1868 / 285 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Festhaltung des Verdächtigen zu bestimmen und wegen der etwa ver-

8lieferung das Weitere zu veranlassen hat. Z ps Trans dessen ist die gegenwärtige Ministerial-Erklärung aus-

rtígt worden, um gegen cine entsprechende Erklärung des Fürstlich Ra Kabinets-Ministeriums ausgewechselt zu werden.

erlin, den 28. Oktober 1868. E i Der “Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Jn Vertretung:

(T: S) v. Thile.

Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine gleichlautende N tes Fürstlich lippeschen Kabinets-Ministeriums vom 4. d. M. ausgewechselt worden is, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 23. November 1868. | Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

In Vertretung: v, Thile.

Ministerial - Erklärung, betreffend die Ausdehnung der mit

dem Königreich Sachsen abgeschlossenen Uebereinkunft zur Beförderung

der Rechtspflege vom Jahre 1839 auf die neu erworbenen Landestheile. Vom 23. November 1868.

Die Königlich preußische und die Königlich sächsische Regierung sind 14, Oftober 1839

übereingekommen, daß die zwischen ihnen unterm 50, A abgeschlossene Uebereinkunft zur M E Rechtspflege nebst den nachträglichen Vereinbarungen voin 1854, 22./15. Juni

24. Juni 1859, S A 1863, A2 Mir 1864 und 13./16. Februar 1867 auch Wirksamkeit haben soll für die im Jahre 1866 mit der reußischen Monarchie vereinigten Landestheile, jedoch mit der Ein- chränkung, daß in Beziehung auf die Provinz Hannover nur die Artikel 35 bis 43 infl. der Uebereinkunft und die Bestimmungen der Artikel 1, 44 bis 47 infl. insoweit, als sich diese Bestimmungen auf die Strafgerichtsbarkeit beziehen, in Geltung treten. Dabei wird es als selbstverständlich erachtet, daß an Stelle der im Art. 44 erwähnten Bestimmung der in den gedachten Landes- theilen nicht eingeführten Königlich preußischen Verordnung vom 1st|en Juni 1833 die entsprechenden in den einzelnen Königlich preußischen Landestheilen geltenden prozeßrechtlichen Vorschriften treten. i Alle älteren Verträge, welche von der Königlich sächsischen Regie- rung über Gegenstände der vorliegenden Uebereinkunft mit den che- maligen Regierungen der bezeichneten, mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile abgeschlossen worden sind, insbesondere die im ly 1852 mit der freien Stadt Frankfurt wegen der kostenfreien

rledigung von Requísitionen in Strafsachen und wegen der Armen- achen, 1m Jahrr 1004 null Kurhcssrn wegen der Kosten in Straf-

achen, im Jahre 1865 mit Hannover wegen Tragung der durch Re- quisitionen in bürgerlichen Rechts\achen und Strafsachen erwachsenden Kosten S Konventionen werden als erloschen angesehen. Jedoch soll es in Bezug auf das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover bei der Bestimmung des §. 2 der lebtgedachten Uebereinkunft sein Bewenden behalten, wonach Requisitionen, welche von den beider- seitigen Gerichts8behörden in bürgerlichen Rechtssachen unvermögender Personen sowohl in streitigen als in nicht streitigen O an Gerichtsbehörden des anderen Theils ergehen, von den leßteren, sobald die Sache als Armensache bezeichnet oder sonst von der requi- rirenden Behörde das Unvermögen der zahlungspflichtigen Betheiligten bezeugt ist, völlig et erledigt werden 7 Qu Urkund dessen is die gegenwärtige Ministerialerklärung aus- efertigt worden, um gegen eine en1sprechende Erklärung des Königlich Kchsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt

zu werden.

Berlin, den 23. November 1868. ; Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. In Vertretung:

(L. S.) v. Thile.

Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung des Königlich \ächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 12. d. M. ausgewechselt worden ish hiermit zur

öffentlichen Kenntniß O Berlin, den 23. November 1868. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. In Vertretung : v. Thile.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten. Dem Gymnasial - Direktor Professor Dr. Könighoff ist die Direktion des Gymnasiums in Trier übertragen worden.

Preußische Bank. Wochen-Uebersicht der Preußishen Bank vom 30. November 1868.

N A 1) Geprägtes Geld und Barren 86,928,000 1,897,000

2) Kassen - Anweisungen , Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 2 Wechsel - Bestände 73,397,000 18,589,000 15,981,000

4) Lombard - Bestände . 9) Staatspapiere, verschiedene Forderungen M Ld veri icd vi d e

7) Depositen - Kapitalien i Guthaben der Staats- Kassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro- Verkehrs Berlin, den 30, November 1868. Königlich Preußisches Haupt-Bank- Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth, Gallenkamp. Herrmann. von Könen.

Tagesordnung. E

15. Plenarsizung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag , den 3. Dezember 1868, Bormittags 10 Uh

I. Begründung und Beantwortung der Interpellation de Abg. Schulze (Berlin) in Betreff der Ausführung®verordnun zu dem Bundesgeseß vom 4. Juli d. J. Über die privatrecht, liche Stellung der Erwerbs8- und Wirthschaft8genossenschasten 11, Der in der Vorberathung über die zwischen Preußen, Va, den, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden yerein: barte revidirte Rheinschifsahrts - Akte vom 17. Oktober 186 gefaßte Beschluß. 111, Vorberathung des Staats8haudshaltz, Etats für das Jahr 1869 im ganzen Hause. 1) Justiz Ministerium. Fortdauernde Ausgaben. Einmalige Ausgaben. 2) Ministerium des Innern. Einnahmen. Fortdauernde Aus. gaben. Einmalige Ausgaben. 3) Provinzial - Finanzdirektion und Bezirks8-Hauptkassen in Hannover. Fortdauernde Ausgaben,

Berlin, 2. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Zur Anlegung der Allerhöchstihrem außer ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an Königlich italienischen Hofe, Grafen von Usedom , von de Königs von Jtalien Majestät und von der Republik Smn Marino verliehenen Jnsignien resp. des Großkreuzes des Ordens der italienischen Krone und des Großkreuzes des San Marine Ordens, sowie zur Anlegung des dem Freiherrn Maximilian von Heeremann zu Münster verliehenen Johanniter-Malteser Ordens, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. Dezember. Se. Majestät der König fuhren, nah den uns aus Wernigerode zugegat- genen Mittheilungen, gestern früh um 9 Uhr in Begleitung des Jagdgefolges vom Gräflichen Schlosse ab, um Sich zu de bei Schmaßfeld stattfindenden Treibjagd zu begeben. Es wur den in vier Treiben 339 Hasen und 1 Rebhuhn geschossen, wovon Se. Majestät der König 57 Hasen erlegten. Sowohl bei de Durchfahrt durch die ge]shmückte Stadt als beim Dejeuner wurde Se. Majestät von dem Publikum enthusiastisch begrüßt. Un 5 Uhr fand das Jagddiner auf dem Schlosse statt und un 6 Uhr die Abfahrt Sr. Majestät über Halberstadt und Map deburg nach Berlin.

__— Se. Majestät der König nahmen heute um +10 Uh die Meldung Allerhöchstihres Flügel - Adjutanten Oberst Prin} P Wilhelm zu Hohenlohe-Ingelfingen, Commandeur di

, Garde-Ulanen-Regiments, entgegen, ließen Allerhöchstsich vom Wirklichen Geheimen Ober - Regierungs - Rath Wehrmann und dem Geheimen Kabinets-Rath v. Mühler Vortrag halten, nahme um 11 Uhr militärishe Meldungen im Beisein des Gouver neurs und des Kommandanten von Berlin entgegen, empsiv gen um 12 Uhr den Minister des Innern und ertheilten un 1 Uhr dem Botschafter Lord Loftus Audienz.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut hen Bundes für „Justizwesen hielt gestern Mittag ew Sißung ab.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hal ses der Abgeordneten wurde der dur das Amendemal des Abg. Twesten modifizirte Antrag des Abg. Windthor (Lüdinghausen): »JZu Tit. 6. Nr. 1 der Ausgaben: Dice Stel vertretung der Ober-Tribunalêräthe dur Richter, welche nid etatsmäßige Mitglieder des Ober-Tribunals sind, für unzuläss zu erklären«, angenommen.

Der Abg. von Kardorff zog darauf seinen Antrag au namentliche Abstimmung über den gestern bereits mitgetheilte Antrag der Kommissarien zurück, Der Leßtere wurde n großer Majorität angenommen. l

Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg legte hieral dem Hause einen Vertrag zwischen Preußen und Altenbut| über gegenseitigen Gebietsaustausch vor. Die Beschlußfassu®! über die geschäftliche Behandlung dieser Vorlage wurde b nach vollendetem Druck derselben ausgeseßt. d

Qu Titel 8, 51,169 Thlr. für das Ober-Appellationsgel!

P 7 Banknoten im Umlauf 8

bis zu dessen Vereinigung mit dem Ober-Tribunal, lag erstens fob

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der Antrag der Kommissarien des Hauses, der Abgeordneten Lech, Roscher und Windthorst (Lüdinghausen), vor. Zu Titel 8 der Ausgaben die am Schlusse hinzugefügte Bemerkung dahin

assen : s zu fal den Fall der Vereinigung des Ober - Appellationsgerichts mit dem Ober-Tribunal sind: a) die Stelle des ersten Präsidenten mit 4500 Thlrn. b) drei Rathsstellen mit 7800 Thlrn. , e) eine Kanzlei- dienerstelle mit 400 Thlrn. zum Wegfall designirt,« und aa ein Antrag der Abgeordneten Bahlmann und , Guérard: i L ü »Die am Schlusse hinzugefügte, auf den Fall der Vereinigung des igl c r aueit mit dem Ober-Tribunal bezügliche Bemer- ing zu streichen. « Sn s Der Antrag der Kommissare wurde angenommen, wodurch der Antrag Bahlmann erledigt war.

Bei Titel 12 (Gerichte zweiter Justanz in den Landes- theilen, in denen die Verordnung vom 2. Januar 1849 Ge- seßeskraft hat,) trat bei der Position 5 (84 Sekretäre mit 1000 bis 600 Thlr. Gehalt) der Abg. Kosch für die nothwendige Erhöhung der Sekretärgehälter bei dem Appellationsgerichte in Königsberg ein, die seit 17 Jahren eine Veränderung nicht er- ahren. n | Reg.-Kommissar Geheimer DÖber - Justizrath Dr, Falf gab die Versicherung, daß sich der Vorredner in seinen Erwartungen einer E Aufbesserung von Seiten der Regierung nicht etäuscht habe.

: Zu Titel 15 (AppellationEgerichtshof in Cölu und rhei- nische Landgerichte) beantragt Abg. Krat: :

Die Königliche Staatsregierung wird aufgefordert : baldmöglichst den beiden Häusern des Landtags einen Geseßentwurf vorzulegen, wodurch angeordnet wird, daß das Ausfsteigen der Richter bei den rheinischen Landgerichten in eine höhere Gehaltsklasse in nämlicher Weise erfolge, wie dies in den Landestheilen, in denen die Verord- nung vom 2, Januar 1849 Gesebesfraft hat, der Fall ist, nämlich dur den ganzen Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln hin- durch und lediglich nach ihrer Anciennetät als Richter ohne Rükficht auf ihren Nang als Rath oder als Assessor.

Der Antrag wurde angenommen.

Zu Titel 27 (Gerichte erster Jnstanz in den Landestheilen, in denen die Verordnung vom 2. Januar 1849 Gesetzeskraft hat) lagen folgende Anträge vor:

I, Von den Kommissarien des Hauses:

Qu Tit. 27 Nr. 1 der Ausgaben :

die Königliche Staatëregierung aufzufordern, das Aufrücken der Kreisgerichts8direktoren in höhere Gehälter auch von der Anciennctät abhängig zu machen,

Zu Titel 27 Nr. 2 der Ausgaben:

die Königliche Staatsregierung nochmals dringend aufzufordern, die Anordnung zu treffen, daß auch bei den fünf Sladtgeriüllen das Aufsteigen der Richter im Gehalte lediglich durch das Dienstalter bc- oi und nicht dur den erlangten Charakter als Rath bedingt werde.

Zu den Titeln 27, 30, 33, 36 und 39 der Ausgaben :

die Königliche Staatsregierung nochmals dringend zu ersuchen, bald- möglich die Justizbeamtenstellen derselben Kategorien in allen Theilen des Staates gleichmäßig zu dotiren und dabei auf eine dem Bedürf- niß entsprechende Erhöhung des Einkommens der zu gering besoldeten Stellen, insbesondere der Richter erster Jnstanz, Bedacht zu nehmen.

1I, Von den Abgg. Lasker und von Rönne:

die Königliche Staatsregierung aufzufordern: auf eine Justizorgani- sation Bedacht zu nehmen, welche gestattet, die Justizbeamtenstellen derselben Kategorie in allen Theilen des Staates gleichmäßig zu dotiren und eine dem Bedürfniß entsprehende Erhöhung des Einkommens der Richter vorzunehmen.

“Bei der Debatte hierüber betheiligten si die Abgeordneten Vindthorst (Meppen), Windthorst (Lüdinghausen), Lampugnan1, Lasker und Koch. :

Bei der Abstimmung wurden die Anträge zu 1 und 2 und der der Abgg. Lasker und von Rönne angenommen und der zu Ut, 27, 30 u. ff. abgelehnt. E

Qu Pos. 2 desselben Artikels brachte der Abg. Wierzbinski den Umstand zur Sprache, daß die polnischen Richter von den Anstellungen in der Provinz Posen ausgeschlossen seien. Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte, daß er im Prin- B den Auéshluß der Richter polnischer Nationalität nicht an-

enne,

Bei Pos. 6 (Gerichtskassen-Beamten) machte der Abg. Lesse darauf aufmerksam , daß die Gerichtskassen- Beamten schlechter gestellt sind , als die der Verwaltung, und eine Gleichstellung des Salarien- und Deposital-Rendanten wünschenswerth sei.

Derselbe Abgeordnete konstatirte bei Position 8, daß die Regierung seinen vorjährigen Wünschen entsprochen und den Gerichts-Sekretären die beanspruchten Gehaltszulagen als Dol- metscher gewährt habe.

Ein Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt.

Bei Titel 36, Position 5, machte der Abgeordnete Klein darauf aufmerksam, daß die den Amtsgerichts-Sekretären für Gehülfen und Schreiber gewährten Zulagen noch nicht den früheren Berechtigungen der Betreffenden entsprächen.

_Bei Tit. 37, Pos. 4, behauptete der Abgeordnete Schröder gt 00 daß E dort ausgeseßte Entschädigung für eche- wig - ho l ialri l -

nügende A g steinishe Patrimonialrihter keine ge er Regierungs-Kommissar Falk erklärte, daß diese Richte Ns Na v E A 1857 den alilándischen Patri- e gleichgestellt worden seien. Schluß der Sißung

Nach den beim Oberkommando der Marine eingegan- genen Nachrichten is S. M. Dampfkanonenboot D elURTK

am 29. November cr. von Suli ; N ; na nach Konsta! See gegangen. d) stantinopel in

Danzig, 1. Dezember. (Westpr. Qtg.) Sr. Mai inc- Tran®8portdampfer »Rhein« ist von Ps dice cinc fen und hat an die Königliche Werft gelegt.

SVBaldeŒ. Arolfæn, 29. November. In de tri : H ¿ r gestrigen Sizung des Landtags der Fürstenthümer Aides O Phr- mont wurde die Berathung Über den Etat auf die Jahre 1869, 1870 und 1871 fortgeseßt. Der Ausschußantrag ging auf An- nahme der Kapitel 7 bis 11 einschließlich und darauf , zu Ka- pitel 8. Titel 1, B. statt »«Gymnasium« »höhere Lehranstalt « zu tegen W E erklärte sih mit der beantragten ajjung einverstanden und wurde darauf der Ant i E E erhoben. | Es

u dem Finanzgeseß stellte der Präsident u Äntrag: gejeß f Präsi Abg. Gleisner Die Ständeversammlung wolle den Herrn Landes - Di - suchen, dahin zu wirken, daß die orte im dna E Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.7 verordnen auf Grund des mit Waldeck-Pyrmont am 18. Juli 1867 abgeschlossenen Age A O s S des Fürsten von

ec un zrmont, sowie des Landtages der Für i

den Antrag Unseres Siaats-Minifietins, was. ae d

»auf den Antrag Unseres -Ministeri « und die Worte im §. E | N AOINUNE »Unser Finanz-Minister is mit Ausführung dieses Gesetzes in Wegfall C a sie mit dem Vertrage v 18 i | 0 4 insbesondere mit dessen Artikel 5 nicht bereiten. A

Die Ständeversammlung wolle ferner die Erklärung abgeben, daß sie, auch wenn jene Worte nicht in Wegfall kommen sollten , in dem Landesdirektorium die Behörde sehe, welche bei Ausführung des Finanz- geseßes die Verantwortung zu tragen habe.

An der Debatte betheiligten sih die Abgeordneten Cunge, Schumann, Windel und Schäffer, sowie der Landes - Direktor von Flottwell. Leßterer bestritt den Antrag in materieller Be- zichung. Er hob iusbcsondere hervor, daß nah Inhalt des be- regten Accessionsvertrags Preußen die gesammten Lanvcscinnagh- men zu beziehen und die sämmtlichen Landesausgaben zu be- streiten habe, daß der eventuell zur Landesverwaltung crfor- derliche Zuschuß aus preußischen Staatsmitteln zu gewähren, der waldecksche Etat von dem preußischen daher nicht wohl zu trennen, vielmehr nothwendigerweise ein Theil des preußischen Budgets, also immer die Mitwirkung des preußischen Staats- L S und des preußishen Landtags nöthig sei.

Die Annahme des Finanzgeseßes wurde hierauf von der Kammer zum Beschluß erhoben, desgleichen der von dem Abg. Gleisßner eingebracte Antrag.

Der von dem Landtage angenommene Etat der Fürsten- thümer für die Jahre 1869, 1870, 1871 {ließt in Einnahme und Ausgabe pro 1869 mit 243,369 Thlr., pro 1870 mit 241,139 Thlr., pro 1871 mit 240,996 Thlr. Die Verminderung der Ausgaben in den Jahren 1870 und 1871 beruht lediglich auf dem geringeren Bedarf für dic Verzinsung der Staats- schulden. Bei der Verwaltung des Jnnern steigert sih in den Jahren 1870 und 1871 der Nufwand für die Straßenbauten; die übrigen Ausgaben sind in allen drei Jahren dieselben. Bei den Einnahmen find die Steuern pro 1870 und 1871 um einen unerheblihen Betrag höher, die Einnahmen von Lapital- forderungen dagegen etwas geringer angenommen worden, als im Vorjahre; die der Minderausgabe entsprechenden Mindereinnahme liegt hauptsächlih in den zurüc{zuzahlenden Aktivkapitalien. Die übrigen Einnahmen sind für alle drei Jahre gleih. Von den Einnahmen deen (1869) die Steuern 86,800 Thlr. oder 36 pCt., und zwar die Grundsteuer 41,500 Thlr., die Klassensteuer 32,500 Thlr., die Gewerbesteuer 10,800 Thlr., die Hundesteuer 2000 Thlr. ; die Sporteln 42,490 Thlr. oder 18 ÞpCt., die Zinsen der Kapitalforderungen 22,213 Thlr. oder 9,4 pCt., die zurügezahlten Aktivkapitalien 7000 Thlr. oder 3 pCt. u. #. w./ die preußische Staatskasse zahlt nah Bedürfniß bis 58,665 Thlr. zu. Die Hauptaus8gaben sind (1869): Obere Lan- desverwaltung 15,300 Thlr., Pensionen und Wartegelder 12,232 Thlr., Matrikularbeiträge für den Norddeutschen Bund 17,885 Thl., Inneres 46,441 Thlr. (davon 15,694 Thlr,, zu Straßenbauten),

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