1868 / 286 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1396] Panziger Privat-Actien-Bank,

Status am 30. November 1868. Activa. Thlr. 345,410 9,848 2,387,836 268,500 125,086

166,938

Thlr. 1,000,000 » 983,240

364,300 432,290 294,028 154,550

Geprägtes Geld

Kassenanweisungen und Noten der Preuss. Bank

Wechselbestände

Lombardbestände

Preuss. Staats- und Communal-Papiere

Grundstück und ausstehende Forderungen Passiva,

mit 2monatlicher Kündigung

mit 3monatlicher Kündi Guthaben der Korrespondenten und im Giroverkehr . Reserve-Fonds

[3994] Monats-Uebersicht der Provinzial -Actien-Bank

des Großherzogthums Posen.

ct ¿ Geprägtes Geld s Thlr. Bec, A Preuß. Bank und Kassenanweisungen » ec » Lombard-Bestände ° » Grundstück und diverse Forderungen »

Noten im Umlauf Thlr. orderun en von Korrespondenten » s U e Depositen mit zweimonatlicher Kün-

igun

Posen,

337,630. 7/840. 1,246,660. 534,230. 98,010.

993,310. 9/630.

Die Direktion. Hill.

_Monats-VNebersigwt der städtishen Bank pro 30. November 1868 gemäß §. 23 des Bank-Statuts vom 18. Mai 1863. Activa. Thlr.

392/706

205,953 1,733,722 11 1,003,135 143,938 5

Thlr. Sgr. Pf. 979,000 F Vf. 240,466 4 3

[3992]

Sgr. Pf. Geprägtes Geld (6 M Königl. Bank - Noten, Kassen - Anweisungen und Darlehns-Scheine Wechsel-Bestände

Passiva.

1). -Banlnoten im Umlauf ooooo) ea 2) Guthaben der Theilnehmer am Giro-Verkehr 3) Depositen-Kapitalien 965/150 v E s R us velches die Stadt - Gemeinde der Bank in Gemä ; 10 des Bank-Statuts überwiesen hat. Me Ln Mf und Breslau, den 1. Dezember 1868. Die städtische Bank.

Monats-Uebersicht

der Cölnischen Privat-Bank.

Gemünztes Geld Thlr. 355,800 Kassen-Anweisungen und Noten der Preußischen Bank » 19,800 Wechselbestände » 42,305,500 Lombardbestände 216,800 Diverse Forderungen und Immobilien 314,300

Passiva. e 988,000 51,600

[3995]

Grat im Pri uthaben von Privatpersonen mit Ein s Giro-Verkehrs V never O R E e A Patien. mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. mit dreimonatlicher Kündigung \ Côln, den 30. November 1868. Die Direktion.

Bergish-M ärkische Eisenbahn,

Thlx.

79,400

[3983]

__ Am 1. Dezemberer. wird die Bahnstrecke von Mülheim a./Rhein bis Bergisch-Gladbach dem öffentlichen Verkehre, zunächst ausschließlich für den Güterverkehr, übergeben; der betreffende Nachtrag zum Lokal- Gütertarif kann auf sämmtlichen Güter-Expeditionen eingesehen wer- den und is daselbst zum Preise von 1 Sgr. das Stü zu kaufen.

__ Das Polizei- und Betriebsreglement der Bergisch-Märkischen Bahn tritt mit dem Tage der Betriebseröffnung auch für die Strecke Mül- heim-Gladbach in Kraft.

Wegen des Personen, Gepäck- und Priyatdepeschenverkehrs wird besondere Bekanntmachung erfolgen. Elberfeld, den 28. November 1868. Königliche Eisenbahndirektion.

[3993] Stand der Frankfurter Bank

am 30. November 1868. Activa.

Gemünztes Geld und Silber-Barren. Fl. 17,886,400 Fl. Diskontirte Wechsel » 13,072,400 y Vorschüsse gegen Unterpfänder » 3/667,900 y Wechsel kür auswärtige Pläße 3,249,100 y Bank - Tmmobilien und verschiedene

216/500 »

Activa Darlehen an den Staat (Art. 79 der

1,000,000 728,200

Statuten) Staatspapiere

162,000 5/747,000

Diskontirte verlooste Effekten Außerordentl. Darlehen an die Stadt

Frankfurt a. M : Bankscheine im Umlauf Ol. 29,721,400 4+ Fl. Giro-Kreditoren » 55/623/400 sl Eingezahltes Actien-Kapital » 10,000,000 Unverzinsliche Baar-Depositen Unerhobene Dividende 2,600

887] Rechte-Oder - Ufer - Eisenbahn.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß, nad Betrieb der Bahnstrecke Breslau - Vossowska eröffnet f 1 4 Bey auf §. 1 der Gesellschafts - Statuten die formelle Vereinigung der Oppeln-Tarnowizßer und Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn stattgefunden und die Gesellschaft die Firma :

¡Rechte- Oder -Ufer- Eisenbahn! angenommen hat.

Breslau, den 29. November 1868.

Der Verwaltungsrath der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn.

Daa R

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruterei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beibeft theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats-An- zeiger erschienen : ;

ZUr Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi: schen Staats. Separat-Zbdruck aus dem Königl. Preußisden Staats-Anzeiger. Juli 1867. 34 Bg. 8. geh. 3 Sgr,

Statistique agrieole, indastrielle et commer- eiale de la Prusse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula- tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aôut 1867, 4% Bog. 8, geh. 9 Sgr,

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates, (Beiheft des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Novem- ber 1867.) 6% Bog. Royal-4. geh. 10 Sgr.

Aus dem Königlih Preußischen Staats : Anzeiger für 186%. Zweiter Jahrgang. 1867. 27% Bg. 8. iet (2% M

ohenzollern - Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Shagif P Januar 1868. 3% Bog. 8. gch. Sgr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1862. 1% Bog. 8. geh. 25 Sgr

——

Literatur über das opothekenwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers.) 1868. 117 Bg. 8. geh, 4 Sgr

Die englische Nede- und Preßfreiheit und die Fenier- frozeN e. (Aus dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 1868. 2; Bg. 8. geh. 24 Sgr.

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden -, Bevölkerungs- und Nahrungs - Verhältnisse der Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann), der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll - Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867, (Separat - Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats-Anzeiger, 1868. 34 Bg. 8. geh, 25 Sgr.

Le territoire de la confédération allemande

212,0 » 1,497,600

Die

du mord. Etude géographique traduite du Moniteur prussien.

September 1868. 8. geh. 24 Sgr.

Die volkswirthschaftlichen Grundsäße des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staateu. (Separat Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats » Anzeiger. Oktober 1868. 8. 14 Sgr.

Vierteljahrs - Hefte des Königlich Preußischen Staats- Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. März. Aweites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli. August. September. 1868.

Die Vierteljahrs-Hefte des Königlich. Preußischen Staats-

Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten

sämmtliche in den »besonder-:n Beilagen« des Staats-Anzeigers

publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post-Anstalten

n G O für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich

zu beziehen.

Das Abonnement beträgt f Thlr. für das Vierteljahr.

ertionspreis für den Raum einer Druckzeile D Sgr.

S E

Alle Post - Arislalten des In- und Auslandes nehmen H an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:

Behren : Straße Nr. fa, Ecke dor Wilhelmsstraße.

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Anzeiger.

Me 286.

Berlin, Donnerstag, den 3. Dezember, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober-Regierungs-Rath Freiherrn von nchau- sen zu Posen den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major Schulz im 1. Nassauishen Jnfan- teriregiment Nr. 87, dem Hauptmann der Artillerie Franz Wever, Direktor der Geschüßtgießerei, und dem Superinten- denten, Pfarrer Jäger zu Cöln, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Rittergutsbesißer Puttlich auf Sandlack, im Kreise Friedland, den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse; den Obermeistern Lahndt und Wederik, so wie dem Vize-Obermeister Schmidt von der Artilleriewerk- statt zu Spandau; ferner den Kirchenvorstehern, Altsißern TJoahim Friedrich Lüders zu Recklingen und Christoph Schulz zu Quadendambeck, im Kreise Salzwedel, und dem fatholishen Lehrer Tshöcke zu Riegersdorf, im Kreise Franken- stein, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Tischlergeselken August Fricke aus Gifhorn die Rettung8medaille mit dem Bande zu verleihen.

Berlin, 3. Dezember. Ihre Majestät die Königin is gestern Abend von Coblenz hierher zurückgekehrt.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Kreisobligationen des Waldenburger Kreises im Betrage von 100,000 Thalern 11. Emission. Vom 9. November 1868.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von den Kreisständen des Waldenburger Kreises auf dem Kreistage vom 10. Juni 1868 beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten über den Betrag der durch Allerhöchstes Privilegium vom 5. März 1866 (Geseß-Samml. pro 1866, Seite 168 ff.) genehmigtea Anleihe hinaus erforderlichen Geld- mittel im Wege einer weiteren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände zu diesem Zwece auf jeden Jnhaber lau- tende, mit Zinscoupons verschene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 100,000 Thalern ausstellen zu dürfen , da sich hiergegen weder im Jnteresse der Gläu- biger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäß- heit des F. 2 des Gesebßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 100,000 Thlrn., in Buchstaben: »Einhundert Tausend Thalern «, welhe in folgenden Apoints: : 30,000 Thaler à 300 Thaler, 40000 » à 100 » 20000 » à 50 » 10000. A D » = 100,000 Thaler, : i : y nad dem anliegenden (a ) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fünf Prozent jährli zu verzinsen und nah der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 ab wit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Jnhaber der bligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht Über- unen wird, ist dur die Gescß-Sammlung zur allgemeinen Kennt- zu bringen. y j Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- 4edrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 9. November 1868. 9 (L. S.)

Wilhelm.

v. d. Heydt. Gf. v. TJyenpliß. Gf. zu Eulenburg.

a

Po nA Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. bligation des Waldenburger Kreises. IT, Emission. Littr A. S. Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm genehmigten Kreis- tag8beschlusses vom 10. Juni 1868 wegen Aufnahme einer Dahrlehns- {huld von 100,000 Thalern bekennt sich die ständische Kreis\chulden- Kommission Namens des Kreises durch diese, für jeden Jnhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns- \{uld von Thalern Preußish Courant, welche an den Kreis haar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlih zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschicht ein Jahr nach der Emission beginnend, also vom Jahre 1870 ab aus einem Tilgungsfonds, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- verschreibungen gebildet wird. i :

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird dur das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält sih jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver- stärken, sowie sämmtlihe noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, ves des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen s öffent- ih bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung exfolgt fechs, zwei und einen Monat vor dem Zablungstermin in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Breslau, dem Kreisblatte des Waldenburger Kreises Und in dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. i

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist; wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jedes Jahres, von heute an gerechnet , mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. :

Die Auszahlung der Zinsen-und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis - Kommunalkasse zu Waldenburg, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. j : E

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitötermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. a

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Cälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ordnung Theil I. Titel 51 §§. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Waldenburg. 2

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis-Kommunalkasse anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vor- zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar- thut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. / A

Mit dieser Schuldverschreibung sind... halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres .... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus-

egeben. l :

M Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis8-Kommunalkasse zu Waldenburg gegen Ablieferung des der älteren Rinscoupons - Serie beigedructen Talons. Beim Verluste des La- Tons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons - Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig eschehen ist. | : war Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

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