1868 / 277 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Morgenstunden von dem Musikcorps des ersten Leib - Garde- Regiments eine Morgenmusik bringen. Lis Der Kolonial - Minister Herzog von Buckingham be- ab sich gestern nah Schloß Windsor und hatte eine udienz bei Jhrer Majestät der Königin. Darauf leistete der neue Bischof von Peterborough seine Huldi- gung, und gegen 3 Uhr hatte Lord Stanley, welcher mit der chinesischen Gesandtschaft vermittelst Extrazuges nach Windsor gekommen war, Audienz, nach deren Beendigung er Ihrer Majestät Burlinghame nebst Gefolge zur Ueberreichung der Beglaubigungsschreiben vorstellte. Nach der Audienz kchrte Lord Stanley mit der Gesandtschaft wieder nach London zurück.

Lord Stanley hat gestern in das Protokoll, be- treffend die Alabama - Angelegenheit, noch einen Zusay auf- genommen, nach welchem die Kommission in Washington und nicht in London tagen sol!. /

Unter der Anklage des Hochverraths sind in Ashton

zwei Jrländer verhaftet worden. Bei einem derselben sollen wichtige Dokumente bezüglich der fenischen Brüderschaft vor- gefunden worden sein. Beide Verhaftete waren im Besiße ge- ladener Revolver. __ Plymouth, 20. November. Der Postdampfer »Briton- ist vom Cap der guten Hoffnung hier eingetroffen. Der- selbe hat die Capstadt am 17. Oktober verlassen. An Bord des Dampfers befindet sich die Mannschaft der auf der See verbrannten Bremer Barke »Joachim.« Die »Galatea«, auf welcher sih der Prinz Alfred befindet, war am 14. Novem- ber in Madeira angelangt.

Frankreich. Paris, 22. November. Der Prinz Na- poleon und seine Gemahlin empfingen gestern im Palais Royal den Besuch des Kaiserlich russischen außerordentlichen Botschafters und bevollmächtigten Ministers Grafen von Stackelberg.

Baron Alphons von Rothschild ist durch Beschluß des Verwaltungsrathes der Nordbahn zum Vorsizenden dieses Rathes ernannt worden, an Stelle des verstorbenen Baron James.

Es wird angenommen, daß der geseßgebende Körper in ige nicht mehr zusammentritt , sondern zu Anfang

Aus dem Wolff'shen Telegraphen-Bureau.

München, Montag, 23. November, Mittags. Der bayersche Gesandte am Hofe zu Brüssel, &reiherr von Giese, ist auf sein Ansuchen zur Disposition gestellt.

Paris, Montag, 29. November, Vormittags. Dem Journal »Union« zufolge ist Berryer gestern gestorben.

Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zeilage.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 23. November. Jn der heutigen Sigßung des Abgeordnetenhauses sprach nach der ersten Rede des A ooneten Dr. Hänel der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg:

Jch habe nicht dem ganzen Vortrage des Herrn Vorredners beigewohnt und muß mich deshalb auf diejenigen Theile seines Vortrages beschränken, deren Zeuge ih gewesen bin. Der Herr Abgeordnete behauptet, daß die s{hleswig- holsteinschen Abgeord- neten hier in der Verjammlung mit Mißtrauen aufgenommen

seien. Jch glaube nicht, daß die Versammlung dem zustimmen wird; von Seiten der Regierung muß ih es auf das Bestimmteste bestreiten. Wir haben Jahre lang viel zu schwere Anstrengungen gemacht,

die Herren Abgg. aus Schleswig-Holstein hier im Hause ver- treten zu sehen, als daß uns der Vorwurf dal H wir empfingen sie mit Mißtrauen ; aber mit dem Vertrauen aller- dings haben wir sie empfangen, daß sie diejenigen Dinge , die hier zur Verhandlung kommen, aus sachlichen Gesichtspunkten behandeln und nicht rein persönliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellen würden, und daran sceint mir die Rede des Herrn Vorredners sehr wesentlich gelitten zu haben. Seine Angriffe gegen den Vorstand der Provinz habe ih nit nöthig zu widerlegen, da “sie aus dem viel beredteren Munde des Herrn Minister-Präsidenten Grafen von Bismark seiner Zeit lhre Widerlegung gefunden haben. Das Urtheil, welches der Herr Minister-Präsident Über den Ober-Präsidenten gefällt hat, A das Staats-Ministerium und hat sih auch in der Zeit, E inzwischen vergangen ist, zu keiner Aenderung dieses Urtheils B Laen geschen. Wenn darauf angespielt worden ist, daß die rennung des Ober-Präsidiums von der Regierung und das einst- E Berbleiben des lebigen Ober-Präsidenten in Kiel auf per- jOnlichen Rücksichten oder Wünschen des Ober-Präsidenten beruhe, n B20 ein voliständiger Jrrthum, es liegen andere Gründe v s ie Regierung ist sehr gern geneigt, persönlichen Wünschen A eamten , wenn dieselben sih mit den sachlichen Interessen ragen, Genüge zu leisten, persönliche Wünsche, die den sach-

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die darüber mit der Regierung verhandeln soll,

lichen Interessen widersprechen, werden nie , unter keinen Un, E ständen, berüsichtigt. Das hat auch hier nicht stattgefunde, E Der Herr Abgeordnete klagt Über die damals zusammenberufenen Vertrauen8männer. daß bei der Auswahl derselben mit großem Geschick verfahry E ist. Es sind dieselben Gesichtspunkte, wie in allen übrigen Pro :

bei der Zusammenseßung dieser Versammlung beobachtet 1 Un)

der Herr Abgeordnete nicht Theil nimmt, des Vertrauens der E SchleS8wig-Holsteiner entbehrt. i

Der Herr Abgeordnete hat sih darüber beklagt , \chle8wig-holsteinschen Provinzial-Landtage keine Vorlage über E die Selbstverwaltung gemacht worden sei. daß er dabei an das Regulativ denkt, welhes der Provin E Hannover und den Kommunal-Verbänden in Cassel und Wies baden vorgelegt is. Meine Herren , die Absicht, die Provin F Schle8wig - Holstein akkurat so zu behandeln , wie die ander E Provinzen , hat von Anfang an vorgewaltet, und ich wüßt F nicht , wie die Regierung darauf kommen sollte , der Provin Schleswig - Holstein in dieser Bezichung etwas vorzuhalten F Allein es ist eine gewisse wie soll ih es nennen? Rüt. E sicht der Schiklichkeit für die Provinz gewesen , ihr nicht ci F Regulativ Über Selbstverwaltung vorzulegen, währenb sie noq F nichts selbst zu verwalten hatte. Die Provinz Hannover hat ein regelmäßiges Einkommen, der Regierungs-Bezirk Cassel bat den kurhessischenStaatsschagz, für den Regierungs-Bezirk Wiesbade F sind Fonds ausgeworfen , die zu selner eigenen Verwaltun E gestellt werden sollen. Für die Provinz Schleswig-Holstein i : man noch nicht so weit. Der Provinzial - Landtag hat mi Genehmigung der Regierung jeßt eine Kommission ernanni, F l : was der Pro: vinz etwa zur eigenen Verwaltung zu überweisen sein möcht Bis jeyt hat aber die Provinz noch keinen Fonds und ih also ein Regulativ vorzulegen, wo sie nocz nichts selbst zu ver walten hat, hat der Regierung nicht passend geschienen ; es is wie gesagt , nur Rücksicht für die Provinz gewesen , noch nid! damit vorzutreten, die Absicht, dasselbe ganz vorzuenthalten, ha niemals vorgewaltet.

__ Dann spricht der Herr Abgeordnete davon , daß die Pre vinz nicht Über die Reorganisation der Staats - Verwaltun gehört worden sei und spielt dabei auf dasjenige an, was in Be u auf Hannover geschehen ist. Meine Herren, es ist Ihnen Aller O in welcher vollständig verschiedenen Lage si di

ngelegenheiten dieser beiden Provinzen befinden. Für die Pro vinz Hannover kam im vorigen Jahre bei der Budgetberathunj ein Definitivum nicht zu Stande; dies Definitivum wird ent F weder jeßt oder in einem späteren Termin zu Stande komme ff und Über dieses Definitivum hat die Regierung geglaubt, di: Provinzial-Stände hören zu können, um deren Wünsche wo mögli Rechnung zu tragen. Für die Provinz Schleswig Holstein ist aber ein Definitivum vollständig und zwar na ff den Wünschen der Herren Abgeordneten aus Schleswig-Holstein zu Stande gekommen. Die Staats-Regierung wlinshie zwei

egierungen, die Schleswig-Holsteiner bestimmten aber die Ver sammlung, für eine A einzutreten; es wurde der Ve schluß gefaßt, nur eine Regierung einzurichten, die Fonds dafür wurden definitiv bewilligt und es blieb nur noch übrig, daj die Regierung den Stempel der Genehmigung durch eine K niglihe Verordnung darauf drückte, durch welche ausge M sprohen wurde: »Es besteht von jezt ab nur eine K gierung für Schleswig-Holstein« Nun weiß ih in dt That nicht, wie der Herr Abgeordnete darüber klagen kann, daß die Provinz Schleswig - Holstein in Bezug auf di Reorganisation nicht gehört worden sei.

Ich bin fest überzeugt, daß der Herr Abgeordnete in seintt Rede der getreue Dolmetscher der Gesinnungen seiner politische! &reunde in Schleswig-Holstein ist, aber der Dolmetscher dt Gesinnungen der shleswig-holsteinshen Bevölkerung im All- gemeinen ist er gewiß nicht, dafür haben wir in jüngster Zti andere beredtere Dolmetscher gehabt.

Dem Abg. Lasker erwiderte der Minister des Innern:

Bon vornherein möchte ich bitten, so scharfe Ausdrücke zu vermeiden, wie »Mißachtung der Beschlüsse des Hauses.« E fällt der Regierung nicht ein, zu mißahten. Wenn ein Ve {luß des Hauses nicht ausgeführt worden ist, wird die Negit rung Jeden Augenblick in der Lage sein, zu sagen, warum nicht geschehen ist ; entweder weil sie nicht gekonnt oder weil il nicht gewollt hat aus den und den Gründen. Jn der Nichtau® führung eines Beschlusses liegt noch nicht einé Mißachtunÿ/ das wäre ja gerade, als wenn jeder Beschluß des Hauses eit

Evangelium wäre, von dem man nicht abweichen kann, ohn!

sich ciner großen Sünde schuldig zu machen. 7 : Wenn der Herr Abgeordnete Lasker nach den Gründen frag!

warum der Beschluß nicht ausgeführt ist, so werde ich jede

Augenblick im Stande sein, ihm dieselben anzugeben; ich se!

Zusammenseßzung de E Ich glaub,

vinzen , aus denen Vertrauensmänner zusammenberufen sind | E

ih kann nicht zugeben, daß eine Versammlung, an wel et |

daß dey Ich see voraus, F

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aber nicht ein, warum man von vornherein in diese Debatte eine Bitterkeit wirft, indem man Ausdrücke anwendet, die nicht passen. :

Zur Sache selbst bemerke ih, daß ich aus dein, was der Herr Abgeordnete Lasker jeyt gesagt hat, auch zum Verständniß desjenigen komme, was im ersten Theil der Rede des Herrn Vorredners gesagt worden ist, den ih nicht mit angehört habe. Es ist, wie ih nun höre, behauptet wor- den, daß in Schleswig-Holstein augenblicklich eine doppelte Ver- waltung existire, eine Regierung und ein Ober-Präsident. Das is ein Irrthum. Als das Haus hier den Beschluß gefaßt hatte „Eine Regierung in Schleswig«, fand die Staats - Regierung darin den Ausdruck, daß Schleswig - Holstein organisirt werden sollte, wie die alten Provinzen Überhaupt, nur mit dem Unter- chiede, daß nicht, wie die Staats-Regierung es damals wünschte, zwei Regierungen für Schleswig - Holstein , sondern nur eine existiren sollte. Die Fonds sind bewilligt worden für einen Ober-Präsidenten und für eine Regierung. Es ist darauf eine Königliche Verordnung erlassen worden, die diesen Beschluß des Hauses sanktionirte. Wenn der Herr Abgeordnete Lasker sagt, die Regierung hätte die Verpflichtung gehabt, dem Hause zu sagen, was nun in Folge dessen geschehen sei, so muß ich dar- auf verweisen, daß der Allerhöchste Erlaß vom 20. Juni 1868 in der Geseß - Sammlung abgedruckt ist. Wenn das Haus es gestatiet, so will ih ihn, da er nicht lang ist, vorlesen; es wird daraus sofort hervorgehen, welche Kom- petenzen die Regierung und welche Kompetenzen der Ober- Präsident hat. Wenn der Herr Präsident damit einverstan- den ist, so lese ih diese Verordnung vor:

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 12. Juni d. J. bestimme Jch über den Wirkungskreis des Ober - Präsi- denten und die Einrichtung einer Regierung in der Provinz Schleswig-Holstein Folgendes:

I. Der Wirkungskreis des Ober-Präsidenten der Provinz Schleswig-Holstein begreift alle diejenigen Angelegenheiten in sh, welche in den alten Provinzen der Monarchie dem Ober- Präsidenten zu eigner Verwaltung oder in Stellvertretung der obersten Staatëbehörden und als Ober-Aufsichtsbehörde Uber- tragen sind. —- Er führt diese Verwaltung nach Vorschrift der Insiruktion für die Ober-Präsidenten vom 31. Dezember 1825 (Gesch-Samml. für 1826 S. 1) und der zu derselben érgange nen ergänzenden Bestimmungen. Der Siß des Ober-Präsiden- ten bleibt bis auf Weiteres in Kiel.

1], Die zur Zeit in Kiel und in Schleswig bestehenden Regierungen werden zu einer Regierung vereinigt, welche ihren Siß in Schleswig nimmt. Für die innere Organisation, den Wirkungskreis und den Geschäftsgang dieser Regierung gelken die Instruktion für die Geschäftsführung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Geseßz-Samml. S. 248) und die zu derselben ergangenen, erläuternden , ergänzenden und abändernden Be- stimmungen.

111, Der Tag der Aufhebung der Regierung zu Kiel und der Beginn der Thätigkeit der vereinigten Regierung zu Schles8- wig wird durch den Ober-Präfidenten bekannt gemacht werden.

Es ist also, nachdem der Beschluß des Hauses über Eine Regierung gefaßt worden war, ganz einfach die in den alten Provinzen geltende Gesehgebung dort eingeführt worden, und der Kieler Ober - Präsident verfährt nah den Jnstruktionen, welche von jeher für Ober-Präsidenten maßgebend gewesen sind. Warum dazu noch eine zustimmende Aeußerung des Hauses erforderlich sein soll, ist in der That nicht absehbar, es müßte denn sein, daß man etwas darin sindet, daß der Siy der Ober- Präsidenten einstweilen in Kiel belassen worden ist. Nun aber, meine Herren, wer die Ober - Präsidial- und die Regierungs- Instruktion kennt, wird wissen, daß jeder Ober - Präsident be- rechtigt ist, die Direktion der Regierung vollständig dem Regie- rungs - Vize - Präsidenten zu überlassen es bedarf dazu nur eines Staat8ministerial - Beschlusses —: er hôrt dann gewisser- maßen auf, Präsident der Regierung zu sein, überläßt die Ge- häfte, die die Spezial-Regierung betreffen, dem Regierungs-Vize- präsidenten und beschränkt sich auf denjenigen sehr weiten und umfangreichen und von Tag zu Tage wachsenden Wlrkungs- kreis, welchen ein Ober - Präsident auszufüllen hat. Gemäß dieser Bestimmung ist es eigentlich in der Theorie ganz gleich- gültig, ob der Ober - Präsident am Siß der Regierung wohnt oder nicht. Ob aus einer solchen Trennung Schwierigkciten erwachsen können, wird die Erfahrung lehren; bisher ist es in Schlewig - Holstein nicht der Fall gewesen. Wenn also einst- weilen aus Rücksichten , die in der Sache lagen, das Ober- Präsidium in Kiel gelassen, die Funktionen des Dirigenten der Regierung dem Vize - Präsidenten übertragen worden sind, so ist weiter nichts geschehen, als was in den alten Provinzen häufig vorkommt, nur daß eben der Siß des Ober-Präsidenten von dem Sitze der Regierung getrennt ijt.

_— Die Erwiderung des Ministers des Jnnern auf di€ zweite Rede des Abg. Dr. Hänel lautete: i L

Meine Herren, ih will Sie nicht ermüden, aber ih möchte doch noch eine Bemerkung an das eben Gehörte knüpfen.

__ Die Frage, inwieweit der König und die Staats-Regierung die Kompetenzen der Behörden zu regeln habe, ist eine s{hwie- rige, tief eingehende, und wenn wir sie hier im Hause behan- deln wollen, so bitte ih do, von vorn herein den Stand- punkt einzunehmen, den ih verspreche selbst einnehmen zu wollen ; nämlich, daß es nicht ein Streit ist um Prärogative , die Einer dem Andern nicht gönnt, sondern einfa cine Diskussion über die Frage: Wie steht es geseßlih, steht dieses Recht der Krone allein zu, oder muß sie bei der Organisation von Verwaltungs - Behörden die geseßgeben- den Faktoren hinzuzichen? Die Frage is| so \{chwierig, daß im Laufe dieses Jahres ein mehrfacher Schriftwechsel darüber zwischen den einzelnen Ministerien stattgefunden hat, daß Staats-Ministerial-Berathungen darüber eingetreten sind und daß, wenn es hier zur Debatte kommt, es vielleicht sogar zweckmäßig sein möchte, sie einer kommissarischen Vorberathung zu unterwerfen, weil sie ja für alle spätere Zeiten von großer Tragweite ist und es als das Gerathenste erscheint, wenn die gesehgebenden Faktoren sich ein für alle Mal über dasjenige verständigen, was in dieser Beziehung im Lande Rechtens it. Das aber scheint mir ganz klar zu k, daß, wenn für die Provinz Schle8wig-Holstein der Beschluß des Hauses dahin lautet: »es soll für Schleswig-Holstein nur eine Regie- rung und ein Oberpräsidium bestehen«, und wenn fkein Mensch bei diesem Beschlusse an etwas anderes gedacht hat, als an die Regierungen und Oberpräsidien, wie sie in den alten eds bestehen, es dann hinterher einfach ge- nügt, die Frage mag sonst liegen wie sie will daß der König auf Grund eines solchen bei der Budgetberathung ge- faßten Beschlusses sagt: »und nun bestimme ich, daß diese Re- gierung nach denselben Geseßzen und Normen verfahre, als wie die Regierungen in den alten Provinzen.« Ich glaube, daß hierüber wirklich kein Zweifel sein kann und daß bei Gelegen- heit des Etats der Regierung von Schleswig-Holstein die Frage Über die Negelung der Kompetenz der Regierungen im Allge- meinen nicht am Plage ist.

Die Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn- Verwaltungen Nr. 47 enthält: Offizielle Mittheilungen über er- öffnete Vereinsbahnen und Stationen 2c., u. A. Breslau-Vossowska von der Rechten Oder-Ufer-Eisenbahn, desgl. Station Sollstedt an der Halle-Nordhausen-Casseler Flügelbahn eröffnet. Mittheilungen über Eisenbahnen. Zur Situation. Verein deutscher Eisenbahn- Verwvaltungen, Aufnahme der Kronprinz-Rudolfsbahn sowie der Fünf- kirhen-Barcs'er Eisenbahn in den Verein und Uebersicht deren Bahn- Neße. Vom Berliner Eisenbahn - Aktien - Markt. Ausland: Technisches: Beschlüsse der Münchener Techniker-Versammlung auf die Fragen der technischen Kommission des Vereins. Das Bergbahn- System Marsh. Kendalls pneumatische Bremse und Jnter-Kommu- nikation. Die Wasserversorgung auf der Kaiserlich südrussischen Staatsbahn. Verwendung imprägnirter Hölzer zum Bau von Eisen- bahnwagen. Literatur. Volkswirthschaftliches. Offizieller An- zeiger. Verzeichniß überzähliger und fehlender Güter.

Kunst und Wissenschaft.

Die Leichenfeier für Rossini fand am 22. zu Paris in der Dreifaltigkeits-Kirche statt. Das Personal der italienischen Gesandt- \chaft war in großer Uniform erschienen. Der Kaiser hatte treten lassen. Auf dem Kirchhof sprachen Camille Doucet, Inspektor der Theater, und Ambroise Thomas. i

Wie die »Berlingske Lidende« meldet, hat der internationale Kongreß für vorgeschihtlihe Archäologie, welcher im vori- gen Jahre ia Paris und in diesem Jahre in Norwich versammelt war, Kopenhagen zum nächstjährigen Versammlungsort erwählt und den Etatsrath Professor Worsaal daselbst zum Präsidenten für die nächste Versammlung gewählt.

Verkehrs: Anstalten.

Kiel, 22. November. (W. T. B.) Das Postdampfschiff »Jyl- land« traf ers 7 Uhr früh aus Korsoer hier ein. Ein Theil der Pas- sagiere und die Briefpost erhielten noch mit dem Zuge 7 Uhr 5 Min. Beförderung nah Altona. Die Zurückgebliebenen und die Fahrpost wurden mit dem Mittagszuge befördert.

Frederikshavn, 22. November. (W. T. B.) Der Schooner »Margarethe«, Kapitän Harms, is auf der Fahrt von Danzig nach Hartlepool in der Nordsce gesunken. Die Mannschaft i} gerettet. Die Ladung bestand in Weizen. Die Schooner-Galiote »Bertha«, Ka- pitän Ollmans, aus Leer mit Leinsaat von Niga kommend, is} bei heftigem Südsturm unweit Hals gestrandet. : O

Die russishe Geseßz-Sammlung veröffentlicht einen Kaiserlichen Erlaß vom 21. Oktober (2. November) 1864, durch welchen die Art. 11 und 13 des Reglements vom 4. März 1863, betreffend die Ver- hütung des Zusammenstoßens von Schiffen auf See, er gänzt werden.

Kasan, 17. November. (St. Pet. Ztg.) Heute hat auf der Wolga der Eisgang begonnen und die Dampfschifffahrt aufgehört Die Navigation hat 199 Tage gewährt.

ih ver- encral-