1868 / 276 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Am 19. Oftober langte auf der Durchreise nach England Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Preußen in Begleitung zweier Jhrer Kinder hier an. Sie wurde auf dem Bahnÿof Morgens 5 Uhr vom gesammten Personal der Botschaft empfangen und nahm dann im Grand Hotel du Louvre Quartier. Die Morgenstunden benußte die Hohe Frau sofort, die Ateliers mehrerer berühmten Maler, unter andern das Winterhalters, in Augenschein zu nehmen, und fuhr gegen Mittag, die vom Kaiser gesandten Hof-Galawagen benußzend, zu cinem Besuche der Kaiserlichen Familie nah St. Cloud. Jhre Königliche Hoheit, vom Kaiser und der Kaiserin empfangen, verweilte fast zwei Stunden auf dem Schlosse, kehrte nach Paris zurü, stattete der preußischen Botschaft und speziell dem leidenden Botschafter, Grafen von der Golß, einen längeren Besuch ab, und begab Sich darauf nach dem Hotel zurück, wo se um 5 Uhr den fast einstündigen Gegen- besuch vom Kaiser und der Kaiserin erhielt. Abends vereinigte Jhre Königliche Hoheit an Höchstihrer Tafel sämmtliche Mitglieder der preu- ßischen Bokschaft, den englischen Botschafter Lord Lyons und mehrere ausgezeihnete Maler, um am andern Morgen die Reise über Vou- logne fortzuseßen.

Am 1. November stattete die Kaiserin Eugenie dem preußischen Botschafter einen Nbschied8besuch vor der Uebersiedlung des Kaiser- lichen Hofes nah Compiegne ab, welche am 5. stattfand. Vierund- zwanzig Stunden nach der Entfernung der Kaiserlichen Familie traf die Königin Jsabella von Spanien in Paris cin.

Mit den sich wiederholenden Kundgebungen zu Gunsten des Frie- dens von Seiten der europäischen Großmächte wuchs das öffentliche Vertrauen. Schon am 14. meldeten die halbamtlichen Blätter, daß das Kriegs-Ministerium pro Compagnie zehn halbjährige Urlaube er- theilt habe, was einer Verminderung des Effekftivstandes der Armee von mehr als 30,000 Mann gleich kam.

Der »Moniteur« zeigte am 21. Oktober an, daß die Unterzeich- nung des revidirten Rheinschiffahrts - Vertrages am 17ten vor sich ge-

gangen sei. Er bemerkte dazu historish, daß die Rheinufer- Staaten \{chon am 31. März 1831 mittelst eines Vertrages

Über die für die Schiffahrt auf dem Rhein geltenden Bestimmungen Übecreingekommen waren. Seitdem hatte die Rheinschiffahrts - Akte in Folge der neuen Bedürfnisse des Wasserverkchrs zahlreiche Verände- rungen erfahren, welche in einer Neihe von Zusaßartikeln und in den Protokollen der alljährlih von der Mannheimer Central-Kommission gehaltenen Sißungen zusammengefaßt wurden. Hieraus entstanden Unzuträglichkeiten, welche eine allgemeine Revision des Vertrages von 1831 uncrläßlich machte. Diese Arbeit wurde einer besonderen Koms- mission anvertraut, welche in Mannheim zusammentrat und aus Be- vollmächtigten der sechs Uferstaaten bestand; Frankreich war darin von dem Kommissar der Kaiserlichen Regierung für die Rheinschiffahrt, Herrn Goepp, vertreten. Jn Folge einer Meinungsverschiedenheit über die Fassung des Artikel 2 der neuen Akte mußte die Konferenz ihre Sigzßungen vorübergehend unterbrechen; aber diese Schwierigkeit wurde bald beglichen und die Bevollmächtigten der sechs Regierungen schritten am 17. Oftober zur Unterzeichnung des revidirten Vertrages, so wie der demselben beigefügten Verordnungen und Protokolle.

Mittlerweile hatten die Vorgänge in Spanien die Aufmerksam- keit der Bevölkerung in Anspruch genommen. Am 27. v. M. erfolgte die Wiederanknüpfung der offiziellen und geschäftlichen Beziehungen ¿rranfkfreichs mit der provisorischen Regierung in Madrid.

An demselben 27. Oktober veröffentlichte das amtliche Organ einen Vortrag des Kriegs-Ministers, Marschall Niel, an den Kaiser und in Anschluß an denselben ein Kaiserliches Dekret, durch welches eine spezifizirte Liste von Subaltern-Aemtern in allen Zweigen der Ver- waltung aussc{ließlih für die Civilversorgung von Unteroffizieren, Korporalen und Soldaten vorbehalten wird, die entroeder nach Zu- rüclegung ihrer fünfjährigen aktiven Dienstzeit sich für eine zweite Periode von fünf Jahren haben anwerben lassen und während dieser Zeit sich gut geführt haben, oder die aus Ursache im Felde davon ge- tragener Wunden oder allgemeiner Körperleiden ausgereiht werden mußten. Der Bericht des Kriegs-Ministers weist darauf hin, daß durh das neue Rekrutirungsgeseß die Prämie, welche bisher für Wiederengagements gezahlt wurde, weggefallen is, und daß dieser Vor- theil am Besten durch Anspruch auf eins der vielen Civilämter erseßt werden möchte, welche sich für ausgediente Militärs eignen. »Der Soldat«, führt der Kriegs-Minister an, ywelcher seine Dienstzeit abdient, genügt seinen Pflichten als Bürger und zahlt seine Schuld an das Land. Derjenige, welcher ein freiwilliges Wiederengagement eingeht, erwirbt sich persönliche Ansprüche, welchen man billigerweise N tragen muß, wenn er sich außerdem noch durch gute Aufführung und Pfslichteifer des Wohlwollens des Staats-Oberhauptes würdig macht. Demnach habe ih die Ehre, Ew. Majestät vorzuschlagen, dieselbe wolle als Prinzip aufstellen, daß die hier verzeichneten Aemter ausschließlich wiederengagirten Militärs , welche ein Zeugniß über ihre gute Auf- führung besißen, übertragen werden. Jn den lebten Jahren belief sich die Ziffer der Wiederengagirten durchschnittlih auf jährlich 12,000; doch darf nicht vergessen werden, daß von dieser Zahl 600 Unteroffi- ziere 28 zum Offiziersgrad aufsteigen und 1400 Unteroffiziere und Soldaten scvon von selbst rin-Unterkommen finden.« Demnach glaubt der Kriegs-Minister) daß es hinreichend sci, wenn etwa 7800 R pro Jahr für die gedachten Militärs disponibel gehalten verden.

Dieselbe Nummer des offiziellen Blattes veröffentlicht ferner ein Kaiserliches Dekret, welches die Ernennung von 42 Bataillons-Chefs

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in der mobilen Nationalgarde des von elf östlichen Departements bildeten dritten Armee-Corps enthält. Es sind dies theils ausgedient, Offiziere , theils Bürger. h /

Am 28. Oktober fand in Havre die feierliche Vertheilung d Preise statt , welche in Folge der -internationalen maritimen ‘Aut stellung, die in dieser Stadt am 1. Juni 1868 begonnen hatte, zuerkanz worden waren. Der Minister für Handel und öffentliche Arbeite Forcade de la Roquette , práâsidirte dieser Feierlichkeit und hielt dab cine längere Rede.

Unterm 29. Oktober richtete der Minister des Jnnern, Herr Yj, nard , ein Schreiben an den Kaiser, worin er Bericht erstattete Übe die von den General-Räthen der verschiedenen Departements mj Bezug auf die neuen Vicinalwegebauten ausgesprochenen Wüns Der Minister stellt fest, daß schon unter seinem Vorgänger die Geld, Beihülfe der Departements zu diesem Werke auf 100 Millionen ve, anschlagt worden sei. Schon im Jahre 1867, nachdem der Kaise unterm 15. August seinen Brief über diese Bauten geschrieben, wurd von einzelnen General-Räthen aus eigenem Antrieb die Summe voy 1,182,373 Fr. angeboten. Jn der Session von 1868 wiesen diese Kör perschaften zu demselben Zwecke 64,131,105 Fr. an und stellten außer dem 18,653,403 Fr. bereit, so daß die gleich im ersten Jahre der Wirt, samkeit des betreffenden Geseßes verfügbaren Summen sich auf 83,966,881 Fr. belaufen und mithin schon mehr als 4/; der erforderten 100 Millionen darstellen. Der Minister glaubt daher , daß ; was di Mitwirkung der General - Räthe und die Eröffnung der departemen, talen Hülfsquellen anbetreffe, das Kaiserliche Programm vom 15tey August 1867 sih obne Schwierigkeiten werde durchführen lassen.

Einige Tage darauf, am 2. November, veröffentlichte das offiziell Blait die Rede, mit welcher der Marschall Mac Mahon, Herzog von Moagenta, als General-Gouverneur von Algerien , die Session des Ober-Naths der Kolonie eröffnet hat. Der Marschall stellt zunä fest, daß die kolonisirten Gegenden Algeriens von jedem Angriff ode jeder Angriffsdrohung der noch ununterworfenen Araberstämny befreit gewesen seien. Die von Europäern bewohnten Centren sind, Dantk einer guten Ernte, in einer befriedigenden Lage, und was di Eingeborenen betreffe, so haben die Mittel, welche man angewandt der großen Noth des vorigen Jahres zu begegnen , ihre Verhältniss ium Allgemeinen verbessert. Es habe gegolten, die Ernährung der Ein: geborenen bis zum nächsten Herbste zu sichern, und zu gleicher Zeit, um genügende Erntevorräthe herbeizuschaffen, so viel Ländereien als mög: lich mit Aussaat zu verschen. So seien jeßt ‘/, der kultivirten Net zur Aussaat verwendet worden, mithin "/; mehr als im vergangenen Jahre. Der Herzog giebt sodann zu, daß die Einwanderung von Europäern in die Kolonie scit einigen Jahren keine Fortschritte ge macht, aber er weist die Gründe zurück, denen dieser Umstand beige messen wird. Bisher seien die Summen zur Gründung von Bevöl: kferungs8-Centren sehr fkärglih bemessen gewesen und die hierfür be stimmten Beträge hätten mehrfach zum Wiederaufbau der durch Etd: beben im lebten Jahre zerstörten Dörfer verwendet werden müssen; aber diesmal wolle man die zu Gebote stehenden Hülfsquellen un mittelbar zur Gründung von drei Bevölkerungs-Centren, in jede Provinz zunächst ein er Anlage verwenden. Außerdem sollen au auf den größeren Heerstraßen des Landes zur Berbindung der bedeuten deren Städte uter einander Dörfer reihenweis angelegt werden, und für die Ansiedlung an diesen Pläpen soüen den Kolonien besondere Vortheile bei der Erwerbung von Ländereien zu Gebote schen. Zum Schluß ung der General-Gouverneur noch cine Veränderung an, die in dem Besteuerungsmodus bevorstehe. Die arabischen Kontributionen nämlich sollen in eine einzige Grund- und Bodensteuer vereinigt und die jährlichen Steuersummen immer auf zehn Jahre im Voraus festgeseßt werden. Und so hofft er, daß ungeachtet der großen Schwierigkeit e gelingen werde, der europäischen Einwanderung in die Kolonie eine neuen Antrieb zu geben. l

Dieselbe Nummer des offiziellen Blattes ruft den Journalen in? Gedächtniß, daß nah dem Senatus - Konsult vom 18. Juli 1806 Erörterungen Über den Charakter und die Ausdehnung der verfassung® mäßigen Befugnisse des Staatsoberhauptes untersagt sind. /

In Bezug auf die Weinernte des Jahres 1868 ergiebt sich, daß sie der des Jahres 1865 gleiht. Der Wein zeigt viel Gehalt, Farbe Kraft und Aroma, hat dagegen etwas zu viel Zucker. Jm Allgemeinen ist die Qualität vortrefflich und s\elb| in den durch Hagelschlag Frost 2c. heimgesuhten Gegenden i} dieselbe noch die cines gute! Mitteljahres. :

Aus einem Tableau der General-Steuer-Dircktion in Paris übel Produktion und Verbrauch des Rübenzuckers seit dem Januar 1868 bié Ende September 1868 ergiebt si, daß in Frankreich augenblicklih 397 solcher Fabriken in Thätigkeit sind, was, da in der entsprechenden Epoche des Vorjahres nur 178 arbeiteten, eine Vermehrung von 159 ergiebt. Die Zahl der vorhandenen Fabriken vermind erte sich um 106 und die Gesammtsumme der gewonnenen Fabrikate nahm un 7,480,000 Kilogr. zu und erhob sich auf 9,911,000 Kilogr.

Ma während der Zeit vom 17. Oftober bis 1. November D.

?ngeblich nach Altona gewandert ist seinen

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Qweite Beilage zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Sonnabend, den 21. November

1868.

G D A T E A I I S

De ffeutlicher Anzeiger.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

ckteckbrief. Der aus Hamburg gebürtige, unten näher be- ei E a oder Müßenmacbergeselle Lehmann Meyer/

folgenden Tage über Neu-Ruppin joll von uus Wegen, Be agen

Li Arbeitsgeber verübten Diebstahls zur Unterjuhung O Es T daher alle Civil- und Militär-Behörden des Jn- und Auslandes ersucht, auf denselben Acht zu haben, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mittelst Transports an unsere Lte fängniß-Anstalt abliefern zu lassen. Wir versichern die sofortige Er- stattung der entstandenen Auslagen und verehrlichen Behörden des Auslandes auch cine gleiche Rechtswillfährigkeit. Zugleich wird Jeder, welcher von dem Aufenthalt des Lehmann Meyer Kenntniß dat; aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde unverzüglich Mittheilung zu machen. Fehrbellin, den 18. November 1868. Königliche Kreisgerichts » Kommission. Signalement: Lehmann Meyer isst etwa 28 Jahre alt, jüdischer Religion, etwa 5 Fuß 3 Zoll groß, trägt einen blonden Baenbart und geht mit dem einen Fuß etwas unsicher. Er besißt einen in Hamburg ausgestellten Lehrbrief und cin Wanderbuch, nach welch-m leßteren er schon früher wegen Diebstahls bestrafr is. Seine Bekleidung ist, soweit bekannt, ein brauner Bucksfing-Rocf ein schwarz und weiß gesprenkeltes Bein- fleid und ein brauner oder s{warzer weicher Filzhut mit hohem Kopf.

Johannes Odenweller von Pfaffenwiesbach;, ca. 39 Jahre alt, 5! 81 groß , mit blondem Haar, blauen Augen, langer Nase, fleinen Mund, länglichem Gesicht, gesunder Gesichtsfarbe und s{lanker Statur , treibt sich schon seit ca. 4 Monaten angeblih mit einer fremden Weibsperson bettelnd umher. _ Unterdessen ist seine Ehefrau mit Zurücklasung zweier noch kleinen Kinder gestorben und werden alle Polizei-Behörden deshalb ersucht, den Joh. Odenwellex im Betretungsfalle anzuweisen , sih sofort in seine Heimath zurüzu- begeben und von dieser Erösfnung, wenn sie erfolgt , Mittheilung hierher zu machen. Usingen, den 21. Oftober 1868.

Königliches Amtsgericht 11.

Frledigung ciner Strafvollstreckungs - Requisition. Die E 16. v. M. hinter den Nadler Rudolph Hirselandt aus Bernau erlassene S Ug N BA ist durch Gestel- lung des 2c. Hirselandt erledigt.

?Alt-LandSberg den 12. November 1868. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

ierselbst gearbeitet hat und am

gezogen werden.

Handels-Register.

andels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. y In das Firmen - Register des unterzeichneten Gerichts ist unter

. 5403 Ls M8 Dex Kaufmann (Fabrik wollener Strumpfwaaren) Rudolph

Breitschuh zu Berlin j 5 : Ort Tina Berlin (jeßiges Geschäftslokal: Köp- nickerstraße 98a). Firma: Rudolph Breitshuh, zufolge heutiger Verfügung eingetragen. A Unter Nr. 177 unsers Gesellschafts-Registers woselbst die hiesige

H 1q, Firma : E Küas & Co,

und als deren Jnhaber die Kausleute 1) Adolph Küas, As C iu: tiger Verfügung eingetragen : ist zufolge heuki( et A i t BEe dels. G-sellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgehoben. Der Kaufmann Max Meyer Jsar_ zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 5404 des E iu i Nr. 5404 des Firmen-Registers 1)t heu j ntt Kaufmann Mar Meyer Jsar zu Berlin als Jnhaber ndlung, Firma: E Rep (jeßiges Geschäftslokal: Mohrenstraße 48) eingetragen.

er der hierselbst unter der Firma :

Di A M. Medi & Rittweger, Í

(Nußholz-, Kommissions- und Speditions-Geschäft, jeßiges Geschäfts-

Lokal: Köpnierstraße 98 a)

am 1. Oktober 1868 errichteten offenen Handels-Gesellschaft sind die Kaufleute: h ) :

1) Christoph Moriß Woydt, | zu Berlin.

il Wilhelm Rittweger / ] : Dies if Ma ir Nr. 2459 des Gesellschafts-Registers einge-

tragen.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Liebing & Nicolai (Mutterschrauben-Fabrik, jeßiges Geschästslokal: Ritterstraße 11)

am 15. Oktober 1868 errichteten offfenen Handels-Gesellschaft sind die Kaufleute:

1) Hugo Liebing;, L 2) Carl Theodor Gustav Nicolai, beide zu Berlin. E : : Dies is} heut unter Nr. 2460 des Gesellschafts-Registers einge-

Die Gesellschafter der hierselbst| unter der Firma: O Ph. Leon & Sohn,

(Handel mit wollenen und baumwollenen Waaren, jeßiges Geschäfts-

Lokal : Bischofstraße 12)

am 1. Oktober 1868 errichteten offenen Handels-Gesellschast sind die Kaufleute:

1) Philipp Leon, 2) Edmund Leon Dies is} heut unter

tragen. VBerlin, den 19. November 1868. E Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

zu Berlin. Nr. 2461 des Gesellschafts-Registers einge-

In das Firmen - Negister des unterzeichneten Gerichts sind fol- intragungen : . i / Me O Die Firma »J. E. Preuß Wittwe in Widminnen« ist erloschen. Eingetragen zufolge Verfügung vom 17. November 1868 am 18. November 1868.

9 ; Die Handelsniederlassung des Kaufmanns Carl a M M Preß M O Stn »Carl Preß«. Ein- getragen zufslge Verfügung vom 17. November 1868 am heutigen Tage. bewirkt.

Loecßen, den 18. November 1868. A A Königliches Kreisgericht. l. Abtheilung.

Qufolge Verfügung vom 17. ist am 18. November 1868 in unser A A un E initragimg der Ausschließung der ehelichen Gütergemein- {haft unter Nr. 102 eingetragen worden, daß der Kaufmann Ferdi- nand Benjamin Mix zu Danzig für die Dauer der Ehe mit Eveline Auguste Julie Hoffmann durch gerichtlihen Vertrag vom 3. Novem- ber 1868 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen und bestimmt hat, daß das sämmtliche Vermögen derselben die Eigen- schaft des Vorbehaltenen haben soll.

Danzig, den 18 November 1868 | :

Königliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium. v. Groddeck.

Verfügung vom 17. ist am 18. November 1868 in unser Register zur Eintragung der Ausschließung der chelichen Gütergemein- haft unter Nr. 103 eingetragen worden, daß der Kaufmann Carl Eduard Domaowski zu Danzig, nachdem seine Ehefrau Anna Marie Wilhelmine, geb. Hoffmeister, großjährig geworden, durch gerichtlichen Vertrag vom 24. Oktober 1868 auch für die fernere Dauer der Ehe die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen hat.

13ig, den 18. November 168 O, e Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium. v. Groddeck.

Die durch das deutsche Handels-Geseßbuch angeordneten Bekannt- machungen A für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 1868 bis 1689 durch den Staats-Anzeiger, die Berliner Börsen-Zeitung und die Stralsunder Zeitung veröffentlicht werden. Die das Handels-Register betreffenden Geschäfte werden für das genannte Jahr von dem Kreis- richter Michels unter Mitwirkung des Sekretärs Baresel bearbeitet.

Bergen, den 14. November 1868. .

Königliches Kreisgericht. 1k. Abtheilung.

Die auf Führung des Genossenschafts - Registers bei dem unter- zeichneten Gerichte sich bezichenden Geschäfte werden für die Dauer des Geschäftsjahres 1869 von dem Kreisgerichts - Direktor Lincke , unter Mitwirkung des Sekretärs Senz, bearbeitek. Die Eintragungen in das gedachte Register sollen dur) den Anzeiger des Regierungs-Amts- blattes zu Stettin , dur die in Stettin erscheinende Ostsee - Zeitung und durch den Königl. Preußischen Staats - Anzeiger bekannt gemacht

ifenhagen, 18. November 1868. E e Kreisgericht. 1. Abtheilung.

e Verfügung vom heutigen Tage ist eingetragen : T n in E Firmen-Register bei Nr. 465: _ die Firma Benjamin Pinski zu Posen ist erloschen ; 2) in unser Prokuren-Register bei Nr. 3: die dem Simon Pinsfi zu Posen für dic oben gedachte Handlung Firma Benjamin Pinski ertheilte Prokura ist

Zufolge

tragen.

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erloschen ;

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