1868 / 276 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 21. November. Se. Majestät dér König habén f.

Allergnädigst geruht , zur Anlegung der den nachbenannten Offizieren E verliehenen Orden Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen, und zwar: j ' des Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse des Her- zoglich N Ordens Heinrichs des Löwen: | dem Oberstcn von Kahlden, Commandeur des 1, Melk- lenburgischen Dragoner-Regiments Nr. 177 des Komthur-Kreuzes des Großherzoglih Mecklen- burgischen Ordens der Wendischen Krone: dem Oberst-Lieutenant von Kleist, Commandeur des 2ten Pommerschen Ulanen-Regiments Nr. 9; des Johanniter-Malteser-Ordens: dem Oberst-Lieutenants a. D., Grafen Korff-Schmising, zuleßt Major im 1. Westfälischen Husaren-Regiment Nr. 8; des Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Königlich Württembergischen Friedrihs8-Ordens: dem Major von Kiesenwetter, Flügel-Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen ; des Riterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinishen Haus-Ordens: dem Premier-Lieutenant Grafen von Seckendorff, vom 1. Garde-Regiment zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung bei dem großen Generalstabe ; des Fürstlih Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: den Premier-Lieutenants von Schlegell und Meyer 1. vom 3. Thüringischen Jnfanterie-Regiment Nr. 71, und des Verdienst-Kreuzes vom Herzoglich Sachsen- Ernestinishen Haus®sorden: dem Zahlmeister Monecke vom 6. Thüringischen Jnfan- terie-Regiment Nr. 95.

D ichtamtliches.

Preußeu. Berlin, 21. November. Se. Majestät der König empfingen heute früh den Finanz - Minister Frhrn. von der Heydt und den Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit und nahmen hierauf die Vorträge des Mili-

tär- und des Civil-Kabinets entgegen. Um- 1, Uhr ertheilten Se. Majestät dem außerordentlichen Gesandten am Königlich italienischen Hofe, Grafen von Usedom, Audienz.

Aus Letlingen is uns über die am 16. und 17. d. Mts. durch Se. Majestät den König daselbst abgehaltene Hofjagd nachstehende Mittheilung zugegangen:

Am 15. November, Abends 6 Uhr, trafen Se. Majestät der König mit Allerhöchstem Gefolge im festlich ges{mückten Jagdschloß zu Leßlingen ein, um an den beiden folgenden Tagen Jagden auf Schwoarz- und Hochwild in den König- lichen Oberförstereien Jaeveniß und Leßlingen abhalten zu lassen. Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen Albrecht, Frie- drich Karl, Albrecht Sohn, der Großherzog von Meklenburg- Schwerin, der Kronprinz von Sachsen, die Fürsten Bogislaw und Anton Radziwill , die Herzöge von Ujest und Ratibor, der Fürst von Pleß, Graf Otto zu Stolberg, die Minister &rhr. von Scleiniß, von Roon und Graf Eulenburg, der

General von Alvensleben, der Ober-Präsident von Wißleben, der Asseburg und Graf

die Ober - Jägermeisler Graf von | Stolberg, der Geh. Rath von Lauer u. A. nahmen Theil an der Jagd, die am 16ten im Rodöbel, dem cingestellten Jagen der Königl. Oberförsterei Jaeveniß, im Dahrenstädt, dem freien Treiben der Königl. Oberförsterei Leßlingen und am 17. in den Siebenhügeln, dem eingestellten Jagen der Königlichen Ober- förfterei Leblingen stattfand. 1

Im Rodöbel wurden 6 Stück Rothwild, 57 Stück Damn:- wild und 82 Sauen, im Dáhrenstädt 1 Stück Rothwild und 9 Stück Dammwild, in den Siebenhügeln 220 Stück Damm- wild und 96 Sauen, und zwar durch Se. Majestät den König im Ganzen 2 Rothhirsche, 16 Stück Dammwild und 47 Sauen erlegt. P gie in früheren Jahren hatte sich auch diesmal ein zahl[- reiches Publikum im Walde eingefunden, welches Se. Majestät den König mit enthusiastischem Hurrah empfing. ;

Eine besondere Bedeutung erhielt die diesjährige Hofjagd dadur, daß das 25jähriges Bestehen der Hofjagden zu Leßlingen gefeiert wurde, Der Hof-Marschall von Meyerinck, in früherer Zeit Obersörster in Leßlingen, verlieh den Ge- fühlen der Jagdgesellshaft durch ein von 1hm verfaßtes Gedicht Ausdruck, welches ernste und scherzhafte Momente der Leßtlinger Jagdvergangenheit behandelte. y

Nach dem Dejeuner in den Siebenhügeln verließ der König am 1/7, Mittags die Heide, uÉm zum Empfang Jhrer Majestät der Kaiserin von Rußland nah Berlin zurückzukehren.

Das Staats-Ministerium trat heute Mittäg unter Vorsiÿ des Finanz - Ministers Frhrn. von der Heydt zu einer Sißung zusammen.

‘Nachdem im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten noch der n Dr. Waldeck gegen den Antrag des Abg. Dr. Löwe auf erminderung der Ausgaben des Norddeutshen Bundes. und gegen den Antrag des Abg. Lasker auf . Vermehrung der Einnahmen desselben ‘gesprochen hatte, wurden beide Anträge abgelehnt. Die Etats -Position Kap. 50, »Beiträge zu den Ausgaben des Norddeutschen Bundes: 19,607,475 Thlr. wurde vom Hause mit großer Majorität genehmigt.

Gegen 3% Uhr wurde die Sitzung vertagt.

Nächste Plenar-Sizung: Montag, Vormittag 10 Uhr.

Im §8. marienwerdershen Wahlbezirk ist der Landrath von Brauchitsch in Deutsch-Crone mit 117 gegen 21 Stim- men zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Der Geheime Justiz-Rath Taddel ist gestern nach kur- zem Krankenlager gestorben. L

Die Gevollmächtigten E. Nissen, Göricke, Schlich- ting und Koch zu Schleswig und Graf von Baudissin zu Stettin, sowie der Kanzlist Graf Platen zu Schleswig sind zu Regierungs-Assessoren ernannt worden. Die Regierungs - Assessoren E. Nissen und Graf Platen, sowie der Kanzlist Baron von Hollen zu Schleswig sind an die Regierungen resp. zu Königsberg, Merseburg und Frankfurt a. O. verseßt worden.

Seitens des Königlichen Finanz-Ministers is den Re- gierungen eine unter dem 23. Oktober vollzogene neue Dien s- Instruktion für die Königlich preußischen Förster zugegangen. Diese JInsiruktion tritt von jeßt ab an die Stelle der Dienst- Instruktion für die Unterförster und Waldwärter vom 21. April 1817 und is maßgebend auch für die Revier - Förster, Hegemeister, Forstaufseher, Hülfsjäger, Waldwärter und Forst- shußgehülfen, also überhaupt für alle Forstschuÿbeamten, s\0o- wohl in Beziehung auf ihr Dienstverhältniß im Allgemeinen, als auch in Beziehung auf die Amtsverrichtungen, welche ihnen Übertragen werden. Auch für die Beamten der Forst - Neben- betriebSanstalten treten die allgemeinen Disziplinar-Vorschriften dieser neuen Jnstruktion sofort in Kraft.

Cassel, 20. November. Jn der heutigen 11. Sißzung des Kommunal-Landtags theilte der Vorsißende den Eingang eines Schreibens des Landtags-Kommissars mit, wonach Se. Majestät der König das Regulativ über die Organisation der fommunalständischen Verwaltung des Regierungsbezirks Cassel, in der Fassung bestätigt haben, in welcher dasselbe aus den Be- rathungen des Landtags hervorgegangen ist. Eine andere Mit- theilung des Vorsißenden benachrichtigte die Versammlung, daß die endgültige Geschäfts-Ordnung mit den eventuellen Anträgen hinsichtlich der §. 1, 2 und 3 derselben, wonach für den Fall der Beanstandung dieser Paragraphen der §. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung als §. 1, 2 und 3 gelten sollte, die Genehmi- gung des Landtags-Kommissars erhalten habe. Es folgte nun- mchr der Bericht des Eingaben- und Verfassungs - Ausschusses Über mehrere Petitionen, welhe man alsbald erledigte.

__ Die Tages-Ordnung, zu welcher man hierauf überging, führte zunächst zum Vortrag des Verfassungs-Aussch{hu}ses , die Bewilligung der Mittel für die bauliche Erweiterunçez des Land- Krankenhauses zu Hanau betr. Dem Antrage des Ausschusses gemäß, für den Braun referirte , bewilligte die Versammlung zu diesem Zweck eine Summe von 33,000 Thalern. Jn weiterer Erledigung der Tages-Ordnung folgte der Vortrag des Ver- fassungs-Ausschusses, das Reglement über die Verwaltung des vormals kurhessischen Staats\chaßes betreffend. Da gegen die Wahl einer Kommission für die vorläufige Verwaltung des Staatsschaßes nach den Beschlüssen des Landtages voin 12ten d. Mts, Seitens des Landtags-Kommissars Bedenken erhoben worden waren, so hatte der Verfassungs-Ausshuß den Antrag eingebracht :

»Der Landtag wolle beschließen, mit Rücksicht auf die Mittheilung des Landtags-Kommissars vom 13. d. Mts. an Stelle des in der Sißung vom 12. d. M. wegen der Verwaltung des Staatsschaßes ge- faßten Beschlusses das nachstehende Reglement für die Verwaltung des vormals furhessishen Staatsschaßes zu genehmigen und deshalb dem Herrn Landtags-Kommissar mit dem Ersuchen um gefällige Auskunft darüber mitzutheilen, ob damit die Bedenken gegen jene Vornahme der Kommissions-Mitglieder hinweggefallen seien. «

Dieser Antrag ging ohne Widerspruch dur. Das Reglement lautet wie folgt:

Bchufs Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 16. September M ui a ctr die Ueberweisung des vormals furhessischen Staats- maße an en

Bezirks Cassel, und im Anschluß an §. 6 des Regulativs vom

fommunalständishen Verband des Regierungs-

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11. November d. J. betreffend die Verwaltung des Vermögtns( des gedachten fommunalständischen | Verbandes ,- werden für die Verwaltung ‘des: Staatsschaßes folgende Bestimmungen getroffen: 1. Die Verwaltung des Staats\haßes wird einer -Kom- mission von drei Mitgliedern übertragen, welche dieselbe nach der vom landständischen Verwaltungs-Ausschusse zu: ertheilenden Geschäfts-An- weisung unter der Aufsicht und Leitung des: Landes-Dircktors und der Mitaufsiht des Ausschusses zu. führen hat. §F. 2. Der Landes- Direktor is befugt , den Sißungen der Kommission - beizuwohnen, von dem Gange der Verwaltung \ich“ in laufender Kenntniß zu erhalten ‘und Revisionen dersclben vorzunehmen oder anzuordnen. 3. Die drei Mitglieder der Kommission werden vom Landtage mittelst absoluter Stimmenmehrheit der in der Sißung anwesenden Landtag8-Mitglieder gewählt. Der Ausschuß is ermächtigt, ctwa aus- fallende Mitglieder bis zum nächsten Landtage, sowie längere Zeit ver- hinderte Mitglieder für die Dauer der Verhinderung zu erseßen. §. 4. Die Mitglieder“ der Kommission entscheiden nach Stimmen- mehrheit. Jcedoch genügt in Verbinderungsfällen die Mitwirkung und Unterzeichnung von zivei Mitgliedern. Sollte auch ein zweites Mitglicd verhindert scin, so hat der Ausschuß einen Stellvertreter zu bestellen. §. 5. Die Beschlußnahme über Veräußerungen und Ankäufe von Werthpapieren, so wie über Ausleihung von Kapitalien erfolgt durch die Kommission unter Hinzutritt des Landtags- Vorfißenden (oder dessen Stellvertreters) und des Landes- Dircktors (oder dessen Stellvertreters) nach Stimmenmehrheit. Die Minderbeit hat das Recht, unbeschadet der Vollziehung folcher Beschlüsse, die keinen Aufschub dulden, eine Ober-Entscheidung des Verwaltungs-Auëschusses anzurufen. §. 6. Das gegenwärtig bei der Staatsschaß - Verwaltung vorhandene Unter - Personal wird mit den aus den bisherigen Anstellungs - Verhältnissen sich ergebenden Rechten von den Kommunal - Ständen übernommen. §. 7. Die Ueber- lieferung des Staatsschaßes Seitens der dermaligen Verwaltung erfolgt in Anwesenheit des Landes-Direfktors unmittelbar an die Kommission. F. 8. Bis zum Erlaß der in §. 1 gedachten Geschäfts-Anweisung ist die Verwaltung nach den bisherigen Dienstvorschriften der Staats- shaß-Direktion mit Nücksihtnahme auf die veränderte Lage der Sache zu führen. §. 9. Falls zur Zeit der ersten Wahl der drei Kommis- sions-Mitglieder der dermalige Kommunal-Landtag niht mehr ver- samnielt ist, hat der landständishe Verwaltungs-Aus\chuß für dieses Mal die Wahl vorzunehmen und zwar für die Zeit bis zum Eintritt der durch den nächsten Landtag zu wählenden Mitglieder.

Den letzten Gegenstand der Tage§-Ordnung bildete der Vor- trag des Verfassungs - Ausschusses Über den Haupt - Etat der Einnahmen und Ausgaben der kommunalständischen Verwal- tung. Den Bericht hierüber erstattete Zuschlag. Im Anschluß an die Anträge des Ausschusses wurde aus den Ueberschüfsen aus der Verwaltung des Staatsschaßes pro 1868 dem dem- nächstigen ständischen Verwaltungs-Ausschuß eine Summe von 36,000 Thlr. zur Verfügung gestellt, um daraus die noch im laufenden Jahre erwachsenden Kosten des Kommunal-Landtags und der kfommunalständischen Verwaltung zu decken ; der als- dann nach Abzug dieser Summe noch verbleibende Ueberschuß soll als Gründungs - Fonds für die Anlegung ciner Jrrenheil- Anstalt verzinslich angelegt werden. In den Etat pro 1869 wurde die Einnahme aus den Kapitalien des Staatsschagzes und der landständischen Hauskasse mit 296,410 Thlr. eingestellt und hiervon für die Kosten des Kommunal-Landtags pro 1869 6080 Thlr. bewilligt. Für die Kosten des ständishen Aus- {usses so wie der Landes - Direktion war vom Auss{uß die Einstellung eines Betrags von 11,120 Thlr. beántragt worden, worunter die Besoldung cines Landesrathes mit 2000 Thlr. an- geseßt war.

Nach dem Antrag v. Berlepsch sollte statt dieses Postens von 2000 Thlr. ein Plus-Minus-Posien von 1500 Thlr. zur Bestreitung der Arbeitshülfe, so wie der Stellvertretung des Landes-Direktors- dergestalt eingestellt werden, daß die Wahl des Hülfspersonals, so wie des Stellvertreters durch den \tän- dischen Verwaltungs - Ausshuß nach Anhörung des Landes- Direktors für die Daucr der Etat8zeit oder auch für 6 Jahre zu geschehen hat, und in gleicher Weise vom Verwaltungs- Aus\chuß der Betrag der Remunerationen für diesen Zeitraum festgeseßt wird. Hieran knüpfte sih eine sehr lebhafte Diskus- sion, Am Schlusse derselben wurde der Antrag v. Berlepsch In namentlicher Abstimmung mit 32 gegen 30 Stimmen an- genommen und damit die Ausschuß-Proposition verworfen.

Wiesbaden, 21. November. (Tel. Dep. d. St. A) In der gestrigen Sißung des Kommunal-Landtages fand die Berathung der Bank - Vorlage statt. Der Antrag des Aus- husses, welcher den Geschäftsbetrieb der Bank wesentlich in dem seitherigen Umfange erhalten wünscht, wurde einstimmig ange- nommen. Hierauf wurde der Antrag von Schirm, betreffend die Ausführung der nassauishen Schulgesezgebung , angenon1- men, Schließlich wurden Petitionen berathen.

_ Danzig, 20. November, (Westpr. Ztg.) Gestern wurden mit der Eisenbahn die vier Thurmgeschüße des Panzerschiffes »Arminius «, 72-Pfünder im Gewichte von je 180 Ctr., ver- laden, um in die Kruppsche Fabrik nah Essen befördert zu

werden, Die Geschüße sollen dort zu Ringgeshüyen umgear- beitet werden.

Meckelenburg. Schwerin 20. November. (Mel. Ztg.) Der Großherzog und die Großherzogin werden heute Abend 6 Uhr von Wernigerode hier wieder eintreffen.

November. (W. T. B.) Den »Mecklenb. Anzeigen« zufolge sind behufs Regelung der persönlichen und wirthschaft- lichen Freizügigkeit auf dem platten Lande folgende bisher in Kraft gewesené Vorschriften durch Cirkular - Verordnun an die Aemter aufgehoben worden: Die Vorschrift für Häuslereien, nur eine Familienwohnung und eïnen Haushalt zu haben; die Beschränkung der Fähigkeit, eine Häuslerei zu erwerben (der Anbau als Häusler kann künf- lig auch anderen als Domanial-Angehörigen zugestanden zver- den) ; ferner die Beschränkungen der Vermiethung einer Häus- lerei, sowie das Verbot der Vermicthung der von den Büdnern oder Erbpächtern elgenmächtig angelegten Wohnungen. Auch sollen leßtere niht mehr gchalten sein , bei Vermiethung ihrer Wohnungen den Orts-Einliegern den Vorzug zu geben oder Einlieger nur mit Amts-Konsens anzunehmen.

Malchin, 20. November. (W. L B.) Durch s{hwerinsches Reskript ist auf Antrag des Landtages die Veröffentlichung des Aktenstükes (Anlage A. zu dem die Nachversteuerung betreffen- den Reskript vom Z, November) nunmehr erfolgt, welches über die Nachversteuerungs - Verhandlungen im Bundesrathe und Uber die von dem mecklenburgischen Bevollmächtigten hierbei eingenommene Stellung Aufschluß giebt.

Sachsen. Altenburg, 20. November. (Alt Ztg.) Das Bulletin über das Befinden des Herzogs Joseph lautet: »Gestern am Tage und während der Nacht qualvolle Unruhe durch Athemnoth.«

Daden, Karlsruhe, 18. November. Die »Karlsr. Ztg.« schreibt: Die Verhandlungen wegen eines Vertrags zwischen Baden und der Schweiz in Betreff des Eisenbahn- Anschlusscs in Konstanz sind zur Aufstellung cines Vertrags- Entwurfs gediehen.

__ Derselbe wird nunmehr von den eidgenössischen Bevoll- mächtigten auch beim schweizerischen Bunde®rath zur Vorlage gebracht werden. Nach der hierdurch herbeigeführten furzen Unterbrehung werden die beiderseitigen Bevollmächtigten vor- aussichtlich gegen Ende dieses Monats hier wieder zusammen- treten, um die Angelegenheit zum Abschluß zu führen.

Bayern, München, 19. November. (N. K.) In den leßten Tagen haben in dem Königlichen Staats - Ministerium der Finanzen kommissionelle Berathungen stattgefunden über &eslstellung eines zum Vollzuge des Art. 83 des Wehr-Verfas- sungs-Geseges den Kammern des Landtages vorzulegenden Ge- seß-Entwurfes, die Erhebung eines Wehrgeldes betreffend. N Agen A: der Kriegs - Minister und die Mi- nitjier der ¿xlnanzen und des Innern, dann die betreffenden Ministerial-Referenten bei. a : I

Desterreiß-Unugarua. Pesth, 19. November. (W. Z.) Das Extraordinarium für das Kriegswesen beträgt 6,593,000 Gulden, und zwar für Vervollständigung der Neu-Bewaffnung der Armee 961,000 Gulden, für Neu-Bauten 1,400,000 Gul- den, für Hafenbauten in der Grenze 39,000 Gulden, für Mon- turs-Anschafsungen auf den Kriegsbedarf 200,000 Gulden und Gebühren für supernumeräre Offiziere und Parteien 2,900,000 Gulden. Das diesjährige Ordinarium is um anderthalb Mil- lionen hôher als das vorjährige und um 4,696,000 Gulden höher als die von der Delegation bewilligte Dotation; werden aber auf das diesjährige Budget die Preise der Cerealien und der Monturs - Materialien angewendet, dann ist es um 800,000 Gulden niedriger als das vorjährige und um 2,900,000 Gulden höher als die von der Delegation votirte Summe. Jn der Kriegs - Budget - Sektion gab der Kriegs-Minister Aufklärungen über die veränderte Eintheilung des Budgets nah Hauptwirthschaftsgruppen und deutete die bevorstehende Einbringung eines Nachtrages für 1868 an.

In der Plenar-Sigung des Budget-Auss{chus}ses referirte Baron Hock über den Finanz-Etat.

Im Unterhause wurde der Geseß - Entwurf über den BVolksschul-Unterricht in der General - Debatte einstimmig und in der Spezial-Debatte bis F. 19 angenommen.

Wegen der morgen über das Budget des Ministeriums des Aeußern stattfindenden Aus8s{hußsißung reist der Reich s- Kanzler erst Sonnabend Abends nach Wien zu einem nur eintägigen Aufenthalte daselbst.

Agram, 19. November. Jm Landtage wurde auf Antrag des Domherrn Vukovic dem Kaiser eine Dank-Adresse für die Allerhöchste Sanktionirung des Ausgleiches votirt. Wegen Jns- lebentretens des neuen Geseßes wurde der Statthalterei die Publizirung aufgetragen. Daun folgten Wablen für das ungarische Ober- und Unterhaus.

Belgien. Brüssel, 20. November. Die Repr äsen- tanten-Kammer genehmigte gestern mit Einstimmigkeit das

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