1868 / 279 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

brechts des Bären: dem Obersten und Regiments-Comman- deur von Krosigk; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Oberst-Lieutenant Werner und des Verdienst-Ehrenzeichens für Rettung aus Gefahr: dem Füsilier Hübler Allerhöchstihbre Genchmigung zu ertheilen.

Personal - Veränderungen. Luhe J. Ie Tar Bee a Dffiziere, Portepee - Fähnriche 2c. . Ernennungen, E A und Verseßungen. Den 10. November. Brandenburg, Port. Fähnr. vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33, zum Sec. Lt., Heym, char. Port. Fähnr. vom 2, Pos. Inf. Regt. Nr. 19, &rhr. v. Eynatten, char. Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, v. Hartmann-Krey, car. Port. Fähnr. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, v. Massenbach, char. Port. Fähnr. v. 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, v. Lettow-Vorbeck 11, v. Woedtke, Unteroff. v. 4. Rhein. Tnf. Regt. Nr. 30, v. Ditfurth, Unteroff. v. 1. Hess. Inf. Rgt. Nr. 51, Schmitt-Pfeffenhausen, Unteroff. v. 1. Nass. Inf. Regt. Nr. 87, Gr. v. &Franken-Sierstorpff, Unteroff. v. Königs- Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7, Werniß, Unteroff. vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, zu Port. Fähnrs. befördert. v. d. Leyen, Sec. Lt. à la suite des 1. Hessishen Inf. Regts. Nr. 81, in den Etat des Regts. einrangirt. Den 18. November. v. Tresckow, Gen. Maj. u. Command. der 2. Kav. Brig., in gleicher Eigenschaft zur 18. Kav. Brig. verseßt. Frhr. v. Barnekow, Oberst u. Commdr. des Thür. Qu]. Regts. Nr. 12, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 2. Kav. Brig., v. Suckow/, Oberst-Lieut , aggreg. dem 2. Garde-Drag. Regt, zum Commdr. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12 ernannt. v. Brozow ski, Major und etatsmäß. Stabsoffizier im 1. Hess. Hus. Regt. Nr. 13, in gleicher Eigenschaft zum 2. Garde- Drag. Regt. verseßt. v. Griesheim, Major und Escadr. Chef im Brandenburg. Hus. Regt. (Zietensche Hus.) Nr. 3, als etatsmäßiger Stabsoffizier in das 1. Hessische Husaren - Regiment Nr. 13 verseßt. v. Haenlein, Rittm. und Esc. Chef im Brandenb. Hus. Regiment (Zietensche Hus.) Nr. 3, zum Major mit Beibehalt der Escadron, v. Thümen, Pr. Lt. von dems. Regt, zum Rittm. und Esc. Chef befördert. Frhr. v. Korff, Rittm. und Esc. Chef im 2. Garde- Drag. Regt., der Char. als Major verlichen. Goldmann, Zeug- hauptmann vom Art. Depot zu Mainz, zur Dienstl. bei einer Milit. Intendantur kommandirt. Friße, Major aggr. dem 4. Rheinischen Infant. Regiment Nr 30, in das Regiment einrangirt. v. Neßter/, Major aggr. dem Brandenb. Füs. Regt. Nr. 35, in das Regiment einrangirt. Bei der Landwehr. Den 10. November. v. d. Schulenburg, Prem. Lieut. von der Jnfanterie des Reserve- Landw. Bats. Cöln Nr. 40, zum Hptm. u. Comp. Führer, Radke, Vizefeldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Ostpr. Füs. Regts. Nr. 33, Staeffler, Vize-Wachtm. vom 1. Bat. (Simmern) 7. Rhein. Landw. Regts. Nr. 69, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9, befördert. Elbe, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Siegburg) 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, in die Kate- gorie der Res. Off. übergetreten und als solcher dem 2. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 28, Rothe, Sec. Lt. von der Jnf. des 2. Bats. (Saarlouis) 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30, in die Kategorie der Res. Off. über- getreten und als solcher dem 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30, Lenders, Sec. Lt. v. der Kav. des Res. Ldw. Bats. Cöln Nr. 40, in die Kategorie der Res. Off. übergetreten und als solcher dem Rhein. Kür. Regt. Nr. 8, Bredow, Gr. v. Dönhoff, Classon, Leydcl, Nög- gerath, Riek, Kolbe, Gr. zu Eulenburg, Sec. Lts. von der Kavall. des 2. Bats. (Brühl) 2. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 28, in die Kategorie der Reserve-Offiziere übergetreten und als solche dem Königs-Husaren-Regiment (1. Rhein.) Nr. 7 zugetheilt. B. Abschiedsbewilligungen 2. Den 10, November. Ohne- sorge, Sec. Lt, vom 4. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 30, unter dem geschz- lihen Vorbehalt entlassen. v. Langendorff, Major vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civil- dienst und der Unif. des Hohenzoll. Füs. Regts. Nr. 40 der Abch. bew. Den 14.November. Niemeyer, Sec. Lt. vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, der \{lichte Abschied ertheilt. Den 18. November. von ckhwanenwede, Gen. Lt. z. D., früher Commandeur der chemals Königl. Hannov. 2. Kav. Brig., der Abschied mit seiner bish. Pens. bewilligt. Frhr. v. Wechm ar, Ob. Lt. vom 4. Rhein. Jnf. Regt. Nr, 30, Behufs seines Uebertritts in Großherzoglich badische Militär- dienste zur Uebernahme einer Stelle als Regts. Commdr., der Abschied als Oberst, unter der Zusicherung seiner event. dereinstigen Wieder- anstellung in der preußischen Armee 2c. bewilligt. v. Brandt, Major vom Brandenburgischen Füsilier - Regiment Nr. 35 mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. Westphal, Sec. Lt. vom Niederschl. Feld-Art. Regt. Nr. 5, als halbinvalide mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ausgeschieden Und zu den beurl. Off. der Art. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35 übergetreten. Bei der Landwehr. Den 10. November. Girth, Sec. Lieut. von der Jnfanterie des 1. Bats. (Erkelenz) D. Rhein. Landw. Regts. Nr. 65, als Pr. Lt., mit seiner bisherigen Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 geiragen wurde, der Abschied bewilligt. Militär - Justizbeamte. Durch Allerhöchste Ordre. Den 29. Nov ember. Flach, Corps- Auditeur des V. Armcccorps und Justiz-Rath, als Corps - Auditeur zum X, Armeecorps verseßt. "Durch Lersügung des Gene- ral-Auditeurs der Armce. Den 7. November. Pr. Jungk, Gar- nison-Auditeur in Glaß und Justizrath, als Div. Audikeur zur 16ten Division verseßt. Beamte der Militär - Verwaltung. Durch Deo S Due - I A 13. November. L j er - QUchsenmacher bei der Gewehrfabrik zu i

Char. als »Fabriken-Kommissarius« verlicben, | S

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Tx. Jn der Marine.

Dffiziere 2c. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 18. N o- vember. v. Hohnhorfst, Sec-Kadett, wegen körperlicher Unbrauch- barkeit zum Seedienst, aus der Marine entlassen.

E;

Am 1. Dezember cer. werden in Stollberg und Limbach Telegraphen- Stationen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Dresden, den 23. November 1868. Telegraphen - Direktion.

Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 25. November. Nach der gestern Nach-

mittag um 35 Uhr erfolgten Rückkehr Sr. Majestät des Königs, des Großherzogs, der Prinzen und der Übrigen Jagd- gesellschaft aus dem Buchholze, fand, wie uns aus Schwerin telegraphisch berichtet wird, im goldenen Saale des Großherzog- lichen Schlosses Galadiner statt. Am Abend wohnten Se. Mg- jestät und die Höchsten Herrschaften der Opernvorstellung im Hoftheater bei. __ Heute Vormittag um 10 Uhr erfolgte die Abreise Sr. Ma- jestät des Königs aus Schwerin in Begleitung Jhrer Köni lichen Hoheiten des rinzen Albreht und des Prinzen August von Württemberg, so wie Sr. Hoheit des Herzogs Wilhelm von Mecklenburg. Se. Königliche Hoheit der Großherzog geleitete seine Hohen Gäste zum Bahnhof, wo Se. Majestät und die Höchsten Herrschaften Sih von dem Großherzoge verabs\chiede- ten, um mittelst Extrazuges nach Berlin zurückzukehren.

Der Bundeskanzler Graf Bismarck gedenkt, nach der »Prov. Corr.«, in den ersten Tagen des kommenden Monats nah Berlin zurückzukehren und die Geschäfte seines Berufs wieder zu übernehmen.

Der Eröffnung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes, welche am Montag (30.) erfolgt, wird der Bundeskanzler hier- nach noch nicht beiwohnen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung des Hau- S DeY Abgeordneten wurde zunächst die Generaldebatte Über den Etat des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten fortgeseßt. An derselben betheiligten sich die Abgeordneten Graf Schwerin , Dr. Lutteroth, von Ledebur. Der Abgeordnete von Koerber hatte den Antrag gestellt, das Ressort des landwirthschaftlichen Ministeriums zu erweitern und namentlich auch die Verwaltung der Domänen und Forsten mit demselben zu vereinigen. Nach einer Diskussion, an welcher die Abgeordneten von Koerber, Dr. Lutteroth, Schmidt (Stettin), Dr. Glaser, Lasker und von Hoverbeck Theil nahmen, wurde der Antrag abgelehnt. Die Einnahmen wurden be- willigt und auch die dauernden Ausgaben bis Tit. 10 geneh- migt. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten, von Selchow, A zu verschiedenen Malen das Wort. Schluß der Sißung Uhr 5 -Minuten. Nächste Sigzung Donnerstag Vormittag 10 Uhr.

Cassel, 24. November. Jn der heutigen 13. Sigzung des Kom munallandtags, in welcher der Königl. Landtags- Kommissar, Oberpräsident von Moeller, anwesend war, beschloß E auf einen Antrag von H. Ziegler und Ge- nossen: |

__»an die Königliche Staatsregierung das Ersuchen zu richten, den be- reits begonnenen Verkauf der fiskalischen 1A L n, Do des Regierungsbezirks im Interesse der bergmännischen Bevölkerung und bei der gegenwärtigen ungünstigen Geschäftslage nicht zu beeilen und dabei solche Käufer zu berüsihtigen, von denen zu erwarten ist, daß N betr. Werke in gleicher oder ähnlicher Weise s{wunghaft be-

Alsdann genehmigte die Versammlung die nach Maßgabe des Y. 3 des Regulativs über die kfommunalständische M tung 2c. vom ständischen Verwaltung8auss{huß entworfene Ge- \häft8ordnung, worüber Oetker berichtete.

Auf der Tagesordnung, in die man nunmehr eintrat, stand als erster Gegenstand der Berathung: Vortrag des Ver- fassungdaus\c{usses, das Budget betreffend. Den zweiten Gegen- stand der L bildete der Vortrag des Verfassung®§- Ausschusses über den Antrag von Lind und Genossen, die Revision der kurhessischen Gemeindcordnung und die Aus- dehnung derselben auf die vormals Großherzoglich hes- sishen und Königlich bayerischen Gebietstheile betr. Hierüber berichtete Rudolph und empfahl den vorgelegten Geseßentwurf in Berathung zu ziehen. Diese wurde jedoch für heute ausßge- scht und die Angelegenheit mit Rücksicht auf die große Wichtig- keit des Gegenstandes an den Berfassungsausshuß zur noch- maligen Prüfung und Berathung zurückverwiesen.

Den Schluß der heutigen Sizung bildete der Vortrag des Verfassung8aus\{chu}ses über die Regierung®vorlage, betreffend

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die Umbildung der Landeskreditkasse. Als Berichterstatter des Ausschusses motivirte Weigel die Anträge des Ausschusses, welche wie folgt lauten:

der Landtag wolle in Betreff des demselben vorgelegten Geseßent- wurfs wegen Abänderung der auf die Landeskreditkasse sih beziehenden Geseße aus den im Bericht des Verfassungsausschusses enthaltenen

ünden, 1) was folgt erklären: M die im C 4 alin. 2 des Entwurfs enthaltene Bestimmung, wonach

»sämmtliche Rückzahlungen bisheriger Schuldner der Kasse einschließlich der im §. 11 des fkurhessischen Geseßes vom 23. Juni 1832 bestimmten Kapitalbeträge nach Abzug der an die Staatskasse zur Tilgung des Guthabens derselben abzuführenden Beträge zur Abbürdung der bis- herigen kündbaren Schuldverbindlichkeiten der Kasse verwendet werden müssen,« und in Verbindung hiermit die weiteren Vorschriften im F. 13 bezw. 15 des Entwurfs, wonach »fortan die Darlehnsvaluta nicht mehr baar, sondern nur in von der Kasse auszufertigenden und Seitens der Jnhaber unkündbaren Pfandbriefen gewährt werden darf,« sind mit dem Fortbestande der Landeskreditkasse und deren bisheriger, in Rücksicht auf die Landeswohlfahrt niht zu entbehrender Wirk- samfeit unverträglich, daher aus wirthschaftlichen, nicht weniger aber auch aus politischen Gründen auf das Allerdringendste zu wider- rathen /

S indem der Entwurf im Wesentlichen auf diesen beiden grund- säßli chen Vorschriften beruht, sih gegen die Vorlage überhaupt aus- sprechen und die Spezialberathung desselben ablehnen ; j

3) an die hohe Staatsregierung das dringende Ersuchen richten, von der beabsichtigten Geseßesvorlage abzustehen und nach genauer Erfor- hung der thatsächlihen Verhältnisse die beabsichtigte Reform im Anschluß an die in dem Ausschußbericht enthaltenen Ausführungen auf die- jenigen Grundsäße zu beschränken, deren Aenderung den Fortbestand der segensreichen Wirksamkeit der Landeëskreditkasse in seinen Grund-

bestimmungen nicht erschüttert ;

4) zu weiterer vorläufiger Verhandlung mit der Königlichen Staatsregierung wegen dieser Reformen und insbesondere. wegen etwaiger Einführung der kommunalständischen Garantie den Landes- direktor und bezw. den ständischen Verwaltungsauss{huß ermächtigen, die endliche Beschlußfassung über den dieserhalb erforderlichen vertrags- mäßigen Abschluß, sowie über die Reorganisation der Anstalt aber sich selbs vorbehalten. i

Diese Anträge wurden ohne Debatte von der Versamm- lung einstimmig angenommen.

Wiesbaden, 23. November. Zur Ergänzung unseres gesirigen telegraphischen Berichts über die 18. Sißung des Kommunal-Landtags theilen wir über dieselbe noch Fol- gendes mit: Der Antrag des Grafen Matuschka lautete: ,

Zu §. 2, Pos. 2 zu seßen: »Der Ausschuß besteht aus 6 Mit- gliedern , welche vom Landtage aus seiner Mitte in der Art gewählt werden, daß die Standesherren und Vertreter des großen Grundbesibes mindestens mit je einem Mitglied vertreten sind«, und ferner einzu- halten: »yDen in den Auss{chuß gewählten Standesherren is} gestattet, sich durch einen Agnaten oder anderen zum Kommunal-Landtag ge- hörigen Standes8herrn vertreten zu lassen«. i:

Obwohl in längerer Diskussion der Regierungs-Kommissar, der Graf Matuschka und der Landtagsmarschall die Nothwen- digkeit hervorgehoben hatten, daß die Interessen der Standes- herren und der großen Grundbesißer bei der Wahl des Ver- waltung8ausschusses ber'icksichtigt werden müßten , so wurde doch von Born, Hesse, Justi und Scholz für die Streichung der Re- gierungsvorlage plaidirt. Der der Regierungsvorlage entsprechende Antrag des Grafen Matuschka wurde in seinem ersten Theile mit 20 gegen 4 Stimmen verworfen, worauf der zweite Theil zurückgezogen wurde.

Das Recht Sr. Majestät des Königs , den eventuell zu wählenden Landes-Direktor zu bestätigen, hatte der Landtag in zweimaligen Beschlüssen früher verworfen, indem von mehreren Rednern hervorgehoben worden war, dieses Recht verstoße gegen die nothwendige Selbstständigkeit und Freiheit der Selbstver- waltung. Der Landtags-Kommissar hatte vergebens vor einem solhen Beschlusse gewarnt , da derselbe den Grundsäßen und dem Wesen der preußischen Monarchie entgegen sei. Der Beschluß war denno, wenn auch nur mit einer geringen Majorität, zwei- mal gefaßt worden. Nachdem dem Landtage von Seiten der Königlichen Staatsregierung nun eröffnet worden war, daß die Genehmigung des Regulativs für die Organisation der kom- munalständischen Verwaltung nah den Beschlüssen des Land- tags Allerhöchsten Orts nicht erfolgen könne , ist die Wieder- herstellung der Regierungsvorlage in Betreff des in Rede stehen- den Königlichen Bestätigung8rechtes mit 13 gegen 11 Stimmen gestern be)chlossen worden. j i ;

Der Antrag von Schneider: »dahin zu wirken , daß die Pfarrbesoldungsgüter zu den Gemeindesteuern herangezogen würden« , rief cine längere Debatte hervor , die schließlich zur Annahme des Antrags führte , obgleich vom Regierungs-Kom- missar darauf hingewiesen war , daß gegen die bezügliche Ent- scheidung des Ober-Präsidenten, welche die Freilassung der frag- lichen Güter anordnete, zunächst der geordnete Instanzenweg einzuhalten sei, Nach weiterer Annahme des Antrags von Leng , dahin zu wirken , daß die Prüfung und Revision der

Gemeinde- und Kirchenrechnungen durch die Regierung im Sinne der früheren nassauischen Bestimmungen erfolge, verlas 5841 ®

der Vorsißende ein Schreiben des stellvertretenden Landtags- Kommissars, Regierungs-Präsidenten von Diest, in welchem die bevorstehende Schließung des Landtags angezeigt wurde. Die- selbe erfolgte hierauf durch den Regierungs - Präsidenten von d welcher an die Versammlung die nachfolgenden Worte

ete: d

Meine Herren! Gestern sind es fünf Wochen gewesen, daß diese erste Session des hiesigen Kommunal-Landtags eröffnet wurde, und heute erst is es troß angestrengter Thätigkeit von allen Seiten möglich geworden, zur Beendigung Jhrer Arbeiten zu gelangen. Die Arbeiten waren in der That umfangreih und viele von ihnen nicht leicht. Thnen Allen, welche als Referenten und Schriftführer mitgewirkt und insbesondere auch Jhnen, verehrtester Herr Landtagsmarschall, spreche ih Dank aus für die ausbauernde Thätigkeit, welche Sie im Inter- esse unseres Bezirks entwickelt haben.

Jedenfalls können Sie Alle, meine Herren, auf die vergangenen Wochen als auf eine Zeit zurüblicken, welche Thr ganzes Interesse in Anspruch genommen hat, in welcher reiche Erfahrungen für die Zukunft gesammelt worden sind. Jnsbesondere aber werden Sie das Bewußtsein aus dieser Session mit nah Hause nehmen, daß bei aller Verschiedenheit der Ansichten die Selbstverwaltung nur dann ein Segen für unseren Bezirk, ebenso wie für das ganze Vaterland wer- den kann, wenn fie sih nicht loslöst von dem alten Loosungswort der preußishen Monarchie : Suum cuique, wenn alle Jnteressen, auch die fleinsten, auch die in der Majorität nicht vertretenen, Beachtung und zarte Rücksihtnahme finden. Jn der Hoffnung, daß dies Bewußtsein Überall erstarken, und mit dem Wunsche, daß in allen Thren ferneren Verhandlungen das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit einem großen Staatsorganiêmus zum lebendigen Ausdrucke gelangen möge, erkläre ih den Kommunal-Landtag hierdurch für geschlo}sen.f

Schaumburg-Lippe. Das für das Fürstenthum Schaum- burg-Lippe publizirte Verfassungsgeseß vom 17. November 1868 ist mit den Bestimmungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes dadurch in Einklang gebracht, daß im Art. 2 den Bundesgeseßen der Vorrang vor der Landesverfassung und der inländischen Geseßgebung ausdrücklich zuerkannt is und daß nach Art. 36 die aus dem Verhältniß des Fürstenthums zum Norddeutschen Bunde sich ergebenden Ausgaben von dem stän- dischen AusgabebewilligungsSreht niht berührt werden. Im Uebrigen is aus dem Verfassungs8geseß Folgendes hervorzuheben:

Der Landtag besteht aus 15 Mitgliedern, nämlich 2 durch landes- herrliches Vertrauen für die jedesmalige (6jährige) Legislaturperi_de berufenen Vertreter des Domanialgrundbesißes, 1 gewählten Vertreter des inländischen ritterschaftlichen Grundbesißes, 1 von den vocirten Predigern des Landes gewählten Vertreter, 1 von den im Amte be- findlichen Juristen, Medizinern und studirten Schulmännern gewähl- ten Vertreter und 3 gewählten Vertretern der Stadt und 3 desgl. der Landgemeinden. Die Mitglieder des Landtags erhalten Tagegelder; sie können wegen ihrer Anträge und Abstimmungen im Landtage niemals zur Verantwortung gezogen werden; wegen ihrer Aeußerungen stehen sie zunächst unter der Disziplin des Landtages; sollte durch die Aeußerung ein Verbrechen begangen sein, so is in der Regel nur mit Zustimmung des Land- tages, strafrechtliche Verfolgung zulässig. Staatsdiener bedürfen zum Eintritt in den Landtag feines Urlaubs; ihnen kann aber die Ver- pflichtung zur Tragung der Stellvertretungskosten auferlegt werden. Der Landtag tritt alle Jahre im November zusammen. S: e Sißungen sind öffentlich. Er hat das Recht zur entschcidenden Pita wirkung bei allen Geseßen, sowie bei Feststellung des Staat8hausha! ts- Etats und die Kontrolle über die Finanzverwaltung. Ständige Steuern und Einnahmen unterliegen nicht der jährlichen ständischen Bewilligung. Rücksichtlich der Ausgaben bleibt die jeßige Höhe bis zur Vereinbarung eines neuen Etatsgeseßes maßgebend. Der Landtag kann mit % Majorität die Ministeranklage nah Maßgabe des Geseßes vom 2. Januar 1849 be- \{chließen, Jn der Zwischenzeit von einer Diät zur andern bleibt ein Landtag°Lausshuß von 3 Mitgliedern bestehen, welcher über Verfas- sung8verleßungen zu wachen und event. bei den nah der Bundesver- fassung zuständigen Organen des Norddeutschen Bundes Beschwerde zu führen hat. Bei den Finanzen is das Domanium, als Fideît- kommiß des regierenden Fürstenhausez, vom Staatshaushalt geson- dert; das Domanium führt gewisse jährliche Beiträge zur Landes- kasse ab. Den Richtern ist Unabseßbarkeit außer durch rich- terlihes Erkenntniß, gewährleistet, den übrigen Staatsbeamten Schuß durch ein Staatsdienst - Geseß zugesagt. Jn den all- gemeinen Bestimmungen ist den Gemeinden Selbstverwaltung, ferner ist die Trennung der Justiz von der Verwaltung, die Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens, der Anklageprozef, für {were Fälle Schwurgerichte, ferner Aufhebung des Gutsunter- thänigfeit8verbandes, die Verwandlung der Erbpacht in T die freie Verfügung über das Grundeigenthum, die Ablösung der Servituten, die Separation der Gemeinheiten und Konsolidation der Grundstücke, die Ablösung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden, nah Maßgabe besonderer Geseße, welche zum Theil chon im Jahre 1869 zur Vorlage gelangen sollen. Das Wahl- geseß vom 17. November 1868 beruht auf dem allgemeinen direkten Wahlrecht. Die Abstimmung erfolgt durch Stimmzettel. i

Neuß. Greiz, 23. November. (L. Ztg) Heute ist der erste ordentliche Landtag durch die Fürstliche Landesregierung im Auftrag des Fürsten feierlich verabschiedet worden. A

Württemberg. Stuttgart, 22, November. (St. A. f. W.) Der König hat heute den zum außerordentlichen Ge- sandten und bevollmächtigten Minister der schweizerischen Eid-