[55754].
Elbschchloß-Brauerei
Nienstedten.
Das in den Aufsichtsrat entsandte Mit glied unseres Betriebsrats, A. Reiger, ist infolge Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neu in den Aufsichtsrat entsandt ist das Betriebsrats- mitglied Brauer Georg Beyer aus Ham burg. Der Vorstand.
[56037],
Brown, Boveri & Cie., Aftien-
gesellshaft, Mannheim.
Wir laden die Aktionäre unserer Ge sellschaft zu der am 27. Oktober 1932, vormittags 1014 Uhr, im Parkhotel in Mannheim stattfindenden ordent- lichen Generälversainmlung ein.
Tagesordnung :
1. Vorlage des Geschäflsberichts für das Geschäftsjahr 1931 und Bericht des Vorstands über das Erfordernis einer Kapitalherabsezung wegen Aende- rung des Vermögensstandes der Ge sellschaft.
. Beschlußfassung über
a) Einziehung von uom. Reichs- mark 1 000 000,— zur Verfügung der Gesellschaft stehender eigener Aktien nach den Vorschriften über die Kapi- talherabseßung in erleihterter Form mit Wirkung auf den 31, 12, 1931 und Verwendung des hierbei ge- wonnenen Betxages.
b) Ermächtigung des Aufsichtsrats zur entsprehenden Aenderung der Fassung des § 4 der Satzung.
. Vorlage und Genehmigung der ge- mäß den Beschlüssen zu 2 der Tages- ordnung aufgestellten Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1931, die gleichzeitig den um den aus der Kapitalherab- seßung gewonnenen Betrag ermäßig- ten Verlust ausweist. Beschlußfassung über den Verlust.
. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
. Beschlußfassung über die Festseßung etivaiger Aendexungen der §§ 6 und 8 der Sahßungen über Zusammen seßung und Bestellung des Aufsichts rats und der Vergütungen an die Aufsichtsratsmitglieder,.
. Neuwahl des Aufsichtsrats gemäß Art, VIlIT der Verordnung des Reichs- präsidenten über Aktienreht usw. vom 19. 9. 1931,
7, Wahl von Bilanzvyrüfern.
Die Aktionäre, die an der Generalver- sammlung teilnehmen wollen, müssen ge- mäß § 7 der Sabungen spätestens drei Werktage vor dex Generalversammlung, also bis spätestens 24. Oktober 1932, ihre Aktien oder im Falle derx Hinterlegung der- selben bei einem Notar die Bescheinigung vor Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft in Mannheim-Käfertal oder bei einer der nachfolgenden Stellen inner- halb der üblichen Geschäftsstunden hinter- legen:
in Berlin : bei dem Bankhause Mendels-
sohn & Co., : bei der Deutschen Bank und Disconto-
Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, bei der Reichs-Kredit-Gesellschast,
Aktiengesellschaft, bei der Commerz- und Privat-Bank
Aktiengesellschaft ;
in Frankfurt a. M. : bei der Deutschen
Bank und Disconto-Gesellschaft
Filiale Frankfurt a. M., bei der Dresdner Bank in Frankfurt
a. Main, bei der Metallgesellschaft Aftiengesell-
schaft, bei dem Vankhause Jacob S. H.
Stern, bei der Mitteldeutschen Creditbank,
Niederlassung der Commerz- und
Privat-Bank Aktiengesellsck;aft;
in Leipzig : vei der Allgemeinen Deut-
schen Credit-Anstalt, bei der Deutschen Bank und Disconto-
Gesellschaft Filiale Leipzig, bei der Dresdner Bank in Leipzig, bei der Commerz- und Privat-Bank
Aktiengesellschaft Filiale Leipzig;
in Ludwigshafen a. Rhein : bei
der Deutschen Bank und Disconto-
Gesellschaft Filiale Ludwigshafen
a. Rhein, bei der Dresdner Bank Geschäftsstelle
Ludwigshafen a. Rh.;
in Mannheim : bei der Deutschen Bank
und Disconto-Gesellschaft Filiale
Mannheim, bei der ‘Dresdner - Bank
Mannheim, bei der Commerz- und Privat-Bank
Aktiengesellschaft Filiale Mann-
heim, bei der Gesellschaftskasse;
in Saarbrüdcken : bei Gebr. Röchling,
Bank.
Die Hinterlegung is auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu- stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie __ bei anderen Bankfirmen bis zur Beendi- * gung der Generalversammlung im Sperr- depot gehalten werden,
Die notarielle Bescheinigung muß die Stückzahlquittung und die Nummern der hinterlegten Aktien sowie die Bestätigung enthalten, daß die Stücke bis zum Schluß der Generalversammlung bei dem Notar in Verwahvung bleiben. Nach rechtzeitiger Hinterlegung einer solchen Bescheinigung erhält der Hinterleger eine Quittung darüber und,Eintrittskarte.
Mannheim, den 6. Oktober 1932. Der Aufsichtsrat der Brown, Boveri
«& Cie., Aktiengesellshaft.
Altona=-
Filiale
Erste Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 8. Oktober 1932, S. 4,
[56042].
Gas- und Elektricitätswerke Bolchen A,-G.
Einladungzur Generalversammlung
unserer Gesellschaft auf Mittwoch, deu
9.Novembver 1932, mittags 11"/Uhr,
im Geschäftslokal der Firma, Bremen,
Langenstraße 139/140,
Tagesordnung:
1, Vorlage der Goldmarkeröfsnungs- bilanz per 1, Mai 1924 sowie des Prüfungsberichts.
Genehmigung dieser Bilanz,
Umstellung des Grundkapitals von 80 000 M auf 16 000,— RM durch Herabseßung des Nennwerts der Aktie von 1000,— f auf 200,— RM.
. Aenderung des §3 des Statuts ge- gemäß Ziffer 1 der Tagesordnung (Höhe und Zusammenseßung des Grundkapitals).
3. Vorlage der Geschäftsberichte, der Bi lanzen und der Gewinn- und Verlust- rechnungen für die Geschäftsjahre 1924/1925, 1925/1926, 1926/1927, 1927/1928, 1928/1929, 1929/1930, 1930/1931 und 1931/1932, Geneh- migung der Bilanzen.
. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats.
. Satungsänderungen:
a) Aenderung der Bestimmung in § 16 Abs. 1, betreffend den Ort Bolchen,
b) Beschlußfassung über die Be- stimmungen, betreffend die Zu- sammenseßung und Bestellung des Aufsichtsrats sowie die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Artikel VITT der Verordnung vom 19, September 1931,
6, Aufsichtsratswahlen.
Stimmberechtigt sind nur solche Aktien,
welche bis spätestens 5. November 1932
im Geschäftslokal unserer Gesellschaft,
Bremen, Langenstraße 139/140, oder bei
der Commerz- und Privat-Bank Aktien-
gesellschaft, Berlin, bis zum Schluß der
Versammlung hinterlegt werden. An
Stelle von Aktien kann auch der Depot-
schein eines Notars hinterlegt werden,
Der VorstanD.
[56043]. Gas- und Elektricitätswerkte Chateau-Salins A.-G. Einladungzur Generalversammlung unserer Gesellschaft auf Mittwoch, den 9, November 1932, mittags 11 Uhr, im Geschäftslokal der Firma, Bremen,
Langenstraße 139/140. Tagesordnung :
1, Vorlage der Goldmarkeröffnungs- bilanz per 1, Juli 1924 sowie des Prüfungsberichts.
Genehmigung dieser Bilanz.
Umstellung des Grundkapitals von 110 000 M auf 22 000,— RM- durh Herabseßung des Nennwerts der Aktie von 1000,— „ auf 200,— RM.
. Aenderung des § 3 des Statuts ge- mäß Ziffer 1 der Tagesordnung (Höhe und Zusammenseßung des Grundkapitals),
, Vorlage der Geschäftsberichte, der Bilanzen und der Gewinn- "und Verlustrechnungen für die Geschäfts- jahre 1924/1925, 1925/1926, 1926/ 1927, 1927/1928, 1928/1929, 1929/ 1930, 1930/1931 und 1931/1932, Genehmigung der Bilanzen.
, Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats.
. Saßungsänderungen:
a) Einfügung einer Bestimmung in § 17 Abj.1, betreffend den Ort der Generalversammlung,
b) Beschlußfassung über die Be- stimmungen, betreffend die Zusam- menseßung und Bestellung des Auf- sichtsrats sowie die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Artikel VIIT der Verordnung vom 19, September 1931,
6, Aufsichtzratswahlen.
Stimmberechtigt sind uur solche Aktien,
welche bis spätestens 5, November 1932 im Geschäftslokal unserer Gesellschaft,
Bremen, Langenstraße 139/140, oder bei
der Commerz- und- Privat-Bank Aktien-
gesellschaft, Berlin, bis zum Schluß der
Versammlung - hinterlegt werden. An
Stelle von Aktien kann auh der Depot-
schein eines Notars hinterlegt werden, Der Vorstand. É E T deli C E L I L ROLS A do E E U A E Vie B TIS A A
[53092]. Holzindustrie VBerlin-Dessau A.-G. i, L. Liquidationseröffnungs bilanz
per 30. Juni 1932.
Aktiva. RM |Ñ Grundstücke und Fabrik- anláOen «6 oe 99 BDaLgeld , «4 4 56 WEMIel « «. « . . 11
Forderungen . 16 Le «6 ° 62 Bürgschaften 76000,— * Verlust 62
06
Passiva. Aktienkapital . . Verbindlichkeiten Aufwertungsschuld Rückstellungen . . Bürgschaften 76 000,—
é 43
63
2 564 222/06 Vorstehende Bilanz ist in der General- versammlung voy 22, September 1932
genehmigt worden. Dessau, den 24. September 1932,
[55718].
Vereinigte Deutsche Fettwerke Afktiengesellshaft, Berlin.
Vilanz per 31. Dezember 1931.
Aktiva. RM [5 Effekten u. Beteiligungen j 1 275 550|— Eigene Aktien 735 000|/— O « e ee 604 136 760/68 Avale RM 6000,— |
2 147 310/68 Passiva. | Aen tavial » e o o 1 500 000|— Reservesonds . , . . « 150 000|— Außerordentliche Reserve 261 711/26 R 3060 135 884/92 Avale RM 6000,— Gewinn- und Verlustkonto: Gewinnvortrag aus 1930. Gewinn für O. O0
13 602,40
99 714/50
2 147 310/68
Gewinn- und Verlustfonto für 1931.
Debet. Generalunkostenkonto ,« « E Bilanzkontöò: Gewinnvortrag aus 1930 . Gewinn für
190) +4 ¿ 80-4719.10
RM |H, 8 954/40 2 382/50
13 602,40
99 714/50 111 051/40
Kredit. Gewinnvortrag aus 1930 , Steuerrücckzahlungskonto “— Dividendeneinnahmen « « 9 2 111 051/40 1932.
Berlin, im September Der Vorstand. Der Aussichtsrat besteht aus folgenden Herren: Rechtsanwalt und Notar Dr. Hermann Münch, Vorsißender, Direktor Dr. Friy Hamburger, Curt Kramer, sämtlich Berlin. L C Ba N R S S R R F I O GE A E R "A [55719].
Bilanz am 30. Juni 1932.
Aktiva. RM Grundstücke. „ 598 961,40 Abgang « - 282,90 Gebäude, « « 934 300,— Zugang «- „ 1503,56 535 803,56 Abschr. 3%, 19 803,56 Maschinen » « 556 000,— Zugang « 4 161 886,50 717 886,50 Abschr, 6% 61 886,50 Geräte « « » » 1200;— Zugang « «4 e 5 191,93 6 391,93 Abschr. 20% + 2 191,93 Vahnanschluß . 36 800,— | Abschr. 10% 7 500,— Fuhrpark , , « 1 000,4 Abschr. 20% 990,— Schlammtveiher. 8 800,— Abschr, 10% » 2 300,— | Ne «s Wechsel , Bestände Schuldner
598 678
656 000
A
. e‘. q 9 D: D
e ck ck -2 e «A * 7 e. IEN e... - ìî
Passiva. Aktienkapital eo 000 Geseßliche Rücklage « « « Nicht abgehobene Divi-
DENDE E O06 Aufwertungskonto « « s « WIAUbISeE e a 46 Gewinn- und Verlustrech-
nung: Saldogewinn « «
1 680 000|— 168 000|—
5 133/03
27 956/35
1 460 675/47 197 395/50
3 539 160/35
Gewinn- und Verlustrechnung am 30. Juni 1932.
RM [5
3 593 31554 94 671/99 197 395/50
| 3 885 383/03
c E E Abschreibungen s « 6 4. Gewinn « « o 60 e.
24 445/08 3 860 937/95
3 885 383/03
Brühl, den 8, September 1932. Zuderfabrik Brühl A.-G. Der Vorstand. Dr. Flecken.
Vorstehende Bilanz nebst dec zuge- hörigen Gewinn- und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungs- mäßig geführten Geschäftsbüchern über- einstimmend befunden.
Köln, den 6. September 1932. Peter Klein, Oeffentlich bestellter und vereidigter Buchsachverständiger der Fn-
dustrie- und Handelskammer Köln.
Der Aussichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Herren: Otto Frings, Hersel, 1. Vorsißender; Jean Kaspers, Köln-Braunsfeld, 2. Vorsißen- der; und aus den Mitgliedern: Cornel Berk, Neuhemmerich; Stefan Conten, Burg Gereßhoven; Jakob Destrée, Do- mäne Neuhof; Theodor Frenger, Köln- Fühlingen; Carl Kalteyer, Wahn; Heinrich Liß, Schönrath; Franz Röllgen, Berzdorf.
Aus dem Betrieb sind zugewählt: Herr Hermann Gertung, Siedemeister in Brühl, und Herr Peter Zehnpfennig, Vor-
Bestand aus dem Vorjahre B S o E R
[56019]. Hartwig & Vogel Aktiengesell= schaft, Dresden. 2, Bekanntmachung. Die ordentliche Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 28. Juli 1932 hat u. a. die Herabseßung des RM 7 500 000 betragenden Grundkapitals durch Zu- sammenlegung von Aktien im Verhältnis 8:5 beschlossen. Nachdem der Herab- seßungsbeschluß ins Handelsregister einge- tragen worden is}, fordern wir hiermit unsere Aktionäre auf, ihre Aktien mit Erneuerungs- und Gewinnanteilscheinen für 1932 f. nebst einem Nummernver- zeichnis in arithmetisch geordneter Reihen- folge in doppelter Ausfertigung spä- testens bis zum 15. Januar 1933 bei der Dresdner Bauk in Dresden während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke der Zusammenlegung einzu- reichen. Die Zusammenlegung erfolgt in der Weise, daß gegen Einreichung von je 4 Aktien über nom. RM 400,— plus Gewinnanteilshein 1932 ff. eine neue Aktie über nom, RM 1000,— mit Divi- dendenberechtigung ab 1. 1, 1932 bzw. für je 2 Aktien über nom. RM 400,— plus Getwvinnanteilschein 1932 ff. eine neue Aktie über nom. RM 500,— mit Divi- dendenberechtigung ab 1.1, 1932 ausge- geben wird. Die Umtauschstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Spißen nah Möglichkeit zu vermitteln. Der Umtausch erfolgt provisionsfrei, sofern die Aktien bei der vorgenannten Stelle während der üblichen Kassenstunden eingereicht werden, Anderenfalls wird die übliche Provision*in Anrechnung gebracht. Die neuen Aktienurkunden werden nach Fertigstellung gegen Rückgabe der bei Einreichung der alten Aftien ausgege- benen nicht übertragbaren Empfangsbe- scheinigung bei der Dresdner Bank in Dresden ausgehändigt. Die Bank ist berechtigt, aber niht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Emp- fangsbescheinigung zu prüfen. Stammaktien, die troß dieser Aufforde- rung nicht oder nicht rechtzeitig zum Um- tausch eingereicht werden, werden gemäß 8 290 H.-G.-B. für kraftlos erklärt. Das gleihe gilt in Ansehung eingereichter Stammaktien, die die zum Erjaß durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht er- reichen und der Gesellschaft nicht zur Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aftien auszugebenden neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreise oder in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung verkauft werden. Der Erlös wird den Be- teiligten unter Abzug der entstandenen Kosten ausgezahlt bzw. hinterlegt, Dresden, den 6, Oktober 1932, Hartwig & Vogel Aktiengesellschaft. Heinrich Vogel.
[56020].
Union-Werke Aktiengesellschaf}t Kunstdruck=-, Metallwaren- unD Plafkatefabrik, Radebeul.
3, Vekanntmachung.
Die ordentlihe Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 28. Juni d. F. hat
noch RM 1660 000,— Stammaktienkapitals durch
sammenlegung einzureichen.
Weise, daß gegen Einreichung
Gewinnanteilschein 82 fff. eine
werden.
gebracht.
Umtausch eingereiht werden,
Aktien auszugebenden neuen Aktien wer- den für Rechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreis oder in Ermangelung eines solchen durch öffent- liche Versteigerung verkauft werden, Der Erlös wird den Beteiligten unter Abzug der entstandenen Kosten ausgezahlt bzw. hinterlegt. Radebeul, den 6. Oktober 1932, Union-Werke Aktiengesellschaft Kunstdruck=-, Metallwwaren-
u, a. die Herabseßung des nah Einziehung von non. RM 180 000,— Stammaktien betragenden
Verminde- rung der Stammaktien im Verhältnis 5:3 beschlossen. Nachdem der Herabsezungs- beschluß ins Handelsregister eingetragen ist, fordern wir hiermit unsere Stamm- aktionäre auf, ihre Stammaktien — Mäntel und Bogen — mit Erneuerunr.gs- und Ge- winnanteilscheinen ab 1, Januar 1932 f. nebst einem Nummernverzeichnis iu arith- metisch geordneter Reihenfolge in doppel- ter Ausfertigung spätestens bis zum 25. No vember D. F. bei der Drésdner Bank in Dresden während der üblichen Geschäftsstunden zum Ziéecke der Zu-
Die Zusammenlegung erfolgt in der einer Stammaktie über nom. RM 400,— plus neue Stammaktie über RM 200,— und 2 neue Stammaktien über je nom. RM 20,— mit Dividendenberechtigung ab 1, Janrar 1932 und gegen Einreichung einer Stammaktie über nom. RM 100,— plus Getwvinnanieil- schein 1932 ff. 3 neue Stammaftien über je nom. RM 20,— mit Dividendenberech- tigung ab 1, Januar 1932 ausgegeben
Der Umtausch erfolgt provisionsfrei, sofern die Attien bei der Dresdner Bank in Dresden während der üblichen Kassen- stunden eingereiht werden. Andernfalls wird die übliche. Provision in Anrehnung
Stammaktien, die troß dieser Auffor- derung nicht oder nicht rechtzeitig zum verden gemäß § 290 H.-G.-B. für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten
[ 53864] Bunt- und Luruspapierfabrik
Goldbach in Goldbach
bei Vischofswerda, Sa.
Kapitalsherabseßung. Die ordentlihe Generalversammlun unserer Gesellshaft vom 28. Funi 1932 hat u. a. die Herabseßung des Aktien- fapitals von RM 461 600,— auf Reichs- mark 230 800,— beschlossen. Bei den Aktien über RM 1000,— wird der Nennwert jeder Aktie auf RM 500,— vermindert, die Aktien über RM 100,— Nennbetrag werden im Verhältnis von 2: 1 zusammengelegt. Nachdem der obige Beschluß in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre Aktien über RM 1000,— Nennbetrag bei unserer Gesellshaft einzureichen, da- mit sie mit dem Stempel versehen werden „Herabgeseßt auf RM 500,— laut Generalver]|ammlungsbeschluß vom 28, Juni 1932“. Ferner fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre Aktien über RM 100,— Nenn- wert zum Zwecke der Zusammenlegung nach Maßgabe der folgenden Bedin- gungen einzureichen: 1. Die Einreihung der Aktien mit laufenden Gewinnanteilsheinen nebst Erneuerungsscheinen hat bis zum 15. November 1932 mit arithmetish geordnetem Nummern- verzeihnis während der üblihen Ge» shaftsstunden bei der unterzeihneten Gesellshaft zu erfolgen. 2. Die Zusammenlegung erfolgt der- art, daß von je zwei eingereihten Aktien je eine vernichtet wird, während die andere mit dem Vermerk versehen wird: „Gültig geblieben gemäß Gene- ralversammlungsbeschluß vom 28. Juni 1932.“ 3. Diejenigen Aktien, welche nicht fristgemäß eingereiht worden sind, wer- den für kraftlos erklärt und die auf sie entfallenden neuen Aktien nah Maß- gabe der geseßlichen Bestimmungen ver- steigert. Der Erlös wird unter Abzug der entstandenen Kosten den Beteiligten nach Verhältnis ihres bisherigen Be- sibes ausgezahlt bzw, für sie hinterlegt. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien, die niht in einer zur Zu- sammenlegung ausreichenden Zahl ein- gereiht und unserer Gesellshaft nicht zur Verwertung für Rehnung der Be- teiligten zur Verfügung gestellt sind.
4. Die Aushändigung der nah der Zusammenlegung gültig gebliebenen Aktien erfolgt nah Ablauf der Ein- reihungsfrist gegen Rückgabe der über die eingereihten Aktien erteilten Kassen- quittung. :
Wir sind berechtigt, aber niht ver- pflichtet, die Legitimation des BVor- zeigers der Kassenguittung zu prüfen.
Goldbach, den 3. August 1932.
Bunt- und Luxuspapierfabrik
Goldbach in Goldbach bei Bischofswerda, Sa. Der Vorstand. M. Sturm.
E A H U EE B M CSBE P I S L SUEIEOE E A I [55711]. Bilanz per 39. September 1931.
Aftiva. RM |\ŸY Anlagetwerte (nach RM 5637,92 Abschreibung) « « «- « « Umlaufst1verte: Kassenbestand und Bank- guthaben . « 2524,26 Außenstände, « 14 439,20 Vorräte 2 351,02 Beteiligungen . 1 060,— |20 374/48 Uebernahmekonto. « « - - |15 000|— Verlust: Vortrag’ per: 1. 10. | 1030, C ¿ 755 46 Verlust im Geschäftsjahre 1930/31 d S0 D M70
17 390/—
0.4. ck S Me P
| 3 214 17 56 734 11 Pasfiva:
Eigenkapital :
Ania bial «e. o 6.6 Geseßl. Reservefonds « « « 98 8 258/98
Rückstellungen, Kreditoren u. | Akzeptverpflichtungen . « « 48 475/13 56 73411
Gewinu- und Verlustrechunung
per 30. September 1931.
Soll. RM |Y Verlustvortrag a. dem Vor- | 755/46
Ae 63 935/27 l
Allgemeine Unkosten .
Abschreibungen a. Anlage- | werte “. 5 637 92
Abschreibungen a. Außen- | stände und auf Ueber- nahmekonto sowie Rü- stellungen
47 062 12
e E E EE S «
117 390/77
A AE E E
Haven. Bruttogewinn „« « s Verlust aus dem Vorjahre Verlust im Geschäftsjahre
1930/31 . , . . e . .
755/46
3 214/17 117 390/77
Jn der ordentlichen Generalversamm- lung vom 23. 6. 1932 ist beschlossen wor- den, den Reservefonds in Höhe von RM 3258,98 zur Deckung der Unterbilanz von RM 3969,63 zu verwenden und den verbleibenden Verlust von RM 710,65 auf neue Rechnung vorzutragen.
Leipziger Molkerei A.-G. vorm. Rich. Voigt.
arbeiter in Cardorf.
Friß Funk.
Der Liquidator: Dahm.
und Plakatefabrik. Otto Sonntag. Münnich,
S 113 421/14
Erste Zentralhandel8registerbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger unò Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich
Itr. 237
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlich 1,15 #ÆÆ einschließlich 0,30 ZAÆ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Geschäftsstelle 095 ÆK monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 43, Wilhelmstraße 32, Cinzelne Nummern kosten 15 A. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
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Anzeigenpreis für den Raum etner fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ÆAK. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
—————— D O Me
Jnhaltsübersicht, 1. ndelsregister, 2. Güterrechtsregister, Nereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urhbeberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.
D N f 50
959
Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.
58. 1. Für die Errechnnng des Ertragsminderuugs- iwwerts von Patronatslasten ist die sog. Eytelweinsche Formel regelmäßig abzulehnen. 2. Für die Errechnung der -— durch einen Zuschlag zu erfassenden — nachhaltigen Ertragssteigerung durch land- oder forftwirtschaftliche Nebenbetriebe find sowohl die Verhältniffe der Vergangen- heit wie auch nach Möglichkeit die Verhältnisse nah dem Stichtag zu berücksichtigen; die Berücfsichtigung lediglich des Feftftellungszeitraums bildet regelmäßig feine ge- nügend breite Grundlage für die Ermittlung der Nach- haltigkeit. 3. Ein Zuschlag für einen Nebeubetrieb wird nicht notwendig dadurch bedingt, daß der Nebenbetricb mit Gewinn arbeitet; schon die bloße Verbesserung der Absaÿz- lage fann einen Zuschlag rechtfertigen. Die Rechtsbeschwerde wendet sih lediglih gegen: 1. die Höhe des Abschlags von Patro- natslasten, 2. den Zuschlag für die als forstwirtichaftlihe Neben- betriebe behandelten zwei Brettmühlen, 3. die Höhe des Zuschlags für die als forstwirtshaftlicher Nebenbetrieb behandelte Papier- fabrik. Zu 1. Der Oberbewertungsausshuß hat für auf dem Forstbetrieb ruhende Patronatslasten einen Abschlag von 154 413 Reichsmark gemacht; der Pflichtige verlangt einen solhen von 364 700 RM. Der Oberbewertungsausshuß hat als Unterlage die in einer „Denkschrift über Entwicklung und Lage der . . .. Slistang.. 2 nachgewiesenen Patronatslasten für die Zeit vom 1. FFanuar 1924 bis 30. April 1931 bvenukt, die der Generalbevoll- mächtigte des Pflichtigen gelegentlih einer amtlichen Besprehung als die einzig rihtigen Angaben erklärt hat. Danach if in der angegebenen Zeit für den gesamten — der jeßigen Waldgut- stiftung, früher dem Fideikommiß gehörigen — Besiß für das
atronat inêgesamt ein Betrag von 79 498,98 RM geleistet worden. Das entspriht einer jährlihen durhshnittlihen Be- lastung des gesamten ebundenen Vermögens von 10 845,79 RM oder je Hektar 0,285 RM. Von dem Forstbesiß sind mit Patro- natslasten nah den Angaben der Denkschrift 30 1090 ha beschwert. Der gesamte Forstbesiy i|st demnach durch das Patronat mit 30 100 0,285 = 8578,50 RM jährli belastet. Das ergibt eine fapitalisierte Erträgswertmindernng von 8578,50 X 18 = 154 413 Reichsmark, Die Rechtsbeschwerde ist der Anstcht, daß diese Art der Ermittlung die Dauer der Unterhaltungs3- und insbesondere der Erneuerungslast niht genügend berücksihtige, das sei viel- mehr nur nah einem allgemein gültigen Schlüssel möglich; die Berechnung der Patronatslasten, die in Anbetraht der Ver- schiedenartigkeit der in Frage kommenden Gebäude (16 Kirchen, 13 Pfarrhäuser mit Wirtschaftsgebäuden, 13 Küstereishulen nebst Wohnungen) und bei dem verschiedenen Bauzustand der Gebäude sehr schwierig sei erfolge am besten nah der sogenannten Eytel- weinschen Formel, die auch vorwiegend von den Behörden benußt werde. Auf Grund dieser Formel ergebe sih nah dem von Bau- amg r win r der Stiftungsverwaltung abgegebenen und mit er Rechtsbeshwerde überreihten Gutachten als dauernde Paitro- natslast des gesamten Besißes für den 1. Januar 1925: 1 470971 Reichsmark, für den 1. Fanuar 1928: 1 507 464 RM, für den 1. «Fanuar 1931: 1090 100 RM, wobei die Veränderung der Patronatslast auf dem Steigen oder Fallen des Bauindex beruhe. Bei Unterverteilung dieser Patronatslast auf die beteiligten Be- triebe ergebe sih für den Forst nah dem Schlüssel der Grund- und, Gebaudesteuer nah der beigefügten Berehnung 633 548 RM. Desen Ausführungen gegenüber kann darauf verwiesen werden, daß der Senat durch Urteil vom 9. April 1931 (Ill A 1282/30, Mrozeks Kartei, RBewG. 1931 § 34 Nr. 2 Rechtspr. 11 = RStBl. 1932 S. 424 = Steuer und Wirtschaft 1931 Nr. 989) die Berwendbarfkeit ver Eytelweinschen Formel für steuerlihe Zwecke — namentlich das ihr zugrunde liegende Maß der Berücksichtigung der Dauer der Unterhaltungs- und Erneuerungslast — mit ein- frhewer Begründung abgelehnt hat, An dieser Auffassung ist estzuhalten. Fhr gegenüber liegt das Vorbringen der Rechts- beshweérde wesentlih in der Richtung der Ermittlung des ge- meinen Wertes, niht ihres Ertragsminderungswerts. Da- nah ist die Art der Ermittlung dur den Oberbewertung8aus- {luß nicht zu beanstanden, insbesondere ist auch der Zeitraum vom 1. Fanuar 1924 bis 30. April 1931 mit den wechselnden Ver- hältnissen und Bedürfnissen der einzelnen Jahre eine genügend breite Unterlage für die Errehnung des Durchschnitts der Last. Für die Vorbehörde erschien dieser Weg um so mehr als gangbar, als im Berufungsversahren der Besißer zwar den An- teil des Forstbesives an den jährlichen tronatslasten auf 20 261,11 RM angegeben, es aber als unmöglich erklärt hat, dar- zulegen, wie er im einzelnen auf diesen Betrag gekommen sei. Mit Recht hat demgegenüber der Oberbewertungsausshuß sih auf den Standpunkt gestellt, E die Angaben des Besißers nicht veriverten könne, zumal der Besißer die Höhe des von ihm geltend gemachten Betrags nicht glaube aufklären zu können, obwohl er thn pes bis auf Pfennigbeträge angegeben habe. Hiernach sind die emängelungen der Rechtsbeshwerde, soweit sie sih gegen den Zuschlag für Patronatslasten richten, unbegründet. Bi 2 ist die Annahme der Vorentscheidung, daß Brettmühlen bei Forst- betrieben in . . . selten anzutreffen Ton ihr Vorhandensein daher eine Abweichung von den regelmäßigen Verhältnissen bedeute, rein tatsähliher Natur; sie enthält auch keinen Verstoß gegen den klaren Fuhalt der Akten, ist daher nah § 288 AO. n. F. einer Nachprüfung dur den Rei sfinanzhof nicht zugänglih. Uebrigens würde au die Behauptung der Rechtsbeshwerde, daß der Betrieb
derartiger, lediglich das Holz aus dem eigenen Forst hneidenden
Brettmühlen bei der Ausdehnung und Bedeutung der Forsten des Pflichtigen durhaus normal und auch sonst in . . . bei allen größeren Forsten üblih sei, infolge ihrer Ein- shränkung auf die größeren Forsten noch nicht die vom Ge- les erforderte Regelmaßigkeit in sich schließen. Hiernah ist [ur die Brettmühlen ein Zuschlag begründet, wenn durch sie der Ertragswert des Forstbetriebs gesteigert wird und die Abweichung von den regelmäßigen Verhältnissen eine wefsentlihe is. Für die Bemessung des Zuschlags ist der (mit 18 vervielfältigte) Unter- shiedsbetrag zwishen dem Ertrag, den der Forstbetrieb mit Brettmühlen erzielen kann, und dem Ertrag, der ohne Brett muühlen nachhaltig zu erzielen wäre, maßgebend; § 7 der DurchfBest. 1925, Es kommt also, wie die Vorentscheidung zu- treffend bemerkt, darauf an, den nahhaltigen Gewinn des Neben- vetriebs zu ermitteln. Darüber, wie dieser Gewinn ermittelt ist, läßt sih die Vorentscheidung folgendermaßen aus: „Der Ober- bewertungsausshuß trägt kein Bedenken, hierzu die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Nebenbetriebe aus den „ahren 1924/25, 1925/26 und 1926/27 heranzuziehen; ohne wesent- liche Aenderungen ergibt sich hiernah für die Brettmühle in X. ein nachhaltiger Fahresgewinu von 9000 RM, für die Brettmühle in Y. ein solcher von 19 900 RM; diejer Gewinn steigert zweifellos den Ertragstwert; er muß mit seinem Kapitalwert dem Ertrags- vert zugeshlagen werden.“ Die Rechtsbeshwerde bemängelt, daß nicht ersichtlich sei, wie auf Grund der vorliegenden Abschlüsse der Brettmuhlen aus den genannten Jahren ein derartiger nach- haltiger Gewinn hätte errehnet werden fönnen; nah den dem Beschwerdefügrer vorliegenden Abschlüssen der Brettmühlen er- gäben sih für die genannten Jahre folgende Beträge:
Brettmühle V Brettmühle X Gewinn | Verlust Gewinn Verlust
Wirtschaftsjahr RM RM RM | RM
| Le | 73102,21 20 681,64 | li 2797441 | 73102,2 15 042,60 RM.
1924/25 — 1925/26 A
| 2850,95 | 7292,77 1926/27 s J Î
14 334,62 35 679,98
52 865,55 Durchschnitt: Verlust 17 621,85 RM
Es ergäbe sich also für beide Brettmühlen statt des vom Ober- beivertungsausschuß errechneten Gewinns ein erhebliher Durch- [chnittsverlust. Diese Rüge liegt niht nur auf tatsählichem Gebiete, sondern sie bemängelt das Verfahren. Sie muß zur Aufhebung der Vorentscheidung führen. Die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrehnungen befinden sih nicht bei den Be- wertungsakten. Es ist auch niht ersihtlih, wie der Ober- bewertungsausschuß zu diesen Ziffern gekommen is. Jn den Akten L D lediglich der Beweisbeschluß, daß die Feststellung der erzielten Gewinne dex Nebenbetriebe aus den Wirischafts- büchern, den Abschlüssen dex Forstverwaltung in A. und der Kammer in B. sowie den Wirischaftsbüchern der Nebenbetriebe zu treffen sei und daß mit der Erledigung das Finanzamt .… beauftragt werde, das einen geeigneten Beaiaten der auch in der Buchprüfung bewandert sei, mit der AuFührung zu betrauen habe. Ueber die Art der Ausführung des Beweisbeschlusses und über ihr Ergebnis befindet sich nichts in den Akten. Eine Nach- prusung ist dem Reichsfinanzhof daher unmöglich; jedenfalls aber ist die Möglichkeit von Rechtsirrtümern niht von der Hand zu weisen. Nach Lage der Akten muß auch angenommen werden, daß das Ergebnis dem Pflichtigen nicht zur Stellungnahme mit- geteilt und daß hierdurch jein Anspru auf rehtlihes Gehör ver- leßt ist. Zu 3 (Papierfabrif) ist vom Oberbewertungsaus[huß auf diejelbe Weise ein durchschnittliher JFahreësgewinn von 94 000 Reichsmark errehnet worden. Die Rechtsbeshwerde gibt diese Zahl als Durchshnittszahl für die 3 genannten Rehnungsjahre zu. Aber sie vertritt die Auffassung, daß es sih bei der Papier- fabrik, troßdem sie ein Nebenbetrieb des Forstes sei, ihrem Charakter und ihrer tehnishen Einrihtung nah um einen ge- werblihen Betrieb handle und daß daher für die Papier- fabrik gemäß § 31 RBewG. 1925 der gemeine Wert anzuseben sei. Diese # affassung widerspriht dem Gesey. Die Papierja rik ift fein selbständiger gewerblicher Betrieb, sondern ein Nebenbetrich des Forstes, da zur Papierfabrikation (Braunholzpapier) lediglich Holz verwendet wird, das dem eigenen forstwirtshaftlichen Betrieb entstammt. Fnsoweit gen auch all}jeitiges Einver- ständnis. Wenn das aber der Fall is, so ergibt sih aus dem § 22 Abs. 2 in-Verb. mit § 11 Abs, 1 und § 16 Abs. 4 RBewG. 1925 die Einbeziehung der Papierfabrik in die Bewertung des Poretiebs dur einen Zuschlag nah Maßgabe der nachhaltigen rtragssteigerung des Forstbetriebs durch die Papierfabrik. r Hinweis der Rechtsbeschwerde auf § 31 Abs. 3 R . 1925 geht fehl; diese Bestimmung hatte den in der ründung zum Geseg ausgesprohenen Zweck, eine unterschiedli Bewertung von Grundstücken — je nahdem sie zu einem gewerblihen Be- ¿¡riebe gehörten oder nicht — im Juteresse der steuerlihen Ge- rehtigkeit zu vermeiden. Die Rechtsbeshwerde begründet Eu Auffassung wie folgt: „Wenn bei den Bestimmungen über die Bewerkung von gewerblichen Nebenbetrieben land- und forstwirt- schaftlichen Vermögens auch eine ausdrückliche Bestimmung der Art, wie sie für den umgekehrten Fall § 31 Abs. 3 RBewG. 1925 getroffen hat, fehlt, so muß doch aus § 31 Abs. 3 geschlossen werden,
daß ein entsprehender Grundsaß auch für die Bewertung land- und forstwirischaftliher Nebenbetriebe gelte, d. h. wenn zu einem land- und forstwirtshaftlihen Betriebe ein Betrieb gehört, der alle Merkmale eines gewerblichen Betriebs hat, so muß dieser gewerblihe Betrieb auch nah den Vorschriften für Gewerhbe- betriebe bewertet werden, wie dies analog bezüglich land- und forstwirt]haftliher Nebenbetriebe von gewerblihen Haupt- betrieben nah den geseßlichen Bestimmungen zu handhaben ist. Dieser Grundsaß, daß Nebenbetriebe ihrem Charakter und ihrer tehnishen Einrichtung nah zu bewerten sind, entspriht auch einem wirtshaftlihen Bedürfnis und muß im Fnteresse der gleihmäßigen Behandlung aller Steuérpflichtigen gefordert werden. Es ist steuertehnisch und wirtshaftlich unmöglih, einen rein gewerblichen Betrieb wie die Papierfabrik nah den gleichen Grundsäßen wie land- und forstwirtshaftliche Betriebe zu be- werten nur aus dem Grunde, weil ein solher Betrieb Neben- betrieb ist. Die Bewertungsgrundlagen für land- und forstwirt- schaftliche Betriebe und rein gewerbliche Betriebe sind nah dem Reichsbewertungsgeseß völlig verschieden. Bei den land- und forstwirishaftlihen Betrieben wird ein Normalertragswert ohne Bevrüsichtigung von abshluß- und bilanzmäßigen Ergebnissen usw. errehnet, während bei gewerblihen Betrieben grundsäblih der gemeine Wert errehnet wird, Der im vorliegenden Falle seitens des Oberbewertungsaus\shusses bezügli der Papier- fæbrif errechnete „Normalbetrag“ von M 000 RM hat mit der Er- rechnung land- und forstwirtshaftliher Normalerträge überhaupt mchis zu tun, da Hierbei keiner der für die Bewertung land- und forstwirtshafilihen Grundvermögens maßgebenden Grundsäbe an- gewendet ist und auch niht angewendet werden fann.“ Dieje Ausführungen könnten vielleiht für den Geseßgeber beachtlih lein, ivenn sie allerdings auch wohl regelmäßig zu einer steuer- lichen Schlechterstellung der Land- und Forstwirtschaft führen wurden. Gegenüber den positiven Vorschriften des Gesebes aber sind ne nicht vertretbar. Nach der oben mitgeteilten Begründung zu der Vorschrift des § 31 Abs. 3 RBewG. 1925 würde auch eine er hende Anwendung anf land- und forstwirtshaftliche Nebenbetriebe, wie es der Beshwerdeführer fordert, nit in der Richtung dieser Begründung liegen. Hiernah bestehen gegen die Beivertung der Papierfabrik durch einen Zuschlag zum Forst- betriebe nah Maßgabe der Ertragssteigerung keine Bedenken. Eine weitere Einwendung der Rechtsbeshwerde ist indes beahtlich, Die Rechtsbeschwerde weist darauf hin, daß Gei der ursprüng- lichen Bewertung der Papierfabrik als selbständigen gewerblihen Berens ein pee Wert von nur 350900 RM angeseßt sei, wayrend nunmehr die Ertragsfsteigerung — auf dex Grun!
éines Durhschnittserirags von 94 000 KM — Tit 4 002000 i angeseßt lei. Diese Gegeniberstellung gibt zu Bedeuken hinsicht- lih der Errechnung des Zuschlags Anlaß. Zu ermitteln ift die nachhaltige Ertragéêsteigerung. Feststellungszeitpunkt i der 1. „Januar 1925. Der Oberbewertungsaus*chuß hat seiner Er- mittlung drei „aufeinanderfolgende Fahre zugrunde gelegt, 1924—1927, er hat weder auf die Vergangenheit zurückgegriffen, noch, obwohl er dazu in der Lage war, die zukünftige Entwicklung ins Auge gefaßt. Die Rechtsbeschwerde behauptet für die Be- triebsjahre 1928/29 bis 1930/31 einen ducchshnittlichen jährlichen Verlust von 40000 RM. Jn der Tat erscheint vie vom Ober- bewertungsauss{chuß gewählte Grundzahl von drei aufeinander-
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folgenden Rehnungsjahren zu eng, um darauf die Feststellun des nachhaltigen durhshnittlicen Reinertrags eines An oieE schaftlihen Shwankungen — nementlich in der heutigen Zeit — besonders stark ausgesebten Betriebes, wie einer Papierfabrik, zu gründen. Jm übrigen ist auch niht exrsihilih, wie de: durh- [hnittlihe Fahresgewinn vor 94 000 RM errechnet ist, namentlih ob dabei, wie es erforderli is, bei Ansetzung der im Forstbetricbe gewonnenen Rohstoffe berüctsihtigt ist, daß das Holz zu dem bei einem Verkauf an Ort und Stelle exzielbaren Preije bereits bei der Einheitswertfeststellung des Forstbetriebs mitherangezogen ist, insoweit also niht noch einmal — auf einer späteren Produfktions- stufe — herangezogen werden darf, vielmehr dort ciner weiteren Einheitswertfeststellung und Versteuerung nur noch insfotweit unterworfen werdew darf, als es im weiteren Veredelung8ver- fahren eine Wertsteigerung erfährt. Fnfolgedessen sind die im Forstbetriebe gewonnenen Looie in einem sie verwendenden Veredeluüngsbetriebe (hier der Papierfabrik) so zu bewerten, als ob sie dort zu ihrem an Ort und Stelle erzielbaren Preise ent- geltlih beschafft wären. Denn nur so wird erreiht, daß eine
ppelbesteuerung vermieden wird. Hiernach ist, da die Akten weitere Anhaltspunkte nicht ergeben, au bei der Ermittlung des Zuschlags für die Papierfabrik mit der Möglichkeit eines Rechts- irrtums der Vorbehörde zu rechnen. Die Vorentscheidung war tage gedessen aufzuheben, weil zu den Punkten 2 uud 3 Ver- f rensSvorshriften verleßt und Rechtsirrtümer nit ausgeschlossen ind. Die nicht spruhreife Sache ist an die Vorbehörde zurüdck- uverweisen, die die erneute Prüfung nah Maßgabe vorstehender Darlegungen vorzunehmen und auch für die Errehnung des Breits mühlenzushlags eine genügend breite Unterlage (vgl. die dies- bezüglichen usführungen zur Papierfabrik) zu s{chaffen haben wird. Weiter ist unter Umständen zu beachten, daß der Zuschlag auh die durch die Nebenbetriebe geschaffene Verbesserung der Abjablage zu erfassen hat und daher niht notwendig einen posi- tiven Gewinn der Nebenbetriebe vorausseßt. (Urteil vom 27. Juli 1932. IIT A 900/31.)
E
- Elsbeth E Handelsregister. shafter ausgeschieden.
AscherslIeben. [55422} | und H-R. 4 312.
Hedersleben: Der Fabrikbesißer Walter | Gesellschafter eingetreten.
Wiersdorff aus Wegeleben ist verstorben, | Amtsgericht Aschersleben, 19. Aug. 1932.
Dieser, sowohl wie der Professor Ottó Reinhardt in Hedersleben und Frau
i Der Landwirt Î Direktor Hans von Dippe in | Amtsgericht Aschersleben, 20. Sept. 1932.
F. Heyne, Heyer & Co., | Quedlinburg ist als persönlih haftender es
Heyne geb. Heyne in Heders- | Aschersleben. 55423 leben sind als persönlih haftende Gesell- | ' Arte L 612. ; | in Aschersle
Firma Willi Krämer ben: Die Firma ist erloschen.
Aschersleben. 55424]
H.-R. B 1. Billeter & Klunz Aktien- gesellschaft, Aschersleben: Der Ober- ingenieur Richard Uhlig in Aschers-
leben ist mit Wirkung vom 31. 7, 1932 aus dem Vorstand ausgeschieden. Amtsgericht Aschersleben, 23. Sept. 1932.
Aschersleben, [55425]
H.-R. A 616. Plath & Traut, Königs- aue: Durch rechtskräftigen Beschluß des Am:s8gerihts Aschersleben vom 30. 5. 1932/2. 6, 1932 ift an Stelle des Bücher-
revisors Ernst Arndt in Ermsleben der Kaufmann Carl Ebert in Aschersleben als Liquidator bestellt.
Amtsgericht Aschersleben, 1. Oft. 1932.
Bad Lausick. [55426]
Auf Blatt 115 des Handelsregisters, betr. die Firma Bad Lausicker Bank, Filiale der Vereinsbänk zu Coldiß in
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