1868 / 300 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[4171] Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn.

Die Zeichner von Stammaktien werden auf Grund des §. 14 des Gesellschaftsstatuts hierdurch aufgefordert, ¿ die scchste Einzahlung

mit zwanzig Prozent von 5 pCt. Zinsen auf

des Nominalzeihnungs-Betrages unter Abzu Sgr. 6 Pf. , also pro

die bereits eingezahlten 45 pCt. mit 2 Thlr. 17 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.

Hundert noch mit vom 1. bis 10. Februar 1869, unter Vorlegung der Quittungsbogen, bei unserer Hauptkasse hier zu leisten, auch sind die Herren Ruffer & Co. hier, sowie die Hypotheken -, Kredit- und Bankanstalt »Herrmann Henckel« zu Berlin

ermächtigt, Zahlungen für uns an unehmen und darüber zu quittiren. Breslau, den 11. Dezember 1368.

Die Direktion der Rechte-Oder-Ufer Eisenbahngesellschaft. v. Muschwißz.

in der Zeit

[3949]

pCt. Einzahlung lautenden Quittungs- bogen zu unseren Stammaktien Litt. B, für den Bau der Gotha- Leinefelder Bahn werden hiermit aufgefordert, die 2te Einzahlung D s M d G al / z Thlr. 20. abzügli er pCt. Zinsenvergütung pro 1. Ja- nuar 1868 bis 31. Januar 1869 auf 40 Thlr. erste Einzahlung

. .

1. 22 —; also mit netto Thir. T_5_— 31. Januar 1869

bei einer der tanten Stellen zu leisten. Wer diesen Einzahlungstermin versäumt,

pro Aktie bis zum

verfällt den im §. 16

des Statuts unserer Gesellschaft vorgeschriebenen Strafen. Die Einzahlung wird geleistet : a) in Erfurt bei unserer Hauptkasse, b) in Berlin bei der Direktion der Diskontogesellschaft,

c) in Leipzig bei der Leipziger Bank, d) in Cöln bei den Herren Sa [. Oppenheim jr. & Cie., e) R O a. M. bei den Herren M. A. ‘von Rothschil d ne, 12 6 in den üblichen Geschäftsstunden von Vormittags 9 bis r.

Bei der Einzahlung sind die Quittungsbogen behufs Abquittirung, nebst einem in duplo ausgeferti nisse, zu wel- dem Fomulare bei obgenannten Stellen verabreicht werden, orign, vorzulegen. Dieselben können nach einigen Tagen, mit Quittung ver- schen; wieder in Empfang genommen werden.

Jede der namhaft gemachten 5 Einzahlungsstellen ist ermächtigt, über E 2te Einzahlung rechtsverbindlich auf den Quittungsbogen zu quittiren.

Die Zu - und Rüfsendungen per Post erfolgen auf Kosten und Gefahr der Jnhaber. E folg f Kosten un

Die Verzinsung der 11, Einzahlung beginnt mit dem 1. Februar 1869. Erfurt, den 19, November 1868. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

Verschiedene Vekanntmachungen. Königliche Niederschlesi\{ch-M ärkisch e Eisenbahn.

Vom 15. d. M. ab werden Roheisen, Brucheisen und alte Schie- nen bei vollständiger Ausnuzung der zum Transport verwendeten Wagen im Lokalverkehr auf den unter unserer Verwaltung stehenden Eisenbahnen zu dem Frachtsaße von 1 Pf. pro Centner und Meile nebst einer Expeditionsgebühr von 2 Thlr. pro 100 Centner befördert. Die Position »Roheisen« fällt demnach aus dem Spéezialtarife für faconnirtes Eisen (S. 141 unseres Tarifes), die Position »Eisen (altes zum Einschmelzen, auch Brucheisen) « aus dem Güterverzeichnisse der ermäßigten Klasse C. (S. 9 des Tarifes) aus. Außerdem tarifiren wir vom genannten Tage ab Eisenbleche (Schwarzbleh), welche bis- her zu der ermäßigten Klasse B. gehörten, wie Kesselbleche und Eisen- platten zu dem Spéezialtarif für faconnirtes Eisen.

Berlin, den 8. Dezember 1868.

Königliche Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Mit dem ersten Januar 1869 tritt ein ermäßigter Spezialtarif für Niederschlesische Steinkohlen ab Walden- burg und Altwasser nach Driesen und den übrigen östlich von da be- legenen Stationen der Ostbahn via Kreuz in Kraft, Die Gracht be- trägt beispielsweise bis Schneidemühl 20 Sgr. 1! Pf., Bromberg 22 Sgr. 9 Pf, Warlubien 24 Sgr. 10 Pf., Dirschau 27 Sgr. 3 Pf, Elbing 29 Sgr. 3 Pf. pro Tonne à 4 Centner. Die übrigen Tarif-

Im Commissions- Verlage der Unterzeichneten ers cheint :

Revue Droit International

et de Législation Comparée,

Publiée par MAM. T, M. C. Asser, avocat ct professeur de droit à Amsterdam G. Rolin-Jaequemyns, avocat près la Cour-d’Appel à Gang’ J. Westlake, barrister-at law, à Londres, ) avec la collaboration de plusieurs jurisconsultes et hommes q’ Preis für Jährlich 4 Hefte Lex. 8o. Thlr. 3. 20. (Zusammen ein Band von miadestens 32 Druckbogen.) Auszug aus dem ProspekKte : Der Inhalt der Revue de droit zerfällt in Zwei

Die erste ist bestimmt, die Entwickelung der Gesetz und der Rechtswissenschaft der hauptsächlichsten Europa'’s und Amerika’s zur Kenntniss der Leser zu bringen, welch hier den Text, oder Auszüge neuer Gesetze von allgemeinem Interegze, L über wissenschaftliche Arbeiten, Erörterungen D Prinzipien, Reformprojekte, Studien über vergleichende Gesetzeebunz u. s. w. finden werden. E

Die zweite wird dem internationalen Recht in den Zweigen gewidmet sein, nämlich dem öffentlichen inter- nationalen Recht und jenen wichtigen Fragen, die durch den Konflikt der Gesetzgebungen hervorgerufen werden Ohne Zweifel werden diese Konflikte in dem Maasse an Wichtigkeit vep. lieren, als man sich überall der einheitlichen Gesetzgebung nähert, doch giebt es s0 viele Einrichtungen, deren durchaus nationaler Charakter eine eigene” Gesetzgebung für jedes Land immer erfordern wird, dass man überzeugt sein darf, der Streit und die gegenseitige Reibung der verschiedenen Gesetzgebungen werden nie ganz verschwinden.

Unsere Revue würde das Ziel, welches sich die Herausgeber steeckt haben, nicht ohne die Hülfe der Rechtsgelehrten der verlie nen Länder erreichen können. Es ist deshalb im Interesse der Sache ganz besonders hervorzuheben, dass es der Redaktion gelungen ist, be- deutende Mitarbeiter unter den Verwaltungsbeamten, Professoren, Juristen Staatsmännern u. s w. D-utschlands, Englands, Belgiens, Frankreichs, Spaniens, Italiens, Russlands, der Schweiz, der Vereinigten Staaten und der Niederlande für das Unternehmen zu gewinnen. Das erste Heft ent- hält das vorläufige Verzeichniss der Mitarbeiter, von denen wir unten ‘einige namhaft machen. Da unsere Revue für alle Länder berechnet ist, s0 wurde im Allgemeinen die französische Sprache, als die verbreitetste, für die Ar- tikel festgesetzt; doch werden alle von uns angenommenen Mittheilungen und Arbeiten in einer andern Sprache je nach besonderer Uebereinkunft mit dem Verfasser, entweder in der Original-Sprache aufgenommen oder unter Ueberwachung des Verfassers und der Redak'ion übersetzt.«

Auszug aus der Liste der Mitarbeiter. Ahrons, Prof, Leipzig. Allard, Prof., Gent. Amiable , Adv, Konstantinopel. Bessat, Adv, Aix. Blunschli, Prof., Heidelberg, Carnazza Amarl, Prof., Catania. Dareste, Adv., Paris, de Paepe, avocat-général, Gent. Gérardlin, Prof, Paris. Hans, Prof., Gent. von Holtzendorf, Prof., Berlin. Jordao, Gen.-Prok,, Lissabon. Jozon, Adv., Paris. Laboulaye, Adv., Paris, Laurent, Prof., Gent. Mancini, Prof., Turin. Olivecrona, Staatsr., Stockholm. Orts, Adv., Brüssel. Petit-d’Anuterive, Adv. Havre. Pradler-Fodéré, Prof., Paris. Rivier, Prof., Brüssel, Rolin, Adv., Gent. Thonissen, Prof., Löwen. Velez-Sarzfleld, Adv, Buenos-Ayres. Wirth, Dir. d. stat. Bureau. Bern

Puttkammer & Fühlbrecht,

Buchhandlung für Maats- u, Rechtswissenschaft

Verlag der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin.

G. A. von Klöden Handbuch der Erdkunde.

Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. Erster Band.

Handbuch der physischen Geographie. Mit 274 Holzschnitten. 64 Bogen. Preis 4 Thlr. Zweiter Band.

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Europa. 104 Bogen. Preis 5 Thlr. Dritter Band.

Handbuch der Länder - und Stagtenkunde von

Asien, Australien, Afrika und Amerika. 1. bis 6. Lieferung à 15 Sgr.

__G. A. von Klödey : Lehrbuch der Scographie.

Seinen bei-

(-

säße find bei unseren Güterexpeditionen zu erfahren. Bromberg, den 15. Dezember 1868. Königliche Direktion der Ostbahn.

Vierte neu bearbeitete Nuflage. 29 Bogen. Preis 1 Thlr. l Hier folgt die besondere Beilage

Jnhalts-Verzeichniß:

état,

Besondere Beilage

des Königlich Preußischen Staats - Anzeigers.

ZU 4? 300 vom 19. Dezember 1868. A ————

Vaterländische Erinnerungen auf der Pfaueninsel. Das deutshe Grundbuch- und Hypothekenwesen. Zur

Statistik des Regierungsbezirks Cöslin. Adolf Menzel als Darsteller preußischen Fürsten- und Kriegerlebens. (11.) Egestorff.

Präsident Dr. Lette.

e , Paterländische Erinnerungen auf der Pfaueninsel-

it des Kurfürsten Friedri Wilhelm befand sih auf Sur Sénsel das Laboratorium des Johann Kunkel von U ern, welcher den in der Glasfabrikation wichtigen Rubinfluß erfa. i Friedri ilhelm UI. auf der Pfauen- i te König Friedrich Wilhelm 11. auf der Pf , dias in Vik eines kleinen Schlosses erbaut, A Anlage 1804 erneuert wurde. Zwei Jahre darauf wurde O erne Brücke, welche die beiden Thürme des Baues ver- M d Mi einer gußeisernen vertauscht , der ersten ihrer Art in M ansen, sie ging aus der Werkstatt der Königlichen Eisengieße- rei in Berlin hervor. b aueiaa zu zni drich Wilhelm 111. machte die Pfauen z A enu nan und ließ dieselbe namentlich dur Gartenanlagen verschönern. Jn 1 eins dee Nbnia Die ir i immer, welches ein in Luis E d hle, ein Medaillonrelief, welches die Köni- 1 im Jahre 1806 darstellt. Jn demselben Zimmer befinden fd wei Kreidezeihnungen von C. Sieg aus Magdeburg, welche N Rauchsche Statue der Königin im Mausoleum zu Char- L ienbuca in zwei Ansichten, von rechts und von links, jedoch t den Theil der Statue vom Haupt bis zur Brust, wieder- Men Zwei Tuschzeichnungen geben das Aeußere und das nnere des Grabtempels zu Charlottenburg. le e Im Theezimmer des Schlosses auf der Pfaueninsel sin an den Wänden, halb erhaben in M a A T N E | is i angebracht. D dunge M Un, ANUOeGe S 1ex das Porträt der Prinzessin befinden sih in demselben Zimme Pil A i 1 des rinzen Wilhelm, Brude P cdrics Wilhelm e ferner die Abbildung Jhrer Majestät der verwittweten Königin "Bali N i ind einige Zeichnunge rbeite In demselben Zimmer sin oa Cine in Jab 1812 in N et bete Deich ng erinnert an die Prin- Me Becher von Rußland. Die zessin Charlotte, nachmalige Ka e: ler Blat De : Gärtnerin dar, welche bei / Gifgt 19 An die Prinzessin Luise, nadmalige Pins iederl innert eine mit s{chwarzer Af 1810, Aefertiate N e E E An gebend. Von derselben Hand n l E e at 0 R O E ie übt n sich auch in techni- lesen ist. Die Königlichen Prinzen U M fich im ehemaligen {hen Arbeiten. Einige der leßkeren 0 en O ae Mahhie- auf Arbeits8zimmer der Königin Luise aufbewahrt: ezei deren Deckel eine Ansicht von Potsdam, ein O nen - Königlichen Hoheit des Prinzen Karl; ferner ein Blut finder mit vier nsicten, eine Jugendarbeit Sr. Königlichen i inzen Albrecht. n E : V has Undee 1820 hatte König Friedrich E den U I Li Lepästigt A bansiben weiler im Elsaß, auf der Pfau | h Perlmutter R befinden sich in dem Schloß, in Elfenbein un A | i delle verschiedener Kirchen, welche | A Sciedrib Wilbeli II1I, und Friedrich Dem O baut worden sind: das Modell der Peter-Paulskirche D fischen 1oy, der Heilandskirhe am Port bei Sakrow, der H n Kapelle am Pfingstberg bei Potsdam, der Nikolaikirche otsdam. ; j / f Den Garten der Pfaueninsel durchschreitend, U e Sud suher an dem dem Schlosse entgegengeseßten M de Sânt dei auf eine offene Tempelhalle. In derselben steht die Königin Luise.

Das deutsche Grundbuch- und Hypothekenwesen.

i i iften über den Unter diesem Titel hat der bereits durch seine Schrif ) lattdwoicibidaftlben Nealkredit , Über das Jnstitut On ee 1 bekannte Dr. H. A. Mascher im Verlage von M A Berlin soeben einc Schrift herausgegeben. Das N Se q zunächst über den gegenwärtigen Zustand des Hypo On den einzelnen deutschen Ländern in einer ausführlichen ges Unter i! Sidhg lihen und wirthschaftlichen Darlegung, der sich sodann N A r über das System, die Prinzipien und die Formen Ane ve Ae thekengeseßgebung anschließt. Jn dem ersten Theile se

währt der Verfasser, unter Benußung der juristischen und national-

ökonomischen Literatur, als Einleitung eine Uebersicht über die neueren

Bersuche, welche na dem Vorgange der von König Friedrich 11. ins

Leben gerufenen preußischen Pfandbrief-Justitute “eine Hebung des

Realkredits praktisch angestrebt haben. Sodann wird die geschichtliche

Entwicfelung des deutschen Pfand- und Hypothekenrehts dargestellt

und nachgewiesen, wie die auf gesunden Grundlagen beruhenden In-

stitute des älteren deutschen Rechts durch das Eindringen der römischen

Hypothekengeseßgebung in ihrem Wachsthume gehemmt und auf

immer fleinere Herrschaftsgebiete zurückgedrängt wurden. Die Folgen,

welche sich aus der Einführung des römischen Hypothekenrechts für

die Sicherheit des Realkredits und den deutschen Jmmobiliarbesiß

überhaupt ergaben, werden unter Hecranzichung von recht8geschichtlichen

Quellen näher beleuchtet. Nach ciuer Aufzählung der Mängel, an

denen die vorwiegend aus römischen Rechtsanschauungen hervorge-

gangene Gestaltung des Pfand- und Hypothekenwesens im gemeinen

deutschen Recht krankte, werden dann die beiden großen Geseßgebungen

der neueren Zeit, welche, von verschiedenen Standpunkten ausgehend, Ab-

hülfe erstrebten, in ihren Grundzügen betrachtet: die französische, die,

obwohl der Zeit nach die spätere, vom Verfasser vorangestellt zu sein

scheint, weil in ihr das rôömisch-rechtliche Element noch immer eine

vorwiegende Bedeutung einnimmt, und die preußisch-landrechtliche,

welche sih in dieser für die Entwickelung des nationalen Wohlstandes

wichtigen Materie zuerst wieder zu den deutsch-rehtlihen Grundlagen

zurückwendet. Dieser allgemeineren recht8geschichtlihen Darlegung

\chließt sih eine Darstellung der Hypothekenverfassung in allen einzelnen

deutschen Ländern an, in welcher der wesentliche Jnhalt der gegen-

wärtig geltenden Geseße und Verordnungen über das materielle, wie Über das formelle Pfand- und Hypothekenrecht jedes einzelnen Gebie- tes wiedergegeben is. Der Verfasser beginnt mit der Schöpfung

König Friedrich 11. in Preußen, der Hypothekenordnung, deren Forkt-

bildung durch einzelne Geseßesnovellen nachgewiesen wird; er berücck-

sichtigt dann die in den älteren und in den seit 1866 zur Monarchie

gehörigen Landestheilen bestehenden besonderen Hypothekenverfassungen.

Demnächst werden die außerpreußischen Länder, in denen das Hypo-

thekenwesen zum Theil , wie in Hamburg, Bremen u. a die älteren deutschrechtlihen-Grundlagen bewahrt, theils, wie in den Ländern dés sächsischen Rechts, auf diesen Grundlagen unter Heranziehung römischer Rechtsbegriffe einc partifularrechtlihe Ausbildung erfahren hat, oder endlih wie in Lübeck, Anhalt, den lippeschen Fürstenthümern, sih in den verschiedenen Gestaltungen des gemeinen deutschen Rechts darstellt,

der Reihe nach einzeln behandelt. Den zum Norddeutschen Bunde gehörenden Ländern folgen die Staaten von Süddeutschland; den Schluß bildet cine Darstellung der Hypothekenverfassung in Oesterreich. Eine statistische Uebersicht veranschaulicht die Ergebnisse der vorjtehend skizzirten Nachweisung durch Zahlen, indem sie die verschiedenen Systeme, in denen die innerhalb Deutschlands geltenden Hypotheken- rechte wurzeln, zu großen Gruppen zusammenfaßt. Hiernach beherrscht das deutsche Recht, freilih in schr von einander abweichenden Ge- staltungen und in mannihfacher, bald {wächerer, bald stärkerer Ver- seßung mit fremden Elementen , abgesehen von seiner Geltung in Oesterreich, die größere Hälfte Deutschlands, nämlich 7231 Quadr.-Ml. mit über 25 Millionen Einwohnern. Die kleinere verbleibt den

wesentlich dem römischen Recht entstammenden Systemen y von denen

die gemeinrechtlihe Gruppe ein A E von 1321/3 Quadr.-Ml.

mit ca. 4; Mill. Einw., die des französishen Rechts hingegen eine

Fläche von 10425 Quadr.-Ml. mit gegen 5; Mill. Einw. umfaßt.

Zur Statistik des Regierungsbezirks Cöslin.

. 269 d. Bl. haben wir bereits auf die von dem Regie- wod Hoyer im Auftrage der Kgl. Regierung pu Cöslin heraus- gegebene S A A E Sin 4 A A

i irks, Côslin ¡ Berlin, i Obeicren Ober - Sofbudddutteriie aufmerksam gemacht. Da es bis- her noch an einer statistischen Beschreibung des Regierungsbezirk Cöslin in seiner Gesammtheit fehlte, so geben wir nachfolgend nach Anleitung der erwähnten Schrift eine O Über die wichtigsten statistischen

ältnisse des Regierungsbezirks. i

Dee Nesietug Sbezirk Cöslin hat nah den bei der Grundsteuer- Veranlagung erfolgten Ermittelungen einen Flächeninhalt von 5/498,775/,56 Morgen oder 254,970 geogr. Qu.-Ml. 21,566,028 M.) ; er nimmt nach seiner Größe die siebente Stelle unter den Regierungs- bezirken der alten Provinzen ein und wird nur von den Regierungs- lten der Provinz Preußen, mit Ausnahme von Danzig, von den brandenburgishen und vom Regierungsbezirk Posen an Größe über- troffen ; er ist mit dem Regierungsbezirk Stettin und den \chlesischen un fähr gleih groß, hat aber ein bedeutend größeres Areal als der Renierungöbezirk Stralsund und alle Regierungsbezirke der Provinzen Sachsen ; Westfalen, wie der Rheinprovinz. Der Regierungsbezirk Cöslin enthált 10 Kreise, von E a n O u e ra

i lächeninhalt von 43,288 Qu. -M. "P M oa if Ah die Kreise Stolp (40,464 Qu.-M.) und Neu-