1868 / 283 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wird man sagen, es f dann auch gar nicht nöthig, daß die Dokumente über die betreffenden Recht8geschäfte dem Gerichte überhaupt vorgelegt werden. Von diesem Standpunkte aus ist es nun aber auch gerechtfertigt, und das ist etwas sehr Wesentliches, das Hypothekenreht der hypothekarishen Klage gegenüber als ein strenges Ret hinzustellen, als ein Recht, welches noch ftrenger ist, als das Wechselreht. Dadurch wird dem Realkredit unstreitig eine sehr wirksame Stütze gewährt. Der Entwurf bestimmt in dieser Beziehung Folgendes:

Gegen die hypothekarische Klage sind Einreden, welche die Begründung des persönlichen Schuldverhältnisses betreffen, unzulässig; andere Einreden sind nur soweit zulässig, als sie dem Beklagten gegen den jedesmaligen Kläger unmittelbar zu- stehen, oder aus dem Hypothekenbuche sich ergeben.

Meine Herren! Jch komme noch kurzzurück auf die Hypothek des Eigenthümers. Die Einführung der Hypothek des Eigenthümers in dem Sinne, daß er für sich Hypothek bestellen kann, ist keines- wegs ohne Bedenken, und diese Bedenken sind theils juristische, theils wirthschaftliche. Es ist nämlich zuvörderst eine ganz Über- N ge Mühe, diese Hypothek des Eigenthümers juristisch zu

onstruiren. Sie entzieht sich jeder juristischen Konstruktion, widerspricht allen juristishen Begriffen, und kann einem streng juristischen Gewissen große Qualen bereiten.

Man muß deshalb von vorn herein davon ausgehen, auf jede juristishe Konstruktion dieses Instituts zu verzichten. Aber die Hypothek des Eigenthümers hat auch ihre großen wirth- schaftlichen Bedenken : E : j

In Folge dieser Institution kann ein Grundbesizer sein Grundeigenthum in der Tasche mit sih tragen, und wenn er nicht solide ist, so ist er großen Gefahren ausgeseßt rücksichtlich seines Vermögens. Allein die Königliche Staatsregierung hat geglaubt, von diesem Bedenken absehen zu müssen, weil sie an-

enommen hat, daß die Hypothek des Eigenthümers in diesem inne gefordert werde durch die Bedürfnisse des Lebens und des Verkehrs. .

Ist dies aber der Fall, meine Herren, dann ist nicht abzu- schen, warum denn die Geseugebung den Forderungen des Le- bens und des Verkehrs immer nachhinken soll, warum sie nicht die Entwicklungen des Lebens und Verkehrs begleiten soll, um ihnen den Weg zu ebnen, aber auch zugleich zu ordnen. Die

ypothek des Eigenthümers hat einen ganz wesentlih ab- weichenden Charakter von der bislang üblichen Hypothek. Die leßtere hat zum Zweck dauernde Kapitalanleihen zu sichern, die Hypothek des Eigenthümers dient dagegen rein dem Verkehr und kann deshalb ihrem Charakter nah als eine Verkehrs§- hypothek bezeichnet werden. j

Von diesem Gesichtspunkt aus hat die Königliche Regierung aber noch einen Schritt gethan, der an sich ebenfalls bedenklich cheinen mag. Es handelt sich um die Frage: soll eine Blanco- cession oder ein Blancoindossement in Betreff der Hypotheken zugelassen werden? Dieser Punkt hat große Bedenken, sowohl

em Eigenthümer als dem Gläubiger gegenüber. Soll so etwas allgemein durchgeführt werden, so ist, wie mir scheint, durhaus erforderlich, daß vermittelnde Jnstitute bestehen, vermittelnd für Dove tbetena und Kündigung. Solche Jnstitute kann aber das ypothekengeseß nicht schaffen , dieselben liegen der Hypotheken- ordnung wie dem Hypothekengeseße ganz fern. Dennoch, wie esagt , hat die Königliche Regierung geglaubt, im Fall der ypothek des Eigenthümers B ancocession zu gestatten, weil fie angenommen hat , daß auch dieses durch Rücksichten des Ver- kehrs dringend gefordert wird. Jm vorliegenden Fall, bei der Hypothek des Eigenthümers , kann der Eigenthümer sich jeden- falls nicht beklagen , wie auch der Gläubiger sich vorsehen mag. Der Eigenthümer braucht nicht in Blanco zu ‘ediren und der Gläubiger braucht die Blancocession nicht anzuneh- ea denn diese ist natürlih nicht geboten, sondern nur ge- attet.

Meine Herren, indem ih Ihnen für die Aufmerksamkeit danke, dje Sie meinen Worten geschenkt haben, erlauben Sie mir, mein Herr Präsident, Jhnen die Ordre vom 28. Novem- ber vorzulegen , mit einem Gesegentwurf, welcher *verhältniß- mäßig kurz und mit Motiven zu demselben, welche in ihrem allgemeinen Theile verhältnißmäßig sehr ausführlich sind. Ueber (af geschäftliche Behandlung werde ih mich nicht weiter aus-

en.

Das Haus bes{loß nach einer längeren Debatte, an der sich auch der Justiz - Minister betheiligte, die Vorlage zur Vor-

erathung im Plenum zu stellen. Der Präsident verlas dar-

auf ein Schreiben, in welchem die Abgg. Krüger und Ahlmann die Verweigerung der Eidesleistung und ihre Mandatnieder- legung erklären.

Das Haus trat nunmehr in den zweiten Gegenstand der Tagesordnung ein: Vorberathung des Staatshaushalts-Etats für das Jahr 1869, Ser, Zu: Einnahme Tit. 1, Gerichtskosten, 11,600,500 Thlr., sprachen die Abg. Kraß und

tollen ,

Lesse. Der Antrag des Abg. Krahß, betreffend größere j

zirung der Einnahmen, wurde, nachdem der Regierungs, Ki missarius, Geheimer Justiz-Rath Dr. Falk, dagegen ge\ prochen abgelehnt, ebenso der Antrag des Abg. Lesse, betreffend die Ein: nahme in Sachen der streitigen Gerichtsbarkeit. i __ Titel 1 wurde darauf bewilligt, ebenso die folgenden Posi tionen. Zu Titel 4: Verschiedene Einnahmen, lagen die folgen, den Anträge vor: i E den Abgg. Roscher (Celle), Windthorst (Lüding,

Gegen die Königliche Staats - Regierung die Erwartun sprechen , daß dieselbe un verzüglich data Bedacht Geben wil die thatsächliche DnE Herzogs von Arenberg in und zu de Herzogthum Arenberg - Meppen, insbesondere in Beziehung auf Aus übung der Gerichtsbarkeit und sonstiger Regierungsrechte in diesem Landestheile, mit der preußischen Verfassung in Einklang zu seßen

2) Der Abgeordneten Bahlmann, yon Guérard, Koch:

_ Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: gegen die König, [iche So die Erwartung auszusprechen, das dieselbe bal, dig darauf Bedacht nehmen werde, die der preußischen Verfassun nicht entsprechenden Verhältnisse des Herzogs von Arenbcrg in üt zu dem Herzogthum Arenberg-Meppen, insbesondere in Beziehung ay Ausübung der Gerichtsbarkeit und sonstiger Regierungsrechte in diesem Landestheile, anderweitig zu regeln.

An der Debatte über diese Anträge betheiligten \ich die Abgg. Colberg, Bahlmann, Windthorst-Meppen und Roscher Der Regierungs-Kommissar, Geheimer Justiz-Rath Dr. Falk, antwortete hierauf. (Schluß des Blattes] /

Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan genen Nachrichten sind S. M. Schiffe »Victoria« und »M edu sa «, ersteres am 7. und leßteres am 18. November er,

von Plymouth auf der Nhede Funchal Madeira ange

kommen, und Victoria am 10, Medusa am 21. d Monats wieder in See gegangen. | esselben

Mecklenburg. Malchin, 28. November. Ein den Landtage heute vorgelegtes Großherzogliches Reskript, welche

die Grundzüge einer neuen Steuerverfassung enthält,

wurde zur Berathung an die Kommission überwiesen. Dasselbe bestimmt, däß eine allgemeine Einkommensteuer nah Musta der preufischen klafsifizirten Einkommensteuer mit eincr Ve steuerung des Vermögens und der einzelnen Erwerbsarten eingeführt werden soll; lehtere ist von der Einkommensteuc, falls dieselbe höher ist, abzuziehen.

Hamburg, 28. November. Der Senat hat in seine gestrigen Sißung den Senator Dr. Kirchenpauer zun ersten und den Senator Dr. Haller zum zweiten Bürger meister für das Jahr 1869 erwählt.

Sachsen. Weimar, 28. November. Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl von Preußen i} vergangen Mer s einem Besuche am Großherzoglichen Hofe hier eiw j Anhalt. Dessau, 28. November. Unter den Vorlagen für den Landtag befindet sih, außer der bereits erwähnten Vergleichsproposition in Betreff der Domänen u. \#. w., det Entwurf einer KreiSordnung, welche diejenigen Organe schaffen soll, die theils zur Durchführung der Militärgeseßgebung de Norddeutschen Bundes, theils zur Regelung der Armenpfle erforderlich sind, theils als Grundlage einer veränderten, au ausgedehnter Mitwirkung von Vertretern der nächstbetheiligte Bevölkerungskreise beruhenden Organisation staatlicher Verwal tungS8zweige dienen soll; den Kreiskorporationen wird aus den Herzogl. Domänenvermögen eine Dotation gewährt werden. ZU demselben Zweck sollen die Ablösungskapitalien verwendt werden, welche nach einem anderen vorgelegten Geseßentwutf betreffend die Ablösung des Jagdrechtes auf fremdem Grun und Boden, in Dessau u. Köthen für die lande8herrliche Jagd gerechtsame aufkommen werden. Außerdem liegen vor: tit Jagdpolizei - Geseß, mehrere progesrechiliche Novellen, die theili die durch Aufhebung der Schuldhaft entstandenen Lücken aud e N das Prozeß- und Exekution8verfahren vereinfache!

, ferner ein Aue, , betr. die Aufhebung der 9 werblichen Konzessions8abgaben , als Konsequenz der Gewerb? freiheit, ein Geseßentwurf wegen Ablösung der gewerbliche! Exklusivprivilegien, so wie der Bwangs- und Bannrechte , al Vorbereitung der zu gewärtigenden Bundes - Gewerbeordnunÿ endli der Entwurf eines Gesetzes, die Entschädigungen für di Aufhebung der Grund- und Gebäudesteuer-Befreiungen betr aab Die Hypothekenordnung hat , mit Rücksicht auf die b!

em Bunde s{chwebenden Verhandlungen , einer späteren Did vorbehalten werden müssen, eben so die Wegeordnung und d Gesetzentwürfe wegen Regelung der Kirchen- und Schullastel sowie wegen Regelung der Schullehrergehälter.

i P en. Darmstadt, 28. November. (Darmst. Ztg Mit Genehmigung des Großherzogs ist den Ständen des Gro)! herzogthums ein Geseßes8entwurf, die privatrechtliche Stellun) der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften in den nicht zu"!

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ddeutschen Bunde gehörenden Gebiet8theilen betreffend, zur Mee nd Beschlußnahme vorgelegt worden. ô

Baden. Karlsruhe, 27. November. Ueber die Reise des Großherzogs und der Großherzogin erfährt die »Karlsr. Ztg. ch/ daß Höchstdieselben nah kurzem Aufenthalt in Lyon sich fiber Marseille nah Nizza begeben haben und am 9. Novem- ber daselbst eingetroffen sind. Am 11. d. reisten die Höchsten Herrschaften nah Oneglia, am 12. über Savona nah Genua

und Übersiedelten nach mehrtägigem Verweilen daselbst nach

dem nahegelegenen Nervi ; dort gedachten die hohen Reisenden

¿ne Woche zu verbleiben. “e Bayern München, 27. November. Nach den bis jeßt

etroffenen Dispositionen wird der König bis 21. Dezember h Hohenshwangau verweilen.

—— Der Prinz Karl hat sih zum Besuche seiner Schwester, der Kaiserin-Wittwe Karoline, nah Salzburg begeben.

28. November. Der. Prinz Luitpold und sämmtliche Königliche Staats-Minister begaben sih heute zur Feier der Enthüllung des Denkmals des höchstseligen Königs Maxi- milian 11. nach Landshut.

Hesterreich : Ungarn. Wien, 28. November. Der Handels - Minister von Plener hat sich vor einigen Tagen, an das Kaiserliche Hoflager berufen, nah Ofen begeben.

Das Hexrenhaus erledigte in der heutigen Sißung das Wehrgeseß in dritter Lesung.

Contre-Admiral Pey hat mit den Schiffen der ostasia- tishen Ee en am 24. Tanger verlassen und die Reise nach dem Kap der guten Hoffnung fortgeseßt.

Pesth, 28. November. Die ungarische Delegation nahm das Budget des gemeinsamen Finanz-Ministeriums kon- form mit den Beschlüssen der Reich8Srathsdelegation an. Nur bei der Bewilligung des Kredits von 70,000 Fl. für Pensionen des Ministeriums des Aeußern wurde noch kein definitver Be- {luß gefaßt. Das Militärsubkomite der Reichsrathsdelega- tion bewilligte für das Extraordinarium des Krieg8budgets 4,184,000 Fl. Gestrichen wurden 2,402,000 öl.

Im Unterhause wurde heute die Generaldebatte über das Naûonalitätengesez geschlossen, das Elaborat der Central- ektion cinstimmig abgelehnt, auch das Minoritätselaborat mit

67 gegen 24 Stimmen verworfen und hierauf das Elaborat Deaks mit großer Majorität angenommen. i

Das ungarische Defizit beträgt im ordentlichen Bud- get 5 bis 6 Millionen, im außerordentlichen 2 Millionen, un- gerechnet 9 bis 10 Millionen für Bewaffnung und Equipirung der Honved-Armee. j

99, November. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erklärte der größere Theil der serbischen und rumänischen Abgeordneten, an der Spezialdebatte des Nationa- litätengesezes nicht Theil nehmen zu können, und verließ dar- auf den Saal. Nachdem Deak unter Zustimmung des Hauses bemerkt, daß diese Erklärung als eine bloße Privatangelegenheit niht in das Protokoll aufzunehmen sei, wurde der Geseßentwurf angenommen. /

Triest, 28. November. Der Lloyddampfer »Diana« ist heute Vormittag mit der ostindischen Ueberlandpost aus

Alexandrien eingetroffen.

Schweiz. Bern, 27, November. (N. J. Ztg.) Auf den Vorschlag des Militär-Departements beantragt der Bundes- rath bei der Bundesversammlung : 1) die topographischen Ver- messungen und Aufnahmen in denjenigen Kantonen und Kan- tonstheilen fortzuseßen, in denen bis jeßt noch keine topographischen regelmäßigen Aufnahmen stattgefunden haben; dieseKantone sind: Neuenburg, Basel-Stadt und Land, Solothurn, Aargau, Thur- gau, Appenzell, theilweise Bern. Die Aufnahmen sollen im Maßstabe von 1 : 25,000 ausgeführt und die Kosten vom Bund und den Kantonen zu gleichen Theilen getragen werden ; 2) die topographishen Aufnahmen 1m Original-Maßstabe und nah einheitlichem Plane veröffentlichen zu lassen. Die Her- ausgabe hätte nur zu erfolgen, wenn Behörden, Gesellschasten oder Privaten sich vertragsmäßig verpflichten, die Hälfte der Kosten der ersten Erstellung (Stich und Dru) zu tragen.

Belgien. Brüssel, 29. November. Nach dem Bulletin vom 28. d. M. über das Befinden des Kronprinzen, haben sih im Laufe der verflossenen Woche mehrere ernste Krankheits- erscheinungen gemildert. Der Zustand des Kranken ist im All- gemeinen befriedigend.

Großbritannien und Irland. London, 27, Novem- ber. Abr Majestät die Königin und Ihre Königlichen Ho- eiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Preu-

en statteten dem Grafen und der Gräfin von Paris in New- r Gu leßtere bei Van de Weyer zu Gaste sind, einen Be- uch av. i Gathorne Hardy ist von Windsor-Castle nach der Hauptstadt zurückgekehrt.

Der portugiesishe Gesandte am hiesigen Hofe, * Graf de Lavradio, hat eine Urlaubsreise nah Lissabon, via Paris und Madrid, angetreten.

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j rag zur Konstruktion zweier gepanzerter Wid- derschiffe erhalten. y G gepanz

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London Furückzukehren. i Ne MCONIIAAE: 0A) E

__— 29. November. Die Königin ist von ihrem s

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Frankreich. Paris, 29. November. (W. T. B.) Das Buchtpolizeigeriht hat in seiner gestrigen Sans das Urtbeil Legen die wegen der Baudin-Subskription angeklagten

ournalisten_ efällt. Delescluze (Reveil) rourde zu 6 Monaten Gefängniß, 2000 Fres. Geldstrafe, sowie zur Untersagung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 6 Monate, Peyrat (Avenir) und Durcs (Tribune) zu je 2000 Frcs.,, Hebrard (Temps) und ortl agmes de Paris) zu je 1000 Frecs. Geldstrafe ver-

Berryer ist heute Morgen gestorben.

Olozaga ist hier eingetroffen.

Spanien. Madrid,-27. November. Der Justiz-Minister hat sih genöthigt gesehen, durch eine Verfüguna E ae die Einsetzung der neuen Friedensrichter vom 1. Dezember auf den 1, Januar zu vertagen.

_— Das Obexrtribunal ist bis zu seiner vollständigen Reor- ganisation von nun an in drei Kammern eingetheilt worden, jede mit einem Präsidenten und acht Räthen. Die geistliche 34) ¡0G der Militärorden is der zweiten Kammer zu- getheilt. R

Der Minister des Innern hat die Ober - Direktion des Telegraphenwesens aufgehoben und für besondere Fälle eine berathende Behörde festgestellt, die unter dem Vorsige des Ministers aus 6 Räthen bestehen soll. Es wird dadurch eine Ersparniß herbeigeführt, die für neue Telegraphenanlagen ver- wendet werden soll. Gleichzeitig hat der Minister alle von den revo- lutionären Junta's ausgegangenen Ernennungen und Absezungen von Telegraphenbeamten für nichtig erklärt, insofern sie nicht von der General - Direktion dieses Departements bestätigt worden sind.

Die Provinzial-Deputation von Navarra hat beschlossen, 5 Millionen, und die der baskischen Tee 6 Millionen Reales der neuen Anleihe zu übernehmen. Außerdem hat der ange Minister Figuerola, wie die »Reforma« meldet, mit

othschild das Geschäft abgeschlossen, daß von der dur Geseß vom 11. Juli 1867 zur Emission gestatteten Z3prozent. Anleihe im Betrage von 400 Millionen Reales Seitens des benannten Bankhauses einstweilen 100 Mill. R. vorgestreckt werden und zwar zu 32 pCt., dasselbe Haus will die übrigen 300 Millionen auch unterbringen unter denselben Bedingungen mit einer Kom- m von 5 pCt.

General Dulce ist noch nicht so weit hergestellt, daß er hon nah Cuba abfahren könnte. Als sein Stellvertreter wird, nach einer Angabe der »Epocach, General Jovellar in Begleitung des politishen Gouverneurs der Habana, Dionisio Lopez Roberts, hingehen.

Marschall Serrano, Minister-Präsident, ist so weit her- gestellt, daß er schon das Bett verlassen hat.

Das »Diario de Barcelonae giebt ges einen Bericht über die beiden Demonstrationen , welche dajelbst zu Gunsten der liberalen Monarchie und der Republik von zwei Komites - ausgegangen waren. Die Ruhe ist am Sonntage, den 22sten, wenn auch mit einiger Anstrengung, aufrecht erhalten worden. Für die liberal-monarchische Entscheidung sprachen sich vor einer etwa 10,000 Personen starken Menge , die aus allen bedeuten- den Bürgern von Barcelona bestand, viele Redner aus. Die republikanische Partei war durch junge Leute und Arbeiter der benachbarten Dörfer vertreten. Der General-Kapitän und der Civil- Gouverneur hielten Anreden an sie, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die Freiheit nur in der Ordnung bestehe, und daß den konstituirenden Cortes die ungestörteste Freiheit der Ent- \cheidung ertheilt sei. Diese Reden und die des Präsidenten der Provinzial - Deputation fruchteten nicht viel, die Behörden ogen sih zurück und eine Weile wurde für Aufrechterhaltung

er Ruhe gefürchtet , bis der Gouverneur wieder erschien und

die föderalistishe Fahne wehen durfte. Am Schlusse sprach der Präsident der Provinzial-Deputation im monarchischen Sinne, und Alle s{woren, der Entscheidung der Cortes sich fügen zu wollen. Ein dreifaches Lebehoch auf Catalonien erfolgte und ein Telegramm an die provisorishe Regierung meldete den glänzenden Erfolg der monarchishen Demonstration. i

29. November. (W. T. B.) Die amtliche Zeitung enthält ein Dekret des Ministers der auswärtigen Angelegen- heiten Lorenzana, durch welches Olozaga zum Botschafter in