1868 / 300 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ung des zeitigen Rektors 8. Die Gesammtzahl der nichtimmatri- fulirten Zuhörer ist demnach 8. Es nehmen mithin an den Vorle- sungen überhaupt Theil 444.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. Dezember. Se. Majestät der König empfingen gestern Morgen die Vorträge der Hofmarschälle Und des Civilkabinets. Um 11 Uhr meldeten sich bei Allerhöchst- demselben der General - Adjutant, General der Kavallerie, Graf von der Gröben und der tfommandirende General, General der Infanterie, Herwarth von Bittenfeld. Hierauf hatten noch Audienz der General - Intendant , der Polizei- Prásident und später der Minister des Königlichen Hauses. Um 1 Uhr besuchten Se. Majestät der König die Cornelius’s{e Ausstellung und fuhren hierauf spazieren. Um 9 Uhr war ein Diner von 35 Couverts, zu welchem der Fürst NReuß-Gera, der regierende Graf zu Stolberg, Graf Görg und mehrere andere Herren Einladung erhalten hatten.! Abends rat Se. Majestät der König die Vorstellung im Opern- ause.

Heute empfingen Se. Majestät der König nach den Vorträgen der Hofmarschälle militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten. Hierauf arbeiteten Se. Majestät der König mit dem General von Tresckow und empfingen gegen 4 Uhr den Mizister-Präsidenten.

Gestern fand bei Jhren Königlichen Majestäten im Palais ein Diner statt.

Ihre Majestät die Königin besichtigte die Aus- stellung zum Besten des Magdalenums im Cornelius’schen Hause. Den Kammerherrndienst bei Jhrer Majestät über- nehmen bis zum 31. d. Mts. die Königlichen Kammerÿderren Graf Häseler und Graf Pfeil.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute Mittag eine Plenarsizung ab.

Jn dem weiteren Verlauf der gestrigen Sihung des Hexrrenhauses wurde der Geseyzentwurf, betreffend die Ent- ziehung und Beschränkung des Grundeigenthums naczden Be- \hlüssen der Kommission, nur mit Ausschluß der §§. V und 50, genehmigt. In §. 6 wurde auf Antrag des Dr. Göße die erste Zeile in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, jo” daß derselbe jeßt lautet: :

»Die Pflicht der Entschädigung liegt demjenigen ob, zu dessen Gunsten das Recht der Entziehung oder Beschränkung des Eigen- thums ertheilt ist. Die Entschädigung wird in Geld gewährt. Jst in ‘Spezialgeseßen eine andere Art der Entschädigung vor- geschrieben, so behält es dabei sein Bewenden. «

In §. 50 wurde auf Antrag des Herrn von Schlieckmann binter den Worten: »Benußung von Privatflüssen« hinzugefügt - »Ent- und ei dene: Um 3 Uhr 50 Minuten wurde die Sigung geschlo en.

In der heutigen (7.) Sißung des Herrenhauses, welcher der Minister-Präsident Graf von Bismarck-Schönhausen, der O Ie Graf von Jßtenpliß, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt, jowie mehrere Regierungs-Kommissare bei- wohnten , wurde zunächst der Bericht der Justizkommission Uber den Gesetzentwurf, betreffend die juristishen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste diskutirt.

An der- Generaldiskussion betheiligten sih: der Referent Herr Blömer, Dr, Tellkampf, Graf York, Graf Rittberg, Dr, Hälschner, Herr v. Meding, Dr. Dernburg, Dr. Götze, Herr v. Kleist-Reßzow, Herr Hasselbach, Herr Camphausen-Berlin, Regierungs - Kommissar Geh. Ober-Justiz-Rath Hr. &riedberg, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt.

Der Minister-Präsident erwiederte dem Abg. Dr, Tellkampf:

Ich ergreife zunächst das Wort, um die Rechte der Krone gegen die beshränkende Auslegung zu verwahren, welcher der Herr Referent auf dieser Tribüne Worte gab. Nach der An- siht des Herrn Referenten wäre Se. Majestät der König nicht befugt, zu den böberen Verwaltungsämtern Personen zu er- nennen, welche nicht die vorgeschriebenen Prüfungen bei der Exa- minations- Kommission gemacht haben. Den juristish wissen- shaftlihen Beweis , „warum die Deduktion des Herrn Referenten nicht zutrifft, überlasse ih dem Herrn Justiz- Minister und seinen Vertretern. Ih erlaube miL hier nur, die Krone gegen eine Beschränkung zu verwahren, welche um so unannehmbarer ist, als die Regierung verfassungsmäßi für ibre Beamten nach allen Richtungen hin verantwortlich ijt mit dieser Verantwortlichkeit eine solhe Beschränkung im konstitutionellen Staate noch unverträglicher is, als vor Emanation der N Ich verwahre mich um so mehr dagegen, als hier ein echt der Krone angefochten wird, in dessen vollsten Besiße fie sich befindet, was sie, so lange ich lebe, und zu Ihrer Aller Kenntniß vielfach aus-

geübt hat. Jch erinnere an die vielen Oberprä denten, die zweifellos und vorzugsweise zu de waltungsbeamten gehören, die anderen ebensfre men sind, bis auf die allerneueste. Zeit nah 1866 bin greifen damit an eine der besten Traditionen derx preußise Monarchie, an die Freiheit der Bewegung des Königthu an das Recht des Königs, die Befähigung überall da g m suchen, wo sie zu finden ist. ufzu:

Wenn Sie diese Freiheit der Regierung mehr als bis bureaukratische Formen ecinklammern wollen, dann machen S; beispiel8weise eine so rühmliche Laufbahn, wie die des Minist / Rother, welcher vom antonisten eines Reiterregiments zu L Stellung eincs der ausgezeichnetsten Minister durch alle Sidi des Dienstes aufgerückt ist, zur Unmöglichkeit; hätte ex 6 s nirt sein müssen, so wäre Preußen um seine Dienste gekouimie x

Ich trage kein Bedenken, dieses von der Krone geübte Rec auf’s allerbestimmteste in Anspruch zu nehmen und dieg d eine Frage zu erklären, in der die Regierung an ihrer Aus legung unbedingt festzuhalten für ihre Pflicht erachtet. j

__ Was die vom Herrn Vorredner zuleßt gestellte Trage übe die Absichten der Regierung in Betreff der Verwaltungsbeamtey anbelangt, so nehme ich zwar Anstand, eine vollständige Aus, kunft darüber zu geben in einem Augenblicke, wo das Staats. Ministerium noch nicht darüber berathen hat; ich würde hier nichts vertreten können, worüber der Beschluß meiner Kollegen nicht Daf üter s s ;

Überhaupt eine Aenderung in dieser Beziehun beabsichti

wird, kann ih wohl konstatiren, und daß dabei H fred

urügreifen auf die Kräfte, welche der Justizdiens| für die

erwaltung vorbereiten kann, beabsichtigt wird. Die lebige Einrichtung der Verwaltungscarrière ist vielfa als ein Palladium, als eine der Unterlagen der Größe der preußi- schen Monarchie dargestellt worden. Nach meinen Ein- drücken muß ih behaupten, daß trog dieser Einrichtung die preußishe Monarchie den Weg genommen, den sie, wie wir sehen, zurückgelegt hat, Und daß es wesentlich für die Tüchtig- keit der Menschenrace spricht, die Preußen bewohnt, wenn die aus ihr hervorgehenden Beamten durch die bestehenden Einrichtungen nicht verhindert worden sind, dem Staate so wesentliche Dienste zu leisten, wie sie geleistet haben. Wer in der ministeriellen Stellung die Schwierigkeiten geschen hat, die bei der Beurthei- lung der Personen hervortreten, wenn es sih darum handelt, Stellen zu beseßen , wer Gelegenheit gehabt hat und alle Aelteren unter Ihnen werden diese Gelegenheit gehabt haben aufstrebénde, frische, in den Staatsdienst eintretende Kräfte im Alter von 20—30 Jahren zu beobachten und diese selbe Kräfte nah 18—30 Jahren wlederum in Gestalt alter Assessoren oder gebrochener Regierungsräthe beobachtet, der wird sih sagen, daß in den jeßigen Einrichtungen des Justizwesens etwas liegen muß, was die Manneskraft zerscht und frühzeitig abnußt, und was abge- ändert werden muß, wenn wir rüstige Kräfte in die höheren Stellen bringen wollen. Wie das zu erreichen sei, darüber kann ih mich noch nicht aussprechen, ohne meinen Herren Kol- legen vorzugreifen, aber über einen Punkt steht diese Erwägung bereits fest, und ich erlaube mir, da der Spezialdebatte in so weit vorzugreifen. Es ist der Art. 8, die &rage, ob die Betheiligung der jungeren Justizbeamten am admini- strativen Dienst obligatorisch gemacht werden soll, oder nicht. Die Regierung wünscht dringend, daß ihr gestattet werde , an ihrer Vorlage festzuhalten. Nach sorgfältiger Er- wägung der dienstlichen Erfordernisse , die sie an den. Richter- stand glaubt stellen zu müssen , ist sie nah dem Antrag des Herrn Justiz-Ministers also nicht, wie es in der Kommission angegeben worden if , gegen dessen Willen bei dieser Be- stimmung stehen geblieben. Sie glaubt , daß es von hohem Werthe ist, daß der Richter die Administration, die Administra- tion den Richter, daß diese si gegenseitig kennen lernen, und daß dies nicht blos zur Erleichterung der in Bezug auf die Berwaltungsbehörden zu treffenden Einrichtungen ge- reiht, sondern es is unserer Meinung nach ebenso wesentli im Interesse des Justizdienstes, daß die Richter nicht nur die Gelegenheit, sondern auch die Nothwendigkeit haben, sich die Jenige vielseitigere Ausbildung zu verschaffen, die dur dic Arbeiten bei Behörden außerhalb des strengen Justizdienstes O wird, die wir wenigstens davon erwarten. Daß nich!

elegenheit sein sollte zu dieser Beschäftigung, kann die Regie rung nicht zugeben. Es ist dies, wie ich hôre, in der Kommission angedeutet worden, aber, wie ih glaube, roohl nur deshalb, weil man den Begriff der Administrativbehörde zu eng gezogen hat; wenn man dabei bloß die Regierungskollegien verstanden haben wollte, so könnte der Einwand zutreffend sein. Aber wik sind davon ausgegangen, daß ebenso gut die größeren und kleineren Kommunalbehörden, Magistrate, Landrathsäniter und andere, die i hier nicht aufzählen will, ebensogut unter diejenigen Stellen gehören, die für den jungen richterlichen Kandidaten,

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i ihnen arbeitet, geeignet sind, ihm eine vielseitigere Aus- Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : L: e E ein flareres ild von "dem ganzen Räderwerk des die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die zur Ausführun

nh ischen Staates zu geben als der reine Justizdienst. Ich | des Geseßes vom 2. September 1862, betreffend die Anfertigung un

p ß i i | Verwendung von Stempelmarken, ergangenen Bestimmungen dahin bitte E M is 0e Cecan, abite Vie Das ne zu ändern, daß die Verwendung von Stempelmarfen zu inländischen Ua Sregierun legt in ihrer Gesammtheit den größten erth Wechseln, Handelspapieren und Anweisungen in derselben Weise wie

y i E u ausländischen Wechseln u. \. w. gestattet werde.

uf die Beibehaltung des §. 8 in seiner ursprünglichen Fassung. d { : s l. w, gest (Schluß des Blaites.) Bei der Spezial-Diskussion lag zu F. 1 ein Antrag —— /

s Dr. Hälshner vor: statt der Worte: »dreijährigen Rechts- _ Im 3. magdeburgischen Wahlbezirk (Jerichow I. und 11.) f diums« zu seßen: »vierjährigen Rechtsstudiums«. Nachdem ist von 334 abgegebenen Stimmen der Königliche Kammer- p bei der Debatte über diesen Pn die Herren Dr, | junker Graf Hilmar vom Hagen auf Möern mit 193 gegen

álschner, v. Kleist, Dr. Beurmann, Camphausen - Berlin und | 113 Stimmen, welche der Kreisgerichtêrath von Heeringen in

jederholt der Justiz-Minister geäußert, wourde der Antrag des Burg erhielt, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge-

Dr Hälschner abgelehnt und der §. 1 in der Fassung des | wählt worden. Ns L Fommissionsantrages angenommen. (Schluß des Blattes.) Der Präsident der Königlichen Generalkommission zu Das Haus der Abgeordneten sehte in der gestri- | Merseburg , Freiherr von Reibniß, ist am 17. d. Mts. da-

en Sißung die Spezialdebatte über den Etat der Eisenbazhn- | selbst R aa

ung fort. Die Abgg. Lesse, Wehr; Graf Renard, ln demselben Tage starb in Magdeburg der Königliche R ie, Dr. ide betheiligten sih an derselben. Zu | Provinzial-Schulrath Dr. Heiland. Kap. 14. Tit. 1: Besoldungen der Centralverwaltung und Der Kreis - Physikus, Sanitäts - Rath Dr. Ashmann Eisenbahn-Kommissariate, lag der Antrag der Kommissare des | zu Stuhm i} in den Kreis Lebus (Frankfurt a. O.) versetzt auses vor : N Ge T eglerung Mee: worden. ung und Kompetenz der Eisenbahn - Kommissariate ge- j M 30 ie, Nach. einer kurzen Diskussion , bei welcher A R I O | auch der Handels - Minister Graf von Jyenplig das Wort er- tung der Provinz Hannover vom 1. Januar 189 an in griff, wurde dieser Antrag angenommen. Die übrigen Aus- Wiztsamkeit weten witd. y gabetitel wurden ohne Debatte genehmigt.

: ( : i Braunschweig, 18. Dezember. Der Herzog ertheilte Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung A 04 estern Mo dert seit einigen Tagen hier anwesenden þpreußi- berathung Über den Elat der »indirekten Steuern«. Der Abg. fen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi-

atte den Antrag gestellt : : : i i Wr E E ane R E zur Deckung der Staats. | nister, Prinzen zu Ysenburg, Audienz, Der Prinz begab

i i j i i i i isenbahnzuges l ugsweise auf verstärkte Einnahmen aus den Finanz- | sich gestern Mittag kurz nah 1 Uhr mittelst Eisen M e Wene ber a n des zur Kompetenz P le aas nach E A r e N e abe Q ch b e t o . . P . . s A6 Mine I AS reger MSE e A a : Kr R L go ger Vir What sind gestern Avend #12 eim Namensaufruf wurde dieser Antrag mit 158 gegen | Uhr von Berlin wieder hier eingetroffen. 150 Ben E : N l Weimar, 17. Dezember. Das heutige Regierungsblatt Schluß der Sigung 3 Uhr 35 Minuten. publizirt eine landesherrliche Verordnung vom 2%. November Die heutige (28.) Plenarsitzung des Hauses der | zur Ausführung des Bundes®geseßzes vom 4. Juli d. J., die Abgeordneten wurde um 105 Uhr durch den Präsidenten | privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen- von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden fih: der | schaften betreffend, welche mit dem 1. Januar 1869. in Kraft inanz-Minister Frhr. v. d. Heydt und mehrere NRegierungs- | tritt und Vorschriften über die Einträge in das Han- ommissarien. delsregister als Genossenschaftsregister, Über die Fristen Der Prásident theilte mit , daß vom Herrenhause Folgende | für die Anmeldungen zur Eintragung ,„. dic Ab- und Vorlagen herübergekrommen seien: 1) Gesehentwurf , betreffend Zugangs§anzeigen, die Veröffentlihung der Bilance 2c. und die Zuständigkeit der Gerichte in der Provinz Hannover zur | über die Anwendung des prozessualischen Verfahrens bei der Entscheidung von Beschwerden in Sachen der freiwilligen Ge- | guf Betreiben der höhern Verwaltungsbehörde stattfindenden riht8barkeit. Derselbe wurde zur Schlußberathung gestellt. Auflösung einer Genossenschaft enthält. Außerdem wiederholt 4) Gesehentwurf über die Schonzeit des Wildes, welcher der | dieselbe eine Bestimmung des Parkikulargeseßes über das Ge- Agrarkommission, und 3) Geseßentwurf, betreffend die Entziehung | nossenschaftswesen vom 8. März d. J., nach welcher L O und Beschränkung des Grundeigenthums , welcher der Justiz- | der bisherigen Gesehgebung mit der juristischen Persönlich E kommission Überwiesen wurde. ausgestatteten Genossenschaften dieses Reht nah Ablauf von Ueber den vom Abg. Dr. Becker und Genossen eingebrah- | Monaten von der Staatsregierung wieder entzogen werden kann. ten Gesehentwurf, betressend einen Zusay zu §. 25 des Gesetzes Altenburg, 18. Dezember. Jn E heutigen Sihung über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. a E R Mi nach s d S A Aubaabets i fe j cjehentwur es Finanz - ! ( M Vorberathung im Havse beschlossen. Der Gesetz A 3 d : neu Eingang ward am S dluß der Sijung Finzi ‘tifel. Die Eisenbahnen sind nicht befugt, die Anwen- | ein Höchster Erlaß über Erbauung eines Theater! U bee in L 2E L fiber vie Sifenbabncamnehntlngen (Bostulat von 100,000 Thlrn. aus Domanialmitteln) verlesen. vom 3. November 1838 enthaltenen Bestimmungen über ihre Ver- Anhaiît. Dessau, 16. Dezember. In der heutigen pflichtung zum Ersaße des Schadens, welcher bei der Beförderung auf Plenarsißung des anhaltischen Landtags is der Staatsregie- der Bahn an den auf derselben beförderten Personen oder auch an rung die Decharge für den Hauptfinanzabschluß pro 1867 anderen Personen entstebt, G ihrem Vortheil durch Verträge (mittelst ertheilt worden, Ebenso wurden auf Antrag der Vor- enenis sher i vere Uebereinkunft) im Voraus auszu- berathungs-Kommission die Rechnung der E Vertragsbestimmungen , welche dieser Vorschrift entgegenstehen, E e zu Bernburg, sowie diejenige der Staa M ae haben keine rechtliche Wirkung. erwaltung von Dessau-Cöthen sür rihtig anerkannt, leßtere Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf Vorbera- jedoch ohne Präjudiz für die zur Zeit noch E Vest- hung des Staatshaushalts-Etats für 1869, indirekte Steuern, | stellung des “Landesvermögens. Schließlich wur n u Das N 8 Nachdem der Regierungs-Kommissarius, Geheime | rungsvorlage, die für Aushebung der Grund- qu n L Ober - Finanz - Rath Geim, das Wort ergriffen und allgemein | steuer-Befreiungen zu gewährende Entschädigung betreffend, mi erläutérnde Erklärungen gegeben hatte, wurden die Tit. 1—6, | wenigen Modisikationen s 1 Daaute O Vfusslon -genehuigt, Zu dem “folgenden Absanitr/ für | f. W) Ihre Kaecliche Hohe die Großfürsin Alexandra A nige N e Aba D j ose § lin des Großfürsten Constantin von alleinige preußische Rechnung, war zu- den Tit. 7 und 8, | Josephowna, Gemahlin E L Mahl- ler, von dem Abg. Dr, Löwe und | Rußland, ist mit ihrem Sohne, dem roßfürsten Wj ? Genossen, l hee Aan "gestellt: das Haus der Abgeordneten | law Constantinowitsch, n Besuche y Köni Rd wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, | milie gestern Abend hier angekommen und im Königlich bei Vorlegung des Etats pro 1870 einen Geseßentwurf wegen | Residenzschlosse abgestiegen. in Theres Sachsen - Alten- Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und Ersaß derselben Gleichzeitig ist die N n There - i Sd dur dieKlassensteuerresp. klassifizirteEinkommensteuer vorzule en. | burg zum Besuche der T en e ute n gn L An e hierüber stattfindenden Diskussion Ae DE Ne die A 29g: O bei Jhrer Majestät der Königin- gg r, Li i, v. Hennig, Heise, Dr. Virchow. ; E erum E-Konmisariis, Geb Bb: Simanz- Math Burghatt q 18, Bente, (V.T,B) Die Kammer der Stan. a i j wurde demnä : Jie / L [aj wirderholt das Wort) der Antrag Qu Tit. 9, Stempel- | entwurf, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft in Wechsel-

steuer, war von dem Abg. v. Eynern folgender Antrag E