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Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden Monats (Col. 3) sind mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben für den entsprehenden Monat des verflossenen Jahres (Col. 8) nah Maßgabe der inzwischen erfolgten Festseßungen geschehen.
1) Von der Berlin-Cüstriner Bahn is} die Strecke: »Gusow-Ber- lin«, 8/42 Meilen lang, am 1. Oktober v. J. in Betrieb geseßt.
2) Die Strecke »Danzig-Neufahrwasser«, 1,5 Meilen lang, ist am 1. Oktober v. J. eröffnet.
3) Von der S(lesishen Gebirgsbahn is| die Strecke: »Hirschberg- Waldenburg«, 6,92 Meilen lang, am 15. August v. J. eröffnet.
4) Am 1. Januar d. J. ist der Betrieb der Bahnstrecke »Emden- Rheine«, 19 Meilen lang, von der Hannoverschen an die Westfälische Bahnverwroaltung übergegangen.
s) ad Col, 21. Die Baulänge beträgt 19,67 Meilen. Zum Be- triebe gehört noch eine gepachtete , in Frankreich gelegene Strecke von 0/595 Meilen, so daß die Betriebslänge 20,26 Meilen beträgt.
s) Die Strecke »yGöttingen-Arenshausen« ; 2,75 Meilen e, ist am 1. August v. J. dem Betriebe Übergeben , dagegen die Strecke »Emden-Rheine« ; 19 Meilen lang, vom 1. Januar d. J. ab in den Betrieb der Westfälischen Bahn Übergegangen.
7) Die Strecke » Hanau - Wächtersbach « , 4,3 Meilen lang, ist am 1. Mai v. J., die Strecke »Wächtersbach-Steinau«, 1,8 Meilen ny uer E Strecke »Fulda-Neuhof«, 1,8 Meilen lang, am 1. Juli . I. eröffnet.
8) Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil.
n Heppens-Oldenburger Bahn i|st am 3. September 1867 eröffnet.
10) Am 18. Januar v. J. is die Strecke »Styrum-Ruhrorter- Hafen«, 1,00 M. ‘lang, am 1. April v. J. die Verbindungsbahn G N 2,29 M. lang, am 25. Sept. v. J. die Strecken »Haan-Solingen und Ohligs-Wald-Opladen« der Haan-Cölner Bahn, 3/04 Meilen lang, am 8. April d. J. die Strecke »yOpladen-Mühlheim«, 1,56 M. lang, und am 1. Sept. d. J. die Zweigbahn »Rittershausen- Remscheid«, 2/32 M. lang, eröffnet. Jn der Gesammtlänge is die gepachtete Strecke »Haueda-Warburge, 0,62 M. lang, mit enthalten.
11) Von der Oftpreuß. Südbahn i} die Strecke »Bartenstein- Rastenburg«, 6,00 M. lang, am 1. Novbr. v. J. eröffnet.
11a) Non der »Rechten-Oderufer-Bahn« ist am 15. Novbr. d. J. die Thalstrecke yVossowska -Breslau« eröffnet, wonach die Betriebs- länge 27 Meilen beträgt.
12) Von der Halle-Casseler Zweigbahn ist die Strecke »Nordhausen- Arendshausen«, 9,25 M. lang, am 10. Juli v. J. eröffnet.
13) Es LNOE sich die Betriebs-Einnahmen auf 49,14 M., näm- lich auch auf die erpachtete Bahnstrecke »Roßlau-Zerbst«.
14) Am 16. Mai v. J. is die Zweigbahn »Dietendorf - Arnstadt« in einer Länge von 1,33 M. eröffnet.
15) ad Col. 11. Dur Eröffnung der Kohlen-Zweigbahn »Pluto«
am 15. Juni v. J. i} eine Betriebslänge von 48,01 M. eingetreten.
16) Am 1. November v. J. ist die Strecke »Mechernich - Call« in einer Länge von 1,12 M. eröffnet.
17) Die Strecke »Kempen-Venlo« ist am 1. Januar d. J. eröffnet.
18) Am 1. August v. J. is der Betrieb der Strecke »Hasselt- Landen« auf den Grand-Central-Belge Übergegangen.
19) Die Altona - Blankeneser Zweigbahn , 1,3 M. lang, is am 19, Mai v. J. eröffnet.
20) Die Strecke »Tingleff - Tondern«, 3,3 M., ist am 26. Juni v. J. und die Zweigbahn »Rothenkrug-Apenrade«, 0,91 M. lang, am 12, September d. J. dem Verkehr übergeben.
Landtags - Angelegenheiten.
Berlin, 19. Dezember. Jn der gestrigen Sißung des g unen qui es veranlaßten bei der Diskussion über den von uérard\chen Antrag die Aeußerungen des Herrn Hausmann den Justiz-Minister Dr. Leonhardt zu folgender Erwiderung : Meine Herren! Die Aeußerungen des Herrn Stadtraths Hausmann Über das Ober-Tribunal, welche die Ehre des obersten Gericht8hofes zum Mindesten verdächtigen , beklage ich lebhaft als Chef der Justizverwaltung, als Justiz - Minister. Ich beklage sie aber auch als Staats-Minister von dem Stand- punkte aus, welchen der Herr Minister - Präsident gestern hier entwickelt hat: denn ih nehme an, daß solche Aeußerungen sicher- Tih den Interessen, welche die Staatsregierung dem Antrage gegenüber einnimmt, nicht förderlich find. Jch kann mir sehr wohl denken , daß einzelne Mitglieder dieses hohen Hauses, welche gestern im Interesse des Friedens für den Guérardschen Antrag gestimmt haben , heute im entgegengeseßten Sinne stimmen könnten. Meine Herren, der Art. 84 des Verfassungs- geseßes ist einer verschiedenen Auslegung fähig, es lassen sich gewiß für die eine wie die andere Ansicht gute Gründe angeben, Und wie ich das schon früher einmal gesagt habe, Jedermann muß, möge er nun die eine oder die andere Auslegung für rihtig annehmen, für fich in Anspruch nehmen dürfen, daß man davon ausgehe, er habe in gutem Glauben und seiner Ueber- zeugung gemas gehandelt. Man hat die Erkenntnisse des Ober- Tribunal8s, welche sich auf Artikel 84 beziehen, heftig angegriffen. Meine Herren! Jch lege Jhnen ganz einfach die Frage vor, würde wohl das Ober-Tribunal in gleicher Weise angegriffen worden sein, wenn etwa die Mitglieder des Staats-Ministeriums oder Personen, die regierungs8sreundlich standen, zur Unter- uns gezogen und verurtheilt worden wären? Das glaube 10) n,
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— Bei der Generaldiskussion über die Geseßvorlage be: treffend die Entziehung und Beschränkung des Grun eigent ums. gab zu derselben der Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Justiz,
ath Hesrzbruch, folgende Erläuterungen: Hr
“ Die Staatsregierung hat bei der Vorlage das bestehende Recht zur Grundlage genommen; sie ist nur in so weit abgewichen und hat es modifizirt, als es im Jnteresse eines Theils der Unternehmer uni anderntheils HEE Personen nothwendig erschien, deren Eigenthy ) zu einem öffentlichen Zwecke in Anspruch genommen wird. R
Es ist nun die Vorlage in zwei Beziehungen angegriffen. Ein, mal isst es für gefährlih erachtet, daß das Geses nicht gewisse Kate: gorien von Unternehmungen feststelle, zu denen das Privateigenthum in Anspruch genommen werden könne und besonders bemerkt, daß dies dem jeßigen geseßlichen Zustande widersvreche, da dur das geltende Recht festgestellt sei, in welchen Fällen und zu welchen Zwecken über: haupt das Privateigenthum in Anspruh genommen werden könne
Das Rechtsverhältniß in dem größten Theile der Monarchie, wo das Landrecht gilt, ist nun das, daß allerdings einige Unternehmun, gen hervorgehoben sind, zu denen das Privateigenthum beanspruckt werden kann. Neben diesen speziellen Bestimmungen hat aber das Landrecht die allgemeine Bestimmung, daß zu öffentlichen Zween der Privateigenthümer zum Verkauf seines Eigenthums gezwungen wer, den kann. Es ist also hiermit der Regierung ein weiterer Spielraum gelassen als durch die einzelnen Bestimmungen, und diese orscrift istt stets in der Art aufgefaßt, daß überhaupt der Gegenstand, zu wel. chem das Eigenthum in Anspruch genommen werden kann, durch Königliche Verordnung bestimmt werde.
Das Landrecht-hat hiernach die Entscheidung der Grage, in welchen Fällen Expropriation stattfinde, in die Hand Sr. Majestät gelegt, und darin hat man bisher eine hinreichende Garantie dafür gefunden, daß das Eigenthum nicht zu Zwecken in Anspruch genommen werden könne, die nicht wirklich dem öffentlichen Wohle dienen. Bei dem fortschreitenden Verkehr ist es unmöglich, alle Fälle im Voraus dur) ein Geseß festzustellen, in welchen das Privateigenthum in Anspru genommen werden kann.
Deshalb hat die Regierung bei der Erwägung dieser Frage es nicht für angemessen erachtet, denjenigen Geseßgebungen zu folgen, bei welchen diese Art der Feststellung erfolgt ist. Das is z. B. in dem baye- rischen Geseße der Fall , in welchem die Unternehmungen aufgezählt sind, zu denen Privateigenthum in Anspruch genommen werden darf In Kurhessen i} dies durch einzelne Geseße geschehen, in andern Theilen der Monarchie ist aber die Einführung ähnlicher Bestimmungen nicht erfolgt und bisher daraus, soviel der Regierung bekannt geworden ist , kein Uebelstand erfolgt, der zu speziellen Klagen geführt hätte. Deshalb hat die Regierung angenommen, daß sie in diesem Geseße davon abstrahiren und es der Entscheidung Sr. Majestät überlassen könne, ob ein i vorliege, in dem Privateigenthum zu öffentlichen Zwecken in Anspruch genommen werden könne.
Ferner is die Art der Festseßung der Entshädigung im Prinzip angegriffen und diese Bestimmung als Grund aufgefübrt, aus dem vom Hause aus das ganze Geseß verworfen werden müsse. Jch glaube, dieser Angriff geht zu weit. Die Specialia gehören wohl eigentlich in den Theil der Debatte, wo es stch um das Verfahren speziell han- delt Jch will indeß bemerken, daß die jeßige Art des Verfahrens durchaus
mcht8s Neues enthält, [sondern daß sie wesentlich das zu Recht bestehende Ver-
fahren darstellt, welches namentlich bei Wege- und Eisenbahnbauten ange- wendet wird. Es wird nämlichzur Vereinfachung der Sache und um nicht jeden Anspruch im Wege Rechtens ausmachen zu lassen, eine vor- läufige Feststelung nicht blos des Objekts, sondern auch der zu ge- währenden Entschädigung der Regierung überlassen ; sie ist aber blos eine vorläufige, vorbehaltlich des Rechtsweges, den jeder Theil beim Gericht beantragen fann. Dies hat sich bisher als zweckmäßig er- wiesen, denn es wird meistens bei den Verhandlungen von der Regie- rung ein so zufriedenstellendes Abkommen unter den Parteien erzielt, daß es nur selten zur Ergreifung des Rechtsweges fommt. Eine Ver- anlassung, hiervon abzuweichen, lag für die Staatsregierung nit vor, am allerwenigsten aber den in Preußen bisher unbekannten Weg, eine Civiljury zur Feststellung der Entschädigung zu wählen. Allerdings ist dieser Weg in anderen Staaten vorgeschrieben und wix haben auch in Frankfurt a. M. dieses Verfahren. garen in dem größten Theil der Monarchie besteht O: fast Überall zunächst ‘der Weg einer vorläufigen Entscheidung der Regierung, welche die EnisGav an Li seßt, Und gegen welche eventuell eine Provokation auf rechtlihes Gehör stattfindet. Wenn dies von einem der Herren Vorredner als verschie- dene Instanzen dargestellt wird, so glaube ich, is diese Anschauung nicht rihtig. Die Regierung stellt in administrativem Wege die Ent- \chädigung vorläufig fest; nachher entscheidet nach spezieller Erörterung der Richter. Die Entscheidung der Regierung verliert sofort ihre Kraft, sobald ein gerichtliher Weg provozirt ist, und dann geht die Ent- scheidung an eine andere Behörde, nicht aber an eine höhere Jnstanz- Es ist gegen die vorläufige Entscheidung durh die Regierung noch das prinzipielle Bedenken hervorgehoben, die Regierung sei dann Richter in der eigenen Sache. Jch glaube, diese Auffassung is nit richtig. Wenn es auch unter Ümständen vorkommen kann, daß die Regierung als Le:ndespolizeibehörde Bestimmungen ju treffen hat über Wegebauten 2c. und nachher in ihrer Eigenschaft als Staatsregierung über das dazu in Anspruch zu nehmende Terrain zu entscheiden hat; so sind es doch ganz verschiedene Abtheilungen dieser Behörden, vor welche die Sache gebracht wird, und der Staat ist deshalb in_verschie- dener Weise vertreten. Jn den meisten Fällen stcht aber die Sache so! daß ein Privatunternehmer dem Privateigenthümer eines Grundstü gegenübersteht, daß also nur private Parteien in Betracht omme und da isst nit abzusehen, inwiefern die Regierung Partei sein 0! und wie man sie für ungeeignet halten kann, eine richterliche Entschel- dung zu fällen, Jch glaube deshalb, vorläufig mich auf die Erklärung
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änken zu können, daß die präjudiziellen Einwendungen nichckt ge- u a werden, um das Zustandekommen des Geseßes zu cfibrdoe,
vielmehr bei den einzelnen Paragraphen abzuwarten sein wird, ob na der einen oder anderen Richtung hin ein acceptables Amen- dement gestellt werden wird.
— Im Hause der Abgeordneten erklärte gestern bei der Generaldiskussion Über den Etat der Eisenbahnverwaltung der Finanz - Minister Frhr. v. d. Heydt nah dem Abg. Dr, Hammaher: L
Es liegt mir nur ob, eine irrige Anführung des Herrn Korredners zu berichtigen. Jh weiß nicht, wie er darauf ge- fommen ist , zu vermuthen , der Finanz-Minister habe bei der Realisirung der Anleihe einen Echec erlitten. An solche Echecs i der preußische Finanz - Minister niht gewöhnt. Es gehört auh fein besonderes Geschick dazu , einen solchen Echec zu vermeiden. Derjenige Theil der Anleihe, welchen die Finanzverwaltung realisiren wollte, ist mit der aller- größten Leichtigkeit unter befriedigenden Bedingungen realisirt, und es haben noch bedeutende Bewerbungen leer aus- ehen müssen. Vielleicht verwecselt der Herr Abgeordnete die Offenlegung einer gewissen Summe der preußischen Anleihe, an welcher der Finanz-Minister gar nicht betheiligt ist, eine Offenlegung, die von Seiten des Konsortiums stattgefunden hat, welches die Anleihe übernommen hat. Jch habe gehört, daß zufällige Umstände darauf gewirkt haben, daß beim Schluß des Termins in Folge politischer Nachrichten bedeutende Unter- shriften zurückgezogen worden find, und daß dadurch diejenige Summe, welche nicht die Dea ns sondern das Kon- sortium offén gelegt hatte, welches vorher die Anleihe über- nommen hatte, nicht vollständig E war. Jch bitte also, die Finanzverrwoaltung nicht zu bedauern , sie ist nicht in der Lage.
— Der Handels - Minister Graf von Jßenpliß äußerte \ch in der gestrigen Sißung bei der Generaldebatte über den Etat der Eisenbahnverwaltung wie folgt :
ch bin von Herrn von Benda zunächst über die Ziel- punkte befragt worden, die ich verfolge, da muß ih nun sagen: unser Eisenbahnwesen ist früher entstanden als in manchen an- dern Ländern, und daher nicht so planmäßig wie es denn später in jenen andern Ländern geschehen is]. Es gab eine Fiel meine Herren, — ih muß hier aus der Jeit, wo 1ch nicht inister war, über Eisenbahnsachen nachdenken ; ih erinnere mih daran noch ganz genau — es gas eine Zeit, es war in den Jahren 1838 und 1839, wo es noch von den klügsten Luten für eine Thorheit gehalten wurde , eine Eisenbahn von Berlin nah Stettin zu bauen, und wo mir ein Vorwurf daraus gemacht wurde, daß ih mich für dies Unternehmen interessirte. Namen -will ih nicht nennen ; aber die ausgezeih- netsten Leute find es gewesen. Die Eisenbahnen fanden also anfangs ein sehr ungünstiges Terrain und entstanden natur- wüchsig auf den Strecken, wo sie sih durch die Schwierigkeiten durharbeiten konnten, die ihnen damals gemacht wurden. As ich in Arnsberg war und die Cöln - Mindener Bahn gebaut wurde, da war es noch sehr zweifelhaft, ob die wohl rentiren könnte, und man verlangte vom Staate eine Zinsgaragtie und die Mitzeichnung eines Theils des Kapitals, um das Unternehmen zu Stande bringen zu löónnen. Die Resultate kennen Sie. Es sind dann noch einige Strecken als Staatsbahnen oder mit Zinsgarantie gebaut worden, die dem Lande Geld gekostet haben. Jm Allgemeinen i jedo der Staat bei der Zin8garantie sehr gut gefahren, — im Allgemeinen, sage ih. Es sind eigentlich nur zwei Bahnen, wo die Garantien dem Staate entschiedenen Nachtheil gebracht haben, d. i. die Hinterpommersche und die Vor- pommersche Bahn. Die Hinterpommersche Bahn hat sich ab- weichend von dem, was der geehrte Herr Abgeordnete gesagt i niht verschlehtert; bei der Hinterpommerschen Bahn ist as nicht richtig, sie hat \i ein klein wenig gebessert. Die Vor- vommersche Bahn aber, die fruchtbare Gegenden und blühende Städte berührt, hat sich wunderbarer Weise nicht E / sie kann nicht zu einem irgendwie genügenden Verkehr kommen. Das Alles liegt aber in der Vorzeit. Jh wollte hier nur an- deuten, warum man nicht von Hause aus die Landkarte zur Hand genommen und gesagt hat: das hier sind die Hauptzüge, die wollen wir als Staatsbahnen bauen, und das Uebrige wollen wir der Privatindustrie zu Nebenbahnen überlassen; o ist man bei uns nicht verfahren — lange vor meiner Zeit — und lonnte es au nicht , weil schon damals die preußische Land- larte ein ganz eigenthümliches Ding war: westliche und östliche M , leßtere zum Theil gegen Polen ziemlich hermetish verschlossen. Es mußte also ersi die Sache sich naturwüchfig \estalten und eigentlich eine Zeit lang gegen den Widerwillen Staatsgewalt durcharbeiten. Daraus is das gemischte System entstanden, in dem wir uns bisher befunden haben. Anterher ers sind bei uns Staatsbahnen gebaut worden, und
war zum größten Theil mit außerordentlich gutem Erfolge. ch kann hinweisen auf die Westfälishe Bahn, auf die Saar- brücker Bahn, auch auf die große Ostbahn, die dem Staate durch- aus keinen Nachtheil T akg hat, dem Lande aber ganz uner- meßlichen Vortheil. an hat dann die Privatindustrie immer daneben gehen lassen; man hat ihr Freiheit gelassen, auch ihre Kräfte zu versuhen und damit weiter zu kommen. Meine Herren, ih glaube, es würde für uns sehr shwierig sein, aus diesem gemischten System herauszukommen. Wollten wir die Rathschläge des Herrn von Benda befolgen, so müßte ih entgegnen , daß das doch nicht ganz durchführbar ist, Es giebt noch einige Strecken, die zwishen Staatsbahnen liegen und die jeßt theils Privatbahnen sind — in den neuen Län- dern und au sonst — die, glaube ih, nothwendig noch gebaut werden müssen, oder aber, wenn fie in andere Hände gekommen sind, an den Staat übergehen müssen. Jh kann mich also in dieser Beziehung nicht unbedingt für Herrn v. Benda erklären. Wenn ih mich nun wieder für Herrn v. Sybel erklären sollte, so ist dagegen zu sagen , daß sih ganz unermeßliche Schwierig- keiten der Beschaffung der Kapitalien entgegenstellen, die nöthig sein würden, um die Privatbahnen zu acquiriren. Jch glaube also, daß wir eigentlih nicht anders können , als in diesem ge- mischten System fortzufahren, und ih glaube auch, wir haben das nit zu beklagen , wir sind ja dabei mit verhältniß- mäßig geringen Kosten doch ziemlich weit gekommen. Wir haben do, meine Herren, wenn Sie die Etats der Vor- jahre und den jegzigen durcsehen , eine erhebliche Einnahme von den Eisenbahnen erzielt, die außerdem die Verzinsung und Tilgung der Anleihen für die Eisenbahnen decken. Also es ist von Staats wegen nicht zu bedauern, und wir sind so weit gekommen, daß so große Lücken wie früher auf der Land- karte der Eisenbahnen nicht mehr vorhanden sind. Jhre Be- \{lü}sse vom vorigen Jahre haben wesentlich dazu beigetragen, alle solche erheblichen Lücken auszufüllen. — Ich habe außerdem — das fann ich mit gutem Gewissen sagen — noch immer dafür gehalten, daß eine Eisenbahn eine dem Lande sehr nüßliche Sache is, Und daß diejenigen Landestheile, die fie nicht haben, gegen die, die sie haben, entschieden zurückstehen; das ist ja auch die Meinung , die mir alle Tage entgegengetragen wird. Jch kann also nur meine Blicke und Absichten dahin richten , daß ih ohne Schwoindel — ih werde mich Über diesen Punkt nachher weiter verbreiten —- bemüht sein werde, dem Lande so viel Eisenbahnen zu schaffen, wie nah Lage der Umstände möglich is , sei es auf diesem oder auf jenem Wege.
Wenn ich mich nun zu den Garantien wende — was sich hier nähe anschließt — , G habe ih s{chon ôfters ausgesprochen und wiederhole es heute: daß ih die Garantien nicht liebe. Es ist zwar, wie ih vorhin gesagt habe, im Ganzen bisher damit gut gegangen; ob es aber auch künftig m Gan- zen so gut gehen wird, is eine zweifelhafte Frage. Jch halte dafür , daß da, wo nicht Staatsbahnen gebaut werden, es am besten ist, den Gesellschaften eine nicht zu große Summe à fonds perdu zu geben und damit das Ding zu Stande zu bringen zu suchen. Wenn das zu erreichen is, würde ih diesen Weg immer am liebsten wählen. Wenn nun aber Zeiten eintreten, wie dies Jahr, wo an Anleihen für Staatsbahnen nicht zu denken is , selbst in dem Falle, meine Herren, wo es auf das Alerdringendste von den Provinzen und den betreffenden Gegenden ge- wünscht wird — ich erinnere an die Bahn von Bebra nach Arensberg über Eschwege — ja wo selbst für solche keine Anleihe zu machen ist, und ih die Gründe, die der Herr Fi- nanz-Minister angegeben hat, auch meinerseits anerkennen muß, wenn nun doch die allerdringendsten Anträge vorliegen, daß die betreffenden Gegenden nit Jahr pausiren , sondern vorwärts kommen wollen — wenn ih den Herrn Finanz - Minister niht bewegen kann, eine Anleihe, aber cher eine Zins8garantie zu bewilligen, oder aber mit Erfolg eine Bahn dadurch zu Stande zu bringen, daß man diese mit einrechnet in eine frühere Garantie, ja, meine
erren, dann stehe ih vor der Frage, soll bei uns ein ganzes Sehe eine Pause eintreten, wo Nichts geschieht? oder soll ich meinen Wünschen und Prinzipien entgegen ausnahms8weise noch einmal eine Garantie bevorworten? Wenn ih vor der Frage stehe, so füge ih mich in die Umstände und beantrage dle Garantie.
Was nun den Grundbesiß und Börsenschwindel betrifft, so kann ih Jhnen wirklih aus voller Ueberzeugung sagen, daß Niemand den Börsenshwindel mehr wverabscheuen kann, als ih. Wenn aber darüber geklagt wird , daß die Grund- besizer keine Kapitalien mehr erhalten können, meine Herren, so U ich das zugestéhen , muß aber hinzufügen , das ist leider vollkommen richtig, aber in derselben E befinden sich alle größeren Unternehmungen, Jh bitte Sie, das zu beherzigen,
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