1868 / 252 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ierzu ist Termin:

a) Lie Walzcisen Bleche und Drähte, für Kupfer, Metallgußiwaaren, \chmiedeeiserne gepreßte Theile zu Wagen , Werkzeuge und Ge- râthe und für Kurzwaaren, Gürtler- und Klempnerwwaaren 2c.

auf Mittwoch, den 4. November cr.;

b) fur Farben, Oele, Chemikalien und Droguen

auf Montag, den 16. November er.;

c) für Gummi-, Leder-, Seiler- und Polsterwaaren , für Bürsten-, Pinsel- und Posamentierwaaren, für Manufakte, Töpferwaaren, Brennmaterial, Holzwaaren und Hölzer und für verschiedene andere Materialien

auf Montag, den 30. November cr., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in dem Büreau des Ober-Maschinenmeisters Schäffer , auf hiesigem Bahnhofe anberaumt. An Leßteren sind bis zu den vorstehend angegebenen Terminstunden die Offerten frankirt und versiegelt für jeden Termin beson- ders mit der Aufschrift: j »Submission auf Lieferung von Werkstatts-Ma- terialien pro 1869 zumSubmissions-Termine am ‘¿ten November 1868«

einzureichen. i i i:

Die Submissions-Becdingungen liegen im vorbezeichneten Büreau zur Einsicht aus und köunen daselbst auch gegen Erstattung von 9 Sgr. pro Exemplar in Empfang genommen werden. Quegeteas sind dieselben auch auf den Stationen Hannover, Minden, Osnabrü / Bremen, Harburg, Uelzen, Göttingen und Cassel.

Hannover, den 14. Oktober 168

Königliche Eisenbahn-Direction.

[3542] Hannoversche Staats-Eisenbahn.

d

I CEE

Der Bedarf an Steinkohlen für die von uns verwalteten Staats-

Eisenbahnen pro 1. Semester 1869 soll mit 700,000 Ctr. gesiebte Stükohlen, 29/000 Ctr. Ofenkohlen,

in öffentliher Submission verdungen werden.

Offerten auf die Lieferung dieser Kohlen sind an den c, Ober- Betriebs-Juspektor Wex hierselb | portofrei y versiegelt und mit der Aufschrift : j

»Submission auf Lieferung von Steinkohlen« verschen, bis zu dem auf Mittwoch, den 4, November c., Vormittags 10 Uhr, j anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. L

Die Lieferung8bedingungen liegen in unserem Central - Büreau zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie an unseren Büreau- Vorsteher, Kanzleirath Bröse, hierselb zu richtende Schreiben unentgeltlich mitgetheilt.

Hannover, den 17. Oktober 1868. |

Königliche Eisenbahn-Direction. Maybach.

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufruf zur Unterstüßung der Wasserbeschädigten in der Shweiz. Nachfolgendes Schreiben ist den Unterzeichneten von Seiten des Herrn \{chweizerishen Gesandten ugegangen ;

Berlin, den 18. Oktober 1868. Herrn Prediger Gambini Hoch- ehrwürden, Berlin, Brüderstraße 16. Ueberschwemmungen von bisher unerhörter Zerstörungsgewalt und Ausdehnung in den ölußthälern des Tessins und Rheins, der Reuß und Rhone _ haben jüngst die {weizerishen Kantone Tessin, Graubünden, St. Gallen,

Uri und Wallis {wer den Kanton Tessin insbesondere in

entsebliher Weise heimgesucht. Ganze Ortschaften sind zerstört oder unbewohnbar , hunderte von Familien angesichts des anbrechenden Winters obdachslos geworden. Aecker, Wiesen, Obstgärten arg ver- wüstet, fortgeschwemmt oder unter Schutt und Trümmern unwieder- bringlih begraben. Die eingeheimsten oder noch ausstehenden Ernten der jährliche NahrungEbedarf von Tausenden zu Grunde ge- richtet. Unzähliges Vieh sammt den Stallungen und Vorräthen von den Fluthen verschlungen. Abgesehen von der Zerstörung an Straßen, Brücken, Dämmen berechnet sich der Schaden an Privateigenthum na Millionen. Tausende unserer Mitbürger sind für die nächste Zukunft vom Nothwendigsten entblößt, für eine ferne Zukunft tief verarmt. Obgleich unser Land von Naturerecignissen oft und schwer heimgesucht wird so steht das gegenwärtige Unglück hinsichtlich \ei- ner Größe und Ausdehnung beispiellos in unserer Geschichte da, und es bedarf außergewöhnlicher Ansikengungen, um Tausende unserer Mitbürger vom Untergange zu retten. Die Organisation zum Be- Uf umfangreicher Unierstüßung i} in unserem Vaterlande im vollen Zange. Der schweizerische Bundesrath selbst hat die oberste Leitung derselben Übernommen und wendet sich vertrauensvoll um Mitwirkung auch an feine Mitbürger im Auslande. In Folge Auftrages des

\{chweizerischen Bundesrathes richtet der Unterzeichnete an seine Lands- leute in Deutschland die Bitte, den unglücklihen Mitbürgern im theuren Vaterlande in brüderlicher Liebe beizustehen und an Ew. P. T. insbesondere in Jhrer Umgebung das Erforderliche in diesem Sinne, jedoch nah Vorschrift hiesiger Geseße, ins Werk zu seßen, und eingehende Liebesgaben ihm zu Händen des schweizerischen Bundes- rathes zu übermitteln. Genehmigen Sie die Versicherung meiner ganz besoRberen Hochachtung, mit der ich zeihne als Jhr ergebenster . Hammer, Oberst. :

Auf Grund und mit Bezugnahme auf diese Aufforderung haben sih die Unterzeichneten als Unterstübungs-Comité fonstituirt und bit- ten ihre Landsleute, sowie alle Freunde der Schweiz, den Unglücklichen dieses Landes ihre werkthätige Theilnahme zuzuwenden. Die geehrten Redactionen der Zeitungen werden ergebenst ersucht , demselben einen Raum in ihren Spalten zu gewähren. Herr Prediger Gambini in Berlin, Brüderstr. 16, ist zur Annahme milder Gaben bereit. Im Namen des Comité: Prediger Gambini, Schaßmeister, Brüder- straße 16, L. N Dr. A. v. Claparè de, Dr. A. Giova- noly/ Dr. G. van Muyden, Ch. Ph. Mercier, B. Schafheit- lin, G. A. Spargnapani. j

Subscriptionslisten liegen bei een Herren aus: L. Cavie-

el, Konditor, Charlottenstr. 56, J. A. S pargnapani, Konditor, Unter den Linden 50, J. Stehely u. Co. Konditor, Charlottenstr. 53/ I. F. Vicedomini, Konditor, Königsstr. 37, Joh. Josty u. Co., Konditor, Schloßfreihcit 8/9, A. Courtin u. Co.7 Konditor, Königs- straße 61, E. Petitpierr e, Hof-Optikus, Unter d. Linden 33, Gebr. osty, Brauereibesißer, Prenzlauerstr. 59, F. Schneider u. Co., Buchhändler, Unter den Linden 21, J. B. Schafheitlin, Haus- voigteiplaß 7.

[3471

Actien-Gesellschaft für Eisen - Industrie

zu Styrum, Station Oberhausen.

Die E ordentliche General-Versammlung findet Sonn- abend, den 7. November a. c., Morgens 10 Uhr, in unserm Geschäftslokale statt, wozu wir nah §§. 13 und 14 des Gesellschafts- Statuts unsere Actionaire hiermit ergebenst einladen.

Tages- Ordnung ; 1) Bericht über das Geschäftsjahr 1867/1868, 2) Rechnungslage, Bericht der Nevisions-Kommission Und Feststellung der Dividende, 3) Beschlußfassung über die Anzahl der zur Aus- loosung zu gelangenden Prioritäts-Obligationen, 4) Wahlen a) der Verloosungs-Kommission, e Rechnungs-Revisoren und deren Stellver- reter, c) eines Vorstands- Mitgliedes.

Styrum, Station Oberhausen,

den 12. Oktober 1868. Der Vorstand.

[3574] ; h Oppeln -Tarnowiter Eisenbahn - Gesellschaft. Die Herren Actionaire der Oppeln-Tarnowißgßer Eisenbahn-Gesell-

schaft werden, unter Bezugnahme auf die Cg. 28, 29, 31, 58 des Ge-

sellschafts-Statuts, zu einer aui Sonnabend, den 14. November 1868, Nach- mittags 4 Uhr, zu Breslau im kleinen Saale der neuen Börse, Wallstraße N.. 6),

anberaumten

außerordentlichen Generalversammlung

hierdurch eingeladen. In dieser Generalversammlung soll berathen und beschlossen werden:

1) Über eine anderweite Organisation der Direction der Gesellschaft Und der statutarischen Obliegenheiten und Befugnisse derselben und des Aufsichtsrathes, insbesondere Aufnahme besoldeter Mit- glieder in die Direction, weleher die administrative und technische Oberleitung der Geschäfte und des Betriebes der Gesellschaft ob- liegen und zustehen foll,

2) Über Abänderung des Statuts der Oppeln - Tarnowißer (Rechte- Oder-Ufer-) Eisenbahn - Gesellschaft nach Maßgabe der ad 1 zu fassenden Beschlüsse und Ermächtigung des Verwaltungsrathes, den betreffenden Statuten-Nachtrag nah Maßgabe und im Sinne dieser Beschlüsse mit der Königl. Staats- Regierung zu verein- baren und zu vollziehen.

, Unter Bezugnabme auf §, 31 des Statuts wird mitgetheilt, daß die Deposition der Actien, Quittungsbogen resp. Anerkennitnißscheine und Bescheinigungen :

a) entweder bei einer unserer Gesellschaftsfassen, insbesondere h der Hauptkasse der Gesellschaft in Breslau, Gartenstraße Ÿ

b) oder der Preußischen Hypotheken - Credit - und Banfk-An-

stalt, Commandit - Gesellschaft auf Actien, Herrmann Henckel n Berlin; Wilhelmsstraße Nr. 62)

erfolgen kann. Breslau, den 21. Oktober 1868.

Der Vorsißende

des Verwaltungsraths der Oppeln-Tarnowißer Eisenbahn-Gesellschast.

Hugo Fürst zu Hohenlohe.

Das Adonnement beträgt fl Thkr, für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer

L E

Alle Post-Anstalten des In- umid Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die N us des Königl! Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. lla, Ecke der Wilhelmsstraße.

Me 252.

# Berlin, 24. Oktober.

Se. Majestät der König sind heute früh von Baden- Baden auf Schloß Babelsberg wieder eingetroffen.

Se. Majestät der K

Dem General - Major a. D. von Massow, bisherigen Kommandanten der Festung Neisse, den Königlichen Kronen-

Orden zweiter Klasse zu v

Den ersten Assistenten an dem pathologischen Institut zu

1868.

Berlin, Sonnabend, den 24. Oktober, Abends

Justiz- Ministerium. Allerhöchster Erlaß vom 26. September 1868 und all- gemeine Verfügung des Justiz - Ministers vom 19. Oktober 1868, betreffend den Erlaß von Geldbußen wegen Forst- Kontraventionen und Holzdiebstahl im Betrage bis zu zehn Thalern in den neuen Provinzen.

M Allerhöchster Erlaß vom 26. September 1868, Auf Ihren Bericht vom 21, d. Mts. will Jh in Betreff des gänzlichen oder theilweisen Erlasses von Geldbußen, welche wegen Forst - Kontraventionen , sowie wegen der in fiskalischen

önig haben Allergnädigst geruht:

erleihen ;

Berlin, Dr, Julius Cohnheim, zum ordentlichen Professor Forsten an Holz oder an anderen Waldprodukten begangenen

in der medizinishen Fakultät der Universität zu Kiel zu

ernennen ;

Dem chemaligen Gesandischafts-Arzt in Turin, Sanitäts- Rath Dr. Weber in München den Charakter als Geheimer

Sanitäts-Rath ; sowie

Dem praktischen Arzt x. Dr. Doebbelin in Berlin den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen; und

Dem Rendanten der Universitäts-Kasse zu Königsberg und Quästor Johann Wilhelm Hennig das Prädikat eincs Rechnungs-Raths beizulegen.

nliwendungen im Betrage . von 10 Thlr. oder weniger fest- geseßt worden sind, diejenigen Befugnisse , welche dem Finanz- Minister durch die Kabinets-Ordres vom 11. Oktober 1830 und 21. April 1866 bezüglich der alten Provinzen beigelegt worden sind, demselben fortan auch bezüglich der durch das Geseß vom 20, September und durch die beiden Geseye vom 24. Dezember 1866 mit Meiner Monarchie vereinigten Landestheile beilegen, darnach aber die Befugnisse, welche dem Justiz-Minister durch Meine Erlasse vom 19. Dezember 1866 und 16. Februar 1867 gelegt worden sind, dahin beschränken , daß die Entscheidung Über Gesuche aus den neucn Landestheilen um gänzlichen oder

Norddeutscher Bund. 1 Se. Majestät der König haben im Namen des Nord-

deutschen Bundes den Kau

preußischen Konsul Gerhard Friedrich Lomer zu Montreal zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Dem Grafen Adolf deutschen Bundes dàs neral-Konsul in Frankfur

Exequatur als Königlich italienischer Ge-

theilweisen Erlaß: von Geldbußen der Eingangs gedachten Art künftighin nicht mehr durch den Justiz-Minister, sondern durch den Finanz-Minister erfolgen soll. Berlin, den 26. September 1868. Wilhelm. . : von der Heydt. Leonhardt. An den Finanz-Minister und den Justiz-Minister.

b, Verfügung des Justiz-Ministers. Borstchender Allerhöchster Erlaß wird hierdurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht

fmann C. Pitl zu Quebek und den

Casfiellinard ist Namens des Nord- t'a. M. ertheilt worden.

Das 67. Stück der Gescß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7221 den Allerhöchsten Erlaß vom 26. September 1868, betreffend die Emission von auf den Jnhaber lautenden Obli- gationen der Provinzial-Hülfskasse für die Provinz Preußen ;

unter

Nr, 7222 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem Regula-

tive vom 22. November

\{lefishen Landschaft; unter

Nr. 7223 den Allerh betreffend die Verwaltung

sischen Landschaft ; und unter

Nr. 7224 den Allerh

betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem Negula-

tive für die {hlesische land vember 1848.

Berlin, den 24. Oktober 1868. Gesey-Sammlungs8-Debits8-Comtoir.

Ministerium für Ha

Arbeiten.

Das dem Eugen Piedboeuf zu Aachen unter dem 11, September 1867 ertheilte

auf einen Entsäftungs-A

eigenthümlich erkannt worden ist,

ist aufgehoben,

Zugleich erfolgt nachstehend ein Abdruck der darin in Be- zug genommenen Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 11. Okto- er 1830 und 21. April 1866 zur Kenntnißnahme und Nach- achtung mit dem Beifügen, daß die in dem Eingangs mitge- theilten Allerhöchsten Erlaß vom 26. September d. I. ebenfalls erwähnten Allerhöchsten Erlasse vom 19. Dezember 1866 und 16. Februar 1867 im Justiz-Ministerial-Blatt von 1867 Seite 6

und 67 bekannt gemacht worden sind.

Berlin, den 19. Oktober 1868.

Der Justiz-Minister. Leonhardt. An sämmtliche Justiz-Behörden.

C, Allerhöchster Erlaß vom 11. Oktober 1830.

Auf den, am 3. Mts. bei Gelegenheit der irrthümlicben Denun- ziation des Krugpächters Gorccki zu Puszezykowko im Regierungs- bezirk Posen, dessen Strafe von 6 Thalern, wegen Weide-Kontravention, niederzuschlagen ist, von Jhnen erstatteten Bericht ermächtige Ich Sie, Ihrem Antrage gemäß, in allen Forst-Kontraventionsfällen, Strafen, welche den Betrag von Zehn Thalern nicht Übersteigen, na pflicht- mäßiger Erwägung der von Jhnen bemerkten Umstände theilweise

oder ganz zu erlassen. : Potsdam, den 11. Oftober 1830.

1858 über die Beleihungsgrenze der

öchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, des Eigenthümlichen Fonds der sch{le-

öchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, schaftliche Darlehnskasse vom 13. No-

D as O

ndel, Gewerbe und öffentliche Friedrich Wilhelm.

An den Staatês und Une Minißer.

Allerhöch ster Erlaß vom 21. April 1866.

Auf Jhren gemeinscbaftlichen Bericht vom 6. d. M. bestimme Jch hierdurh, daß die Ordre vom 11. Oktober 1830, durch welche dem Finanz-Minister die Befugniß beigelegt worden is, in Forst Kontraventionssällen Geldstrafen bis zum Betrage von 10 Thlr.

527%

Patent pParat, insoweit derselbe als neu und