1868 / 273 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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De ichtamtkliches.

Berlin, 18. November. Se. Majestät der König haben, dem »Milit. Wochenbl.« zufolge, mit Bezug auf die neue Landwehr-Bezirks-Eintheilung durch Aller- höchste Kabinets-Ordre vom 29. Oktober c. zu bestimmen geruht, daß für die Ueberweisung der vorhandenen Landwehr - Fahnen an die Landwehr-Bataillone die Territorial-Bezirke, beziehungs- weise die Bataillons-Stabs-Quartiere, nicht also die mit den alten übereinstimmenden neuen Nummern der Regimenter und Bataillone maßgebend sein sollen. Die bisherigen Nummer- Bezeihnungen an den Fahnen sollen dementsprechend event. umgeändert werden.

Im weitern Verlaufe der gestrigen Sigzung des Ab- geordnetenhauses wurden die Etats - Positionen: General- Orden8-Kommission mit 113,134 Thlr., Geheimes Civil-Kabinet mit 23,200 Thlr., Ober-Rechnungs-Kammer mit 129,840 Thlr., Ober-Examinations-Kommission zur Prüfung für die höheren Verwaltungs-Aemter 970 Thir., Disziplinarhof mit 1240 Thlr, Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte mit 2400 Thlr, R Dro Too mit 57,480 Thlr. und Landes- Verwaltung des Jadegebiets mit 15,776 Thlr. ge- nehmigt. Nächste Plenar-Sigung am Donnerstag, Vormit-

tag 10 Uhr.

Rendsburg, 17. November. Jn der heutigen (30.) Sißung des \chleS8wig-holsteinshen Provinzial-Land- tages fand die Schlußberathung über den Geseß-Entwurf , be- treffend die anderweitige Regelung des öffentlichen Immobiliar- Feuerversicherungswesens der Provinz Schle8wig-Holstein statt.

Der Berichterstatter von Mesmer - Saldern sprach sich im Namen des Ausschusses über die zu dem Entwurf außer den Ausschuß - Anträgen ziemlich zahlreih gestellten Amendements aus. Nachdem noch Warburg, Knauer , Johannsen , Kruse, Völckers, Bockelmann und Wiggers, um die von ihnen gestell- ten Amendements zu motiviren, und außerdem Möller - Leezen das Wort ergriffen hatten , bemerkte der Königliche Landtags®- Kommissar mit Beziehung auf den Antrag des Ausschusses, daß schon jeßt ein aus 3 Mitgliedern bestehender ständischer Ausschuß gewählt werde, damit derselbe von der Staats-Regie- rung bei Feststellung des Verwaltungs - Reglements zugezogen werde , wle er seinerseits gegen die Wahl eines solchen Aus- shusses nichts zu erinnern finde, wenn er gleih nicht sagen fönne, wie die Königliche Staats-Regierung über jenen Antrag dente und ob dieselbe jenen Ausschuß hinzuzuziehen sich ver- anlaßt finden werde. Wolle die Versammlung die Wahl auf die Gefahr hin, daß dieselbe überflüssig sei, vornehmen, so könne er dagegen nichts einzuwenden haben.

Der Landtags-Marschall brachte zunächst das Sub-Amen- dement des Ausschus}ses:

der Provinzial-Landtag wolle beschließen: die Königliche Staats-Re- gierung zu ersuchen, den Entwarf eines Gesebes, betr. die anderweitige Regelung des öffentlichen Jmmobiliar - Feuerversicherungswesens in der Provinz Schleswig-Holstein gleichzeitig mit einem unter Zuziehung eines aus 3 Mitgliedern bestehenden noch in dieser Diät zu wählenden ständischen Aus\chu}ses O pa Verwaltungs-Reglement der nächsten Versammlung der Provinzial - Stände zur weiteren Begutachtung wieder vorzulegen, eine provisorische Klassifizirung der in den Landes- Anstalten versiherten Gebäude aber nah Berathung mit dem ob- gedachten Auss{us}se sofort vorzunehmen, f i zur Abstimmung, wobei sich Annahme desselben mit großer Stimmen-Mehrheit ergab. y

Da der Landtags-Marschall erklärte, daß durch die Annahme dieses Amendements die Abstimmung über sämmtliche übrigen Anträge und Amendements, sowie über den Geseß-Entwurf selbst wegfällig geworden, wurde zur Wahl des obgedachten Aus- {usses geschritten. Es wurden gewählt : Mesmer - Saldern, Schmid-Schleswig und Dohbse-Gr. Buchwaldt. s :

Nach einer Diskussion über die Frage, ob über die Amen- dements und den Geseßz- Entwurf noch weiter abzustimmen, stellte der Landtags-Marschall die Entscheidung über diese Frage zur Abstimmung der Versammlung. Dieselbe erklärte sich mit Stimmen-Mehrheit gegen fernere Abstimmung. : i

Schließlih wurden der Landtags-Marschall und die Schrift- führer von der Versammlung autorisirt, die Ausfertigungen, welche noch restirten, ohne deren Verlesung in der Versamm- lung, zu erledigen. |

„_ Der Landtags - Marschall gab dann eine kurze Uebersicht über die von dem Landtag erledigten Geschäfte und knüpfte daran zum Schluß seine, das Land betreffenden Wünsche. Der Königliche Landtags - Kommissar {loß hierauf die Versammlung mit einer Ansprache. :

Nach einem auf die Aufforderung des Landtags-Marschalls von der Versammlung ausgebrachten dreimaligen kräftigen Hoch L das t Srx. Majestät des Königs ging die Versammlung audbeinander.

Preußen.

Cöln, 17. November. Heute- Nachmittag : vor 4 Uhr Ee f Côln an verschiedenen Stellen eine Erdershütterung erspürt.

_ Braunschweig, 16. November. Jn der außerordent- lihen Landes-Versammlung stellte der Abg. Häusler heut den Antrag: Die Versammlung wolle die Berathung der Regierungs - Vorlagen wegen der aufzunehmenden Anlehen in geheimer Sißung vornehmen. Da der Antrag unterstüßt wurde, jo wurde die Beschlußfassung über denselben geshäft8ordnungs- mäßig in geheimer Sigung vorgenommen. In dieser wurde der Antrag des Abg. Häusler, dem »Br. Tgbl.« zufolge, ange- “M e&lenb Malchin, 17. N

Mecklenburg. alchin, 17. November. n der gestrigen Abend -Sißung des Landtages fanden die Wäblen zu den verschiedenen Kommissionen statt. Die Regierung brachte eine Borlage ein, betreffend die Reform der geseßlichen Bestim- mungen über die Armen-Verpflegung.

Dem Landtage is ein Reskript des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, betreffend das Land-Schulwesen auf den ritterschaftlichen Gebieten, zugegangen ; dasselbe bestimmt u. A., L in Lübtheen eine neue Lehrer-Bildungs-Anstalt errichtet werde.

Sachsen. Weimar, 16, November. Der Großherzog hat sih gestern zu einem Besuche au den Herzoglichen Hof in Meiningen begeben. Von da gedenkt derselbe seiner Schwester, Jhrer Majestät der Königin von Preußen, einen Besuch in Coblenz abzustatten.

_ Altenburg, 16. November. In der heutigen ersten | Sißung der Landschaft wurden Seitens der Herzoglichen Staats-Regierung vorgelegt: der Entwurf eines Preß - Gesetzes, eines Gesezes Über die Gerichts- und Sachwalter- Gebühren im Exekutions-Prozeß, eines Geseßes über Vereinfachung des Ediktal- Verfahrens bei Todes - Erklärungen, über die Aufhebung des Herzoglichen Konsistoriums, über Aufhedung mehrerer Bestim- mungen des Gesetzes Über Heimathsreht und Armenwesen vom Jahre 1833 und über Abänderung des Geseßes vom 14. März 1866, welches ftatt des früheren follegialisch organisirten Geheimen Ministeriums das gegenwärtige Ge- sammt - Ministerium mit vier Abtheilungen organisirte. Von finanziellen Vorlagen wurden der Landschaft die Jahres - Rcch- nungen Über den Staats-Eisenbahn-Fonds und den Separat- Fonds für Landeszwecke, ferner ein höchster Erlaß über das Eisenbahn-Unternehmen Altenburg-Meuselwiß und der Entwurf des Finanz - Etats für die neue Finanz - Periode 1869— 1871 übermittelt. Jn Betreff des Eisenbahn - Unternehmens Alten- burg-Meuselwiß ertlärt die Regierung in dem gedachten Erlasse, daß sie, nahdem das Komite neuerdings den Antrag auf alleinige Ausführung dieser Bahn auf Staatskosten geftellt habe, wegen Kürze der Zeit niht im Stande gewesen sei, mit einer bestimmten Vorlage vor die Landschaft zu treten. Eine Petition des Gewerbe - Vereins zu Ronneburg richtete an die V das Gesuch um Errichtung einer höhern Weberschule

aselbst.

—- 17. November. Die Großfürsten Konstantin u: Nikolaus reisen heute Mittag wieder von hier ab.

Hessen. Darmstadt, 17. November. Die »Darmïi. Ztg.« meldet heute, daß auch die erste Kammer der Stände am Montag, den 23. d., Vormittags 10 Uhr, behufs Schlusses des 19. Landtages zusammentreten wird.

Vayeru. München, 16. November. Der FNLR hat Da von Nördlingen, bis wohin derselbe die Kaiserin von L Uß- and begleitet hatte, über Augsburg und Starnberg nach Hohen- um einige Zeit daselbst zu verweilen. Die

shwangau begeben , von Schloß Berg nach

Königliche Hofhaltung wurde deshalb Hohenschwangau verlegt.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 17, November. Die »W. Ztg.« veröffentlicht das an den Landtag von Dalmatien, Croatien und Slavonien erlassene Königliche Reskript in Be- treff der Fiumaner Angelegenheit. Dasselbe lautet rigen Bag

Rücksichtlich der Stadt Liume mit dem dazu gehörigen Hafen und Bezirke ist kein den beiden Landtagen (dem ungarischen und dem dalmatinisch-croatisch-slavonischen Landtage) zur Befriedigung gereichen- des Einverständniß erzielt worden, nachdem der ungarische Reichstag die Ansicht ausgesprochen, daß Fiume sammt Hafen und Gebiet, als unmittelbar zu Ungarn gehörend, sofort auch thatsächlih demselben reinkorporirt werden soll, Croatien und Slavonien aber in ihrer land- täglichen Adresse vom 26. September laufenden Jahres neuerdings die Bitte gestellt haben, daß die erwähnte Stadt sammt ihrem Hafen und Gebiete unmittelbar als zu Croatien, sonach nur mittelbar als zu Ungarn gehörend, anerkannt werden mögen.

Nachdem es Uns sehr am Herzen gelegen , diese einzige Schwie- rigkeit zur Beruhigung aller Betheiligten zu bebeben, #\o erachten Wir es für Unsere besondere Regenten-Aufgabe, zwischen den Interessenten einen freundschaftlichen Ausgleich8versuch in Anregung zu bringen, und fordern demnach den ungarischen , so wie den croatish - dalmatinisch- slavonischen Landtag mit dieser Unserer Königlichen Propo,

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