1868 / 248 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Rath Prof. ord. Dr, Rudorff, dem Senator, Prof. ord. Dr. Kirchhoff, dem Senator, Geh. Medizinal-Rath Prof. ord. Dr. du Bois-Reymond, dem Senator, Prof. ord. Dr. G neist.

Finanz- Ministerium.

Nach ciner Mittheilung des Herzoglich anhaltischen Staats- Ministeriums hat dasselbe, nachdem die in dem frühern Her- zogthum Anhalt-Bernburg emittirten Staatskassen- und Eisen- bahnkassenscheine bereits seit längerer Zeit aus dem Verkehre zurückgezogen und auch bis auf verhältnißmäßig geringe Be- stände eingegangen und vernichtet worden sind, durch Bekannt- and vom 21. August d. J. für die noch umlaufenden Restbestände aus folgenden Emissionen:

1) von 200,000 Thlr. in Appoints zu 1 Thlr. Köthen- Bernburger Eisenbahn-Kassenscheine aus der Emission nach dem Geseße vom 2. März 1846;

2) von 250,000 Thlr. Staatskassenscheine in Appoints von 1 und 5 Thlr. aus den Emissionen nah den Geseßen vom 18. März 1850 und vom 5. Februar 1852, beziehentlih dem H vom 26. Juni 1856;

) von 250,000 Thlr. Staatskassenscheine in Appoints von 25 Thlr. aus der Emission nah dem Geseße vom 26. Juni 1856;

4) von 250,000 Thlr. Staatskassenscheinc in Appoints von 1 Thlr. aus der Emission nah dem Geseße vom 25. Juli 1859, eine Präklusivfrist bis zum 31. Dezember 1868 festgeseßt, und alle Inhaber dieser Kassenscheine aufgefordert, diejelben inner- halb der gedachten Frist bei der Staatsschulden - Tilgungskasse in Bernburg zur Einlösung zu bringen, widrigenfalls nach S &rist alle nicht eingelösten Kassenscheine der bezeich- neten Art ihre Gültigkeit verlieren und alle Ansprüche wegen derselben an die Herzoglichen Kassen erlöschen.

Berlin, den 12. September 1868.

Der Finanz-Minister. Der Minister für Handel, Gewerbe und Im Auftrage: Mölle. öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 138. König- lih Preußischer Klassen - Lotterie fielen 2 Gewinne von 5000 Thlrn. auf Nr. 20,421 und 45,159. 2 Gewinne von 2000 Thlrn.

auf Nr. 14 049 und 54,406.

40 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 75. 5222. 11,689. 12,571. 13,281. 14,447. 14,963. 21,492. 23,619. 23,889. 26,886. 27,260. 30,744. 31,355. 31,591. 35,935. 36,416. 37,923. 38,095. 47,442. 50,174. 51,628. 53,742. 56,149. 56,696. 56,746. 58,678. 59,905. 66,690. 67,415. 74,544. 80,663. 81,147. 84,356. 87,198. 87,763. 88,305. 89,162. 89,397 und 89,977.

44 Gewinne von 500 Thlrn. auf Nr. 1335. 2111. 8699. 13,938. 14,583. 17,454. 18,110. 18,443. 18,977. 23,871. 25,371. 25,767. 28,410. 36,151. 40,969, 41,756. 41,846. 41,980. 42,513. 46,039. 55,798. 58,401. 59,853. 62,043. 62,625. 64,330. 64,370. 71,291. 71,563. 73,369. 74,410. 76,717. 76,780. 77,777. 78,717. 81,568, 83,472. 84,821. 86,688. 87,628. 88,004. 90,800. 93,327 und 93,963.

59 Gewinne von 200 Thlrn. auf Nr. 603. 915. 1172. 1598. 2755. 5446. 5896. 7995. 8062. 9661. 11,543. 13,234. 13,596. 15,503. 18,695. 20,986. 25,236. 26,271. 28,118. 29,425. 30,601. 31,127. 31,283. 31,372. 31,484. 32,219. 35,975. 37,210. 38,179. 38,319. 43,370. 44,211. 45,907. 46,640. 47,570. 49,992. 51,224. 51,288. 52,601. 52,923. 54,482. 54,627. 55,471. 56,291. 56,711. 57,324. 59,193. 61,631. 62,195. 66,019, 72,576. 77,245. 81,097. 84,150. 85,456. 85,737. 90,076. 91,798 und 92,707.

Berlin, den 20. Oktober 1868. 10

Königliche General-Lotterie-Direction

Angekommen: Der Wirklihe Geheime Ober-Regierungs8- Rath und Ministerial-Direktor M oser von Mannheim.

Berlin, 20. Oktober. Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zur Anlegung des dem Steuer-Rath Gau ß zu Berlin von den Fürsten zu Schwarzburg Durch- lauchten verliehenen Fürstlich Schwoarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse und des dem Kaufmann Louis Berger zu Witten im Kreise Bochum von des Kaisers von Rußland Ma- jestät verlichenen St. Annen-Ordens dritter Klasse Allerhöchst- lhre Genehmigung zu ertheilen.

_Zu Düben, im Regierungs-Bezirk Merseburg, u Auma und zu Triptis im Großherzogthum Sachsen - Weimar, zu Tambach im Her- pan Sachsen-Koburg-Gotha und zu Kahla im Herzogthum Sach- en-Altenburg, werden am 1. Novbr. e, Telegraphen - Stationen, und zwar überall mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Halle a. S, den 18. Oktober 1868. Telegraphen - Direktion.

Im Großherzogthum Hessen werden am 1. November a. er. zu Wörrstadt, Provinz Rheinhessen, Lorsch, Fürth und Michelstadt, Pro- vinz Starkenburg, Telegraphenstationen mit beschränktem Tagesdienste in Wirksamkeit treten.

Frankfurt a. M., den 17. Oktober 1868.

Telegraphen-Direktion.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 20, Oktober. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz hat gestern Mittag Baden - Baden verlassen und ist heute früh hier eingetroffen. Heute Abend wird Sich Se. Königliche Hoheit nah Schlesien begeben, um dort einigen Jagden beizuwohnen. Jn der Höchsten Begleitung

sönliche Adjutant Sr. Königlichen Hoheit, Hauptmann von Jas8mund. E i

Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin hat sih mit Höchstihren beiden s Kindern gestern Nach- mittag von Baden über Paris nah dem englischen Seebade St. Leonards begeben. Jm Höchsten Gefolge befinden \ich die

Reventlow und der Kammerherr von Normann. Jhre König- liche Hoheit reist unter dem Jnkognito einer Gräfin von Lingen.

Dem Regierungs-Assessor von Trotta, genannt Trey-

ledigten Landrath8amts in Braunsberg Übertragen worden. Posen, 17. Oktober. (Pos. Z.) In der 7. Plenarsizung stände zur Tagesordnung: Der Anschluß der Prov. - Feuer-

Landta

band der Beschlußfassung des nächsten Prov.-Landtags zu unter- breiten. Druckvorlage über das Grundsteuer-Remissions8wesen. Der Landtag nahm von der Bildung Grundsteuer-Remissions- oder Unterstüßungsfonds Abstand. Referat des ständischen Ausschusses für die Prov.-Hülfskasse. Der Landtag ertheilte Über die Rechnungen der Prov.-Hülfskasse pro 1865—67 die Decharge und erklärte, von der Steigerung der Bestände der Prov.-Hülfskasse und von der Erzielung höhe- ren Zin8gewinnes die Ueberzeugung genommen zu haben, auch die gelevene Verwendung der Fonds als statutenmäßig und zweckentsprehend anzuerkennen. Ueber die Rechnungen der Prov.-Blindenanstalts-Kasse zu Wollstein pro 1864 und 1865, sowie Über die Rechnungen , betreffend die Kosten der Neu- einrihtung in der Zeit vom 1. Juli 1864 bis Ende Dezember 1866, wurde die Decharge ertheilt. Die Anstellung eines Jn- spektion8beamten für die Prov. -Feuer-Societät wurde abge- lehnt. Der Antrag der Stadt Zydowo, aus dem Stande der Städte auszuscheiden und die Landgemeinde-Verfassung unter der von der Königlichen Regierung festzuseßenden Bedingung anzunehmen, wurde genehmigt.

Betr. die Transportkosten bei der Einlieferung von Deti- nenden in der Korrektions - Anstalt Kosten ist Folgendes be-

1864 bis Ende 1867 vorshußweise gezahlten Verpflegungs- und Kurkosten für die in den Polizei-Gefängnissen elten Korrigenden aus den Fonds der Anstalt zu Kosten wird ge-

auf den Transport-Stationen in den Polizei-Gefängnissen bis

portweise Beförderung der Korrigenden von den Kommunen nach der Anstalt hôrt auf und werden dafür Transportkosten gezahlt ; A die Höhe der zu gewährenden Transportkosten wird von der Königlichen Regierung erst festgestellt.

Die nächste Plenar-Sigung is zu Dienstag, den 20. ‘d. M.

11 Uhr Vormittags, anberaumt ; zu derselben sind 8 Vorl zur Tagesordnung gestellt. U | l rragen

Wiesbaden, 19. Oktober. 1. Sißung des Kommunal- Landtags. Anwesend: der Landtags8- Kommissarius Ober- Zen von Möller, der Landtags-Marschall Winter und 5 Mitglieder. Die Sigung wurde durch den Landtags-Mar- schall um 10 Uhr Vormittags eröffnet. Derselbe theilte zu- nächst mit, daß 900 Thaler zur Bestreitung der Kosten vor- {hu weise auf die Regierungs-Haupt-Kasse angewiesen seien, vorbehaltlich der aa N aus kfommunalständischen Mitteln. Auf der S Oreung and die Wahl der Schriftführer. Die Versammlung beschloß, daß die beiden jüngsten Mitglieder als Schriftführer fungiren sollten, bis zur Beschlußnahme über die

Geschäfts-Ordnung. Schriftführer sind somit die Abgg. Scholz

befinden sich der Hofmarschall, Graf zu Eulenburg, und der per- |

Hofdame Gräfin Hohenthal, die Ober-Gouvernante Gräfin von F

den, zu Gumbinnen, ist die interimistishe Verwaltung des er- [f

des Provinzial-Landtags kamen U. A. nachstehende Gegen- 4 Societät an den projektirten Vorshuß- und Kriegsschäden- - Verband der öffentlichen Feuer - Societäten Deutschlands. Der F

beschloß, weitere Vorschläge Über den etwaigen Anschluß 4 der diesseitigen Prov.-Feuer- Societät an den projektirten Ver- F

cines provinziellen F

schlossen: 1) die definitive Verausgabung der vom 1. Januar

nehmigt; 2) vom Jahre 1868 an die Verpflegung und Kur der -

zur Ausführung des Transports aufzubewahrenden Korrigen- || den für eine Provinziallast erklärt; 3) die unentgeltliche trans-

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und Schneider. Ein von Justi gestellter Antrag, sofort die E entlzehfeit der Verhandlungen zu beschließen, kam nicht zur Abstimmung, in Hinsicht darauf, daß er einen Theil der Ge- \háäfts-Ordnung betreffe. Dagegen wurde der Antrag eines Mitgliedes auf Wahl eines Ausschusses von 5 Mitgliedern zur Vorberathung über die Geschäfts-Ordnung angenommen und nah der Wahl derselben die Sißung geschlossen. Gewählt wurden: Siebert, Born, Scholz, Hesse, Justi. Nächste Stßung:

morgen 9 Uhr. Mie Danzig, 17. Oktober. Das Amtsblatt der Königlichen

ierung veröffentlicht das Regulativ für die höheren Töchter- Bus r Sa Preußen, bestätigt dur Erlaß des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom

. Juli 1868, M D acbíen. Dresden , 19. Oktober. (Dr. J.) Der Kron-

prinz und der Prinz Georg find gestern Abend nah Sibyl-

ist. u 4000 7 in Verfolg eines Antrags der lehten Ständever-

mmlung an den König niedergeseßte Kommission, deren Mnnabe 18 ist, das bestehende System der direkten Be- steuerung mit Rücksicht auf §. 39 der Verfassungs-Urkunde zu prüfen und nach Befinden wegen Abänderung desselben der Regierung gutachtliche Vorschläge zu machen, ist heute Vormit- tag 11 Uhr durch den Staatsminister Freiherrn v. Friesen er-

net worden. i E M Coburg, 17. Oktober. (Cob. Z.) Die Herzogin ist

ern nah Schloß Hinterriß abgereist.

gel uen T Oktober. (Alt. Z.) Bon heute Morgen an wird täglih ein Bülletin über den Gesundheitszustand des Herzogs J oseph im Herzogl. Residenzschloß ausgelegt werden. Das heutige Bülletin lautet: i /

»Die Nacht meist ua 2 A die Anfälle der

noth häufiger. Löwer. Hempel. « j U pA E Oktober, Abends, wird dem Wolff'schen Te- legraphénBüreau telegrappn. Dres u bedenklich er-

t. Man begt die schlimmsten Be è 1 aben, Ma gabe , 20. Oktober. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach soll die neue Rheinschifffahrts-Akte vom 1sten Juli 1869 an in Wirksamkeit treten. Bon der ursprünglichen Bestimmung, wonach dieselbe bereits vom 15. März 1869 Gül- tigkeit haben sollte, hat man Abstand genommen, weil dieser Termin möglicherweise für die Einholung der ständischen Qu- stimmung in einigen Staaten zu kurz erschien. L

Baden-Ba den, 17. Oktober. Unter den zur Zeit hier verweilenden Fremden befindet sich Graf Usedom, König- lich preußischer Gesandter aus Florenz. Auch General von Moltke ist von Wildbad herübergekommen und Cavaliere Nigra, der Königlich italienische Gesandte von Paris, befindet sich gegen-

irtig i den. E E München, 18. Oktober. Der König ist

ern von Hohbenshwangau nach Schloß Berg zurückgekehrt. P N Bieniniliee v. Schlör hat einen achttägigen Ur- laub angetreten und begicbt sich heute auf seine Besißung in die Oberpfalz,

Oesterreich. Wien, 18. Oktober. Das bereits erwähnte Gesey vom 15. Oktober , durh welches mehrere Bestimmungen des Preßgeseßes und des Geseyes über das Strafverfahren in Preßsachen vom 17. Dezember 1862 abgeändert werden, lautet:

Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Jh în theilweiser Abänderung des Preßgeseßes vom 17. Dezember 1862 und des Geseßes über das E in Preß-Strafsachen vom nämlichen

e anzuordnen, wie folgt:

a Art, I. Der F. 12 des Preßgesebes hat zu lauten: |

Verantwortlicher Redacteur einer periodischen Druckschrift fann nur ein österreichischer Staatsbürger sein , welcher eigenberechtigt ist und am Orte ihres Erscheinens seinen Wohnsiß hat. /

Geseßlih unfähig zur Führung der verantwortlichen Redaction einer periodischen Druckschrift sind jene, welche dur das Gemeinde-

eseß wegen begangener strafbarer Handlungen von der Wählharkeit für die Gemeindevertretung ausgeschlossen sind.

Die wegen eines Verbrechens in Untersuchung gedggenen Per- sonen sind nur während der Dauer der gerichtlichen erwahrung oder der Untersuchungshaft zur Führung der verantwortlichen Re- daction einer periodischen Drucfschrift ge eblich unfähig.

Art. i]. Die §F§. 19 und 21 des Presgeseßes haben in folgender aa L dae periodische Druckschrift muß jede DeriGligung der darin mitgetheilten Thatsachen auf Verlangen einer Behörde oder be- theiligten Privatperson in das nach gestelltem Begehren zunächst erscheinende oder zweitfolgende Blatt oder Heft, und zwar sowohl bezüglich des Ortes der Einreihung / als auch bezüglich der Schrift (Lettern) ganz in derselben Weise aufgenommen werden , in welcher der zu berichtigende Artikel zum Abdrucke gebracht war.

Amtliche Berichtigungen sind stets , jene von Ae Me insofern unentgeltlich aufzunehmen ; als der h ersel ms

weifache Maaß des Artikels , gegen den sie gerichtet ind, nicht Über- steigt ; im entgegengeseßten Falle Înd für das Mehr die üblichen Ein-

rückungsgebühren zu entrichten.

Ueber das Begehren um Anfnahme einer Berichtigung ist auf Verlangen eine Bescheinigung auszustellen. ;

g. 21. Die grundlose Weigerung des verantwortlihen Redacteurs, einen in Gemäßheit der Bestimmungen der §§. 19 und 20 des P. G. zur Tusnaumne mitgetheilten Aufsaß in der geseßlich vorgeschriebenen Art und Zeit abdrucken zu lassen, ist als eine Uebertretung mit einer Geldstrafe von 20 bis 200 Fl. zu belegen.

Der Mister 791 Über das diesfällige Begehren ohne Verzug, wo- möglich binnen 24 Stunden , zu erkennen. Ein gegen den Theil des Erkenntnisses, welcher die Verpflichtung zur Aufnahme ausspricht , er-

riffenes Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung. Auch hat das Gericht die Einstellung der Druschrift bis zur Erfüllung der Ver- pflichtung zu verfügen. |

Art. Ul, Die §§. 29 bis 33 des Preßgeseßes werden aufgehoben ; an ihre Stelle treten nachfolgende Bestimmungen:

1) Der Redacteur einer periodischen Druckschrift , deren Jnhalt den Thatbestand eines Verbrechens oder Vergehens begründet, ist, wenngleich ibm dieses Verbrechen oder Vergehen nach den allgemeinen Grundsäßen des Strafgeseßes nicht zugerechnet werden kann , dennoch für die Vernachlässigung jener Aufmerksamkeit verantwortlich, bei deren pflihtmäßiger Anwendung die Aufnahme des strafbaren Juhalts der Drucfschrift unterblieben wäre. Are

Von dieser Verantwortlichkeit wird er weder durch die Beifügung allgemeiner oder besonderer Verwahrungen , noch auch dur die Er- flärung eines Anderen, daß er die Verantwortung allein übernehmen

olle, befreit. i /

7 9) Der Verleger einer nit periodishen Druckschrift strafbaren Inhalts ist wegen der Vernachlässigung pflihtmäßiger Aufmerksamkeit verantwortlih, wenn derselbe bei seiner ersten gerichtlichen Vernehmung nicht vermag, einen Verfasser oder Herauêgeber zu nennen und nah- zuweisen , welcher zur Zeit der Uebernahme der Druckschrift in den Verlag in dem Bereiche jener Länder seinen bleibenden Aufenthalt hatte, für welche dieses Preßgeseß gilt. 4 L A

3) Der Druer cer S rata E n 0 Me nachlässigun ihtmäßiger Aufmerksamkeit verantwortlich, wen!

E A044 die Vorschriften der §F. 9 und 17 des Preßgeseßes nicht beobachtet wurden; der Verbreiter aber dann, wenn die Verbrei- tung auf eine durch das Geseß untersagte Weise geschah (§. 23), wenn von ihm eine Drucfschrift ungeachtet des durch richterliches Erkenntniß ausgesprochenen , gehörig kundgemachten Verbotes oder wenn wissent- lih eine mit Beschlag belegte Druckschrift weiter verbreitet wurde, wenn auf der O die Angabe des Ortes des Erscheinens gänzlich fehlt, oder weder der Verfasser, noch ein gewerbsmäßiger Verleger an- egeben is} oder die Unrichtigkeit- dieser Angaben erfennbar war, end- lich dann, wenn im Auslande erschienene und hier verbreitete Schrif- ten durch ihren Titel oder durch den Gegenstand, bildliche Darstellun- gen oder durch die Art der Qusendung die Aufmerksamkeit zu erregen ceignet waren. T i : S / a Die Verantwortlichkeit für die Vernachlässigung pflihtmäßiger Aufmerksamkeit im Sinne obiger Bestimmungen tritt erst in jenem Zeitpunkte ein, in welchem die Verbreitung der Druckschrift (F. 6 des P. G.) begonnen hat. E E. :

5) Die Personen , welchen bezüglich einer Druckschrift im Sinne der obigen Bestimmungen die Vernachlässigung pflihtmäßiger Auf- merksamkeit zur Last fällt, machen si einer Uebertretung schuldig und sind, wenn der Jnhalt einer Drucschrift den Thatbestand eines Ver- brechens begründet, mit Arrest von einem bis zu sechs Monaten und, im Gave derselbe ein Vergehen darstellt , mit einer Geldstrafe von 20

. zu belegen. i

M Ae Dit . 38 des Preßgeseßes wird aug / Art. V. Der L 16 des Geseßes über das Strafverfahren in Preßsachen wird aufgehoben und tritt- an dessen Stelle nachfolgende O Elaidarivali kann, wenn er gegen keine bestimmte Person eine Anklage erhebt , dennoch im öffentlichen Interesse begehren , daß das Gericht wegen eines durch den Jnhalt einer im Auslande oder im Inlande erschienenen Druschrift begründeten Verbrechens oder Vergehens das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift aus- spreche. : N : | i it Sekt

reßgericht entscheidet über diesen Antrag in nicht öffent- licher Sipung 1% Unhôrung des Staats - Anwaltes. Erkennt das Preßgericht auf das Verbot der Druschrift , so ist scine Entscheidung am Size des Gerichts anzuschlagen und auch durch die amtliche Zei-

achen. :

E Pl ipeiligte fann gegen das Verbot binnen aht Tagen nach der Kundmachung desselben Einspruch erheben; über welchen das Preß- gericht in öffentlicher Sipung (g. 13) nach Anhörung des Staatsan- waltes und des den Einspruch Erhebenden zu entscheiden hat.

Gegen diese Entscheidung des Preßgerichtes stehen die gegen End- urtbeile im Verfahren wegen Verbrechen oder Vergehen eingeräumten § î 5 ö ; E eue der Vorschrift dieses Artikels ergangene gericht- liche Entscheidung fann in feinem gegen eine bestimmte Person ge- führten Strafprozeß zu deren Nachtheil geltend gemacht werden.

Wien, am 15. Oktober 1868.

Franz Joseph m. p. Taaffe w. p. Lir V m. p.

Prag, 19, Oktober. (Prag. Mi ur Vermeidung von Ruhestörungen waren gestern in Michle die ‘umfassendsten militärischen Vorkehrungen getroffen. Das Militär trieb jede Ansammlung von Menschen sofort auseinander und hielt alle Wege und Straßen frei. Um 7 Uhr Abends kehrten die Truppen in ihre Standquartiere zurück. Die Ruhe in der Stadt wurde nicht gestört. :

u Si , 18, Oktober. (Pr. Ztg.) Ein zahlreiches sloveni,

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