1932 / 228 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Sep 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Neicys-

der vorgeführten Grammophonplatte ergibt, daß zwischen diesen beiden Sazteilen niht ein Bruchteil einer Pause war? Zeuge Planck : Es braucht ja keine Pause gewesen zu sein. Das Wort „Abstimmung“ war das Signal für den Reichskanzler, sich zum Wort zu melden. Auf weitere Fragen des Reichstagspra]ldenten Göring erklärt der Zeuge: Jh habe die bestimmte Ansicht, day Die sich erst nah links wendeten, als der Reichskanzler sih zum Wort gemeldet hatte. Den Umstand, daß die Schallplatte die Wort- meldung des Reichskanzlers nicht aufgenommen hat, erklärt der Zeuge damit, daß der Reichskanzler mit dem Rücken zum Plenum gestanden habe. Auf eine Frage Görings, ob von der Reihs- kanzlei aus der Wunsch ergangen sei, die Schallplatte zu vernichten, erwidert der Zeuge, daß ihm davon nichts bekannt sei. Er be- stätigt weiter, daß der Reichskanzler ausdrücklich die Worte ge- brauchi habe „Jch bitte ums Wort“ und erklärt gegenüber der Vorhaltung, daß weder ein Abgeordneter noch ein Schriftführer, noch der Reichsinnenminister diese Worte gehört habe, erx habe die Vorgänge mit besonders gespannter Aufmerksamkeit verfolgt. Auf eine Frage des Abg. Dr. Frank (Nat. Soz.) erklärt der Staatssekretär, er erinnere sih, daß der Reichstagspräsident bei der ersten Wortmeldung des Kanzlers eine abwehrende Hand bewegung gemacht habe. -— Reichstagspräsident rin g bezeich net es als ganz unmöglich, daß der Zeuge diese Beobachtungen gemacht habe und beantragt, im Plenarsaal einen Lokaltermin zu veranstalten. Abg. Ko ch (Nat. Soz.) erklärt, der Reichs- anzler habe selbst zugegeben, daß er bei der ersten Wortmeldung lediglih den Finger erhoben und erst bei der zweiten Wortmeldung etivas gesprohen habe. Der Staatssekretär habe also hier Dinge gehört, die der Reichskanzler selbst bestreite. Vorsißender Löbe erklärt, das müsse im Protokoll festgestellt werden. Nach seiner Erinnerung habe auh der Reichskanzler gesagt, daß er schon beim ersten Mal gerufen habe: Jch bitte ums Wort. Abg. Dr. Albrecht (Nat. Soz.): Bleiben Sie bei Jhrer Ansicht, daß sich der Reichskanzler sofort gemeldet habe, als der Reichstags- Pn sagte: Wir kommen jegt zur Abstimmung? Es ist aller- jeits beobahtet worden, daß der Reichskanzler erst veranlaßt worden ist, sih von seinem Play zu erheben, als der Reichsaußen- minister ihn wiederholt angestoßen hat. Auch der Reichsinnen- minister wollte zu diesem Zweck zum Reichskanzler gehen. Technisch ist die Wortmeldung in diesem kurzen Augenblick gar nit möglich, denn auch den beiden Herren kann der Gedankengang erst in dem Moment gekommen sein, als der Reichstagspräsident das Stichwort „Abstimmung“ aussprah. Staatssekretär: Jh glaube mich zu euinnern, daß der Reichsaußenminister den Reichskanzler irgendwie gedrängt hat, und ih glaube, daß das aber zu einem späteren Zeitpunkt war, vor der zweiten Wortmeldung oder im Zusammenhang mit der Uebergabe der Urkunde. Auf Fragen des Abg. Torglec (Komm.) wegen der Abmachungen zwischen Reichskanzler und Reichstagspräsident erwidert der Zeuge, er habe der Unterredung beigewohnt, und nah seiner Erinnerung habe der Reichstagspräsident gesagt, er würde für eine ruhige und ordnungsmäßige Durchführung der Debatte sorgen. Auf die weitere Frage über die Ausstellung der Auflösungsurkunde erklärt der Zeuge daß das Kabinett. über diese Vorgänge keine Aussage- enehmigung gegeben habe. Ueber die Vorgange im Aeltestenrat jagt dex Zeuge, er hatte den Eindruck, daß eine Aenderung der Tagesordnung mehreren Parteien nicht reht gewesen wäre. Von verschiedenen Seiten sei die Erwartung ausgesprochen worden, daß Widerspruch erfolgen würde. Auf eine Frage des Präsidenten Göring, wer denn eine solhe Erwartung ausgesprochen habe, erklärt der Zeuge unter stürmischer Heiterkeit: Jh glaube, das hat der Abgeordnete Torgler gesagt. Er exklärt weiter, daß sich der Abgeordnete Oberfohren dazu nicht geäußert habe. Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat.): Jh habe im Gegenteil gesagt, dab das ein gefährlicher Antrag ist und somit eine Warnung ausgestoßen. Jch habe gesagt: Da muß ih ja wohl in Fhrem Fnteresse Wider- spruch erheben. (Abg. Ersing [Zentr.]: Das haben Sie nicht gesagt.) Abg. Dr Hoegne r (Soz.): Am 16. Oktober 1919 ist die Re- ierung durch einen Beschluß ersucht worden, daß sämtliche von Intersuchungsausschüssen zu vernehmende Beamte von der Pflicht dex Amtsvershwiegenheit entbunden werden. Die Reichs- regierung hat dem zugestimmt. Sind Sie der Auffassung, daß sih dies auf die spateren Regierungen niht bezieht. Zeuge: Die gegenwärtige Reichsregierung hat die Aussagegenehmigung nicht erteilt. Der nationalsozialistishe Reichstagsabgeordnete Dreher, der dann als Zeuge vernommen wird, gibt an, er habe nux etwa zwei Meter vom Reichskanzler entfernt gestanden und habe sein Augenmerk besonders auf diesen gerichtet, weil Herr von Papen noch wenige Wochen vorher in Deutschland ganz unbekannt gewesen sei. (Heiterkeit.) Als die Worte des Präsidenten fielen: „Wir stimmen ab“, habe der Reichskanzler noch gesessen. Erst als von Torgler her der Ruf „Namentlich“ ertönte, habe sih der Reichskanzler erhoben. Fn diesem Augen- blick habe sih jedoch der Reichstagspräsident zu dem Rufer nah links gewendet gehabt. Dreher hatte den Eindruck, daß der Reichskanzler niht wisse, was vor sich gehe, denn Minister von Neurath habe ihn erst anstoßen müssen. Der nächste Zeuge Dr Hanfstaengel, der Referent Hitlers für die Auslands- presse, hat der Reichstagssipung auf der Publikumstribüne bei- gewohnt. Er sagt aus: Die zweite Hälfte der Sitzung ging in einem ziemlihen Tempo an, weil jedem klar war, daß eine Ab- timmung beabsichtigt und im Gange war. Die Regierung erhob lv erst, als schon eine Abstimmungsurne herumgetragen wurde. Fine wirklihe Wortmeldung von der Regierungsbank habe ih weder gehört noch sonstwie beobachtet. Das Erheben des Reichs- kanzlers habe ih als Wortmeldung nicht aufgefaßt. Auf die Frage des Abg. Göring (Nat. Soz.), ob er gesehen habe, daß das Dekret mit der Schüiftseite nah oben auf den Tisch gelegt worden sei, erwidert der Zeuge unter ne! ever” Heiterkeit, er sei nicht mit einem Fernrohr n die Tribüne gekommen, Fnhaltlih ast übcreinstimmend ist die Aussage des folgenden Zeugen chaub, des Privatsekretärs Adolf Hitlers. Ebenso wie Dr. Hanfstaengel bekundet Schaub auf eine Frage des Aba, Dr. Goebbels (Nat. Soz.), Herr von Papen habe, als er den Saal wieder betrat, die rote Mappe ostentativ auf den L gelegt, Der Zeuge, Ministerialobersekretär Probst aus tünchen, war aleidfalls Besucher der Publikumstribüne. Er ist der Mei- nung, die erste Wortmeldung des Reichskanzlers habe man vom Präsidium aus gar nicht sehen können. Sie bi auch erst sehr spät erfolgt. Das habe ex au gleih zu seiner Umgebung auf der Tribüne geäußert. Ferner habe er unmittelbar nah der Sißung eine Postkarte an vot Frau geschrieben des oper Herr von Papen habe soeben ein Mißtrauensvotum bekommen, aber er sei selbst [huld daran. Der Zeuge überreicht diese Karte im Original. Der Reichstagspräsident habe den Reichskanzler un- möglich sehen können, da der Präsidentenstuhl bedeutend überhöht stehe. Auch habe Herr von Papen weit rechts gestanden, während der Reichstagspräsident durh den dauernden Lärm der Kommu- nisten genötigt gewesen sei, nah links zu shauen. "Zum N betont der Zeuge: Jh gehöre keiner Partei an, i bin Beamter, ih Habe meine Jnformationen auh nicht aus der Presse geholt, denn ih war damals einige Tage in Berlin. Zeuge Journalist Walter O ehm e verliest den von ihm ver- aßten Reichstagsbericht, in dem es heißt: „Reichskanzler von Z3apen versucht, sih von seinem Play zu erheben, und bittet um das Wort. Der Reichstagspräsident verweigert es ihm mit der Begründuag, daß es zu spät sei, da man sich in der Ab- srimmung befinde.“ Der Zeuge erklärt auf Fragen weiter, der Kanzler habe sih ziemlich zögernd und langsam in dem Augen- blick erhoben, als der Saß des Reichstagspräjidenten gefallen war: „Wir kommen jeßt zur - Abstimmung.“ Er hat keine Beobachtung gemacht, daß der Reichskanzler durch den Reichsaußenminister aufgefordert wurde, sich zu erheben. Er hat auch nicht gehört, daß der Reichskanzler bei der Wortmeldung fich irgendwie äußerte.

und Staatsanzeiger Nr. 228 vom 28, September 1932. S, 4

Zeuge Redakteur Dr. Paul Friedländer sagt im wesent- lihen aus: Jch habe Papen und Göring genau benbachiet. Fch erwartete, daß der Kanzler sih sofort zum Wort melden würde. Das tat er niht. Als Göring fagte: „Wir stimmen ab“, gab sich der Kanzler einen kleinen Ruck. Dann kam der Ruf von Torgler: „Namentlih.“ Göring sah auf Torgler und wiederholte: „Namentlihe Abstimmung.“ Jn diesem Augenblick erhob sich der Kanzler, stand einen Augenblick und gab dann ein Zeichen mit der Hand. Eine wörtlihe Meldung des Kanzlers hat auh dieser Zeuge nicht gehört. Als weitere Zeugen werden einige Besucher der Publikumtribüne vernommen. Der Arbeiter Ra pp erklärt, er habe sich auf der Tribüne zunächst mit einem Nazi gestritten und gesagt: Jhr toleriert ja doch Papen. Da ertönte plöblih von der Linken der Ruf: Schluß mit der Fnstruktions- stunde! Göring habe dann die Sißung eröffnet und festgestellt, daß die Abstimmung vorgenommen werde. Herr Papen habe sich darauf wie ein Schüler in der Schule mit dem Finger gemeldet. Von oben habe das direkt wißig ausgesehen, und auf dex Tribüne habe man Papen lächerlich gemacht, was der Situation angepaßt gewesen sei. Darauf sei jo ein Glaßkopf aufgestanden und habe mit dem Präsidenten gesprochen. Nach der Auffassung des Zeugen hatte aber die Abstimmung {hon begonnen. Der Zeuge erklärt dann noh, der Kanzler hätte doch wissen müssen, wie die Dinge laufen, und sich längst zum Wort melden können. Er könne sih doch niht immer auf Gott verlassen. Göring ist vorgeworfen, daß er Papens Wortmeldung ignoriert hat. Troßdem ich, so er- flärt der Zeuge, Jhrer Partei niht angehöre, möchie ih das be- streiten. Denn Göring hatte wohl gar niht den Mut dazu, sonst hätte Frick nicht die Pause eintreten lassen. Fch hatte den Ein- druck, wenn Papen in einem Geschäft angestellt gewesen wäre, hätte man ihn als ungeeignet entlassen. Vorsißender Löbe weist darauf hin, daß dies über den Rahmen der Zeugenaussage hinausgehe. Abg. Schch midt - Hannover (D. Nat.) fragt, ob und von wem der Zeuge "instruiert sei. Der Zeuge bestreitet jeglihe Jnstruktion. Ein weiterer Zuhörer, Zeuge Horch, verliest ein eigenes Protokoll über die Reihstagsstzung. Darin heißt es, daß der Reichskanzler, als er im Saal erschien, demon- strativ die rote Mappe hohhob. Sein Lächeln sei reihlich höhnisch gewesen, als habe er sagen wollen: Das kann ih und was könnt Fhr! Präsident Göring sei noch dabei gewesen, die Abstimmung anzuordnen, als von den Kommunisten der Zuruf „Namentlich“ ertönte. Göring und seine Schriftführer hätten s{hnell den Kopf nah links gewendet, und in demselben Augenblick sei der Reichs- kanzler aufgesprungen, um sich zum Wort zu melden. Präskdent und Schriftführer hätten dies übersehen. Nach Verlauf einiger Sekunden habe der Reichskanzler rash aus der Mappe ein Schrift- stück genommen und dem Reichstagspräsidenten auf den Tisch ge- legt. Der Präsident habe dies Dokument umgewandt, Er habe daraus geschlossen, daß es mit der Schrift nah unten lag. Der Zeuge fügt hinzu, er könne niht annehmen, daß die Schrift- führer und der Präsident absihtlih den Kopf nach links gewandt hätten, Denn unter den Schriftführern habe sich auch derx deutsch- nationale Direktor Laverenz befunden, der so etivas dem Reichs- kanzler niht antun würde. Der nationalsozialistishe Schrift» führer Kaufmann bekundet, daß die Abstimmung nah seiner Auffassung eine geschlossene Handlung sei. Es sei die Pflicht eines Abgeordneten und auch der Regterung, sih in einer Weise zum Wort zu melden, die es dem Präsidenten ermöglicht, zu erkennen, daß das Wort gewünscht wird. Vor Eröffnung der Ab- stimmung sei vom Prästdium nicht ersichtlich gewesen, daß der Reichskanzler das Wort wünschte. Der deutshnationole Schrift- führer Laverenz habe dem Kanzler am nächsten gesessen, und seine Pflicht wäre es „gewesen, wenn er eine Wortmeldung bemerkt hätte, j aufmerksam zu machen. Damit schließt die Beweisaufnahme. Nach einer Pause soll in die Beweiswürdigung eingetreten werden, Ferner soll über einen nationalsogialistishen Antrag Beschluß gefaßt werden, den Zeugen Haunis zu vereidigen. Nachdem nah Ablauf der Pause dite *itdffentlihe Sitzung des Ausschusses wieder eröffnet worden war, wurde allgemein der Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Arbeiten des Ausschusses noch heute zum Abschluß zu bringen. Funfolgedessen wurden auch alle Anträge auf Vereidigung von Zéugen fallen gelassen und der Ausschuß trat in die Beweiswürdigung ein. Zunächst beantragten die Kommunisten, daß der Auss w beschließen wolle, daß die Beschlüsse des Reichstags über die 2 atte der kommunistischen Anträge (118 und 119) auf Aufhebung der Notverordnung sowie auf Entziehung des Vertrauens recht3wirksam seien. Außer- dem verlangt der kommunistishe Antrag das unverzügliche Er- scheinen der Reichsregierung voc dem Ausshuß sowie die Außer- kraftsezung der ber und die 5 vom 4. September mit Wirkung

den Reichstagspräsidenten

vom 12. September und die Zurückziehung der auf Grund dieser Notverordnung bereits getroffenen Maßnahmen. Fn der Ab- stimmung fand der erste Teil des Antrags über die Rehtswirksam- keit des Reichstagsbeschlusses über die kommunistishen Anträge lediglih die e der Äntragsteller. Gegen diesen ersten Teil stimmten Deutschnationale, Zentrum, Bayerische Volkspartei und Sozialdemokraten, während sih die Nationalsozialisten der Stimme enthielten. Der andere Teil des Antrags wurde zurück- gestellt. E wurde in der Aussprache ferner ein S: nationaler Antrag, der besagte, daß nach den Feststellungen des Ausschusses die in der Sibung vom 13. September zur Rechts- und Tatsachenlage abgegebenen Erklärungen der Regierung als richtig erwiesen find Es steht G fe heißt es weiter in dem Antrag —, daß dem Reichskanzler geschäftsordnungs- und ver- fassungswidrig in der Reichstagssizung vom 12. September das Wort versagt worden ist. Abg. Toxrgler (Komm.) erklärte im Verlaufe der Abstimmung, daß er sich an den nun folgenden Anträgen, die er mit KapitulationsSanträgen bezeichnete, niht mehr beteiligen werde. Mit den Stimmen der Nationalsoztalisten, des Zentrums und des Vertreters der Bayerischen Volkspartei wurde dann gegen die Stimmen der Deutschnationalen ein auf Wunsch des Abg. Wegmann (Zentr.) erweiterter Antrag des Abg. Dr. Frank I1 (Nat. Soz.) angenommen, der folgenden Wortlaut hat: „Der Ausschuß stellt auf Grund der Beweisaufnahme im Üntersuhungsaus\chuß zu den: Reichstagssißzungsvorgängen vom 12. September 1932 fest: 1. Der Reichskanzler von Papen hat sich erst zum Wort gemeldet, nachdem die Abstimmung vom Reichstags- S bereits eröffnet worden war.“ Das Verhalten des Reichstagspräsidenten entsprah sowohl der Reichsverfassung wie der Geschäftsordnung des Reichstags. Der Reichskanzler hätte die Möglichkeit gehabt, sich rechtzeitig zum Wort zu melden. 2. Aus den Ausführungen des Reichskanzlers als Zeuge in Verbindung mit einer im Aus\huß abgegebenen Erklärung des Führers der deutsch- nationalen Fraktion ergibt sih für den Ausschuß die Feststellung, daß die Reichsregierung unter allen Umständen entschlossen wac, den Reichstag noch vor der Abstimmung über die Aufhebung von Not- verordnungen und Mißtrauensanträgen zur Auflösung zu bringen.“ Jn der Abstimmung folgte nun ein sogialdemokrati}/her Antrag, der verschiedene Feststellungen zum Ziel hat. Angenommen {vu'cden zunächst folgenee zwei Punkte: „1. Absicht des Reichs- kanzlers war es, jeine Regierungserklärung abzugeben und die Debvatte stattfinden gu lassen, aber vox einex Abstimmung über Anträge auf Aufhebung der Notvecordnung und Mißtrauens- anträge die Auflösung des Reichstags herbeizuführen. 2. Da dem Antrag des Abg. Torgler (Komm.) auf sofortige Vornahme der Abstimmung ohne Becatung zuerst niemand widersprach, er- fannte der Reichskanzler die Möglichkeit, daß sofort abgestimmt werde.“ Abgelehnt wurden der dritte und vierte Punkt: „Die auf Antrag des Abg. Dr. Fcick beschlossene Unterbrechung der Sißung gab dem Reichskanzler die Möglichkeit, die Auflösungsverfügung herbeizuschaffen. Troßdem der Reichskanzler hiecnach mit der Möglichkeit sofortiger Abstimmungen rechnete, hat er sih weder während der Sißungspauje, noch bei Ecöffnung der Sißung zum

Wort gemeldet, sondern erst im Beginn der Abstimmung, weil er auf Grund seiner Besprehungen mit dem Reichstagspräsi- denten eine Abstimmung nicht füc bevorstehend hielt.“ Mit der Abstimmung über den folgenden Punkt wurde die über dew zweiten Teil des deutschnationalen Antrags verbunden. Lebterevo lautet: „Die Aufösung des Reichstags wurde mit der Ueber4- reihung dec Auflösungsorder an den Reichstagspräsidenten rehts- wirksam.“ Der sozialdemokrätishe Antrag lautet: „Die Aufs lösungsurkunde ist dem Reichstagspräsidenten übergeben worden. Die Auflösung ist im Augenblick der Uebergabe wicksanm ge- worden. Die danach zu Ende geführten Abstimmungen sind staats rechtlich unwirksam. FJhre politishe Bedeutung bleibt be- stehen.“ Für diesen Antrag stimmten die Sozialdemokraten, die Deutschnationalen, das Zentrum und dec Vertreter der Baye- rishen Volkspartei, dagegen stimmten die Nationalsozialisten und die Kommunisten, wodurch der Antrag abgelehnt wurde, Die Beteiligung der Kommunisten an der Abstimmung, die von diesen in Anbetraht des Stimmenverhältnisses als notwendig erachtet ivurde, wurde mit allgemeiner Heiterkeit quittiert. Abg. Obe r- fohren (D. Nat.) erklärte, daß sich die Zustimmung seinec Freunde mcht auf den lebten Saß beziehe, daß die politishe Be- deutung der Abstimmungen bestehen bleibe. Angenommen wurde ¡chließzlich der leßte Punkt des soztialdemokratishen Antrags: „Un- beschadet dieser Feststellungen hält der Ausschuß an dec schon ant 13. September 1932 beschlossenen Auffassung fest, daß die Auf- lösung des Reichstags vom 12. September 1932 dem Sinn und Geist der Reichsverfassung widerspricht.“ Ferner wurde ein kom munistishec Antrag folgenden Wortlauts angenommen: „Die Notverordnung vom 14. Funi 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben.» Die Notverordnung Uber die Einseßung von Sondergerichten ist mit sofortigec Wirkung aufzuheben, ebenso sind aufzuheben die bisher von den Sondergerichten verhängten Urteile.“ Für den Antrag stimmen die Nationalsozialisten und Kommunisten. Abg. Wegmann (Zentr.) gab hier die Erklärung ab, daß er und seine Freunde sih bei allen Anträgen auf Aufhebung von Notverordnungen der Stimme enthielten, weil sie entsprehend ihrer bisherigen Haltung daran festhielten, daß der Ausshuß nicht das Recht habe, die Aufhebung von Notverordnungen mit der in Artikel 48 vorgesehenen staatsrehtlihen Wirkung zu verlangen. Mit den Stimmen der Nationalsozialisten, Sozialdemokraten und Kommunisten wurde folgender Antrag des Abg. Dr. Frank Il[ (Nat. Soz.) angenommen: „Der Reichspräsident wolle die Not- verordnung zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 aufheben.“ Auch ein sozialdemokratisher Antrag fand Annahme; er lautet: „Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4, September 1932 und die auf Grund dieser Verordnung erlassene Verordnung zur Vermehrung und Er- haltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 sind außer Kraft zu seven.“ Jeßt wurde mit den nationalsozialistischen, fommunistishen und sozialdemokratishen Stimmen ein fkom- munistisher Zusaßantrag angenommen, der dahin geht, daß alle auf Grund dieser Notverordnungen bereits getroffenen Maß- nahmen zurückzuziehen sind und daß ferner die Reichsregierung unverzüglich vor den Ausschuß zu erscheinen habe, Mit den Stimmen der Kommunisten und Sozialdemokraten wurde noh ein kommunistisher Antrag angenommen, der mit sofortiger Wir- kung die Aufhebung der Notverordnung vom 19. September und die Rückgängigmachung der Zollerhöhungen für Heringe fordert. Bei der Gegenprobe wurden keine Stimmen dagegen abgegeben. Fn der der Abstimmung vorangegangenen Aussprache erklärte Abg. Dr. Frank Il (Nat. Soz.), daß der Ausshuß bereits früher durch Beschlußfassung festgestellt habe, daß die Plenar- abstimmungen Uber die kommunistishen Anträge rechtswirksam eien. Es habe nah seiner Auffassung keinen Zweck, früher ge- lee Beschlüsse zu wiederholen. Abg. Wegmann (Zentr.) erklärte, auf Grund der Zeugenaussagen, insbesondere auch der des Reichskanzlers, die Ueberzeugung gewonnen zu haben, daß die Wortmeldung des Reichskanzlers erfolgte, als die Abstimmung bereits begonnen habe. Es sei daher durchaus verfassungs- und esczäftsordnungsmäßig gewesen, daß dem Reichskanzler nach Bertun der T nicht mehx das Wort erteilt wurde. Es müsse festgestellt werden, daß die Reichsregierung entschlossen gewesen sei, den Reichstag vor Beginn der Abstimmung auf zulösen und den Reichstag somit an der Ausübung verfassungs- mäßiger Rechte zu hindern. Wenvy der Reichsinnenminister, der der Verfassungsminister sei, die Art der Auflösung für den Geist und Sinn der Verfassung entsprehend erachte, jo müsse damit gerehnet werden, daß jeder neugewählte Reichstag aufgelöst werden könne, ohne daß eine sachlihe Beratung stattfinde. Dieser Auffassung müsse man scharf widersprechen. Abg. Schmidt- Hannover (D. Nat.) führte zur Begründung seines Antrags aus, seine Partei habe über die Kompetenzen des Ausschusses und die Bedeutung seiner Verhandlungen grundlegend andere Aufs- fassungen als die Mehrheit, sie sei der Meinung, und die Taits achen geben ihr recht, daß die Mehrheitsentshließungen dieses Ausschusses angesichts des tatsählihen Ablaufs der Dinge nur eine recht untergeordnete Bedeutung haben. Der Reichskanzler abe, wie die Zeugenvernehmungen ergeben hätten, sih zu einem eitpunkt zum Worte gemeldet, wo ihm unter allen Umständen das Wort hätte erteilt werden müssen. Die Rechtslage sei klar, die Tatsachen gingen über den Ausshuß hinweg. Abg. Dr. Pfleger (Baye. Vp.) äußerte die Auffassung, es sei kein Beweis dafür erbracht, daß der Reichstagspräsident absichtlich eine Wortmeldung des Kanzlers vor der Abstimmung ignoriert ätte. Die Wortmeldung des Kanzlers sei als verspätet anzu- fiber Es sei vorher hinreichend Gelegenheit „gewesen, diese Wortmeldung einwandfrei anzubringen. Jm übrigen müsse festgestellt werden, daß der Reichstag aus demselben Grunde nur einmal aufgelöst werden könne. Allerdings sei mit der Ueber- reihung des Auflösungsdekrets an den Reichstagspräsidenten die Auflösung formell vollzogen. Daraus folgere, daß die nachher erfolgende Abstimmung staatsrehtlich keine Wirksamkeit habe. Damit war die Tagesordnung erledigt. Ueber eine weitere Sißung wurde nichts bestimmt. i

Nummee 41 des Reihsministerialblatts (Zentral- 6latt für das Deutsche Reich), herausgegeben vom Reichsministe- rium des JFnnern, vom Freitag, den 23. September 1932, hat folgenden Fnhalt: 1. Konsulatwesen: Exequatur- erteilung. Erlösben einer Exequaturerteilung. 2. Stener- und Zollwesen : Verordnung über die Neuregelung der ört- lihen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes- inanzamts. Magdeburg. Verordnung über Aenderung des ciles IIT der Anleitung für die Zollabfertigung. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teiles IIl der Anleitung für die Zollabfertigung. 2. Ver- kehrswesen: Ausfertigung der Beförderungspapiere im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlih für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin-Stegliß. : Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 82.

Sechs Beilagen : (einshl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

Erste Beilage

M R ReichZSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger L. .

Berlin, Mittwoch, den 28. September

1932

Getreidepreise an deutshen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 19. bis 24. September 1932 für 1000 kg in Reihsmark.

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Statistik und Volkswirtschaft.

Marktorte

Handelsbedingung

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(frei Berlin) März

ab brauns{chweigische Station . ...., frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. 15 t Frachtlage Chemniß in Ladungen von 10—15 & Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dort- mund in Ladungen bon 154 ...., waggonfrei äh. Versandst. b.Bez. v. mind. 10t frei Waggon Duisburg . . ab Station . . . . . . . . . 6 6 J ab thüringische Vollbahnstation bei Abnahme Von Mindellens 10 6 «o waggonfrei Essen bei Abnahme von Waggon- E n B C os â-o Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack .. ab ostthüringische Verladestation . « . « T D 4 eo ia 00-6 Ko netto, frei MeS bei Abnahme v. mindestens 15 t frahtfrei Hamburg . . « « « frei Fäbrzeug Hamburg, unverzollt!) , a0 Man PDeTME Ot . v aao oe waggonweise, Frachtlage Karlsruhe ohne Sack Großbandelêpreise waggonfrei Kassel o. Sack ab bolst. Station bei waggonweisem Bezug L T C O S LOCO E «a a 6 «5 ab niederrheinische Station . . VIOMDE Mate Sea o 6% netto, ab Stationen des Magdeburger Be- zirks bei Abnahme von Waggonladungen loco Mainz E E netto, waggonfrei Mannheim bei Waggon- bezug ohne Sack E Großhandelseinkaufêpreise waggonweise ab füdbayerische Verladestation . G Â Großhandelseinkaufspreijse ab nordbayerische Station. . i Großhandelspreise- waggonfrei ab vogtländ. Verladestation . - . 9: T6 S 68D . waggonfrei Stettin ohne Sack . . . . ., Großhandelspr. waggonw. ab württbg. Station Pa Bn e p a Es Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab

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215,0 213,8 200,0 216,0 204,0 214,9 206,0 222,5 205,0 209,0 214,8 s) 210,6 209,0 ?) 203,9

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Preise für ausländishes Getreide, cif Hamburg 2), De

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180,0 180,0F7)} 160,0 187,5 186,0 82) 209,0 _—_—

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176,341)

143,0 132,0 164,0 9)

167,5 11) 135,0 172,5 18) 140,0 133, 165,0 145,0 135,0 128,0 143,0 146,3

147,0

165,0 19)

145,0 145,0

150,0 116,0 120,0 130,5

137,8 135,0

125,0

P

Gerste

Western II (Ver. Staaten

) La Plata

Manitoba (Kanada)

U

IV

”| (Ver. Staaten)

Hardwinter IL Ñosafs

Barusso

La Plata

(Argentinien)

Donau

(rufs.)

Hafer La Plata

TOAL

928 | 906 | l =

a 4 89,8

89,6

66,6

*) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. !) Scheine, die zur Einfuhr zollbegünstigter

Gerste berechtigen, werden. von der D. G. H. gegenwärtig nicht ausgegeben.

ine Einfuhr ausländischer Gerste zu Futterzwecken kommt daher

gur Zeit kaum in Frage. *) Notierungen für Abladung (im Verschiffungshafen) im laufenden Vonat. ?) Rheinischer, 4) Industrie- gerste, 5) Futter- und Industriegerste. ®) Sommerweïizen, ?) Gute, *) Sächsisher, *) Neuer Ernte 139,0. 19) Westfälischer. 11) Ostfriesisher. ?) Sächsische. 8) Ostseehafer. 1) Sommergerste für Futterzwecke. 15) Ausländische Futtergerste ver-

schiedener Herkunft. ") Geringere (Sortier-) Gerste. "? 21) Inländische und ausländische zollbegünstigte. *) Gute

Berlin, den 27. September 1932.

Weißer. "): Neuer Ernte. ") Neuer Ernte 138,0. ittelsorte, 8) WürttembergishWßer. 24) Rheinhessische.

Statistisches Neihsamt. J. V.: Dr. Plagtzer.

) Mittlere.

Kartoffelpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 19. bis 24. September 1932.

o

Marktorte 1)

Handelsbedingung

Notie- rungen 2) we

Speisekartoffeln RM für 50 kg

iße

rote

gelbe

gan artossein RM

für 90 kg

Handel und Gewerbe, Berlin, den 28. September 1932,

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,

Telegraphische Auszahlung.

27. September Geld Brief 0,904 0,908 3,796 3,804 2,008 2,012 1009 1011 14915 14955 14535 14575 4209 4217 0,308 90,310 1198 1.743

28, September Geld Brief 0,900 0,904 3,796 3,804 2,008 282,012 1,009 1,011 14,90 14,94 14 52 14,56 4209 4,217 0,304 0,306 a6 L749

169,13

2,587

Buenos- Aires E s is Fstanbul. . E 4 c E

1 Pap.-Pefs. 1 kanad. § {1 türk. Pfund 0 1 ‘en p „12 agypt. Pfd. «11S

„18S

1 Milreis

1 Goldpeso

London . « New Vork Nio de Janeiro Uruguay . „. Amsterdam-

Rotterdam . E Brüssel u. Ant-

At Bucarest. . Budapest . « « E e606 Helsingfors . . Italien . . « .| 100 Ure Jugoflawien. . | 100 Dinar Kaunas, Kowno | 100 Litas Kopenhagen . . | 100 Kr. Lissabon und

Oporto . 100 Escudos » E 100 Kr. Paris . „… « . 100 Frs. Prag - « » « « «| 100 K&

Neykjavik (Island) 100 isl. Kr. 100 Latts

B A

Schweiz 100 Frs.

Sofia « + « « « | 100 Lewa 100 Peseten

Spanien. «. Stockholm und 100 Kr. 100 estn. Kr.

Gothenburg. 100 S C illing

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengs 100 Gulden 100 Fmfk.

169,47

169,13 2,993 G

2,5987

169 47 2,593

58,45 2523

58,34 2,014

98,46 2,023

81,98 6,266

21,635 6,306

41,96

95 R2 (9,093

81,82 6,254

21,595 6,294

41,88

nr, 97 (9,04

81,98 6,276 21,635

3,24 Ta.38 16,52 12,485

65,82 79,88 81,27 3,063 34,48

74,75

110,81 92,09

461

110,59 51,95

AusländischGe Geldsorten und

Tallinn (Reval,

Estland). .

A 11059 11058L Wien

91,99 952,09

Banknoten.

27. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4185 4,205

4,20 4,20 0,855

| 28. September | Geld Brie! Sovereigns . .|) Notiz 20,38 20,46

j f 16,16 16,22

20 Frcs.-Stüe | für Stüd 4185 4,205

Gold-Dollars . Amerikanische: | 1000—5 Doll. |1#§ 2 und 1 Doll. |1§ Argentinische „| 1 Pay.-Peso Brasilianische . | 1 Milreis Canadische… . . | 1 kanad, É a7 Englische: große| 1 £ 14,4 u. darunter | 1 £ 14,4 Türkische. . . „| 1 türk. Pfund 1,9 Belgische. . « | 100 Belga 58,1 Bulgarische Dänische . Danziger . « Estnische . Finnische. .

Holland ische

4,22 4,22 0,875

3,79 14,599 14,959

2,0L 98,4L

4,20 4,20 0,85

O f

09 2 S J O D

4d 14,495 14,495

1,99 2 58,17

75,30 7506 75,35 31,96 81,64 81,96 6,23 6,20 6,24 16,50 16,44 16,50 169,44 168,76 1693,44 21,62 2154 21,62 2L71f 21,79 6,23 6,27

p s

D ck H C9 Ov bunt pf p C

N _— A)

100 Lewa -— 100 Kr. 75,0 100 Gulden 81,6 100 eftn. Kr. 100 Fmf. 6,19 100 Frs. 16,44 100 Gulden | 168,76 100 Lire 21,54 100 Lire 21,714 100 Dinar 6,25 1090 Lats dies _— 100 Litas 41,62 41,67 41,83 100 Kr. 73,00 73,00 73,99 100 Swilling, 100 Schilling —— e

7 8 8 9 3 0 4

olländische . Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawoische . Lettländische . Litauishe ... Norwegische « . Oesterreich. : gr. 100S(. u. dar. Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische . . Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische *). . T\checho - |low. 9000 1u.1000 K, 500 Kr. u. dar. | 100 K& Ungarische ._. .| 100 Pengö

*) nur abgestempelte Stücke. f) Nur teilweise ausgeführt.

100 Let

100 Le:

100 Fr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 K

2,46 2,44 74,43 80,93 80,93 34,28

12,37 12,37

9,46 2,44 74,47 80,91 8091 34,28

12,37 12,37

2,48 2,46 T4,7T7 81,23 81,23 34,42

12,43 12,43

A V erlin P Bonn E Ÿ Breslau} .

rankfurt a. M. {f

leiwig {F Hamburgf arlsrube+ Ks cs Molnt . « »

Magdeburg {F

München , « Nürnberg . Stettin{) « Worms Würzburg

Erzeugerpreise waggonfrei märk, Station Erzeugerpreise ab Verladestation Erzeugerpreise ab Erzeugerstation

frachtfrei Gleiwiß . waggonweise Frachtlage Karlsruhe

Erzeugerpreise frei Bahnstation . . .

bahnfrei Worms «jo s Erzeugerpreise frei Bahnstation « « s

Großhandelspreise Frachtl. Frankfurt a. M. b.

Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstatioa «

Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station

Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug Greßhandelépr. frachttr. Köln. Bahnstat. i. Waggonlad. v. 15k o. S. Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station ohne Sack

Erzeugerpreise frei Bahnsiation » « « « « 5

Wa

Erzeugerpreise ab Erzeugerstation . „. - o

20, 24. 19, 22. 19. 20. 23. 22, 21, 24. 20. 23. 19,—24. 24. 22. 20. 23. 23. 20. 24,

ggonbezu

20e oov o

2 ck.-S S ckck S

pak dund pu

_-

20. , 19. 22, 1,29

1,00 1,50

&æll1l

1,40 1,10 1,60 2,20 8)

V

1,85 1,40 s) 1,85 5) 1,10 1,70 1,70 1,25 7)

1,60 9) 2,35 19) 1,38 11) 1,50 12) 1,75 1,30 19) 1,63 1,51

0,078 4 0,068 9)

1,05 18) 0,075 15)

i 1) An den mit f bezeiGneten Märkten amtliGße Börsennotierungen; an den mit {f bezeichnefken Märkten amtliche Notierungen der !Landwirtschaftskammer, der Handelskammer oder des Magistrats; an den übrigen Märkten nihtamtliche Preisfeststellungen (Notierungen oder durch Umfrage). ?) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ?) Odenwälder Blaue 1,295. ) Je Stärkeprozent, frei Fabrik; für Stüßzungskäufe einer begrenzten Menge zur Herstellung von (110000 t) Kartoffelfloken 0,09,

6) Nheinishe Industrie. ®) Je S

tärkeprozent, ab Verladestation.

Für Stüßungskäufe trei Fabrik 0,09 (vergl. Anm. 4). ?) Industrie

Sulinieren und Erstlinge 1,65. 8) Frühkartoffeln. ®) Industrie; lange 1,70; Buntfköpfige 2,60. 1°) Rheini|he Industrie I, Qualität) TI, Qualität 2,25; norddeutsche Industrie I. Qualität 2,30; rheinhessische und. pfälzishe Böhms 2,20; norddeutsche Nieren 2,90; rheinische) Nieren 3,10. 1) Industrie; runde Sorten 1,23, 12) Industrie 1,60, 8) Feldkartoffeln. 1) Auch für Jndustrie. *— ) Je

Stärkeprozent.

Berlin, den 27. September 1932,

Statistishes Reichsamt. F. V.: Dr: Platzer. -

D Dei En Auszahlungen.

Warschau « « . | 100 Z1. 41,10 §00 Posen . . « «100 Zl. 47,10 47,30 Kattowiß . 1100 Zl.

47,10 47,30 Polnische

47,10 47,10 47,10

47,30 47:30 47:30

Notennotierungen.

[10031 [4690 47,30 [ 46,90 47,30

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Nuhrrevier: Am 27. September 1932: Gestellt 14 343 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotterung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz \tellte sih laut Berliner Meldung „W. T. B.“ am 28, September auf 57,26 4 (am 27. September auf 57,50 A) für 100 kg.

Berlin, 27. September. Preisnotierungen für Nahrungs mittel. ŒEinkaufspreise des Lebensmitteleinzele handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert dur öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie- und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengrauven, grob 32,00 bis 33,00 46. Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 4, Gerstengrütze 27,00 bis 28,00 .4, Haferflocken 32,00 bis 33,00 4, Hafergrüße, gesottene 35,00 bis 36,00 .#, Noggen- mehl 0—70 9% 26,50 bis 28,00 4, Weizéngrieß 39,50 bis 40,50 4,

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