1868 / 254 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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MRattsc{hiffe mit 56,003 L. aus; in Lühe (Lühemündung) liefen 1896 E Wattschiffe mit 15,032 L. ein und 1910 Fluß- und Batt- schiffe mit 15,148 L. aus. Nach Buxtehude liefen von den i Kranz aufgekommenen Schiffen 792 mit 15,016 L. cin; 78 Sch. mit

14,797 L. liefen aus. Unter den Fabriken im Bezirke sind hervor- ( at Papierfabrik zu Altkloster, welche im Jahre 1867 | 2,681,215 Pfd. fabrizirt und hauptsächlich nach Hamburg , England ; und Amerika exportirt, Oel-, Seifen- und Lichtfabriken, Lohgerbereien | und Leimsiedereien , Holzsägereien ; Kalk- und Cemcntfabriken , Ziege-

zuheben :

leien, Mehlfabriken , Brennereien und Brauereien , auch eine Farben- |

brik. 7 Dem Jahresberichte des Handels- und Gewerbe-

Vereins in Hanau zufolge wurden von der Cichorienwurzel, in der

egend ca. 17,000 Centner gezogen und versandt. Jn Kolonialwaaren | L dias war das Geschäft schlaff. Im Maschinenbau fehlten die | Aufträge von Außen gänzlich; der Bedarf der Hanau -Bebraer Bahn | brachte ciniges Leben ins Geschäft. Jn Hanau arbeiten jeßt 33 Dampf-

maschinen mit zusammen 282 Pferdekräften. Feine Eisenguß- und

Marmorarbeiten blieben hinter dem Normalstand der sonstigen Jahre |

11ck; in mehreren Artikeln beschränkte noch die Konkurrenz der Litera erte A Absaß. Thätig waren in diesem Zweige 190 Arbeiter. Die Plattirwaaren-Fabrikation nimmt einen guten Yort- gang und beschäftigt 33 Arbeiter und 6 Lehrlinge. Der im Jahre 1866 sehr {wache und theilweise ganz unterbrochene Absaß von Gold- und Silberwaaren hat sich 1867 nicht gebessert. Beschäftigt waren 670 männliche und 260 weibliche Arbeiter, 340 männ- lide und 80 weibliche Lehrlinge j r. Ziegel-Fabrikation verbrauchte gegen 25/000 Centner Thon und 4000 Ctr. Ruhrkohlen ; beschäftigt waren 50 Arbeiter und 20 Hülfs- fräfte im Sommer, etwa die Hälfte im Winter. Die Ausfuhr des Liqueurs is seit 1866 beständig im Zunehmen und stieg von 9816 Fl. in 1856 in 1865 auf 20,885 und 15866 auf 24,380 Fl. Die Brauereien arbeiten hauptsächlich nur für den Lokalkonsum. Für die Essigfabrikation verspriht man sih einen größeren Aufschwung.

der Tabaks- und Cigarrenfabrikation waren 1960 Arbeiter be- | ita In der Hutfabrikation und Haarschneiderei erreichte der |

1tabsaß den eines gewöhnlichen Geschäftsjahres. Der Holz- ul litt d dem Druck der allgemeinen Verhältnisse. Die

Holzschneidereien arbeiteten beim Mangel an Absaß nah Außen nur | für das Lager; guten Fortgang nahm die Fabrikation von Cigarren- |

ickelformen; gleich geblieben is sich die Fabrikation von Cigarren- LiGen in iasee Branche waren 250 Arbeiter und Dampfmaschinen

von zusammen mit 120 Pferdekraft in Thätigleit. Jn Papier |

war der Absaß \chleppend. Die Etuisfabrikation hat sich seit 1864

il ij i im Etuis ver- etwas gehoben, weil immer mehr Bijouteriewaaren im E | sendet O einzelne Fabrikanten arbeiten außerdem für den Export; |

N in dieser Branche 70 Arbeiter beschäftigt. O f a n Preuß. Handels-Archiv veröffentlichten Bericht Über

den Handel und die Schiffahrt der Niederlande im Jahre |

1866 entnehmen wir Folgendes: Die allgemeine Einfuhr belicf sich n Tahre 1866 auf 528,971,700 Fl., 6 pCt. mehr als im Jahre 1565, die Einfuhr zum Verbrauch auf 4251149/121 Dl. 7 pCt. mchr als in 1865, die allgemeine Ausfuhr auf 436,590,752 Fl. 1 pCt. weniger als in 1865, die Ausfuhr aus dem freien Verkehr auf 338/0997,296 L 2 pCt. weniger als in 1865, und die Durchfuhr auf 98,033,456 &l./ 4 pCt. weniger als in 1865. Die allgemeine Einfuhr aus Preußen (ohne Hannover) vermehrte sich im Jahre 1866 gegen 1565 um 5,763,119 Fl. oder 4 pCt. Diese Vermehrung wurde hauptsäch- lih herbeigeführt durch_ die Einfuhr von Kartoffelmehl (+ 1,606,621 Pfund), raffinirtem Salpeter (+ 3,276,614 Pfund )- _gemahle- nem Steintuf} (+ 9,195,993 Pfd.), Syrup (+ 1,739,261 Pfd. )e rohem Zucker (+ 1,427,096 Pfd.) , rohem Salz (+ 1,674,845 Pfd.) ; cine Mindereinfuhr gegen 1865 ergaben besonders: Tôöpferthon und Porzellanerde (—2,382,078 Fl.), sowie gezwirntes baumwollenes Garn (3,269,443 Fl.). Die Einfuhr aus Hannover hat si gegen 1865 um 1,650,623 Fl. oder 26 pCt., die aus Hamburg um 54,169 Fl. oder 1 pCt.,, die aus Mecklenburg um 211,914 Fl. oder 600 pCt., die aus Oldenburg um 140,006 Fl. oder 25 pCt. vermehrt. Die allgemeine Ausfuhr nah Preußen (ohne Hannover) verminderte sich im Jahre 1866 gegen 1865 um 4/285/,3/1 Fl. oder 3 pCt. Die Vermin- derung trat hauptsächlich cin bei der Ausfuhr von Asche und Soda (— 1,007,021 Pfund), rohem Eisen (— 1/,747/416 Fl.) Oelsaat (— 3,274,102 Pfd.) Palmöl (— 1,894,669 Pfd.) , Reis (— 2,618,101 Pfd.), Zucker (— 7,512,202 Pfd.) und Tabak (— 2,763,269 Pfd.); cine Vermehrung der Ausfuhr zeigte sich hauptsächlich beim baumwollenen ungezwirnten Garn (+ 1,183,523 Pfd.), Gold und Silber (4+ 5,059,078 Fl.), Harz (+1,336,403 Fl.), der rohen Baum- wolle (+ 3,489,194 Pfd.) dem Kaffee (+ 916/014 Pfd.), Guano (+ 6,312,943 Pfd.), Erd- und Steinöl (+ 2,163,340 Pfd.), Salpeter (+ 1,594,011 Pfd.) und dem Zink (+ 4,820,140 Pfd.). Auch nach Hannover verminderte sih die allgemeine Ausfuhr um 79,279 Fl.

oder 2 pCt.,, ebenso nach Lübeck um 2,341 Fl. oder 5 pCt. und nach

Medcklenburg um 2868 Fl. oder 3 pCt. Dagegen nahm sie zu: nach Hamburg Un 530,382 Fl. oder 6 pCt.,, nah Bremen um 39/836 Fl. oder 4 pCt. und nach Oldenburg um 424,748 Fl. oder 735 pCt. Die Durchfuhr nach Preußen (ohne Hannover) verminderte sih in 1866 gegen 1865 um 4,709,493 Fl. oder 16 pCt.; nah Hannover um 87,503 Fl. oder 9 pCt., nach Hamburg um 377/589 Fl. oder 22 pCt., nach Lübe um 7293 Fl. oder 41 pCt.,

nah Mecklenburg um 5781 Fl. oder 24 pCt. und nach Oldenburg | l. oder 8 pCt. Jm Jahre 1866 liefen in die niederlän- dischen Häfen ein: beladen 7942 Seeschiffe mit 1,824,252 Tonnen oder

um 186 41 Schiffe mit 67,678 T. mehr als 1865; unbeladen 526 Schiffe mit

59/875 2. oder 123 Schiffe mit 40,769 T. weniger als 1865. Es liefen

aus : 4714 beladene Schiffe mit 1,231,756 T. oder 383 Schiffe mit 91/924 I, weniger als 1865, und 3702 Schiffe in Ballast mit 717,307

und 80 Tagelöhner. Die |

sie vermehrte sich

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| Tonnen oder 11 Schiffe mit 21,242 T. mehr als 1865. Die Zahl | der Dampfer betrug 25/5 pCt. der ein-, und 24,6 pCt. der auslaufen- | den Schisfe. Am Schlusse des Jahres 1866 waren 2178 Seeschiffe mit 270/048 Lasten vorhanden. Küstenschiffahrt fand in 1866 nit statt. Die Zahl der einlaufenden Flußschiffe belief sih im Jahre 1866 auf 22,249 beladene mit 2,232,724 Flußtonnen, 2757 leere mit 158,130 Flußtonnen , der an traftatmäßigen auf 1549 beladene mit 87,186 Flußtonnen und 41 leere mit 5676 &lußtonnen; außerdem 99 Holzflöße. Es liefen aus: 11,370 beladene Schiffe mit 1,043,016 Fluß- | tonnen, 12/369 leere mit 1,230,007 Flußtonnen; traktatmäßige 1289 beladen mit 75,057 Flußtonnen und 2 unbeladen. Von den einlau- fenden Flußschiffen fuhren 64 pCt., von den traktatmäßigen 15 pCt. Me „MeDETLANVIsMer Flagge; von den auslaufenden 65 pCt. resp. pPCt.

Großbritannien. Deklaration zu den Artikeln 11 und 13 der Verordnung vom 9, Januar 1863 zur Vermeidung des Zu- sammenstoßes von Seeschiffen. Vom 30. Juli 1868. (Preuß. | Handels-Arch.) Da die Art. 11 und 13 des Reglements vom 9. Januar 1863 (wörclich übereinstimmend mit Art. 11 und 13 des preußischen Gesebes vom 22. Februar 1864), welche folgendermaßen lauten: »Art. 11. Wenn zwei Segelschiffe in gerader oder beinahe gerader Richtung einander entgegenfahren und dadurch Gefahr des Zu- sammenstoßens entsteht, {o müssen beide Schiffe ihre Ruder nach Backbord legen, so daß sic cinander an der VBacbordseite passiren. Art. 13. Wenn zwei Dampfschiffe in gerader oder beinahe gerader Richtung cinander entgegenfahren, und dadurch Gefahr des Zusammenstoßens enlsteht, so müssen beide Schiffe ihr Ruder nah Bakbord legen, so ‘daß sie einander an der Backbordseite passiren«, Veranlassung zu Zweifeln und Mißverständnissen gegeben haben, so werden dieselben dahin erläutert und vervollständigt: Die gedachten beiden Artikel finden nur Anwendung in den Gâllen, wo Schiffe direkt oder fast direkt cinander entgegenfahren, so daß die Gefahr des Zu- sammenstoßes entsteht; nicht aber da, wo zwei Schiffe, wenn fie L ihren Kurs fortseßen würden, unbehindert einander passiren

nnten.

Die Fälle, in denen allein die beiden Artikel zur Anwendung fommen, sind hiernach: bei Tage, wenn jedes der beiden Schiffe die Masten des andern mit den seinigen in eincrx Linie, oder fast in einer Linie sicht; bei Nacht, wenn jedes Schiff sich in ciner solchen Stellung befindet, daß cs beide Seitenlaternen des andern schen kann.

Dagegen sind die beiden gedachten Artikel nit anwendbar: bei Tage, wenn cin Schiff sieht, daß das andere seinen Kurs vor dem Bug kreuzt; bei Nacht, wenn das rothe Licht des einen Schiffes dem rothen des andern, oder das grüne des einen dem grünen des andern gerade gegenübersteht; oder wenn ein rothes Licht ohne ein grünes, oder cin E Licht ohne ein rothes vor dem Bug gesehen wird; | oder endlih, wenn zwar das rothe und das grüne Licht, aber anderswo als vor dem Bug, geschen werden.

Nach der großbritannischen » verbesserten Kauffahrteisciffahrts- Akte« (the merchant shipping act amendment act) v. J. 1862 sollen in allen zur Aburtheilung durch britische Gerichtshöfe gelangenden &áâllen, in denen es sich um Kollision von Seeschiffen handelt, die Schiffe derjenigen Nationen, welche die britischen Verordnungen zur Verhütung des Zusammenstoßes von Seeschiffen zur Zeit des in Frage stehenden Falles adoptirt haben, als britische Schiffe behandelt werden, gleichviel, ob der zu beurtheilende Fall sich innerhalb oder außerhalb der briti\chen maritimen Jurisdiktion ereignet hat.

Verkehrserleihterungen bei den Zollämtern zu Riga, Arensburg und Pernau. (Pr. Hand. Arch.) Zufolge Verfügung des Kaiserlichen Finanz-Ministeriums sollen bei den Zoll- ämtern des Rigaschen Zollbezirkes versuchsweise folgende Bestimmungen in Geltung treten: :

1} Die obligatorische Vorlegung von Konnossementen bei dem Rigaschen, Arcnsburgschen und Pernauschen Zollamt wird aufgehoben mit allen aus dieser Verpflichtung entspringenden Folgen.

2) Anstatt der gegenwärtig von den Schiffern der ankommenden Fahrzeuge verbrauchten Konnossemente sind die im Auslande in der fremden Sprache angefertigten Deklarationen (Manifeste) vor ulegen) | welche als Material für die Zusammenstellung der Ladungs - Register zu dienen haben.

3) Jn denjenigen Ausnahmefällen, wo ein Fahrzeug ohne Manifest befunden wird, sind die gegenwärtig bestehenden Regeln über die Vor- legung von Registern und Konnossomenten abseiten der Schiffer in Anwendung zu bringen.

Die bereits erwähnte Verordnung vom 31. Juli 1868, durch welche für Schweden die Ausprägung einer neuen Goldmünze bestimmt wird, lautet im Auszuge:

§. 1. Es soll cine Goldmünze E gepraut werden, welche nach Schrot und Korn genau dem nach der Konvention vom 23. Dezember 1865 von Belgien, Frankreich; Jtalien und der Schweiz angenomme- nen Zehnfranken-Stück gleichkommt. y

ÿ. 2. Diese Goldmünze wird Carolin genannt und soll neun Theile reines Gold und einen Theil Kupfer enthalten , oder cinen Gehalt von Neunhundert Tausendtheilen haben, welche Legirung Münz- |. gold genannt wird. : O

Jedes solche Goldstück soll einen Durchmesser von 6,4 Linien, oder, nach französischem Maß , 19 Millimeter . haben und 75,8816 Korn | oder, nach franzöfishem Gewicht, 3/22580 Grammen wiegen. Auch muß darauf die Benennung Carolin und der internationale Werth von 10 Franken ausgeprägt werden. L i N

F. 3. Das Remedium darf im Gehalt wie im Gewicht bei jedem Carolin zwei Tausendtheile über oder unter dem gehörigen Gehalt | oder Gewicht betragen. i j

, 5, Die gegenwärtige Verordnung tritt von und mit dem 1, Oktober d. J. in Kraft.

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Oeffentlicher Anzeiger.

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbriefs - Erledigung. Der rer a. D und Eigenthümer August

ur zurückgenommen. Berlin, den 22. Oktober 1868. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungsachen, Kommission 11. für Voruntersuchungen.

Offene Requisition. E 1) Aufenthalt des am 1. Jauuar 1841 knehts Johann Friedrich

hier

24. Oktober 1868. Der Staatsantvalt. Ediktal - Citation. Der Colporteur

klagt worden, im Februar dieses fugniß dazu mittelst Gewerbescheins

hierselbst| vom 12. Oktober cr. auf Grund der §§. 2, 5 und April 1824, resp. des §. 8 des Regulativs und der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom geleitet und zum öffentlichen und mündlichen den 12. Januar 1869, Vormittags 10% richtslofale, Zimmer Nr. 2, anberaumt worden, nannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgela dachten Tage zur bestimmten Stunde Vertheidigung dienenden Beweismittel mit oder solche dem Gericht so zeitig anzuzeigen, mine herbeigeschafft werden können. AUS Dee i do gegen Doe Zeuge ist der hiesige Polizei-Sergeant Mchle vor eladen wo ; Zeiß, den 12. Oktober 1868. : / - j M Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

hinter den Rechnungsfüh- | : ] Gustav Schmidt wegen Ur- | fundenfälshung und 1wviederholter Unterschlagung unter dem 22ten Zun er. in den Akten S. 721. 68. C. U. erlassene Steckbrief wird

Es wird Mittheilung erbeten über den 6 zu Neubrück geborenen Schiffs- chts ) riedrich Wilhelm Graske, welcher im Juli 1868 im Dienste des Schiffseigners Haase aus Ahlbeck stand. Wriezen, |

7 ; er i Heinrich Rudolph Schwenk (Schwink) aus Königsberg is am 29. September dicses Jahres von der Königlichen T Sb O zu Naumburg ange- ahres zu Zeiß umherziehend, das Gewerbe als Buchhändler betrieben zu aben oie i über seine Be- \ für das laufende Jabr ausweisen zu können. Durch Beschluß des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts ist deshalb die Untersuchung 1ider ihn 26 des Hausir-Regulativs vom 28sten voin 4. Dezember 1836 31. Dezember 183€ ein- Verfahren Termin auf Uhr, im hiesigen Ge- u welchem der ge- vorgeladen wird, am ge- zu erscheinen und die zu seiner zur Stelle zu bringen, daß sie noch zu dem Ter- . Im Falle des Ausbleibens des In contumaciam verfahren werden.

Handels-Negister.

E R des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. n das Firmen - Register des unterzeichneten Gerichts i y Du Da gister d zeichneten Gerichts ist unter er Kausmann (Handel mit Petroleum und Naphta und MQUIE Beri, Ort Det Ner A Fricdrid Edu Ta ZU Dertin, Ort der Niederlassung: Berlin (jeßiges Ge- \hâftslotal : Dresdenerstr. 15) : O : …__ Firma: Emil Kar, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 1259 unsercs Gesellschafts-Registers, woselbst die hiesige Handlung, Firma: j Wespe & Co.,

und als deren Tnhaber die Kaufleute : 1) Albrecht Hermann Benjamin Louis Weespe, 2) Hugo Theobald Reich,

vermerkt stehen, is zufolge heutiger Verfügung eingetragen : Der Kaufmann Albrecht Hermann Benjamin Louis Wespe ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Hugo Theobald Reich zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter der Firma: Hugo Reich fort. Vergleiche Nr. 5386 des Firmen-Registers.

Unter Nr. 5386 des Firmen-Registers ist heut der Kaufmann Hugo Theobald Reich zu Berlin als Inhaber der Handlung, Firma: M _ Hugo Reich \ i (jeßiges Geschäftslokal : Kommandantenstr. 72), eingetragen.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: j Busse & Hahn Handel mit Weißwaaren, Band und Confection, jeßiges

Heschäfts- lokal: Leipzigerstr. 42) Geschäfts

am 12. Oktober 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die |

Kaufleute: ( 2 Salo Gat zu Berlin. i Dies is} heut unter Nr. 2438 des Gesellschafts - Registers ciu- etragen. : Berlin, den 24. Oktober 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

—————TA I E rwer e

der Gesellschaft : Ulri Kerstenbruch, hristiani und Compagnie. Siß der Gesellschaft : Kerstenbruch,

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In unser Gesell\schafts-Register ist ad Nr. 8 bei der Firma

|

|

| 932%

| in Kolonne 4 (Rechtsverhältnisse der Gesellschaft): | s Nachdem der Rittergutsbesißer Walter Christiani zu Steinbach, le Frau Rittergutsbesiper von Lengerke, Bertha, geborene Christiani, | zu Teicha und der Rittergutsbesißer Heinrich Christiani zu Weigers- | dorf ihre Miteigentbums- Antheile am Societätsvermögen an den Rittergutsbesißer Wilhelm Christiani zu Kerstenbruch abgetreten haben, auch der Fabrikbesißer Carl Justus Zeckmann zu Berlin mit O E Sale ieden, ist gu Gesellschaft aufgelöst ; iri rif voa dem Ri i : Wi Christiani unter der Firma: E ReR. AUARe E Kerstenbruch, . Christiani, « weiter betrieben. S

&erner in unser Firmen-Register unter Nr. 181: Padua des Firmen-Inhabers. E ittergutsbenver Wilhelm Christiani zu 6K Ort der Niederlassung: N O Kerstenbruch, e der Firma : uckerfabrik Kerstenbruch, | W. Christiani, eingetragen zufolge Verfügung vom 14. Oktober 1868 am 15. ejusdem mens1s et anni, Wriezen, den 15. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In unser Firmen-Register is zufolge Verfüguna vo ige Tage unter Nr. 135 die ri N A P A. Th. Gierach zu Sternberg, und als Jnhaber derselben der Böttchermeister und Ms a a August Theodor Gierach zu Sternberg heute eingetragen

Zielenzig, den 27. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In das Handelsregister des unterzeichneten Gerichts is zufolge NI8UNA vom heutigen Tage Folgendes eingetragen worden, und ar: L. in das Firmen - Negister bei Nr. 14 das Erlsö\c en der Fi 1 E R e «11 das Gesellschasts-Register unter Nr. 8 die von den Kaufleuten Isaac Hollaender und Moriß Hollaender, beide aus Nvybuik, am 22. Oktober 1868 unter der Firma J. Hollaender et Sohn zu Rybnik begonnene ofene Han elsgesellschaft. Rybnik, den 22. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

In unserem Handels-Gesellschfts-Register find zufolge Verfügun vom heutigen Tage bei der sub Nr. 27 lgen A Maus »Werschen-Weißenfelser Braunkohlen-Actien-Gesellschaft,« folgende Vermerke eingetragen : 1) Die seitherigen Verwaltungsraths-Mitglieder

Kaufmann Ferdinand Heyland in eißenfels und Gd E E L M Z ind ausgeschieden und an deren Stelle in der General-Versa1 i vom 22. Juli 1868. O

a) der Stadtrath Friedrich Fubel in Halle a. S. und

_b) der Grubenverwalter Ernst Daeweriß in Kauern gewählt woorden. 2) A ist in det Verwaltungsraths-Sißung vom 4. September a) der Kaufmann August Leberecht Zickmantel in Weißenfels n Stellvertreter des Vorsißenden und fungirenden Rath, un

b) der Salinen - Direktor Friedrich Ernst Bergmann in Neu- sulza zum fungirenden Nath erwählt. Naumburg a. S., den 17. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In dem hiesigen Handels-Register ist früher eingetragen: auf Fol. 19 die Firma J. L. Schiebler & Sohn,

| Und heute, daß nach einer Anzeige des Firmen-IJnhabers, Hofsämerei-

händlers Louis Schiebler, und dessen Sohnes und bisherigen Profku- risten Heinrih Schiebler, Leßterer von heute an als Kompagnon, oder Theilnchmer im Geschäfte eingetreten sei. Celle, den 22. Oktober 1868. Königlich Preußisches Amtsgericht. Abtheilung I. H. Leschen , Dr.

In das Handels-Register des Amtsgerichts Lüneburg ist heute auf Fol, 140 unter der Firma _J. H. Kaemmerer eingetragen, daß diese Firma erloschen ist. Lüneburg, den 22. Oktober 1868. Königlich Preußisches Amtsgericht. Landbezirk 11, A. Keuffel.