1932 / 216 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Sep 1932 18:00:01 GMT) scan diff

19715 «In dem Kon

Kreuzburg, O, S,

Konkursverfahren. kursverfahren über das Vermögen der Firnia A. F. Koschara & Sohn îin Kreuz burg ( Oberschl.) ist infolge eines von der Gemz?inschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichs termin auf den 21, CZeptember 1932, vor mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kreuzburg (Oberschl.), Zimmer Nr, 29, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erkflörung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkurs gerihts zur Einsicht der Beteiligten mtiedergelegt. S N 1/32.

Amtsgericht in Kreuzburg ( Oberichl,), den 7, September 1932, Leipzig. 19716

Jin Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Deutsche Kanin-Ver

wertungs-Gesellschaft mit beschränkter Haf tung in Liquidation in Leipzig C 1, Ritter straße 23, geseßlich vertreten durch ihren Liquidator Kaufmann Otto Gottstein, da selbst, wîrd der Wahltermin vom 19, Sep

tember 1932, vorm. 11 Uhr, auf Antrag Des Konkursverwalters aufgehoben unD neuer Termin auf den 8. Oftober 1932,

vorm. 814, Uhr, bestimmt. Amtsgericht Leipzig, Abt. T1 A1, Harkortftr. 1i, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 8, den 9. September 1932,

Luckau, Lausitz. . [49717] Jn dem Konkursverfahren über das Ver mögen der offenen Handelsgesellschaft Herkona Fahrradwerke Otto Herkner in Criniß (Jnhaber Bernhard und Albert Herkner) wird zum Konkursvertwvalter an Stelle des verstorbenen Handelsgerichts rats Kaufmann Alfred Schulze in Finster walde der Diplomlandwirt Erich Elsholz in Luckau (Nd. Lausitz) ernannt. Zur Be schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters wird Termin auf den 1. Of- tober 1932, 10!/, Nhxr, Zimmer 8, an

beraumt. Amktsgericht Luckau (Nd. Lausiß), den 7.„September 1932,

Beschluß. . [49718] Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Ludwig Karl Paul Wilhelm Boldt, all. Jnh. einer Möbel handlung in Lübeck, Fischergrube 25—-27, wird nach rechtsfräftiger Bestätigung des am 15, Juli 1932 geschlossenen Zwangs vergleichs aufgehoben. Lübeck, den 9, September 1932, Das Amtsgericht, Abt. II,

Lübeck.

Das

Marienburg, Weslpr. . [49719] Das Konkursverfahren über das Ver mögen der offenen Handelsgesellschaft Passarge & Holzlöhner, Jnh. Schneider- meister Gustav Passarge und Kaufmann Gustav Holzlöhner, Herrenmaßgeschäft in Marienburg, Pfarrgasse 1, wird nach er folgter Abhaltung des Schlußtermins hier durch aufgehoben. Amtsgericht Marienburg, den 2, September 1932. Mosbach, Baden. . [49720] Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Gottfried Grimm, Kolonialwarenhandlung in Mosbach, Jnh. Gottfried Grimm, Kaufmann in Mosbach, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und rechtsfräftigerBestätigung des Zwangs- vergleichs aufgehoben. Mosbach, den 7, September 1932, Bad. Amtsgericht. Mosbach, Baden, . [49721] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Theodor Gunkel, Dresch- maschinenbesißers in Waldmühlbach, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins auf- gehoben. Mosbach, den 7, September 1932, Bad. Amtsgericht. Oldenburg, Oldenburg. . [49722] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Gastwirts Heinrich Möhlen- brock in Tweelbäke wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben, N 39/31. Oldenburg, den 6. September 1932. Amtsgericht. Abt. VIL.

Ranis, Kr. Ziegenrück. [49723] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Kolonialwarenhändlerin Frieda Pohle geb. Köhler in Krölpa (Kreis Ziegenrück) ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verivalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüfsichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mit- glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 6, Oktober 1932, 11 Uhr, vor dem Amtktsgericht, hierselbst, bestimmt. Amtsgericht Ranis, 9, September 1932.

Sehleswig. SBeichluß. . [49724] Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Dentisten Karl Georg

Schnittger jun. in Schleswig tvird das Verfahren nach erfolgter Schlußverteilung avfgehoben. Schleswig, den 6. September 1932. Das UAmbktsgericht, T1,

Sehne rg . [49725]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Heinrich Stedler in Aue, Schneeberger Straße 72, als all.

Jnhabers der handelsgerichtlich nicht ein getragenen Firma EStedlec Standard Companie in Neustädtel, Forststraße 36e, vird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 1. Juli 1932

angenommene Zwangsvergleih durch rechtsfräftigen Beschluß vom 8. Juli 1932 bestätigt worden ist. K 4/32. Schneeberg, den 7. September 1932. Dos Amtsgericht. wiegen, . [49726

Konufursverfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Danmpfkesselfabrik Wein brenner u. Co., A. G. in Neunkirchen, Kreis Siegen, wird zur Prüfung nachträg lich angemeldeter Forderungen, zur Ab nahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver zeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstücke Termin auf den 30.Sep=- tember 1932, vorm. 1014, Uhr, vor dem Amtsgericht in Siegen, Zimmer Nr. 13, bestimmt. Amtsgericht Siegen, b,

tun, . [49727]

Jn dem Konkursverfahren über das Ver mögen des verstorbenen Domänenpächters Otto Zitlaff in Grünfelde ist zur Verhand lung über den Zwangsvergleich und zur Prüfung nachträglich angemeldeter For derungen Termin auf den 4. Dftober 1932, 10 Nhr, vor dem hiesigen Amts gericht, Zimmer 7, anberaumt.

Stuhm, den 5, September 19232.

Das Amtsgericht.

Winzig. . [49728]

Das Konkursverfahren über den Nach laß des am 28, Dezember 1931 verstor- benen Tischlermeisters Wilhelm Geittner aus Winzig wird mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse ein gestellt. 2 N 4a/32. Amtsgerichi Winzig, 8. September 1932,

Wiesbaden. . [49729]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Wilhelm Noll Landes produftenhandlung in Nordenstadt wird eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. 204 K.-O.). Amtsgericht, 6b, Wiesbaden, den 5, September 1932.

Bochum. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen der Firma Chemische Fabrik Walther Bosch, G. m. b, H. in Bochum, ist heute, am 5. Sep tember 1932, 18 Uhr, das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses er- öffnet. Der Rechtsanwalt Mattenklodt in Bochum, Viktoriastr. 15/17, ist zur Ver trauensperson ernannt. Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 1. Oktober 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Viktoriastr. 14, Zimmer 45, anbecaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Er- mittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 46, zur Einsicht der Beteiligten

niedergelegt. Bochum, den 5. September Das Amtsgericht, Abt. 14.

. [49730]

1932.

Breslau, . [49731]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Michaelis Rosenbaum, Alleininhabers der Firma M. Rosenbaum & Co. in Breslau, Nikolaistraße 65/68 (Großhandel mit Textil- waren), is am 9. September 1932, 121%, Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor den. Der Kaufmenn Max Goldschmidt in Breslau, Schillerstraße 28, ist zur Ver- trauensperson ernannt. Ein Gläubiger- ausshuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Dienstag, den 11. Oktober 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Bresiau, Museumstraße Nr. 9, Il. Sto, Zimmer Nr. 439, anberaumt, Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (42 V. N. 45/32.)

Breslau, den 9, September 1932.

Amtsgericht.

Buchen, . [49732]

Ueber das Vermögen des Grafen Dr. Ludwig Rüdt von Collenberg, Regierungs- rat a. D. in Bödigheim, wurde heute vormittag 11 Uhr das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson ist Rechts- anwalt M. Hanauer in Mosbach. Ver- gleihstermin ist am Freitag, den 7. Of- tober 1932, 16 Uhr, vor dem Amtsgericht, [T, Stock, Zimmer Nr. 2. Buchen, 9. Sep- tember 1932. Amtsgericht.

Frankfurt, Main. Vergleichsverfa hren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Seelig, Frankfurt a. M., Sandweg Nr. 33, alleinigen Fnhabers der Firma Seelig & Co. in Frankfurt a. M., Bleich- straße 10, ist am 6. September 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wenduig des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Klibansfky in Frankfurt a. M., Zeil 97, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mittivoch, den 28, Septeinber 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Frankfurt a. M,, Starke straße 3, I. Stock, Zimmer Nr. 9, anbe- raumt. Der Autrag auf Eröffnung des

. [49733]

Verjahrens nebft seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Franksurt a. M., den 6. Sevt. 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 44,

Halle, Saale. . [49734]

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Aug. Weddy-Jaschke & Klaubsch, Halle g. S., Leipziger Straße Nr. 22/23, Fachgeschäft für Bürobedarf und Papiergroßhandhung, wird heute, am 9, September 1932, 1114 Uhr, das Ver gleihsverfahren zur Abwendung des Kon kurses eröffnet. Der Syndikus a. D. Gustav Koepper, Halle a. S., Merseburger Straße 159, wird zur Vertrauensperjon ernanut. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag wird auf «Freitag, den 7. Oktober 1932, 9 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht, Preußen- ring 13, Zimmer 42, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver fahrens nebst seinen Anlagen und Ergebnis der weiteren Ermittftungen sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts, Zim mer Nr. 43, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

DAS

Hallea. S., den 9. September 1932. Das Amtsgericht. Abt. 7. Heidelberg. . [49735]

Ueber das Vermögen der Firma Kor- settenhaus Paula Wolfers in Heidelberg, Hauptstr. 25, Alleininhaberin Frau Paula Grünebaum, wurde heute nachmittag 2% Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Ver- trauensperson is Waisenrat B. Wellbrock in Heidelberg, Ziegelhäuserlandstr, 13. Vergleichstermin ist am Samstag, den 8. Oftober 1932, 11 Uhr, vor dem Amts gericht, T. Stock, Zimmer Nr. 11. Heidel berg, den 9. September 1932. Bad. Amtsgericht A 4.

Leipzig. . [49736]

Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Foerstendorf & Schoenecker, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Etuisfabrik in Leipzig C 1, Georgiring 5 d, und Jessen a. d. Elster, geseßlich vertreten durch den alleinigen Geschäftsführer, Kaufmann Georg Krecker in Chemniß, wird heuté, am 8. September 1932, mittags 1 Uhr, das gerichtliche Ver gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens person: Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt in Leipzig C 1, Goethestraße 1. Vergleichs termin am 7, Oktober 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein ficht der Beteiligten aus,

Amtsgericht Leipzig, d. 8, Sept. 1932,

Leipzig- . [49737] Zivecck3 Abtvendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmnanns und Dro gisten Artur Johannes Mähder in Leipzig W 35, Friedrich-Ebert-Straße 2, Allein inhabers eines ebenda betriebenen Dro- gerie und Kolonialwarengeschäfts unter der handel8gerichtlih eingetragenen Firma „Grenz-Drogerie Johannes Mähder“ wird heute, am 8. September 1932, nach- mittags 7 Uhr, das gerichtliche Vergleichs- verfahren eröffnet. Vertrauensperson: Diplomkaufmann Georg Fügner in Leipzig C 1, Petersftraße 22, Vergleichstermin am 7. Oftober 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts- stelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amt3gericht Leipzig, den 8. Sept. 1932, Leipzig. . [49738] Zweccks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Strauß in Leipzig N 22, Schönhausen- straße 20, Alleininhabers einer Eisen- und Stahlhandlung unter der handelsgericht- lich eingetragenen Firma „Körner & Schulte“ in Leipzig, Lagerhofstraße 2, {wird heute, am 9. September 1932, vor- mittags 94 Uhr, das gerichtliche Ver- gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens- person: Rechtsanwalt Dr. Jänichen in Leipzig C1, Goethestraße 1. Vergleichs- termin am 7, Oktober 1932, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein- sicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 9. Sept. 1932. Ofiïcnbach, Main, Vergleichsverfa hren. Ueber das Vermögen der Firma Her- mann Liebmann G, m. b. H., Schuhfabrik in Offenbach a. M., ist am 1. September 1932, nachmittags 4 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abivendung des Konkurjes eröffnet worden. Der Rechktsnivalt Schloß in Offenbach a. M. is zur Ver- trauensperson ernannt. Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 29. September 1932, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Offenbach a. M., Zimmer Nr. 70, anbe- raumt. Der am 2. Juli 1932 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Offenbach a. M., den 1. Sept. 1932. Hessisches Amtsgericht.

[49739]

Oldenburg. Oldenburg. . [49740] Bergleihsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Adolf Meins, als alleinigen Jnhabers der im Handelsregister eingetragenen Firma Adolf Meins in Oldenburg, Rosenstraße,

ist am 10, September 1932, vormittags 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Direktor Friedrich Heinen, Oldenburg, Treuhand-Aktiengejellschaft, ist zur Ver trauensperfon ernannt. Termin zur Ver handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Freitag, den 7. Oftober 1932, vorm. 1114 Uhr, vor dem Amtsgericht in Olden burg i. O., 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 25, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Gejichästsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Oldenburg, den 10, September 1932, Geschäftsstelle des Amtsgerichts. =almiüinster. Beschluß. . [49741]

Ueber das Vermögen des Uhrmachers Alois Kern in Salmünster wird heute, um 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Ter min zur Verhandlung über den Vergleichs- vorschlag wird auf den 1. Oktober 1932, vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist in der Ge schäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.

Salmünster, den 5. September

Preußisches Amtsgericht.

1932,

=chleusingyen, . [49742] Ueber das Vermögen der Firma Por- zellanfabrif Kloster-Veßra, Jnh.: Oskar Fischer und Theodor Lehmann in Kloster- Veßra, wird heute das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Direktor Peter Reisewiß in Themar is Vertrauensperson. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor \chlag ist am 8. Oktober 1932, 914 Uhr. Schleusingen, den 9. September 1932. Das Amtsgericht. Gesch,-Nr. 1b. V. N. 1/32

=tuttqgart, . [49743]

Am 9. September 1932, vorm. 11 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der August Brommer, Jnh. eines Schuh- geschäfts in Vaihingen a. F., eröffnet vorden. Als Vertrauensperson is auf Vorschlag der Gläubigermehrheit bestellt: G, Hörcher, Geschäftsführer der Fa. Hörcher & Co., G, m, b. H. in Stuttgart, Königstr. 46/T1IT, Vergleichstermin ist auf Freitag, 7. Okt. 1932, vorm. 10 Uhr, Archivstr, 15/1, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver- fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Württ. Amtsgericht Stuttgart T.

Annaberg, Erzgeb. . [49744]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Baumeisters Friedrich Julius Göße in Annaberg, Parkstraße 21, alleinigen Jnhabers eines unter der Firma F, J. Göße daselbst betriebenen Baugeschäfts, ist zugleich mit der Bestätigung des im Ver- gleichstermin vom 27, August 1932 ange- nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Annaberg, 9. Sept. 1932.

Balingen, . [49745]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma Rominger & Co., Komm.-Ges., mech. Trikotfabrik in Teuchtel- fingen, wurde nach bestätigtem Vergleich durch Beschluß vom 7, September 1932 aufgehoben.

Amtsgericht Balingen.

Braunsehweig. [49746]

Vergleihsverfaßhren. Das Ver- gleichsverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Friedrich Bethmann, Allein- inhabers der Firma Gebrüder Bethmann, Fleischwarenfabrik, hier, Petersilienstr. 2, ist infolge Bestätigung des im Vergleichs- termin am 8, September 1932 ange- nommenen Vergleichs aufgehoben. Ge- schäftsstelle 2 des Amisgerichts Braun- schiveig.

——_—

Bremerhaven. Vergleichsverfahren. Das Vergleichsverfahreu zur Abiven- dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Sudholz, Jnhabers der Firma Adolf Sudholz, Mehl- und Warengroßhandlung in Bremerhaven, Ost- seite des Alten Hafens, is durch Beschluß des Amtsgerihts Bremerhaven vom 2, September 1932 aufgehoben, da der Vergleich angenommen und bestätigt ist. Bremerhaven, den 2, September 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Cuxhaven, . [49748]

Das über das Vermögen der Frau Franziska Strebost, in nicht eingetragener Firma Otto Strebost, Schirmgeschäft, Cuxhaven, Schillerstr, 11, eröffnete ge- richtliche Vergleichsverfahren ist nah Be- stätigung des angenommenen Vergleichs heute aufgehoben worden.

Cuxhaven, den 8. September 1932,

Das Amtsgericht.

. [49747]

Donauesechingen, . [49749] Jn dem Vergleichsverfahßren über das

Vermögen der Firma Ausst?uer- und Modehaus Langenbah und der Fa.

B, Langenbachs Bazar in Furtwangen, Jnhaber Adolf Langenbach in Furt- wangen, ivird 1, der im Vergleichstermin vom 25, August 1932 angenommene Ver-

gleich bestätigt, 2. infolge der Bescätigung

des Vergleichs das Verfahren aufgehobeu.

Das aligemeine Veräußerungsverboi vom

4, 8. 1932 ift damit aufgehoben.

onaueschingen, den 1. Sept. 1932. Bad. Amtsgericht. 1,

“S R

» _

Gotha. . [49750]

Vergleichsverfahren über das Vermögen des Landwirts Ernst Wilhelm in Gotha. 1, Der in dem Vergleichstermin vom 22. August 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Jnfolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Ver=- fahren aufgehoben.

Gotha, den 24. August 1932,

Thür. Amtsgericht,

Hamburg. . [49751]

Das über das Vermögen des Kauf- manns Bernhard Wilhelm Breuler, Hams- burg, Marxstraße 22, Erdg., in nicht einge- tragener Geschäftsbezeichnung Möbelhaus Breuler, Wohnung: Hamburg, Wands- beker Chaussee 35, alleinigen Junhabers der Firmen: Bernhard Breuler hijo, lebtes Geschäftslokal: Hamburg, Gerckensiwiete Nr. 2, IV, und Rothenburgsorter Möbel- haus Bernhard Breuler, Geschäftslokal: Lamburg, Billhorner Röhrendamm 167, Laden, Geschäftszweig: Einzelhandel mit Möbeln, eröffnete gerichtliche Vergleichs- verfahren is nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 8. September 1932 auf- gehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamburg. . [49752]

Das über das Vermögen der Gesellschaft

in Firma Christian Ehlers, Piper & Fratscher Gesellschaft mit bes{chWänkte

Haftung, Geschäftslokal: Hamburg, Neuer Wall 69, Laden, Geschäftszweig: Kauf- haus —Kreditgeschäft, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren is nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 8, Sey- tember 1932 aufgehoben worden.

Das Amtktsgericht in Hamburg.

Insterburg. Beshluß. [49753] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma Silberberg und Rofen- franz in Jnsterburg wird infolge der Bestätigung des Vergleichs aufgehoben, Jnsterburg, den 7. September 1932, Amtsgericht. Leipzig. . [49754] Das am 21. Mai 1932 eröffnete Ver gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über den Nachlaß des am 5, Juni 1932 verstorbenen Kaufmanns Carl Friedrich Mauksh, Jnhabers der handelsgerichtlich eingetragenen Firma C. F. Mauksch & Co. Bergwerfs- und Hüttenbedarf in Leipzig 8 3, Elisenstraße Nr. 102, Alleinerbin: Frau Eiïsa veriv, Maukisch - geb. JFenßsh in Leipzig 83, Elisenstraße 102, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 7, Sep tember 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage guf- gehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 8.

September 1932,

Leipzig, . [49755]

Das am 9, Juli 1932 eröffnete Ver- gleihsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf- manns Ernst Weinzweig in Leipzig N 22, Berggartenstraße 10, Alleininhabers einer Fellgroßhandlung unter der handels- gerichtlich eingetragenen Firma „Gebr, Weinztveig in Leipzig“ in Leipzig C 1, Brühl 7T—9, ist «infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 7, Sep tember 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf-

: gehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 9. September 1932,

E ———D

ASSau, . [49756]

Das Amtsgericht Passau hat mit Be- {luß vom 6. September 1932 das Ver gleichsverfahren über das Vermögen des Delikatessenhändlers Max Scheyerer in Passau, Wittgasse 5, nah Bestätigung des angenommenen Vergleichs vom 6. 9, 1932 aufgehoben.

Passau, 8. September 1932, Geschäftsstelle des Amtsgerichts Passau, Schweidnitz. . [49757]

Beschluß in dem Vergleichsversahren über das Vermögen der Firma Sölter & Starke o. H.-G. in Schweidniß, Burg- straße 22, Ee Friedrichstraße. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 8, September 1932 angenommene Vergleich wird hier- durch bestätigt. 2. Fnfolge der Bestäti- gung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.

Schweidniß, den 8. September 1932

Amtsgericht. Villingen, Baden. . [49758]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Walter Lang, Papier- & Schreibwarenhandlung in Villingen i, Schw., wurde nach Vestätigung des Vergleichsvorschlags am 6. d. M. auf- gehoben.

Villingen i. Schw., 8. September 1932,

Bad. Amtsgericht, 1

Zittau. . [49759]

Das Venrgleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Curt Hippe,. Jnhabers der Firma Carl Sauppe, Zittau, Albert- straße 6, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 9, 9, 1932 an- genommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. (VV 9/32.) Amtsgericht Zittau, 9. 9, 1932,

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Gtaatsanzeiger.

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raße 32.

M.

Berlin, Mittwoch, den 14. 6

Sie

Juhalt des amtlichen Teiles, i Deutsches Reich, Exequaturerteilung.

Erlöschen einer Exequaturerteilung. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der Auslosungsrechte

der Anleiheablösungs\chuld des Landes Mecklenburg-S ), für das Jahr 1932. urg-Schwerin

Preußen.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 51 und 52 d gen, ( 5 l 52 der Preußischen Gesezsammlung.

OR-AARIZRR E S S R e Q M C S A SA C L F B C E R I A5 13 A 2E f E E D SAO

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln, John Farr Simmons, ist namens des Reichs unter dem 3. September 1932 das Exequatur erteilt worden. L:

Das dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln, George L. Brandt, am 27. August 1930 erteilte Exequatur ist erloschen.

YBétaäatintmäachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver- ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberehnung von Hypotheken und sfonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 14, September 1932 fr eine Unze Feingold . « « . « « , = 118 sh 8 d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 14. Sep- : tember 1932 mit NM 14,68 umgerechnet = RM 86,7955, für ein Gramm Feingold demnah. « « « = pence 45,6219, in deutshe Währung umgerechnet . . .,= NM 2,79054.

Berlin, den 14. September 1932.

Stalistishe Abteilung der Reichsbank, Speer.

Freistaat Mecklenburg-Schwerin.

Die Ziehung der Auslosungsrehte dex Anleihe- ablösungsschuld des Landes Mecklenburg-Schwerin für das Jahr 1932 findet am

Sonnabend, dem 15. Oktober 1932, vormittags 10 Uhr, öffentlich im Regierungsgebäude II, Zimmer Nr. 25, statt.

Schwerin, den 13. September 19832.

Mecklenburg-Schwerinsches Finanzministerium,

J, A.: Haa dck.

Preußen. Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 51 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 13 786 die Verordnung über die Ausfteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte, vom 13, September 1932,

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM zuzüglich einer Versaüdgebühr von 5 Rpf..

Zu beziehen durch: R. von Deter's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkftr, 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 14, September 1932.

Schriftleitung dexr Preußischen Geseßfsammlung.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 13787 die Zweite Verordnung zur Abänderung des Schlachtsteuergeseßes, vom 13. September 1932, und unter

Nr. 13 788 die Verordnung über die Erhebung der Bürger- steuer 1932, vom 13. September 1932.

Umfang: % Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM zuzüglich einer Versondgebühr von 4 Rpf.

Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Beciin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 14, September 1932.

Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

| Der Botschafter der Union _der Sozialistishen Sowjet- O En Ch beit f uk hat Berlin verlassen. Während elner Abwesenheit führt Botschaftsrat Alerandroiwvs : Geschäfte der Botschaft. i M

Parlamentarische Nachrichten, : Jun der gestrigen Sißung des Aus3\ch{u sses zur Wa rung der Rechte der Volksvertretun g gab nah der Eröffnung der Verhandlung durch den Vorsibenden Abg. Löbe der Vertreter der Reichsregierung Ministerialdirektor Gott heiner nach einem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher vettungsverleger folgende Erklarung ab: )

Die Reichsregierun / leg C Die Reichsregierung halt daran fest, daß das Vorgehen des Reichstagspräsidenten in

der Zibung des Reichstags vom 12. September 192 mil Fu | Reichsverfassung und mit der Geschäftsordnung des Reichstags nicht vereinbar is Nah Artikel 33 Ab-

pes M , der Reichsverfassung _haben die Vertreter der HethSvegierung das verfa}sjungsmaßige Recht auch außerhalb der 2agesordnung, d. h. auh nach Schluß der Debatte und zu jedem oeltebigen Gegenstande das Wort zu ergreifen. Entgegen dieser Vestinmtmung hat der Reichstagspräsident troß wiederholter Wort-

meldung dem Reichskanzler das Wort nicht erteilt obwohl eine Abstimmung noch nicht begonnen hatte. Es steht fest, daß na

Mona “ais dem Yausé ‘ge1téur wird? Es \teht weiter fest, daß der Präsident diesen Antrag zugelassen hat und daß er das Haus noch darüber befragt hat, ob die Abstimmung iïber die Auf hebung der Notverordnug mit der Abstimmung über den Miß- trauensantrag verbunden werden solle. Eine Abstimmung kann erst beginnen, nachdem festgestellt ist, worüber und in welcher Form abgestimmt werden soll. Dementsprechend bestimmt der S 105 der Geschäftsordnung, daß eine namentliche Abstimmung „bis zur Eröffnung der Abstimmung beschlossen“ werden kann. Sie kann somit nicht mehr nach Eröffnung der Abstimmung beschlossen werden. Wenn der Reichstagspräsident nah der Wortmeldung des Reichskanzlers noch einen Beschluß auf namentlihe Abstim- mung herbeiführte, so ergibt sih daraus mit völliger Klarheit, O die Abstimmung bei der Wortmeldung des Reichskanzlers noch nicht begonnen hatte und daß der Präsident selber die Abstimmung noch nicht als begonnen ansah. Damit steht fest, daß dem Reichs- kanzler geschäft8ordnungs- und verfassungswidrig das Wort ver- sagt worden ist. Fnfolge dieses Verhaltens des Reich8stagspräsi- denten ivar der Reichskanzler genötigt, die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten, die die Auflösung des Reichstags verfügte, in der Weise dem Reichstage zu übermitteln, daß er sofort nach der wiederholten Ablehnung der Worterteilung die Urkunde dem Reichstagspräsidenten übergab. Mit der Uebergabe der Urkunde trat die Auflösung in Wirksamkeit. Jede weitere Tätigkeit der noch versammelten Abgeordneten entbehrte damit der verfassungs- vechtlichen Grundlage. Beschlüsse des Reichstags über die Auf- SLaos der Notverordnung vom 4. Sepcember d. F. und über die -ntziehung des Vertrañens liegen daher nicht vor. Ungeachtet dieser klaren Rechtslage hat der Präsident des Reichstags an den Reichskanzler in den gestrigen Abendstunden folgendes Schreiben gerichtet: „Der Präsident des Reichstags. Fourn.-Nr. 1 23 41, Berlin NW 7, den 12. September 1932. An den Herrn Reichs- kanzler, hier. Der Reichstag hat in seiner Sißung vom 12. Sep- tember 1932 auf Grund: der Anträge Torgler und Genossen Nr. 118, 119 und 44 der Drucksahen mit 512 bei 559 ahb- gegebenen Stimmen beschlossen: 1. Die Verordnung des Reichs- prasidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4, September 1932 RGBl. [1 S. 425) ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben. 2, Die Zerordnung der Reichsvegierung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 (RGBl. 1 S. 433) erlassen auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung dex Arbeitslosenhilfe und der Sozial- versicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Ge- meinden vom 14. Funi 1932, ist mit sofortiger Wirkung aufzu- heben. 3. Dex Reichstag entzieht der Reichsregierung von Papen das Vertrauen. gez. Göring." Aus diesem Schreiben in Ver- bindung mit den Erklärungen, die er gestern abgegeben hat, ergibt sih, daß der Reichstagspräsident die Auflösung des Reichstags nicht anerkennt. Mit dieser Stellungnahme des Reichstagspräst- denten steht die Einberufung des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung in Widerspruh. Die Reichsregierung ist jederzeit bereit, mit dem nah Artikel 35 der Reichsverfassung gestellten Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung zu verhandeln. Sie muß es jedoch ablehnen, in solche Verhandlungen einzutveten, ehe niht der Reihstagspräsident sein Schreiben vom 12. September 1932 I 2341 zurückgezogen hat. Nah Abgabe dieser Erklärung. verließ Ministerialdirektor Gottheiner die Sibung. Reichstagspräsident Göring erklärte, ex müsse anerkennen, daß die Reichstagsauflösung rechtsgültig sei, da auch ein gestirczter Reichskanzler ein Auflösungsdekret gegenzeihnen könne, solange er das Vertrauen des Reichspräsidenten habe, Dagegen müsse er auf seinem Standpunkt behacren, daß die Abstimmungen rechts 9 seien, da sie bereits begonnen hatten, als der Reichs- anzler sich zum Wort gemeldet hatte. Allerdings habe erx auh formal rat lebhafte Bedenken, ob die Begründung, die für die Auflösung gegeben worden sei, mit dem Geist und dem Sinn dec Verfassung übereinstimme. Abg. Berndt (D. Nat.) er-

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der Ausführungen des Res

klärte, daß er sich voll auf den Boden gierungsvertreters telle. Die Reichsregierung sei au threm Vecs- Fn vollständig berechtigt; demn sie müsse wissen, wie der Reichstag und der Ausschuß si selbst beurteile, ob dec Reichstag, wie jein Prasident gestern verfa}}vmgs- und geshäftsordnunas- widrig erflärt habe, gültige Beschlüsse gefaßt habe troß ordnungs- mäßig ge]chehener Auflösung, und ob er si noch weiter als exijlent betrahte oder 0b dies niht der Fall sei. Nur für leßteren Fall tpele der Ausschuß in Kraft, Auf einen Zuruf von seiten J Mat , nta ltiThor 11 »â z L - L i E der ZKationalsozialisten und des Zentcums, warum denn dann e Veutschnationalen sich an der Abstimmung beteiligt hätten E, A s T A ) L laat erklärte Redner: Das sei geshehen, um den Mehrheitsparteien Rie E Fronde zu machen, auf einen einstimmigen Beschluß s Reichstags hinweisen zu können in einer Sache und in einer

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Dituaiton, die hinsihilich ihres Ernstes übechaupt nicht über- trottnt moy , Ano , ; v li 5 ch troffen werder fönne, und die wahrlich mehr Verantwortungs- ge¡uyi verlangt hatte, als es gestern der Reichstagspräsident und die Reichstagsmehrheit bewiesen hätte } iter f : C u 1&yryett DeTVITCIen yaiten _— ain Qr IWeITETEN Nit &nr O o lavrts Ÿ Ÿ R 1 c; Ç, ZusS/prache erllarte Abg L0 be (Zoz.) als Vorsißender, daß nach Act tel 35 der Verfassung der Ausschuß bestellt sei für die Zeit außerhalb der Zagung und nach Beendigung einer Wahlperiode Ny 3 M 11 # T » Â Ì s 2492 E f 5

oder der Auflosung des Reichstags bis zum Zusammentritt des

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neuen Reichstags. Daraus gehe klar hervor, daß der Ausschuß auf jeden Fall rechtmäßig tage, auch wenn der Reichstag nicht aufgelöst [ei. Die Regierung habe übrigens in ihrer Erklärung die Rechts maßigfeit des Ausschusses anerfaunt und nur von dem Reicis- tagsprastdenten eine Erklärung verlangt, ob er die Auflösung des Reichstags anerkenne. Aba. Wegmann (Zentr. be- zeihnete die Haltung dec Regierung als eine Politik der doppelten Moral, weil die Regierung auf der einen Seite sage, a Ds mad E. fa C2 La Rd B L _ G /

feinen Umständen ihr Erscheinen von Bedingungen abhangig machen. Erscheine sie nicht, so handele sie gegen den Wortlaut

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und den Sinn der Verfassung. Nachdem Reichstagspräsident Göcin g nochmals erklart hatte, daß er jene ur]prungliche Meinung über die Ungültigkeit der Reichstagsauflösung nicht

aufrcchterhalte, erklärte Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.), die Abstimmung jei gültig, sie sei nur von der Rechtspcehung zu flären. Die Aufgabe des Regierungsvertreters hätte verlangt,

daß er sich nicht sofort entfernt, sondecn nach Abgabe seiner Erklärung die Stellung des Ausschusses abgewartet hätte. Abg. Sch midt-Hannover (D. Nat.) bestriti nahdrücklich die

Beweisführung des Reichstagspräsidenten und ecklärte inbe- sondere, daß die Abstimmung selbst noch gar nicht im Gange, sondern nur angekündigt wac, Das deutshe Volk werde kein Verständnis dafür haben, daß auf Grund einer bestrittenen Ge= shäftsordnungsfkniffelei dem Reichskanzler in einer außen- und innenpolitisch fkrisenreihen Zeit das Wort versagt wurde. Während der Ausführungen des deutshnationalen Redners kam

es zu erregten Auseinanderseßungen zwischen den Deutsch» nationalen und den Nationalsozialisten. Gegen die beiden deutschnationalen Stimmen wurde darauf ein sozialdemokra-

tishec Anirag angenommen, wonach der Ausshuß die Aniwesen- heit des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers ver!argt. Der Auss{huß befaßte sich danr noch kurz mit der polizeiiichen Durchsuchung des Reichstagsgetäudes in der Nacht zum Dienstag. Abg. Torgler (Komm.) er!lärte, die Reichstagsbeamten seien von Polizeibeamten gezwungen worden, sich an der Aktion zu beteiligen. Es seien im Fraktionszimmer die Schränke von den Reichstag8beamten geöffnec und von den Polizeibeamten durch- sucht worden, ebenso die Schränke in den kleinen Arbeitszimmera der kommunistishen Abgeordneten. Das Eindringen der Polizei sei ohe Genehmigung des Reichstagspräsidenten erfolgt. Es sei nichts gefunden und nihts mitgenommen worden. Reichstags- präsident Göring erklärte, daß er von dem Vorgang nicht unterrichtet worden fei. Die Polizei sei ohne seine Genehmigung ins Reichstagsgebäude eingedrungen. Auf seine Vorstellung beim Polizeipräsidenten habe dieser erklärt, daß auch er von dem Vor- gehen der Beamten nichts gewußt habe. Regierungsrat von Werder E die Aktion auf eigene Verantwortung vor- enommen. Nach der Darstellung Werders hätte der dringende erdaht bestanden, daß das Reichstags8gebäude in die Luft ge- sprengt würde. Die Durhsuchung hätte dem Präsidenten vorher nicht angekündigt werden können, da er niht zu erreichen ge» wes2n sei. Mert Göring legte gegen das Vorgehen der Polizei \chärfste Verwahrung ein und erklärte, er sei bereits mit dez preußishen Regierung in Verbindung getreten, um die Be- trafung der Schuldigen zu verlangen. Ex überlege auch, ob er ih wegen dieses Vorganges mit der Reichsregierung in Ver- bindung seßen solle. Gegen die Stimmen der Deutschnationalen und bei Stimmenthaltung des Zentrums wurde ein kommu- nistischer Antrag angenommen, in dem der Ausschuß feststellt, daß

' die in der Nacht vom 12. zum 13. September in den Büros der

fommunistishen Reichstagsfraktion von der Kriminalpolizet durchgeführte Haussuchung ein eklatanter Bruch der Abgeordneten- incmunität sei. Der Ausshuß verlange die sofortige Bestrafung der füc dic Durchführung Verantwortlichen. Der Ausschuß ver- tagte sih dann bis 1 Uhr, um die Entscheidung der Regierung abzuwarten. Auch nach Wiedereröffnung der Sißung war kein Vertreter der Regierung erschienen. Vors. Löbe teilte mit, daß er si mit Staatssekretär Planck in Verbindung gesebßt habe. Er habe die Auskunft erhalten, daß die Regierung auf dem Rechtsstandpunkt verharre, den Ministerialdirektor Gottheiner vorgetragen habe. Nach längerer Aussprache nahm der Ausschuß gegen die Stimmen der Deutshnationalen und im leßten Saß auch gegen die fommunistishen Stimmen folgende Entschließung der Sozialdemokraten an: Der Ausshuß zur Wahrung der Rechte der Velksvertretung hat gemäß Art. 33 der Reichsverfassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichs-

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