1868 / 274 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wer seine Anmeldung scchriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biesigen Orte wohnhaften, zur Praxis bei uns berechtigten Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Aftten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz-Räthe Dr. Kochler, H trr Und die Rechts - Anwälte von Stiern, von Gostkowsky und

utscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[3838]

Ja dem Konkurse über das Vermögen des Weinkaufmanns Julius Maisan zu Haynau is der Kaufmann Karl Beer daselbst zum definitiven Verwalter ernannt worden.

Goldberg, den 13. November 1868.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. [3836] Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmannes Louis Gallinek zu Landsberg O.-S. hat der Königliche Kreisphysikus Dr. Rosenthal, jeßt in Soldin, früher zu Creußburg, nachträglich eine Kurkosten-Forderung von 16 Thlr. 10 Sgr. angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser ¿Forderung is} auf den 4. Dezember er., Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. 6, hier anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß geseht werden.

Rosenberg O.-S., den 13. November 1868.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. gez. Knoll.

[3839] Bekanntmachung. :

Der Konkurs über das Vermögen des Schneidermeisters und Kleiderhändlers Ernst Schmidt hier is durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt.

Magdeburg, den 9. November 1868.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[3825] Konkurs-Eröffnung.

Ueber das Verinögen des Kaufmanns Carl Dammaß zu Hasse- rode is heute Mittag 1 Uhr der kaufmännische Konkurs im ab- gekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Oktober 1868 festgeseßt worden. /

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Carl Peikert zu Nöschenrode bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 25. November 1868, Mittags 12 Uhr, in unserm Gerichtslokal vor . dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Reuter, anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. |

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papic- ren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an densel- ben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände : bis zum 12. Dezember d. Js. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem

“Besigze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts8hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht '

bis zum 12. Dezember d. Js. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur SEead der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemelde- ten Forderungen in dem auf den 6. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal, vor dem genannten Kommissar anberaumten Termine zu erscheinen. U ;

Wer seine Anmeldung s\chriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesi- gen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärti- gen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjeni- gen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan- walte Theilkuhl und Haushalter hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Wernigerode, den 13. November 1568. '

Königliche und Gräfliche Kreisgerichts-Deputation. [2010] Nothwendiger Verkauf.

Das dem Kaufmann Julius Kerst hierselbst gehörige, zu Lands- berg a. W. auf der Mühlenvorstadt belegene Vorstädtergut nebst Zu- behör Nr. 63 Vol, VIIL pag. 497 des Hypothekenbuchs, abgeschäßt auf 11,520 Thlr., soll in dem auf

den 21. Dezember 1868, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts-Rath Eschner an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 7 anberaumten Termine Schulden halber subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Büreau V. einzusehen.

Alle diejenigen, welche wegen eines aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen NRealanspruchs aus den Kaufgeldern E suchen, werden aufgefordert, sih zur Vermeidung der Präklusion bis zum Termine bei uns zu melden.

Landsberg a. W., den 30. Mai 1868. / Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[2521] ; Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.

Das dem vormaligen Rittergutsbesißer Ernst Julius Lange hörige, in der Stadt Golßen belegene und Nr. 53 Vol. 1L pas h des Hypothekenbuchs von Golßen verzeichnete Kleinbürgergut neh Zubchör, in welchem Gast- und Schankwirthschaft betrieben Wird abgeschäßt auf 8050 Thlr. 23 Sgr. und die dem 2c. Lange gehöri zu Golßen belegenen Landungen Nr. 61. Vol. IL pag. 72 des i thekenbuchs von Golßen, Ordnungs-Nr. 2 und 4 kebit Zubehör, ab geschäßt auf resp. 330 Thlr. und 1965 Thlr, zufolge der nebst Hyyy,

thekenschein und Bedingungen im Bureau llla einzusehenden are

jollen am 9. Febcuar 1869, Vorm 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 10 öffentlich an den Meisthi tenden verkauft werden. | Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken, buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befrit

digung suchen, haben sih mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu

melden. Luckau, den 16. Juli 1868. j / Königliches Kreisgericht. T. Ubtheilung.

[3495] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verfauf.

Folgende zur Konkursmasse des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Haffner gehörige , zu Treuenbrießen belegene und im Hypothekenby von Treuenbrießen Vol. XVII. Fol. 153 Nr. 20 verzeichnete Grund, stücke, nämlich : E

1) die zweite Budorfsche Hufe nebst darauf errichteter Ziegelei , ah,

geschäßt auf 15,282 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf.

2) die Hütungsentschädigungscavel der zweiten Budorfschen Hufe

_ abgeschäßt auf 150 Thlr., n zusolge der nebst Hypothekenschein in unserm Bureau einzuschendey Taxe, sollen am

26 April 1869, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen ciner aus dem Hypothekenbuch nig ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Treuenbrießen, den 12. Oktober 1868.

Königliche Krei8gerichts-Kommission. A Proclama ;

: er abwesende Uhrmacher Johann Theodor Hermann Rohrber wird auf Ansuchen seiner Ehegattin , Bertha Franziska Clara, geb, Gebhard, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Mühe ungeachtet , keine Nachricht erhalten zu haben , hierdurch auf gefordert, sich binnen drei Monaten, und spätestens in dem , auf den 5. Februar 1869, Mittags 12 Uhr, iun Stadtgerichte, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 53, angeseßt Termine vor dem Ehegericht zu " aadir und die wegen böslida Verlassung angestellte Ehescheidungsklage zu beantworten, Iidrigenfalls die bôsliche Berlassung für dargethan angenommen und auf Trennung der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein {huld gen Theil crtlärct werden wird.

Berlin, den 9. Oktober 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Ehesachen.

[3519] Poel ma Der abwesende Schauspieler Feodor Ferdinand August Alba Lange wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Emilie Auguste Emm, geb. Jungmann, welche behauptet , von seinem Aufenthalte aller an gewandten Mühe ungeachtet keine Nachricht erhalten zu haben, hi durch aufgefordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem auf den 5. Februar 1869, Mittags 12 Uhr,

im Stadtgerichte, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 53, angeseßte

Termine vor dem Ehegerihte zu gestellen und die wegen böslicht Verlassung angestellte Ehescheidungsklage zu beantworten, widrigenfall! die bôsliche Verlassung für dargethan angenommen und auf Trennun; der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein {ul digen Theil erklärt werden zwird. Berlin, den 9. Oktober 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Ehesachen. [3331] Edda llad un Johann Friedrih Wittneben, ehelicher Sohn des weil. Häusling! Andreas Wittneben und dessen Ehefrau Anne Sophie, geb. Brande aus Lengede, geboren am 20. März 1817, seit länger als 10 Jahre verschollen, wird, auf desfallsigen Antrag, in Gemäßheit des Geseßä vom 23. Mai 1848 aufgefordert, sich spätestens bis zu dem T am 26. November 1869, i Morgens 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale anstehenden Termii| zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und dessen Vermögtl den näthsten bekannten Erben oder dessen Nachfolgern überwie werden soll. Zugleich werden hiermit Alle, welche über das Fortleb( des Johann Friedrih Wittnehen Kunde geben können, zu deren M theilung und, für den Fall der demnä stigen Todeserklärung; etwanil Erb- und Nachfolgeberechtigte, zur Anmeldung ihrer Ansprüche al gefordert, Leßtere unter der Verwarnung, daß bei der Ucehberweisut des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genomm werden wird. Peine, den 9. September 1868. Königliches Amtsgericht I]. Mühlenbru ch.

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Fa e . @ Alle Post - Austalten des In- und Óntgli reuftifcher 2a für Serlin die Expedition des Königl.

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Anzeiger.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Eugen von Savoyen- Carignan den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Staats-Minister a. D. von A E aa den Adler der Groß-Komthure des Königlichen Haus§-Orden von Hohenzollern zu verleihen ; und Den bisherigen Etats-Rath Heinrich August Springer in Kiel unter Verleihung des Charakters als Geheimer Regie- rungs-Rath zum Regierungs-Rathe zu ernennen.

VBerlin, 19. November.

Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland nebst Ihren Kaiserlichen Hohciten der Großfürstin Marie und den beiden Großfürsten Sercge und Paul von Rußland sind beute früh nah St. Peter8burg abgereist.

Berlin, 19. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zur Anlegung des dem Wirklichen Ge- heimen Legations-Rath Abeken von des Kaisers von Rußland Majestät verlichenen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse und des dem Ober-Tribunals-Rath Er ns Albert Ludwig von Holleben zu Berlin von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 19. November. Se. Majestät der König empsingen gestern früh 9 Uhr den Finanz-Minister Frhrn. v. d. Heydt und demnächst die Vorträge der Hof- marschälle. Um 11 Uhr fanden militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten statt. Hierauf arbeiteten Se. Majestät mit dem Civil-Kabinei und empfingen gegen 12 Uhr den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland. Nach einem kurzen Vortrage des Obersten von Albedyll begaben Se. Majestät Sich nah dem russischen Ge- sandtschafts-Hotel, um den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin zu erwiedern, und fuhren hierauf spazieren. Um 5 Uhr war zu Ehren dex Kaiserin von Rußland größeres Dinex im Palais. Heute nahmen Se. Majestät der König den Vor- trag des Kriegs-Ministers und des Militär-Kabinets entgegen, empfingen den General-Licutenant von Goeben, Commandeur der 13. Division, und ließen Sich vom Oberst-Lieutenant von Falkenhausen, Chef des General-Stabes X. Armee-Corps, und dem Hauptmann von Dobbler des Hannoverschen Jnfanterie- Regiments Nr. 79 die in der Gegend - von Hildesheim aufge- fundenen Silbergeräthe vorlegen. | __— Se. Majestät der König gedenken Sich nach den bisher getroffenen Dispositionen am Sonntag, 22. d. M., Mittags 12 Uhr, mittelst Extrazugs nah Schwerin zu begeben, am 23. und 24. den bei Schwerin stattfindenden Jagden beizu- wohnen, und am Mittwoch, den 25., Vormittags 10 Uhr, nach Berlin zurückzukehren. i | : Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin haben Sich, wie telegraphisch gemeldet wird, am 17. d. M. von Windsor nach London begeben, um von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales Abschied zu nehmen. Jhre Königlichen Hoheiten fuhren “alsdann nach Woodnorton, um den Herzog und die Herzogin von Aumale zu besuchen.

Abends

1868.

Die Berathungen der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs ciner Civil-Prozeß-Ordnung für den Norddeutschen Bund über die Zulässigkeit des Lohn-Arrestes haben nach Feststellung des betressenden Grundsaßes vorläufig ihre

Endschaft erreicht.

Die heutige (7.) Plenar-Sißung des Hauses der Ab- geordneten wurde um 10"/, Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanz-Minister Frhr. von der Heydt , der Handels - Minister Graf von Jyenpligt, der Minister des Innern Graf zu Eulen- burg und mehrere Regierungs-Kommissare.

Der Finanz - Minister Frhr. von der Heydt brachte im Allerhöchsten Auftrage zwei Vorlagen der Staats - Regierung ein , von denen die erste, Gesey - Entwurf wegen Aufhebung dexr Denunzianten-Antheile, zur Schlußberathung im Hause, die zweite, Geseh-Entwurf, betreffend die Fortdauer des in dem Geseke vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von 5,000,000 Thlrn.,- der Budget-Kommission Überwiesen wurde. Der erste Geseß-Entwurf lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für-den ganzen Umfang derselben, mit Einschluß des Jadegebiets, was folgt: E i

§. 1. Die Antheile, welche nach den bestehenden Vorschriften für die Entdeckung, A oder Anzeige von Zuwider- handlungen gegen geseßliche Bestimmungen an den in Folge dessen verhängten Geldstrafen oder dem Werthe konfi8zirter E gewährt werden, sollen vom Jahre 1869 ab fort- allen. §. 2. Mit der Aus*führung dieses Gesehes sind diejenigen Minister beauftragt, in deren Geschäftsbereiche Antheile der im §. 1 gedachten Art bisher zu gewähren waren.

Der zweite Geseß-Entwurf hat folgenden Worilaut :

Wir Wilhelm,- von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: : |

Einziger Artikel. Die Bestimmungen der §8. 1, 2 und 3 des Geseßes vom 6. März 1868 (G.-S. de 1868 S. 221), be- treffend eine Erweiterung des durch die §§. 2 und 3 des Gesetzes vom 28. September 1866 über den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marine - Verwaltung und die Dotirung des Staatsschazes eröffneten Kredits, bleiben bis zur nächsten regel- mäßigen Zusammenkunft des Landtags (Art. 76 der Verfassung) in Kraft. So weit die Ausführung der vorbezeichneten geseß- licben Bestimmungen , über welche. dem E Rechenschaft

u geben ist, dann noch nicht statlgefunden hat, bleibt hinsichtlich Fer Fortdauer der in denselben der Staats-Regierung ertheilten Ermächtigung geseßliche Anordnung vorbehalten. /

Das Haus trat darauf in die Tages - Ordnung cin: Vor- berathung des Staatshaushalts - Etats für das Jar 1869, 1) Oeffentliche Schuld. Der Regierungs-Kommissarius, Geheimer Ober-Finanz-Rath Meinecke, leitete die Debatte durch eine aus- führliche Erörterung ein. Es sprachen darauf die Abgeordneten Grumbrecht, Hänel, Hagen (Görliß), v. Kardorff, nach welchen der Finanz - Minister Frhr. von der Heydt das Wort nahm.

In der Spezial - Debatte kam zu Titel 1: Nummer 19, UAnleîihe vom Jahre 1868 A. , der folgende Antrag von

Dr, Hänel und Genossen zur Verhandlung: :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : Die König- liche Staats-Regierung aufzufordern, das Gesey vom 23. März 1868, betreffend die Uebernahme und die Verwaltung der nach den Art. VlII, und IX, des Wiener Friedens - Vertrages vom 30, Oktober 1864 von den Elbherzogthümern an das König-

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