1868 / 258 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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forderung hierdurch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 1. Januar |. J ab bei der hiesigen Kreis - Kommunal - Kasse gegen Rüctgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen.

Danzig, den 16. Juli 1868.

Die ständische E v. Gramaßfi. [3652] Essener Maschinenbau - Aktien-Gesellschaft zu Essen a. d. Ruhr.

Auf Grund des Art. VII. der Statuten werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurch ersucht , die vierte Rate mit 20 % oder Pr. Thlr. 40 pro Alftie,

bis zum 31sten Dezember cr.,

entweder bei dem A. Schaaffhausen schen Bankverein in Cöln

unserer Gesellschafts - Kasse hierselbst, der Tnterims-Quittungsbogen, cinzuzahlen. 9, Oktober 1868.

Der Verwaltungsrath.

[2158] Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 10. August 1860 Gescß-Sammlung pag. 421 ausgefertigten, auf den Jn- haber lautenden Obligationen des Altmärkischen Wische-Deich-Ver- bandes im Gesammtbetrage von 100,000 Thalern sind fernerweit nach-

stehende Schuldverschreibungen : a) Litt. B. Nr. 235. 236. 237. 238 und 239% 5 Stück

à 100 Thlr b) Litt. C. Nr. 270. 271. 272. 273. 274. 275. 276. 277. 278. 279. 280. 281 und 282, 13 Stü

à 50 Thlr

oder

unter Beifügun Essen, den

500 Thlr.

650 Thlr. zusammen TT50 Thlr. ausgeloost worden.

Diese Schuldverschreibungen sind mit allen dazu gehörigen Zins-

Coupons und Talons vom 2. Januar 1869 ab behufs Auszahlung der Kapitalien und fälligen Zinsen am die Deichkasse in Seehausen in der Altmark zurückzugeben, wobei wir bemerken, daß mit diesem Zeit- punkte die Verzinsung der genannten Obligationen aufhört.

Auswärts wohnhaften Jnhabern ausgelooster Obligationen is gee dieselben portofrei einzusenden und die Uebermittelung der : aluta durch die Post auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu ver angen. i

Sechausen i. Altm., den 18. Juni 1868.

Namens des Deich-Amts. Die Bau-Kommission für die Regulirung des Alands. von Jagow. Buch. Huth.

[3645] Bekanntmachung.

E Wir fordern in Gemäß des §. 3 unseres Gesellschafis8-Statuts

die TJnhaber von alten Stamm-Aktien unserer Gesellschaft, welche ers |

auf Grund unserer neuen Ausschreibung vom 19. September c. von dem Rechte der Zeichnung neuer Aktien Gebrauch machen , unter

Bezugnahme auf jene Bekanntmachung, hierdurch auf, die achte Ein- |

zahlung mit 10 Thlr. pro Stück, bei Vermeidung von 1 Thlr. Kon- ventionalstrafe pro Aktie,

am 18. und 19. Dezember c., während der Geschäftsstunden, von 8 bis 12 Uhr Vor- und 2 bis 6 Uhr Nachmittags, bei unserer hiesigen Haupt - Kasse, unter

Vorlegung der bei der ersten Zahlung ertheilten Quittungsbogen zu

leisten. Magdeburg, den 28. Oktober 1868. Direrrorium der Magdeburg - Cöthen - Dane - dee Eisenbahn - Gesellschaft. efoy.

[3604]

K. K. priv. Lemberg-Czernowilzer Fisenbaü-Gesellschafl.

Wir sind beauftragt, die am 1. November a, e, fälligen Coupons des Anlehens vom Jahre 1867 (11, Emission) an unserer Kasse mit

fünf Thaler pr. Stück

kostenfrei einzulösen.

Leipziger « Richter,

ehrenstraße 30,

Verschiedene Bekanntmachungen.

Königliche Niederschlesisch - Märkische

Eisenbahn. Aus Anlaß der bevorstehenden Messe

in Frankfurt a. O. wird in den Tagen vom 8. bis

inkl. 17. November je cin Extra- (Vor-) Zug vor

unserm Breslau-Berliner Eilzuge um 2 Uhr 50 Mis-

E. nuten Nachmittags in Frankfurt a. O. abgelassen,

welcher Personen in den drei ersten Wagenklassen zu den gewöhnlichen

Preisen nur nach Berlin befördert, und hier um 4 Uhr 37 Minuten

eintrifft. Zum Eilzuge selbs werden an diesen Tagen in Frankfurt

nur so viel Villets verkauft , als in demselben leere Pläße vorhanden

sind. Die während der früheren Messen von Berlin nach Frankfurt

abgelassenen Extrazüge werden bis auf Weiteres nicht mehr eingelegt,

da der um 6 Uhr 20 Min. früh in Berlin abgehende Personenzug

besonders für das geschäftstreibende Publikum zur Reise nah Frank- furt geeignet ist. Berlin, den 27. Oftober 1868.

Königliche Direktion der Niederschlesi\{-Märkischen Eisenbahn.

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei (R. v. Deer) in Berlin sind folgende Werke, theils als R theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats -An- zeiger erschienen :

ZUr Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi- schen Staats. Separat-Abdruck aus dem Königl. Preußischen Staats-Anzeiger. Juli 1867. 3% Bg. 8. geh. 3 Sgr.

Statistique agricole, industrielle et commer- ciale de la Prusse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula-

tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aôut 1867. 4% Bog. 8. geh. 9 Sgr.

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beib-ft des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Novem- ber 1867.) 6% Bog, Royal geh. E 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger für 186%. Zweiter Jahrgang. 1867. 27% Bg. 8. a 45 gr.

Die Hohenzollern - Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlih Preußischen Staats - Anzeiger). Januar 1868. 3% Bog. 8. geh. 3 Sal

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 18627. 1% Bog. 8. gch. Mle

Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen Staates. 1868. 115

Die englische Nede- und Preßfreiheit und die

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1868. 2% Bg. 8. geh.

Die Kreise Preußens. Eine gruppentwwveise geordnete Uebersicht der Boden - Bevölkerungs- und Nahrungs -Verhältnisse der Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann), der Volfszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll- Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867. (Separat - Abdruck aus dem Kösnigl. Preuß. Staats-Anzeiger.) 1868. 35 Bg. 8. geh 25 Sgr.

Le territoire de la confédération allemande du mord. Etude géographique traduite du Moniteur prussien, September 1868. 8. geh. Preis 24 Sgr.

Vierteljahrs - Hefte des Königlich Preußischen Staats: Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. März. Zwoeites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli. E Vierteljahrs Hefte des Königlich Preußischen Staats

le Vierteljahrs-Hefte de nigli reußischen Staalts- Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtltliche in den »besonderen Beilagen« des Staats-Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post-Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich

zu beziehen. Hier folgt die besondere Beilage

* Sgr.

i Fenier- reußischen Pa Ae 25 Sgr.

O T Königl. Preußischen Staats-Anzeigers.) F g. geh,

Vesondere VBeílage

des Königlich Preußischen Staats - Anzeigers. ZU A? 258 vom 31. Oktober 1868.

J nhalts8-Verzeichniß: Sechszig Jahre preußischer Heeresgeschichte. (1.) Die Gas-Anstalten im Gebiete des Norddeutschen Bundes. (1II1.) Das Museum für Bergbau und Hüttenwesen in Berlin. (11.) Zur rheinishen Provinzial-Geschichte. (I1.) Das Rathhaus zu Goslar. Die XLVI. Kunst-Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste. Eduard Hildebrandt. Uebersicht der im Jahre 1868 erschienencn, Preußen betreffenden Land- und Seekarten.

Sech8zig Jahre preußischer Heeresgeschichte. I

(1807 1814.) Das preußische Heer bestand nach der Reorganisation von

Ì 1807—1809 aus 42,000 Mann, d. i. kaum 0,9 Prozent der Ï damaligen Bevölkerung. Es zerfiel in 6 Brigaden von je 7 bis

8 Bataillonen, 12—17 Schwadronen und 16 Geschüßen, nebst entsprechender Reserve-Artillerie, Pionieren u. \. w. Die Zahl der Infanterie-Regimenter betrug 12; neben diesen bildeten je

j 2 Compagnien von je 2 Regimentern zusammenstoßend 6 Gre- | nadier-Bataillone; dazu kamen 3 Jäger - oder Schützen - Ba-

taillone. An Kavallerie-Regimentern zählte man 4 Kürassier-,

N 6 Dragoner-, 6 Husaren-, 3 Ulanen - Regimenter und eine | Ulanen-Escadron.

Die folgende Uebersicht, in welcher Artillerie u. #. w. nicht mit aufgeführt werden, ergiebt zugleich die Bri- gade-Eintheilung und die Kantons (Rekrutirungs-Bezirke) der Truppen ; nur daß die beiden Regimenter Garde (zu Fuß und

7 zu Pferde) ihren Ersay nicht aus dem Bereiche ihrer Brigade,

sondern aus dem ganzen Lande erhielten. Ostpreußische Brigade: 1. Ostpreuß. Jnfanterie-Regt. Nr. 1 jeßt Nr. 1), 2. Ostpreuß. Infanterie-Regt. Nr. 5 (jeßt Nr. 3),

M | 1. Osipreuß. Grenadier-Bat., Ostpreuß. Kürassier- Bzegt. Nr. 2 ) (jeßt Nr. 3), Litthauiscbes Dragoner-Regt. Nr. 3 (jeßt Nr. 1), | 1, Leib-Husaren-Regt. Nr. 1 (jeßt Nr. 1).

Westpreußische Brigade: 3. Ostpreuß. Infanteric-Regt. Nr. 4

| (jeßt Nr. 4), 4. Ostpreuß. Jnfanterie-Regt. Nr. 5 (jeßt Nr. 5),

2. Ostpreuß. Grenadier - Bat., 2. Westpreuß. Dragoner - Regt. Nr. 4 (jeßt Kürassier-Regt. Nr. 5), 2. Leib-Husaren-Regt. Nr. 2 (jeßt Nr. 2), Westpreuß. Ulanen-Regt. Nr. 1 (jeßt Nr. 1). Pommersche Brigade: 1. Pomm. Jnfanteric-Regt. Nr. 2 (jeßt Nr. 2), Colbergsches Jnfanteric-Regt. Nr. 10 (jeßt Nr. 9), Pomm. Grenadier-Bat. , Regt. Königin - Dragoner Nr. 1 (jeßt Kürassier-Regt. Nr. 2), Brandenb. Dragoner-Regt. Nr. 5 (jeßt

| Nr. 2), Pomm. Hufaren-Regt. Nr. 5 (jeßt Nr. 5).

Brandenburgische Brigade: Regt. Garde zu Fuß Nr. 8

(ekt 1. Garde-Regt. z. F.) Leib-Inf. Regt. Nr. 9 (iegt Nr. 8)

Lelb-Grenadier-Bat., Garde-Täger-Bat. Nr. 1, Regt. Garde du

Corps Nr. 3, Garde-Ulanen- Escadron (jeßt Garde - Kürassier-

Regt.), Brandenb. Kürassier-Regt. Nr. 4 (jeßt Nr. 6), Bran- denb. Husaren-Regt. Nr. 3 (jeßt Nr. 3), Brandenb. Ulanen- Regt. Nr. 3 (jeßt Nr. 3)

__ Niederschlesishe Brigade: 1. Westpreuß. Jnf. Regt. Nr. 6 (jeßt Nr. 6), 2. Westpreuß. Jnf. Regt. Nr. 7 (jezt Nr. 7), Westpreuß. Grenadier-Bat., Ostpreuß. Jäger-Bat. Nr. 2 (jeßt Jäger-Bat. Nr. 1 und 2), 1. Westpreuß. Dragoner-Regt. Nr. 2 (jeßt Kürassier-Regt. Nr. 4), Neumärk. Dragoner-Regt. Nr. 6 (jeßt Nr. 3), 2. Schles. Hujaren-Regt. Nr. 6 (jeßt Nr. 60).

Oberschlesische Brigade: 1. Schles. Inf. Regt. Nr. 11 (jeßt Nr. 10), 2. Schles. Inf. Regt. Nr. 12 (jeßt Nr. 11), Schles. Grena- dier-Bat. , Schles. Schüben-Bat. Nr. 3 (jeßt Jäger-Bat. Nr. 5 und 6), Schle\. Kürassier-Regt. Nr. 1 (jeßt Nr. 1), 1. Schles. (098 A Nr. 4 (jeßt Nr. 4), Schles. Ulanen-Regt. Nr. 2 jeßt Nr. 2).

Außerdem wurden im Jahre 1811 durch Abgeben der Re- gimenter ein Normal-Jnfanterie-Bataillon (jeßt 2. Garde-Regt. 3. F.) , eine Normal - Dragoner (jeßt 1. Garde- Dragoner -) und eine Normal-Husaren- (jeßt Garde-Husaren-) Escadron formirt.

Durch die ausgedehnteste Anwendung des Krümper-Systems gelang es, bis zum Jahre 1813 eine so große Anzahl von Re- servisten zu entlassen, daß man im Frühling des leßgenannten Jahres nicht nur die schwachen Regimenter auf Kriegsstärke (im Ganzen zu 60,000 Mann) kompletiren und die Festungen mit Garnisonen versehen (27,000 Mann), sondern auch Reserve- Bataillone und Reserve-Escadrons (44,000 Mann) bilden konnte, aus denen die Regimenter auf eine höhere Zahl von Bataillo- nen und Escadrons , einzelne Jnfanterie - Regimenter bis auf 85 Bataillone gebracht wurden. i

Da von dem Dienste in dieser Armee nah den Bestim- mungen des Kanton-Reglements*) die höheren Stände, die Ge- bildeten, die Wohlhabenden, die Einwohner einiger Städte U. st. w. befreit waren , so erging an diese den 3. Februar 1813 der

*) Vergl. A. L. R. §. 52. 11, 10.

Königliche Aufruf ®*) zu freiwilligem Eintritt mit gewissen Prä- rogativen. Es kamen beinahe 10,000 solcher Freiwilligen zu- sammen, die sih als Jäger-Detachements den einzelnen Batail- lonen und Escadrons des stehenden Heeres anschlossen; ein Zu- wachs für die Armee, der nah dem materiellen Gewichte, wel- ches er in die Wagschaale der Entscheidung warf, nicht erheblich in Betracht kommen kann, dessen moralischer Einfluß jedoch von unberechenbarem Werthe war. Schon das erscheint als eine wichtige Folge der begeisterten Aufnahme, welche der an die Eximirten A Aufruf zu freiwilligem Dienste fand, daß nunmehr (9. Februar) unbedenklich zu dem Erlaß des Ge- seßes geschritten werden konnte, welches »für die Dauer des Krieges alle Ausnahmen von der Verpflichtung zum Militär- dienst« aufhob, somit den Grundsaß der allgemeinen Wehr- pslicht, wie er von Hause aus zum Wesen dieses preußischen Staates, als einer Mark, einer Militär-Grenze, gehörte, aufs Neue in das Leben rief.

Um diese 130 140,000 Mann Feld- und Linientruppen, in denen auch die mit Königlicher Genezmigung gebildeten selbstständigen Frei-Corps enthalten waren, möglichst un- verkürzt an den Feind zu bringen, befahl der König durch Verordnung vom 17. März 1813 die Errichtung einer Landwehr und eines Landsturms. Die Organisation der Land- wehr aus denjenigen Männern vom 17. bis zum 40. Lebens- jahre, welche noch übrig blieben , nachdem die Feldarmee ihre Krümper und ihren Ersay an jungen Mannschaften eingestellt hatte , wurde als eine ständische Angelegenheit den Provinzen Überlassen, und zwar sollten leisten: die Kurmark 7 Landwehr- Infanteric-Regimenter, 7 Landwehr-Kavallerie-Regimenter , die Neumark 3 Landwehr - Jnfanterie - Regimenter, 2 Landwehr- Kavallerie - Regimenter , Ostpreußen 5 Landwehr - Jnfanterie- Regimenter, Landwehr - Kavallerie - Regimenter, Westpreußen 3 Landwebr - Tnfanterie - Regimenter, 3 Landwehr - Kavallerie- Regimenter, Pommern 3 Landwehr-Jnfanterie-Regimenter und 3 Landwehr - Kavallerie - Regimenter , Schlesien 17 Landwehr- Infanterie-Regimenter und 7 Landwehr-Kavallerie-Regimenter.

Während man noch mit diesen Neugestaltungen beschäftigt war , wurden die Feindseligkeiten eröffnet. Erst der Waffen- stillstand von Anfang Juni bis Mitte August gestattete die Vollendung des Begonnenen/; und, wenn auch nicht Alles so, wie es beabsichtigt worden war, zu Stande kam , so gelang es doch, bis zum August 147 Landwehr-Bataillone und 113 Land- wehr-Escadrons, im Ganzen mindestens 112,000 Mann Land- wehrtruppen , dem Heere hinzuzufügen , dessen Gesammtstärke dadurch , so wie durch die drei von den Ständen in Preußen, Pommern und Schlesien geschaffenen National - Kavallerie- Regimenter und das aus nichtpreußischen Freiwilligen (nament- lih Altmärkern) errichtete Elb-Jnfanterie-Regiment, auf nahe- zu 265,000 Mann , d. i. auf 5,3 Procent **) der Einwohnerzahl erhöht wurde. ;

Auch die Formation der Feldarmee war während des Waffenstillstandes verändert worden. Eine besondere Garde- Truppe war gebildet aus dem Regiment Garde zu Fuß (bis dahin Nr. 8 nunmehr 1. Garde-Regiment zu Fuß), dem Zten Garde-Regiment zu Fuß (aus dem Normal-Bataillon und aus Bataillonen des Colbergschen und des Leib-Regiments), dem Garde-Jäger-Bataillon, dem Regiment Garde du Corps, dem aus den einzelnen Garde-Escadrons zusammengeseßten Leichten Garde-Kavallerie-Regiment und der verstärkten Garde-Artilleríe. Durch das Ausscheiden des Regiments Garde zu Fuß aus der Reihe der Linien-Regimenter rückten die Jnfanterie-Regimenter Nr. 9—12 in die Stamm-Nummern 8—11; zugleih wurden ihnen die Reserve-Bataillone abgenommen und aus diesen ein neues Linien-Regiment, das Brandenburgische Nr. 12, und 12 selbstständige Reserve-Regimenter gebildet, und zwar im Wesent- lichen so, daß die Reserve-Bataillone je eines Jnfanterie-Regi-

*) Die Veröffentlichung dieses Königlichen Erlasses gela nicht in Form ciner Proklamation, sondern unter der Ueberschrift »Bekannt- machung«; dieselbe war daher auch niht vom Könige selbst, sondern vom Staatskanzler Hardenberg unterzeichnet.

*) Relativ also ungefähr das Doppelte von der Heeresmasse, welche Preußen 1866 unter den Waffen hatte.