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Offerten versiegelt unter der Adresse des Artillerie-Depots und mit dem Vermerke: »Submission auf den Verkauf von Zündhütchen 2c.« versehen, bis zum Termine, Mont ag, den 7. Dezember er., früh 10 Uhr, franco cinzureichen® 7; Die Preise sind pro 1000 Stück preußische Zünd- und Sprenghütchen, 1000 Stück österreichische Zünd-
bütchen, 1000 Stück Gewehrsteine, ohne Unterschied auf Art und Be- |
shaffenheit loco jener Orte resp. Lagerpläße abzugeben und bleibt es Sache der Käufer, die möglichst baldige Empfangnahme der Zünd- hütchen 2c. von jenen Orten auf eigene Kosten und Gefahr zu be- wirken. Proben der oferirten Zündhütchen 2c. , sowie die näheren Submissions-Bedingungen liegen im Bureau des unterzeichneten Ar- tillerie - Depots, Burgfeld Nr. 10, zur An- und Einsicht bereit. Nuf Verlangen werden auch Proben , sowie Abschrift der Submission®- Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien versandt. Breslau, den 20. November 1888. Königliches Artillerie-Depot.
[3861] Obersch{chlesi\ch{e Eisenbahn. Die Lieferung der für die Werkstätten der Oberschlesischen und Stargard-Posener Eisenbahn zu Breslau resp. Stargard auf das Jahr 1869 erforderlichen Eisengußwaaren soll im Wege der öffentlichen Sub- mission vergeben werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift :
»Offerte auf Lieferung von Eisengußwaaren pro 1869« verschen, bis zum Submissions-Termin am:
Dienstag, den 8. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr,
versiegelt und portofrei an das Bureau des Unterzeichneten auf dem |
Oberschlesischen Bahnhofe hierselbst einzureihen, wo dieselben in Ge- genwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnct werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücsichtigt.
Die Lieferungs - Bedingungen sind im vorgenannten Bureau, o wie im Bureau des Herrn Maschinenmeisters Kielhorn in Stargaid
einzusehen, auch werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche"
mitgetheilt. Breslau, den 16. November 1868. Der Königliche Ober-Maschinenmeister der Oberschlesischen Eisenbahn. Sammann. j
[3862]
P Saarbrücker Staatsbahn. 8 Stück verschiedene Personen - Wagen, 2 » Gepädck- Wagen und » bedecte Güter - Wagen, sowie 26 Saß Achsen mit Rädern sollen durch öffentlihe Submission in Verding gegeben werden. Die Offerten hierauf sind, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Submissions-Termin am Montag, den 14. Dezember 1868, i Vormittags 11 Uhr,
an Uns verfiegelt und portofrei einzusenden, wo dieselben in Gegen- wart der pcrsöulich erschienenen Submittenten geöffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Je Lieferungs-Bedingungen und Zeichnungen sind in unserem hiesigen Geschäfts-Lokale einzusehen; auß werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche mitgetheilt.
Saarbrücken, den 16. November 1868. Königliche Eisenbahn-Direktion.
Co
anan
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. tw. vou öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung, betreffend die Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg. Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 21. Oftober ec. am heutigen Tage statt- gefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg sind folgende Apoints gezogen worden: Lit. A. zu 1000 Thlr. die Nummern: 4. 165. 549. 625. 762. 795. 914. 1055. 1261. 1439. 1532. 1594. 1929, 2000. 2090. 2110. 2225. 2434 2469. 2477. 2669. 2709. 2919. 3056. 3360. 3851, 3908. 4151. 4550. 41844. 9075. 5329. 5395. 5418. 5456. 5461. 5643. 5823. 5952. 6054. 6784. 6836. 7187. 7563. 7594. 8147. Lit, B. zu 500 Thlr. die Nummern : 1. 82. 172. 368. 393, 488. 568. 633. 1539. 2546. 2582. 2630. 2660. 2742. 2996. 3070. 3146. 3275. 3510. 3644. Lit. C. zu 100 Thlr. die Nummern: 159. 205. 787. 980. 1152. 1209. 1293. 1335. 1383. 1600. 1680. 1972. 2157. 2390. 2477. 2537. 2660. 2817. 3133. 3571 3619. 3733, 3439. 3776. 3813. 3815. 3831. 3910. 4018. 4019. 4132. 4387 4777. 4798. 5450. 5536. 5682. 6002. 6054. 6303. 6485. 6677. 6880. 6973. 7179. 7215. 7239. 7293. 7621. 7851. 8278 8856. Lit. D. zu 29 Thlr. die Nummern: 176. 656. 821. 849. 1056. 1238. 1255. 1283. 1619. 1663, 1801. 2615. 2840. 3370. 3877. 3909. 3988. 4022. 4075. 4212. 4390, 4429. 4494. 4681. 4794. 4896. 4907. 5034. 5040. 5206. 9327. 5759, 9821. 6153. 6252. 6371. 6576. 6792. 6823. 6974. 7051. 7181. Lit. E. zu 10 Thlr. die Nummern: 9644 und 9645. Die In- haber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert , gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in foursfähigem Zustande und der dazu gehörigen Coupons Ser. IIl. Nr. 6—16 nebst Talons den Nennwerth der Ersteren bei der biesigen Rentenbank-Kasse, Alte Jakobssrraße Nr. 106, vom 1. April k. J. ab in den Wocchen-
tagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen. Vom 1. April |
f. J. ab hört die Verzinsung der obigen Rentenbriefe auf. Diese selbs verjähren mit dem Schlusse des Jahres 1879 zum Vortheil der An- stalt. Wir machen hierbei darauf cufmerksam, daß nun. mehr sämmtliche unter den Nummern 1 bis 9645 aus C« gebene Rentenbriefe der Provinz Brandenburg Lit. Bi 10 Thlr. in Folge stattgcehabter Ausloosung gekündigt sind. Endlich bemerken wir, daß den Jnhabern von ausgelooseten und gekündigten Rentenbriefen gestattet ist, die zu realisirenden Renten, briefe — unter Beifügung ciner ordnungsmäßigen Quittung -— mit der Post an die Nentenbank-Kasse portofrei einzusenden und zu ver: langen, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und soweit solcher die Summe von 50 Thlr. nicht Übersteigt, durch Post-Anweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, er folge. Berlin, den 14. November 1868. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. gez Heyder.
Bekanntmachung. Ausloosung von Rentenbriefen Bei der heute stattgehabten öffentlichen Ausloosung von Rentenbriefen sind die in dem nachstehenden Verzeichniß aufgeführten Rentenbriefe aufgerufen worden. Jndem wir dieses auf den Grund der darüber aufgenommenen Verhandlung bekannt machen, kündigen wir den Jn. habern der ausgeloosten Rentenbriefe dieselben mit der Aufforderung den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe mit den dazu gehörigen niht mehr zahlbaren Zins - Coupons Scrie III Nr. 6 bis 16 und Talons vom 1. April k. J. ab bei der Nenten. bank-Kasse in Münster in Empfang zu nehmen. Au ist es. gestattct, die gekündigten Rentenbriefe mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung auf besonderem Blatte über den Empfang der Valuta der gedachten Kasse einzusenden, und die Uebersendung der leßteren auf gleichem Wege aber auf Gefahr und Kosten des Empfängers zu beantragen. Vom 1. April künftigen Jahres ab hört die Verzinsung dieser Rentenbriefe auf. Diese selbs verjähren binnen 10 Jahren zum Vortheil der Anstalt. Zu leich be- merken wir, daß jeßt sämmtliche bis zum 1, April d. J. cins{licilis ausgegebenen Rentenbriefe Littera E. zu 10 Thlr. ausgeloost und ge- kündigt sind. Verzeichniß der am 17. November 1868 ausgeloosten, am 1. April 1869 zur Realisation kommenden Rentenbriefe der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz. 2Stücck Littera A. von 1000 Thlr. Nr. 221. 401. 447. 450. 556. 1299. 1396. 1953. 2048. 2492. 2603. 2728. 2891. 2895. 3050. 3415. 3657. 3666. 3707. 3857. 3907. 4234, 4298 4400, 4621. 4785. 5086. 5111. 5138. 5139. 5382. 5753. 12 Stück Lit. tera B. von 500 Zhlr.: Nr. 4. 41. 227. 499. 968. 1214. 1641. 1689, 1822. 2053. 2114. 2146. 50Stüdck Littera C. von100 Thlr: Nr. 349. 589, 610. 915. 986. 1033. 1104. 1817. 1860. 2027. 2273. 2948. 2689. 2772. 3055. 3066. 3386. 3432. 3448. 3601. 3765. 4213. 4401. 4476. 4763. 4796. 4908. 4978. 5269. 5346. 5354. 6219. 6546, 6651. 67695, 6878. 7686. 8360. 9339. 9343. 9344. 9616. 9703. 10/563, 11/471. 11,493. 11/505. 11,650. 11,651. 11,979. 72 StüdckŒ Lit: tera D, von 20 Thlr N22 2 347, 369, 415 458, 650. 666. 878. 883. 1193. 1371, 1397. 2080. 2083. 2207. 2246. 2414. 2607. 3011. 3041. 3116. 3218. 3236. 3447, 9499. 3976. 3626. 3769. 4196. 4423. 4424. 4466. 4471. 4859. 4938, 4998. 5153. 5238. 5239. 5240. 5320. 5520. 5524. 5649. 5650. 5796. 9999. 0218. 6399. 6508. 6542. 6994. 7036. 7037. 7275. 7304. 765d, 7796. 8198. 8216. 8327. 8510. 8628. 8752. 9076. 9155. 9528. 9972, 10/286. 10,293. 10,456. 2 Stüdck Littera E. Nr. 13/531 und 13,532, Münster, den 17. November 1868. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Westfalen und
die Rheinprovinz. Na s\cch.
von 10 Thlr.
s E I T
Verschiedene Vekanntmachungen.
Die Kreis-Wundarzkstelle des Kreises Naumbur ist noch nicht besebt. Qualifizirte Bewerber haben unter Beifügung, ibrer Sai und cines ausführlichen Lebenslaufs ihre Meldung binnen 6 Wochen bei uns einzureichen. Merseburg, den 16. November 1868.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
[3860] _ Bekanntmachung.
__ An Stelle der daucrnd an Wahrnehmung ihrer Funktionen be- hinderten Vorstandsmitglieder des Vorscußvereins zu Schweß, Doe- ring und Hoffmann, sind bis zum Ablauf dieses Jahres
der Buchdruer Herr Hauffe zum stellvertretenden Direktor, der Agent Herr Friedrih Wilhelm Rathfke zun stell- vertretenden Controleur gewählt. Schweß, am 2. November 1868. Königliches Kreisgericht.
Löbau-Zittauer Eisenbahn. Oktober 1868: Thlr. 17,548. 24, 1, hierzu vom 1. Januar bis ult. September e. Tblr. 154,788. 6. 3, zusammen Thlr. 172,337. — 4. ges 1867 Thlr. 151,035. 8. 1, mithin 1868 mehr: Thlr. 21,301.
Betriébseinnahme im Monat
Königlich Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. Es fommt häufig der Fall vor, daß die zwischen Kohlfurt und Lauban an der Schlesischen Gebirgsbahn und am Queis gelegene Station Heide - Gersdorf in den Fractbriefen einfach als Gersdorf bezeichnet wird. Da es mehrere Orte dieses Namens giebt, so ersuchen wir das betheiligte Publikum wiederholt, zur Vermeidung von Verwechselun- gen und daraus entstehenden Nachtheilen, sih zur Bezeichnung unserer vorgenannten Station in den Frachtbricfen des Ausdruckes »Heide- Gersdorf« zu bedienen. Berlin, den 7. November 1868.
Königliche Direktion der Nieders{lesisch-Märkischen Eisenbahn.
Vas Adonnement beträgt fl Thlr. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Kaum einer Druckzeile D§ Sgr.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Prásidenten des Großherzoglich badischen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegen- heiten, Kammerherrn von Frevydorf, den Nothen Adler- Arden ersier Klasse, dem Eigenthümer Guillaume Théo- dore Verncs zu Paris den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem bisherigen Universitäts - Sekretär , Hofrath Caspar Op- penhoff zu Bonn den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse und dem Förster August von Beyer zu Sager8berg im Kreise Naugard das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ;
Den Divisions - Auditeur der 16. Division , Justiz - Rath Kowal8fi zu Trier zum Corps-Auditeur des 5. Armce-Corps und den Gerichts - Assessor Karl Friedrich Eduard Hecker zu Heydekrug zum Garnison-Auditeur in Glaß; so wie
Den Kreisgerichts - Rath Holße in Erfurt zum Direktor des Kreisgerichts in Bochum zu ernennen ; Y
Dem Kreisgerichts-Sekretär, Salarienkassen-Kontroleur und M Hoe Klein in Siegen den Charakter als Rechnungs- Rath ; un
Dem Hof-Conditor Franz Stroh zu Homburg v. d. Höhe das Prädikat cines Königlichen Hof-Conditors zu verleihen.
Fr orddeutscher Bund.
Bekanntmachung. i
Vom 1. Dezember d. J. ab können zwischen sämmtlichen Orten des norddeutschen Postgebiets und denen des nicederländishen Postgebiets Jahlungen bis zum Be- trage von 50 Thaler, bezichung8weise 87 Gulden 50 Cents niederl. Währ. im Wege der Post-Anweisung vermittelt werden. Bei der Absendung aus Norddeutschland erfolgt dic Einzahlung auf ein gewöhnliches Post-Anweisungs-Formular, der Coupon darf indeß nur zur Angabe des Namens und Wohnorts des Absenders benußt werden. Der Betrag, welchen der Absender nah den Niederlanden überwiesen zu sehen wünscht, muß auf der Post-Anweisung, unter Abänderung des Vordrucks Thlr. Sgr. Pf. u. #. w., deutlich in Gulden und
Cents niederl. Währ. angegeben sein. Die Post- Anstalt reduzirt den vom Absender in vorstehend be- zeihneter Weise notirten Betrag — für jeßt und vor-
behaltlih anderweiter Festseßung — nach dem Verhältniß von 1 Fl. 73 Cents gleich 1 Thaler in die Thaler- resp. süddeutsche Gulden-Währung und zieht den danach sich ergebenden Betrag vom Einzahler ein. Die Gesammt-Gebühr beträgt: bei Summen bis 43 Fl. 75 Cts. niederl. Währ. = 4 Groschen oder 14 Kreuzer, bei Summen über 43 Fl. 75 Cts. bis 87 Fl. 50 Cents niederl. Währ. = 8 Groschen oder 28 Kreuzer. Die Gebühr is stets vom Einzahler zu entrichten, thunlichst unter Verwendung von Freimarken. Bei der Absendung aus den Niederlanden werden die von den Grenz - Anstalten in der Thaler - Währung Üüber- wiesenen Beträge von den norddeutschen Eingangs-Postanstalten auf gewöhnliche Post-Anweisungs-Formulare übertragen und unterliegen weiter der gleichen Behandlung, als die Post - An- weisungen im inneren Verkehre. Berlin, den 20. November 1868. General-Post-Amt. von Philips8born.
[E
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Eisenbahn-Maschinenmeisier Finkbein zu | Verwaltung für Handel,
St. Wendel ist von der Rhein-Nahe-Bahn in gleicher Eigen-
| Ausgaben. Einmalige Ausgaben.
- Aristalten des In- un
Preußischen Staats - Anzeigers: Behreu - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.
Anzeiger.
1868.
Königlich Preuftischer tee
schaft zur Saarbrücker Eisenbahn nah Saarbrücken verseßt worden.
Der Werkmeister Wo ytt zu Saarbrücken ist zum König- lichen Eisenbahn-Maschinenmeister ernannt und demselben die Stelle cines solchen bei der Rhein-Nahe-Bahn mit dem Wohn- siße in St. Wendel verliehen worden.
Bekanntmachung Allerhöchsten Erlasses vom 2. November 1868, die Gench- migung eines zweiten Nachtrags zu dem Statut des Züllichau-
Grünberg-Sorauer Chausseebau-Vereins betreffend.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 2. November 1868 den von dem Züllichau - Grünberg- Sorauer Chausseebau-Verein im Regierungs-Bezirk Liegniß be- s{lossenen, in dem notariellen Protokolle vom 13. Juni d. J. verlautbarten zweiten Nachtrag zu dem unter dem 19. Sep- tember 1853 Allerhöchst bestätigten Gesellschafts - Statut und dem unter dem 12, März 1860 genehmigten Statuten-Nachtrag zu genehmigen geruht, was hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst dem erwähnten, notariell verlautbarten zweiten Nachtrag zum Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegniß bekannt gemacht werden wird.
Berlin, den 17, Nvvember 1868.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. j Gf. v. JTthenplißt.
Tages8- Ordnung
9. Plenar-Sizung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 23. November 1868, Vormittags 10 Uhr.
I. Schlußberathung über 1) den Vertrag zwischen Preußen und Lübeck in Betreff der Zoll- und Steuerverhältnisse mehrerer lübeckischer Gebiet8Stheile, vom 28. Mai 1868; 2) den Vertrag zwischen Preußen und Hamburg in Betreff der Joll- und Steuerverhältnisse mehrerer hamburgischen Gebietstheile, vom 20. Mai 1868; 3) den Vertrag zwischen Preußen und Olden- burg in Betreff der Zoll- und Steuerverhältnisse des Fürsten- thums Lübeck und der mit demselben zusammenhängenden olden- burgischen Gebiet8stheile, vom 7. Oktober 1868.
11, Schlußberathung über die unter dem 3. Oktober 1868 mit der freien und Hansestadt Hamburg getroffene protokolla- rische Vereinbarung wegen Uebernahme der Zoll- und Steuer- verwaltung durch Preußen in den dem Zollverein anzuschließen- den hamburgischen Gebietstheilen. | /
I1I1T, Schlußberathung über den Entwurf cines Gesehes, be- treffend die Aufhebung des Hypotheken-Amts Meisenheim und die Vereinigung des Bezirks desselben mit dem Hypotheken- Amtsbezirke Simmern.
IV. Schlußberathung über den Antrag des Abgeordneten Wölfel auf verfassungsmäßige Zustimmung zu dem Geseh- Entwurfe, betreffend die Aufhebung der FY. 30—33. 11, 1. Allg. Landrecht. i i
V. Vorberathung im ganzen Hause über die zwischen Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Nieder- landen vereinbarte revidirte Rheinschissahrts -Akfte vom 17. Of- tober 1868. M A
VI, Vorberathung des Staats8haushalts-Etats für das Jahr 1869 im ganzen Hazuje. L. Finanz-Ministerium. Fortdauernde 2. Handels - Ministerium. Gewerbe und Bauten. Einnahmen.
Foridauernde Ausgaben, Einmalige Ausgaben.
OTTZ