1868 / 285 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ibe von Jahren hindurch den bestehenden Zustand dadurch A anerkannt, daß es Gelder bewilligt hat für Hülfsarbeiter. War der Zustand ein nicht gesetzlicher, so durfte die Bewilligung nicht erfolgen. Soweit meine Erinnerung reicht, ist noch nie, weder in einem größeren, noch kleineren Staate in solcher Weise ein Angriff auf den obersten Gerichts- hof desselben gemacht worden. Je freier ein Staat ist, um so mehr wird er auch achten, hochschäßen und verehren den obersten Gericht8hof des Landes. :

Meine Herren! Es is für mich ganz außerordentlich er- freulich, daß ih bei der Berathung in der vorigen Session mit einer ganz vollen Offenheit mich über die zur Verhandlung stehende Frage vom legislativen Standpunkt ausgesprochen habe. Ich habe gesagt und zu meinem Erstaunen fand dies da- mals große Beachtung, während ich darin nur etwas ganz selbstverständliches erblicktte —: daß es im Prinzip gewiß nicht erwünscht sci, daß in einem obersten Gerichtshofe Hülfsarbeiter zugezogen würden. Jndem ich das anerkannte, habe ih auch gejagt, ih würde Sorge tragen, daß von dieser Zuzichung thunlichst geringer Gebrauch gemacht würde, würde demge- mäß die Anträge sorgfältigst prüfen und sie nur genehmigen, wenn sie nach sorgfältigster Prüfung als nothwendig sich her- ausftellten. Ich denke, daß in diesem Hohen Hause Niemand sein wird, der sagen möchte, das sci nicht geschehen. Wenn das aber der Fall is, und ih von legislativer Seite die Sache nach wie vor so betrachte, wie dieses allseitigen Beifall im vorigen Jahre zu finden schien, so frage ih: wozu denn nun diese Anträge? Jch berühre jedoch die legislative Erwägung in ihrer Bedeutung etwas näher. Worin besteht denn das Be- denken in Betreff der Zuziehung der Hülfsarbeiter ? Meine Herren, meiner Meinung nach gar nit darin, daß die Zuzichung der Hülfs8arbeiter Kosten verursacht ; denn diese Kosten sind einem jo großen Justiz-Budget gegenüber, wie wir es haben, ohne alle und jede Bedeutung. Jch finde das Bedenken auch durchaus nicht in der Person der zuzuziehenden HülfsSarbeiter; denn jeder verständige Justiz-Minister wird bei der Wahl der Hülfs8arbeiter darauf schen, daß Männer als solche bestimmt werden, die ebenso befähigt als geeignet sind für den Dienst des Obertribunals , wie etatsmäßige Mitglieder, und jeder Justiz- M inister ist in dieser Beziehung Überall nicht beschränkt. Aber das große Bedenken , was die Quziehung der Hülfsrichter in legis8lativer Beziehung mit sich führt , liegt eben darin, daß die Ständigkeit der Senate aufgehoben wird , daß die Majo- ritäten ins Schwanken gerathen, daß demgemäß an dem einen Tage das Eine Rechtens is , und an einem andern Tage das Ander e. Aus diesem Grunde , Herr Präsident, halte ich es für dringend wünschenLwerth, wenn es irgend thunlich ist, Zustände herbeizuführen, welche die Hinzuzichung von HüÜlfs- arbeitern nicht nothwendig machen. Aber, meine Herren, die Schwierigkeiten sind nicht unerheblih. Zuvörderst kommt in Betracht die nothwendige Behinderung und diese nothwen- dige Behinderung muß beim Obertribunal verhältnißmäßig stärker sein , als bei anderen Gerichten, weil im Obertribunal t viel bejahrte Männer Siß haben. Dann aber, meine Herren, Tommt auch in Betracht, und zwar in einer ganz unberechenbaren, aller Vorausberechnung spottenden Weise,der Fall einer freiwilligen Behinderung, welche eintritt, wenn ein Mitglied des Obertribunals dem Präsidenten des Obertribu- nals die Anzeige macht, er würde von dem und dem Tage an als Abgeordneter hier in dieses Haus eintreten. Darin liegt eine große Schwierigkeit. Glauben Sie gar nicht, daß ih damit sagen wollte, ich hielte es nicht für erwünscht, daß Mitglieder des Ober-Tribunals hier im Hause säßen; das, glaube ich, ist für die Interessen des Hauses sehr förderlich, für die Jnteressen des Geschäftsganges des Obertribunal aber s{werlich.

Meine Herren, Über die Rechtsfrage, die hier lang erörtert wird, bin ich gar nicht zweifelhaft: ich halte die Zuziehung von HülfSarbeitern beim Tribunal für zulässig. Jch erkenne an, daß vom objektiven Standpunkt aus die Frage zweifelhaft sein mag; ih von meinem subjektiven Standpunkt aus, halte die Beantwortung der Frage für zweifellos, und das glaube ich, ist für mich immer etwas Wesentliches.

Meine Herren, was wollen Sie eigentlich mit Ihrem An- trage und was können Sie mit dem Antrage erreichen? Der Antrag geht dahin, die Position von 1000 Thlr. zu streichen, aus dem Motive, weil die Stellvertreter unzulässig seien. Der Antrag is vollkommen begründet, wenn das Motiv begründet ist, Was Sie nun mit Jhrem Antrage wollen, ist nicht etwa, daß das Geld gespart wird; das liegt Jhnen ja ganz fern. Sie wollen vielmehr durch Jhren Antrag erreichen, daß Hülfsarbeiter nichtzugezogen werden. Nun können Sie aber möglicher Weise errei- Gen, daßdaë Geld gespart wird; aber das können Sienicht erreichen, daß Hülfsarbeiter nicht zugezogen werden. Jch erkläre Ihnen wenigstens, daß dieses Jhr Wollen wohl nicht in Erfüllun gehen wird. Jch bin nicht einen Nugenblick zweifelhaft, da

auch die Königliche Staatsregierung mit mir in diesem Punkt vollkommen einverstanden sein wird. Meine Herren bin von Sr. Majestät berufen, in einem großen Reiche div Rechts8ordnung aufrecht zu erhalten. Jch führe die Oberaus sicht über die Gerichte und bin verantwortlich für eine prompte unparteiische Rechtspflege im Lande. Dieser meiner Aufgabe ch darauf können Sie sich verlassen werde ich gerecht Werden und werde meine Aufgabe nöthigenfalls erfüllen mit derjenigen Energie des Willen®, die wenig oder vielmehr gar Nichts zu wünschen übrig lassen wird. A

Meine Herren , täuschen Sie sih_doch nicht in meine Person; täuschen Sie sich nicht durch Zeitungs8berichte, welt meine Verwaltungs- Prinzipien hin und wieder, aber feines, weges in korrekter Weise besprechen. Jch habe gar keine liberalisirende Neigungen! Jch liebe es noch viel weniger, mit politischen Parteien zu liebäugeln.

Meine Herren, was wird denn nun geschehen? Ja, wenn es sein muß und ih nicht anders kann , so werde ih Hülfs. arbeiter beim Obertribunal zulassen mit Diäten, und werde diese Diäten zahlen lassen und Ihnen über den Etat in Reg, nung seyen. Das ist der Fall des Konslikts, der wird von dey Königlichen Regierung wahrhaftig nicht gesucht. Aber wenn die Königliche Regierung nicht anders kann , so muß sie den Konflikt annehmen. Aber, meine Herren, man braucht so weit nicht vorzuschreiten , und, wie gesagt, ih werde das auch nit thun , wenn auf eine andere Weise für die Nechtsordnung im Lande angemessen gesorgt werden kann. Wollen Sie sich aber nun vielleicht einmal klar machen , welche Folgen fie dann so nebenbei durh den Antrag erlangen können welche Sie gar nicht erlangen wollen, und die Jhnen, wie ich fürchte, reichlihes Aergerniß bereiten werden. Ein Justiz-Minister, der in die Lage verseßt is, zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung im Lande Hülfsarbeiter zuzulassen und der von diesem feinem Rechte vollständig überzeugt ist, der findet vielleicht Mittel, die ihm an sich schr unerwünscht sind, die ihn aber in die Lage versezen, seinen Willen durchzuseßen, ohne gegen Jhre Resolu: tion zu verstoßen, d. h. also, Hülfsarbeiter anzustellen, ohne für sie Diäten in Anspruch zu nehmen. Jch stelle Jhnen Ver- \chiedenes zur Erwägung, was ein Justiz-Minister in einer solchen Bedrängniß thun kann. Zuvörderst kann er sehr strenge Prinzipien anwenden in Betreff der Beurlaubung, oder, wenn er den Urlaub bewilligt, ihn nur dann, wenn der Beurlaubte aus eigenen Mitteln für die Stellvertretungs8kosten sorgt, ge währen. Das ist hart und unbillig, aber vielleicht nicht zu vermeiden. Diejenigen Mitglieder des Obertribunals, welche bier im Hause Siß und Stimme haben, wird der Justip Minister gar nicht anders behandeln können, wie die Übrigen Justizbeamten des Landes. Wenn also die Leßteren Stellver tretungskosten zahlen, so wird er auch den Mitgliedern de Obertribunals von ihren Besoldungen Abzüge machen lassen und wenn dann die Herren eine Rechtsbelehrung bei den Gerichten des Landes suchen, so wird die Rechts belehrung über das Recht des Landes Ihnen woh! zu Theil werden. Aber, meine Herren, ih glaube daß hier im Lande patriotishe Mitglieder der Appel lation8gerichte genug sein werden, die, im Besiß hinlänglicher Mittel, ih erbieten werden, ohne Diäten am Obertribunal Hülfe zu leisten. Das ist auch ein sehr wenig erwünschte Weg; denn unter solchen Umständen wird leicht ein Ansprud auf Beförderung gewährt, und solche Voraus8gewährungen sind vom Uebel, jedenfalls niht von Nutzen. Drittens, mein Herren, solchen Anträgen gegenüber wird der Justiz-Minisiet sehr leiht in die Lage gedrängt, mit voller Schärfe und Schroffheit den Grundsaß durchzuführen, Sr. Majestät den Könige nie ein Mitglied der Appellationsgerichte zun Obertribunal in Vorschlag zu bringen, von dem t! niht mit Sicherheit annehmen kann, daß er ein Ma dat zum Abgeordnetenhaus nicht annehmen wird. Meint Herren, ih habe ihnen vorausgesagt, daß Sie Aergerniß haben würden ; das habe ih Jhnen vorausgesagt, aber ich habe Jhnén auch gesagt, daß dies Folgen wären, die mir durchaus n wünscht wären, und gebeten, daß Sie mich in solche Lage nid verseßen mögen. Jch kann damit schließen.

Der dem Herrenhause am 28. v. M. vorgelegte Entwurf eind Geseßbes, betreffend die Abänderung und Ergänzun M, ger Bestimmungen der Fischereiordnung für den es rungs-Bezirk Stralsund vom 30. August 1865, beri in den Art. 1 1Il die Abgrenzung der betreffenden Gewässer / A welche die Fischereiordnung Anwendung finden soll , insonderheit Schonreviere; die in der gedahten Verordnung enthaltene Gren) beschreibung hat sich in mehreren Beziehungen als ungenau oder 0 zureichend erwiesen. Jn dem Art. IV. ffff. ist, aus Veranla}sung / Klagen der Fischer, im Wesentlichen die Maschenwwpeite der 2 ehe A Garnen und Waden auf in der Regel 8// im Sa und 10! in ? Flügeln , bei Neben je nach der Gattung auf 7 bis 251 vermind

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worden. Art. VIIT bis X. enthalten einzelne Detailbestimmungen über den Fischereibetrieb in den erwähnten Gewässern.

Der dem Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sißung desselben vorgelegte Entwurf eines Geseßes, betreffend die Vereinigung der zum Herzogthum Sachsen-Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Millshüß und Gräfendorf mit dem preußischen Staatsgebiete, und die Abtretung des unter preußischer Landeshoheit stehenden Theiles des Dorf Ege ioteit an das Herzogthum Sachsen-Altenburg, hat

nden Wortlaul: folgeir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen , unter Zustimmung der beiden Häuser dcs Landtags, was

t: : j folg F. 1. Jn Folge des anliegenden zwischen Preußen und Sachsen- Altenburg unterm 9. Juli 1868 abgeschlossenen Vertrages werden in Gemäßheit des Art. 2 der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat die sachsen - altenburgischen Antheile an den Ortschaften und Fluren Willshüß und Gruäfendorf , einsch{ließlich der Grund- tucke in den _&luren Dobian und Seißla, welche bisher sasen-altenburgischerseits als zu dem gedachten Antheile von Gräfen- dorf gehörig betrachtet, und namentlich rücksihtlich der Besteuerung, behandelt wurden, mit der preußischen Monarchie für immer vereinigt.

Dagegen wird der preußische Antheil an der Ortschaft und Flur Königshofen an das Herzogthum Sachsen-Altenburg abgetreten.

F. 2. Das Staats-Ministerium wird mit der Ausführung dieses Geseßes beauftragt.

Statistische Nachrichten.

Das 4. Heft des 5. Bandes der »Beiträge zur Statistik Medcklenbur g8«, vom Großherzoglich statistishen Bureau zu Schwerin herausgegeben, das so eben erschienen is, enthält tabellarishe Ueber- n a at der Großherzogthümer Mecklenburg und Streliß im Jahre /

Nr. 5 der »ZeitschriftdesKönigl. sächsischen statistischen Burea us (Mai 1868) hat folgenden Jnhalt: Lie am 3. Dezember 1867 im Königreiche Sachsen ausgeführte Zollvereins- und Nord- bundeszählung. 11. Die Zählungsresultate (Civil und Militär). Die Ostermesse zu Leipzig im Jahre 1868, Uebersicht der Resul- tate aus den meteorologischen Beobachtungen im Monat Mai 1868 und im Frühling 1868 (März bis Mai), angestellt auf den Königlich sächsischen Stationen. Betriebsübersiht der Königlich sächsischen Staats- und d 1 Ealpama lung befindlichen Privateisenbahnen vom Monat

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Nr. 10 der »Mittheilungen der Großherzoglich hessishen Centralstelle für dic Landesstatistik« (Novbr. 1868) hat folgenden Jnhalt: Uebersicht des Viehstandes im Großher- zogthum Hessen nach der Aufnahme vom 3. Dezember 1867. Me- teorologische Beobachtungen des Großherzoglichen Katasteramts zu Darmstadt im J. 1867. Vergleichende meteorologische Beobachtun- gen im Monat September 1868. Güterverkehr in den Rheinhäfen von Bingen und Worms im J. 1867. Tägliche Wasserstände im April, Mai und Juni 1868. Viehsalzkonsumtion im J. 1867. Uebersicht der in den Monaten Mai und Juni 1868 in den 12 volk- in G Gemeinden Geborenen und Gestorbenen, sowie der geschlosse- nen Ehen.

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Kunst und Wissenschaft.

Die »Alba-Madonna, ein echter Nafael in Berlin«, ist der Titel einer kleinen Schrift, in welcher der Verfasser,“ der Ge- heime Hofrath B ußler, nachzuweisen versucht, daß \sich im Besiß des Grafen Lottum in Berlin das wahre Originalbild der sogenannten

Madonna aus dem Hause Alba, der berühmten Zierde der Eremitage- galerie zu Petersburg, befinde. Naeh der Untersuhung und Darlegung des Verfassers soll das Lottumsche Bild, welches durch die Wirkungén ciner Bombe bei: der Belagerung in 3 Stücke gespalten, der Desiver in Gaëta 1821 erwarb, die erste von Rafael noch in Florenz gemalte Darstellung, das petersburger Rundbild aber eine römische, entweder eigene, oder durch Schüler ausgeführte Wiederholung der gleichen Komposition sein. Berufene Autoritäten der Kunstforshung sind eifrig an der Entscheidung der hierdurch angeregten Streitfrage thätig.

Das Altarbild aus der St. Paulskirhe zu Schwerin von Professor Pfann schmidt, in 9 Originalphotographien von E. Günther. Verlag von Sagert u. Co. Das Gemälde besteht wie in Nr. 161 bereits erwähnt wurde, aus einem Mittel- bild und zwei Flügeln und ist auf Goldgrund ausge- führt. _ Jenes stellt den Gekreuzigten dar, zu beiden Seiten des Kreuzesstammes Maria und Johannes, am Fuß weinend hingesunken Magdalena. Auf dem Flügelbild zur Linken Joseph und Maria an- betend vor dem neugebornen Heiland auf dem Stroh der Krippe, in der Höhe darüber drei lobsingende Engel von hoher heiliger Schönheit. Auf dem reten Altarflügel aber den Auferstandenen der Maria Magdalena erscheinend. Außer den Photographien der Gemälde er- halten wir hier noch zuglei solche von besonders s{önen Köpfen (einzelner und Gruppen) in vergrößertem Maßstab, welche die Vorzüge, die jene auszeichnen, noch klarer erkennen lassen.

Telegraplhisele Wiüitterungsberiehte v, 1. Dezember.

S. ) Bar. |Abw|Temp.|Abw a7: Allgemeine g: Ort. P. v.M.| R. |v. M. Wind. Ziramelsansgict. 6 [Cöln [339,3|—0,7| 0,6|—1,5[80,, schwach. |[trübe.

{8 |Helsingfors 1340,2| ¡— 3,9| |Windstille. bedeckt.

» [Moskau .. .1335,8| |—11,9| [Windstille, bedeckt.

2, Dezember.

7 [èlemel.…. 999,7|+T2,4|— 4,4|—2,1 §0., Windstille. |bedeckt.

6 339,7|1-2,5|— 6,2|—4,3 SO0., schwach. |bedeckt.

1 339,5 |+2,2/— 3,8|—2,4 SSO0,, mässig. bedeckt.

6 |Cösli 999,5 |+1,4|— 4,5/—2 8 S, mäszig. 's. bedeckt.

» 3057 +0,0/— 1,2/—0,1/080., mässig, [bedeeckt, Nebel, » Putbus ...12395,9/+0,9/— 0,1\—0,6/80., schwach. |bedeekt,

» 336,5|+0,4 0 9/—0,2/80,, sehwach, gz.trühb.,feinReg. » |Posen »«« - .1336,9|+1,9 1,6/+1,0|8.,, schwach. bedeckt.

» [atibor .…. ./330,5|—0,35| 0,5|—4 3/S., mässig. wolkig.

» ¡Greslau .. .1332,9|+0 o|— 0,2/+1,9|808,, schwach. [trüb., gest. Neb. » |Torgzan ...1394,2/—0,6| 60,0|—0,4/S.. achwaech, völlig heiter.

» ¡Cöln ……... . (339,0|—0.4 1,2/—0,1¡NO., achwach, |[trübe.

» [020,3 0,7 1,4/—0,5|§0., schwach. lheiter.

» [1 330,8|—2,0 1.1|—0,1/N0., sechwach |starker Nebel, 4 Flensburg . |338,0| | 0,2| |§0,, schwach. trübe, Regen. »

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Brüssel....!335,5 5,3 S0,, schwach. |bedeekt. Haparanda ./337,3 —13,4 NW., sechwach. sheiter.

Riga 399,9 4,8 S., schwach, bedeckt. Stockholm . 1339,3 1,4 080., schwach. [bedeckt. 1) Skudesnäs . 337,0 1,4 180., frisch. Regen. 2) Gröningen . |337,2] - 0,3 0, schwach. bedeckt. Helder .…. . 1336.7 09 S0,, massìg. Hernösand „(337,9 9,6 Windstille. beinahe heiter. OChristians. . /335,0 P 080., mässig, |[bew., gewöhnl.

1) Gestern Abend 0S0. schwach, am 1. Max, 2,0. Min. 2,7. ?) Bewegt, SSO. frisch.

1E T.

Deffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Handelsgehül-

fen Johann Friedrich Karl Neye aus Kegin is die gerichtliche aft wegen Urkundenfälschung und wiederholten Betruges aus §§. 247,

ah 200) 241, 242 des Strafgeseßbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden fönnen, weil er in Keßzin und auch sonst hier nicht aufzufinden is. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Neye Kenntniß hat, wird aufgefordert, da- von der nächsten Gerichts- oder Polizei - Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair-Behörden des Jn - und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Ne ye zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transportes an unsere Gefängniß- qnspection abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der da- s entstandenen baaren Auslagen und den verchrlichen Behörden Ma Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigfeit versichert. Potsdanz, en 27. November 1868. Königliches Kreisgericht. l. Abtheilung. gignalement: Der Handelsgehülfe Johann Friedrich Karl Se in Kegßin is 24 Jahre alt, am 8. Oktober 1844 in Rohrbeck bei igrandau geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat hwarzbraune Haare, bräunliche Augen, braune Augenbrauen, keinen G TAl ovales Kinn, große Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichts- ildung, gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, ist hlanker Gestalt, spricht

Bekanntmachung. Jm Oktober d. J. hat sich am hiesigen Orte ein junger Mensch von etwa 19 bis 20 Jadren aufgehalten, der sich von Pauliß genannt und plößlich unter Mitnahme folgender Gegenstände: 1) eines braunen Ueberziehers (in der Brusttasche ein braunledernes Portemonnaie mit neusilbernem Schloß, worin 13 Thlr. k baar), 2) einer braunledernen Cigarrentasche, sowie eines Erinnerungs- kreuzes pro 1866, eines Militär-Urlaubs8passes und Gesellenbriefes, 3) eines Paar grauer Bucksfinhosen mit s{warzen Streifen, 4) einer dergleichen Weste, 5) eines dergleichen Rokes, 6) eines Paar roßlederner Stiefel, 7) eines s{chroarzen Cylinderhutes (franz. Façon) 8) einer silbernen Cylinderuhr mit Goldrand und Sekundenzeiger Nr. 10,296, 9) einer Vierrxinge kurzen silbernen Uhrkette mit goldenem Schlüssel, 10) eines s{chwarzen Tuchrockes, 11) eines Paar s{chwarzer Bucksfkin=- hosen, 12) eines Paar heller Buckskinhosen mit brauner Bise, heim- lich verschwunden ist. Der angebliche Pauliß is etwa 1 bis- 3 Zoll groß, von s{wächliher Figur, hat dunkelblonde kurz geschorene Haare, starke dunkle Augenbrauen und spricht etwas geziert und sehr {nell Zeitweilig pflegte derselbe auch eine Brille zu tragen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß derselbe Mensch in Stralsund unter dem Namen v. Wrangel und v. Mankowski und in Danzig unter dem Namen v. Wasilewski sich aufgehalten und verschiedene Schwindeleien verübt hat. Die resp. Polizeibehörden werden ersucht, auf diese Persönlich- keit zu vigiliren, zu recherchiren, ob dieselbe sich etwa noch im Besiße der hier gestohlenen Sachen befindet, auch denselben zu verhaften und

p deutsche Sprache und hat als besondere Kennzeichen keine. Die efleidung kann nicht angegeben werden.

\{leunigst hierher Nachricht zu geben. Elbing, den 30. November 1868. Der Staatsanwalt.

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