1868 / 276 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ebracht worden, wovon das Ministerium des Innern 20,975 M le dae Ministerium der landwirtbschaftlichen Angelegenheiten 1530 Thlr., das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten 326 Thlr., das Justiz-Ministerium 35,500 Thlr, das Finanz-Ministerium 131,585 Thlr. 5 Sgr. und das Miniserium für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten 26,535 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. erhalten soll. i Meine Herren! Sie werden aus der S über die ander- weite Normirung der Besoldungen. crsehen, daß die Regierung haupt- sächlih die Stellen mit geringen Gehältern bedacht, also namentlich die Besoldung§säbe in den niederen und iniitleren Stufen erhöht hat, daß dagegen die Besoldungssäße, wenn sie 800, 900, 1000 und 1100 Thlr. betrugen, als Maximalsäße nicht erhöht worden sind. Die Regierung glaubt, daß es zweckmäßiger sci, zunächst die am geringsten besoldeten Beamten mit Zulagen zu versehen, und hofft; daß die Vertheilung, sowohl der 600,000 Thlr, als der neu in Ansaß gebrachten Summe Jhrer Zustimmung sich zu erfreuen haben 1vird. Dann ist noch in Betreff der einmaligen Ausgaben zu erwähnen, daß davon zu Münzumprägungen wie im diesjährigen Etat 100,000 Thaler bestimmt sind, sodann zur Erweiterung dec Geschäftsräume des Finanz-Minisieriums als zweite Rate 30,000 Thlr. 1 zur Ausfüh- rung der großen Landes - Triangulation 51,800 Thlr. und zur Ablö sung der Rheinschiffahrts-Oktroirente des Gräflich Stolberg-Wernige- rodeschen Hauses 30,000 Thlr. Diese Rente kann nach den früher ge- troffenen Bestimmungen in den Reichs-Deputations-Hauptschluß nur zum 40fachen Betrage abgelöst werden. Es ist aber eine Vereinbarung mit Empfängern getroffen, wonach sie sich die O L 20fachen Betrage gefallen lassen. Dazu sind überhaupt 186,611 Thlr. 7 Sgr. 2 Pf. erforderlich, welche Summe in dcm drei Jahren 1869, 70 und 71 gezahlt werden soll. Wenn hier nur 30,0 Thlr. in Ansaß ge- bracht sind, so erklärt sih dies dadurch, daß es die Absicht der Regie- rung ist, aus dem Fonds zur Ablösung von Passivrenten von 50,000 Thalern den Rest von 32,203 Thlrn. zu entnehmen.

Die Denkschrift, betreffend denStaats-Vertragzwi- \chen Preußen und dem Großherzogthum Hessen wegen Herstellung einer Eisenbahn-Verbindung zwischen Ha- nau und Offenbach und wegen Ankaufs des Großherzoglich hessischen Theils der Frankfurt - Offenbacher Eisenbahn vom 12. Juni 1868, welche vorgestern dem Hause der Abgeordneten vorgelegt worden, enthält eine ausführliche Motivirung der Nothwendigkeit, die Verbindung der mit der Einverleibung des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen in das preußische Staats- Eigenthum übergegangenen Bebra-Hanaguer Bahn mit Franffurt durch eine Ueberbrückung des Mains bei Hanau und Herstellung einer das Großherzoglich hessische Gebiet durschneidenden Bahn zwischen Hanau und Offenbach zu bewirken. Es wird in dersclben namentlich hervorgehoben, daß die &ranffurt-Hanauer Eisenbahn und die Frankfurter Hafen- und Verbindungsbahn, welche gegenwärtig die &ortseßung der Bebra-Hanauer Eisenbahn nah Franfkfurt hin bilden, schon jeßt den an sie zu stellenden Anforderungen kaum zu genügen vermögen und Hierzu bci einem Anwachsen des Verkehrs, wie es der Anschluß der Bebra-Hanauer Bahn an dieselbe zur Folge haben muß, noch weniger im Stande sein werden. Erschien es daber geboten, der Bebra- Hanauer Eisenbahn eine selbstständige Endigung in Frankfurt zu geben, so war der bereits von der vormaligen kurhessischen Ständeversammlung im Mai 1865 der damaligen Landes-Regierung einpfohlene Plan, die Verbindung der Bebra-Hanauer Bahn mit Frankfurt durch eine Ueber- brücfung des Mains bei Hanau und Erbauung einer das Großher- zoglich hessische Gebiet durchs{chneidenden Bahn zwischen Hanau und Offenbach zu sucen, einer vorzugsweisen Berücksichtigung zu unter- ziehen, zumal da auch die Großherzoglich hessische Regierung sich qe- neigt zeigte, den ihr gehörigen Theil der bestehenden Franfkfurt-Offen- bacher Bahn an Preußen abzutreten. Durch die Herstellung dieser Verbindung und die Anlage ciner bereits durch Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich hessischen Negierung und der vormaligen freien Stadt Frankfurt vom 30. November 1865 vorgeschenen Verbindungs- kurve zwischen der Frankfurt-Offenbacher und Main-Neckar-BVahn bot fih zugleich die Möglichkeit, die Frankfurter Bahnhöfe von den Dur E O zu entlasten und auf dem linken Main-Ufer der Main-Neckar-Bahn resp. der hessischen Ludwigs-Bahn zu Übergeben.

Die in Folge dessen mit der Großherzoglich hessischen Re ieru U Naeten Verhandlungen haben am 12. Juni d. J. u Al \chlusse eines Staats - Vertrages geführt , durch welchen die preußiscch Regierung die Verpflichtung Übernimmt , auf ihre Kosten eine Eifen bahn anlegen und betreiben zu lassen, welche in Fortseßung der Bebra Hanauer Bahn bei Hanau den Main überschreiten und durch Groß herzoglich hessishes Gebiet über Offenbach nach einem geeigneter Punfkte der Eisenbahn von Offenbach nach Frankfurt a. M. geführt und mit derselben an diesem Punkte in direkte Verbindung geseb! werden soll. Die Ausführung der hierzu erforderlichen baulichen An- lagen soll innerhalb 3 Jahre nach erfolgter Ratifikation des Vertrages in Angriff genommen werden. Zum Zwecke einer einheitlichen Ver- waltung der Eisenbahnstrecken Hanau-Offenbach und Offenbach-Frank. furt tritt die Großherzoglich hessishe Regierung den in ihrem ebiet belegenen Theil der bestehenden öranffurt-Offenbacher Bahn gegen Ex- legung des Anlage - Kapitals von 189,998 Thlr. 23 Sgr. 2 Pf. als Eigenthum an Preußen ab. Dieselbe gewährt der preußischen Regierung ferner für die Frankfurt - Offenbacher Bahn die Mitbenuzßung der in dem gemeinschaftlichen Eigenthume Preußens, Badens und des Grofß- herzogthums Hessen stehenden Main-Neckar-Bahn, sowie deren Bahn- hofes in Franffurt. Die Bestimmung der Fahrzeiten und Transport- preise wird im Wesentlichen Preußen zustehen.

Die Herstellung der Bahn von Hanau bis Offenbach, welche eine Länge von 1,8 Meilen haben wird, erfordert nach den bereits guf. genommenen Vorarbeiten einen Kostenaufwand von 1 Million Thalern. Einschließlich der an die Großherzoglich hessische Regierung zu zahlenden Summe erwächst der preußischen Regierung in Folge des Vertrages daher eine Gesammt - Ausgabe von etwa 1,200,000 Thlrn.

Der von dem Abg. Wölfel im Hause der Abgeordneten ein- gebrachte Gescß-Entwurf lautet : /

Geseb, betreffend die Aufhebung der §§. 30 bis mit 33 Tit. l Theil 11. des Allgemeinen Landrechts. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie , was folgt: Einziger Artikel. Die §§. 30 bis mit 33 Titel 1, Theil 11. des Allgemeinen Landrechts sind aufgehoben. j :

Der Referent, Abgeordneter Lampugnani, beantragt hierzu:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem Gefes - Ent. wurfe in nachstehender Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen: Geseß, betreffend die Aufhebung der §§. 30 bis 33, Titel l, Theil 11, des Allgemeinen Landrechts und der damit zusammenkhän- genden Bestimmungen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Einziger Artikel. Die allgemeinen und provinziellen Vorschriften über das Chehinderniß wegen Ungleichheit des Standes, sowie über die Beschränkungen des Standesre(hts der Ehefrau und der Successions- Rechte der Kinder bei ungleichen Ehen, werden hiermit aufgehoben; insbesondere treten die §Ç§. 30 bis 33, 65, 940, 966 Theil Il. Titel 1, §§. 362, 363 Theil 1. Titel 18 Allgemeinen Landrechts völlig, der d. 941 Theil Il. Titel 1, der §. 56 Theil 11. Titel 2 Allgemeinen Landrechts, in so weit sie sh auf die §§. 30 bis 33 Theil [l]. Titel 1 beziehen, und der §. 8 Theil 11. Titel 9 Allgemeinen Landrechts hin- sichtlich der darin bezeichneten Ausnahme außer Kraft.

Der Korreferent;, Abgeordneter Lesse, beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Geseß-Ent- wurfe in nachstehender ¡Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen: Gese, betreffend die Aufhebung der §Ç§. 30 bis 33 Titel 1 Theil 11. des Allgemeinen Landrechts und der damit zusammen- hängenden Bestimmungen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Einziger Artikel. Die Ehe- hindernisse wegen Ungleichheit des Standes sind aufgehoben und alle entgegenstehenden allgemeinen und provinzialrechtlichen Vorschriften, insbesondere die §F§. 30 bis 33, 65 und die Fg. 940, 941 und 966 Titel 1. Theil 11. des Allgemeinen Landrechts und §. 56 Titel 2 Theil 11, F. 8 Titel 9 Theil 1. und die §§. 362, 363 Titel 18 Theil 1. des Allgemeinen Landrechts, soweit sie ich auf die §§. 30 bis 33 6 Theil 11 des Allgemeinen Landrechts beziehen, außer Kraft geseßt.

nzeiger.

Handels-Register.

In das Firmen-Register des unterzeichneten Kreisgerichts sind fol- gende Eintragungen zufolge Verfügung vom 16. November 1868 an demselben Tage bewirkt worden:

A. bei der sub Nr. 110 eingetragenen Firma: Georg Stropp, Zechliner Glashütte. Colonne Bemerkungen: Die Firma is} erloschen. B. 1) unter Nr. 129, früher Nr. 110. 2) Firmen-ITnhaber: Fabrikant Johann Joachim Wilhelm Nohrbeck aus Berlin. 3) Ort der Niederlassung: ___ Zechliner Glashütte. 4) Bezeichnung der Firma: j Zechliner Glashütte, L. J. Rohrbeck.

Wittstock, den 16. November 1868.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Im laufenden Geschäftsjahre 1868/69 werden die auf ührung des Handels- und Genossenschafts-Registers \ich beziehenden Geschäfte von dem Kreisrichter Herrn Menzel als Richter, unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts - Diatar &riebe als Sekretär, bearbeitet und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen in 1) der Berliner Börsen- Zeitung, 2) der Slesischen Zeitung, 3) dem Boten aus dem Riesen- gebirge, 4) dem Preußischen Staats-Anzeiger erfolgen. Bolkenhain, 14. November 1868. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

In unser Firmen-Register ist unter Nr. 175 die Firma: ; | »Joseph Aust« zu Reichenstein und als deren Inhaber der Kaufmann Joseph Aust daselbst zufolge Verfügung vom 13. d. M, heut eingetragen worden. Frankenstein, den 13. November 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Der Buchhalter Emil Bauch zu Goldberg ist in das von der ver- wittweten Kaufmann Hielscher, Anna gebornen Pfeiffer, unter der Firma Carl Thamms fel, Wwe. C. M. Hielscher betriebene Handels-

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aft als Gesellschafter eingetreten. Dies is im Firmen-Register pest 9 vermerkt und is die nunmehr unter der Firma Hielscher et Bauch zu Goldberg bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 12 des Gesellshafts-Registers eingetragen worden. ,

Die Gesellschafter sind die verwittwete Kaufmann Hielscher, Anna, eb. Pfeiffer zu Goldberg und der Buchhalter Emil Bauch daselbst, ind hat die Gesellschaft am 1. Oftober 1868 begonnen.

Goldberg, den 17. November 1868. / | Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

| Profuren-Register des Königlichen Kreisgerichts zu Grünberg i./Sch[.

Die Kaufleute Jsaac Meyer in Berlin und Joseph Meyer in Grünberg haben für ihre zu Grünberg i./Schl. und Berlin unter der irma: J. S. Meyer bestehende Handelsgesellschaft dem Kaufmann Pirtbold Meyer zu Berlin Prokura ertheilt. Eingetragen unter Nr. 20 des Profuren-Registers zufolge Verfügung vom 17. November 1868 an demselben Tage.

: e S F Jn unserm Firmen-Register ist bei Nr. 161 (Jnhaber: Kaufmann C. H. Tillig in Marklissa) Kolonne 4 Folgendes vermerkt worden: Die Firma lautet C. H. Tillig, wie zur Berichtigung auf die Verfügung vom 14. November am 16. November 1868 eingetragen worden ist. Lauban, den 16. November 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Jn unser Gesellschafts-Register , woselbst unter Nr. 5 die am hie- sigen Orte befindlihe Zweigniederlassung der Minerva , Schlesische Hütten-, Forst- und Bergbau-Gesellschaft, unter der Firma:

»Eisenniederlage der s{lesischen Hütten-, Forst- und Bergbau- Gesellshaft Minerva«, verzeichnet steht , ist zufolge Verfügung vom 10. November 1868 am 13. desselben Monats in Kolonne 4 folgende Eintragung bervirkt worden :

Ausgeschieden aus dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft sind:

1) der Königliche Wirkliche Geheime Rath Andreas Graf von Re- nard auf Groß-Strehliß, :

2) der Königliche Geheime Kommerzien-Rath Gustav Heinrih von Ruffer in Breslau,

3) der Königliche Amts-Rath Theodor Schaffhausen zu Heydä nichen bei Breslau, / i

4) der frühere Königliche Staats-Anwalt, jeßige Justiz-Rath Schrö- ter zu Breslau, | 0 j

9) der Königliche Major Guido Graf von Schweiniß auf Berghof.

Eingetreten in den Verwaltungsrath der Gesellschaft sind:

1) A aao ibeo Hugo von Löbbecke zu Eisersdorf , Glaßzer

retses/

2) der Banquier Jgnaß Leipziger zu Breslau, :

3) der Königliche Geheime Regierungs - Nath Ludwig Herrmann Jacobi zu Liegniß, i L

5 der Königliche Landrath Carl Prinz von Hohenlohe zu Lubliniß,

9) der General-Direktor Schmieder zu Breslau.

Der Verwaltungsrath der Gesellschaft wird daher gegenwärtig

aus folgenden Personen gebildet : i

1) dem Johannes Grafen Renard zu Groß-Strehliß, i

2) dem Königlichen Geheimen Kommerzien-Rath Friedrich Eduard von Loebbecke zu Breslau,

3) U Banquier Paul Herrmann Mendelssohn - Bartholdy zu Berlin, ) dem Stadtrathe Moriß Meyer zu Berlin, ) E Men gigen Amtsrathe Julius von Rother auf Rogau und u Breslau,

6) v5 Königlichen Landrathe Prinzen Carl von Hohenlohe zu Lubliniß, :

7) dem Banquier Jgnaß Leipziger zu Breslau,

8) dem General-Direktor August Schmieder zu Breslau,

9) dem Königlichen Geheimen Regierungs-Rathe Ludwig Herrmann

Jacobi zu Liegniß, :

10) dem Rittergutsbesißer Hugo von Loebbecke zu Eisersdorf.

Groß-Sirchliß, den 13. November 1868. :

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Für das Geschäftsjahr vom 1, Dezember 1868 bis dahin 1869 fungiren als Beamte zur Führung der Handels-Register und des Ge- nossenschafts-Registers als Nichter: der Herr Kreisrichter von Kieniß, als Bureau-Beamter: der Herr Kreisgerichts-Sckretär Rembe. Die öffentliche Bekanntmachung der Eintragungen in die Register erfolgt : 1) durch den Preußischen Staats - Anzeiger, 2) durch die Berliner Börsen - Zeitung , 3) durch das hiesige Kreisblatt, oder statt dessen in den allgemeinen Anzeiger für die Grafschaft Mansfeld zu Mansfeld, wenn Eintragungen aus dem Mansfelder Gebirgskreise vorliegen. Eisleben, den 17. November 1868. Königliches Kreisgericht.

Heute is eingetragen : E : 1) sub Nr. 67 Vol. I. Fol. 81 des Gesellschafts-Registers bei der Firma W. Wahls Wittwe : E: Der verstorbene Gesellschafter Gustav Wahl hat in seinem Testament de pub]. 21. Oktober 1868 seine Schwester Louise Wahl zur Universalerbin eingeseßt und diese führt die Hand- lung unter der bisherigen Firma fort. Cfr. Einzelfirmen- Register Nr. 339, l é 2) sub Nr. 339 Vol. I. Fol. 58 des Firmen-Registers: aber der Firma: unvercehelichte Wilhelmine Louise Wahl. rt der Niederlassung: Erfurt. i Bezeichnung der Firma: W. Wahls Wittwe. Erfurt, den 19. November 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Die auf die Führung des Handel8-Registers si beziehenden Ge- {äfte werden bei dem unterzeichneten Kreisgerichte für das GBeschäfts- jahr 1869 ven dem Kreisgerichtärath Brehme, unter Mitwirkung des Kreisgerichts-Sefkretärs Hesse als Sekretärs bearbeitet werden. Die im Artikel 13 des Allgemeinen deutschen Handelsgeseßbuchs vor- geschriebene Veröffentlichung der dei dem unterzeichneten Kreisgerichte bewirkten Eintragungen in das Handels-Register wird für das Jahr 1869 in 1) der Nordhauser Zeitung, 2) deu Nordhauser Courier, 3) der Berliner Börsenzeitung, 4) dem Königlich Preußischen Staats- Anzeiger erfolgen. Nordhausen, den 13. November 1868.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

__ In unser Firmen-Negister ist auf Verfügung von heute Nr. 216 a die Firma Gustav Rothe, als deren Tnhaber der Kauf- mann Gustav Rothe hier und als Ort der Niederlassung Zeit. Zeiß, am 4. November 1868. Königliches Kreisgericht. [. Abtheilung.

In unser Firmen- Register is unter Nr. 748 die Firma »J. St. Matthesen« zu Arnum, Kirch{spiels Hoirup, und als deren Inhaber der Kaufmann Jens Strarup Matthesen zu Arnum, zufolge Verfügung vom 16. No- vember d. J. heute eingetragen. Flensburg, den 17. November 1868. Königliches Kreisgerieht. T. Abtheilung.

In das hiesige Handels-Register ist cingetragen:

Fol. 77. Die Firma: L. Elsbacÿ ;

Ort der Niederlassung: Melle, die Haupt-Niederlassung be- findet sich in Herford ;

Dirmen-Tnhaber: die Wittwe des Kaufmanns Levy Els ba, Netten, geborene Frankenstein in Herford.

Zur Firma Louis Rittmeister in Westeroldendorf, Col. 9: Die Firma ist erloschen.

Zur Firma Greve & Rittmeister in Westeroldendorf, Col. 9: Die Firma ist -erloscen.

Melle, den 18. November 1868.

Königliches Amtsgeriht Grönenberg I.

Für das Jahr 1869 werden die im Artikel 13 des Handelêgescß- buchs und dem Gescße, betreffend die. privatrechtliche Stellung der Er- werbs- und Wirthschafts - Genossenschaften vom 27. März 1867 vor- geschriebenen Bekanntmachungen für den Brzirk des unterzeichneten Gerichts durch 1) den Preußischen Staats-Anzeiger, 2) den Westfä« lischen Merkur, 3) das Lüdinghauser Kreisblatt erfolgen. Die auf die Führung des Handels- und Genossenschafts - Registers fich beziehenden

eschäfte werden für diesen Zeitraum von dem Kreisrichter Buchholß unter Mitwirkung des Kreisgerichts-Sefretärs Becker bearbeitet.

Lüdinghausen, den 14, November 1868,

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Königliche Kreisgerichts - Deputation Unna. In unser Firmen-Regisier ist unter der Nummer 63 &Folgendes eingetragen :

Col. 2. Kaufmann Philipp Cohn aus Elberfeld.

Col. 3. Unna.

Col. 4. Ph. Cohn. i

Col. 5. Eingetragen zufolge Verfügung vom 1. November 1868. Aften üver das Firmen-Negister Band 2, Seite 97.

Auf Anmeldung is heute in dem hiesigen Handels- (Firmen-) Register bei Nr. 1667 vermerkt worden, daß der Kaufmann Adolph Jagenberg, zu Hoffnungsthal bei Altenkirchen, seine unter der Virma: »F. Jagenberg & Söhne« zu Cölu bestandene Ziveig-Niederlassung aufgehoben hat.

Côln, den 19. November 1868.

Der Handelsgerichts-Sekretär, Kanzlei-Rath Lin d lau.

In das Handels-Register bei dem Königl. Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden :

1) Bei Nr. 1083 des Gesellschafts - Registers, daß der Kaufmann Isidor Gaertner in Elberfeld, Mitgesellschafter der Handelsgesell- schaft unter der Firma Ganz et Gaertner daselbst nunmehr eben so wie der Gesellschafter Abraham Ganz, Kaufmann in Elber- feld, die Befugniß habe, die Geselischaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. E

2) Nr. 1857 des Firmen-NRegisters und Nr. 1101 des Gesellschafts Registers der mit dem heutigen Tage erfolgte Eintritt eines Kommandit-Gesellschasters in das von dem Kaufmanne Julius Deus am Weyer, Gemcinde Merscbeid, unter der Firma Julius Deus am Weyer bei Wald gesührte Handelsgeschäft; die nun- mehr bestehende Handel8-Kommandit-Gesellschaft behält die bis- herige Firma Julius Deus bei, und is ihr Siß zu Weyer bei Wald; genannter Julius Deus ist persönlich verantwortlicher Gesellschafter und allein befugt, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. y j

3) Nr. 634 des Prokuren - Registers die von der vorbezeichneten Handels-Kom1mandit-Geselischaft unter der Firma Julius Deus am Weyer bei Wald; dem Handlung®gehülfen Carl Bauermann am Weyer, Gemeinde Merscheid, ertheilte Prokura.

Elberfeld, den 16. November 1868, y Der Handelsgerichts - Sckretär Mink.

In das Handels-Register bei dem Königl. Handelsgerichte hierselbst ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: 2 1) Nr. 1102 des Gesellshafts - Registers die Handels - Gesellschaft unter der Firma Gust. & Wilh, Sto zu Scheidt bei Solingen, welche am 17, November 1868 begonnen hat; die Gesellschafte

Fol. 23.

Fol. 72,