1868 / 242 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Köni Es soll die Lieferung von A 60,000 Stück Mittelshwellen aus Eichen-, Buchen- oder Kiefernholz im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu is auf : Donnerstag, den 15. Oktober d. J., Vormittags .11z Uhr, in unserem Geschäftslokal, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst, anbe- raumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der

Aufschrift : »Submission auf Schwellenlieferung« eingereicht sein müssen. i : Die Subniissions - Bedingungen liegen in den Wochentagen Vor- mittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können da- selbst auch Abschriften derselben gegen Erstattung der Kosten in Em- pfang genommen werden.

Berlin, den 30. September 1868. _ A : Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

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Königliche Niedershlesisch-Märkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung von : 122,000 Centner Eisenschienen, 25,000 » Gußstahlschienen und 5,000 » Puddelstahlschienen für das Jahr 1869 im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu is auf: | | | Montag, den 26. Oktober d. J, Vormittags 115 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89, anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift : »Submission auf Lieferung von Eisen-, Gußstahl- oder Puddelstahlschienen« eingereiht sein müssen. i ; Die Submissions-Bedingungen , Modelle und Zeichnungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Ein-

sicht aus und können daselbst auch Abschriften derselben gegen Erstat- -

tung der Kosten in Empfang genommen werden. Berlin, den 8. Oktober 1868. g / Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

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“L A E P L R N

senbahn-Gesellschaft.

Wir beabsichtigen, die Lieferung von 100,000 Stück Ostsee- Kiefern-Schwellen im Wege der Submission zu vergeben. Die maßgebenden Bedingungen sind auf frankirtes Verlangen von uns zu beziehen. Die Nblieferung soll successive im Laufe der Monate Juni bis September k. J. erfolgen, und zwar mit 70,000 Stück franco Waggon Leer und mit 30,000 Stück franco Rotterdam am Quai der Niederländischen Rhein-Eisenbahn-Gesellschaft. i

Offerten auf das ganze Quantum oder auf Theile von mindestens 20,000 Stück find unter der äußern Bezeichnung »Submission auf Schwellen« bis zum 10. November e. portofrei an uns einzureichen. N Submittenten bleiben bis zum 25. ejsd. an ihre Gebote ge-

unden.

Cöln, den 9. Oktober 1868.

Die Direction.

Verloosung, Amortisation, s U.) Wie von öffentlichen Papieren. A Bekanntmachung.

Bei der behufs planmäßiger Tilgung der auf Grund der Aller- höchsten Kabinets-Ordre vom 1. Juli 1866 ausgegebenen 4zprozentigen Obligationen 11. Emission der Stadt Frankfurt a. O. am 24. Sep- tember 1868 stattgefundenen en sind nachfolgende Apoints durcch das Loos zur Amortisation pro 1868 gezogen worden:

Serie I. à 100 Thlr. Nr. e 322. 385. 710. 815, 1345. 1399. Scrie IL à 50 Thlr. Nr. 129. 312. 386. Serie III. à 25 Thlr. Nr. 201. 257. 314. 449,

Die Auszahlung dieser Obligationen zu ihrem Nennwerthe er- folgt vom 1. April 1869 ab bei unserer Kämmerei-Kasse und hört die Verzinsung derselben mit diesem Tage auf.

Von den pro 1867 amortisirten und zum 1. April 1868 rück- zahlbar gewordenen Obligationen is die Ser. 1. Nr. 7 über 100 Thlr. bisher noch nicht zur Einlösung präsentirt worden.

&rankfurt a. O., den 7. Oktober 1868.

Verschiedene Bekauntmachungen.

Die Kreiswundarzt-Stelle des Kreises Pillkallen mit dem Wohnsiß in Lasdehnen is erledigt und die Bewerbungsfrist auf 4 Wochen fest- geseßt worden. Gumbinnen, den 2. Juni 1868.

Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

Die Kreiswundarzt-Stelle des Kreises Olebko mit dem Wohnsiße im Kirchorte Mierunsken ist durch Beförderung des bisherigen Jnhabers erledigt. Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, sih unter Ein- reichung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei der Königlichen Regie- rung zu Gumbinnen zu melden. Gumbinnen, den 10. Juni 1868. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

Die Kreis-Wundarzt-Stelle im Pr. Stargardter Kreise ift durch den Tod ihres bisherigen Jnhabers R Qualifizirte Bewerber um diese Stelle fordern wir auf, ihre Meldung unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse binnen 6 Wochen einzureichen. Danzig, den 5. Oktober 1868. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

[3449] Offene Stadtsecretair-Stelle. Die hiesige Stadksecretair-Stelle, mit welcher ein jährliches Gehalt von 400 Thalern ohne jede Neben-Einnahme verbunden ist, soll schleu- nigst wieder beseßt werden. i A Civilversorgungs-Berechtigte, welche beider Landessprachen mächtig, im Kommunal- und Polizeidienste erfahren, insbesondere im Stande, die Militair-, Gewerbesteuer- und Feuersocietäts-Sachen selbstständig zu bearbeiten, auch das Kassen- und Rechnungswesen kennen, haben sich unter Einreichung eines Lebenslaufs und der Atteste Über ihre Führung und bisherige Thätigkeit innerhalb drei Monaten bei uns zu melden. Persönliche Vorstellung ist erwünscht Eine sechsmonat- liche Probedienstzeit wird vorbehalten. Krotoschin, den 1. Oktober 1868. Der Magistrat. Rhode.

Bekanntmachung Es wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß fortan auch solche Eisenguß- und Eisenwaaren, so wie solhe unverpackte oder nur mit Stroh umwickelte Ma- \chinentheile, welche nicht aus\chließlich, sondern nur der Haupt- sache nah aus grobem Guß- oder Schmiedeeisen bestehen, vom 15. d. M. ab in die ermäßigte Klasse B. des Tarifs der Königlichen Obstbahn verseßt worden sind, nachdem dieselben bis dahin der Tarif- flasse II.A. angehört haben. Bromberg, den 6. Oktober 1868.

Königliche Direction der Ostbahn.

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei (R. v. Deker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats -An- zeiger erschienen :

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi- schen Staats. Separat-Abdruck aus dem Königl. Preußischen Staats-Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8. geh. 3 Sgr.

Statiatique agriccole, industrielle et commer- eiale de ia Prasse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula- tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aôut 1867.

4% Bog. 8. geh. 9 Sgr.

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Novem- ber 1867.) 67 Bog. Royal-4. geh. 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger für 1862. Zweiter Jahrgang. 1867. 27% Bg. 8. geh. 125 Sgr.

Die Hohenzollern - Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdrucck aus dem Königlich Preußischen P S Januar 1868. 3% Bog. 8. geh. 5 Sgr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1862. 1% Bog. 8. geh. 2% Sgr

Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen

Staates. 1868. 11% Bg. 8. geh. T5 Sgr.

Die englische Nede- und Preßfreihcit und die Fenier- prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.) 1868. 2% Bg. 8. geh. 25 Sgr.

Die Kreise Preußens. der Boden-/ Bevölkerungs- und Nahrungs - Verhältnisse der Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift Über das Soll - Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867. (Separat - Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats- Anzeiger.) 1868. 35 Bg. 8. geh. 25 Sgr.

Vierteljahrs - Hefte des Königlich Preußischen Staats- Anzeigers. Erster Jahrgang, Erstes Heft: Januar. Februar. März. Und Zweites Heft: April. Mai. Juni. 1868.

Die Vierteljahrs-Hefie des Königlich Preußischen Staats-

sämmtlliche in den »besonderen Beilagen« des Staats-Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post-Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich

Der Magistrat.

zu beziehen.

Beiheft des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers.)

Eine gruppenweise geordnete Uebersicht |

Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten

Das Abonnement beträgt Thlr. sür das Viertel;ahr. Insertionspreis für den Raum ciner

Druckzeile 24 Sgr. ti e R M S

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, sür Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren : Straße Nr. lla, Ecke der Wilhelmsstraße.

0 242,

Berlin, Dienstag, den 13. Oktober, Abends

1865S.

Se. Majestät der König haben NAllergnádi eruht:

Den Bürgermeister Obertüschen zu Mülheinn d Ruhr, der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffe- nen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für cine ferner-

weite zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen, wegen A der Leitung der Grundstückzusammenlegungen und Hutablösungen auf die Königlich preußischen Auseinanderscßungs-Behörden. Nachdem Se. M jestät da Hönig von P ß achdem Se. Maje er König von Preußen dem Wunsche Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen mit Bereitwilli-keie entgegengekommen sind, die Leitung der Grundstückzusammenlegungen und Hutablösungen im Herzogthum Sachsen-Meiningen den Königlich preußischen Auseinanderseßungs - Behörden zu übertragen , sind zur Ning der hierbei erforderlichen näheren Bestimmungen öniglich preußischer Seits 1) der Geheime Legations - Rath von Kehler, 2) der Geheime Regierungs-Rath Greiff, und Her- zoglih sachsen-meiningisher Seits 1) der Staats - Rath Giseke, 2) der Regierungs - Rath Dr. jur. Heim zusammengetreten nie “Atti unter Vorbehalt der Ratification folgenden Vertrag ge- ossen.

„Art. 1. Die Leitung der Grundstückzusammenlegungen und Hut- ablösungen, sowie die Entscheidung der dabei vorkommenden Streitig- keiten soll in dem Herzogthum Sachsen - Meiningen durch die für dic umliegenden preußischen Landestheile dazu berufenen Königlich preußi- hen Behörden, zur Zeit die Königliche General-Kommission zu Merse- burg und das Revisions-Kollegium für Landeskultursachen in Berlin, s in den dazu gecigneten Fällen das Ober - Tribunal in Berlin,

olgen.

Art. 2. Dem Verfahren und den Entscheidungen sollen die im Herzogthum Sachsen-Meiningen geltenden Geseße und Verordnungen zum Grunde gelegt werden.

Art. 3. Die Königlich preußischen Auseinanderseßungsbehörden sollen in dem Seitens Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen - Mei- ningen zu erlassenden Ausführungsgeseße über die Art. 1. bezeichneten Geschäfte dieselben Befugnisse erhalten, welche ihnen in ähnlichen preußischen Angelegenheiten eingeräumt sind.

Art. 4. Die richterlichen Entscheidungen der Königlich preußischen Behörden in den im Herzogthum Sachsen-Meiningen vorkommenden Auseinanderseßungssachen ergehen unter der Formel: Jn Gemäßheit des zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen geschlossenen Staatsver- trages vom 18. Juni 1868.

__ Art. 5. Die betreffende Königlich preußische General-Kommission Überweist die Bearbeitung der einzelnen Geschäfte den gecigneten Spezial- Kommissarien und Geometern, führt auch über diese ihre Unterbeam- ten die geschäftliche Disziplin.

__ Art. 6. Das Herzoglich sasen-meiningensche Statsministerium ist befugt, von der betreffenden Königlich preußischen General-Kom- mission Über die Lage der einzelnen Auseinanderseßungssachen jederzeit Auskunft zu erfordern. Für den Fall, daß das Herzogliche Staats- ministerium in einzelnen, das landespolizeilihe Interesse berührenden Punkten der betreffenden Königlichen General-Kommission bestimmte Anweisungen zu ertheilen hätte, wird dasselbe mit dem Königlich preußischen Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten in Communication treten, dur welches leßtere dann die Bescheidung der General-Kommission erfolgt.

Auch in allen auf die Disziplin der Behörde oder der einzelnen Beamten Bezug habenden Fällen wird sh das Herzogliche Staats- Ministerium an das gedachte Königliche Ministerium wenden, sofern dasselbe niht vorziehen sollte, sih dieserhalb zuvörderst unmittelbar mit der Auseinanderseßungsbehörde zu verständigen.

Art. 7. Die im Königreich Preußen wegen der Kosten und der Remunerirung der Beamten und Sachverständigen in Auseinander- sebungssachen geltenden Vorschriften, sie mögen \chon erlassen sein oder noch erlassen werden, sollen auch bei den im Herzogthum Sachsen-

thum, 6

Meiningen vorkommenden , im Artikel 1 bezeichneten Ausei - U L U M A S 4

Urt, 8. e. Hoheit der Herzog von Sachsen - Meiningen ver- pflichten Sich, zu den Generalkosten der Königlich vie Aliiéeite: anderseßungs-Behörden, welche aus der Königlich preußischen Staats- fasse gewährt werden, an diese cinen angemessenen Beitrag alljährlich zu zahlen. Dieser Beitrag wird für die nächsten zehn Jahre auf die Summe von Eintausend fünfhundert Thalern jährlich festgestellt und Oi Ie a Die bea e O vorbehalten.

9 ie Ausführung dieses Vertr i

j Januar 1 860 | hrung dies ages erfolgt mit dem Bon dem Vertrage zurückzutreten soll sowohl Sr. Majestät de Könige von Preußen , als Sr. Hoheit dem Herzoge n Sp Meiningen nah Ablauf von zehn Jahren und von da ab jederzeit nah einjähriger Kündigung freistehen. Eine gleiche Kündigung (ou Sr. Majestät dem Könige von Preußen innerhalb der vertragsmäßi- gen Zeit von zehn Jahren freistehen, wenn an der hinsichtlich der Aus- ausSeinanderseßungen im Herzogthum Sachsen-Meiningen jeßt bestehen- den materiellen Gescßgebung etwas geändert werden sollte.

Art. 10. Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur landes- herrlichen Ratification vorgelegt und die Auswechselung der Ratifica- tions-Urkunden binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden.

Me E Juni 1868. F

(L. S. Hermann Karl Friedrich Viktor v. Kehler. (L. S) Johann Julius Edmund Greiff. :

(L. 8.) Albrecht Otto Giseke.

(L. S) Johannes Friedrih Wilhelm Heim.

Vorstehender Vertrag is ratifizirt und es hat die Auswe@\el der Ratifications-Urkunden stattgefunden. : «ViGang

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Mueller

__ Beim Gymnasium in Essen ist die Beförderung des ordent- lichen Lehrers Seck zum Oberlehrer genehmigt Wth.

Finanz- Ministerium.

Dem Baumeister Cornelius i} die bautechnische HÜlf8- arbeiter-Stelle bei dem Finanz-Ministerium verliehen worden.

Der Regiecrungs8-Referendarius von Czudnochowski ist als Geheimer Registrator bei dem Finanz-Ministerium, Ab- theilung für das Etats- und Kassenwesen, angestellt worden.

Der Regierung8-Hauptkassen-Buchhalter Strach is} als Geheimer expedirender Secretair und Kalkulator bei dem Finanz- Ministerium, Abtheilung für das Etats- und Kassenwesen, an- gestellt worden. :

Kriegs-Ministerium.

Bekanntmachung. Wohlthätigkeit.

Aus der zur Jubelfeier des 17. März 1863 dargebrachten verzinslich angelegten Gabe cines ungenannten Patrioten von 9000 Thlr. werden alljährlich circa 600 Thlr. zur Unterstüßung von Veteranen sowohl Offizieren als Personen des Soldaten- standes vom Feldwebel abwärts aus den Feldzügen von 1813—15 verwendet, und zwar, was die leßtgedachte Kategorie betrifft, in der Weise, daß 19 Jndividuen auf Lebensdauer je 24 Thlr. in halbjährlichen Raten à 12 Thlr. im März und September jeden Jahres erhalten. Demgemäß sind gegenwärtig wieder an nacbenannte Veteranen: 1) Heinrich Aßmann zu Stettin, 2) Johann Gottfriedt Haftmann zu Thielig, Kreis Görliß , 3) Michael Richau zu Alt-Christburg , Kreis Mohrungen, 4) Simon Laurinat zu Gr.-Lumpönen, Kreis Iilfit , S Johann Fehlberg zu Dubberteh , Kreis Fürsten-

Georg Buse zu Conitß, 7) Joachim Friedrich Kagel zu Berlin, 8) &riedrih Sasse in Wittenberge, 9) J o- hann Samuel Friedrich Eggert in Berlinchen , 10) d-

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