1868 / 299 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5035 Erste Beilage zum Königlich Preußischen Staats- Anzeiger. Greitag den 18. Dezember

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In dem Konkurse über das Seiten des Kaufmanns Salo- mon Gembicki zu Thorn is zur Anmel ung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 5. Januar 1869 einschließlich festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nit; mit dem dafür verlan ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeii vom 10. September cer. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 11. Januar 1869, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Dr. Meißner, im Bagatell- Terminszimmer Nr. 11, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die - sämmtlichen Gläubiger aufgefordert , welche ihre &Sorderung innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. 5 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. i Í Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke scinen Wohn- sib hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmähtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwalte Justiz-Räthe Kroll, De Hoffmann , Pancke und Jacobson zu Sachwaltern vor- geschlagen. Thorn, den 3. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht.

ber das V 6gen des Kauf R A _Dever das Sermdögen des Kaufmanns Johann Gottfriea o Firma J G. Lüdloff zu Bollstedt bei Mütlbeu ¿d Lüdlos 1. Dezember 1868, Vormittags 11 U r, der fau na a Konkurs im abgekürzten Verfahren eröfnet Und der Ta Zahlungseinstellung a u den 21. November 1868 festgeseßt J Zum Ee igen Verwalter der Masse is} der Rechts-An Danner, in Müblhausen i. Th. wohnhaft, bestellt. alt Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in d , auf den 24. Dezember 1868, Vormittags 10 Up, ‘li in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 20, vor dem Kommi Herrn Kreisgerichtsrath Basse, anberaumten Termin ihre Erklärt und ¿Boutchilge über die Bestellung eines definitiven Verwalters 0 zugeben. : Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papi oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, odr wie thm etwas verschulden, wird aufgegeben, nihts an denselben zu ut abfolgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiß der Gegenstà v „bis zum 20. Januar 1869 einschließlich S dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen y Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte , ebendahin z1 fursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben glei berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ira Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. On Zugleich werden alle Diejeni en, welche an die Masse Ansprüche pre H Ider agen (Ws E O aufgefordert, ihre An- ruhe, diejelben mögen bereits re ängig sein oder ni i dafür verlangten Vorrecht e 9% mil bis zum 20. Januar 1869 einschließlich bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zu Prüfung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Orist angemel, deten Forderungen am 25. Januar 1869, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslofal, Terminszimmer Nr. 20, vor dem genannten

Kommissar zu erscheinen. T ie O schriftlih einreicht , - hat eine Abschrift

M

299.

a klar ausspräche, daß die Sie des Landtages denselben Strafen unterliegen, wie jeder Andere.

Ih würde mich ferner , wenn nicht in andren Verfassun- gen , die uns sehr nahe stehen , Bestimmun en, die von der preußischen Verfassung abweichen, existirten , kaum zum Advo- laten eines Antrages machen, der die Einführung der unbeding- len Redefreiheit zum Zwecke hätte; aber so liegt die Sache nicht. Wir haben einen Artikel in unserer Verfassung, der mindestens unklar oder in seiner Anwendung shwierig ist, und das, was Herr von Meding ausgeführt hat, muß ih unterschreiben. Wir haben außerdem die norddeutsche Verfassung , zwischen welcher und der preußischen Verfassung der Vergleich f r nahe liegt, namentlich für diejenigen Herren, welche Mitglieder des Reichs- tags und des Landtags sind, beides hochwichtige politische Kör- perschaften , deren Mitglieder in die Verlegenheit kommen , sich zu besinnen, in welcher sie sigen, um darnach das Maß ihrer Redefreiheit einzurihten. Aus diesen doppelten Faktoren seßt sih ein Zustand zusammen , den ich nicht anders als unheim- lih bezeichnen kann. Es ist der Art. 84 kein Damm gegen Ge- seßwidrigkeiten , er ist nur ein Gegenstand der Beunruhigung. Bon diejem Gesichtspunkte aus hat die Regierung gemeint, daß es angemessen sei, wenn diejenigen Minister, welche Mitglieder des Landtages sind, für den Guérardschen Antrag stimmen. Jch glaube, daß der Ausdruck Kompromiß hier vielleicht nicht der ganz richtige ist; ih gebe zu, daß bei Kompromissen der Eine giebt und der Andere auch giebt und daß hier die Gegengabe in etwas weiter Ferne liegt, aber ih meine, daß unter dem Namen Kompro- miß oder unter dem Nachgeben in einzelnen Fällen doch auch das verstanden werden muß, daß man fich bemüht, gewisse Steine des Anstoßes aus dem Wege zu räumen, die dem poli- tischen Marsche und namentlich dem politischen gelan im Wege liegen, und zu diesen Steinen des Anstoßes würde ih diesen Artikel rechnen.

Es is gesagt worden, ih glaube von Herrn von Man- teuffel, es sei die größte Ungerechtigkeit der Welt, daß Mitglieder des Landtages dieselbe Aeußerung ungestraft thun können, für welche ein Handwerker, wenn er sie thue, kriminalish bestraft werde. Darin finde ich weniger eine Ungerechtigkeit, als in den Beispielen, die der Herr Graf von Lehndorff citirt oder in den Beispielen, wonach wir uns haben als Minister Dinge sagen lassen müssen, die sonst in keiner Gesellschaft und unter keinen andern Umständen ungerügt hingehen. Herr von Man- teuffel sagt ferner, es wäre doh auch sehr unklug, einen solchen Damm wegzuschaffen und nachdem die Autorität in solchen Kreisen geschwunden sei, in welchen sie bisher ihre Wiege ge-

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 18. Dezember. Die Erklärung, welche der Bundeskanzler und Präsident des Staats-Ministeriums, Graf von Bismarck-Schönhausen, gestern lm Herrenhause über den Guérardschen Antrag, betreffend die Abänderung des Art. 84, Absay 1, der Verfassungs8urkunde abgab, hat folgenden

ortlaut: B Ich bitte um Jhre Nachsicht, meine Herren, wenn ih vor der Tage8ordnung das Wort ergreife über eine Sache, die auf der heutigen Tagesordnung steht. Jch bifte, mich damit zu ent- huldigen, daß dringende Dienstgeschäfte es mir verbieten, der nächsten Zeit der Sißung, in der voraussichtlich diese Sache zur u Sprache kommt, beizuwohnen, wenn ich mich auch gegen Ende der Sißung wieder einfinden kann. Es betrifft Nr. 3 der Tages- ordnung, den Guerardschen Antrag, und ih glaube dem Hause eine Erklärung und Motivirung darüber schuldig zu sein, daß ih ungeachtet des Urtheils, welches ih über die Grundlagen des Antrags in diesen selben Räumen von dieser Stelle früher ausge- dem sprochen habe, für denselben stimmen werde, wenn es mir ge- stattet ist, mich heute an der Abstimmung zu betheiligen. Jch werde dazu geleitet von der schon oft an dieser Stelle ausgesproche- nen Ueberzeugung, daß die Gesammtheit des konstitutionellen Lebens eine Reihe von Kompromissen- bildet, welche zu fördern zwischen den verschiedenen Faktoren ih als wesentliche Aufgabe einer konstitutionellen Regierung ansehe. Ein Kompromiß kann niemals zu Stande kommen, wenn Niemand bereit ist, von ‘seiner Ueberzeugung einen Theil und auch von seiner ehrlichen Ueberzeugung denn von einer anderen reden wir niht wie es die meinige ist, den Mitkonkurrenten beim Kompromit-

tiren zu opfern. i

Jch halte das für zweckmäßig und für die Stellung der König- lien Staatsregierung für geboten, selbst darnach zu handeln, und die Unterwerfung unter dieses konstitutionelle Geseg der Vereinbarung nach Kräften zu fördern überall da, wo der Einzelne, ich will nicht sagen durch Aufgabe, aber doch durch Verzicht auf die Aussprache seiner Ueberzeugung wesentlichere Nachtheile vom Gemeinwesen abzuwenden vermag. Das, glaube ih, ist der Fall, der hier vorliegt. :

Ich habe selbst in meinen früheren Aeußerungen und bei der schärfsten Verurtheilung des Prinzips zu einer anderen Zeit immer hinzugefügt, daß ih praktisch auf diese Frage einen sehr entscheidenden Werth nicht lege, sondern, daß es mehr das theoretische Gefühl gekränkten Rechtsbewußtseins war, wel-

Erste Abtheilung.

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In dem Konkurse über das "Vermögen des Kaufmanns Emil Wegner hier werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als S machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- \prüiche,- dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 14. Januar 1869 ein- \chließlich bei uns \hriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem- nächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist an- gemeldeten orderungen so wie nach Befinden zur Bestellung ‘des definitiven Verwaltungspersouals auf

den A UONRCaT 1869, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Plehn , im Verhandlungs- zimmer Nr. 111. des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. i

Wer seine Anmeldung \{riftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen. beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, mu bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter- läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nit vor- E worden, nicht anfechten. Denjenigen , welchen es hier an

ekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz - Räthe Kroll, Dr. Meyer, Pane, Jacobson und Hoffinann zu Sachwaltern vorge-

Wer seine Anmeldung derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biesigen Örte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be: vollmächtigten bestellen undg u -den Akten an eigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts - Anwälte Platner, Müller, Becherer und Petersen zu Sachwaltern vorgeschlagen,

Mühlhausen i. Th., den 11. Dezember 1868.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

A n Gai E

on dem Gerichie der —geseßlih—vereinten Komitate eves un Außer- Szolnok in Erlau, als Konkursinstanz, wird S Sa de das Urtheil vom 18. Mai l. J., B. 29513, womit wider Georg yon Jankovich der Konkurs eröffnet wurde, mit Beschluß der Wechselsektion der Königlichen Septcmviraltafel vom 22. August l. J., Z. 410, auf- gehoben, nach der in Folge dieser Entscheidung gepflogenen Verhand- lung jedoch wider den in der Gemeinde Szücs, 1m Heveser Komitate, wohnhaften Georg von Jankovich- mit. Erkenntniß vom heutigen Tage

lagen. Thorn, den 11. Dezember 1868.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

S Steyrowicz in Exin ist

Bekanntmachung. u dem’ Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Vincent nachträglih von dem Gottfried Kunkel in Rostrzembowo. eine Wechselforderung von. 100 Thlr. angemeldet. Der

Termin zur Prüfung dieser Vorderung ist auf den 5. Januar 1869, Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal vor dem

haben, in Kenntniß geseßt werden. Schubin / den 2. A ar 1868.

; al L unterzeichneten Kommissar anbe- raumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet

nigliches Kreisgericht. Der'Kommissar des Konkurses.

TFreiwald.

n | | er über dew Nachlaß ‘des am 27. Mai 1866 verstorbenen Tuch- |

fabrikanten Karl Stoll zu: Goldberg unter dem 7. September 1866 eröffnete gemeine-Konkurs ‘ist durch Schlußvertheilung beendigt.

Goldberg, den 11. Dezember: 1868.

“Königliches? Kreisgericht. I. Abt heilung.

a

u ‘dem Konkurse über, den/ Nachlaß, des; zu Oppeln verstorbenen

Landraths Julius Hoffmann hat. der Kaufmann H:;Wartenberger zu Oppeln nachträglich eine: Wechselforderung von 210 Thlr. mit 5 vÉt, Zinsen seit dem 2. Januar 1866: bis zur Konkurseröffnung: angemel- det. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung! ist auf

den 19; Januar 1869/7 Vormittags 11 Uhr,

in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer

Nr. 18, vor dem unterzeih-

neten Kommissar anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre For-

derungen ' angemeldet haben, in: Kenntniß Oppeln, den 12. Dezember 1868.

gesebt : werden.

Königliches Kreisgericht.

Der Kommissar des Dagner.

onfurses.

Aufgenommen

Offentlihen: Blättern an

Z- 5715 der Konkurs neuerlih eröffnet, zur Verhandlung der Konkurs- eger in dem Komitoatshause der zehnte, elfte und zwölfte ebruar 1869 festgeseßt, zum provisorischen Vermögensverwalter Sigismund Pagczek, Advokat in Paszto, und zum Massenverwalter Joseph Horvath, Advokat in Erlau, bestellt; Daher werden alle Jene toetrhe an die gedachte Konkursmasse unter was immer für einem Rechtstitel Ansprüche zu erheben beabsih- tigen, aufgefordert, ihre diesfälligen Klagen bei diesem Gerichte bis zum obigen Termine um so gewisser einzubringen, als später eingerci{ten Klagen feine Folge gegeben wird. , Aus der am 9. November 1868 in Erlau abgehaltenen Konkurs- gr Piolibung der geseblih vereinigten Komitate Heves und Außer- zolnok : Präses des Konkursgerichtes der ges. verein. Komitate Heves und _Außer-Szolnok. Ladislaus Jsaak m. P-/ 2. Vizegespann.

Aufgebot lebtwilliger Dispositionen. In unserm De- pofitoriun befinden sich folgende leßtwillige Dispositionen, seit deren Niederlegung Über 96 Jahre verflossen sind: 1) der wechselseitge leßte Wille des Burgemeisters Bartels und dessen Ehefrau Sophia, geb. Langen, zu Meyenburg vom 10. März 1810. 2) Die Disposition der Ehefrau des herrschaftlichen Holländers Runge, Dorothea Sophie, geb. Bcicken, zu. Luggendorf vom 4. Dezember 1810. 3) Die legtwillige Disposition der Wittwe Kober, Dorothea Elisabeth, geb. Köhler. Pribwalf, den 2. November 1810. Nach Vorschrift des §. 218, Theil L, Titel 12 des Allgemeinen Landrechts werden die Interessenten aufgefordert, die Publikation dieser Dispositionen nach- zusuchen, widrigenfalls damit nach §. 219 a. a. O. verfahren werden wird. Priprvalf, den 6. Dezember 1868.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Regulirung des Nachlasses des Johann Jacob n ‘Márzbausen Dee N ¡Der mit unbekanntem

Di e Nehl vo

: Aufenthaltsorte, abwesende Konrad Heinrich, Nehl von, Märzhausen

wird aufgefordert, binnen 30 Tagen, vom Erscheinen. dieses Dekrets in

Hälfte anerfallenen Erbschaft des, Nubrikaten zu. cxflären; widrigen- falls er bei der Tmmission in. dieselbe nicht berücksihtigt werden wird.

Usingen, den 12. Dezember 1868. /, Königliches Amtsgericht 11.

erechnet y fi über den Antritt der ihm zur - U

hes meinen Widerstand gegen dieselbe bedingte. i

Wenn ih nun dieses Gefühl gefangen nehme und nicht mitsprechen lasse, sondern bekenne, daß ih gegen meine damals offen ausgesprochene Ueberzeugung für den Antrag stimme, und Sie selbst ersuche , dafür zu stimmen und dasselbe Opfer der eigenen Ansicht dem gemeinsamen Verträgniß der verschiede- nen Faktoren der gesezgebenden Gewalt zu bringen, so habe ich für nöthig gehalten , mich über den Widerspruch auszusprechen, der zwischen meinen früheren Aeußerungen in diesen Räumen und meiner heutigen Abstimmun obwaltet, und denselben in derWeise zu motiviren, daß ih als Minister in einem Verfassungs- aate mi nicht für berechtigt halte, an meiner eignen persön- ihen Ueberzeugung auf jede Gefahr hin festzuhalten , en unter Umständen die Uebereinstimmung der Gewalten und die Herstellung derselben für einen Zweck halte, dem ih nicht nur berehtigt , sondern ‘in meiner Stellung auch verpflichtet bin, Ueberzeugungen , von deren &Fallenlassen ih einen E und wesentlichen Nachtheil für das Gemeinwesen nicht befürchte, im Interesse der Einigkeit, im Interesse des Kompromisses auf- zugeben.

In der Diskussion über den oben erwähnten v. Gué- rard\ce Antrag e nach dem Grafen Lehndorff u egner des Jnunern Graf zu Eulenburg das Wort un

rach :

Wenn die Majorität bei der Abstimmung si so gane sollte, wie bei der Rednerliste, dann wäre allerdin f A G t sit vorhanden, den Antrag durchzubringen. Außerdem e derjenige Minister das Wort genommen , der in diesem an und bei dieser Gelegenheit am meisten dazu berufen war. il die Q oh Einiges hinzufüge , so geschicht es deshalb - weil die Herren , die fd gegen den Antrag ausgesprochen ha dauité meiner Ansicht na zu wenig auf den praktischen 20 m n bestellt haben, Jch würde eine sehr undankbare Aufgabe über: nehmen, wenn ih die Wegschaffung eines Artikels anriethe, de

abt habe, den Angriffen gegen die Regierung und den König s Thür M öffnen. Das scheint zwar richtig, aber ich frage Sie : haben diese Angriffe in den leßten s{limmen Zeiten wirklih das Ansehen der Regierung geschädigt oder ist die Re- gierung nicht vielmehr stark aus diesen Verhältnissen hervor- gegangen? Jch glaube das Leßtere. Herr Graf von Rittberg sagt, er hielte es für höchst inopportun, jeßt mit einer solchen Vorlage zu kommen, neuerdings hätte man ja wiederum ge- hört, in welcher Art gesprochen, in welcher Form die Kritikausgeübt wurde; ich weiß allerdings nit genau, was der Herr Redner da- mitgemeint hat, ich bilde mir aber ein, er hat damit die jüngsten Ver- bangen im andern Hause gemeint, nun frage ih Sie aber, was sollen die beweisen? Js der Art. 84 stark genug gewesen, die Herren von solchen Aeußerungen abzuhalten? Oder glaubt Graf Rittberg, daß auf jene Aeußerungen eine Verfol- gung eintreten werde? Das bezweifle ih. Jch glaube, daß die Annahme, der Art. 84 bilde na dieser Seite hin einen Damm, nicht zutreffend ist. Jch kann nur wiederholen, der Zustand ist unheimlich, der Art. 84 gewährt nicht Dasjenige, was er im Sinne derjenigen Herren gewähren soll, die jeßk gegen den Antrag zu stimmen gesonnen sind, wir befinden uns in einem unklaren Zu- stande. Nehmen Sieaber den AntragGuérard an, dannkommen wir mindestens in einen klaren Zustand, der entweder einen besseren Zustand insofern gebären wird, als er bei der Unbeschränkt- heit durch das Geseß das Bedürfniß zum Ausdruck bringen wird, die Sitte für das Geseß eintreten ia, oder aber, wenn wir uns darin täuschen, wenn unjere ge G Ver- sammlungen nicht dergleichen Elemente in sih schließen sollten, die geeignet wären, dem Sittengesege Geltung zu verschaffen, dann wird der Zustand vielleicht zu einer Gesehgebung führen, die klar und bestimmt ausdrückt, was die Herren wollen, die für Beibehaltung des Art. 84 sind. Jedenfalls, glaube ih, fahren wir auf diese Art besser. /

Die Diskussion des Herrenhauses über den Geset-

entwurf, betreffend die Erwerbung und den Verlust der Eigéen-

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