1868 / 289 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ngs-, 3 Gerichtsassessoren, 1 Bauführer, 2 außerpreußische Deutsche, 2 Ausländer; V ore 15 Mitalieder, 5 Regierungs-, 1 Ge- richtsassessor, 1 Regierungsreferendar a. D., 2 Lehrer, 4 außerpreußische Deutsche, 2 Ausländer; V1. 1867—1868: 5 Mitglieder, 2 Gerichis- assessoren, 1 Gelehrter, 1 außerpreußischer Deutscher, 1 Ausländer; VII, __ 1868—.1869: 7 Mitglieder, 1 Bergassessor, 1 Gerichtsassessor, 1 Re-

gierungssefretär, 1 Privatdozent, 2 außerpreußische Deutsche, 1 Aus- länder.

Es haben also , den soeben begonnenen siebenten Kursus mitge- rechnet , im Ganzen theilgenommen 70 Theilnchmer, das macht für jeden Kursus 10 Theilnehmer und zwar 4—5 Regierungsassessoren, 1 —2 Gerichtsassessoren, 1 aus andern Berufsstellungen, ungefähr 2 außerpreußische Deutsche und jedesmal etwa 1 Ausländer. Jch hoffe, daß dem Herrn Abgeordneten diese Auskunft genügen und damit auch die Nr. 2 seines Antrages erledigt sein wird. :

Es bleibt noch übrig zu bemerken , daß unter den einmaligen außerordentlichen Ausgaben Sie wieder eine Rate, und zwar von

20,000 Thlrn, / finden für den Ausbau des Gebäudes des statistischen.

Büreaus in der Lindenstraße. Der Bau is äußerlich fast vollendet, es fehlt nur sehr wenig daran, und das statistishe Bureau wird in den neuen Räumen um so cher befähigt sein, den Aufgaben, die ihm gestellt sind, nachzukommen.

Der Minister des Jnnern, Graf zu Eulen burg, äußerte sih in der Vormittagssißzung des Hauses der Abgeordneten am 9. d. M. über die Landdrosteiverfassung der Provinz Hannover in Anknüpfung an die Rede des Abg. Lauenstein, wie folgt:

Meine Herren! Der ZJeitersparniß wegen ergreife ih das Wort gleih nah dem Herrn Vorredner. Jch cigne mir Alles an, was er gesagt hat, mit Ausnahme der Stelle, wo er zur Ordnung gerufen wurde. Er hat die Vorschläge der Negierung brillant motivirt und hat Anträge gestellt, mit denen die Re- gierung vollständig übereinstimmt. Es handelt sich, wie mir scheint, darum, einen Fehler gut zu machen, der im vorigen Jahre begangen ist.

Als die Regierung voriges Jahr dem Landtage vorschlug, die Landdrosteien einstweilen bestehen zu lassen, ging sie von dem Standpunkte aus, daß die Aemterverfassung bestehen solle dieselbe war ja au noch durch Königl. Verordnung aus- drüdklich bestätigt und daß die Funktionen der Mittelinstanzen ihr noch nicht so vollständig bekannt seien, um mit bestimmten Borschlägen darüber vor den Landtag treten zu können, ob die Organisation derselben etwa abzuändern sei. Die Regierung schlug deshalb vor, die Landdrosteien bestehen zu lassen, freilich aber so, wie sie bis dahin bestanden, als definitiv organisirte Behörden, Und es der Zeit zu überlassen, ob sich das Bedürfniß herauêstellen würde, in dieser Organisation eine Aenderung eintreten zu lassen. Von dem Abgeordnetenhause ist auf diesen Vorschlag der Re- gierung nicht eingegangen; wesentlih, wenn ih mi nicht täusche auf Betrieb der hannoverschen Abgeordneten ist das- jenige, was die Regierung definitiv bewilligt zu schen wünschte, nur als Provisorium bewilligt worden und dadurch cin Zwang für die Regierung ausgesprochen worden , irgend etwas auszudenken und vorzuschlagen, was den nächsten Etat aus diesem Provisorium herausbrächte; denn das tfann unmöglich in der Absicht gelegen haben , eine Reihe von Jahren mit einem Provisorium zu wuirth- schaften. Die Regierung sah \ih deshalb gedrungen, die Frage zu erörtern und zur vorläufigen Entscheidung zu bringen : in welcher Weise in Hannover die Organisation der Mittelbehör- den einzurichten sei, damit sie die BVeistimmung des Hauses so weit finde, daß daraus ein Definitivum hervorgehe. Nun hat sich dabei die Negierung diejenigen Aeußerungen zur Nichtshnur dienen lassen, die wesentlich darauf hinausliefen: Die Land- drosteien sind gut in der Anlage, weil sie mit der Aemterver- fassung passen, aber cs seien deren zu viel, fie seien zu wcnig beschäftigt, zu viel Briefträger: es werde wesentlich därauf an- lommen, die Landdrostei-Ordnung zu bewahren, die Landdrosteien aber einzushränken. Das ist der Eindruck, den die Regierung aus den damaligen Verhandlungen im Hause bekam, und ich glaube, dieser Eindruck hat sich in dem wieder abgespiegelt, was wir heute gehört haben. Demgemäß wurde von der Negierung in Vorschlag gebracht , die Landdrosteien zusammen zu ziehen und unbeschadet der Instruktion , nach der fie funftioniren, also unbeschadet der Landdrostei-Ordnung, mehrere Landdrostei- Bezirke zu cinem zu vereinigen. Wenn ih jeßt sage »Land- drostei - Bezirke« , so will ih gleich daran eine Bemerkung fnüpfen, die vielleiht für künftige Zeiten von Bedeutung sein könnte. AUerdings ist in der Denkschrift, die dem Provin- zial-Landtage vorgelegt und demnächst au dem Landtag mit- getheilt worden ist , zunächst davon gesprochen , gerade die geo- graphisch abgegrenzten Landdrostei-Bezirke zusammenzuzichen wie sie bisher bestanden haben, und die Regierung hat in Anspruch aenommen, daß sie das könne ohne Geset, wenn sie im Übrigen die Befugnisse der Landdrosteien nicht alterire. Ich glaube, daß, ohne daß ich daran jeßt einen praktischen Vorschlag knüpfen will, die Regierung auch befugt wäre, die Zahl der Land- drosteien, wenn sie sonst ihre Verwaltung unbeschädigt

ließe , einzushränken und dabei die Landdrosteibezirke geogr phish anders abzugrnzen , ohne eines Gesehes zu bedürfen Die Frage kommt aber einstweilen nicht zur Sprage, (1 sage, die Regierung s{lägt Ihnen vor, aus ses Land drosteien drei zu machen. Von der sachlichen Zweckmäßig, keit dieses Vorschlages ist die Regierung auch heute a überzeugt; ich persönlich bin es auch noch aus a Grunde , weil ih glaube , daß in dieser Zusammenziehung der Landdrosteien und in dem Fortbestehen einer von der Regi, minal-Verwaltung gesonderten Steuer-, Domanial- und Forst. Behörde ein Fortschritt in der Verwaltung roh daß in diese Trennung ein Vorgang liegt , wie er auch für die alten Pro: vinzen recht gut ausgenußt werden könnte. Jch habe des, halb von meinem Standpunkte aus, zumal auch mein Ressort dadurch klarer wird, den Vorschlag, die Land. drosteien zu)ammenzuzichen, für besonders zweckmäßig erachten müssen. Aber ein Uebelstand tritt allerdings bei diesem Vor: schlage hervor: es ist die Abneigung der Bewohner der ein U! ziehenden Landdrosteien , welche sih überall mit mehr oder weniger Heftigkeit dagegen kundgab, und die wesentlich aud die Regierung dazu bestimmte, was ja sonst nicht Üblich ist die Frage wegen Einrichtung der Mittelinstanz in Hannover dem dortigen Provinziallandtage zu überweisen. Nun müßte ih mich sehr irren, wenn gerade diejenigen Er. wägungen, die ih eben andeutete, nicht auch beim Provinzialland. tage eine große und berechtigte Nolle gespielt haben. Es handelte sich nicht blos um die Frage: was is zweckmäßig, was is durchführbar? sondern auch darum, wie weit man der Mei- nung, die im Lande herrsche, Rechnung tragen müsse. Dabei fauchte die Idee auf, daß es sich empfehlen dürfte, wenn man den Vorschlag einer von vielen Leuten für sachgemäß gehaltenen Institution, nämlih den Vorschlag einer Regierung zuglei dazu benußte, in der ganzen Provinz das Gefühl hervorzurufen; nun ja, wenn wir alle zu gleicher Zeit verlieren sollen, so wollen wir es eher ertragen, als wenn der Einzelne allein ver: lieren soll zu Gunsten des nächsten Nachbars.

Ich bin überzeugk, meine Herren, daß dergleichen Erwä- gungen und Gefühle mitgespielt haben. Der Provinziallandtag hat sih wesentlich von den Gefühlen leiten lassen, die ihm unmittelbar und lebendig entgegentraten und dahin gingen, daß nicht die Reorganisation der Landdrosteien, sondern die Beibehaltung des Alten den Wünschen der Bevölkerung ent- spreche. Dies hat der Herr Abg. Lauenstein ja auch heute wiederholt. Der jezt vorliegende Antrag dagegen lautet nicht auf sechs Landdrosteien, soudern auf cine Regierung. Meine Herren, die Stellung der Staatsregierung zu diesen Vor- {lägen ist folgende. Die keinen Umsiänden auf die Einrichtung einer Regierung für die Provinz Hannover eingehen.- Sie hält eine solche für vollstän- dig unvereinbar mit der dortigen Aemterverfassung. Soll die Aemterverfassung rein erhalten bleiben , wie die Herren (s ja lebhaft wünschen, so muß die beauffichtigende Instanz eine näher liegende sein, als es eine Regierung sein würde. Wollen Sie für Hannover nur eine Regierung einrichten, so füh ren dazu nur 2 Wege: Entweder es muß eine Mit- telinstanz geschaffen werden zwischen dieser Regierung und den Aemtern, oder aber man muß, was zuwei- len auch schon angedeutet worden is , noch mehr von den Befugnissen der Regierung auf die Aemter abbürden. Dann aber hôrt die Regierung auf, Regierung zu scin ; dann werden die Acmter zu Negierungen , und dann werden wir statt ciner Regierung 101 Regierungen in Hannover haben, Das geht nicht! Wenn Sie dagegen unter Ablehnung des Antrags der Staatsregierung auf Errichtung von drei Landdrosteien , einst- weilen Alles beim Alten lassen wollen, so kommen Sie auf den- jenigen Standpunkt, den die Regierung im vorigen Jahre ein- nahm, und den ichzwar für verbessert halte durch den Vorschlag von drei Regierungen, den ich aber nicht als absolut unhaltbar er- achte. Für diesen Fall aber machen Sie wenigstens den Fehler gut und schaffen Sie das Provisorium fort; sagen Sie, (s solle etwas, was unter der Regierung von Hannover so lange fortbestanden hat und für zweckmäßig befunden ist, so lange fortbestehen , bis es durch etwas Anderes abgeändert ist. Mit anderen Worten: bewilligen Sie die drei Landdrosteien defini- tiv. Das Wort »definitiv« heißt ja nicht für alle Ewigkeit, sondern nur so viel: so lange, bis es durch etwas Anderes ab- geändert ist.

Es ist davon die Rede gewesen , mit den Landdrosteien, wenn sie zusammengezogen würden , das Volksschulwesen zu verbinden. Die Regierung hat allerdings die Absicht gehabt, falls ihr Plan von îrei Regierungen angenommen würde, mit diesen das Volksschulwesen zu verbinden und das kann ih gleich zur Beruhigung sagen, wie die Sachen liegen, ist die Regierung bei der Zweifelhaftigkeit der Frage sehr gern geneigt, darüber im Wege der Geseßgebung

Staatsregierung kann unter

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ciden zu lassen. Sie hat die Idee gehabt, mit agt Regierungen das Volksshulwesen zu vercinigen ; sie würde es bel elner Regierung, selbst wenn sie sih zu Er- richtung einer solchen entschlösse, was sie nicht lann, nicht thun, und sie würde es auch mit sechs Landdrosteien nicht thun, wenigstens würde die Frage, ob das Volksschulwesen mit sechs Landdrosteien zu verbinden sei, noch ciner weiteren Erwägung unterliegen müssen, eine Erwägung, die für 3 Regierungen da- hin reif geworden ist, daß das Volksshulwesen damit vereinigt werden kann. : : i R Nun also, meine Herren, habe ih Jhnen darüber, wie die Regierung über die Frage denkt, keinen Zweifel gelassen. Nur auf etwas mache ich noch aufmerksam. Wenn Sie beschließen, wir wollen doch eine Regierung haben, und bewilligen nur das Geld für eine Regierung, in welche Lage bringen Sie die Regierung? Sie zwingen ihr eine Organisation auf. Das können Sie doch nicht. Sie gehen von dem Standpunkte aus: die Sg gers könne nicht allein organisiren, weil es dazu cines Geseßes bedürfe, und weil Sie außerdem die onds zu neuen Organisationen - bewilligen müßten. Jn dieser Beziehung mögen Sie so weit gehen a Sie wollen, das ist eine Frage apart: aber dazu können Sie doch nicht üÜbergehn, zu sagen: wir zwingen die Regierung, durch das Budget eine Organisation ins Leben zu rufen. Wenn die Regierung sagt: cine Regierung nehme ich nicht, das thue ih nicht, es ijt kein conseusus zwischen uns, dann werfen Sie sie auf das Pauschquantum zurück und das ist Nichts, denn Sie wollen es nicht bewilligen, Also in welche Lage bringen Sie die Verwaltung einer ganzen Provinz, wenn Sie einen Beschluß fassen , zu dem die Regierung von vornherein sagt: auf den gehe ih niht ein aus Zweckmäßigkeits- gründen und ich bin verfassungsmäßig auch nicht ver- pflichtet, darauf einzugehen. Jh möchte bei der Be- hlußnahme über diese Frage gerade darauf Jhre besondere Aufmerksamkeit rihten. Man scheut sib, das Wort »Konslikt« nah so traurigen Erfahrungen auszusprechen ; indessen der Kon- flikt kann groß oder klein sein, hier steht einer in Ausficht, und man thut besser, den Konflikt zu vermeiden. _Im Uebrigen mögen Sie nun beschließen, wie es Jhnen beliebt. Es wird ja noch hin und her darüber gesprochen werden ; aber vor Allem beschließen Sie so, daß Sie keinen Konflikt herbeirufen und daß Sie den Fehler vom vorigen Jahr recht bald wieder gut machen.

Jn der Abendsißung erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, nach der Rede des Abg. Dr. Waldeck : Jch könnte mich mit den Ausführungen des Herrn Abg. Waldeck zum großen Theil auch wieder einverstanden erklären ; allein dieses Wort » Pauschquantum « und * der Begriff des Pauschquantums und die Gründe, die er dafür anführte, ver- anlassen mich, mich dagegen auszusprechen. Jch gebe zu, daß das eine formelle Frage, aber cine formelle Frage von außer- ordentli großer Bedeutung ist. Die Gründe, die der Herr Abg. Waldeck anführte für die Vercinigung von Ostfriesland mit Westfalen, für die Konstruirung einer Negierung ja, das sind Gründe, über die sich sprechen läßt, und sie werden ja mit der Zeit ihre Geltung finden, wenn sie wirklih Be- rechtigung haben. Jch spreche ihnen die von vornherein gar- nicht ab, Es handelt sich aber hier um cine Konstruirung von Behörden für das nächste Jahr und für die nächsten Jahre, und nachdem ich heute Morgen entwickelt habe, wie die Negie- rung dazu gekommen ist und dazu hat kommen müssen, von ihrem ursprünglichen Standpunkt, die bisherigen sech8 Land- drosteien beizubehalten, abzugehen, habe ich heute Morgen nur ertlärt und erkläre es jeyt wieder, daß ih Jhnen über die Frage : drei Regierungen oder sechs Landdrosteien T— die Beschluß- nahme überlassen muß, ich habe ja keinen Einfluß darauf, daß ih aber immer wiederholt nur erklären kann: eine Regie- rung ist unmöglich und das Pauschquantum ist im höchsten Grade unzweckmäßig. Jch gebe Jhnen zu, daß die Negierung damit regieren kann, insofern als fie dadurch Mittel genug be- fommt, um diejenigen Kräfte zu besolden, die sie braucht ; allein die Provinz leidet darunter , die Provinz leidet unter provisorischen Quständen , die Provinz will keine Einrichtungen, die durch die Bezeichnung »Provisorium« im Etat den Stem- pel des Hinfälligen und Schwankenden bekommen. Was aber noch mehr darunter leidet, sind die Sachen , d. h. die geschäft- lih behandelten Sachen den Beamten , denen kann man ja lhre Besoldungen nicht nehmen, sie sind ihnen dauernd be- willigt, sofern sie etatsmäßig angestellt sind, und die übrigen wissen wohl, das sie künftig nicht werden s{lechter gestellt wer- den, als sie es augenblicklich sind; also eine Beunruhigung der ersönlichen Stellung dieser Beamten fürchte ich weniger ; aber le Sachen leiden. Wenn Jemand bei einer Bchörde arbeitet, die morgen möglicherweise aufhört zu existiren, deren Funktionen auf eine andere Behörde übertragen

werden, so giebt er sich der Bearbeitung der Sachen mcht mehr mit dem Fleiß, mit der Ausdauer, mit der Wärme hin, die er entwickeln könwte, wenn er weiß, daß er auch berufen ist, diese Sachen zu Ende zu führen. Mir iritt dieser Uebelstand weniger persönlich entgegen, weil eben die größeren Sachen liegen geblieben sind und niht in das Ministerium nah Berlin, wohin sie vielleiht zur Entscheidung tfommen fönnten, gelangt sind. Aber das Urtheil aller Leute, die kompetent darüber sind, die da wissen, wie die Verwaltung vor fich geht, konzentrirt ih dahin, daß ein wesentlicher Lähmungsgrund für eine lebendigere Verwaltung der Land- drosteien in Hannover darin liegt, daß im Etat das Wort »Provisorium« sicht und daß die Konstruktion der Behörden dort nicht eine definitive ist. Nun kann ich immer nur wiederholen, daß, wenn Sie jeßt definitiv bewilligen, das garnichts weiter heißen soll, als: es bleibt so lange, bis etwas Neues zu Stande kommt. Weiter hat es keinen Sinn (Unterbrehung links), Jch verstehe die Unterbrehung nicht recht. »Definitiv« heißt: es bleibt so lange bestchen, bis mit Zusamnmienstimmung zwischen den bei- den Faktoren der Gesehgebung etwas Neues zu Stande gekom- men ist. Das heißt doch aber nicht: es is in alle Ewigkeit etwas Definitives. Die Regierung hat Ihnen aus dem, was sie jeßt entwickelt hat, die Absicht manffestirt, die Einrichtun- gen in Hannover mehr in Einklang zu bringen mit dem, was in den alten Provinzen besteht. Sie hat wirklich die Ueber- zeugung, daß 6 Landdrosteien ein wenig viel sind ; wir wollen sie zusammenziehen , wir wollen Etwas daraus machen , was bei aller Bewahrung des Charakters der Landdrosteien und der Instruktionen, wonach sie zu verfahren haben, die Sache vereinfacht und mundgereht macht. Allein Sie sollen die Re- gierung nicht in die Lage schen, daß, wenn Sie etwas als Defi- nitivum Vorgeschlagenes ablehnen, fie dann wieder ein Provi- sorium schaffen muß. Jch halte das für einen ungesunden Zustand. J erinnere mich der ersten Zeiten des Provisoriums des Militärbudgets nicht mehr genau, weil ih damals den Verhältnissen nicht persönlich nahe gestanden habe ; wenn ich mich aber recht erinnere, so war eben die Bewilligung eines Provisoriums und hinterher die &rage: Wenn nun nichts zu Stande kommt, gilt dann das Provisorium oder nicht ? eigentlih der Angelpunkt, um den fich der ganze Streit drehte. Wie gefährlih ein solches Borgehen ist, hat sich in dieser großen Frage bewahrheitet und bethätigt. Warum wollen wir denn dieselden Grundsäße, deren Auslegung so viele Gefahren heraufbeshworen hat, denn auch auf kleinere Sachen anwenden? Jch bitte Sie daher, meine Herren! lassen Sie uns nicht aus Gutmüthigkeit oder aus Verkennen der wirklichen Verhältnisse zu einem Beschluß kommen, der Keinem genügt, beschließen Sie etwas Definitives, was so lange gilt, bis etwas anderes Definitives zu Stande kommt; aber bewilligen Sie nicht eine Regierung, das nimmt die Staatsregierung nicht an.

BVeim Schlusse der Debatte ergriff der Minister Graf zu Eulenburg noch einmal das Wort und sprach:

Zuerst eine sachliche Bemerkung in Bezug auf den Antrag, der den Namen des Herrn Abg. v. Bennigsen führt, bezüglich der Einrichtung einer Regierung in Hannover selbst. Herr v. Bennigsen mag mir das nicht übel nehmen: seine Ausfüh- rungen über die Möglichkeit einer solchen Jnstitution und ihrer praktischen Wirksamkeit klingen ganz gut, sind auch ganz be- stimmt aus seiner Ueberzeugung hervorgegangen; ih glaube aber , Herr v. Bennigsen hat die praktische Erfahrung nicht, um mit Bestimmtheit behaupten zu können , das gehe , und wenn er die nicht hat, mag er es entweder der Regierung oder ich will gar nicht einmal von uns sprechen denjenigen Leuten überlassen, die in Hannover praktische Erfahrungen ge- macht haben. Ganz hervorragende Berwalkungsbeamte in Hannover haben mir in einer Konferenz, die ih speziell zu dem Zwecke zusammenberufen und abgehalten habe, erklärt, daß eine Regierung in Hannover, eben wenn sie aus den 6 zusam- mengezogenen Landestheilen bestehe, ganz unmöglich sei. Das haben mir Leute gesagt, die auf keinem hervorragenden Partei- \standpunkte stehen, und ihr Gutachten nicht von einem solchen Standpunkte aus abgegeben haben, durchgebildete Verwaltungs- männer mit einem weiten Gesichtskreise, keine Bureaukraten, aber Männer, die genau wissen, was innerhalb eines Verwal- tungskreises möglich ist, und was nichk. Jch habe ihr motivirtes Gutachten so klar und dur{s{chlagend gefunden, daß die Ueberzeugung in mir zur Gewißheit geworden ist: eine Regierung für Hannover sei niht möglih. Der Herr Abgeordnete für Meppen hat ja schon in dem Augenblicke, wo er dem Herrn Abgeordneten, der vor ihm sprach, antwor- tete, gesagt: »Ist das nichts, ist das nicht8?« und dabei nach- gewiesen, was der heutige Geschäftskreis jeder einzelnen Land- drostei noch is. Es ist eine ganze Serie von Geschäften; we- sentlich aber haben die Landdrosteien 3 Aufgaben, die unsere Regierungen in großen Grundzügen auch haben, es ist die Ent-

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