1868 / 240 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4006

[3407]

Abrechnung der Tnion Asseceuranz- Soclieotät

für das Jahr, endigend den 30. Juni 1868.

Debet.

Credit.

——

30/900 |25

An Prämien für neue Policen A 999/275 [29 |—

» do. » Prolongationen » Zinsen auf Hypotheken Thlr. 196,044. 25. —.

hiervon ab Steuer » 3980. 15. —. 1 192,464 /10

Per bezahlte Schäden während des Jahres Thlr.f 415,850116

bezahlten Bonus 143,039 125 » » Renten 369| 7 » » Lebensversicherungs-Prämien 4241| 1 » Policen-Rückkäufe und Nicht-Erneuerungen 29,738|13 » Rückversicherungs-Prämien 29/614 15 » Provisionen 40,168|17 » allgemeine Ausgaben 11,265 12

Vergütung an die Direktoren 8,359 |19 » Gehälter und Pensionen 22,092 |21

T

» Bilanz le ele os G C S o I 008 o oa o see Le S » 77,901 8

Thlr. [ 782,641

B i la An aufgchäuftes Kapital am 30. Juni 1867... Thlr. 4,352,426. 10. —. | abzüglich "/; theilbaren Gewinnes (für 5 Jahre) den Actien « Jnhabern conditirt

» JTahres-Bilanz wie oben

117,368. 3. —. Thlr.

4,235,058 77,901

C9 too.

Per fonsolidirte 3 prozentige » reduzirte do. a L » neue do.

» Ostindische Actien

» Hypotheken

» Vorschüsse auf Obligationen

» Eisenbahn-Actien

» Darlehne auf Policen

» L bei den Agenten

» Kassenbestände bei Banquiers und bei der Direction

Thlr.| 14,597] 4 177,368] 17 3099/50416 689,291

21267975 411,966 181,918 143,661

25,957 40,719

S

Dover

Thlr. [4 ST2059TT5T— |

T

Thlr. 7,312,959

aaa m TM,

London, den 5. Oktober 1868.

Wm. B. Lewis, leitender Direktor.

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L 1 O4

der am 30. Juni 1868 bei der Union=-Assccuranz-Sockietät in London in den Königlich preußischen Staaten in Kraft gewesenen Versicherungen.

Am 31. Dezember 1867 waren in Kraft... eere eee s Cd e

Bis zum 30. Juni 1868 wurden neu abgeschlossen

S LLMICOT U 307 Tun TBOS e Sea ieobetanbe ra blebde aer etaa ale

Ge 0 M sd roi Cd 996

Policen. Sumnunnrec.

Thlr. 1,679,599 36 160,029

E 992

Policen. Summe.

Es erloschen bis 30. Juni 1868:

D O eiae vet oaat eo chel bios doe 8 » Rückkauf 2 » Nicht-Erneuerung 6

Thlr. 9,773 9,566

11,616

Am 30. Juni 1868 waren somit in Kraft E

Berlin, den 8. Oktober 1868. Kerfack &

ea

Wincdler

General - Bevollmächtigte der » Union«,

13415]

O Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen S ant, daß fortan sämnmit- liche Retourbillets vor Antritt der Rückfahrt der Billet-Expedition zur Abstempelung präsentirt werden müssen. Ratibor, den 2. Oktober 1868. Königliche Direction der Wilhelrnsbahn.

[3416] Landgräflich hessische concessionirte Landesbank in Homburg vor der Höhe, Monat September 1868. : A C L VAd. a L R E E ETE FI. Wechsel-Bestand Effekten-Bestand : a) verschiedene FI. b) eigene Actien

49,051.

949,051

Banknoten-Einlösungsafonds : A) n DAAE oar reeres b) in Effekten... é c) in Wechseln

215,412. 18. 82,412. 2. 19,755. 20

Fl. 1,486,313. 12.

Actien-Kapital-Conto Banknoten im Umlauf

Depositen Actien - Dividenden - Conto pro 1864 1865,

Reservefonds-Conto

FT. 1,186,373.

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Der Schleswig-Holsteinsche Krieg im Jahre 1864. Von Th. Fontane. __ 24 Bogen groß Lexicon 8. auf gethöntem Velinpapier. Mit den Portraits: Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen, S Nd Hoheit des Prinzen Friedrich arl/ Sr. Excell. des Feldmarschalls Grafen von Wrangel, Sr. Excell. des Feldmarschalls von Gablenz, 96 in den Text gedruckten Abbildungen und Plänen in Holzschnitt Í __ Und 9 Karten in Steindruk. Sämmtlliche Jllustrationen entworfen und gezeichnet / _ von Ludwig Burger. In illustrirtem Umschlage geheftet 2 Thlr. 225 Sgr. An illustrirtem Umschlage cartonnirt 3 Thlr. 25 Sgr. _ Auf weißem Kupferdruckpapier, elegant gebunden 4 Thlr. Königliche Geheime Ober - Hofbuchdrukerei (R. v. Decker) în Berlin.

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KÖóntati

Alle Post - Anstalien des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl, Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fa,

Ecke der Wilhelmsstraße.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Premier - Lieutenant von Manstein im 4. Pom- merschen Infanteric-Regiment Nr. 21 und dem Seconde-Lieute- nant Weber im Ostpreußischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 1 die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

Den Kreisgerichts - Rath Hertwig in Mühlhausen zum Direktor des Kreisgerichts in Liebenwerda zu ernennen; und

Dem Kommerzien -Rath Johann Friedrich Dannen- berger in Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien-

Rath zu verleihen. /

A

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung. |

Für die Korrespondenz nach Aegypten kommen von jeßt ab bei der Beförderung via Oesterreich (Triest) nachstehende Bestimmungen in Anwendung.

Die gewöhnlichen Briese nah Unter- und Mittel- Aegypten bis zur Breite von Minié (mit den hauptsächlich- sten Orten Alexandrien, Cairo, Damanur, Damiata, Minié, Porta-Said, Rosette, Suez 2c.) können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt abgesandt werden.

Die gewöhnlichen Briefe nah Ober-Aegypten (nach allen über Minié hinaus belegenen Orten) unterliegen dagegen dem Frankirungs8zwange bis Minie. i

Das Porto beträgt pro Loth inkl. für frankirte Briefe nach Alexandrien 3 Groschen resp. 10 Kr., für frankirte Briefe nach allen anderen Orten Aegyptens 5 Groschen resp. 18 Kr. (bis zum Bestimmungsort, beziehungsweise bis Minié); für unfrankirte Briefe aus Alexandrien 4 Grosehen oder 14 Kr., für unfrantiirte Briefe aus allen anderen Orten Aegyptens 7 Groschen oder 25 Kr.

Die Recommandation ist nur zulässig bei Briefen nach Unter- und Mittel-Aegypten (bis Minié inkl.). Für rekomman- dirte Briefe is außer dem Porto der gewöhnlichen frankirten Briefe eine Recommandationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kr., und, Falls die Beschaffung eines Retour-Recepisses ver- langt wird, eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. vom Absender im Voraus zu entrichten. Rekommandirte Briefe müssen unter einem Kreuz - Couvert, welches wenigstens mit 3 Siegeln mittelst Siegellacks gut verschlossen ist, abgesandt werden.

Drucksachen und Waarenproben müssen stets frankirt werden. Das Porto betcägt pro 25 Loth inkl. für Drucksachen und Waarenproben nah Alexandrien 1 Groschen resp. 3 Kr., für Drucksachen und Waarenproben nach allen anderen Orten Aegyptens 1% Groschen resp. 4 Kr.

Im Uebrigen unterliegen die Drucksachen und Waaren- proben denselben Versendungs-Bedingungen, welche im innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Das Verfahren der Expreßbestellung is zulässig bei refommandirten Briefen nah solchen Orten Unter- und Mittel-Aegyptens. (bis Minié), an denen sich eine Postanstalt befindet. Außer dem Porto für relbommandirte Briefe ist eine Expreß-Bestellgebühr von: 5 Groschen resp. 18 Kr. für rekom- mandirte Expreßbriefe nach Alexandrien ; 6 Groschen oder 21 Kr. für rekommandirte Expreßbriefe nah anderen Postorten Unter- und Mittel-Aegyptens, vom Absender im Voraus zu- entrichten.

Die Briefpost-Sendungen nah Aegypten werden durchweg über Oesterreich spedirt , es sei denn, daß der Absender die Beförderung via Marseille ausdrücklich verlangt.

Berlin, den 9, Oktober 1868.

General-Post-Amt. von Philip8born.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bei der Saline zu Dürrenberg ist dem Bergrath Busse die Stelle des Direktors und dem Salinen-Jnspektor Wagner die Stelle des Siede-Inspektors übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. Der Conrektor Dr. Varges in Celle is in die Rektor- Stelle am Andreas-Gymnasium zu Hildesheim verseht worden.

Finanz- Ministerium.

Nach einer Mittheilung des Herzoglich Anhaltischen Staats- Ministeriums hat die Herzogliche Staatsschulden - Verwaltung zu Dessau, nachdem durch das Geseg vom 10. Augu 1866 die Einziehung der noch im Umlaufe befindlichen 200,000 Thlr. Anhaltische Staatskassenscheine in Apoints zu 10 Thlr. der Emission vom 1. Oktober 1855 angeordnet und zum größten Theile auch bereits bewirkt ist, durch Bekanntmachung vom 22. Juni d. J. für die Einziehung des noch coursirenden“ Resibeträges “der qu. Kassenscheine eine Prä- klusivfrist bis zum 31. Dezember d. Js. festgeseßt, dergestalt, daß alle Inhaber dieser Kassenscheine dieselben innerhalb der gedachten Frist bei der Kasse der Herzoglichen Staatsschulden- Verwaltung zur Einlösung zu bringen haben, na Ablauf der- selben aber alle nicht eingelösten Staats-Kassenscheine der be- zeichneten Art ihre Gültigkeit verlieren und alle Ansprüche we- gen derselben an die Herzoglichen Kassen erlöschen 2c.

Berlin, den 31. Juli 1868.

Im Auftrage des Herrn

Finanz-Ministers. Günther.

Im Auftrage des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Herzog.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Bescheid vom 2. September 1868 betreffend die Aus- schließung von Grundstücken bei der Jagdverpachtung, nach §. 2 des Jagdpolizei-Geseßes vom 7. März 1850. : Auf die Beschwerde vom 15. Juni d. J. eröffnen wir Ihnen, daß Sie mit dem Anspruche, Jhre Grundstücke von der Jagdverpachtung auszuschließen und Ihnen die selbstständige SJagdausübung auf denselben zu gestatten, durch die Überein- stimmenden Verfügungen des Königlichen Landraths-Amts zu N. und der Königlichen Regierung zu N. mit Recht abgewiesen worden sind. Jhre Grundstücke sind im Sinne des §. 2 zu b. des Jagdpolizeïi-Geseßes vom 7. März 1850 als dauernd und vollständig eingefriedigt nicht zu betrachten, weil sie größten- theils nur von gewöhnlichen, mit Gestrüpp bepflanzten Wällen, sogenannten Wallhecken, - die - ohne -Berlegung der Umzäunung passirt werden können, umgeben sind. Der im Norden die Grenze bildende, zur Zeit trockene und passirbare Teich resp. Graben is ebenfalls keine dauernde Einfriedigung. Es muß deshalb bei den Jhnen ertheilten Bescheiden bewenden. Berlin, den 2. September 1868. |

Der Minister für die land- Der Minister des Jnnern. wirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage:

Im Auftrage: Wehrmann. von Klüßoww.

An den Kolon N, zu N, Kreis N.

Die Königliche Regierung erhält auf den Bericht vom 14. August e. hierbei den dem Beschwerdeführer N, in N. heute

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