1932 / 249 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Oct 1932 18:00:01 GMT) scan diff

6s E T 7 E T

E E E E

Zain geru Str

[59532].

„Érda“ Aktien-Gesellschaft für

VBodenbesiß und Hypotheken, Sih : Berlin-Lichtenberg, Siegfriedstr. 49/53.

Aufsichtsrat unserer Gesellschaft

besteht aus folgenden Personen:

1. Herrn Fabrikbesißer Ernst Danneberg.

2. Herrn Dipl.-Jng.- Reinhard Danne berg.

3. Herrn Dir. Emil Reiche.

4. Herrn Dipl.-Jng. Carl Wiemann.

In der Generalversammlung vom

29. Juni 1932 sind- zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt:

1, Herr Fabrikbesißer Ernst Danneberg als Vorsißender des Aufsichtsrats,

2. Herr Dipl.-Fng. Reinhard Danne berg.

8, Herr Dipl.-Jng. Carl Wiemann als Stellvertreter des Vorsißenden des Auffichtsrats.

Verlin-Lichtenberg, den 18. 10, 1932.

„Srda“ Aktien-Gesellschaft für

Bodenbesilz und Hypotheken. G, Danneberg. Mt P CITÀ C L V E «A E TE E I [58918]. Continent Reederei A.-G. Vermö gensübersiht per 31. Dezember 1931.

Der

Besitz. o E Dampferkonto 2075984,98 | Abschreibung. 595984,98 Kassonbesiand ¿ - » » ch«{ Diverse Schuldner « « Uebergangsfkonto . « » » E

1 480 000'—

. 253/99

58 749/84 30 431/20 5 267/54 1 574 702/17 Verbindlichkeiten, | jesellshastsvermögen . 50 000|— Diverse Gläubiger « « 1 524 702/17 1574 702117 Hamburg, 18. Oktober 1932, Der Vorstand. Max Mörck. Der Aufsihtsrat. von Sydow, Continent Reeverei A.-G. Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1931.

Ausgabea. M 19, O C 66 724/93 Geschäftskfosten . « « 16 676/99 Soziale Lasten « « « 9 387/12 Abschreibungen . « « 595 984/98

E outioi

622 774/02

Einnahmen. | Bruttogewinn und Agio . 617 506/48 E: Cie s 5 267/54 622 774/02 Hamburg, 18. Oktober 1932. Der Vorstand. Max Mör, Der Aufsichtsrat. von Sydow,

Erste Auzeigenbeilage zum Neihs: und Staatsanzeiger Nr, 249 vom 22, Oktober 1932, S, 4,

[59270]. Hessische u. Herkules-Bierbrauerei NA.-G.

Die neuen Gewinnanteilscheinbogen zu den Aktien 2001—4600 sind fertiggestellt und fönnen bezogen werden durch:

1, uns selbft,

2, die Deutsche Bank und Disconto-Ge sellschaft zu Kassel, Berlin, Mann heim und Franksurt a. M.,

. die Dresdner Bank zu Kassel, Berlin und Frankfurt a. M.,

. die Kreditbank Kassel e. G. n zu Kassel,

5, das Bankhaus S. J. Nachfolger zu Kassel.

), das Bankhaus J. Dreyfus & Cie., Frankfurt a. M.

Kassel, den 12. Oktober 1932,

Der Vorstand. Wenßzell,

i: Di

Werthauer jr.

595391.

Die nachstehend aufgeführten Aktien unserer Gesellschaft wurden dreimal auf- geboten und nicht eingereicht. Die Aktien werden hiermit für fraftlos erklärt.

Nr. 0005 0096 0007 0008 0009 0013 0014 0107 0108 0109 0110 0111 0112 0113 0114 0125 0126 0127 0128 0129 0130 0131 0132 0143 0144 0145 0146 0147 0148 0149 9150 0161 0162 0163 0164 0165 0166 0171 0172 0191 0192 0193 0194 0225 0226 0227 0228 0229 0230 0231 0233 0234 0235 0236 0237 0238 0239 0240 0247 0248 0411 0412 0413 0414 0429 0430 0431 0432 0433 0434 0435 0436 0437 0438 0439 0440 0441 0442 0443 0444 0457 0458 0459 0460 0461 0462 0503 0504 0551 0552 0553 0554 0555 0556 0565 0566 0567 0568 0569 0570 0571 0572 0573 0574 0575 0576 0577 0578 0579 0580 0581 0582 0583 0584 0585 0586 0587 0588 0589 0590 0591 0592 0593 0594 0751 0752 0753 0754 0755 0756 0765 0766 0768 0769 0770 0771 0772 0773 0774 0778 0779 0780 0783 0784 0793 0794 0843 0844 0845 0846 0847 0848 0849 0850 0851 0852 0853 0854 0855 0856 0857 0858 0859 0860 0869 0870 0871 0872 0927 0928 0929 0930 0931 0932 0933 0934 0935 0936 0237 0938 0939 0940 1049 1050 1055 1056 1057 1058 1059 1060 1089 1090 1091 1092 1099 1100-1127 1128 12189 1214 1265 1266 1267 1268 1275 1276 1277 1278 1279 1280 1281 1282 1283 1284 1297 1298 1299 1300 1305 1306 1321 1322 1323 1324 1325 1326 1345 1346 1349 1350 1351 1352 1353. 1354 1355 1356 1375 1376 1377 1378 1379 1380 1381 1382 1383 1384 1399 1400 1407 1408 1409 1410 1417 1418 1419 1443 1444 1445 1446 1503 1504 1512 1521 1522 1525 1526.

Bielefeld, den 20. Oktober 1932, Ernst Kaß. ttiengesellfs{chaft. Der VorstanD.

[59241].

Treuhand-Aktiengesellschastfür Verkehrs-undFndustriewerte, Berlin. Vermögensübersiht am 30. Juni 1932.

Vermögenswerte, Beteiligungen: Dea (ait 00,0, 1901 «e oe Zugang in 1931/32. „o a o o 6 4 Abschreibung in 1931/32 „o 65 Umlaufsvermögen:

Forderungen an abhängige Gesellschaften und Kon-

zerngeellshasten…… . «o o os 6 Bankguthaben “s 8-0-0. 0.9 ch- E V Sonstige Forderungen « °

Verbindlichkeiten, js E Reservefonds: a) Gesebliher Reservefonds . . O

FM

Bestand am 30, 6. 1931 , 1336 875,25

Zugang 1931/1932: B BUNEN: e #9

Ueberweisung - « « «

Verbindlichkeiten:

Anleihen d. Gesellschaft FM 7 000 000,— . . Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen und Kon- |

zerngesellschaften . . . . Noch einzulösende Zinsscheine « « « Sonstige Verbindlichkeiten . « « e 5 Getvinn- und Verlustkonto: Erträge: Erträge aus Beteiligungen «

Außerordentliche Erträge (Kursgewinn)

Aufwendungen: Be a A E A Abschreibung a. Beteilig. . « « - Zinsen (Ausgaben p. Saldo)

MENUTEUERt ¿e « 60 540,38 39 670,—

O 4a §9 Handlungsunkosten .

Ueberweisung an den Schuldverschrei- bungentilgungsfonds FM 140 000,—

SFahresreingewinn 1931/32, »« « « Vortrag aus 1930/31 « . » « »+

verteilbarer Reingewinn. « « « .

Verteilung des Reingewinns: 4% erste Dividende aus RM 70 000,— Aktienkapital

Gewinnbeteiligung des Aufsichtsrats

6%, zweite Dividende aus RM 70 000,— Aktien-

t E E R E E Bonus an die Aktionäre . « «

Vortrag auf neue Rechnung « «

Vexlin, im Oktober 1932,

Schuldver- schreibungen

66 843,76 140 000,—

T 513 719,01

RM

807 144/95 15 937/50 §23 083/45

39 999

RM

69 E F

783 083

M: 9 S .

G 44

j ä 459 168 1 242 251

O E

r9-

[59527 Brauhaus Würzburg (Würzburger Hofbräu).

Auf Grund des § 13 unserer Saßungen laden wir die Herren Aktionäre zu einer außerordentlichen Generalver- fammlung ein, die am Mittwoch, den 9, November 1232, um 10 Uhr zu Würzburg im Brauhauskeller in der Privatstraße der Brauerei zwischen Höch- bergerstraße und Jägerstraße, stattfindet.

Tagesordnung :

Einziger Punkt: Zuwahl

sichtsrat.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Generalversammlung hat spätestens bis zum Sonnabend, den 5, November 1932, in den Geschäftsräumen der Brauhaus Würzburg Aktiengesellschaft, Würzburg, Höchbergerstraße 28, oder bei dem Bank haus Merck, Finck & Co. in München zu erfolgen, und zwar unter Hinterlegung der Aktien oder der über diese lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder einer Effeftengirobank.

Die Hinterlegung is auch dann ord- nungs8gemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für siè bei anderen Bankfirmen bis zur Be- endigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Würzburg, den 20, Oktober 1932,

Brauhaus Würzburg.

Der Vorstand. Dr. Zergiebel. L F L MEZE (S CSEE R A O R O M T R 70S [59240].

Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank

Aktiengesellschaft, Berlin. Vilanz zum 30. Juni 1932.

Aktiva. RM | Noch nicht eingezahltes | Aktienkapital 12 000 000 Kasse, fremde Geldsorten und Guthaben bei Noten- und Abrech- nungsbanken . . Guthaben bei Banken und Bankiers . « « ABCLLPAPICLE + + d 9 Wechsel und Schaßan- IVCHUHAeN . e « e A 60 Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen « « Schuldner: a) gededckte 59389 238,78 b) unge- deckte 11866551,16 (außerdem Bürg- schafts\cchuldner RM 5331818,11) Grunbstüdé ¿ «o o s

zum Auf

Q N

4 078 709/71

|

| 269 356 384/74 64 170 343/65 |

130 060 604/53 1 Üi

T1 255 789

550 000 /—

553 521 83357 Passiva. |

Aktienkapital «6 20 000 000 Ordentliche Rücklage « 3 000 000/— Delkredererüdcktlage für Frachtstundungen . 3 000 000 Beamtenunterstüzungs-

fonds 6. S S S S 500 000 Wi Viget » ch4 9+ #0 456 343 042/22 (außerdem Bürg- schaftsgläubiger

RM 5331818,11) C x s 0.9 0.99 Uebergangsposten und

noch einzulösende

SOeW es 9 849 662/35 Gewinn- und Veorlust- |

rechnung « » - . « 829 129

553 521 833/57 Gewinn- und Verlustrechnung.

60 000 000/—

70 000

Tilgungs- fonds RM

141 532,98

4 578,80 9 590,—

155 701,78

156 701/78] 173 920

j 733 600|—

9 188/44 64 212/72

78 976/75

: 173 390/82 84 980/76 208 371/58

885 977

¿10000 . 39 999,— . 13 600,15

40 210,38 42 884,49

156 8al02 —T02 087/56 10 265 54

112 353/10

9 590,—

112 353|

O S S 96

2 800|— ; 8 245|— y 4 200|— : 70 000|— 27 108/10

“—LIA 353 10

Der Vorstand, Schrimpff.

| i 1242 251'69

Debet, RM (5 Handlungsunkostenkonto 2 367 884/02 Reingewinn « « «- «- 829 129—

3 197 013/02

Kredit. | Vortrag 1930/3i , 186 016/— Frachtstundungskonto 662 594/34 Zinsenkonto . « « « 2 008 906/42 Provisionskonto . « s 339 496/26

8 197 013/02

Die Generalversammlung vom 19. Ok- tober 1932 genehmigte vorstehende Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und beschloß, für das Geschäftsjahr 1931/32 eine Dividende von 7% auszuschütten. Die fälligen Gewinnanteile gelangen auf Getvinnanteilscheine Nr. 10 außer an der Kasse unserer Hauptniederlassung in Berlin und an den Kassen unserer sämtlichen Zweigniederlassungen noch bei folgenden Banken zur Einlösung:

Berliner Handels-Gesellschaft, Berlin,

S. Bleichröder, Berlin,

Commerz- und Privat-Bank Aktien-

gesellschast, Berlin,

Deutsche Bank und Disconto-Gefsell-

schaft, Berlin,

Dresdner Bank, Berlin,

Mendelssohn & Co., Berlin,

Reichs-Kredit-Gesellschast Aktiengesell-

schaft, Berlin,

Vayerische Hypotheken- und Wechsel-

bank, München,

Bayerische Vereinsbank, München.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, die auf Grund des Artikels 8 der Not- verordnung vom 19, Sevtember 1931 ihre Aemter niedergelegt haben, wurden wiedergewählt. Herr Bankdirektor Ludwig Berliner, Berlin, wurde neu in den Auf- sichtsrat gewählt.

Berlin, den 19. Oktober 1932. Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

[59239]. Aktien-Gesellschaft „Greifenhagener Kreisbahnen“, Vilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung vom 31. März 1932.

Vermögenswerte. Eisenbahnkonto . . . ¿ Grund- und Bodenkonto . Erneuerungsfondsanlage-

E e s Materialienkonto . « « Dee ¿e « Spezialreservefonds-

O s 2s Gewinn- und Verlustkonto:

E E

Schulden. Aktienkapitalkonto . . « « Grund- und Bodenkapital-

E s ea A Reservefondskonto . . « Erneuerungsfondsfkonto « Abschreibungskonto . « « Wertberichtigungsfonto . Umstellungsreservefondsfto. t Kontokorrentkonto. , . « Unterstützungsfonds für An-

E L Nückstellungskonto « Betriebskonto « « 5

| 3698 55411 20 000/—

|

72 540/02

4 95427

63 300/69 j

10 202/71

40 821 02

3910 372/82

| 2016 M 20 000|— 127 000/15 349 319/59 27 250|— 965 402/46 27 222/32 247 967/91 49 398|—

| 2 206|— 77 336/39 470|—

3910 372/82

Soll. Unkostenbetriebsführungs8- O «e o 6a 4 Steuernklonio . 6 s 6 6 NCIORS ¿»S4 Abschreibungskonto « « Erneuerungsfondskonto Betriebsmittelreserveteile- TONIO «e e e

Haben. Eisenbahnbetriebskonto . « Reservematerialienkonto Bilanzkonto: Verlust «

Greifenhagen, den 12,

27 552/15 21 879 41 22 994/66

3 500 52 44277

4 610/— 132 978/99

l

92 027 32 130 65 40 821 02

132 978.99

Oktober 1932.

Die Direktion der Aktien-Gesellschaft Greifenhagener Kreisbahnen.

Puls.

[59243].

Bilanz am 3k. Dezember 1931 für das Kalenderjahr 1931.

Aktiva.

Me C a d Postscheckguthaben , « Schuldner in laufender E E. s ¿po 6 el Os S O Benzin und el . . Kraftdroschken 9 400 399,17 Abschc. . 1 377394,11

Kienzle-Uhren

Abschreibung 80 939,56

Beteiligung . Jnventar Abschreibung

37 525,70 6 325,70 Werkzeug . Abschreibung Maschinen ._. Abschreibung

1913,10 3 834,65 1 041,65 Einrichtungen .

Abschreibung 8383 713,60

Vorausbezahlte Krastfahr-

FCUOITGUEL + a 66 Vorausbezahlte Haftpflicht- Vei e Cs « Transitorische Posten « BEerlust 193L «e o ch

Vassiva. PEHCNIIADIL «s a. de Akzeptverpflichtungen « « A CT . y e e260 Gläubiger in lfd. Rechnung Rüdstellungen «o» Transitorische Posten « -

654 535,93

3451,10

140 953,60 |

RM |H 56 149/72 462 48

| 408 446 94 104 618/95 15 049/70

8 023 005/06 573 596 37 20 000

31 200/— 1 538|—

1 793|—

107 M |

40 dik v

98 924/23

86 179/28

5 518/16

[9 574 55944

1 000 000/— 7 222 586/69 143 24719

1 200 943 43 7 223/43 558 70

9 574 559/44

Gewinn- und BVerlustrechnung am 31. Dezember 1931 für das Kalenderjahr 1931.

_ _AuswanD. Verlustvortrag aus 1930 att P L O as @ Soziallasten , Betriebskosten « Versicherungen Steuern. s Handlungsunkosten Abschreibungen «

Ertrag. Droschkeneinnahmen . Buchgewinn aus der

Sanierung « e « - WELUN & oe

14 663 668/78

RM 5 254 955/30 442 054/27 5 707 528/09 532 908/46 4 074 288/96 646 689/40 497 072/85 1018 042/73 1 490 128/72

12613 E S

2 044 702/16 5 518/16

[14 663 668|78

Das Kapital unserer Gesellschaft ist auf eine Million Reichsmark herabgeseßt.

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Herren: Direktor Piero Bonelli, Konsul Carl Otto Fritsch, Direktor Hugo Rah- mann, Hermann Hesse, Carl Jung. Das Vorstandsmitglied Herr Bruno Cofsalter

ist ausgeschieden.

„Kraftag“ Groß-Berliner Kraft- droschken Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Klatt.

78301 Bekanntmachung.

Die Vayerische Gersten Aktien: gesellschaft Kitzingen a. Main, Siß Kibingen, hat sich aufgelöst. Etwaige Glaubiger wollen sich melden.

Kitzingen, den 14. Okfiober 1932.

Die Liquidatoren: Jda Gerst. Lui Gerst.

10. Gesellschaften 58934] u. b. H.

Die Gesellschaft für elektrische Schiffs ausrüstung mit beshränfkter Haftung in Dresden ist aufgelost. Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefocdert, sich bei ihr zu melden. Geschäftslokal z. Zt, in Niedersedlißb bei der Sachsenwerk, Licht- und Kraft-A.-G.

Dresden, den 15. Oktober 1932.

Die Liquidatoren: Sarfert. Kothe.

[59282]

Die „Marcus Metallbau G. ui. b. H.““, Berlin, ist aufgelöst. Die Gläu- biger wevden aufgefordert, sih bei ihr zu melden.

Der Liquidator: WalterMarcus,

[59246] Paul Kintscher G. m, b. H., Berlin W, Motstr. 22,

Die Gesellshast ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, \ich bei dem Liquidator Sally Joseph, Bln.- Tempelhof, Burchardstr. 33, zu melden,

Berlin, den 4, Oktober 1932.

Der Liquidator: Sally Foseph.

[57527]

Die Firma Sahlender'she Ziegelwerke G. m. b: H. Erfurt At Ut, Gesells schafterversammlungsbeshluß vom 4. Dks- tober 1932 in Liquidation getreten. Gläubiger der Gesellschaft werden hier- durch aufgefordert, ihre Ansprüche bet uns anzumelden.

Sahlender'sche Ziegelwerke G. m, b, S. i. Liquidation.

[54892] Bekanntmachung.

Die Schlesishe Bergbau-Gesellschaft mit beshränktexr Haftung in Kolbnißt, Kreis Jauer, Bezirk Liegniß, ist guf gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden.

Kolbnitz, den 22, Oktober 1932. Schlesische Vergbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation,

Der Liquidator: Dr, Albert Hempelmann.

[59579] i E Die Gesellschaft is aufgelöst, Die Gläubiger werden aufgefordert, sih bei uns zu melden. Obstsammelstellen-Gesellschaft m, b. H. in Liquid, Neuenhageu (Ostbahn). Otto Wieneke, Liquidator, Charlottenburg 1, Spreestraße 9.

11, Genossen- [55887] schaften.

Durch Beschluß der Generalversamms- lung vom 24. September 1932 ist der Maltsher Spar- und Darlehnskassen- verein e, G. m, u. H. zu Maltsh, Krs, Neumarkt, aufgelöst worden. Zu Liquis- datoren wurden gewählt die Herren Gollend und Hoffmann. Die Gläubiger werden aufgefordert, sih bei der Ges nossenschaft zu melden.

Maltscher Spar- und Darlehns8- kassenverein e. G. m. u. H. i. Liqu,

Gollend. Hoffmann.

[59529].

Unsere Genossenschaft is durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Mai 1932 aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sih zu melden.

Berlin, den 21. Oktober 1932. Baugenossenschaft Grunewald e. G. m. b. H.

Die Liquidatoren : Gebauer. Borchardt. Dr. Blankenburg.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[59524] Bekanntmachung. Die Vereinsbænk in Hamburg hat den Antrag gestellt,

Reichsmark 12 000 000 Juhaber- aktien der Vereinsbank in Ham: burg, 300 Stück zu je RM 500,— Buchstabe D Nr. 1—3000, 9770 Stück u «D RM 1000,— Buchstabe E

tr. 1—8000 und Nr. 8601—10 370, 7300 Stück zu je RM 100,— Buh- stabe G Nr. 1—7300,

zum Börsenhandel und Notierung an der hiesigen Börse zuzulassen.

Hamburg, den 20, Oktober 1932.

Die Zulassungsstelle an der Börse zu Hamburg. 5 M. Goldstein, stellv. Vorsißender.

Neuhaus,

Srfste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ièr. 249.

Berlin, Sonnabend, den 22. tober

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlich 1,15 ÆM eivs{hließlich 0,30 Beitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Geschäftsstelle 0.95 ÆM monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 Æ/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließlih des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 #ÆXK. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Juhaltsübersicht, Pandel&cegisier, Süterrehtsregister, Gere ree Senossenschaftsregister, Musterregister, E Urbeberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichsfadßen, Verschiedenes.

.

M E fa O b pa

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Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

60. Zum landwirtschaftlichen, gärtnerischen oder Wein- baubetrieb gehört regelmäßig als Bestaudteil auch die der Bewirtschafiung dienende Wohnung des Betriebsinhabers, die in entsprechender räumliher Beziehung zum Betricb steht, Die Wohnung wird grundsäßlich auh dadurch kein ftieuerlich felbstäudiger Vermögensgegenstand, daß der Be- triebsinhaber noch einen anderen Beruf möglicherweise als Hauptberuf hat. Streitig ist, ob ein bebautes Grundstü als selbständiges Grundvermögen Wohngrundstück oder al Bestandteil eines landwirtshaftlihen und Weinbaubetriebs zu be- werten is. Das Grundstück wird von dem Eigentümer bewohnt der im Hauptberuf Kreissparkassenbuchhalter is und gleichgeitig mit seiner Ehefrau und einem erwachsenen Sohn von diesem Grundstück aus einen landwirtschaftlihen und Weinbaubetrieb führt. Der Grundwertausshuß hat das Grundstück als Wohn- grundstük bewertet und ist hierbei auch im Einspruchsverfahren verblieben. Der Oberbewertungsausshuß hat den Feststellungs- bescheid ecsaßlos aufgehoben und das Grundstück als Bestandteil des Weinbaubetriebs erklärt. Die Nechtsbeschwerde des Kataster- amts beantragt Bewertung als selbständiges Grundvermögen, da das Grundstück seinen Hauptzweck nah dem Grundstückseigentümer, der im Hauptberuf Beamter sei, zur Wohnung diene und weil es auch jeinem baulihen Charakter nah den in der Gegend üblichen Wingzerhäusern nicht genau entspreche, da zu diesen Hausern durch- weg Oekonomiegebäude gehörten, die hier zum Teil fehlten. Die Entscheidung des Oberbewertungsaus\chusses sée sich mit grund legenden Bestimmungen übex die Veranlagung der sbaatlichen Grundvermögensteuex und der Hauszinssteuer in Gegensaß. Die Rechtsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Für die Entscheidung des Falles können nur die Vorshriften des Reichsbewertungs Fries und ‘nur die Verhältnisse am Feststellungsstihtag vom 1. Fanuar 1928 maßgebend sein. Vom Reichsbewectungsgeseß ab weichende Vorschriften der preußishen Landesgeseßgebung und abweichende Anordnungen der Landessteuerverwaltungen haben außer Betcacht zu bleöben. Gbenso muß déx vom Katasteramt im Laufe des Verfahrens mehrfach hervorgehobene Umstand unbe- achtet gelassen werden, daß das Grundstück vor dem Jahre 1912, in dem es dec jeßige Eigentümer erworben hat, aus\chließlich Wohnzwecken gedient hat und zu solhen vermietet war und ferner, daß früher ein einem \landwirtshaftlihen und Weinbaubetrieb dienender Besiy an Nußboden noch nicht zum Grundstück gehöct hat. Der Oberbewertungsadts\chuß begründet seine Entschetdung, in der er die Zugehörigkeit des Grundstücks zu einem landwict= \chaftlihen bzw. Weinbaubetrieb ausspriht, wie folgt: „Der Grundbesiß, der von dem Gebäude aus bewirtshaftet wicd be- trägt unbestritten etwas übex 2 Morgen Ackerland und 13 554 qm Weinberge, von denen 4577 qm dem Sohne des Be- rufungsfühcers gehören, aber gemeinsam bewirtshaftet werden. . Der Oberbewertungsaus\huß ist der Auffassung, daß ein Ge- bäude, in dem 4 erwachsene Personen wohnen und das außer den üblihen Nebenräumen 7 Zimmer hat, niht s{hon deshalb und iveil dec Eigentümer im Hauptberuf Beamter ist und in dem Haus seine Wohnung hat, aus der Besteuerung beim landwirt- schaftlichen usw. Vermögen auszuscheiden hat. Tatsache ist, daß von dem Gebäude aus ein nennenswerter Grundbesiß Haupt- sählich zu Weinbauzwecken bewirtschaftet wird, das Gebäude also einem Betrieb im Sinne dec §8 11 f. RBewG. dient. Daß Scheunen und Stallung fehlen, ändert nichts an dieser Be- urteilung, zumal dexr Weinbau erheblih überwiegt und hierfür Scheune und Stallung von untergeocdneter Bedeuiung sind. Der Oberbeweriungsausschuß is auf Grund eigener Sahkunde der Anschauung, daß das Gebäude, wie es vom Katasteramt und dem Finanzamt geschildert wird, der Gcöße des Betriebs auch în etwa entspriht. Seine Größe und seine Zweckbestim- mung «lassen es daher gerechtfertigt ersheinen, daß das Ge- bäude beim landivirtshaftlihen usw. Betcieb mitbewertet wird.“ Diese Ausführungen lassen einen Rechtsirrtum oder einen Ver- steh gegen den klaren Fnhalt der Akten nicht ersehen. Sie be- ruhen auf der Würdigung tatsähliher Umstände und sind daher für den Reichsfinanzhof bindend. Die Ausführungen des Ober- bewertungLausschusses entsprehen auch der ständigen Reht- sprehung des Reichsfinanzhofes, der wiederholt zu der Frage der Hugehörigkeit von Gebäuden zu einem landwirtshaftlihen usw. Betrieb oder zum Grundvermögen Stellung genommen hat. Was für einen landwirtschaftlihen Betrieb gilt, gilt in gleiher Weise au [E einen Weinbaubetrieb, da nah § 24 RBewG. auf einen Weinbaubetrieb die hier wichtigste Vorschrift in § 11 a. a. O. ent- sprehend Anwendung findet. aßgebend ist die dauernde Zweck- bestimmung eines Gebäudes und dessen objektiver Charakter, ins- besondere vom Gesichtspunkt der Verkehrsauffassung aus; vgl. die Ausführungen über die Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs in Steuer und Wirtschaft 1932 Bd. 1 Sp. 303—307. Nach den Fest- stellungen der Vorentscheidung wird vom Grundstück aus der nicht unbedeutende landwirtschaftliche und Weinbaubetrieb des Haus- eigentümer von über 3 Morgen Weinbergen der Sonder- besiß des Sohnes mit etwa 1% Morgen - Weinbergen bildet nah § 9 NRBeiwvG. eine selbständige wirtschaftliche Einheit und hat hier außer Berüsichtigung zu bleiben bewirtschaftet. Ferner genügt das Haus dem Umfang wie der Einrichtung nah K diesem Zwecke, dem es seit langem, jedenfalls aber am Fest- tellungsstihtag in der Hand des Eigentümers gedient hat. Nach der grundsäßlihen Auffassung des Reichsbewertungsgesebes und nach der ständigen Rechtsprehung des Reichsfinanzhofes gehört zu einem landwirtshaftlihen und zu einem Weinbaubetrieb als un- mittelbarer und nit selbständig steuerlih erfaßbarer Bestandteil dieses Betriebs eine Wohnung des Betriebsinhabers, die auh in entsprehender räumlicher Beziehung zu den eigentlihen Betriebs- grundstücken selbst steht. Dadurch, daß der Betriebsinhaber noh einen anderen Beruf, möglicherweise jogar als Hauptberuf hat,

wird die Wohnung im Betriebsgebäude und im räumlihen Zu- jammenhang mit dem Betrieb nicht überflüssig und nicht zu einem | vom landwirtshaftlihen und dem Weinbaubetriebsvermögen ge- | trennten selbständigen Vermögensgegenstand. Nur dann mußte eine andere Beurteilung eintreten, wenn der landwirt- schaftliche oder Weinbaubetrieb nur von so geringem Umfang wäre, daß die Arbeitskraft des Besißers und seiner Angehörigen oder wenigstens dér leßteren auch nicht zum größeren Teil in Anspruch enommen wird, Daß dieser Aubñabnefäll hier zutrifft, ist nah

age der Akten niht anzunehmen. Denn dex Grundbefiß ist in

der Vorentscheidung als „nennen3wert“* bezeihnet; auch füllt ein

landwirtschaftliher und besonders ein Weinbaubetrieb von dem |

hier vorliegenden Umfang die Arbeitskraft des Grundstückseigen- tümers und seiner Familienangehörigen aus. Die Vorentscheidung

steht also insoweit auch durchaus im Einklang mit dem Erlaß des |

Reichsministers der Finanzen vom 11. August 1926 Il V 3440.

Die Erträgnisse des vom OVberbewertungsauss{chuß als nennens- |

ivert bezeihneten Weinbaugrundbesißes können in mittleren und bejonders in guten Fahren wohl auch als so beachtlih angesehen werden, daß sie gegenüber dem Einkommen des Grundstücks- eigentumers aus jeinem Hauptberuf nicht als nebensächlih er- [heinen. Daß das Gebäude in der dortigen Gegend üblichen Winzerhäusern genau entsprehen muß, um als Bestandteil des Weinbaubetriebs Es genügt, daß das Gebäude nicht aus dem in jener Gegend bei lrt üblihen Rahmen hinsichtlih seines Umfanges l rt, inneren und @ußeren Einrichtung und bau- lichen Anlage vollsiändig herausfällt. Frgendwelche Gesichtspunkte in diejer Richtung werden auch von der beshwerdeführenden Be hörde nicht dargetan. Das Ha1 den ten die allgemein Ublihe Einrichtung und Vorrichtungen für einen landwirtshaft- lihen und Weinbaubetrieb. Daß Scheune und Stallung, die im vorliegenden Falle fehlen, bei dem hier in Frage kommenden Be- trieb entbehrlich sind, hat der Oberbewertungsausshuß ausge- |prohen. Anders wärk unter Umständen der Fall zu beurteilen, wenn es sich um ein umfangreiheres Wohnhaus, um auss hließlich zu Wohnzwecken eingerichtete Villa oder gar um ein herrenhausartiges Gebäude handeln würde. (Urteil vom 4. Mai

1932 ITI A 140/31.)

Häusern diesex L und seiner Bauc

oto Lc

61, Der Weinhandel eines Weinbautreibenden ist nur dann gewerblicher Nebenbetrieb des Weinbaues, wenn er das Betriebserträgnis des Weinbaues fördern soll und der Zukauf fich in mäßigen Grenzen hält. Jeder der beiden Be- [chwerdeführer ist Jnhaber eines Weingutes, Sie bewirtshaften die Weingüter gemeinschaftlih unter dem Namen „Geschwister Sch Für jedes Weingut ist ein Ernheitswerk festgeseßt. Jn den beiden Einheitswertverfahren ist je ein Teil der Betriebs8gebäude als ge- werblichen Zweckten dienend ausgeschieden, und zivar auf den Weinhandel der Jnhaber anit zugek nt Einspruchsverfahren ist der Einheitswert des y auf 40027 RM festgeseßt und davon als gewerblichen Zwecken Kenend ein Betrag von 4796 RM begeihne Der Einheitswe

eingutes W. Sch. Erben ist auf 105 42 festgeseßt und

als gewerblichen Zweden dienend ein Betrag von 13 127 RM

t worden. Fm Einspruch@verfahren für den ersteren Be-

der gewerblihen Zwecken dienende Gebäudeteil von

1796 RM auf 1620 RM herabgeseßt und demgemäß der Einheits- wert auf 36 800 RM ermäßigt wovden, Jm Einspruchsverfahren \Ur den zweiten Betrieb 1st dex gewerblihen Zwecken dienende Gebäudeteil von 18 127 RM auf 4431 RM herabgeseßt, auh îm ubrigen der Einheitswert geringfügig ermäßigt und im ganzen auf 94300 RM festgeseßt worden. Streitig ist, ob der von den Beschwerdeführern betriebene Weinhandel ein jelbständiger ge- werblicher Betrieb ist. Die nah Auffassung der Vorbehörde von den beiden Betriebsinhabern gemeinshaftlih betriebene Wein handlung ist im Handelsregister nicht eingetragen, tritt auch nah außen hin nit als solche auf, da der Charakter des Gesamtbetriebs als eines Weinbaubetriobes gewahrt werden soll. Eigenes Per- sonal wird für den Weinhandel nicht gehalten, vielmehr wird das Personal des Weinbaubetriebes verwandt. Durch eine Buch- und Betriebsprüfung is das Verhältnis der Erzeugnisse der eigenen Ernte zu dem Zukauf an Maishe und Wein ermittelt worden. Die Vorbehörde hat ihrer Entscheidung die Ergebnisse der Jahre 1924—1928 zugrunde gelegt und für diese Zeit einen mengen- mäßigen Zukauf fremder Erzeugnisse in Höhe von fast 60 % der eigenen Ernte festgestellt. Für 1928 ist das Verhältnis 8 : 17. Bis 1927 einschließlich is wie die Betwirtschaftung der beiden Weinbaubetriebe auch der gesamte Zukauf auf gemeinschaftliche Rechnunc getätigt worden. Eine vom Weinbau vollständig ge- trennte Buchführung besteht niht. Der gesamte Geldverkehr geht über die Buchführung des gemeinschaftlihen Weinbaubetriebes. Ein Verschnitt der eigenen Weinbauerzeugnisse mit den fremden zugekauften Weinen hat niemals stattgefunden. Die Vor- entsheidung führt aus, daß es nach der Verkehrsauffassung im Weinbaubetrieb üblih sei, fremde Weinbauerzeugnisse zu den eigenen Erzeugnissen Hinzuzukaufen und sie vershnitten oder unverschnitten weiterguveräußern; ein Zukauf fremder Weine brauche daher an sich dem Weinhandel noch nicht die Eigenschaft als Weinbau-Nebenbetrieb zu nehmen, wofern nur der Zukauf im Verhältnis zu den selbst gewonnenen Erzeugnissen niht unver- hältnismäßig hoch sei; die Beantwortung leßterer Frage sei eine Frage der tatsählichen Würdigung. Als Grund für den Hinzu- kauf fremder Weine haben die Pflihtigen im Schreiben vom 1, Mai 1930 angegeben, es könne niht in Abrede gestellt werden, daß „bei fast allen Weinbaubetrieben ein kleiner Prozentsaß, manchmal allerdings nux ein vershwindend kleiner Progentsat, von Wein hinzugekauft werde; solch ein kleiner Zus- kauf von Wein sei zwangsläufig mit einem Weinbauvertrieb ver- bunden; bei strihweisen Mißernten z. B. könne die Belieferung alter Kundschaft nur durh Zukauf vorgenommen werden. Fn einer Mitteilung des Weingutes Geshwister Sh, vom 31. März 1927 ist erklärt, daß der Hinzukauf von Wein in der Absicht vor- genommen sei, bei etwaigen ungünstigen Preisbewegungen der hochwertigen Weine durh Führung kleinerer und mittlerer Qualitäten einen Ausgleih zu haben; ganz besonders sei jedoch maßgebend gewesen, die vorhandenen Betriebsmittel möglichst weitgehend auszunußen, Die Hessische Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau hat sich in einem Aufbringungsver- fahren zu der Frage dahin geäußert, daß infolge der geringen Ege und der fortgeseßt Jteigenden Erzeugungskosten die Lage des Weinbaues im lebten Fahrzehnt (vor 1927) außerordentlich shwierig geworden sei, besonders für die Besißer guter und bester Lagen, da die Verwertung besserer Weine immer größeren Schwierigkeiten begegne als der Absaß von Weinen mittlerer und geringerer Qualität; infolgedessen sei ein Zukauf von Weinen für die Besißer besserer Lagen fast durhweg zu einer Motwendigleit geworden, um überhaupt leistungsfähig zu bleiben. Das Finanz-

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amt O. hat sich zu der gleihen Frage folgendermaßen geäußert! Um den Umsaß ihrer Produkte zu erleihtern und hohe Zivischen=- handelsgewinne auszuschalten, ist im Laufe der Zeit eine ganze Anzahl von Weinbautreibenden dazu übergegangen, ihre Weine in fleineren Gebinden und Flaschen selbs an die Konsumenten abzusepen. Fn folhen Fällen reiht dann Häufig das eigene Wachstum niht aus, um alle Geshmasrihtungen der Käufer besriedigen zu fönnen. Erzeuger von Qualitätsweinen werden darauf sehen müssen, auch mit billigeren Weinen dienen zu können. Anderseits werden Erzeuger geringerer Qualitäten bestrebt sein müssen, auch bessere Weine zu führen. Ein weiterer Grund für den Zukauf fremder Erzeugnisse wird oft darin zu suchen sein, daß im Fahre mit geringem Weinertrag die eigene Ernte zur fortlaufenden Bedienung der erworbenen Kundschaft niht aus- reit, aber werden auch in solhen Jahren {lechter die Weinbautreibenden ihre Fässer niht durch Leerstehen-

und auch um deswillen ihre Einrichtung nicht wollen, um mit Hilfe zugekaufter fremder Weine den im eigenen Weinbau eingetretenen Verlust soweit wie möglich auszugleihen, Fn vielen dieser Fälle wird man sagen können, daß der neben dem Weinbau betriebene Weinhandel nur oder doch in der Hauptsache dazu dient, den Weinbau zu fördern und seinen Ertrag zu erhöhen, fo daß der Weinhandel als Nebenbetrieb des Weinbaues anzusehen ist. Jn anderen Fällen, in denen Weinbau und Weinhandel verbunden sind, werden die Verhältnisse aber auch so liegen, daß dem Weinhandel eine solche dienende Rolle nicht zukommt, daß vielmehr seine Zwecbestimmung eine aus- \hließlich oder doch überwiegend selbständige ist, sei es, daß dem Unternehmer das normale Einkowmen aus setnem Weinbaus- betrieb für seine Lebenshaltung nicht genügt und er aus diesem perfönlihen Grunde sich noch eine andere Einnahmequelle sichern will, sei es, daß er seinen Weinhandel um deswillen über das Maß hinaus, das zur Stübßung seines Weinbaubetriebes erforder- lich iväre, wesentlich ausdehnt, weil er vielleiht eingesehen hat, daß sich im Weinhandel mit geringerer Mühe größere Gewinne rzielen lassen als im Weinbau.“ Die Vorbehörde hat einen selb- tändigen gewerblichen Betrieb des Weinhandels angenommen mit folgender Begründung: Nach dem bereits erwähnten Gut- achten der Hessishen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Oppenheim könne noch ein Weinbaunebenbetrieb ans- nommen werden, wenn man bis zu -50 vH der eigenen Er- ässigen Zukauf zugrunde lege; dieser Saß von

ings sehr hoh gegriffen, wenn man erwäge, daß

Fung des Hessiihen Finanzministers Wein- zur Gewerbesteuer heranzuziehen seien, einem Jahre nahweislich diese Entschließung

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einer Entschl1 produzenten schon dann wenn mehr als 10 vH der jeweils in selbst geernteten Mengen zugekauft würden; sei im Venehmen mit der zuständigen Berufsvertretung der Weinbautreibenden ergangen; jedenfalls müsse daraus ent- nommen twerden, daß bei einem Zukauf fremder Weine in der Menge von über 50 vH der eigenen Ernte ein selbständiger Geb werbebetrieb vorliege, es sei denn, daß ganz besondere Umstände vorlägen, die einen Zukauf von fremden Erzeugnissen im Ausmaß von 50 vH der eigenen Ernte zum Zwecke dex Erhaltung der eigenen Leistungsfähigkeit rechtfertigten; solhe besonderen Um- stände seien im vorliegenden Falle weder von den Berufsführern dargetan noch vom Sachverständigen und Betriebsprüfer fest- gestellt; gegen das Vorliegen eines bloßen Nebenbetriebs spreche aber die Tatsache, daß ein Verschnitt des zugekauften gegenüber den eigenen Erzeugnissen geringwertigeren Weines mit dem eigenen Gewaächs nie stattgefunden habe und daß der Weinhandel unter dem Namen „Geschwister Sh.“ gewerbepolizei- lih angemeldet sei; daß Arbeitskräfte und Geräte des Weinbaus- betriebs bei dem Gewerbebetrieb mitverwendet worden seien, spiele hier, wo die Menge der zugekauften Erzeugnisse der ent- scheidende Maßstab sei, nur -eine untergeordnete Rolle. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Ein Weinhandel, der zu dem Zwecke betrieben wird, um mit den Kaufweinen die eigenen Er- zeugnisse aufzufüllen, steht zum Weinbau in innerer betriebs- wirtshaftliher Beziehung und ist ein Nebenbetrieb des Wein- baues, Ein Weinhandel, der darüber hinausgehend lediglih den Ziveck verfolgt, die mangelnde Ergiebigkeit des Weinbaues auszu- gleichen oder die Räumlichkeiten, Arbeitskräfte und Gerätschaften des Wêinbaubetriebs besser auszunuven, entbehrt dieser inneren betriebswirtshaftlihen Beziehung, namentlich dann, wenn wie die Rechtsbeschiverde hier zugibt die Weine eigenen Wachs- tums versteigert, die zugekauften aber freihändig veräußert werden. Es unterliegt daher starken Bedenken, ob er überhaupt als Nebenbetrieb aufgefaßt werden kann; denn ein Nebenbetrieb hat die Aufgabe, die Erträgnisse des | dend gli -— nicht lediglich das Einkommen des Betriebsinhabers zu stei- gern. Jedenfalls aber darf angenommen werden, daß die Ver- kehrsanshauung ihn nur dann noch als Nebenbetrieb auffaßt, wenn er gegenüber dem Weinbaubetrieb eine ganz untergeordnete Bedeutung hat, ähnlih wie der Senat es in einem zur Veröffent- lihung bestimmten Urteil IIl A 691/30 vom 2. Juni 1932 für landwirtschaftlihe Substanzbetriebe ausgesprochen hat mit dem Rechts\aß, daß ein solcher Betrieb venatmélta nux dann ein Neben- betrieb oder unselbständiger Bestandteil der Landwirtschaft sei, wenn erx über den Umfang der üblichen kleinbäuerlihen Torfstich- betriebe, Kies- und Sandgruben nicht hinausgehe. Die Annahme der Vorentscheidung, daß ein Zukauf bis zu 50 vH der Menge der eigenen Ernte gestattet sein solle, ist für den Pflichtigen außer- ordentlich günstig und für den Regelfall zweifellos nicht haltbar. Ueberdies liegt die Frage, bei welhem Ausmaße dieses Zutau!t nach der Verkehrsanschauung ein selbständiger gewerblicher Betrieb anzunehmen ist, auf tatsächlihem Gebiete und untersteht daher nicht der Nachprüfung durxh den Reichsfinanzhof. Abzulehnen ist nah Vorstehendem auch die Auffassung der Rechtsbeshwerde, daß nicht die Menge, sondern der Wert des Zukaufs entscheidend sein müsse. Nicht zu" beanstanden ist, daß die Vorbehörde ihrer Ent- scheidung lediglih die Ziffern der Jahre 1924 bis 1928 zugrunde gelegt hat, niht auch die angeblich günstigeren Ziffern der „Fahre 1921 bis 1924, da soweit zurückliegende Ziffern für die Fest- stellung des Betrieb8umfanges und scine Bedeutung im Verhält- nis zum Weinbau für den 1. Januar 1928 nicht entscheidend zu sein brauhen .. . Hiernach war die Rechtsbeshwerde als un- begründet zurückzuweisen, (Urteil vom 23. Funi 1932 I1I A 795/31.)