1868 / 260 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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14 O B i

_— Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan- genen Nachrichten ist S. M. S. »Victoria« am 2ten d. M. von Plymouth in See gegangen.

Hannover, 2. November. Die heutige (17.) Sigung des hannoverschen Provinzial-Landtages wurde um 12 Uhr von dem BVize-Landtags-Marschall v. Bennigsen eröffnet.

Nach Verlesung des Protokolls wurde zunächst ein Ober- Práäsidialschreiben mitgetheilt, welches die Versammlung von der mittelst Königlichen Erlasses vom vorgestrigen Tage voll- ogenen Genehmigung des Regulativs Über die Verwaltung des provinzialständishen Vermögens benachrichtigt, und den Landtags-Marschall um Veranlassung baldiger Wahl des stän- dischen Berwaltungs8-Ausschusses ersucht. Nach der Ankündi- gung von Petitionen trat der Landtag ‘in die TageLordnung ein. Zunächst wurden die zu dem Schreiben vom [1. Oktober, betreffend Zuschüsse für Rettungs - Anstalten, gestellten Aus- {uß - Anträge:

I. pro 1868 für die Rettungs-Anstalten zu Schladen, Ricklingen, Linerhaus , Hünenburg , Kl. Bethlehem , Großefehn , Thuine und für den hiesigen Verein für entlassene Sträflinge an Zuschüssen inkl. eines Beitrages von 800 Thlr. zu Baukosten für Schladen, im Ganzen 2400 Thlr. , unter der Bedingung zu bewilligen , daß von den An-

alten 2c. Statuten und jährliche Rechenschaftêberichte dem ständischen a un vorgelegt werden; 11. pro 1869 an Zuschüssen für die bestehenden oder etwa noch in der Provinz zu bildenden Ret- tungs - Anstalten , Pestalozzi - Stiftungen und Vereine für entlassene Sträflinge unter der vorbezeichneten Bedingung die Summe von ins-

esammt »3000 Thlr.« zu bewilligen, die Vertheilung aber dem sländi- chen Verwaltungs-Auss{husse zu überlassen, L

gleichwie der Antrag des Referenten, die den Gegenstand betreffenden Petitionen hiermit als erledigt zu betrachten , ohne Diskussion angenommen. :

Zum 2. Gegenstand der Tagesordnung: Unterstüßungen von Woblthätigkeits-Anstalten und Vereinen wurden folgende Aus\chuß-Anträge : j

I. pro 1868 1) die Erstattung der für das Jahr 1868 aus den Mitteln des allgemeinen Klosterfonds dem Henrietten- und dem Vriederiken-Stifte mit 800 und resp. 200 Thlr. gezahlten Unterstüßungen abzulehnen; 2) für die Pestalozzi-Stiftung zu Hannover 100 Thlr., 3) für den Unterstüßungs-Verein für Wittwen und Waisen von Aerzten 400 Thlr., 4) für den Frauen-Verein für verehelichte Wöchnerinnen zu Hannover 200 Thlr. zu bewilligen; 5) die Bewilligung einer Bei- hülfe für die Warteschulen in Hannover und Linden abzulchnen; II. pro 1869 die unter 1—4 vorstehend aufgeführten Posten , sowie für die barmherzigen Schwestern hierselbst 200 Thlr. zu bewilligen ; IIT, bei der Königlichen Regierung zu beantragen, daß der sogen. Ein- \{ußfonds, welcher sicherem Vernehmen nach z. Z. noch einen Kapital- Bestand von mehr als 100,000 Thlr. habe, ganz oder theilweise behuf der Gewährung von Unterstüßungen an Wohlthätigkeitê-Anstalten und Vereine der Provinz Hannover überwiesen werden möge, angenommen. e i: :

Zum 3. Gegenstande: Kommissions-Anträge, betreffend die provinzialständischen Verwaltungs-Kosten, lauten die Aus\{chuß- Anträge:

I, Dis 1868 Behuf der gesammten Verwaltungs-Kosten dem \tän- dischen Verwaltungs-Nusschusse die Summe von 2000 Thlr. zur Dis- position zu stellen; 11. pro 1869 1) Behuf der Versammlungen des ständischen Verwaltungs-Aus\husses pl. m. 1800 Thlr. 2) Besoldun- gen: a) des Landes-Direktors 3000 Thlr., b) der beiden Landes-Räthe à 2000 Thlr. 4000 Thlr., c) des Unter- Personals 3000 Thlr, d) eines Wegebau - Technikers 1500 Thlr, 3) Remunerationen für Techniker 600 Thlr., 4) Diäten und Reisekosten für Mit- glieder des Verwaltungs - Ausshusses und der Landes - Direktion, und für Techniker, so wie an Bureaukosten pl. m. 1500 Thlr. 5) Be- huf der Bibliothek 200 Thlr., zu bewilligen, und davon die sub Nr. 1, 31 4 und 5 dem Verwaltungs - Ausschusse zur Disposition zu stellen, 6) Den Maximal-Besoldungssaß für subalterne Beamte auf 800 Thlr. festzustellen. 7) Für die Mitglieder der Landes - Direktion und die Techniker Diäten und Neisekosten nach denselben Säßen vergüten zu lassen, welche die Mitglieder des Provinzial - Landtages und des Ver- waltungs-Ausschusses erhalten. : i j

Die Nr. 1 und 11,1 wurden ohne Diskussion genehmigt. Ueber die Nr. 2 bis 5 entspann sich eine Debatte, welche mit Annahme der Ausschußanträge endigte. Demnächst wurde die Verhandlung abgebrohen. Nachdem Miquel einen zahlreich unterstüßten Urantrag eingebracht, der dahin geht, die Königl. Staats - Regierung um baldige Mittheilung zu ersuchen wegen des im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses über die Mitwirkung bei Verwaltung des allgemeinen Klosterfonds, event. im Sinne dieses Beschlusses die Genehmigung zu ertheilen , wurde die Sigzung um 44 Uhr geschlossen.

Tages-Ordnung für Dienstag 12 Uhr: 1) Fortseßung der abgebrohenen Berathung; 2) Urantrag Miquels; 3) Geseß- Entwurf über Ablösung der Reallasten ; 4) u. s. w. die am Sonnabend in zweiter Lesung erledigten Gegenstände. j

__ Rendsburg, 2. November. (W. T. B) Jm Provin- zial - Landtage fand heut die orberathung über die Pro- position Ablefeldts, betreffend die Gründung eines Provinzial- &onds, statt. Ueber die Anträge des Ausschusses, eine Petition an Se. Majestät den König und speziell die Bitte zu richten,

daß zum Bau neuer Strafanstalten die gesammelten Fondg f der s{le8wig-holsteinschen Verwaltung zur Verfügung Über, I geben werden mögen, fand eine lebhafte Debatte statt. L

Cassel, 2. November. Die heutige fünfte Sihung dez i Kommunal -Landtags wurde um 10% Uhr durch den Stellvertreter des Vorsißenden, von Bischoffshausen, eröffnet, Anwesend waren 58 Mitglieder. Das Protokoll der vorigen Sißung wurde verlesen und genehmigt, Alsdann 8 Präsidium den Eintritt zweier neuen Mitglieder an, deren Legitimationen an den Legitimations-Prüfungs-Aus\{uß ah, l gegeben wurden. | é

Drei Mittheilungen des Landtags-Kommissars, die Ueber nahme der Kosten betreffend, welhe durch die vorbereitende Geschäfte für den Kommunal-Landtag entstanden sind, wurde dem Verfassungs-Ausschuß zur Begutachtung überwiesen. Gle hes geschah mit den bereits früher angekündigten Entwürfen die Errichtung eines Blinden-Jnstituts und die Abänderun der Geseze über die Landes - Kredit-Kasse betreffend, sowie mi folgenden neu eingegangenen Vorlagen: 1) Gesetz - Entwurf, F betreffend die Erweiterung der Verwendungszwecke der Ein: E nahmen aus dem vormals kurhessishcn Staatsschaß, schrift über einen projektirten Anbau an das Land-Kranken haus zu Hanau und den Neubau eines Blatternhause bei demselben. Mehrere eingegangene Petitionen überwies di Versammlung dem Eingaben-Auss{huß. Hierauf theilte de Borsißende dem Hause mit, welche Regierungs-Kommissare de Landtags-Kommissar mit seiner Vertretung beauftragt habe.

Ein Regierungs - Kommissar hatte inzwischen am Regie rungstishe Play genommen.

Der erste Gegenstand der Tages-Ordnung war der Vortra

und Rang über mehrere Petitionen. Hierauf ging die Versammlung zum zweiten Gegenstand | der Tages-Ordnung über: Vortrag des Verfassungs-Ausschu se F

die Organisation der kommunalständischen Berwaltung. Harnic erstattete den Bericht und befürwortete die Auss{huß-Anträge,

In der dann folgenden Spezial-Diskussion wurde §. 1 un verändert angenommen. Derselbe lautet:

g. 1. Ständischer Verwaltungsaus\{chuß. Zum Zwet der Verwaltung des Vermögens und der Anstalten des fommunal ständischen Verbandes des Regierungsbezirks Kassel wird ein ständische Verwroaltungsaus\{uß bestellt.

Zu §. 2 hatte der Ausschuß beantragt:

§. 2. Zusammenseßung des Ausschusses. Der Aus\cuß besteht aus: 1) dem jedesmaligen Vorsißenden des Kommunal-Land tages, welcher auch in der Zwischenzeit bis zum nächsten Kommunal Landtage im Ausschusse verbleibt, und in dessen Verhinderung da Stellvertreter desselben; 2) acht Mitgliedern, welche vom Kommunal | Landtage aus seiner Mitte dergestalt gewäblt werden, so daß jedem de vier Stände je zwei Mitglieder angehören. Die Wahl ad 2 erfolg E auf die Dauer des Mandats der Kommunal - Landtags - Ageordnete (F. 16 der Verordnung vom 20. September 1867), mit der Maßgab

[ob daß vei Ablauf der Wahlperiode die Mitgliedschaft im Aus A Staatsregierung wohl keine bestimmte Eingangsform vorzu-

schreiben, die Wahl derselben vielmehr ledigli deren Ermessen

shusse bis zur Wahl des Nachfolgers fortdauert. |

Aus jedem Stande sind zwei Stellvertreter zu wählen, wel F für den Fall der Behinderung eines Mitglieds des betreffenden Star des für die Dauer derselben nach der durch die erhaltene Stimmen | ahl und bei Stimmengleichheit durch das Loos zu bestimmenden Reihenfolge eintreten.

Nach einer längeren Debatte, Herrlein, v, Berlepsch, Hellwig, betheiligten, wurde, nachdem der Regierungs-Kommissar erklär! hatte, daß die Regierung großes Gewicht lege auf die Wahl von je 2 Abgeordneten aus jedem der 4 Stände , §. 2 in der vom Ausschuß beantragten Form angenommen ; ebenso di §§. 3—12, Dieselben lauten nunmehr:

L: . Wirkungskreis des Ausschusses. Der Aus\{huß ha! die Verwaltung des fommunalständischen Vermögens und der kom- munalständischen Anstalten nach Maßgabe

festzustellenden Finanz-Etats zu führen.

Inwieweit im Uebrigen der f s die Verwaltung selbst ständig zu führen, oder die Beschlußfassung bestehenden Anordnungen darüber keine Bestimmung treffen, dur Beschluß des Landtags festgeseßt.

__ Der Ausschuß hat über die Ergebnisse der Verwaltung dem Kommunal-Landtage Jahres-Berichte zu erstatten.

Seinen Geschästsgang regelt der Ausschuß durch eine von ihm zu entwerfende, durch Beschluß des Kommunal-Landtages festzustellende Geschäft8ordnung.

d 4. Der Vorsißende des Kommunal-Landtages. Det Vorsißende des Kommunal- Landtages und in dessen Behinderung det Stellvertreter desselben führt denselben und leitet die Verhandlungen nach Maßgabe der Geschäfts | Ordnung. (§. 3. a. S.) Er ist berechtigt, jeder Zeit, namentlich au wenn der Ausschuß nicht versammelt is Kenntniß von dem Gang der Verwaltung zu nehmen und sind die sämmtlichen ständischen Beamten verpflichtet, ihm jede verlangte Auskunft zu gewähren.

zeigte das

2) Dent H Eröffnung an den Ausshuß erfolglos geblieben ist, Behufs Entschei-

E einen Beamten vertreten lassen.

: q E {77 ant : ie L j , 2 U des Eingaben-Ausschusses ; Namens desselben berichteten Fudi F a E O so ist die Angelegenheit zunächst an den stän F leßterem eine Maßregel dieser Kommission beanstandet

F so ist die Angelegenheit zunächst an den ständischen Aus\chuß zur 1wwei-

M zu überlassen sein dürfte. [Jedoch für Aufrechterhaltung dieses Antrags aus F sammlung trat diesem Antrage bei. Qu dem zweiten Schluß- F antra

an welcher sih v. Michliny, F g

v. Winßzingerode und Harnier F | gung durch den König zu beantragen. ;

| erklärte der Regierungs-Kommissar, wie derselbe, da bereits } nach einer mit Gesezeskraft ausgestatteten Verordnung Seiner Y Majestät dem Könige das alleinige Recht der Ernennung des | Landtagsvorsißenden und N s{werlich zu dem gewünschten Ziele führen werde. 7 Diskussion, an welcher sich von Michling, von Berlepsch, Har- der Beschlüsse des Kom F nier, Weigel und munal-Landtages, insbesondere auch in Gemäßheit des von diesen F S # die Sißung um 2 Uhr geschlossen.

es Kommunal-Landtages } Dienstag 10 Uhr statt.

zu erwirken hat, wird, soweit die für einzelne Verwaltungszweigt n auêgegebene Nr. 83 des Regierungs-Blattes herrliche Verordnung vom 29. v. Ms. zur Abänderung und F Erläuterung des Statuts vom 17. März 1863 für das Civil- F Und Militär-Diener-Wittwen-Institut (betreffend das Verhält- [niß der Offiziere und Militär-Beamten zu demselben) in Folge j der mit Preußen abgeschlossenen Militär-Konvention.

: des Senats kürzli ate wd i ité den Vorsiß im Ausschusse. Er beruf M enats kürzlich vorgelegte Budget weist, wie bereits

# von 13393,609 Ct. Mk. nach. | anlagt : die Grundsteuer auf 2,801,900, | auf 2,200,000 Ct. Mk., Stempel 1,350,000 Ct. Mk, Joll- und

1,140,000 Ct. M

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Maßregeln, welche nah seiner Ansicht die Befugnisse der ständi- hen Beamten überschreiten oder für den kommunalständischen Ver- band und die Aufgaben desselben wesentlichen Nachtheil herbeiführen würden, kann er bis zur nächsten Aus\huß-Sißung beanstanden.

Auf Verlangen des Landes-Direktors (siche §§. 5, 6) is in diesem Falle eine außerordentliche Ausschuß-Sißung behufs Entscheidung der Streitfrage ohne O zu berufen. A Z

Auf Autrag von drei Auss{huß-Mitgliedern hat der Vorsißende stets eine Sißung zu berufen. ] i

F. 5. Ständische obere Beamte. _§. 6. Obliegenheiten des Landes-Direktors. F. 7. Ständishe Bureaubeamte. . 8. Ständische Lokal-Kommissionen. F§. 9. Stän dische

nstituts-Beamte. §. 10. Bestallungen. §. 11. Ober-Auf- siht. Der Ober-Präsident ist Behufs Wahrnehmung der ihm nach , 28 der Verordnung vom 20. September 1867 zustehenden Ober- Aufsicht befugt, Über alle Gegenstande der ständischen Verwaltung Aus- funft zu erfordern, und an den Berathungen des Aus\chusses, entweder selbst, oder durch einen zu sciner Vertretung abzuordnenden Staatsbceamte n Theil zu nehmen. o

Er hat Beschlüsse des Auss{usse®, welche dessen Befugnisse über- schreiten oder- das Staatswohl verleben , zu beanstanden und, sofern eine das Vorhandensein dieser Vorausseßungen begründende schriftliche

dung über deren Ausführung dem betreffenden Ressort-Minister ein- ureichen. , i

| Bei Ober - Präsidenten is demgemäß von den Sigzungen des Ausschusses unter Angabe der Berathungsgegenstände durch den Vor- sißenden zeitig Anzeige zu machen, und sind ihm auf Erfordern Aus- fertigungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Kenntnißnahme mitzu- theilen. |

, Der Ober-Präsident kann \ich bei den Lokal-Kommissionen durcl) Wird von diesem eine Maßregel der

zur weiteren Beschlußnahme zu bringen. Falls von werden sollte,

| 9 T SIQU)E E teren Beschlußnahme zu bringen. Über die Regierungs-Vorlage, Grundzüge cines Regulativs übe: h : ur F sten Erlasse vom 16. September 1867. Der Uebergang derje-

§. 12. Ausführungs-Bestimmungen zum Allerhöch-

igen bisherigen Staats-Anstalten in die ständische Verwaltung, welche

# in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 16. September 1867 # (Ges.-S. S. 1528) dem kommunalständischen Verbande des Negierungs-

bezirks Kassel Überwiesen werden sollen, imgleichen die Verwaltung er demselben zur Unterstüßung des Chaussec- und Land-Wegebaues

# überwiesenen Mittel wird dur besondere im Einverständnisse mit der | Staats- Regierung aufzustellende Reglements geordnet.

Bezüglich des ersten der beiden Schlußanträge des Ausschusses Im Begleitschreiben folgenden Eingang vorzuschlagen :

Wir in Ausführung Unseres Erlasses vom 16. Septem-

ber 1867, betreffend die La des vormals furhessischen

Staatsschaßes an den kommunal-ständi

schen Verband des Regie- rungs-Bezirks Kassel, und in Gemäßheit

| der §F. 2 und 28 Unserer Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die kommunal-

ständische Verfassung im Gebiete des Regierungs - Bezirks Kassel,

verordnen im Einverständnisse mit dem Kommunal - Landtage des

gedachten Bezirks was folgt. e E bemerkte der Regierungs - Kommissar, daß der Königlichen

Harnier und Oetker sprachen sich und die Ver-

Im Begleitschreiben die Wahl des Vorsißenden des Kommunal- Landtags und seines Stellvertreters durch den Landtag und Bestäti-

dessen Stellvertreters zustehe, wohl Nach kurzer

Oecetker betheiligten, wurde auch dieser Antrag ‘eitens der Versammlung angenommen. Demnächst wurde Die nächste Sitzung findet

Schwerin, 2. November. Die heute

Meeklenburg. enthält eine landes-

Das der Bürgerschaft A gemel- et, eine Einnahme von 12,648,609 Ct. Mk. und eine Ausgabe Bon den Einnahmen i} ver- die Einkommensteuer

Hamburg, 2, November.

Konsumtions-Abgabe 1,900,000 Ct. Mk., Jmmobilien - Abgabe

k. Die Ausgaben betragen für Senat und

Bürgerschaft 430,048 Clt. Mk, Finanzen inkl. Staatsschuld, 4,909,674 Ct. Mk. 2 Sch. Handel und Gewerbe 315,207 Ct. Mk., Bauwesen 1,816,832 Ct. Mk. 2 Sch., Militärwesen (Ersat- behörde) 41,450 Ct. Mk., Unterrichtswesen 168,669 Ct. Mk, Justizwesen 423,269 Ct. Mk, Polizei und innere Angelegenheiten 1,165,813 Ct. Mk. 8 Sch., öffentliche C 1,078,680 Ct. Mk, diplomatische Kosten 55,750 Ct. Mk., Patronate und

Landherrschaften 238,252 Ct. Mk. / 269, 365 O Mk 1 D Mk. 1 Scch., Norddeutsher Bund

/ außerordentlihe Ausgaben 400,599 Ct. Mk. Der Senat macht bekannt,

S

daß die Kommission zum hamburgischer Gebietstheile an den

ung der Nachsteuer für die in den vorhandenen Bestände von auslän- worden ist.

Sachsen. Dresden, 1. November. (Dresd. Journ. Ihre Majestät die verwittwete Königin Cir Sbet Me Preußen ist gestern Nachmittag 14 Uhr von Potsdam in Weesenstein eingetroffen. Coburg, 31. Oktober. (Cob. Ztg.) 8 Uhr fand hier die feierliche Ernst von Württemberg statt.

' Am heutigen Morgen Beiseßung der Leiche des Herzogs

Altenburg, 2. November. Die Landschaft des Herzog- thums wird, sicherem Vernehmen der »Altenb. Ztg.« zufolge, auf Montag, den 16. d. M, einberufen werden.

Meiningen, 28. Oktober. (Weim. Ztg.) Der Herzog hat dem General - Superintendenten Ackermann den Auftrag ertheilt, den Entwurf einer Presbyterial- und Synodalverfassung auszuarbeiten , welche sofort den Kirchengemeinden zur Begut- achtung unterbreitet werden wird.

Neuß. Gera, 1. November. der Fürst auf Schloß Osterstein ein, zu nehmen.

Bayern. München, 1. November. Hohenlohe ist heute Mittag von Aussee morgen Abends hier eintreffen.

Die süddeutshe Festungs8-Kommission soll nach den Beschlüssen der leßten Militär-Konferenz in München erst dann zusammentreten, wenn die Kommission zur Auseinanderseßzung des Bundes8eigenthums ihre Arbeiten zu Ende gebracht hat.

Spanien. Madrid, 31. Oktober. Der Handels-Minister Zorrilla hat unter dem 209sten d. M. die Gouverneure aufge- fordert, ihm Bericht darüber zu erstatten, welche Veränderungen die verschiedenen Juntas sowohl in Bezug auf das Personal als auf Ackerbau, Handel und Industrie vorgenommen haben, damit dieselben geprüft und so geordnet würden, daß die un- erläßliche Einheit in der Staatsverwaltung nicht darunter leide. Der Kolonial-Minister hat verfügt, daß der Manila- Tabak, welcher auf der » Victoria « nach London verschifft wird, (12/440 Centner) auf den Märkten von London, Amsterdam, Rotterdam, Bremen und Antwerpen öffentlich ausgeboten werde.

Die Reise Olozaga’s nah Paris und London ist ver- hoben.

Der Gouverneur der Provinz Zamora &Felice Padierno hat bei Uebernahme seiner Stelle auf Gehalt verzichtet.

Juan Sierra ist vom Handels-Minister zum Ober-Jn|\pek- tor der Verwaltung und des Betriebs auf den Eisenbahnen er- nannt worden.

Die General-Direktion der Steuern übernimmt die neue Personalsteuer und wird die General-Direktion der indirekten Steuern von nun an die der ZJoll-Aemter und Zoll-Tarife heißen. Eine provisorische Jnstruftion wird von der »Gaceta « veröffentlicht.

Die Bürgerwehr von Madrid ist unter dem 30sten organi- sirt worden. Sie ist in Brigaden getheilt, diese in Bataillone Und diese wieder in Compagnien. Ein Bataillon ist 1000 Mann stark, in 8 Compagnien zu je 125. Die Theilnehmer derselben müssen über 20 Jahre alt sein, und stehen unter einem Ober - Kommandanten, der wie alle andern Chargen frei ge- wählt wird. Sie sind Freiwillige, welche nur zusammentreten dürfen, wenn ihre Vorgeseßten sie einberufen. Uniform wird nicht getragen.

Der Wortlaut der Proklamation, mit welcher die Junta von Barcelona sich am 27. d. aufgelöst hat, liegt jeßt vor: sie gesteht darin, daß alle Freiheiten, welche zu verlangen waren, verkündet und theilweise schon in die Praxis übergegangen sind, sie würde demnach der Regierung nur Hindernisse in den Weg legen und wünsche doch, daß diese frei und ungehemmt sich be- wegen könne.

2. November. (W. T. B.) Ein heute erscienenes Dekret des Ministers des Innern regelt das Versammlungs- recht. Dem Dekrete zufolge müssen die Bersammlungen 24 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet wer- den und können weder periodisch noch permanent sein; sie wer-

Gestern Nachmittag traf um hier Winteraufenthalt

(Korr.) Der Fürst abgereist und wird

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