1868 / 271 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4542

ich vielleiht ein paar Worte vorgreife. Es ist die Absicht dahin gegangen, dem Hause cine Borlage zu machen, die zum Theil schon bestimmte Vorschläge enthalten wird, zum Theil auf Vor- läge der Provinzen verwkisen wird. Icy will also mich darauf beschränken, zu sagen, daß dieser Gegenstand ciner sehr sorgsamen Erwägung unterliegl. : s

Dann hat der Herr Abg. Lasker in weiterer Erläuterung seines Vorschlages darauf hingewiesen, daß es einer Berständi- qung mit der Landesvertretung alsdann bedürfen würde, wenn durch Mehreinnahmen beim Norddeutschen Bunde, die mil Hülfe der geehrten Abgeordneten dieses Hauses erzielt werden möchten, cin Uebershuß bei der preußischen Verwaltung sich ergäbe, und es ist in Frage gestellt, ob es nicht thunlich sein möchte, sich von vornherein mit der Regierung über gewisse bestimmte Ermäßigungen oder Abscßungen zu verständigen. Was das Leßtere betrifft, so möchte ih von meinem Stand- punkte aus abrathen, im voraus Entschließungen zu fassen Über das, was in der Zukunft zuerst und am meisten zur Er- mäßigung oder Absczung sich empfehlen dürfte, weil die Be- dürfnisse mit den Zeiten wechseln und eben so nicht nur neue Bedürfnisse entstehen, sondern auch in den bestehenden Bedürf- nissen andere Verhältnisse eintreten könnten. Was aber die Hauptsache betrifft, nämlich die Verständigung mit der Landes- vertretung, #o ist diese ja verfassung#mäßig gesichert. Die MNe- gierung kann ja nicht anders über die Ueberschüsse disponiren, als mit Zustimmung des Landtags durch den Etat. Jch -nehme nämlich an, daß der Staatsschaß in nicht zu langer Zeit das Maximum erreicht haben wird. Aber wäre alsdann noch eine fleine Surame Gegensiand der Erörterung, so würde man fich darüber leiht verständigen können. Jm Uebrigen aber würde ih, wenn der Herr Abg. Lasker sagt, daß es sich entweder nur um die Erörterungen im Etat oder um die Vorausbestimmungen gewisser Absezungen handeln möchte , für die erste Alternative stimmen, also für die jedes- malige Erörterung im Etat, und ih glaube, daß dadurch seine Absicht erreicht ist, bin aber principaliter der Meinung, daß es darüber ciner Uebereinkunft nicht erst noch bedürfe, weil die Verfassung dem Hause das Recht giebt, darüber mitzusprehen; die Regierung kann eben nicht einseitig “über die Ueberschüsse di8poniren. Jch mache darauf aufmerïsam , daß ic in diesem Jahre die Hoffnung noch habe, es werde so viel für nöthige Aus8gaben bewilligt werden, daß wir nicht in Verlegenheiten darüber gerathen, wie die Ueberschüsse zu verwenden seien.

Es hat der Herr Abg. von Benda mit Recht angeführt, daß manche nüßliche Ausgabe für jeßt habe zurückgestellt wer- den müssen, Ausgaben , die ih sehr gern befürwortet haben würde, wenn cs hätte geschehen können ohne Vergrößerung des Defizits. | e

Dann hat der Herr Abg. Lasker darauf hingewiesen , daß solche Ermäßigungen auch in den Zöllen bei dem Zoll-Parla- ment eintreten könnten, und dies Alles deutet darauf hin, daß kein Vedenken entstehen möchte, den ersten Theil der Resolution anzunehmen ohne den zweiten , der ohnehin in den bestehenden Verhältnissen gesichert ist. «

Dem Abg. Dr. Loewe antwortete der Finanz-Minister folgendermaßen:

»Ein paar Bemerkungen glaube ih doch noch machen zu dürfen, die sich auf die Finanz-Verwaltiung beziehen. Es hat der Herr Abgeordnete, gleich den früheren Rednern, einen Punkt berührt , auf den ich noch nicht zurückgekommen war , nämlich die Abmachungen mit den depossedirten ¿Fürsten. Es wird das hin- gestellt als einc große Liberalität , die unnöthig gewesen wäre und welche die Finanz-Verwaltung wohl hätte vermeiden kön- nen. Jch erlaube mir doch daran zu erinnern, daß dic Ab- machungen mit den besagten Fürsten , die Preußen bekriegt hatten, cin großes politisches Ganze bildeten. Die Krone Preußens konnte als Siegerin fordern entweder cine Ver- größerung des Territoriuums oder Kontributionen. Sie hat verschieden gehandelt in dem einen und anderen Falle aus politischen Rücksichten. Diese politischen Rück- sichten hat aber der Herr Minister - Präsident ausführ- lich vorgetragen: Sie haben sie, wie auch der Finanz- Minister, als ein Ganzes betrachtet. Als Finanz-Minister habe ih nur eine Einwirkung geübt und die hat Jhren Beifall ge- funden. Jch habe nur dahin zu wirken gesucht, daß nicht die Domänen und Forsten als Entschädigung gegeben würden ; ich habe mich bereit erklärt, lieber cine größere Summe Geld zu bewilligen, und dazu batte ih guten Grund. Sie wissen, meine Herren, in welchem Maße im Laufe der Zeit der Ertrag der Domänen und Forsten sich steigert. Reden wir nur von den Domänen in der Provinz Hannover, so wird sich herausstellen, auf wie hoch nah der ersten BVer- pachiung der sämmtlichen Domänen der Ertrag si gestalten wird gegen den früheren Ertrag. Es ist also, meine Herren, die Zählung dex Millionen an \sih in der That nicht zu be-

klagen. Dafür hat Preußen ein Objekt bekommen, was mit |

der Zeit mehr einbringen woird, als diese Summe beträgt. Eg

würde also auch nicht richtig sein, wenn man so thut, ais wäre E

diese Summe aus reiner Liberalität geschenkt worden. Die Krone hatte das Recht, die Domänen und Forsten zu Über:

lassen, ja sie hätte das ganze Land überlassen können. Sie !

(nach links) konnten nichts entgegenseßen, wenn Sie auch dar: Über lachen. Die Krone hatte das Recht : hatte auch das Recht, so zu verfahren, wie sie ver.

fahren ist. Sie haben das anerkannt und so, meine ih,

S

ist feine Veranlassung e M ,„_ nun hinterher Klagen zy erheben über das, was Sie selbst als richtig anerkannt haben, Was die Einkommensteuer betrifft, so besorge ih, daß der Herr Abg. Loewe mich in dem, was ih sagen wollte, mißverstanden

hat. Jch habe nicht das Verlangen ausgedrückt, die Einkommen: | |

steuer auf das Doppelte zu schrauben, sondern ih habe nur der Bemerkung beigestimmt, daß nach der Absicht des Gesehes die Einschäßung mehr betragen müßte; das habe ih andeuten wollen, Jch kann noch eine deutlichere Erklärung geben. Jch glaube, daß wenn der Steuer-Verwaltung bei der Einkommen- steuer dieselbe Einwirkung gegeben wäre wie bei den übrigen Steuern, wenn namentlich die Steucr-Verwaltung das Recht hätte, darüber zu wachen, daß die Vertheilung eine gerechte, den Absichten des Geseßes entsprechende sei, die Einkommen- steuer cerheblih, mindestens um ein Drittheil werden könnte und doch derselbe Vetrag aufkäme. Aber das Verlangen habe ih nit geäußert, die Steuer zu shrauben. Es ist Überhaupt die Verwaltung der Steuern eine Sache, die zu den odiosen gehört. Die Verwaltung hat nur darauf zu schen, daß gerecht und der Absicht des Geseßes ent: sprechend die Steuern erhoben werden. Jn Bezug auf die Einkommensieuer hat die Regierung nicht das Recht und die Macht dazu, das habe ih schon oben sagen wollen. Was nun den Rath betrifft, größere Einnahmen zu suchen bei einer pri vilegirten Klasse, so glaube ih, daß der Herr Abgeordnete \ih Über die finanzielle Bedeutung einer solchen Maßregel täuscht, wenn er davon große Einnahmen erwartet. Jh habe aud meinestheils jedenfalls keine Veranlassung, an dem zu rütteln, was zur Zeit zu Recht besteht. «

Der Handels - Minister, Graf von Juenpliß, gab zu dem Geseß- Entwurf, betreffend die Eisenbahn von Finnentrop nach der Rothen Mühle, folgende Erläuterungen :

»Mit Ullerhöchster Ermächtigung habe ih im Namen des Herrn Finanz-Ministers und in meinem Namen einen Geseh: Entwurf vorzulegen, welcher die Eisenbahn von Finnentro) Über Olpe nach der Rothen Mühle betrifft, Es wird den Her ren befannt sein, die Gegend von Olpe auf der Höhe des west fälischen Gebirges ist reich an unterirdischen Schäten ; es hat auch dort eine lebhafte Montan-Jndustrie in Bergwerken und Hütten sich entwickelt, und diese war in steigendem Aufblühen begriffen , so lange sie mit anderen Gegenden mit gleichen Wassen focht, so lange naheliegende Gegenden die Eisenbahn nicht hatten und sie auch nicht. Seitdem die Ruhr-Sieg-Bahn eine Neihe von Jahren im Betriebe ist, hat der Verkehr in der Olper Gegend und in der Montan -Jndusirie daselbst keine Fortschritte, sondern bedauern8werthe Rückschritte gemacht, weil die Gruben und Hütten, welche an der Nuhr-Sieg-Bahn liegen,

gegen diese Landestheile einen großen Vortheil hatten. Die betrefsen-

den Landestheile haben wiederholt um Anlegung einer Eisenbahn gebeten. DieseBahn wird ungefähr drei Meilen lang sein, fie passirt aber cin schwieriges Gebirgsterrain und wird mcht ganz billig sein. Es muß eine Zweigbahn der Ruhr - Sieg- Bahn werden. Die Bergisch - Märkische Eisenbahn - Gesellschaft , der die Ruhr- Sieg-Bahn gehört , ist bereit und unter gewissen Umständen verpslichtet, diese Bahn zu bauen, wenn ihr gestattet wird, even- tualiter das in dem ersien Jahre eintretende Defizit auf die Garantie der Nuhr-Sieg-Bahn zu verrechnen. Wenn das Haus diese Genehmigung ertheilt, so steht der Ausführung weiter nichts ntgegen, denn, wie gesagt, die Bergisch-Märkische Eisenbahn ist nicht blos verpflichtet , sondern auch bereit, den Bau zu unter nehmen. Ein erheblicher Schaden für die Staatsinteressen ist nicht zu erwarten , denn sobald die Bahn fertig ist , wird si auch wieder der Ruhr-Sieg-Bahn erhebliche Massen zuführen, die dieser zum Vortheil gereichen. Die Ruhr-Sieg-Bahn ist an sich nit in ungünstigen Verhältnissen; im Jahre 1865 hat si keines Zuschusses bedurst, im folgenden Jahre ungefähr 100,000 Thaler, was darauf beruhte, daß Transpork- mittel angeschafsst werden mußten, die bei dem steigen den Verkehr nothwendig geworden waren. Es handel! sich nur darum, ob der Handels - Minister ermäctig! werden soll, den betreffenden Paragraphen des leßten Nach) tragSstatutes anzuwenden, und unter der Boraus®|ezung der Verrechnung auf die Garantie, die Bergisch-Märkische Eisenbahn anzuhalten, den Bau zu unternehmen. Jh beehre mich, da Geseß und die Allerhöchste Genehmigung nebst Motiven zu Überreichen, «

dazu. Sie F

reduzirt

4543

Der dem Hause sder Abgeordneten am 12. d. Mts. von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten vorgelegte Ent- wurf eines Geseßes, betreffend die Bildung von Wald-Gcnossenschaf- ten, lautet, wie folgt:

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags, was folgt:

g. 1. Wo die Erhaltung- oder Erziehung eines Waldes durch ein dringendes Bedürfniß der Landeskultur geboten is insbesondere in Ortslagen , in denen mit der Vernichtung des Waldes der Schuß gegen nachtheilige klimatische Einflüsse verloren geht, an der Secküste und Flußufern , im Gebirge, auf Boden, dessen Entbiößung Versan- dung herbeiführt und wo die Walderhaltung oder Erziehung nur durch gemeinsames Wirken der Grundbesißer zu erreichen ift, können die leßtern durch Königliche Verordnung (laadesherrlich bestätigtes Statut §. 8) zu Wald-Genossenschaften vereinigt werden.

Solchen Genossenschaften stchen die Rechte der juristischen Per- onen zu. : e | F. 2. Die Bestimmung des §. 1 findet auf bebaute, sowie solche Grundstücke, welche als Aer, Wiese oder Gartenland nachhaltig be- nußt werden, keine Anwendung.

§. 3. Die Waldgenossen haben sich in der Benußung ihres Eigen- thums allen Beschränkungen zu unterwerfen , welche der mittelst Bil- dung der Wald-Genossenschaft zu erreichende Zweck erforderlich macht.

Denselben Beschränkungen unterliegt die Ausübung von Ser- vitut-Berechtigungen. Die Servitut-Berechtigten sind jedoch wegen solcher Beschränkungen, soweit sie nicht auf allgemein geseßlichen Vor- schriften beruhen, zu entschädigen. ;

§, 4. An den Nußzungen und Lasten der genossenschaftlichen Waldwirthschaft haben die Waldgenossen in der Regel nach dem Ver- hältnisse des Ertragswerths der von ihnen eingeworfenen Grund- stücke Theil zu nehmen. y

Werden jedo für einzelne Grundsiücke , namentlich für die erste Kultivirung derselben besondere erhöhte Ausgaben erforderlich, so bleibt die anderweite Regulirung des Theilnahme-Verhältnisses nach Maßgabe des Vortheils und abzuwendenden Schadens dem Genossenschafts- Statute vorbehalten.

F. 5. Die Wald-Genossenschaften können die Heranziehung der Wald-Genossen zu Naturaldiensten beschließen. Im Falle der Nicht- leistung der leßteren tritt an deren Stelle der dem Werthe entsprechende, im Voraus zu bestimmende Geldbetrag.

§. 6. Streitigkeiten über den Maßstab zur Vertheilung der

Nußungen und Lasten entscheidet die Regierung nah Anhörung des Kreistages. Gegen die Entscheidung der Regierung ist innerhalb vier Wochen der Rekurs an das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zulässig.

7. Die von den Wald-Genossen zu leistenden Geldbeiträge unter- liegen der exekutivischen Beitreibung gleich den öffentlichen Lasten.

§. 8. Für jede Wald-Genossenschaft wird nach Anhörung der Be- theiligten und nah zuvoriger Begutachtung durch den Kreistag ein Statut errichtet, welches die nähere Bestimmung zu treffen hat, über: 1) Umfang des genossenschaftlichen Bezirks und der genossenschaftlichen Zweke/ 2) den Kultur- und Bewirthsciaftungsplan, sowie die Formen, in welchem eine Abänderung derselben beschlossen und bewirkt werden ltann, 3) die den Grundbesißern und Servitut-Berechtigten aufzuerle- genden Beschränkungen (§. 3), 4) das Verhältniß der Theilnahme an den Nußungen und Lasten (§. 4), 5) die Formen und Fristen, in denen die Vertheilungêrollen (Nr. 4) offen zu legen und etwaige Reklama- tionen anzunchmen und zu prüfen sind, 6) die innere Örganisation der Genossenschaft und ihre Behörden, sowie die Vertretung der Ge- nossenschaft nah Außen hir.

Das Statut bedarf der Bestätigung des Königs.

__§. 9. Die Wald-Genossenschaften unterliegen der Aufsicht der Re- gierung, welche die Ausführung und Handhabung des Statutcs an- zuordnen und zu überwachen hat.

§. 10. Die Behufs Bildung ciner Wald-Genossenschaft einzulciten- n DOOnN erfolgen gebühren- und stempelfrei auf Kosten des Staats. ° :

§. 11. Die in den einzelnen Landestheilen bereits bestehenden

Spezial-Geseße über Bildung von Wald-Genossenschaften werden durch gegenwärtiges Geseß nicht berührt.

, Der dem Hause der Abgeordneten durch den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten überreichte Geseß-Entwurf, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe Mühle im Bigge-Thal, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2.1 Ver- L N ustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie vas folgt:

__ Einziger Paragraph. Der Handels - Minister wird ermächtigt, die Bergisch - Märkische Eisenbahn - Gesellschaft in Ausführung der nah §. 4 ihres Statut - Nachtrags vom 1. Oktober 1866 (Geseß- Sammlung pro 1866, Seite 619) dem Staate zustehenden Berechti- gung zur Herstellung einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe Mühle im Bigge-Thal zu veranlassen. ,

—, Dem Hause der Abgeordneten is Seitens der Minister der Olnanzen und des Jnnern eine Denkschrift über die Ausführung der Geseße vom 23. Dezember v. J. und 3 März d. J. in Betreff der Abhülfe des Nothstandes in den Regierungs-Bezirken Königs- berg und Gumbinnen vorgelegt worden. Wir entnehmen derselben Folgendes: Dur das Geseß vom 23. Dezember v. J. war der Finanz - Minister ermächtigt worden , zux Linderung des Nothstandes 228,000 Thaler Darlehns - Kassenscheine ausgeben zu lassen. Dieser Fonds is} den Regierungs - Haupt - Kassen zu Königsberg und Gum- binnen überwiesen: worden. Hiervon sind dargelichen worden: dem Provinzial-Chausseebau-Fonds 200,000 Thlr., den Kreisverbänden zu Chausseebauten 428,000 Thlr. und für Zwecke der Armenpflege

398/000 Thlr, an Unternehmer landwirthschaftlicher Meliorationen 217/035 Thlr. 20 Sgr., an fleinere ländliche (Grundbesißer 925,191 Thaler, zu)ammen 2,618,226% Thle. Der Rest von 59,7735 Thlr. ist zur Bewilligung von Darlchaen an Unternehmer landwirthschaftlicher Meliorationen bestimmt. Die 200,090 Thlr. für den Prov.-Chaussee- Bau-Fonds sind zur Hälfte dem Reg.-Bez. Königsberg, zur Hälfte dem Reg. - Bez. Gumbinnen verliehen worden, von den üÜbri- gen 428/000 Thlr. zu Chausseebauten hat der Reg. - Bez. Gums- binnen 228,000 Thaler, Königsberg 200,000 Thaler erhalten. Die 398,000 Thlr. für Zwecke der Armenpflege sind mit 200,000 Thlr. auf Gumbinnen und nit 198,000 Thlr. auf Königsberg vertheilt wor- den; von den 217,035% Thlr. für Meliorationen hat Guinbinnen 60,0665 Thlr., Königsberg 156,469 Thlr. bekommen; die 925,191 Thlr. für die fleineren Grundbesißer sind mit 436/929 Thlr. nach Gumbinnen und mit 488/662 Thlr. nah Königsberg, an 8007 bzw. 7451 Grund- besiber gegeben worden. Jnsgesammt sind in Gumbinnen 1/,025,495% Thlr., in Königsberg 1,142,731 Thlr. verwendet worden. Zurückbezahlt lind auf die gewährten Darlehen bereits aus Gumbinnen 8518 Thlr, aus Königsberg 2460 Thlr., zusammen 10,978 Thlr.; an Zinfen sind gezahlt 2 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. bzw. #35 Thlr. 1 Sgr. 1 Vf, zusammen 837 Thlr. 25 Sgr. 3 Pf, wovon 821 Thlr. 10 Sar. 5 Pf. Verwal- tungsfosten bestritten sind. 4

Durch das Geseß vom 3. März d. J. ist außerdem die Gewäh- rung von Darlehnen zu Saatvorschüjssen und zu diesem Zrocct die Verausgabung von 3,000,000 Thlrn. Schaßanweisungen gestattet 1wor- den, Die betreffenden Kommissionen hatten den Bedarf auf 3/220,900 Thlr. für die kleinen, und auf 365,500 Thlr. für die großen Grund- besiber geschäßt. Die Regierung hat indessen, mit besonderer Berück- sichtigung der Interessen der kleinen Grundbesißer und wegen der scit Der Veranschlagung stattgehabten Ermäßigung der Getreidepreise 2/704/737 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf. für ausreichend exachiet, und nur diese Summe zur Verfügung gestellt; 123,319 Thlr. hiervon sind an Besißer großer Güter vertheilt werden. Von diesen Darlehnen hat der Regierungsbezirk Gumbinnen 1,533,6662 Thlr, Königsberg 1,171,070 Thlr. 21 Szr. 6 Pf. erhalten. Außerdem find noch 83,706 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf., bezw. 31,044 Zhir. 8 Sar. 6 Pf. zusammen 114,750 Thlr. 14 Sgr. Frachtkosten , Ausgaben für außer- ordentliche Kulturen in den Königlichen Forsten (66,550 Thlr.) u. f. rv. entstanden , so daß sih die Gesammt - Ausgabe aus diesen GFonds auf 2/819/487 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. beläuft und ein Bestand von 180,512 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf verbleibt, aus welchem noch 12,971 Thlr. Fracht- kosten u. #. w. bestritten werden sollen. An Saat -Darlchnen sind

bereits 9900 Thlr. wieder zurügezahlt und 66 Thlr. 18 Sgr. Zinsen für dieselben bezahlt worden.

Im Ganzen sind zur Abhülfe des Nothstandes 4,987,714 Thlr. * 15 Sgr. 6 Pf. Darlehne bewilligt worden, und zwar 2,642,868 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. dem Reg.-Bez. Gumbinnen und 2,344,846 Thlr. dem Reg.-Bez. Königsberg.

Kunst und Wissenschaft.

Hamburg, 14. November. Die dritte deutsche Ausfsel- lung photographischer Arbeiten wurde heute Nachmittag 22 Uhr hierselbst eröffnet. -

Weimar, 14. November. Die »Weimarsche Zeitung« meldet den gestern erfolgten Tod des Professor Bonaventura Genelli.

Rossini, geboren zu Pesaro den 29. Februar 1792, if am 14. November 1868 zu Paris gestorben.

Stockholm, 8. November. Die »Post och Jnr. Tid.« enthält cinen ausführlihen Rapport nebst Auszug eines Briefes vom nau- tischen Führer der s{wedis{chen Nordpol-Expedition, Kapitän Baron von Otter, beide datirt Tromss, 20. Oktober. Es geht daraus hervor; daß die Theilnehmer in großer Gefahr geschwebt haben, als das Dampfschiff »Sofia« beim Vordringen gegen den Nordpol vom Treib- eise einen Le erhielt und daß das Acußerste gethan worden ist, um \o weit nah Norden zu gelangen, wie nur irgend möglich. Nach dem Dafürhalten des Kapitäns von Otter ift die \{chwedishe Expedition so weit vorgedrungen, wie es überhaupt am Bord cines Schiffes möglich ist. Wäre die Siebeninsel zugänglich gewesen , dann würde die Expedition auf der Parrysinsel Überwintert und von dort aus im Frühjahr auf dem Eise den 84. Grad zu erreichen versucht haben, aber die Verhältnisse zwangen zur Aufgabe dieses Planes. Die \{wedische Expedition ist bis zum 81. Grad 42! nördl. Breite ge- langt. Erst gegen Ende dieses Monats kann die Expedition in Gothen- burg zurückerwartet werden.

Der s\{chwedische Chemiker und Vrofessor des technologischen Instituts in Stockholm, Clemens Ullgren is, wie »Dagens Nyheter« meldet, am 6. November gestorben.

Gewerbe und Handel.

In dem Zeitraum v. 1. bis 15. Oktober 1868 wurden in Berlin ein geführt zu Wasser: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Coaks: 48,668 Ton- nen, Torf: 6420 Klftrn., Brennholz: 7531 Klfrn. ; auf den Eisenbahnen : an Steinkohlen, Braunkohlen und Coaks: 143,546 Tonnen, Torf: 15 Klftr.,, Brennholz: 94 Klftrn. Summa: Steiukohlen, Braunkohlen und Coafs: 192/214 Tonnen, Torf: 64214 Klftrn., Brennholz: 7625 Klaftern. Aus Berlin wurden ausgeführt: zu Wasser: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Coafs 3222 Tonnen; auf den Eisenbahnen: an Stein- kohlen, Braunkohlen u. Coaks 10,069 Tonnen, Torf: 4 Klftrn. Summa : Steinkohlen, Braunkohlen u. Coaës: 13,291 T., Brennholz: 4 Klftrn.

Aus dem Bericht der Handels-Kammer zu Frankfur t a, M. haben wir in Nr. 238 d. Bl. bereits mitgetheilt - daß von Der Ge- sammt-Einnahme des Zoll-Vereins an Ein- und Ausgangs-A bgaben im J. 1867 3,4 pCt. in Frankfurt a. M. zur Erhebung gelangt sind. Der gedachte Bericht enthält auch noch speziell eine Uebersicht der aus-

der Stadt Frankfurt a. M, und von Frankfurter Handlungshäuseri