1868 / 282 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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27. November. (W. T. B.) Olozaga ist von hicr ab- gereist und wird morgen in Paris eintreffen. Ju der auf nächsten Sonntag angesagten republikanischen Kundgebung wer- den Castelar und Orense hierher zurückerwartet. Das Befinden

des Marschalls Serrano bessert sich.

Túrkei. Konstantinopel, 27. November. (W. T. B.) Heute fand eine Versammlung der höheren griechischen Geist- lichkeit zur Berathung Über die S rae der bulgarischen Kirche statt.

Numánien. Bukarest, 27. November. (W. T. B.) Pee fand die Eröffnung der Kammern durch den Fürsten arl statt. Jn der Thronrede heißt es: Die inneren Zustände des Landes, so wie die Beziehungen zum Auslande, seten vor- trefflih. Die Finanzlage wird eine blühende genannt. Die Verkehrsmittel des Landes hätten seit einem Jahre cinen tere Aufschwung genommen als in den leßten 30 Jahren. Bezüglich der äußeren Politik betont die Thronrede, daß die pariser Ver- träge und die Lage des Landes die strengste Neutralität zur Pflicht machen, und habe die Regierung auch stets dieser Pflicht entsprochen. Als Resultate der guten Beziehungen mit dem Auslande werden die Konventionen mit Oesterreih und Ruß- land angeführt ; wegen Aufhebung der Konsulargerichtsbarkeit seien Unterhandlungen mit Rußland begonnen. Der Fürst hofft, daß auch die andern Mächte durch ein gleiches Verfahren einen Beweis desselben Wohlwollens für Rumänien geben werden. Schließlih ermahnt die Thronrede zur Eintracht und

zum Aufgeben der Parteizwistigkeiten. (H. N.)

Dánemark. Kopenhagen, 25. November. : In der heutigen Sißung des Folkethings®s wurde u. A. die ersle Behandlung des privatim wieder eingebrachten Wehr- pflichtgeseßes vorgenommen, wobei der Justiz-Minister Nuß- horn die Durchführung dieser Sache zur Bedingung seines Blei- bens im Kabinete machte. Ueber die Abfassung des Gesetzes wollte er sich erst aussprechen, wenn namentlich in Betreff der Befreiung Geistliher von der Wehrpflicht cin Resultat vor- läge, nämlich insoweit sich eine Majorität in beiden Thingen oder in einem eventuell gemeinsamen Auss{huß um eine Bestimmung geeinigt habe, wo es sich dann zeigen werde, ob die Regierung darauf eingehen könne oder nicht. Es wurde

dann noch der von der lo Mittelpartei eingebrachte Vorschlag

zu einem Beschluß, gemäß des §. 46 des Grundgeseßes eine parlamentarishe Kommission von ‘15 Mitgliedern zur Unter- suhung des Volksshulwesens niederzuseßen 2c., vorgenommen, Es entspann sih über das Schulwesen des Landes eine aus- führlihe Diskussion und der Wunsch zu einer umfassenden Untersuhung und der Reform nicht blos des Volksschulwesens, sondern des gesammten Schulwesens gab sich zu erkennen.

Amerika. New-York, 18. November. (Per Cunard- dampfer »Java«.) Der Herzog Wilhelm von Würt- temberg hat am Montag Washington besucht.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 28. November. Jn der gestrigen Sißung des Zau es der Abgeordneten leitete der Regierungskommissar, cheime Justiz-Rath Dr. Falk, die Vorberathung des Etats der

Justizverwaltung durch folgenden Vortrag ein: | estatten Sie mir, meine Herren, bestehender Sitte gemäß einige einleitende Bemerkungen. Zuviele sollen es nicht sein. Die Etats für 1868 und 69 haben ja im Wesentlichen dieselben Grundlagen ; sie stehen also in einem andern Verhältniß zu einander als die Etats von 1867 und 68, denn bekanntlich erstreckte sh der erstere nur auf die alten Landestheile, während der leßtere n ersten Male Einnahmen

und Ausgaben der neu erworbenen Landestheile ersichtlih machte. Die Einnahmen, meine Herren, sind, wie Sie aus dem Etat ex- sehen. haben, auf 12,915,110 Thlr. veranschlagt; gegenüber steht eine projektirte Ausgabe an ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben gun Gesammtbetrage von 16,439,980 Thlr., so daß sih die Nothwen- igkeit eines Zuschusses von 3,524,870 Thlr. aus allgemeinen Staats- mitteln ergiebt. Jch bitte, diese Bemerkung oben einfach Aan als Konstatirung eines Facits und namentlich nit den indirekten Ausdruck für die Meinung darin zu finden, es sei eine berechtigte gea daß die Kosten der Rechtspflege gedeckt werden aus den innahmen. Mir scheint, die Behauptung, daß die Kosten der preußi- \chen Rechtspflege, die auf nahezu 165 Millionen veranschlagt sind, im Großen und Ganzen aus den Gerichtskosten sollten gedeckt werden,

doch eine mehr als bedenkliche zu sein. ; i Was die Einnahmen betrifft, so werden die Positionen 2 bis 5 wohl in diesem Augenblicke eine besondere Bemerkung nicht verlangen, anders scheint es mir in Bezug auf die Position 1, die Hauptposition, die Gerichtskosten. Sie schen, daß der Anschlag ein chr von 200,000 Thaler im Vergleich zum vorigen Jahre nachweist, und wenn Sie die Erläuterungen ins Auge gefaßt haben werden, so is Ihnen a Jelreten daß: dieses Mehr lediglich auf die alten Landestheile, ein\{ließlih des Bezirks des Appellationsgerichtshofes zu Cöln , fällt. Man hat hierbei, wie immer, eine dreijährige Fraktion aufgemacht und Rücksicht darauf genommen, daß vom 1. Juli nächsten Jahres

ab der bisher übliche Zuschlag vollkommen wegfällt. Dagegen ist iy Bezug auf die neu erworbenen Landestheile der Anschlag inne gehal, ten worden, den der laufende Etat enthält. Es ist das in Bezug auf das Departement des Appellationsgerichts zu Celle und zu Frank. furt a. M. theils aus äußeren Gründen geschehen, theils weil dag Jahr 1867 für die Provinz Hannover ein recht geeignetes Fraktionz. Jahr nicht ist. Es ist im Laufe desselben in Bezug auf die Kosten dez Strafverfahrens eine Aenderung eingetreten. Vom 1. September y, sind die Kosten nach ganz andern Grundsäßen eingezogen worden, a]z vorher. Wasdie Position b der Erläuterung betrifft das sind die Kosten, welche für die Departements Kiel , Wiesbaden und Cassel zu veran. {lagen waren —, so is da von einer Fraktion überhaupt keine Rede Es sind ja bekanntermaßen die Gerichts-Organisations8verhältnisse und die Geseße Über das Verfahren seit dem September vergangenen Jahres ganz neu. Man hat also nur unter Berücksichtigung der Er. fahrungen in d:n alten Provinzen und unter Berücksichtigung einiger Eigenthümlichkeiten, die in den neuen Landestheilen eintreten mußten, eine Wahrscheinlichkeitsrehnung gemacht und auf dieser Wahrschein. lihfeitsrechnung beruht die Position von ..954,850 Thlr. Vielleid ist es nicht ohne Interesse, zu sehen , wie weit die bisherigen Erfah, rungen des Jahres 1868 cinen Anhalt dafür geben , zu sagen , es se diese Rechnung richtig oder unrichtig gewesen. Jn den ersten 3 Quar. talen dieses Jabres sind in den gedachten drei Landestheilen an Gerichts, kosten eingegangen 819,181 Thlr. , also ein Mehr von etwa 103,000 Thlr, gegenüber dem Anschlage für die drei Vierteljahre. Nimmt man an , daß verhältnißmäßig dieselbe Summe im vierten Quar tale eingeht, so würde ein Mehr von überhaupt 137,000 Thlrn. in Aussiht genommen werden können. Es is auch - bei den übrigen Positionen der Einnahme ein solches Mehr anzunehmen. Es ergiebt nämlich der Abschluß, daß in den ersten drei Vierteljahren d. J, Überhaupt erhoben worden sind 9,106,470 Thlr., und wenn man an nimmt, daß das vierte Vierteljahr verhältnißmäßig eine ähnliche Ein- nahme liefert, so hat man nicht nur auf den im laufenden Jahre ver anshlagten Kosteneingang von 11,400,500 Thlr. zu rechnen, \ondern auf cine Einnahme von 12,141,960 Thlr., also auf fast 741,000 Thlr, mchr, als veranschlagt worden ist. Es is au die Erwartung cine nicht unbegründete, daß diese Summe sih noch größer herausstellh einmal deshalb, weil nicht alle diejenigen Unterlagen, die zu dem Ah- \chlusse dienten, bis dahin hatten beschafft werden können es \ind noch einige Einnahmennachweisungen im Rückstande gewesen —, und dann weil für den Einnahmeeingang kassenmäßig das Jahr nicht ab: schließt mit dem 31. Dezember, sondern erst mit dem 31. Januar, daß also das lebte Vierteljahr, wenn ih mich so ausdrücken darf, nit drei Monate, sondern vier Monate lang is. Diese Auseinander seßung, meine Herren, hat im Kreise Threr Kommissarien Veranlassung zu der Frage gegeben, ob es nicht angemessen sei, die Einnahme Positionen aus den Gerichtskosten höher zu veranschlagen, als im Etat geschehen ist. Jh möchte bitten, diese Meinung, wenn sie heute hier wieder Ausdruck finden sollte, nicht zu der Jhrigen zu machen. Es liegen gewisse Gründe vor, die eine Beschränkung in dieser Beziehung nothwendig machen. Es is zunächst zu erwägen , daß der ganz: Kostenzuschlag im Jahre 1869 wegfällt, und daß bei der Bemessung dieses Ausfalls sih mehr oder weniger ein gewisses Arbitrium geltend macht. Die Summe kann auch größer sein, als man nach den Er FEargen, die bisher gemacht worden sind, angenommen hat. So dann ist gestern der Entwurf einer neuen Subhastationsordnung vor elegt worden; in demselben is der Wegfall der Subhastationstaxen in Aussicht genommen. Sollte der Entwurf Geseß werden , so wür den, wie das der Entwurf selbst will, konsequenterweise auch dic Kosten bei Seite fallen, welche der Subhastationstaxe entsprechen. Die Subhastationskosten würden deshalb allein um ein Sechstel nie driger werden als bisher. ee ist im vorigen Jahre in diesem Hause die Klage lebhaft gewesen, daß in den Bezirken von Wiesbaden und Cassel die Gerichtskosten Überaus hoch angeseßt seien. Die Könige liche Staatsregierung hat es deshalb für ihre Pflicht erachtet, diesen Beschwerden näher zu treten. Es is zum Theil an Ort und Stelle näher recherchirt, inwieweit sie begründet seien; theilweise sind darüber die Berichte der betreffenden Gerichte eingeholt und, sobald das f sammte Material vorliegt, wird die Königliche Staatsregierung si der weiteren Erwägung nicht entziehen können, ob sie, wenn dic Klagen begründet sind, nicht die Pflicht habe , JThnen eine Geseßes- vorlage wegen Herabseßung der Kosten zu bringen, und es liegt daher nicht außer dem Gebiete der Möglichkeit , daß noch in dieser Session Ihnen eine derartige Vorlage gemacht wird. Wenn das aber der Fa ish dann glaube ih, hat man alle Ursache, die Einnahme - Position nit zu hoch zu \chrauben und jedenfalls nicht weiter zu gehen , als die Staatsregierung es Ihnen im gegenwärtißen Etat vorschlägt.

Was die Ausgabe betrifft, meine Herren, so ist zunächst die Etats: summe des Extraordinariums eine geringere, und zwar um cinige 70/( Thaler, als die des Jahres 1868. Aus dieser Abminderung, vielleicht auch aus der Rundheit der geforderten Summe von 500,000 Thlr., werden Sie wohl schon die Folgerung gezogen haben, daß auch hier die gegel- wärtige allgemeine Finanzlage ihre bedauerlihe Rückwirkung geäußert hat, Was die Kosten in dem Ordinarium betrifft, so weist det jebige Etat ein Plus von 422,080 Thlr. nach; aber das ist nur ein rechnungsmäßiges Plus meine Herren und nicht das wirkliche. Dit orderung! die Seitens der Staatsregierung in Bezug auf die Justip

erwaltung an Sie gestellt wird, is eine viel geringere. Di E die dieses Mehr bedingt, hat nämlih im vergangene Jahre bereits in einem andern Etat, in dem der Finanzvel- waltung , e Es sind das La Summen / aus der Position von 600,000 Thlrn. , die Sie zur Aufbesserung di Gehälter der Subalternbeamten bei den Lokalbehörden bewilligt haben

als Antheile der Justizverwaltung dugenallen sind, und zwar im Be trage von 323,695 Thlrn. Sie haben mit dem Finanzetat id | gláube das hier schon einschalten zu sollen einen Nachweis erhal

ten, der Jhnen sagt, wie die 600,000 Thlr. vertheilt worden sind, und

wenn Sie genau den Justizetat damit vergleichen, so finden Sie recht

erhebliche Abweichungen. Sollte im Laufe der S

genommen werden, in dieser Aebeang Gründe der Abweichung, e

deren Erklärung zu erfahren, zutheilen.

Hiervon abgesehen, meine Herren, sind an Gehaltsverbesserungen

mehr ausgeworfen: 7975 Th A diess 3000 Thlr. Zula

nals und für den General-Staat8anwalt. Meine Herren, Sie baben aus Anlaß einer ähnlichen Position, bei der Frage, ob das Gehalt des Präsidenten der Ober-Rechnungskammer und der Direktoren der- selben aufzubessern sei, nah Meinung der Staatsregierung diese Po- sition, wenn auch noch nicht formell, doch bereits materiell abgelehnt, und von derselben wird deshalb keine Rede mehr sein.

Außerdem, meine Herren,

41,300 Thlr. zu neucn Stellen. Die Staatsregierung hat \ich dabei sagen müssen, daß sie gegenüber einer hoffentlih in nicht zu weiter Zeit vor sih gehenden Organisation der Justizbehörden sich in Be- ziehung auf das Verlangen neuer Stellen die äußersten Schranken auferlegen muß. J glaube später in der Lage zu sein, Jhnen aus- das wirklich bei Die Hauptpositionen sind allerdings 21,800 Thlr.

führen zu können, daß schehen ist, für 25 neue Richterstellen. E bewilligt; das sind die der Hy personals dieser Beamten. È

von 15,000 Thlr. in Betracht,

in der V S, zur Verstärkung des allgemeinen Diätenfonds finden.

Es i} diese Summe für Su

regierung hat sich, wie bemerkt, auferlegt; nicht neue etatsmäßige

Stellen von Jhnen bewilligt z läßt, und hofft, mit dieser Su

der Subalternbeamten zu decken, ohne gerade, wie es \ onst den Etatsgrund- säßen entspriht, bei Jhnen darauf anzutragen, daß etatsmäßige Stellen

bewilligt werden.

Im Uebrigen unterscheidet sich der gegenwärtige Etat von dem vergangenen nur darin, daß eine um 17,707 Thlr. höhere Summe zur Entschädigung der Beamten aus den neuen Landestheilen verlangt

wird, als die beiden Pauschsun und 10,000 Thlr. vergangenes

An sächlihen Ausgaben wird ein Mehr von 859 Thlr. gefördert. Wenn Sie, meine Herren, alle diese Summen zusammenziehen und demnächst davon abseßen den Betrag von 4987 Thlr., der an Minder- Ausgaben veranschlagt wird, wenn Sie ferner davon abseßen die 72,150 Thlr, um welche das Extraordinarium nicdriger is, als die betreffende Summe des vorigen Jahres 1868, und wenn Sie endlich in Betracht a daß auch die 3000 Thlr., deren ich vorhin gedacht

ezug auf die Aufbesserung der höheren Justizbeamten

habe in in Wegfall kommen, dann, me Mehr von 22,935 Thlr. von

zum Etat der Justizverwalt

Zuvörderst bitte ih , die Ueberzeugung zu haben , daß in dem ganzen Hause, überhaupt in dem ganzen Gebiete der Monarchie, Niemand so schr den Wunsch hegt als ih, daß die

Lage der Justizbeamten des

eben so natürlich , gls erklärlih, wenn Sie erwägen wollen, daß ich mit dem vollen Bewußtsein der Schwere die Verant- wortlichkeit trage für Zustände, welche mir Sorge bereiten. verringert, nicht aber - vollständig be- Ae i em preußischen Richterstande ein

fast unverwüstliher Kern A “h der preußische Richter an dem Gedanken festhält und festhalten muß, daß er preußischer Richter sei und zu wahren habe die Ehre der Rechtspflege des Landes. der Verantwortung fühle, wird das Haus, es wird der preu-

Diese Sorge wird seitigt durch die im Ueberzeugung , daß in

pische Juristenstand zu mir

h Alles thun werde, um seine Lage zu verbessern.

meinen Anschauungen wird stimmen, insonderheit auch

lelbe wird gewiß Alles thun, was irgendwie die Finanzverhält-

nisse des Landes gestatten.

werth erscheinende Verbesserung der Lage des Richterstandes kann uur erwirkt werden durch eine Aenderung in der Organisation Diese Organisation wird durch andere Umstände

der Gerichte. geboten und wird in den

insofern nämlich in der Procedur der bürgerlichen Rechts\achen

enderungen eintreten, Jch die Gerichtsverfassung des

daß dadurch nicht unerhebliche Ersparungen im Richterpersonale \ ] Aber ich glaube nicht, daß das allein genügt, Geri ih lege noch ein größeres Gewicht darauf, daß der eshäftsgang, der Bureaudienst und was dahin gchört, in | MWerordentlicher Weise vereinfaht wird und daß hierdurch I insonderheit durch Ersparungen am Personal der Sub- | h ernen und der Unterbeamten erhebliche Mittel gewonnen

iintreten können.

werden, um den Richtern di schaffen, welche sie verdienen.

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pezialdebatte Anlaß

so bin ih bereit, sie Ihnen speziell mit-

lr. Darunter befindet sich zunächst als ge für die Präsidenten des Ober-Tribu-

handelt es sich um eine Summe von

dieser Position ge-

inige andere Stellen hatten Sie bereits pothekenamts-Vorstecher und des Neben- s kommt außerdem noch eine Position

die Sie unter den Dispositionsfonds balternbeamte bestimmt. Die Staats-

U verlangen, soweit es sih vermeiden imme das erforderliche Maß an Kräften

unen, die Sie in Höhe von 90,000 Thlr. Jahr bereits bewilligt hatten, betragen.

ine Herren, wird im Ganzen nur ein

JOO [r Ihnen verlangt. Die Staatsregierun glaubt, daß Sie ihr dic Mehr bewilligen Vat. 9 9 | daß

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt äußerte sich über die

ung gestellten Anträge wie folgt :

Landes verbessert werde. Das ist

eines Jahres gewonnene der Integrität liegt und daß

Indem ich so die Schwere

das Vertrauen haben dürfen , daß Mit dicfen das Staats - Ministerium überein- der Herr Finanz-Minister. Der-

nächsten Jahren eintreten müssen, | 3

glaube nun, daß es zulässig ist preußischen Staats so zu Lan

ejenige pekuniäre Stellung zu ver- Bel dieser Sachlage ist es eigent- 5904

Daa arauf war man bereitwillig eingegangen &orm fand der Antrag feinen Widerspeucd. Sie do nicht erwarten, daß ich in dem diesjährigen Justizetat eine Gleichstellung bewirken würde; auf der andern Seite tön- nen Sie auch gar nicht befürchten, daß ich meinem ganz be- stimmten Versprechen untreu werden würde. Fall ist, so weiß ih nun aber nicht, warum denn hier nun der Staatsregierung gesagt werden soll, dringend beamten derselben Kategorie gleihmäßig zu LVorte hinein »baldmöglichst. « nah Lage der Sache mir das zu sagen, und die Worte »baldmöglichst« erschweren mir nur meine Position. gegen 6 ih anerkennen , trag der N ist. gar nichts zu erinnern habe, wenn hinter dem Antrage ni S A ide a t j deutung: Das will ib nicht verkennen, aber ih bin auch gar nicht zweifelhaft darüber, daß das Hohe Haus mit der Staatsregierung lait ( im Einverständniß ist, wenn die Staatsregierung aufgefordert Aber eine erhebliche, mir wünschens- | werden soll, auf eine Justizorganisation Bedacht zu nehmen, welche gestattet, die Justizbeamtenstellen derselben Kategorie in allen Theilen des Staates ning zu dotiren und eine dem Be- dürfniß entsprechende Erhöhung des

lih nicht nöthig, mir noch einen Sporn zu geben durch Anträ nträge ne sich auf die Verbesserung der Lage der Ricbtergebä ute be ieben enn Sie aber solche Anträge bringen wollen, dann bitte ich, fle do zu bringen in der allerunverfänglichsten Fassung. Jh bitte le recht sehr, erschweren Sie mir meine Position nicht. In der vorigen Session wurde von der rehten Seite des las ein Antrag , eingebracht, welcher dahin ging, es Ee und zwar im nächsten Justizetat, eine leich- u ung der Besoldungen der Richter der alten Provinzen und er Provinz Hannover erwirkt werden. Dieser Antrag hat A viel Sorge gemacht, weil ich wahrzunehmen glaubte, daß wiederholtes rühmendes Hervorheben von Einrichtungen der Provinz Hannover unangenehm berührt habe. Jch habe dar- auf, indem ich erklärte, daß ih mit dem Gedanken des An- trages vollkommen einverstanden sei, gebeten, daß man doh aus diesem Antrage weglassen möge »im nächsten Justizetat« und auf diesen meinen uns ist, wie ih dankbar anerkenne, bereitwilligst Elngegangen worden, und bin ich da- e auch später sehr dankbar gewesen. Ein Drängen in diesen achen führt „zu nichts, es führt, wenn es Folgen hat gerade zu dem umgekehrten Ziele. Es ist gan selbstver- ständlih, daß in einem und” demselben Staat Richter der- selben Kategorie dieselben Besoldungen haben müssen ; es darf da Niemand bevorzugt werden. Die Sache liegt Jeßt so, daß vorzugdweise in der Provinz Hannover die Gehaltsverhältnisse günstiger stehen, als in den alten Provinzen. Die Konkordanz ist nur dadur herzustellen, daß man ent- weder den Etat der hannoverschen Richter hinunterdrückt oder daß der Etat der altländischen Richter heraufgerückt wird; i natürlich wünsche das lehtere, ih wünsche insonderheit, daß die Positionen , welche für die hannoverschen Richter gelten, jedenfalls in derselben Höhe, wenn niht in noch grö- ßerem Maße allen Richtern des Landes zu Theil werden. Das kann ih aber nur erreichen, wie gesagt , in Folge einer anderen Organisation. Jeßt is es angenehm , daß ih den hannoverschen Etat noch Jo hoc habe, denn er bildet für mich jeßt das Ziel und ctwas Positives. Wenn Sie mich Jeßt aber 1mmer drängen, ich solle den Einklang herstellen, so komme ih endlich in die Lage, auch den hannoverschen Etat herunterdrücken zu müssen, und dann ist die Lage der alt- preußischen Richter, beziehungsweise sämmtlicher Richter des preußischen Staates keineswegs eine günstigere. Wie die Sache lebt liegt, so glaube ih, ich hatte nach den Berathungen der vorigen Session, mich auf das Bestimmteste dahin ausgesprochen, cs selbstverständlich und geboten, mich nicht zu und nicht zu sagen: »im nächsten Justizetat« ; und in dieser Nun konnten

Wenn das der

n | sie werde nohmals baldmöglichst die Gehälter der Justiz- in allen Theilen des Staates Da kommen nun wieder die Es hat gar feine Bedeutung,

ersucht ,

normiren.

Da- daß der fkorrespondirende An- erren Abgeordneten Lasker und von Rönne ganz Er ist so selbstverständlich, daß ich dabei

Er hat an sich wohl eine Bedeutung ; das

es Einkommens der Richter vor- unehmen. Wenn man eine Justizorganisation hat, und die werden

wir ja wohl hoffentlich erlangen, das erfordert die Einheit des Staates, dann folgt von elbst, daß für gleiche Beamtenkatego- rien gleiche Besoldungen cintreten müssen. ih diesen Antrag dankbarst, vorausgeseßt natürlich, daß nicht etwas Besonderes hinter demselben liegt, was ich Übrigens nicht glaube. Jch glaube, daß er die Bedeutung hat, abzus{chwächen, oder daß er gerichtet ist gegen den Antrag, der von den Kom- missionen des Hauses gestellt worden is, und, wie gesa t, des-

Darum acceptire

alb bin ich dankbarst für den Antrag. Dann, meine erren,

sind noch eine Reihe von Anträgen gestellt, die sich beziehen auf die Regelung der Gehaltsverhältnisse von Beamten aa Kategorien. Dahin gehören die Anträge, welche untex Nr. 9

E Ta

S T - Et Z. T E ZSEETE E A E E S E T E pr Z ae p ae Se - L Lee E L r I L Eta E ere Ri T E Mete t ar me E S T E E E n B tiES: S Se X, R P E E Len A E E D T S A E E: R R At E N HIR I: F AORRM s TTAET Tg A 2E E r R s Wo N a = s woe a s a as B BT: i E Spi si fr E 2 Ée E r ia) R T S U R L ftc E av enh i É E E L Bua » d er ai Sir an L us E À F “E R é MICE if Sia Mr mert ch9 E G ven

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