1868 / 251 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Theile auf dic ihm dur einen Notar oder gerichtlich infinuirte Auf- forderung des Gegners die Ernennung eines Schiedsmannes länger als vierzehn Tage und können sich die Schiedsrichter über die Wahl des Obmanns nicht einigen, so erfolgt die respektive Ernennung durch den Präsidenten des Königlichen Handelsgerichtes zu Crefeld.

ÿ. 12. (Oeffentliche Bekanntmachung). l i erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen sind in fol enden öffent- lichen Blättern: 1) dem Preußischen Staats-Anzeiger, 2) der Kölnischen Zeitung, 3) der Crefelder Zeitung, 4) dem Kempener Kreisblatt, 5) der Indépendance Belge, abzudrucken. Geht eines dieser Blätter ein , so erwählt die Direktion sofort ein anderes öffentliches Blatt und macht die getroffene Wahl durch die übriggebliebenen Blätter bekannt.

§. 13. (Abänderung des Statuts). Abänderungen des gegen- wärtigen Statuts sind nur in Folge eines / gefaßten Beschlusses der General - Versammlung unter landesherrlicher Genehmigung zulässig. /

B. Besondere Bestimmungen. Il.Von den Aktien, Zinsen (Aktien und deren Ausfertigung.) Dice Aktien der Gesellschaft werden auf jeden Inhaber lautend unter fortlau- fender Nummer stempelfrei, und zwar die Stamm-Aktien nach dem anlice- genden Schema A. mit der ersten fünfjährigen Serie von Dividenden- scheinen nach dem Schema B. und cinem Talon nach dem Schema C., und die Prioritäts-Stamm-Aktien nach dem Schema D. mit der ersten fünfjährigen Serie von Dividendenscheinen nach dem Schema E. und einem Talon nah dem Schema l. azzgefertigt. a :

Die Ausreichung ciner neuen Serie von Dividendenscheinen nebst Talons erfolgt gegen Einreichung des betreffenden Talons von fünf zu fünf Jahren. (Quittungsbogen.) Bis zur Berichtigung des vollen Nominalbetrages werden über die erfolgte E Raten Quittungsbogen unter fortlaufender Nu U i Aktien nah dem Schema 6. und für die Prioritäts - Stamm - Aktien nach dem Schema U. ertheilt, die auf den ausgefertigt und nach bewirkter Vollzah gezeichneten Aktien gegen diese selbst äu

§° 16. Einzahlung der Aktienbeträge. nach erfolgter Allerhöchster | intragung desselben in das Handelsregister nach ürfnisse der Gesellschaftskasse von der Direktion in en und innerhalb vom Tage der Bekanntmachung

jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen erhoben werden. E des Norddeutschen Bundes gegenüber i} dic Gesell- haft verpflichtet: œ) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es ge- stattet, in die nothwendige Uebereinstinunung mit den Bedürfnissen der Post-Verwaltung zu bringen; 6) die Eisenbahn-Gesellschaft is ver- bunden, mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Post- Verwaltung einen Postwagen und innerhalb desselben : aa) Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Pakete, welche einzeln das Gewicht von zwanzig Pfund nicht überschreiten, bb) tung der Postsendungen, sowie zur j / wegs erforderlihen Postbeamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurükehren, ce) die Geräthschaften und Utensilien, deren die Beamten unterwegs bedürfen, unentgeltlich zu befördern. Statt besonderer wagen können auf Grund desfallsiger Verständigung auch P in Eisenbahnwagen gegen cine, den Selbstko und Unterhaltung thunlichst nahestehende Miet bei solchen Zügen, in denen die unentgeltliche Mitnahme alsdann der erforderliche Siß liche Beförderung von Brief- und Zeitungspacketen durch d personal verlangt werden. Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Coupé's befördert werden, erhält dic Eisenba i mäßige Eilfracht , welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je zwei Stationen beförderten zahlungspflichtigen Packete be- rechnet und auf Grund besonderer Vereinbarung avisionirt wird. 5s) Wenn ein Postwagen oder das an dessen Stelle zu benußende Post- Coupé (ad 8) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so bat die Eisenbahn-Gesellschaft entweder die Beförderung d bringenden Post-Sendungen in ihren Wagen Transportmittel In ersterem Falle wird für ordinäre Packete über“ zwanzig weitere, als die ad y vorgeschene Vergütung nicht geleistet. : Galle zahlt die Post-Verwaltung außer der Grachtvergü zwanzig Pfund eine besonders z E barende, nah Säßen pro Coupé und Meile und resp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergabe“ und Transportvergütung. . ft übernimmt die Unterhaltung , Unterstellung, das Schmieren , Ein- und Ausrangiren et caetera der stwagen , sowie den leihweisen Ersaß derselben in Be- stkosten be-

Die nach diesem Statute

die zur Beglei- Verrichtung des Dienstes unter-

nach Maßgabe des Statuts

ost-Coupé's sten für die Beschaffung he benußt, es fann ferner Postwagen und Post-Coupé's nicht laufen, eines Postbeamten mit der Briefpost, dem Sißplaß einzuräumen ist, oder die unentgelt- as Zug- Pakete Uber zwanzig Postwagens oder Post-

und Dividenden.

y) Für ordinäre hn-Gesellschaft die tarif-

er nit unterzu- e F A A zu vermitteln oder der berzugeben. Pfund eine In leßte- tung für u vereins»

Namen des Aktienzeichners lung des Nominalbetrages der sgetauscht werden.

Die Einzahlungen auf Bestätigun(

erforderlichen lcihiwveise

Post die

die ordinâären Pakete Über Statuts und nach E Maßgabe der Bed e Raten von höchstens zwanzig Prozent auszuschreib ciner Frist von circa vier Wochen, j an gerechnet) nah Wahl der Aktionäre in Crefeld oder den in der g bezeichneten sonstigen Städten zu leisten. Die Di- gt, auch {on vor dem E

Eisenbahn - Gesellscha Reinigung , Eisenbahn - Po \chädigungsfäll 4 messen werden und über deren 7) Die Gesellschaft is verpflichtet, d

en gegen Vergütungen, welche nach den Selb Berechnung besondere Vereinbarung ie mit Post-Frei- rn/, vorausgeseßt, Reise auf der Eisenbahn, cinen andern öhnlichem Postfuhrwerk zurücklegen. d) Die Ge- et , unentgeltlich die Anlage einer Bundes - Tele- zu diesein Ende 1g zu, nach Be- e Stangenreihen 1 auf derjenigen ungen im Allge- isch in ciner dem bung des Bahnterrains anzu- schaft nach Maßgabe der An- den Eisenbahn - Telegraphen Behufs Staats - und Privat-

Bekanntmachun rektion is befu ausgeschriebenen Raten Vollzahlung der wenn sie geschehen sind, die betreffenden Aftien-Dokumente auszugeben

Folgen der Nichtzahlung vorgeschriebener Raten. vorgeschriebene

getroffen wird intritt der Fälligkeit My pässen versehenen Personen unentgeltlich zu beförde Aktien anzunehmen un daß diese nur cinen Theil ihrer Theil aber mit gew fellschaft is verpflicht graphenlinie längs der Bahn zu gestatten, und gesteht der Bundes - Telegraphen - Verwaltung die Berechtigu1 dürfniß eine einfache Stangenreihe oder zwei parallel auf gleicer Seite des Bahnplanums und außerden Seite des Bahnterrains, welche die oberirdischen Leit meinen nicht verfolgen, eine Telegraphenlinie unterird Zweck entsprechenden Tiefe unter Benu legen. Auch verpflichtet sih die Gesell ordnungen des Bundes-Kanzlers, Benußung zur Beförderung von zuräumen. e) Die Gesellschaft hat auch den! Änordn wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim E ten Arbeiter getroffen werden , pünktlich nach gen erwachsenden Ausgaben , insbesondere auch die eren Polizei-Aufsihts-Per- st verpflichtet, die nöthigen vom cin und zwanzigsten (Geseß - Sammlung für n- und zwanzig) für die Nicht minder igen Behörde Bau beschäßtig- orderlichen Falls en übernehmen. jeßt und künftig ür ihre Beamten

zur festgeseßten ird der erste Zeichner durch einen zur Post (unfrankirt) zur en nach Aufgabe so wird eine nochmalige fanntmacbung erlassen, in bogen, nicht aber auch die werden brauchen. elche wenigstens vier Wochen vor dem darin ßtermine publizirt scin muß, erfolg- den säumigen Zeichner im Wegc er betreffenden Rate nebst Verzugszinsen in seiner Anrechte aus: der ahlungen zu Gunsten der Gesell- Der desfallsige Beschluß, in welchem gungen über Annahme der Zeichnung g8bogen über geleistete Ratenzahlungen „HLsfentlih bekannt gemacht. An Stelle und für erloschen erklärten Zeichnungen werden zur pitals neue Zeichnungen vorgenommen. .) Kann ein Aktionär bei Einzahlungen ort vorlegen, so empfängt er über ge- cheinigungen, welche auf den Namen des gabe die Zahlungen auf

auf eine nicht cingezahlt, so w gegebenen rekommandi Zahlung aufgefordert. dieses Briéfes auf die Post keine Zahlung,

Aufforderung mittelst einer nochmaligen Be welcher nur die Nummern der Quittungs Namen der ersten Zeichner aufgeführt zu auch diese Aufforderung, w für die Einzahlung geseßter los, so ist die Direktion berechtigt, Rechtens zur Zahlung d Anspruch zu nehmen, Zeichnung und den geleisteten Theilz haft für verlustig zu erklären.

die darnach werthlosen Bescheini oder die Nummern der Quittun zu bezeichnen sind, wird öffe unter der Nummer der

Ergänzung des Grundka (Jnterimss\cheine den Quittungsbogen nicht \ leistete Zahlungen Jnterimsbef\ Zahlenden ausgestellt und

dem später vorgelegten Quit §. 19. Die Natenzahlun ahlung an mit fünf en bei den folgenden Einzahlu alsdann voll eingezahlten Aktien bis zum Schlusse desjenigen K ganze Bahnstrecke in Vetrieb der Zinsen macht die Direk stimmungen öffentlich bekann G (Dividende und derc Jahres, mit welchem die Bah Ausdehnung in Betrieb ge Aktien aus dem Baukapit ersten Januar des auf die Betrieb dem Unternehmen aufkommende

genden Bestimmungen vertheilt: 1 mens werden zunächst die Verwaltun und sonstigen Ausgaben, sowie alle 2) Sodann werden ten jährlichen Beiträge zum Reserve - genommen. 3) Darnach erhalten Aktien sechs Prozent des Nominal zahlung der Zinsen (Dividende) für die am ersten Februar und ersten

rten Brief auf seine Kosten Erfolgt binnen vier Woch

Depeschen ein- ungen , welche isenbahnbau beschäftig- zukommen und die aus

oder auch denselben

diesen Anordnun durch die etwaige Anstellung eines besond sonals entstehenden Kosten zu tragen. Sie i Zuschüsse zu der in Gemäßheit des Geseßes Dezember achtzehnhundert sechs Und vierzi achtzebnhundert sieben und vierzig , Seite ci Bauarbeiter einzurihtenden Krankenkasse wird die Gesellschaft den Anforderungen wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim ten Beamten und Arbeiter bereitw gung der dadurch etwa bedingten Kost llschaft ist verpflichtet, nach Maßgabe der säße für die Staats-Eisenbahnen f -, Wittwenverpflegungs- und Unterstüßungs- zu denselben die erforderlichen Beiträge zu aft ist verpflichtet , die von ihr anzustellenden und sonstigen Unterbeamten , mit Ausnahme rbildung bedürfenden , vorzugsweise aus den gung entlassenen Militärs des Königlich fünf und dreißigste Lebensjahr

Rechtsstreitigkeiten zwi- gen rüständig gebliebe- (Paragraph (17) siebenzehn) sind im ängig zu machen, welchem sich jeder achfolger durch die Zeichnung , resp. s der Zeichnung kraft des gegenwär- e Streitigkeiten in gesellschaftlichen schaft und den Aktionären sollen en werden, von denen jeder Theil ungsverschiedenheit einen Obmann den am Sißze der Gesell- Ausspruch i} der streitenden

zu leisten. der zuständ

gegen deren Rück tungsbogen vermerkt werden.

gen werden von dem Tage der erfolgten ährlih verzinset und diese gebracht. Die rozent jährlich

illig Folge leisten und erf auch die Tra t) Die Gese bestehenden und Arbeiter Pen Kassen einzurichten und g) Die Gesellsch Bahnwärter, Schaffner der einer technischen Vo mit Civilanstellungs-Be preußischen Heeres, soweit di noch nicht zurückgelegt

rom Hundert ngen in Anrechnun werden mit fünf alenderjahres verzinset , in welchem die der Zahlung erlichen verbindlichen Be-

Mit Ablauf des d in ihrer ganzen hört die Verzinsung der statt derselben der vom Seröffnung folgenden Jahres aus nah Maßgabe der fol- Aus dem Ertrage des Unternch- 9s-7 Unterhaltungs -, Betriebs- auf dem Unternehmen haftende die in den §8. 8 und 9 gedad)- e- und Erneuerungsfonds die Inhaber der Prioritäts- ges ihrer Aktien. : Stamm-Prioritäts- August jeden Jahres stattfind

geseßt worden ist. Wegen tion die erford

n Feststellung).

eselben das n vollständig fertig un

haben, zu wählen g von Streitigkeiten). aft und den Aktionären we

seßt sein wird,

(Schlichtun ale auf und wird

d scken der Gesellsch Einzahlung auf die Aktien Gesellschaft anh dessen Rechtsn Rechte au

Gerichtsstande der :

Aktienzeichner und ) Aus dem durch den Erwerb der tigen Statuts unterw Angelegenheiten zwischen der Ge Jederzeit durch Schiedsrichter ents und welche bei Mein Das Sciedsgericht urthei nden Geseßen. Ge tliches Rechtsmittel

Lasten bestritten. einen ernennt,

chaft gelt kein orden

Stamm- Die Aus- Aktien soll

gen den \chi en und die

Ó edsrichterlichen zulässig. Verzögert einer

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Zahlung der ersten Quote auf dem betreffenden Dividendenscheine Sind beide inder Äsidi ü tri Schema L. vermerkt werden. 4) Der dann verbleibende Reinertrag | nah dem Lebende ile M Sl E wird alljährlich nah Beschluß der General - Versammlung unter die F. 29. Wer eine Anstellung beî der Gesellschaft hat, kann nit Stamm-Aktionäre als Dividende vertheilt. 5) Sollte in dem einen Mitglied der Direktion und deren Bevollmächtigter sein / Oder anderen Jahre der Reinertrag nicht ausreichen, um den Jnhabern 9. 30. Die Mitglieder der Direktion und deren Bevollmätigte der Prioritäts-Stamm-Aktien die unter drei gedachte Zahlung von sechs | können nur aus der Zahl der stimmfähigen Aktionäre, die im Be iße Prozent zu gewähren, so wird das Fehlende aus dem Reinertrage des |-von wenigstens fünf Äktien sind, erwählt werden : folgenden oder der folgenden Jahre nachbezahlt und erhalten die Jn- Während der Dauer seiner Amtsführung hat jedes Mitglied der haber der Stamm-Aktien nit eher eine Dividende, als bis diese Nach- | Direktion diese Zahl von Aktien in der Kasse der Gesellschaft zu aft a gousändig ad d im Sitte eilig der Gesell- | hinterlegen. \ / respetttve der Liquidation de ejellschaftsvermögens, haben die ; eas; E : Jnhaber der Prioritäts-Stamm-Aktien cin Prioritätsrecht an bout ver- wabl “Nach Ablriied Mi U A ja drei Zabre ge tHeilungsfähigen Erlöse für das Unternehmen, so daß nte aus dem- ersten Direktion treten im ersten Salire eseß ver Fun tionsperiode der E E und vor den Inhabern der Stamm-Aktien befriedigt sein | dritten Jahre die übrigen drei Mitglieder. äus eh n E : A | E Austretenden werden durch das i j F. 21. (Verjährung der Zinsen und Dividenden. Amortisation | dur die Anciennität bestimmt. Bei gleier Gnaden und fodann verlorener Dividenscheine.) Dinsen und Dividenden, welche binnen ebenfalls das Loos. Die Aussceidenden sind wieder wählbar vier Jahren nach dem D Lte tite nicht erhoben werden, ver- F. 32, Sollte cin Aktionär, der zum Mitgliede erwählt wird, die fallen zu Gunsten der esellschaft. J cin Dividendenschein verloren | Annahme ablehnen, oder sollte ein Mitglied sterben oder dauernd ver- gegangen, und der Verlust der Direktion innerhalb obiger Frist ange- | hindert sein, den Sißbungen der Direktion beizuwohnen, \o hat die Di- E A A G bie S desen un O ciner | reftion das Recht, einen Aktionär an seine Stelle zu wählen. Der ! / vo der e zu berechnenden präklusivischen | so gewählte Dire i : n é na i E, r T E insofern A chva der D Unie E reflor soll bis zur nächsten General ersammlung im d n inmillelit von einem Dritten eingerei t Und realisirt ist. d. 33. Die Direktion erh ç E [uste Sins Oi Bod De ves e Ane Von dem Ver- A für ihre Dienste Loe aa balb es Sara, twai isentanten desselben zu. pte, die Legitimation eines | gewinnstes, welche unter die Mitglieder vertheilt werden, außerdem di Vettägen Be eller unt e Inhaber! E e n e | Rückerstattung der im Interesse der Bahn gehabten Auslagen. Die E N rer und dem Tnhaber des eins bleibt viel- | Mitglteder des ckt V B s ‘2 mehr die Ausführung ihrer Ansprüche auf den Béttras desselben gegen Se auf N Sin B ihre Bevollmächtigten, sind zur freien einander ledigli überlassen. Eine Amortisation verlorener Dividen- F. 34. Die Direktion baut sich jeden Monat wenigstens

denscheine findet nit statt. cinmal A u L und außerdem, wenn es das Interesse de - i S. 22. (Amortisation verlorener Talons.) Verlorene Talons | dert oder Gegenstände von einiger Dal que Regal, erfor tönnen nicht amortisirt werden. Die Aushändigung der neuen Serie | liegen. Eine Versammlung der Direktion muß einberufen werden von, Dividendenscheinen erfolgt, venn der dazu bestimmte Talon niht | wenn solche von drei Mitgliedern oder von dem Spezial-Direktor erreicht werden fann, an den Präsentanten der betreffenden Aktien. \{riftlich verlangt wird. Die Einladungen zu den Sigungen erfolgen M aber A der Verlust des Talons der Direktion | von Seiten des Präsidenten oder in dessen Verhinderung vom Vice- angezeigt und der Aushändigung der neuen Serie der | Präsidenten. Die Direktion faßt ihre Beschlüsse nah Mehrheit der Dividendenscheine „widersprochen „Worden, so werden _die- | Stimmen, bei Gleichheit derselben ist die des Präsidenten entscheidend. M zur gütlichen oder richterlichen Ausgleichung der streitigen Zur Gültigkeit eines Beschlusses is die Anwesenheit von vier Ansprüche zurücgehalten. A | ; g Mitgliedern außer dem Präsidenten oder Vice-Präsidenten erforderlich. G. 29. (Amortisation der Aktien.) Soll die Amortisation ver- Mitglieder oder deren Bevollmächtigte, welche bei dem Gegen- lorener oder vernichteter Aktien erfolgen, so erläßt die Direktion auf | stande der Berathung cin Privat-Jnteresse haben, sind nicht stimm- Antrag der Betheiligten dreimal im Zwischenraum von wenigstens | fähig und müssen si bei der Abstimmung entfernen. vier, höchstens sechs Monaten eine öffentliche Aufforderung, die Doku- Soll in den Sizungen: 1) über Feststellung der Tnventur, der e einzuliefern oder etwaige Rechte an dieselben geltend zu and und „e Dividende, 2) über Anstellung von Beamten mit en. ; ängerer als dreimonatlicher Kündigun oder Über Ent Sind vier Monate nach der leßten Aufforderung vergangen und | 3) über Erwerbung und Beräuferilng vou bi ee, hat außerdem seit der ersten Aufforderung cin Termin zur Empfang- träge, deren Gegenstand mehr als fünfhundert Thaler beträgt, gültig nahme einer neuen Serie von Dividendenscheinen stattgefunden, ohne | Beschluß gefaßt werden, so muß den Mitgliedern mindestens vierzehn daß hierbei innerhalb mindestens sechs Monaten nach dessen Ablauf | Tage vor der Sizßung s\chriftlich angezeigt worden sein, daß darüber i M A s de zu E O Talons | verhandelt werden soll. um ein getommen sind, resp. wenn lebtere prä entirt werden, F. 35. Tritt irgend ein Ereigniß ein welches ei idli Porgelept werben, fo (rid bas Yomdgetitt zu Düsseldorf uf Gren | Be Vase oder Entsdeiduni erford? und cs nic mili OoTi A: r Das Vandgcric - „auf | ohne Skorungen für den Dienst zu i j i Ene Aufgebotes die Mortifikation aus. Nachdem die Direktion die- Meinung der Direktion zu Pa O u Bräsident A Ble, elbe zur öffentlichen Kenntniß gebracht, erfolgt die Ausfertigung und | Präsident unter Zustimmung des Spezial-Direktors ermächtigt auch Ausreichung einer neuen Aktie unter neuer Nummer. Sämmtliche | allein alle nöthigen Anordnungen zu treffen. Von den clan Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Verfügungen is den übrigen Mitgliedern der Direktion alsbald Kennt- scheint “s CMGdiguria) A oder Dividenden- | niß zu geben. ( ar ni erloren, Wer beschädigt, je och in ihrem wesent- §. 36. Alle von der Direktion gefaßten Beschlüsse sind in ei lichen Theile noch dergestalt erhalten, daß „Über ihre Richtigkeit kein | besonders dazu bestimmtes PrototoUbu A Mes Alto. Zweifel obwaltet, so ist die Direktion ermächtigt, gegen Einlieferung | tokoll muß von sämmtlichen i i nden Mit- der beschädigten Papiere neue gleichartige Papiere auf Kosten des | gliedern unterzeichnet und von einem von der Direktion hierzu de- Tnhabers unter gleichen Nummern auszufertigen und auszureichen. signirten Angestellten der Gesellschaft kontrasignirt werden. Die Ver- II. Aufstellung der Bilanzen. §. 25. Das Geschäfts- oder | fügungen, sowie alle Ausfertigungen, welche von der Direktion aus- Betriebsjahr der Gesellschaft is das Kalenderjahr. Die Bauzeit wird | gehen, werden von dem Präsidenten oder in dessen Verhinderung von bis zum Ende desjenigen Geschäftsjahres gerechnet, in welchem der dem Vice-Präsidenten unterzeichnet und von dem von der Direktion Betrieb auf der Bahn vollständig eröffnet isl Nach Ablauf der Bau- | hierzu designirten Angestellten kontrasignirt. geit ist am Schlusse cines jeden vollen Betriebsjahres das Resultat Die Direktion soll den weiter als zehn Meilen von Crefeld ent- des Betriebes durch eine Bilanz festzustellen. Auch vor Beendigung |

; : fernt wohnenden Mitgliedern der Direktion wenigstens monatlich ein- des ganzen Baues können einzelne Strecken auf Beschluß der Direktion | mal cine Kopie aller in das Protokollbuch seit Monatsfrist eingetra- und unter Zustimmung der Königlichen Staats-Regierung dem Ver- | genen Verhandlungen, beglaubigt durch den Präsidenten oder den Ne A A M echnungen Über den Betrieb werden | Spezial-Direktor, einsenden. eparar gefuhrt. Jn der Betriebsbilanz werden alle Einnahmen des §. 37. Die Direktion is Vorstand der Gesellschaft und vertritt betreffenden Jahres na ihrem Baarbetrage, etwaige Ausftände nah | als folcher bei sämmtlichen Staatsbehörden und Vrivatei die Gesell- ihrem Nominalbetrage, insofern sie aber unsicher sein sollten, nach haft; sie hat die obere Leitung des ganzen Unternehmens, und es gewissenhafter Schäßung von Seiten der Direktion, und noch vor- | unterliegen ihrer Entscheidung alle Angelegenheiten, insoweit dieselben handene Baumaterialien und Vorräthe nach dem Kostenpreise und, | nicht der General-Versammlung überwiesen worden sind. bei eingetretener Werthverminderung, unter Berücksichtigung derselben ÿ. 38. (Spezial - Direktor.) Für die Kontrole aller Ausfüh- als Aktiva angeseßt. Dagegen fommen als Passiva in Ansaß alle | rungsarbeiten, für den Betrieb Und die Beaufsichtigung des Dienstes Ausgaben, die im Laufe des Jahres entstanden und nicht aus dem | auf der Bahn, sowie zur Leitung der kaufmännischen Angelegenheiten Reserve- oder Erneuerungsfonds (§F§. 8 und 9) zu bestreiten On wird ein Spezial-Direktor ernannt, der in Bezug auf diese Geschäfts- sind, mit Einschluß der etwa am Jahres\ch{[lusse verbliebenen Rückstände. führung die Gesellschaft vertritt. Er hat \ich bei seiner Geschäftsfüh- Die Bilanzen werden innerhalb "der ersten drei Monate nah Ablauf | rung nach den Anordnungen und Instruktionen zu richten, die ihm des betreffenden Jahres durch die Gesellschaftsblätter mitgetheilt. von der Direktion ertheilt werden ; und vertritt dieselbe innerhalb 1. Von den Repräsentanten und Beamten. ,§. 26. | seines amtlihen Wirkungskreises. Er führt die auf seinen Dienst (Direktion.) Die Direktion zählt neun Mitglieder, wovon die Ma- Bezug habende amtliche Korrespondenz und beaufsichtigt alle Übrigen jorität aus Preußen bestehen muß. Dieselbe wird von der General- Angestellten der Gesellschaft, die unter ihm stehen. Er is verpflichtet, Bersammlung der Aktionäre gewählt. ; jeden Monat der Direktion einen ausführlichen Bericht über den _§. 27. Die Mitglieder der Direktion, welche weiter als zehn Gang des Geschäfts und eine Uebersicht über Einuahme und Ausgabe Meilen von der Bahn entfernt wohnen, haben das Recht, sich durch | vorzulegen und alle Maßregeln und Verbesserungen vorzus{hlagen, die einen Bevollmächtigten, welcher Besißer von fünf Aktien is, vertreten | erx zum Gedeihen des Unternehmens nüßlich oder nothwendig erachtet. zu lassen. Derselbe darf jedoch nicht selbst Direktor sein. h Er ist befugt, laufende Ausgaben bis zum Betrage von zweihundert ; 28. Die Direktion wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten fünfzig Thalern ohne jedesmalige besondere Ermächtigung der und einen Vice-Präsidenten, Direktion anzuweisen; jene, die zweihundert fünfzig T haler 029% #