1868 / 299 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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diese Frage beschließen, was | gewisse Beschlüsse die Bestätigung nachzusuhen, ist h auch ausgeführt werden mit | \chleswig - holsteinshen Städten im g. 71 eine größere Freiheit tp e St L: iheit mit zwingender Gewalt, was da wolle, die Folgen davon hat eingeräumt worden, als die Städteordnung von 1853 gestattet ; dagegen kein Beschluß der Lande8vertretung in der Hand, sondern die erhält §. 74 die bestehenden beschränkenden Bestimmungen über bj Ca deeit Lk sichtbar i bex Jugend und an den Ge- Saa e i A aure. n S. 75 giebt den " é p s adtverordneten da c en adita\hrer un lejen1igen städti müthern der Kinder, und daran machen sie sich geltend. | Beamten, welche Hebungen zu besorgen haben, mit d adtischen Der Herr Abgeordnete hat endlich noch einen kurzen Blick | gemeinschaftlich zu wählen; diese Beamten werden auf Lebenszeit ay, auf die Universitäten geworfen. Er hat geklagt, daß dieselben | gestellt, von den übrigen Unterbeamten werden alle diejenigen füy kranken, daß sie in Gefahr seien, ihren universellen Charakter | vorübergehende oder untergeordnete Dienstleistungen nur auf Kündigun zu verlieren. Jch hatte geglaubt, daß sich das auf die Univer- angenommen. Die Ortspolizei wird von dem Bürgermeister verwaltet, sitäten im Ganzen beziehen sollte, und gehofft , has qn tue fann aber von der Regierung auch einem anderen Mitgliede des Ma Manne, der die ganze Kraft seines Lebens gerade der alade-

gistrats übertragen werden. In Festungen und in Städten von mehr mischen Wirksamkeit mit Anerkennung gewidmet hat, als 10,000 Einwohnern fann der Minister des Innern die Ortspolize nun auch nach dieser Seite hin für die Klagen , die

ciner besondern Staatsbehörde dauernd, in andern Städten zeitweise er geführt hat, das Heilmittel würde gegeben werden ;

übertragen. Die Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung, mit Aus.

: i nahme der Besoldungen nnd Pensionen der Königlichen Polizeibeamten

Er ist aber von dieser Einleitung nur auf die theologischen Fa- | fultäten übergegangen und hat seinea Saß nur auf diese be-

trägt die Stadtgemeinde (F. 89). Die leßte Rekursinstanz in- Kom. hränkt. Ja er ist, wenn ih nicht irre, sogar nur bei den

munalangelegenheiten ist nah §. 91 der Ober-Präsident. Für die

fleineren ie d a E le g f ae t Tae esa pgi0-Dolstein vangelisch-theologischen Fakultäten stehen geblieben, wenigstens unter welchen sih auch ziemlich stark bevölterte OrUchaflen befinden habe i ‘fine paielle Aroeibüng et daß er auch a kg- | ist die Städteordnung im X. Titel nah Analogie des VII. Titels tholisch-theologischen Fakultäten gemeint habe. Dem will ich der Städteordnung von 1853 vereinfaht worden. Namentlich föy, nur die eine Thatsache entgegenhalten, daß die evangelisch-theo- | Gai Städte, und zwar bis zu 5000 Einwohner, sowie die Flecken, die logischen Fakultäten in Berlin ink Halle auch heutigen Tages Gemeindeverwaltung, statt dem fkollegialisch formirten Magistrat, einem die besuchtesten in ganz Deutschland sind, und daß, um auch hier mit Zahlen zu reden, jede derselben über 300 Studirende

besoldeten durch unbesoldete Rathmänner unterstüßten Bürgermeister Übertragen und die Rathmänner können zugleich Mitglieder der Stadt.

zählt und zwar konstant. Die Zahl fällt und steigt vielleicht

in den einzelnen Semestern nur um 20—30 Personen.

verordnetenversammlung sein.

Mit dieser Zahl kann keine andere evangelisch - theologische Y û e M Fakultät sich messen. Wenn er aber auf die Zeit zurückweist, P E / 2 N ersiht der wo Aristoteles und Plato mit der Theologie in einen Bund B E A E qud

/ j q 9 1len- (

getreten seien, und diese uns als Modell hinstellt, so p das N beträgt die Summe der ganzen Einnabme 7071 Thlr. 11 Pf, die Zeit der scholastischen Wissenschaft vor der Reformation , Und | Summe der ganzen Ausgabe 5585 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf, mithin ih muß im Interesse der Freiheit der Wissenschaft und im | Bestand 1485 Thlr 11 Sgr. Der Kapitalbestand diescr Ansialt be! Interesse der A unserer E A ais E ute ns zur Zeit aur E e Lip ene M ee fen evangelischen Kirche gegen dieses Vorbild Einspruch thun. erthpapiere, insbesondere die Prioritäts- ationen der Bergis gelisc) He geg | Ip Märkischen Eisenbahngesellschaft Ser. Il. zum Nominalwerthe u geben sind. An Pensionen à 24 Thlr. wurden ausgegeben 3826 Thlr, Den von“ der Großherzoglich hessishen Zentralstelle für die Landesstatistik publizirten absoluten Zahlen des Pferdebestandes im Großherzogthum Hessen entnimmt die »Landw. Zeitschr.« die fol- genden Verhältnißzahlen: Auf 10,000 Morgen landw. benußten Bo- dens kommen in Starkenburg 275, in Oberhessen 129, in Rheinhessen 270, im Großherzogthum 206 Pferde. Im Verhältniß zur Bevölke rung treffen auf 1000 Einwohner in Starkenburg 63, in Oberhessen 45, in Nheinhessen 72 und im Großherzogthum 59 Pferde, Zum Vergleih mit andern Ländern sind einige Daten beigefügt, woraus erhellt, daß auf 1000 Einwohner in Nassau, Sachsen, Thüringen, Baden und Kurhessen weniger als 60 Pferde, in Württemberg, Anhal! Bayern, Braunschweig und Preußen 60—100 Pferde, in den Weser- staaten, Waldeck, Hannover, den Elbherzogthümern und Mecklenburg aber 100—180 Pferde entfallen. A Die nordamerikanishe Flotte zählte, nach der Zeitschrift »The Mechanics Magazine«, während des leßten amerikanischen So

nun in Beziehung auf Sic wollen, und möge

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Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Ge} eßentwurf, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein, ist, wie die Motive ergeben, theils durch die erfolgte Trennung der Justiz von der Verwaltung , welche die seitherige Stellung der \{leswig-holsteinischen Magistratsbeamten wesentlich verändert hat, theils durch die Gewerbe- freiheit und Freizügigkeit , welche dem bisherigen Bürgerrechte die Grundlagen genommen hat, hervorgerufen worden. Der neue Ent- wurf lehnt sich an die Städteordnung vom 30. Mai 1853 für die sechs östlichen Provinzen an, weshalb wir uns darauf beschränken fönnen, die wichtigsten Abweichungen des Entwurfs von der gedachten Städteordnung zusammenzustellen. H j j

Das Bürgerrecht is in den §§. 6. 7. 8 demjenigen in den alten Pro- vinzen gleich konstituirt, nur is der Begriff selbstständig (yder einen eigenen Hausstand hat«) dahin deklarirt, daß derjenige als selbststän- dig zu betrachten ist, welcher nicht im Hause und Brode Anderer steht; auch i} nur derjenige als nicht selbstständig zu erachten , welcher eine nach vollendetem 18. Lebensjahre empfangene öffentliche Armenunter- stüßung nicht zurückerstattet hat. Bei Normirung des Minima an Besiß, Gewerbebetrieb u. #. w. ist den \{leswig - holsteinischen Städten eine freiere Autonomie gewährt, als die St.-O. von 1853’ gestattet. Das Bürgerrecht ist jedem Angehörigen des Norddeutschen Bundes zugänglich emacht. Im §. 15 is die Erhebung von Bürgerrechtsgeldern für un- Katthaft erklärt. §§. 17 und 18 machen das Ortsstatut zu ciner noth- wendigen Ergänzung des Gesehes. Die Neubeseßung der Kommunal- ämter ist in den §§F. 30 bis 33 durchgreifend neu geregelt. Die wichtige- ren Magistratsposten wurden durch landesherrliche Ernennung und auf Lebenszeit beseßt; die Beamten erhielten theilweis aus der Staatskasse Dotationen und Pensionen, was in Zukunft fortfällt. Nach dem Entwurf soll der Bürgermeister aus drei, von der herfömmlicherweise gebildeten gemeinschaftlichen Kommission beider Stadtkollegien zu prâä- sentirenden Kandidaten ernannt werden, für Städte von mehr als 10,000 Einwohnern vom Könige, für kleinere Städte von der Bezirk8- regierung. Für den Posten des Beigeordneten (zweiten Bürger- meisters) wird in derselben Weise ein Kandidat präsentirt. Sämmtliche übrigen Maggistratsmitglieder werden von der wahlberechtigten Bür- gerschaft in dem für die Wahl der Stadtverordneten vorgeschriebenen Verfahren gewählt (§F. 42 bis 45). Für dieses ist das Dreiflassen- system nicht adoptirt, vielmehr die direkte Wahl durch die gesammte, allenfalls .nach Stadtbezirken zu theilende E angenommen worden, Die Abstimmung erfolgt, wie nach der St. O. von 1853, mündlich zu Protokoll. Die Beschlußnahme des Magistrats und der Stadtverordneten geschicht in der. Regel in gemeinschaftlichen Sipungen, in welchen beide Kollegien euriatim ein jedes nach seiner eigenen Stimmenmehrheit stimmt (§§. 50 52). Wenn ein Dissensus eintritt; so bleibt die Angelegenheit in ihrer bisherigen Lage, und nur, wenn dies aus dringenden Gründen nicht geschehen kann, soll die Regierung befugt sein, auf Antrag des cinen oder des anderen dex städtischen Kollegien, bis zur erfolgenden Einigung derselben wirksamen Beschluß zu fassen (§. 53). Jm §. 56 ist die Verpflichtung des Magistrats, i ) gewissen Beschlüssen der Stadtverordneten die Zustimmung zu ver- iderstandes der verdünnten Schwefelsäure. er DUA jagen, auf geseßzwidrige oder das Staats- oder Gemeindewohl ver- | geometrische Untersuchungen mit , sowie Keferstein eine Tunicattt leßende Beschlüsse eingeschränkt worden. Die Suspensionsfrist nach Kowalewsky in Kasan über die Entwikelungs8geschichte der fin Auflösung einer Stadtverordnetenversammlung is im §. 65 von 6 | Die oben erwähnten Vortrage von Dümmler ‘und Sauppe auf Z Monate herabgeseßt. Rüeksichtlih der Verpflichtung, für | den »Nachrichten u. s. w.« vom 11. November abgedruckt.

über 500 zum Kriegsdienst verwendbare und ausgerüstete Schiffe. Diese Zahl is „egenwärtig auf nahezu 80 Fahrzeuge, Schraubenschifs- Monitors, Dampfforvetten, Fregatten, Kanonenboote, Magazin- chiffe 2c. reduzirt. Hiervon befinden sich 5 Fahrzeuge mit una 83 Kanonen in den Marinedocks; 7 Fahrzeuge mit ebenfa 8 83 Ko nonen führt Admiral Farragut; 12 Fahrzeuge mit 113 Kanonen bilden das Geschwader in den asiatischen Meeren unter Contre-Admiral Ro wan, 7 Fahrzeuge mit 57 Kanonen kreuzen unter Contre-Admiral Dahlgren in der Südsee (South Pacific Station); 11 Fahrzeuy mi! 124 Geschüßen unter Contre-Admiral Craven im großen Ocean Nord- acific-Station); 7 Fahrzeuge mit 75 Kanonen unter Contre-Admiral

avis im südlichen, 8 Fahrzeuge mit 73 Geschüßen unter Contre Admiral Hoff im nördlichen Theil des Atlantischen Ocecan®; 13 Fahr zeuge mit 145 Kanonen unter Vize-Admiral Porter bilden die Maris Schulescadre; 7 Fahrzeuge mit 73 Kanonen befinden si in den (fa nadischen) cheen oder amerikanischen Sechäfen ; zusammen 77 Fahr zeuge mit 826 Geschüßen.

Kunst und Wissenschaft. did

Durch die eben ausgegebene 45. und 46. Lieferung ist it

in Berlin im Verlage von A. Sacco’s Nachfolger erschienene, deu N Ausgabe des Don E von la Mancha mit Gustav A Holzschnitten zum Abschluß gebracht. Es war dies das erste Dn nebmen, den französischen Jllustrator auch in Deutschland einzubürgetn. Der deutsche Text ist nah) Ludwig Tiecks Ueberseßung gegeben. (chaf Den »Nachrichten von der Königl. Gesellschaft der Wissen d.

ten und der G. A. Universität zu Göttingen« vom 11. No în zufolge wurden in der Sipung der Gesellschaft der Wissen mur Göttingen am 7. November folgende Vorträge gehalten : von E. über dit ler über die Sage von den sieben Ungarn ; von Würstenfeld Sauppt Wohnsiße und Wanderungen der arabischen Stämme7 Vot Erweite über den Silberfund bei Hildesheim; von Schering über die f fet rung des Gauß’schen Fundamental-Lehrsaßes für die Dreiecke a!

j T Zobl iber die Bestimmungen & efrúmmten Flächen; von Koblrau i Enneper theilte analytif"

Oeffentlich

er Anzeiger.

Handels-Register.

Die Eintragungen in unser Handelsregi nossenshaftsregister werden für das Jahr 1869 burt : hen Staats-Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitun ländische Kreisblatt veröffentliht werden. Die au

werden von dem Kreisgerichts-Direftor H zember 1868. Königliches Kreisgericht.

Für das Jahr 1869 sollen die in das Anzeiger, dur den öffentlichen Anzeiger des

macht werden. Die auf die heziehenden Geschäfte werden für das Jahr 1869 i e rp Di ee Mitwirkung des nunmterariu g/ bearbeitet werden. Johanni »- zember 1868, Königliches Kreisgericht. 1 Abibeituu 0! A Ss

Die Gesellschafter der zu Gingst seit dem 1 : uie dr ma »Gebr. Leopold« bestehenden offenen BAnbBa 1) der Kaufmann Louis Leopold / ; Ae Kautmann Hermann Leopold, es sin d s Gesellschaft

ies 11t in das Gesellschaftsregister des unterzei i

m An Ta duroge Verfügung vom 8. Oktober 1868 am D fIbR O

Bergen, den 8. Oktober 1868.

Königliches Kreisgericht. [. Abtheilung.

Der Jnhaber des seit dem 1. September 1868 zu B t der Firma »G. F. Bügow« bestehenden kaufmännisen Gethärts (6 der i Si V- a da A Ra Geschäfts ist les 11t 1m Firmenregister des“unterzeichneten Gerichts sub Nr. 142 zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1868 : : Bergen ; den 8. Oftober S vemselbenTage eingettägen.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

_ Der Jnhaber des seit dem Jahre 1868 zu Pu Firma »A. E. Dzimsfki« bestebenben kauften Geschäfs in d Kaufmann Willelm Albert Eugen Dzimski zu Putbus. Dies ist im Firmenregister des unterzeichneten Gerichts sub Mage Verfügung vom 11. Oktober er. an demselben Tage Bergen, den 11. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Ueber das Vermögen des Kreideschlemmereibesißers David Friedri Ewert zu Wittenfelde ist durch Beschluß vom 26 Noven ber e ha ften eröffnet und somit die Firma D. F. Ewert zu Wittenfelde

Es ist deshalb diese Firma sub Nr. 41 des Firmenregisters Verfügung vom 11. Dezember 1868 an demselben E Ut

Bergen, den 11. Dezember 1868. | “08 O

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Die Eintragungen in das

F von uns i ; werden für das Jahr 1869 durch ns zu führende Handelsregister

e | den Staats-Anzeiger, die in Stettin htinende Ostsee-Zeitung, die Bromberger Seins bekannt gemacht Ges Qr Die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden Ms fte wird im Laufe des Jahres 1869 der Kreisrichter Men, rhr in Hinderungsfällen der Kreisrichtey, Beleites substituirt ist, Be din “egi or Ens Aae und in dessen ireftors Beyer bearbeitet. Jnowraclaw, d s Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. q is

In unser Prokurenregister ist Nr. 448

in al Wilhelm Altmann

gr a 9 Profurist des Kommerzien-Raths Theodor Jacob Flatau zu in für dessen hier bestehende , in unserem Firmenregister Nr. 688

in unser Ge- 1) den Preußi- e das osthavel- handelbregisters und des Genossenschaftsregisters bezüglichen Geshäft,

j : i oene u itivi Kanzlei-Raths Reimmann bearbeitet werden. R, B

\ Ge1 i machenden Eintragungen durch den Königlich 'Preusastöregistèr zu

; i: Regi os zu Gumbinnen und durch die Berliner Bbksseit 2 Qtitititei besectee e

ührung des Genossenschaftsregisters f von dem Herrn Kreis- Herrn Civil-Super-

In unser Prokurenregister ist bei N r. 141 das ! Raphael Cohn Erlöschen der dem

von dem Kaufman : i i / registers d a Cohn hier für die Nr. 888 des Firmen-

j Mattes Cohn ertheilten Prokura heute ein etra i en Breslau, den 11. Dezember eg ven.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1.

In unser Prokurenregister ist bei Nr M | r. 14 i Siegfried Cohn von dem Kaufmann Mattes Cobn dec Ae Ne 258

des Firmenregisters eingetr irma‘ : fura heute A worden, Sirma: Mattes Cohn ertheilten Pro-

Breslau, den 11. Dezember 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung. I.

In unser Gesellschaftsregister ist Nr j Friedri Wilhelm Kövstei gister ist Nr. 632 die von den Kaufleuten zember 1868 hier unter de Firm : E CNF beide hier, atn LDe- j O. W. Köpstein & F. Eert rrichtete offene Handelsgesell adt Breslau, den 11. O Ae eingetragen worden.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 2260 Í i Hugo Warmuth hier, heute eingetragen be SFRIGen )e5 uma Breslau, den 11. Dezember 1868. d

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmenregister ist Nr. 2394 die Firma: W. Korpus S

und als deren Jnhab j : eingetragen O der Kaufmann Wilhelm Korpus hier heute

Breslau, den 11. Dezember 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilun iwi igl cit, I. u Gleiwiß. d e &rau Rosalie Borinski, geb. Apt zu Gleiwiß, führt für ibr ierselbst begründetes Handelsges{chäft, bestehend in Spezerei - Kolonial- waaren, Cigarren und Tabak die Firma: R. Borinski im Handelsregister unter Nr. 359 zufolge i zember 1868 am 11. Dezember 1868.

C Eingetragen Verfügung vom 10. De-

In unser Gesellschaftsregister unter Nr. 48 i} zufol vom 4. d. M. am 5. d. M. eine Handelsgesellschaft utte zu Herischdorf bei a F C R ‘mbrunn ältni Ne Li / unter folgenden Rechtsverhältnissen Die Gesellschafter sind: 1) der Fabrikant Heinri Gottlob Ferdinand Junker, 2) der Kaufmann Richard Heinrih Ferdinand Schoelens, a; Geste N e Parte, / efellshaft hat am 1. Dezember 1868 h , Hirschberg, den 4. Dezember 1868. i A Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1868 i} heut in unser

Gesellschaftsregister bei l 33 He M “elung der M der E

»J. un . Engel«

zu Warmbrunn bestandenen Handelsgesellschaft eingetragen w

Hirschberg, den 5, Dezember 1868, al ANVAREN dygvden, Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1868 is heute i Firmenregister bei Nr. 219 die eina st heute in unserem

i »J. G. Junker« gelöscht worden. Hirschberg, den 5. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. L Abtheilung.

Zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1868 is} heut die von dem Kaufmann Georg Eduard Richard Schaufuß , Inkaber der unter Nr. 227 des Firmenregisters eingetragenen Firma »Rich. Schaufuß« zu Hirschberg, dem Kaufmann Eduard Vollrath daselbst ertheilte Profura unter Nr. 19 des Prokurenregisters vermerkt worden.

Vérfügung der Firma:

‘ngetragene Firma:

- Theo hute eingetragen warde A0 M Breslau, den 10. Dezember 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmenregister is bei Nr. 2148 das durch den Eintritt L gaufmanns Eduard Albert Quiehl hier in das Handelsgeschäft Ein qusmanns Carl Wilhelm- Ludwig Kanus erfolgte Erlöschen der G 2. Firma: C, W. Kanus hier, und in unser Gesellschaftsregister Klein. die von den Kaufleuten Carl Wilhelm Ludwig Kanus in bier letshfau und Eduard Albert Quichl hier am 10. November 1868 T unter der Firma:

; C. W. Kanus et Co.« ‘Ahtete ofene Handels i

gesellschaft heute eingetragen worden. reslau, den 10. e Aa a

Hirschberg, den 5. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Aus der sub Nr. 13 unseres Handels8gesellschaftsregisters einge- tragene Handelsgesellschaft: geseN MaltByegis I : __ Schaeper, Bethge & Comp. zu Wolmirsl[eben ist der Oekonomie-Rath und Rittergutsbesißer Richard Schaeper zu Wanzleben seit dem 1. Juli 1865 ausgeschieden.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 11, Dezember 1868. Wanzleben, den 11. Dezember 1868.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Eintragungen in das Beo Handels- und Genofsenschafts- register werden im nächsten Jahre durch den Königlich Preußischen Staats - Anzeiger und durch die in hiesiger Stadt erscheinende Aller- Zeitung veröffentlicht werden. Gifhorn, den 14. Dezember 1868,

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Königlich Preußisches Amtsgericht.