1868 / 295 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet , und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Herrn Lucien Alexander Nolin aus Auxerre (Yonne), gegenwärtig in Basel, ist unter dem 10. Dezember 1868 ein Patent :

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Vor- rihtung an Bandmühlen, zur Bewegung der Schüßen , und ohne Jemand in der Benußung bekannter Theile zu be- \{ränken, , auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Herrn Richard Brown Roden zu London ist unter dem 10. Dezember 1868 ein Patent - auf eine Vorrichtung zum Feststellen des Verschlußstückes an Hinterladungsgewehren in der dur Zeichnung, Beschreibung und Modell angegebenen Weise : auf fünf Jahre, von jenem Tage au gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. 1 Die von den Prioritätsobligationen der vormaligen Münster-

Hammer *) Eisenbahngesellschaft statutenmäßig im Jahre 1869

zu tilgenden i 20 Stü à 100 Thlr., ] werden am 6. Januar 1869, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sizungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines Notars öffentlich verloost werden. Berlin , den 8. Dezember 1868. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

®) und nicht Münster-Häannover, wie in Nr. 294 d. Bl. S. 4923 Sp. 2 U. irrthümlich gedruckt worden isf.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 22. Infanterie-Brigade von Hoffmann, von Breslau;

Der General - Major und Commandeur der 7. Attillerie-

Brigade von Decker, von Münster.

Berlin , 14. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberförster von Wißleben zu Fasanerie bei Wiesbaden zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlih schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse, und dem preußischen Unterthanen und Rabbiner der jüdischen Ge- meinde zu Odessa, Simon Leon Schwabacher, zur An- legung des von des Kaisers von Rußland Majeftät ihm ver- P St. Annen - Ordens dritter Klasse Allerhöchstihre Ge- nehmigung zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Erfahrungsmäßig tritt während der Weihnachtszeit eine sehr be- deutende Steigerung des Post-Päereiverkehrs ein. Zwar werden Seitens der Postbehörden die umfassendsten Maßregeln getroffen, um die ordnungsmäßige Expedition der außerordentlich zahlreichen Paet- sendungen Vexzutellen, Das Publikum i} indeß im Stande, auch seinerseits dazu beizutragen, daß jener ungewöhnlich steigende Verkehr pünktlich bewältigt werde, sobald nicht der überwiegend größte Theil jener Sendungen erst in den leßten Tagen bei den Posten zusammen- trifft. Es ergeht deshalb an die Versender das Ersuchen, die Aufgabe der Päkercien mit Weihnachts\sendungen nicht auf die lehten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, vielmehr im eigenen Interesse und zur Förderung des Gesammtverkehrs auf eine angemessen früh- zeitigere Absendung jener Päckereien Bedacht zu nehmen. Zugleich wird empfohlen, daß die Signatur und der Name. des Bestimmungs- orts auf den Packeten ret deutlih und es Mae und etwaige ältere Signaturen, welche sich noch auf der Emballage be- finden sollten , von derselben entfernt oder wenigstens unkenntlich gemacht werden. Berlin, den 8. Dezember 1868.

Der Ober-Postdirektor. Sachße.

Bekanntmachung.

Für die nächstjährige Heeres - Ersaßaushebung wird es en jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1 7 bis eins{ließlih den 31. Dezember 1849 geboren sind, und hierselbst ihren Wohnsiß haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten , Haus- und Wirthschafts8beamte,

abrikarbeiter 2c. sih hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, oroeit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheini- gungen nvnmehr sofort zu beschassen haben.

Fabnifarbeiter 1 und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen,

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilend Bescheinigungen werden stempel- und kostenfrei auge t. fn Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Aufstellung der Stamm ros wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt gema werden. Berlin, den 9. Dezember 1868. Königliche Kreis-Ersaßkommission.

Vormals Na \ssauisches 4 prozentiges Staatsanlehen vop 7,200,000 Fl. d. d. 30. September 1862. : Bei der stattgehabten zweiten Verloosung des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frank. furt a. M. negoziirten, vormals Nassauischen 4proz. Staatsanlehens von 7,200,000 Fl. d. d. 30. September 1862 sind die nah» stehend verzeichneten Partialobligationen im Nominalwerthe von zy, sammen 48,500 Fl. zur Rückzahlung gezogen worden, und zwar: A. Rüczahlbar am 1. April 1869. Lit. N. à 100 Fl. Nr. 657. 1125. 1289. 1658. 1668. 1921. 1931 2056. 2140. 2218. 2320. 2329. 2330. 3031 3205. 4099. 4518. 4676. 5138. 5223. : Lit. O, à 200 Fl. Nr. 219. 246. 521. 967. 1534. | Lit. P. à 500 Fl. Nr. 266. 643. 653. 823. 949. 1176. 1248. 1859 2503. 2513. 3334. 3997. 4998. 5149. 5179 6471. 6666. 6667. 6767. 6769. 6779. 7414 7600. 7725. 7755. 7910. Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 254. 396. 1339. 1802. 1997. 2054. 2074, 208, B. Rüdckzahlbar am 1, Oktober 1869. Lit. N. à 100 Jl. Nr. 187. 392. 468. 571. 860. 945. 961. 1972, 2144. 2278. 2290, 2557. 2577. 2959. 3763, i 4217. 4628. 4686. 5993. Lit. O. à 200 Fl. Nr. e 199. 810. 1231, 1310. 1684. 1927. Lit. P. à 500 Fl. Nr. 663. 673. 1166. 1196. 1218. 1263. 1343. 1554. 1813. 1817. 2190. 2579. 2739. 2890, 3198. 3823. 3833. 4654. 4795. 4966. 4986. : 5642. 6170. 6768. 7294. 7606. 7624. 7715. Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 141. 223. 463. 845. 1987. 2043. 2064. Die Jnhaber dieser Obligationen werden hierdurch benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung von den bezeichneten Terminen an aufhört , sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von

Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Kö- niglichen Regierungs-Hauptfkasse dahier, sowie bei jeder - niglichen Ne aru gg DEN rge, auch bei der Staats\chul- den-Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Sn A a. M., der Königlichen Bezirks-Hauptkasse in Hannover und der Königlichen Hauptkasse in Rends-- burg gegen Rückgabe der Partialobligationen nebst den dazu gehöri gen, nicht verfallenen Zinscoupons und Talons erhoben werden können. fa E dem Rückzahlungs-Termine pro 1. April 1868 sind rück-

ändig:

Lit. N. Nr. 151. 874. 1429. 3096. 3553. 3946. 4058. 4262. 5205. 5212, » O. Nr. 331. 981. 1434. 1450. Pre O0, E 672. 1891. 1987. 3408. 4011. 6152. 6490, 7248. » (Q. Nr. 1171. 1280.

_ Nach s des Königlichen Kreisgerichts, Abtheilung 1. da- hier vom 16. Oktober 1867 is wegen der Partialobligation Lit. N Nr. 3441 nebst den Zinscoupons pr. 1. Oktober 1867 und 1. April 1868 bis infl. 1. Oftober 1872 und dem Talon das Amortisations- verfahren eingeleitet worden.

Wiesbaden, den 5. Dezember 1868. Königliche Regierung.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König nahmen die Vorträge der Herren Hofmarschälle, des Civil- und Militär - Kabinets, sowie militärische Meldungen entgegen, empfingen den Grafen Lehndorff-Steinort in besonderer Audienz und statteten der Frau Gräfin Benendorsff, gebornen Prin- zessin Croy, cinen Besuh ab. Morgen früh 8 Uhr begeben Se. Majestät der König Allerhöchstsich nach Königs-Wusterhausen zur Abhaltung zweitägiger Hofjagden, an denen die Königlich sächsi- \hen Prinzen Königliche Hoheiten Theil nehmen werden. Jm Aller- höchsten Gefolge werden si befinden der Hof-Marschall Graf Perponcher , die Flügel - Adjutanten Oberst von Steinäcker, Oberst - Lieutenant Graf Lehndorf und Major Prinz Anton Radziwill, sowie der Leibarzt Sr. Majestät, General-Arzk von Lauer. Se. Majestät der König kehren am 16. Abends nah Berlin zurü. j

Ihre Majestät die Königin wird heute zum ersten Mal wieder ausfahren. Gestern war Familiendiner ini Königlichen Palais.

Der Ausschuß des Bundesrathes des deutschen

ollvereins für Joll- und Steuerwesen hielt heute eine ißung ab.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeuk- {hen Bundes für Justizwesen trat vorgestern zu einer Sißung zusammen.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeuk-

schen Bundes für Handel und Verkehr versammelte si heu! zu einer Sißung.

_— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutshen Bundes für das Landheer und die Festun- en so wie für Rehnung8wesen, traten heute zu einer Sizung

zusammen.

Durch Beschluß des Reichstages des Norddeutschen Bundes vom 9. Juni d. J. ist der Bundes-Kanzler ersucht worden, die Organisation eines Bundes-Konsulats in Pesth mit möglichster Beschleunigung zu veranlassen. Jn der Sißung vom 22. Juni d. A, hat der Bundesrath diesen Beschluß dem Ausschusse für Handel und Verkehr zur Berichterstattung über- wiesen. Da die Verkchr8sbeziehungen mit Ungarn durch die fortschreitende Entwickelung der Kommunikationsmittel in die- sem Lande elne gesteigerte Bedeutung gewonnen haben , und die wesentliche Aenderung, welhe sich in der Nerwaltung Ungarns neuerdings vollzogen hat, die Ein- rihtung einer Vertretung der fommerziellen Jnteressen an dem Centralpunkte des ungarischen Verkehrs und der ungari- {hen Verwaltung erheischen, so hat bereits Frankreich einen besoldeten Konsul in Pesth angestellt und andere Staaten gehen mit der gleichen Maßregel um. Der Ausschuß für Handel und Verkehr hat daher bei dem Bundedrathe beantragt: der- selbe wolle sich, vorbehaltlih der Genehmigung des Reichs- tages, damit einverstanden erklären, daß auch ein besoldetes Bundeskonsulat in Pesth errichtet werde und die zu dessen Dotirung erforderlichen Mittel, nämlich das Gehalt für den Konsul und einen Bureaubeamten mit resp. 5000 Thlr. und 800 Thlr., bereits für das Jahr 1869 flüssig gemacht werden.

Nachdem durch §. 1 des Geseßes vom 4. Juli d. J. die Kontrolle des gesammten Bundeshaushalts für die Jahre 1867, 1868 und 1869 der preußischen Ober-Rechnungskammer unter der Benennung »Rechnungshof des Norddeutschen Bundes« übertragen worden, is die Ober-Rechnungskammer in Gemäß- heit des §. 2 desselben Geseyes zu diesem Behufe durch eine Vermehrung ihrer Mitglieder zu verstärken. Um die Revision der Rehnungen aus dem Jahre 1867 den bestehenden Bor- riften entsprehend bis Ende März k. J. vollenden zu können, muß der C mit dem 1. Januar k. J. in Funktion treten. er den Entwurf eines Etats für den Rechnungshof pro 1869 aufstellen lassen, welher auf der Voraussezung be- ruht, daß zur Wahrnehmung der dem Rechnungshof übertra- genen Funktionen eine besondere Abtheilung der Ober-Rech- nungskammer, bestehend aus einem Direktor und fünf Mit- gliedern nebst dem erforderlichen Personal an unteren Beamten, zu bilden sein wird. Da der. Direktor des Rechnungshofes und vier Mitglieder desselben aus denjenigen Räthen entnommen werden können, welche bei der Ober-Rechnungskammer die fortan dem Ressort des Rechnung8Shofes angehörigen Angelegenheiten der Militär-, Marine-, Post- und Telegraphenverwalkung bearbeitet haben, so is zur Vervollständigung der in Aussicht genommenen Zahl von fünf Mitgliedern noch eine Rathss\telle zu beschen. Der Bundeskanzler hat daher an den Bundesrath den Antrag gerichtet: dem von ihm aufgestell- ten Etatsentwurf die Genehmignng ertheilen und die Wahl eines Mitgliedes des Rechnungshofes vollziehen zu wollen. Da die definitive Organisation des Rechnungshofes von der vorgängigen Bewilligung der zur Deckung der Kosten erforder- lihen Mittel durch den Reichstag abhängig ist, so soll dem- selben in der nächsten Session ein Geseßentwurf wegen Abände- rung des Bundeshaushalts-Etats für das Jahr 1869 vorgelegt werden, welcher alle außerhalb des Etatsgeseßes vom 29. Juni d. J. für das künftige Jahr noch nöthig gewordenen Ausgaben in der Form eines Nachtragsetats zusammenfassen wird.

Im weiteren Verlaufe der Sonnabend-Sizung des Hauses” der Abgeordneten wurde, nachdem der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelenheiten Dr, von Mühler dem Abg. Grgfen von Bethusy - Huc geantwortet hatte, um 3 Uhr die Sihung bis auf den Abend um 7 Uhr vertagt. Bei der um 74 Uhr erfolgten Wieder- eröffnung wurde die Generaldebatte über den Etat des Kultus- Ministeriums fortgeseßt. Die Abgeordneten Grumbrecht, Lesse, Laßwiz und Dr. Virchow erklärten sich gegen den Etat, die Abgeordneten von Diest, von Sybel, Reichensperger und Windt- horst (Meppen) vertheidigten denselben. Die Generaldebatte und die Sizung wurden nah 11 Uhr geschlossen.

Die heutige (23.) Plenar-Sißung des Hauses der Ab- geordneten wurde gegen 105 Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertisch befanden sich der Minister der geistlichen u. \. w. Angelegenheiten Dr. v. Mühler und mehrere Regierungs-Kommissare. Der Präsident machke zuerst Mittheilung von einer den Fortgang der trigonome- trischen Arbeiten der Landesvermessung betreffenden Nachricht des Kriegs-Ministers v. Noon, so wie von einem Schreiben des Ministers des Jnnern Grafen zu Eulenburg Über die Vertheilung

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Bundeskanzler hat aus dieser Veranlassung-

von Exemplaren der Arbeiten des statistischen Bureaus unter die P des Landtages. Auf der Tagesordnung stand zuerst: Zweite Berathung und Abstimmung über den von den Abgg. v. Guerard und Genossen eingebrachten Gesezentwurf, betreffend die Abänderung des Art. 84 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Das Haus trat mit sehr großer Majorität und ohne Diskussion dem Entwurfe bei. Es folgte: Vorberathung des Staatshaushalts-Etats für 1869, Ministerium der geist- lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Einnahmen 120,234 Thlr. Zu einer Diskussion gab nur Titel 4: Kultus und Unterricht gemeinsam, 13,940 Thlr. Anlaß. Es sprachen dazu die Abgg. Þ1, Ellissen, dem der Regierungs-Kommissarius Geh. Ober- egierungsrath Dr. Knerk antwortete, Dr. Eberty, Richter (Sangerhausen), Graf Schwerin, Frhr, von Patow, Heise, Þr. Waldeck. Der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten Dr, von Mühler nahm das Wort nach dem Abg. Richter. Zu Kap. 64: Ausgaben 6,231,304 Thlr. , Titel 1 Besoldungen G e U Thlr., aao die Abgg. Dr, Künzer, -Huc, Heise, so wie der Mini istli

g gen ett U von Mühler. S A u Tat. 5: Evangelischer Ober-Kirchenrath, Besoldungen 22/000 Thlr, stellte der Abg. Bieck den ta | 7

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, auf den Etat baldmöglichst eine größere Summe für den evangelischen Kultus in Ansaß zu bringen, damit vornehmlich die durch Einrichtung von Provinzial-Synoden entstehen- den Kosten bestritten, die zu gering dotirten Pfarrstellen im Einkom- men erhöhet, auch bedürftigen Geisilichen und Predigerwittwen nam- haftere Unterstüßungen als bisher gewährt werden können.

Dagegen beantragte der Abg. von Mallinckrodt :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, unter Ablehnun des Be ages Bieck zu erklären: 1) daß grundsäßlih gemäß Art. 1 der Verfassungs-Urkunde jede im Staate bestehende Religionsgesellschaft die zur Verwaltung ihrer Angelegenheiten erforderlichen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu decken hat, und dem entsprechend die Leistungen des Staates für die eine oder andere dieser Religionsgesellschaften in der Regel nicht über das Maß der auf Rechtspflicht oder Bejibstand beruhenden Leistungen auszudehnen sind, 2) daß Ausnahmen hiervon nur insoweit zulässig erscheinen, als es sich für die evangelische Kirche um Herstellung derjenigen Organe handelt, durch deren Bildung die Möglichkeit selbstständiger Verwaltung ihrer Angelegenheiten noch be- dingt erscheint, oder als die zu bewilligenden Mittel paritätish den verschiedenen Religionsgesellschaften zugewendet werden.

Nachdem die Abgg. Wantrup, Bieck, von Mallinckrodt, Techow, Graf Bethusy-Huc, Graf Schwerin, Grumbrecht an der Diskussion der vorangeführten Anträge sich betheiligt hatten, zog der Abg. Bieck seinen Antrag zurück.

Zu Titel 9, Konsistorien, Besoldungen, 166,506 Thaler, beantragten die Kommissarien des Hauses:

a) Anstatt der für das Konsistorium zu Marburg geforderten 14,875 Thlr. die Summe des vorigen Jahres im Betrage von 5676 Thlr. zu bewilligen. b) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Hause der Abgeordneten eine Vorlage Über die Organisation und Kompetenz eines Konsistoriums für die Provinz Hessen zu machen.

Der Regierungs8-Kommissarius Geh. Ober-Regierungs-Rath de la Croix widersprach diesen Anträgen. Es sprachen dar. "f die Abgeordneten van Buiren, Richter , Twesten, Struckma |, Dr. Wehrenpfennig. N

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Mühler erklärte nah dem Abg. van Buiren:

Der Herr Abgeordnete hat drei Gegenstände zur Sprache gebracht, Zunächst die R des Gemeinde-Wabhlrechts bei den reformirten Gemeinden in Ostfriesland.

Ueber diesen Gegenstand is mir etwas Näheres nicht be- kannt. Soviel ich weiß, bestehen in Ostfriesland die Verhält- nisse unverändert in derselben Weise fort, wie das gegenwärtige Gouvernement sie von dem früheren übernommen hat. Ob in diesem Punkte Veranlassung vorhanden ist oder ein rechtlicher Titel, in Bezug auf die Handhabung des Patronatsrechts des Königs in diesen Gemeinden Aenderungen eintreten zu lassen, darüber an dieser Stelle und bei Gelegenheit dieser Anfrage einen Ausspruch zu thun, sehe ich mich nicht in der Lage.

Ueber den zweiten Punkt, das Lesebuch betreffend, glaube ich, hat der Herr Abgeordnete vornehmlich den Standpunkt im Auge gehabt, den seine reformirten Glaubensgenossen in Offtfries8- land zur Sprache gebracht haben , ein Standpunkt , der seine volle Berechtigung hat und als solcher au von der König- lichen Staatsregierung anerkannt wird. Der Umsiand, daß in dem genannten Lesebuche über die Geschichte und Über die Bedeutung der reformirten Kirche nichts gesagt sei , ist ein durchgreifender Grund für den Antrag dieser Gemeinde, ein Lesebuch zu erhalten, in welchem ihr historischer, ihr be- fenntnißmäßiger Stand den entsprehenden Ausdruck findet,

Was den dritten Punkt anlangt, die Organisirung der reformirten Kirche in Ostfriesland, so haben Sie aus dem Vortrage des Herrn Abgeordneten ersehen, daß Über diesen Ge- genstand zwischen den vorhandenen Organen der reformirten Kirche, nämlich dem reformirten »Coetus« in Ostfriesland und

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