpf. mit den Städteansichten von Dresden, Breslau, Heidelberg und Lübeck und die Wöhl- lanposttare derselben Ausgabe zu 8 Rpf. verlieren mit

blauf des Monats August 1932 ihre Gültigkeit,

Berlin W 66, den 13. August 1932.

Der Reichspostminister. J. A.: Sch ulte.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver- ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 15. August 1932 [E eine Unze Feingold „e « « « « «« = 118 sh §5 d, n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 15. August 1932 mit RM 14,655 umgerehnet. , = NM 86,7698 my ein Gramm Feingold demnach. « « « = pence 45,6862, n deutshe Währung umgerehnet . . . = RM 2,78971.

Berlin, den 15. August 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

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Die Jndexziffer der Großhandelspreise vom 10. August 1932.

1913 = 100 Ner- Indexgruppen loo f anderung : 3. August |10. August in vH

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzlihe Nahrungsmittel . . 112,3 110,5 1,6 p'Â Schlachtvieh T0, ck D; ck S: E 74.1 TET R 1,9 De NMCDETICHQUING « s a e 66 89,8 89,6 =— 0,2 4. Futter S ab 93,5 93,2 0,3 Agrarstoffe zusammen . . # 93,2 92,L 1,2 0, Ll Solodalaren 83,8 83,5 0,4 ITI. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. E E 114,7 114,7 0,0 7. Eisenrohstoffe und Eisen « « « 102,3 102,3 0,0 8. Metalle (außer Eisen) « « « 46,2 48,2 -- 4,3 9, Textilien . . * . . eo. . 58,7 61,9 l 9:5 O RULE D E a 56,5 572 -+- 1,2 11 hemifkalien*) D 0: S De G 104,6 104,6 D 12. Künstliche Düngemittel « 68,7 68,7 0,0 13, Technische Oele und Fette « « 95,8 96,6 -- 0,8 14. Kaul Qut F 9,2 5,9 -+ 13,5 15. Bablerhosse und Papier « » « 93,8 93,8 0,0 16, Dae bo 6% v: 6 107,2 107,1 0,1 Industrielle Nohstoffe und Halbwaren zusammen .„ 86,7 87,5 -+ 0,9 IV. Industrielle Fertigwaren. 17, O E 4 G 117,9 117,9 0,0 1. Numa e e409 115,0 114,5 _— 0,4 Industrielle Fertigwaren zu- A A a A 116,2 116,9 _— 0,2 V. Hamlet 2 a6 96,0 95,8 0,2

*) Monatsdurchschnitt Juli.

Die Gesamtindexziffer ist gegenüber dex Vorwoche um 0,2 vH gesunken. Preisrücckgänge für landwirtschaftliche Er- zeugnisse, Kolonialwaren und industrielle Fertigwaren wurden durch Preiserhöhungen e industrielle Rohstoffe und Halbwaren nicht ganz ausgeglichen.

n der JFndexziffer für pflanzlihe Nahrungsmittel lagen die Preise für Brotgetreide, Mehl, Zucker und teilweise auch für Kartoffeln niedriger als in der Vorwoche, An den Schlachtviehmärkten sind für alle Schlachtviehgattungen Preisrückgänge eingetreten. Der Rückgang dex Fndexziffer für Vieherzeugnisse ist auf niedrigere Preise für Butter (Berlin) zurücllzuführen; die Preise für Talg, Speck, Schmalz und zum Teil auch für Eier haben sich erhöht. Jn der Gruppe Futtermittel wirkten sih vor allem Preisrückgänge für Futtergerste und Roggenkleie aus; Hafer, Sojaschrot und einige Oelkuchen sind im Preis gestiegen.

An den Kolonialwarenmärkten sind neben den Preisen für Kakao die Preise für einige Margarineöle, insbesondere für Erdnußöl, gefallen.

Unter den Einzelgruppen der industriellen Rohstoffe und Halbwaren sind in der Gruppe Nichteisenmetalle die Preise für Kupfer, Blei, Zink und Zinn sowie die Preise der Halb- fabrikate gestiegen. Von den Textilien lagen Baumwolle, VBaumwwvollgarn, Fute und Futegarn im Preis höher als in der Vorwoche; die Preise für Leinengarn haben nachgegeben,

Fn der Fndexziffer für Baustoffe wurden Preisrückgänge Cn Mauersteine (Berlin) und Leinölfirnis durch die Er- öhung der Zinkblechpreise nahezu ausgeglichen. Fm übrigen waren Preiserhöhungen für Rindshäute, Kalbfelle, Unter=- leder, Leinöl, Palmöl, Talg (für technishe Zwecke) und Kautschuk zu verzeichnen. ?

Von den industriellen Fertigwaren sind die Preise für Konsumgüter weiter gesunken.

Berlin, den 13. August 1932.

Statistisches Reichsamt.

J. A.:. Dr. Eppenstein.

Veran ntmaQGUu na.

Der Verwaltungsrat der Reichsmaisstelle hat auf Grund des § 7 Nr. 2 der Cg E Ausführung des Mais- gesebes vom 31. März 1930 (RGBLl, 1 S. 111) in der Fassung der Verordnung vom 5. Fuli 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 157) folgenden Beschluß gefaßt:

Der WMonopolverkaufspreis der Reichsmaisstelle für die- jenigen Artikel außer Mais, die unter die Zolltarifposition 7 Dari, Besenkorn, Durra, Guineagetreide, Guineakorn, Kaffern-

irse, Kaffernkorn, MWMohrenhirse, Negerkorn, abre Be

s0rghum vulgare) fallen, ist mit Wirkung vom 19. August 1932 bis einschließli 2. September 1932 der Betrag, der dem Ueber- nahmepreis (Bekanntmachung vom 8. Fuli 1932) und einem Zuschlag von 75 RM für die Tonne entspricht.

Berlin, den 15. August 1932. à Der Vorsißende des Verwaltungsrats der Reichsmaisstelle. i Morig.

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ZAÆ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 ÆÆ. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig drukreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welhe Worte etwa durch Sperr - druck (einmal unterstrihe1) oder durch FettdruÆ (zweimal unter- strichen) hervorgehoben weren sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

O Postscheckkonto: Berlin 41821. 1{9Z2

Es ——

Vertanntma@ung des Kreditausschusses Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt,

n: der os des Kreditausschusses Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt am 16. Januar 1932 bestand Ein- vernehmen darüber, daß diejenigen JFnstitute, denen im Ein- lagenverkehr gemäß § 6 des Habenzinsabkommens cin Zins=- vorsprung eingeräumt. worden ist, den nah §8 3 und 6 des Sollzinsabkommens festgeseßten Normalsay für den Soll- zinssay entsprechend erhöhen dürfen. Der Kreditausschuß Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt hat auf shriftlichem Wege ‘entschieden, daß dieses Einvernehmen als Beschluß ge- faßt wird. Diese Regelung darf nur bei der Berehnung von Sollzinsen und Kreditprovision, nicht aber bei der Berech- nung in Gestalt eines Nettozinsfaßes 2 des Sollzins- abkommens) zur Anwendung gebracht werden.

Bei Berechnung eines Nettozinssaßes 2 des Sollzins- abkommens) ergibt sich eine dem Zinsvorsprung entsprechende Erhöhung von selbst durch eine Erhöhung des gewogenen Durchschnitts der Zinssäße für hereingenommene Gelder,

Magdeburg, den 8. August 1932.

Der Vorsißende des Kreditausschusses Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt, Paul, Bürgermeister a. D.

Preußen.

VLL0 6 Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politishe Ausschreitungen vom 14. Funi 1932 (RGBl. 1 S. 297) verbiete ih das Erscheinen der Zeitung „Thüringer Volksblatt“ auf die Dauer von 10 Tagen, und zwar für die ei vom morgigen Tage bis zum 23. August einschließlich. Nach § 6 Abs. 3 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Funi 1932 (RGBl. 1 S. 297) umfaßt dieses Verbot sämtliche Kopfblätter sowie jede angeblich neue Druckschrift, ie sih sachlich als die alte darstellf oder als ihr Ersay au- zusehen ist, Magdeburg, den 13. August 19832. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen. J. Be Men@el.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Jn Abänderung der Bekanntmachung der Handelsvertretung der U.d.S.S.R. in Deutschland vom 27, Februar 1932, Nr. 49 des Reich8anzeigers:

ITT, 1. Getreideabteilung Hamburg: Wittold Kutschin wird gestrichen. An seine Stelle tritt: : Lew Leonidoff.

Preußen.

Am 11. August 1932 ist in Berlin der Ministerialdirektor im Preuß. Justizministerium a. D. Wirklicher Geheimer Rat Exzellenz Dr. jur, Max Bo urw ie g im Alter von 76 Fahren verstorben. :

Der Heimgegangene trat im ahre 1876 als Referendar in den n f chen Justizdienst, bestand 1881 das Assessor- examen, wurde nah längerer Tätigkeit als Hilfsarbeiter im Fustizministerium 1884 zum Amtsrichter in Halle a. S., 1888 zum Landrichter am gleichen Ort ernannt, wurde 1891 an das Landgericht IT in Berlin verseßt und, nachdem er seit Funi 1893 erneut als Hilfsarbeiter im Preuß. Fustizministerium tätig gewesen war, im Fahre 1895 zum Geheimen Justizrat und Vortragenden Rat im Justizministerium ernannt. Fm

ahre 1907 wurde er zum Ministerialdirektor befördert. Fm ahe 1919 trat er krankheitshalber in den Ruhestand.

Mehr als 40 Je hat der Entschlafene die reichen Gaben seines Geistes dem Dienste des Rechts und der Rechtspflege gewidmet. Annähernd 30 Jahre war er im Preuß. Fustiz- ministerium in den verschiedensten Zweigen der Fustizverwals tung erfolgreich tätig und hat zuleßt lange Fahre hindurch als Leiter der Fecsénätabteilung an besonders verantwortung8- voller Stelle dem Staate ausgezeichnete Dienste geleistet. Seine hervorragenden Eigenschaften, seine Gerechtigkeitsliebe und E ges bewährte Pflichttreue sichern ihm ein dauerndes

ndenken.