1868 / 249 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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iht geltend gemacht werden kann ; falls dieselben ihre Rechte s redliden Glauben an die Richtigkeit des Hypothekenbuchs

rworben haben. e j / j 150. aa werden alle diejenigen, welche an ein Grundstück

§ j l

e Geld- oder Naturalleistungen, Nießbrauchs-, Wohnungs- E Pfand- und Hypothekenrechte aus irgend einem Rechts runde zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben binnen der im 147 bestimmten Frist beim Hypothekenamte zur Eintragung in das Hypothekenbuch unter Vorlegung der darüber \prehenden Urkunde genauer Bezeichnung des verhafteten Grundstückes nah dem Grund- oder Gebäudesteuerbuche anzumelden, auch bei General-Hypotheken die

Grundstüce zu bezeichnen, auf welche die Eintragung erfolgen soll,

1) Wer dieser Aufforderung nicht genügt, känn zwar seine Rechte noch gegen den persönlichen Schuldner resp. dessen Erben, sowie gegen das verhaftete Grundstück geltend machen, so lange die eben genann- ten Personen als- Eigenthümer desselben im Hypothekenbuche ein-

n sind; / j E isi aber gegen jeden Dritten, der im redlihen Glauben an die Richtigkeit des Hypothekenbuchs nach der Anlegung des leßteren das Grundstück erworben hat, sein Realrecht, und wird

3) in Bezichung auf alle übrigen Realbercchtigten, deren Hypothe- fen und andere Realansprüche eingetragen sind, sciner Vorzugsrechte

ig. L i ven von dem Eigenthümer innerhalb der Präklufivfrist erfolgte Anmeldung von Realrechten und Hypothekenforderungen wird der Anmeldung durch den Berechtigten gleich geachtet. Greifswald, den 9. Juni 1868. i i Königliches Appellationsgericht.

4176 M Oeffentliche Vorladung. er Bäermeister G. Paschke zu Berlin hat gegen 1) den Baron Friß von der- Golß, Rittergutsbesißer auf Mertens- dorf bei Friedland in Ostpreußen, 2) den Baron Oscar von der Golß, dem Aufenthalte nach unbe- fannt, und : l 3) den Kaufmann C. A. Wilh. Otto zu Berlin, und zwar gegen den Verklagten zu 1) als Bezogenen und Acceptan- ten, den Verklagten zu 2) als Aussteller und Giranten und den Ver- flagten zu 3) als Jndossanten cines am 1. Mai 1868 fällig gewesenen, durch Giro auf den Kläger übergegangenen, Wechsels de dato Mertens- dorf bei Fricdland, den 2. Januar 1868 über 500 Thlr., wegen dieser Summe, sowie sech8 Prozent Zinsen seit dem 1. Mai 1868, 3 Thlr. 5 Sgr. Protestkosten, ein Drittel Prozent Provision mit 1 Thaler 20 Sgr. am 30. Juli er. Klage angestrengt.

Dieselbe is eingeleitet und da der jeßige Aufenthalt des Ver- flagten zu 4 unbekannt ist, \o wird dieser hierdurch öffentlich aufge- fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 22. Dezember 1868, E 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht ge- nommen werden kann. i

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht; so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Autrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus lat, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 20. August 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.

[1733] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung, zu Colberg, den 7. Mai 1868. Der den Erben der Bauer Ewald Strelow’schen Eheleute gehs- rige, im Dorfe Necknin sub Nr. 6 catastri belegene, im ypotheken- buche von den Kämmereidörfern der Stadt Colberg Vol. XI. fol. 31 Nr. 6 verzeichnete Bauerhof , gerihtlich geshäßt auf 14,102 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. , soll : am 2. Dezember 1868, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle theilungshalber subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein, so wie die Verkaufsbedingungen sind in unserem Prozeß-Büreau Ill. einzusehen. ; Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert , fich zur Vermeidung der Präklusion spätestens in dem Termin zu melden.

Mein obgedachter Erbe, dessen Subvstituten und dessen und deren allerseitige zum Genusse der &Gideifommisse gelan- gende Successoren, ingleichen dieser mein Legatarius und dessen allerscitige Nachfolger, sind bei Verlust der Erbein- sebung und dieses Legati \{chuldig, die fideikommissarische Qualität der resp. in Sierhagen radizirten und dabei gelegten 341,000 Thlr. und der in den Gütern Löhrstorf, Claustorf, Großenbrode und Godderstorf fundirten 200,000 Thlr., \o- wohl gleih nach dem Antritt der Erbschaft und des Lega- tums, als auch demnächst alljährlich auf gemeinschaftliche Kosten, Jeder zur Hälfte, öffentlich publiziren zu lassen,

gebeten hat, o wird diese testamentarische Disposition Seitens des unterzeichneten Königlichen Appellationsgerichts hierdurch zu Jeder- A i ea 1% Deb 1868 ; | tober l; [1734] Nothwendiger Verkauf. lEt, DEN 10, DITtODer ; ; Königliche Kreisgerichts-Deputation Pasewalk. Königliches Oa deten, Das dem Zimmermeister und Gastwirth Friedrih Walter zu- : gehörige, hierselbst belegene, Vol. X1IL. Nr. 571 Fol. 281 des Hypo- thekenbuchs verzeichnete Grundstü, Ange us auf 6266 E 13 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und edingungen im Büreau ein- zusehenden Taxe, soll am 28. November 1868, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in Pasewalk subhastirt werden. s welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersihtlihen Realforderung Befricdigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations-Gericht anzumelden.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Hütten- und Hammerwerks-Verkauf! Die am 1. Ja- nuar 1869 pachtfrei werdende fiskalische Eisenhütte nebs dem Eisen- hammer zu Löhnberg, welche in der Nähe der fle ua geit Station der Nassauischen Eisenbahn und der Lahn im mte Weilburg gelegen ist, soll mit sämmtlichen Gebäulichkeiten, Betriebsvorrichtungen, Wasser- gefällen und Grundstücken am Dienstag, den 27. Oktober D, Vormittags 11 Uhr, vor dem von uns bestellten Kommissar, Bergrath Heusler, auf dem Werke söffentlih zum Verkauf ausgeseßt werden. Das Hütten- und Hammerwerk besteht aus dem Hochofen nebst Gießereigebäude, zwei Kohlenschuppen, einem Magazine, dem Wohngebäude nebst Oekonomiegebäuden, dem Hammer nebst Hamumer- \hmieds-Wohnung, einem zugehörigen Kohlenshuppen und zwei über einander gelegenen durch den Niedershäuser Bach und einen Scitenbach

ebildeten Wassergefällen. Das zum Werke gehörige, aus Wiesen,

[3122] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das dem Maurer - und Zimmermeister Carl Vriedrih Pahms e gehörige, in der Stadt Hoyerswerda vor dem Wittichenauer Thore elegene und Nr. 65b. Vol. VI. Fol. 687 des Hypothekenbuchs ver- zeichnete Haus nf Garten , zusammen abgeschäßt auf 7680 Thlr. 20 Sgr. , zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im

8 Oeffentliche Bekanntmachung. N E Mes der Geheime Finanzrath und Königlich dänishe Gesandte in Stockholm, Wulf Graf von Scheel-Plessen, als nah dem Ableben seines Vaters, des Geheimen Konferenzraths Mogens Joachim Gra- fen von Sweel-Plessen auf Sierhagen, succedirender Fideifommißerbe des wail. Geheimen Konferenzraths Wulff Heinrich von Thienen,

Bureau Nr. llla. einzusehenden Taxe, soll am 24. März 1869,

Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Döring an hiesiger Gerichtsstelle im König- lichen Schlosse öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi- gung suchen, haben \ich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu

[3531] Oeffentliche Vorladung.

v. Westarp aus den von demselben acccptirten, von A. Hartfkfe am 1. Juni 1865 über 200 Thlr. , zahlbar am 1. Oktober 15865, vom 26. September 1865 über 1300 Thlr. , zahlbar am 26. Oktober 1865, und am 10. Mai 1865 über 600 Thlr. , zahlbar am 10. November 1865, ausgestellten drei Prima - Wechseln auf Zahlung der darin ver-

Der Nentier Otto Degener hierselbst hat gegen den Grafen Franz

unterm 22. Juli d. J. um Publizirung der in dem von dem gedach- ten ideikonimißstistee unterm 15. September 1808 zu Lübe errichte- ten Testamente enthaltenen fideikommissarischen Bestimmungen, dahin

lautend : Î

Nah meinem tödtlichen Hintritt sollen mit einem immer- währenden Fideikommisse belegt sein :

eckern und Gärten bestehende Grundeigenthum umfaßt mit Einschluß des Hüttenplaßes und des Grund und Bodens der Gebäude, Teiche und Wasserläufe cine Fläche von 10 Morgen 26 Ruthen 89 Schuh (Nass. Maaß). Situationsplan und Kaufbedingungen liegen in unserer Registratur 1Il , bei der Königlichen Berginspection zu Weilburg und bei dem Plaßbknechte auf der e Hütte zur Einsicht auf. Die leßteren werden auf Verlangen auch kostenfrei übersendet. In demsel- ben Termine sollen eine Parthie Hütten- uud Hammergezähe aus

A. Jn dem adel. Gute Sierhagen mit Mühlenkamp und deren Vir worüber sonst mein Erbe und dessen Substitute frei disponiren können, Zweimal Hundert Tausend Reichs- thaler S. H. Courant Speziesmünze als zu 4 Prozent erste und unablösl[iche Ee wozu ih ferner als Familien-

ideikommiß-Kapital lege: i A ; 9) Einmal Hundert Tausend Reichsthaler, die in den Gütern Wensien und Travenort (¡edoch damit diese Güter nach Gefallen der Eigenthümer von einander getrennt werden fönnen , Siebenzig Tausend in dem ersteren und Dreißig Tausend in dem leßteren),

schriebenen Gesammtsunune von 2100 Tblr. nebs 6 pCt. Zinsen von 200 Thlr. seit dem 1. Oktober 1865, von 1300 Thlr. seit dem 26. Ofk- tober 1865 und von 600 Thlr. scit dem 10. November 1865 , die Wechselklage E und zugleich wegen seiner vorgedachten For- derungen und 40 Thlr. Kostenpauschquantum die Anlegung eines \hleunigen Arrestes auf die dem Grafen v. Westarp zustehende Mann- lchn-Rente beantragt.

Die Klage is eingeleitet , dem Arrestgesuche stattgegeben , und da der jeßige Aufenthalt des Grafen Franz v. Westarp unbekannt ist, so E e E u Ven uur Klage- beantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache au : L : ben 0 2, Februar 1869, E 11 Uhr, E 2) Zwanzig Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Müssen, 2A A a eon iun Stadtgerichtsgebäude, 3) Zehn Tausend Neichsthaler, die in dem Gute Ehlerstorf, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünfktli _un i U zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuh zu beantworten, e 4) Eilf Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Rosenhof Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzu- unablöslih belegt sichen. N reichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, . In den adelichen Gütern Löhrstorf, Claustorf; Großenbrode keine Rücksicht genommen werden kann. und Godderstorf mit alken dazu gehörigen Pertinentien, zu

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die welchem ersteren, nämlih Löhrstorf, auch der Antheil der in der Klage und in dem Axrestgesuh angeführten Thatsachen und Güldensteiner Hölzung, welchem ih mir beim Verkauf von Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zuge- Güldenstein reservirt, und überdies die {hon vorhin bei Löhr» standen und anerkannt erachtet und was den Rechten nach daraus storf gewesene Hölzung hiedurch von mir gelegt werden, dle

folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der Summe von Zweimal Hundert Tausend Reichsthaler S. H. | angelegte Arrest für justifizirt erachtet werden. Courant Speziesmünze zu 4 Prozent als erste unablös[liche 2) den Baron Oscar von der Golß, dem Aufenthalte nah un- Berlin, den 17. Oktober 1868. Hypothef, und zwar in Löhrstorf und Großenbrode und deren 3) a C. A. Wilh. Otto zu Berlin, y Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Pertinentien Ein Hundert und Zehn Tausend Reichsthaler, Und zwar gegen den Verklagten zu 1 als Bezogenen und Acceptanten, Vrozeß-Deputation 11.

in Claustorf mit scinen Zubehörungen Funfzig Tausend

S : Reichsthaler und in Godderstorf mit dessen Pertinentien den Verklagten zu 2 als Aussteller und Giranten und den Verklagten Vierzig Tausend Reichsthaler. zu 3 als JIndossanten eines, am 1. Mai 1868 fällig gewesenen, durch 4 Giro auf den Kläger übergegangenen Wechscls de dato Mertensdorf bei Friedland, den 2. Januar 1868 über 500 Thaler, wegen dieser Summe nebs 6 pCt. Zinsen seit dem 1. Mai 1868, fowie 2 Thaler 20 Sgr. Protestkosten und § pCt. Provision mit 1 Thlr. 20 Sgr. am 30. Juli 1868 Klage angestrengt.

Dieselbe is eingeleitet, und da der jepige Aufenthalt des Ver- klagten zu 2 unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlih aufge- fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 22. Dezember 1868, ags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im tadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

__ Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achict, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 20. August 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.

Schmiedeeisen, sowie verschiedene Geräthe, darunter auch solche aus

Gußeisen, sowie eine Parthie Brucheisen gegen sofortigen Zuschlag

öffentlich versteigert werden. Bonn, den 30. September 1868. Königliches Ober - Bergamt.

melden. Hoyerswerda, den 12. September 1868. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

A Bekanntmachung. : ie & Meilen von der Stadt Creußburg OS. belegene Domaine Bodland, bestehend aus den im Rosenberger Kreise belegenen Vor- werken Bodland und Wiersche und dem im Creußburger Kreise be- legenen Vorwerke Tschapel, mit einem Gesammt-Areal von 2679 Mor- gen 84 [JRuthen, worunter sich 1894 Morgen 119 JRuthen Ater- land und 529 Morgen 149] Ruthen Wiesen befiaden, nebst Brennerei und Brauerei, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1869 bis ebendahin 1887 in ôffentlicher Licitation verpachtet werden. |

Zu dem auf den 16. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Domainen-Departements-Rathe, Regierungs-Rath Schwarz, in unserein kleinen Sißungszimmer anberaumten Bietungs- termine laden wir hierdurch mit dem Bemerken ein, daß das Pacht- gelder-Minimum auf 3400 Thaler festgeseßt ist, und daß jeder Pacht- berverber spätestens in dem Termine ein Vermögen von 29/000 Thalern nachzuweisen hat. Die Pachtbedingungen und Licitations - Regeln liegen in Bodland und in unserer Domainen-Registratur zur Einsicht aus und werden ilt auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt. E , i

eren Besichtigung der Pachtobjekte haben die Pachtlustigen \ich an den Herrn Ober-Amtmann Pratsh in Bodland zu wenden.

Oppeln, den 30. September 1868.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Das adeliche Gut Sierhagen mit dem Zinsengenuß des aats-Eifenbabn. darin fundirten Fideikommisses von 200,000 Thlr. und den | [3532] B AOILO N E S s Binsen der in den Nummern 1, 2, 3 und 4 ferner als Fidei- i E kfommiß dazu gelegten unablöslichen Kapitalien von 141,000 , Thaler und was ih ferner dazu bestimmen möchte, bekommt mein instituirter Erbe und nah ihm dessen eheliche Nach- kommenschaft, und in deren Ermangelunÿ auf dieselbe Weise der erste und zweite E uwe N L nut nach der weiter unien von mir festgeseßten Vorschrift. L :

V Di adelichen Güter Löhrstorf, Claustorf, Großenbrode 174 Stück Coupelaternen und und Godderstorf mit deren Pertinentien und zu Löhrstorf | 8&2 » Botlaternen_ a e V Sl gelegten Hölzungen, zur O m N Un Wege ü 6ffentlichen Submission vergeben werden und is Termin dieser Güter und mit dem Zinsengenuß des dabei angeord- | hierzu au : | U Fideikommiß «Kapitals von 200,000 Thlr, legire und | Mittwoch, den 28, Oftober d. I.) e Uhr, E vermache ich dem Herrn Kammerherrn und Jägermeister im Büreau Des Unterzeichneten R E is zu welchem Termine Christian Heinrich August v. Hardenberg-Reventlow und nach, | die Offerten versiegelt und mit der Ausfsc s L, ihm seiner chelicben Descendenz auf die weiter unten festzu- ; / »Submission auf Laternen« scbende Weise. Sollte indessen dieser mein Legatarius vor | versehen, eingercict werden müssen. n im Bürcau des Unterzeicbnet seiner jeßigen Frau Gemahlin Johanna , geb. Baronesse Die Submissionsbedingungen liegen im Büreau des Unterzeichne a v. Reißenstein, versterben, so vermache ich derselben hiemit, | zur Einsicht aus, werden auch, aus portofreie an mich zu richtende so lange fie lebt und sich nicht anderweitig wieder verheirathet, | Schreiben in Abschrift mitgetheilt. M jährlich 3000 Thlr. aus den Revenüen dieser ihrem Herrn Hannover, den 17. Oftober 1868. E Gemahl und dessen ehelichen Descendenz allhier vermachten Det Ober-Maschinenmeister, Gütern, Schäffer.

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[2488] Nothwendiger Verkauf.

Die dem Glas-Fabrikanten Heinrich Franke gerne zu Breiten- stein sub Nr. 129 belegene, Vol. 11L. Pag. 479 des Hypothekenbuchs eingetragene Glashütte nebst Zubehör, abgeschäßt auf 8493 Thlr. 24 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur ein- zusehenden Taxe, soll

am 1. Februar 1869, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er- sihtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Stolberg, den 10. Juli 1868.

Königliche und Gräfliche Kreisgerichts Kommission.

C Oeffentliche Vorladung.

er Bäermeister G. Paschke zu Berlin hat gegen

1) den Baron Friß von der Golg, Rittergutsbesißer auf Mer- tensdorf bei Friedland in Ostpreußen,

Bekanntmachung. Nach Anordnung des Herrn Justiz-Ministers sollen die nach dem Geseße, betreffend die Einführung von Grund- und Hypothekenbüchern und die Verpfändung von Seeschiffen in Neuvorpommern und Rügen vom 21. März 1868 zu errichtenden Hypothekenämter in Stralsund für den Franzburger Kreis, in Greifswald für den Greifswalder Kreis, in Grimmen für den Grimmer Kreis, in Bergen für den Kreis Rügen mit dem 1. Juli d. J. in Function treten. Dies wird hiermit be- fannt gemacht. Die Bestimmungen des erwähnten Gesebes , welche öffentlich be- sonders bekannt zu machen sind, lauten: §. 147. Alle diejenigen, welche nicht in den Grund- oder Gebäude- steuerbüchern eingetragen sind, oder sich nicht beim Hypothekenamte legitimirt haben und dennoch vermeinen, daß ihnen als Eigenthümer oder aus einem die freie Disposition des Besißers einschränkenden Rechtsgrunde Ansprüche an cin Grundsilick zustehen, werden hierdurch aufgefordert, solhe vor dem 1. Juli 1869 bei dem Hypothekenamte, in dessen Bezirk das Grundstü belegen ist, anzumelden. p“ L 8 Wer die Anmeldung unterläßt, erleidet folgende Rechts- naclitheile : 1) daß die Eintragung des Eigenthums für den nach Fg. 144 und 145 Legitimirten erfolgt; 2) daß das Recht des Prätendenten gegen den dritten Besißer und qegen die vor der nachträglichen Eintragung des prätendirten Rechts eingetragenen Realberechtigten und Hypothckengläubiger

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Es soll die Lieferung von