1868 / 287 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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einverstanden; aber es muß für die Selbstverwaltung ein Organ und Personal gewonnen sein. Sollte die Kreisordnung in ihren Hauptgrundzügen die Zustimmung des Hauses finden, und sollte -in dieser Session, was ich lebhaft wünsche, die Kreisordnung zu Stande kommen, so wird unmittelbar darauf eine Provinzialordnung Ihnen vorgelegt werden. Jch kann eine Provinzialordnung nicht ausarbeiten, bevor ih nicht weiß, wie wir mit der Kreisordnung stehen. Sie werden demnächst auch den Entwourf einer ländlichen Gemeinde- ordnung bekommen und so im Stande sein, das Fundament zu legen, auf dem das Gebäude der Staatsorganisation entweder errichtet oder umgebaut werden wird. Dieses, meine Herren, is eine vielleicht {were und eiwas lang aussehende Aufgabe, aber sie ist nothwendig. Lassen Sie uns doch nicht wie ein Häuserspckulant auf s{lechtem &undamente mit \{lech- tem Mörtel ein hochetagiges Haus bauen, was in seinem Ju- sammensturze die Bewohner begräbt, lassen Sie uns feste Grund- steine legen und feste Grundmauern errichten, damit wir dann, je nachdem die Gelegenheit sich bietet und wir das Jeug dazu haben, mehrere Etagen darauf seßen können. Jch denke, wir gehen auf diese Weise einen siherern Weg, als wenn wir uns einem wüsten Geschrei nach Dezentralisation und Selbstverwal- tung ohne besiimmte Absicht und ohne bestimmten Hintergrund anschließen. /

Auf die Rede des Abg. Dr. Braun äußerte ih der Minister des Jnnern wie folgt:

Ih will auf einige Punkte der Rede des Herrn Abg. Dr, Braun eingehen, zuerst auf denjenigen, der speziell Nassau betrifft. Der Wunsch, an Stelle der Lebenslänglichkeit der Bürgermeister cine gewisse Periode geseßt zu sehen, ist allerdings damals von den nafsauischen Vertrauéns8männern ausgesprochen worden und auch sonst schon zu meiner Kenntniß gekommen. Jch habe darüber Nachfragen nah Nassau selbst gerißtet und Vorschläge erfordert, ob vielleicht im Wege der Geseßgebung eine Aenderung eintreten müsse. Die Ansichten aber über die Zweckmäßigkeit der Lebenslänglichkeit der Bürgermeister gehen so auseinander, daß ih mich nicht habe veranlaßt sehen können, in dieser Beziehung eine Geseße8vorlage zu machen. Wenn der Herr Abgeordnete Braun selbst die Frage für Nassau für so lebendig und durchgreifend hält, daß er deren Ordnung sobald als möglich herbeigeführt zu schen wünscht, so kann ich ihm nur anheim geben, selbst eine Vorlage einzubringen, sie wird mit derselben Gewissenhaftigkeit von der Regierung geprüft werden, als ob sie von ihr selbst ausgegangen wäre.

Was das Verhältniß der Landräthe zu den Amtmännern in Nassau betrifft, so gebe ih dem Hrn. Abg. Braun zu, daß im Anfange gewisse Reibungen zwischen den Stellungen, nicht zwischen den Personen stattgefunden haben und daß aus der nicht scharfen Abgrenzung der gegenseitigen Kompetenzen Schwierigkeiten entstanden sind, die auf die Verwaltung lähmend wirkten, Allein diese Schwierigkeiten haben sich nicht gesteigert, fie sind vielmehr in der Abnahme begriffen und die Sache wird hoffentlich in kürzester Frist und spätestens bis zum Zusammen- tritt des künftigen Landtages so geordnet werden, daß sich Nie- mand mehr über Friktionen im Geschäftsbetriebe zu beklagen hat. Klagen der Personen selbs sind nicht in der Art zu meinen Ohren gekommen, daß dieselben etwa wünschten, ihrer Aemter enthoben und auf andere Stellen verseßt zu werden, weil sie sih auf ihrem biszerigen Posten nicht wohl fühlten. Dies zeigt wenigstens, daß auch dort die offnung auf ein zufriedenstellendes Arrangement vorhanden ift und daß durch Einrichtungen, die sih auf die Praxis stützen, diejenigen Miß- verständnisse, die im Anfang obgewaltet haben, nach und nach werden gehoben werden.

So viel speziel für Nassau. Nun aber komme ih auf die dritte Frage, die von allgemeinerer Tragweite und von all- geicwerain Interesse ist, nämlich die Befürchtung, die der Herr

bg. Braun ausgesprochen hat, daß mit dem, was in Hannover

vorgegangen ist, ein Anfang gemacht sei wie er si aus-

drückt mit einer gewissen Mediatisirung der Geseßgebung. Darüber kann ich den Herrn Abg. Braun vollständig Me ¡ die Ansichten, die er darüber entwickelt hat, werden von der Re- gierung vollständig getheilt. Die Regierung ist der Ansicht, daß das Gesebgebungsrecht bei dem Könige und diesem Landtage bleiben muß und daß dasselbe auf die Provinzen in keiner N und keiner Weise übertragen werden kann. Der

organg mit dem Regulativ für die Einrichtung cines Verwal- tungsauss{chusses für Hannover giebt aber auch zu einer solchen Befürchtung keinen Anlaß. Schon vorher habe ich auseinander- geseßt, wie die Regierung dazu gekommen ist, dem Provinzial- landtage cin solches Regulativ zu unterbreiten. Es war ein Vorschlag, auf den der Provinziallandtag eingegangen ist; er

Grundlagen der ganzen Prozedur. Die Stände hin ein Regulativ berathen und der Regierung zur j vorgelegt. Daß ein solches Negulativ die Zustimmung der eis

eingegangen, und zwar ganz absichtlih, weil in

at das Regulativ berathen, wie er es berathen hätte, wenn er Vorschlag aus seiner eigenen Mitte gekommen wäre. Dex

. 2 der Verordnung über die provinzialständishe V K Hannover sagt: v ‘rfafsuy

»Dem Provinziallandtage steht unter der Mitwirkung u)

Aufsicht der Staats - Regierung die Beschlußnahme über j Kommunalangelegenheiten der Provinz, i l Vertretung der provinzialständischen Jnstitute und rehte zu; « und §. 19 sagt: »Für die unter Aufsicht des Oh Präsidenten zu führende laufende Verwaltung j Vermögens und der ständischen Anstalten können die Provin zialstände, soweit die Geschäfte solches fordern , die Personen wählen. «

die Berwaltung un Vermöge

des

ständisdy

geeignet

Die Bestimmungen dieser beiden Paragraphen sind h haben dara Genehmigun

rung haben muß, liegt klar zu Tage, denn je mehr Befugnisse diese ständischen Organen zugewiesen werden sollen, desto me den die Stände sie mit Königlichen Behörden in Berührun bringen und ihnen eine Stellung geben wollen, die sie, wen auch mit anderen Funktionen, auf demselben gewisse Staatsbehörden ; daß dies wirksam nicht geschehen ann wenn nicht vorher die Regierung ihre liegt so auf der Hand, daß ich nicht glaube, es zu müssen. Wunsch ausgedrückt, es möchte gesagt werden : »Tch

hr wet

Niveau bält, ali

Zustimmung ertheilt bat n ) nuher ausführa Nun hatte freilich der Provinziallandtag de / König

von Preußen , bestätige das oder verordne hierdurch mit Qu

stimmung des Provinziallandtags, daß die Sache so und 0

Darauf i} die Staatsregierung nid ; In dieser For die Absicht hätte gefunden werden können , eine Verordnun

oder ein Gesecß von der Zustimmung des Provinziallandta

abhängig zu machen oder mit ihm zu vereinbaren. Die R gierung hat das ausdrücklih als unzulässig angeschen, Li Form aber, wie sie hier angewendet ist, ist eine, die hundert fach vorkommt bei Regulativen, Reglements u. \. w., di: von anderen Provinziallandtagen und von der König lichen Staatsregierung genehmigt sind. Ih möchte für diet Angelegenheit auch kaum den Ausdruck »Verordnung« für de richtigen halten; es is keine Verordnung, es ist in der Geseh sammlung bezeichnet als Allerhöchster Erlaß: »Auf Ihren V riht (die Ordre ist an mich gerichtet) vom 3L Oktober will Jh in Gemäßheit der §§. 2 und 19 Meiina Berordnung« die ich eben verlesen habe —— »dem W trage des hannoverschen Provinziallandtages8 entsprechend das anliegende Regulativ 2c. hiermit genehmigen.« Ah ih habe Se. Majestät gebeten , einen Antrag des Pw vinziallandtages zu genehmigen, diese Genehmigung is auß gesprochen. Das ist keine Verordnung, das ist kein Geseh und hält sich, wie mir scheint, ganz innerhalb ‘der Grenzen , weld diejenigen Herren wünschen, die ganz mit Recht einen Weri| darauf legen, daß die Geseßgebung bei Sr. Majestät und den Landtage bleibe.

Wenn der Herr Abg. Braun sagt: Das ist keine Selbsh verwaltung, was bezahlt wird; das ist höchstens ein Amt mehr, das ist eine Komplizirtheit der Verwaltung, aber keine Selbsk verwaltung so muß ih den Herrn Abgeordneten ersuche, sih mit den Abgeordneten aus Hannover und Hessen u. st. w. abzufinden ; das is keine Sache , die ih zu vertheidigen habe Die Grundzüge des Regulativs haben die unbesoldete Selbst verwaltung vollständig freigestellt, es war der Grundgedankt: wählt aus dem Provinziallandtage einen Ausschuß, ‘und null war gesagt: dann bestimmt darüber, entwedex ob dieser Aub {uß selbst verwalten soll, oder ob Beamte gewählt werden solle

gemacht werden soll «.

die entweder bezahlt oder nicht bezahlt sind, alles war i Ih

das Belieben der Provinz gestellt; es war ausdrücklih fre gelassen und betont, daß der Ausschuß in der Lage sein solll selbst zu verwalten, umsonst zu verwalten, oder einige seins Mitglieder zu diesem Zwecke auszuwählen. Wenn die Land tage derjenigen Provinzen, die am meisten Vermögen haben, Y denen das Interesse für provinzielle Verwaltung vor der Hand demgemäß wahrscheinlich auch das größte ist, wenn die sid dafür entscheiden aus Zweckmäßigkeits- oder sonstigen Gre namentlih aber au, meine ih, aus dem Grunde, weil u für eine solche verantwortliche Stelle nicht leicht E N der die Provinzial-Verwaltungsgeschäfte neben Teinen übri L Geschäften zu betreiben im Stande ist, wenn diese sich dass

entschließen, besoldete Beamte an die Spiße der Provinz F fe halte ich das für cinen ganz vernünftigen Gedanfel n B

stellen, | er spricht namentlich dafür, daß die Selbstverwaltung A bestehen kann, sich besoldete Beamte herzustellen, daß das 1 Widerspruch ist, und daß, wenn die Provinz in der Art % schließt, man ihr nicht den Vorwurf daraus machen kann; nd sie den Begriff der Selbstverwaltung verkannt habe. Uebrige werden die Herren aus Hessen und Hannover bessere Advokat

der dort gefaßten Beschlüsse sein, als ich es sein kann.

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Dem Abg. Duncker erwiderte der Minister Graf

U Eulenburg: M : É Soviel mir von den Vorgängen in Essen bekannt gewor- den ist, haben sih die Unruhen zunächst daran geknüpft , daß, achdem einem Wirthe , der zu einer Bersammlung ein Lokal hergegeben hatte, was polizeilih gar nicht zu beaufsichtigen war, veil es mit geringer Mühe gegen Polizeibeamte abzuschließen jar, untersagt worden war, in diesem Saale eine Ver- ammlung abhalten zu lassen , die Veranstalter der Versamm- ung denno darauf bestanden hatten , in diesem Saale zu agen. Daß das nicht der richtige Weg war Ich rzähle dasjenige , was mir aus dem Referat darüber bekannt jeworden ist daß aber der rechte Weg für diejenigen , die ¡h dadur beshwert glaubten , derjenige war , nun an die jöhere Jnstanz zu gehen , nicht aber der, in die benachbarten Dechen zu shicken, und die Grubenarbeiter zusammen zu rufen, hellen Haufen in die Lokale zu dringen, die Straßen zu jersperren und erzwingen zu wollen, was sie auf legalem ege nicht erreichen konnten, ih glaube das liegt auf der hand, und wenn bei jener Gelegenheit Verlezungen vorgekom- nen find, die, soviel ih weiß, in einem erheblichen Maße nicht ) aben sich das diejenigen zuzuschreiben, ie in offener Widerseßlichkeit gegen die obrigkeitliche Anord- ung auftraten, und nicht diejenigen, die ihre Pflicht übten, in- jem sie die Ruhe und Ordnung herstellten. Das für den jeziellen Fall. Wasaber der Herr Vorredner über die Handhabung es Vereinsrechts hier hat laut werden lassen , dem muß ich uf das Bestimmteste widerspreben. Ich habe nicht ein einziges Faltum aus dem Munde des Herrn Vorredners gehört, welches jewiese, daß gegen das Vereinsgeseß gehandelt worden wäre. Jm Gegentheil, der Herr Vorredner hat gerühmt, daß in Berlin as Vereinsgeseß schr human gehandhabt wurde. Das ist in janz außerordentlihem Maße der Fall gewesen. Aber ih rechne ies der hiesigen Polizei, die auch Über diese Frage mit mir in Ferbindung gestanden hat, zu keinem besonderen Ruhme. Sie at geglaubî, es sei gegen die Zusammenkünfte dieses Sommers eseglih nichts zu erinnern, und deshalb müßten sle gestattet verden, Und daß sie ‘gestattet worden sind troß der Be- enlen, die einzelne Personen dagegen gehabt haben, und die ir häufig zugetragen worden sind das hat, wie schon der herr Abg. Duncker gesagt hat, seine guten Orüchte getragen. enm daß man die Leute hat sprechen lassen, hat ufgellärt, und daß sie ungehindert Beschlüsse gefaßt haben, 1t vielleicht das Gegentheil von dem zur Folge gehabt, was sie ollten, Hätte die Polizei die Zusammenkünfte unterdrückt, ) würden die Keime fortgewuchert baben; sie hat es nicht ge- an und die Frucht konnte zur, Neife kommen. So ist das vereindrecht in Berlin gehandhabt worden und so wird es in (t ganzen Monarchie gehandhabt. Jch bitte, meine Herren, le Sie mit dem Kopfe schütteln, mir einige Fälle zu nennen, 10 das Vereinsrécht nicht so gehandhabt worden ist, ich werde dann speziell und sofort Remedur eintreten lassen. Aber eine oje Anklage gegen das Ministerium des Innern oder gegen l Verwaltung des Innern hier von diesen Sißen aus ins and zu {leudern und zu sagen: Sich her, o Ausland! wie it behandelt werden und wie das Vereinsreht noch bei uns il Füßen getreten wird! das zu sagen obne irgend welche (ründung, das ist niht Sache eines Abgeordneten; das mag t Abgeordnete lieber der »Volks-ZJeitung« überlassen.

Der Vortrag, durch welchen der Geheime Ober-Regie- 1 eth Wulfsheim im Hause der Abgeordneten gestern t Verathung des Etats des Ministeriums des Jnnern cin- fte, hatte folgenden Wortlaut :

k: Der dem hohen Hause zur Beschlußnahme vorliegende Etat des inisteriuums des Jnnern für das Jahr 1869 weicht in seinem finan- in Gesammtresultat nit wesentlih ab von dem Etat des laufen- ayres, Der Voranschlag ergiebt, daß bei der Einnahme, das khr und Minder in einander gerechnet, zusammen ein Weniger von 42 Thlr, im Etat vorgeschen is. Bei der Ausgabe, auch hier das thr Und Minder gegen einander ausgeglichen , ergiebt sich im Ordi- um ein Mehrbedarf von 134,669 Thlr., bei dem Extraordinarium nen ein Minderbedarf von 720 Thlr. , so daß ih das Mehr der gaben Wu 133,949 Thlr. stellt. Rechnet man dazu die Minder- gabe, Um den Betrag festzustellen, den die Verwaltung des Innern allgemeinen Staatsfonds in Anspruch nimmt, so ergiebt sich in

Gesammtsumme ein Mehr von 173,831 Thlr. Dabei kommt i p Betracht, daß im vorigen Jahre bereits im Etat des Finanz- ;Geriums der Betrag von 600,000 Thlr. zu Gehaltsverbesserungen id Ubalternbeamte Amme war und von Jhnen bewilligt ¿a is, An diesem Betrage partizipirte bei der Vertheilung unter elnen Ressorts das Ministerium des Innern mit rund 101,000 i el Ermittelung des Bas für das Ministerium des (i muß also dieser Beirag hier in Abzug kommen , da derselbe h eine Uebertragung von einem Etat in den andern bildet. (0 aug dieser Summe bleibt ein Mehrbedarf von etwas über V Thlr, der aber, wenn man den Betrag der Mindereinnahmen,

jorgelommen sind, so haben

bin den Mehrausgaben in unmittelbarer Verbindung nicht 1 den leßteren nicht hinzugerechnet, im Ganzen auf etwa 33,000 601%

Thaler sich reduzirt, eine im Ver ältniß zu dem i E geringe Summe. / p A MOMREINe r

jm Einzelnen geben die Erläuterungen in den Anlagen zum Etat vollständigen Aufschluß ; ih darf mich daher wohl auf dee Uebersicht derjenigen Positionen beschränken, die vorzug8weise auf das erwähnte Gesammtresultat von Einfluß gewesen sind; ih werde dabei kurz die Gründe angeben, aus denen die Positionen \sich \o gestaltet haben, wie sie der Etat enthält. Jm Allgemeinen werden die Ver- änderungen zum Etat zunächst dadurch herbeigeführt, daß eine große Zahl von Ausgaben sih lediglih nach dem wirklichen Bedürfniß richtet, so daß die Frafktionsberehnung der wirklichen Ausgaben aus den leßten Jahren, für die Ansäge des Etats in dieser Beziehung maßgebend ist. Demnächst sind von Einfluß auf den Etat diejenigen Einrichtungen, die in Folge der Erweiterung des Staatsgebietes im leßten Jahre theils \{hon zur Ausführung gebracht, theils für das nächste Jahr in Aus- sicht genommen worden sind, und daher im Etat berücsichtigt werden müssen. Endlich haben Akte der Geseßgebung inzwischen bei den Ein- nahmen wesentliche Veränderungen im Etat zur Folge gehabt. Da- zin Me d, f enen Reue tio fobaleses und das Geseß vom

«_Veoruar d. J. wegen Regulirung des S - U; i - A A neuen Provinzen. f O M

ce le DeslUmmungen des leßtern haben, wenn ic nunmehr auf die Einzelheiten des Etats eingehe , sogleih bei bin erften Titel der Einnahmen vorzugsweise das Minder von 42,357 Thaler zur Folge gehabt, indem neben dem Wegfalle resp. der Ermäßigung von Miethen in Amtsgebäuden mit etwa 7000 Thlr., die Minderein- nahme an Strafgeldern Und Gebühren seit Anwendung des Geseßes vom 27. Februar d. J. P etwa 62,500 Thlr. betragen wird, wwer- den andere geringere Ausfälle dazu gerechnet, so beläuft sih die Min- dereinnahme hier auf rund P- P. 70,000 Thlr. Das bei diesem Titel entstehende Mehr an sonstigen Sporteln und an Zinsen aus dem s{leswig-holsteinischen Strafanstalts-Neubaufond beläuft sih dagegen auf eine Summe von über 271/000 Thlr., welche von den Minderein- nahmen in Abzug gebracht; im Ganzen die schon gedahte Minder- einnabme von 42/357 Thlr. ergiebt.

_ Bei dem zweiten Titel, Polizeiverwaltung, erscheint ebenfalls eine Mindereinnahmec von 21,151 Thlr., vorzugsweise herbei eführt durch den Wegfall resp. die Ermäßigung der Paßgebühren. ie Minder- einnahme in den beiden ersten Titeln beläuft \sich hiernach auf rund 63,500 Thlr. Bei den folgenden Titeln 3 und 4 der Einnahmen ; von den Straf-, Besserungs- und Gefangenenanstalten und der Verwaltung der Regierungs-Amtsblätter hat \sich dagegen ein

- Mehr ergeben und zwar bei der Strafanstalts-Verwwaltung ein Mehr

von ctwas über 16,000 Thlr. in Folge des höheren Ertrages der be- treffenden Nußungen. Bei der Amtsblatt-Verwaltung berechnet sich das Mehr von etwa 7600 Thlr. zum Theil nach der Frakticn, zum Theil entsteht dasselbe daraus , daß das Frankfurter Amtsblatt und das Amtsblatt für Schleswig - Holstein neue resp. größere Erträge liefern werden, als bisher.

Zieht man diese Mehreinnahmen von zusammen 23,666 Thlr. von der zuerst erwähnten Minderecinnahme ab, so ergiebt sih als Gesammt- Minderertrag aller 4 Titel die Summe von 39,842 Thlr.

Was die Ausgaben betrifft, so ist in Titel 1., fortdauernde Aus- gaben für das Ministerium, den Besoldungen von Neuem der Betrag von 1400 Thlr. hinzugeseßt , um eine Rathsstelle in die Stelle eines Ministerialdirektors umzuwandeln. Bei den folgenden Titeln 2 bis 9 influsive sind die Ansâße dieselben geblieben, wie im vorigen Jahre. Bei den nächsten Titeln 10 und 11, [landräthlihe Behörden und Aemter, erscheint eine Mehrausgabe von zusammen 53,435 Thlr. Das- von werden in Anspruch genommen 45,724 Thlr. für Besoldungen und 7711 Thlr. für Dienstaufrwoands-Entschädigungen. In der erstern Summe sind mittelst Uebertragung die zu Gehalt8verbesserungen der Kreissekretäre verwendeten 33,100 Thlr. begriffen, welchen die im vori- gen Jahre bewilligten 600,000 Thlr. entnommen worden sind.

Bei Titel 12, zu außerordentlichen Remunerationen und Unter- stüßungen bei den landräthlichen Behörden und Aemtern ergiebt sich cine Minderausgabe von 9100 Thlr., welche jedoch ebenfalls nur eine Uebertragung involvirt. Es hat sich nämlich im Laufe des Jahres er- geben, daß diese Summe, die für die Provinz Hannover seither ver- wendet wurde, niht für Beamte, die sich im Dienste befinden, sondern nur für ehemalige Beamte bestimmt ist, Diese Ausgabe ist deshalb auf Titel 33 übertragen, zugleich aber hat eine Reduktion der- selben um 2100 Thlr. stattgefunden, weil nah den inzwischen statt- gefundenen Ermittelungen die betreffenden Unterstüßungen um diesen Betrag vermindert werden können. e

Die folgenden Titel 12a. bis d. »Regierungen (Landdrosteien) in der Provinz Hannover« enthalten ein Minder von 25,525 Thlr., indem das im vorigen Jahre bewilligte Pauschquantum zum Betrage von etwas über 118,000 Thlr. in Folge der beabsichtigten Organisation der Verwaltung für Hannover mittelst der Einseßung von drei Re- gierungen auf den Betrag von 33,100 Thlr. sich ermäßigen wird.

Die Titel 13 bis 15 zusammengenommen, »Polizeiverwaltung,« erfordern ein Mehr von 38,166 Thlr. und gestatten ein Minder von 6625 Thlr., so daß eine Mehrausgabe von 31,541 Thlr. verbleibt. Dieselbe sebt sih in der Weise zusammen, daß für die Polizeiverwaltung in den Provinzen ein Mehr von 27,432 Thlr. und für die Polizeiverwaltung zu Berlin ein Mehr von 4027 Thlr. in Anspruch genommen wird. Ein großer Theil dieser Ansäße, namentlih was die darunter begriffenen Besol- dungen betrifft, ist ebenfalls aus der Summe von 600,000 Thalern übertragen, die der Etat des Finanz-Ministeriums im vorigen Jahre nachgewiesen hat. E e

Demnächst enthält der Titel 16 für die Polizeidistrikts - Kom: missarien in_der Provinz Posen eine Mehrausgabe von 12,000 Tblrn. Auch diese Summe bildet ebenso wie die zuleßt erwähnte Mehraus- gabe eine Uebertragung der betreffenden Gehaltsverbesserungen auf

den vorliegenden Etat.