1868 / 301 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und Bestrebungen des Germanischen Museums zu veranstalten und das Ergebniß demnächst dem Bundesrathe mitzutheilen. Die preußische Regierung hatte in Folge dessen den Professor Dr, Haupt beauftragt, die desfallsigen Ermittelungen auszuführen. In dem, unter dem 11. v. M. dem Bundesrathe vorgelegten Bericht hat der Professor Haupt anerkannt, daß die früher bestandenen Hauptgebrechen des Museums thatsächlich beseitigt seien, wenn auch die wünschen8werthe formale Veränderung des ursprüng- Die unter dem jeßigen Vorstande nah einem maß- und einsihtsvollen Plane’ geordneten Sammlungen des Museums treten nach dem Bericht des Professors Haupt weit aus provinzieller Beschränkung hinaus. Derselbe spricht hiernach die Ueberzeugung aus, daß das Germanische Museum in der jeßt gewonnenen Richtung der Unter- stüßung des Norddeutschen Bundes würdig erscheine. Auf den Be- richt des Aus\{hu}ses für Rechnungswesen hat daher der Bundes- rath des Norddeutschen Bundes beschlossen: 1) fich dahin zu ver- ständigen, daß dem Germanischen Museum inNürnberg eine jähr-

lichen verkehrten Planes noch nicht erfolgt sei.

liche Unterstüßung aus Bunde8mitteln vom 1. Januar 1870 ab bis auf Weiteres gewährt und daß zu diesem

aufgenommen werde; 2) diese Bewilligung an die Voraus- S zu knüpfen, daß a) cin im Sinne des Berichts des Pro- fessors Dr. Haupt abgeänderter Plan dem Unternehmen fortan zu Grunde gelegt und þ) für die Zeit der Unterstüßung aus Bundesmitteln ein etwaiger Anspruch auf Fortentrichtung der von einzelnen Regierungen der - Norddeutschen Bundesstaaten bisher gezahlten Beträge von dem Germanischen Museum nicht erhoben wird.

Im weiteren Verlauf der Sißung des Herrenhauses am 19. d. M. wurde bei der Spezialdiskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die juristishen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst, der Antrag der Kom- mission zu Y. 4 abgelehnt und der §. 4 der Regierungsvorlage mit einem Amendement des Dr. Tellkampf in folgender Fassung angenommen :

__»§. 4. Den Gegenstand der Prüfung bilden die Disziplinen des privaten und öffentlichen Rechts, der Rechtsgeschichte, sowie der Grund- lagen der Staatswissenschaften. Die Prüfung muß auf Erforschung der positiven Kenntnisse des Kandidaten, seiner Einsicht in das Wesen und die geschichtliche Entwickelung der Rechtsverhältnisse, sowie darauf gerichtet werden, ob der Kandidat sih Überhaupt die für seinen künf- tigen Beruf erforderliche allgemeine rehts- und staatswissenschaftliche Bildung erworben habe. «

Sodann wurde der §. 5 auf Antrag des Herrn von Ber- nuth in folgender Fassung angenommen :

»§. 5. Die in der ersten Prüfung Bestandenen werden von dem Präsidenten des Appellationsgerichts, bei welchem sie sih zur Beschäf- tigung melden, als Referendarien ernannt und eidlich verpflichtet.«

&erner wurde §. 8 in der Fassung, deren Annahme die Kommission vorschlug, in folgender Weise durch Graf Rittberg amendirt und angenommen:

_»§. 8. Sie sind während dieser Vorbereitungszeit bei Gerichten erstér Und zweiter Jnsianz, bei der Staatsanwaltschaft und bet Rechts- anwalten, und auch bei ciner Verwaltungsbehörde, für die Dauer cines Jahres zu beschäftigen.«

Bei Y. 9 wurde die von der Kommission vorgeschlagene Fassung in folgender Weise amendirt :

»Y. 9. Die juristische Beschäftigung is #o einzurihten und zu leiten, daß die Referendarien sich in sämmtlichen Geschäftszweigen des richterlichen, staat8anwaltlihen Anwalts- und Burecaudienstes eine solche Einsicht und praktische Gewandtheit erwerben, wie sie zur \elbst- ständigen Verwaltung des Amtes eines Richters, Staatsanwalts oder Rechtsanwalts erforderlich is. Die Referendarien können die Ver- richtungen cines Gerichts\hreibers wahrnehmen, und, nachdem sie min- destens zwei Jahre bei Justizbehörden beschäftigt waren, zugleich zu den Geschäften cines Hülfsrichters bei den Stadt- und Kreisgerichten, den Amtsgerichten und Friedensgerichten, zu den Geschäften cines Ge- hülfen der Staatsanwaltschaft, sowie zur zeitweisen Vertretung eines Rechtsanwalts verwendet werden. «

In §. 12 wurde auf Antrag des Herrn von Bernuth das bielt Alinea gestrichen, so daß der Paragraph folgende Fassung eryeil:

»§. 12. Die große Staatsprüfung §. 2 is cine mündliche und schriftliche, und soll einen wesentlich praktischen Charakter an sich tragen. Sie is demgemäß insbesondere darauf zu richten, ob der Kandidat sich cine gründliche Kenntniß des gemeinen und des in Preußen geltenden öffentlichen und Privatrehts erworben habe, wo- bei auf das Rechtsgebiet, wo er scine Ausbildung erlangt, Rücksicht u nehmen i}, und daß er für befähigt zu erachten sei, im praktischen Justizdienste eine selbstständige Stellung mit Erfolg einzunehmen.«

__ Bei §. 14 wurde der Kommissionsantrag abgelehnt und die Regierung8vorlage wieder hergestellt, welche lautet :

»§. 14. Die Bestimmungen dieses Geseßes treten am 1. Januar 1870 in Kraft.

Denjenigen Juristen, welche an jenem Tage auf Grund bestan- dener Prüfung bereits zum praktischen Justizdienste zugelassen sind, soll die zurückgelegte Zeit der Beschäftigung in demselben auf die vor- geschriebene vierjährige Vorbereitungszeit §. 7 angerechnet werden.

wecke der Be- trag von 6000 Thlr. in den Bundeshaushalts-Etat für 1870

der Staatsschulden-Kommission

Auch kann denen, die an diesem Tage bereits die Hälfte der V L Meilen N die ern während AeA ahre el erwwaltungsbehörden zu arbeiten, ganz o i | einer erlassen eden y i 6 i V E MeUIBe Ne VoE _ Die übrigen Paragraphen des Gesehes wurden Anträgen der Kommission erledigt und schließlich der u seßentwurf in dieser so amendirten Fassung genehmigt. E

Demnächst legte der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Selchow, folgende 3 Geseße dem Haus vor: 1) Den Geseßentwurf, betreffend die Fischereigeseßgebuna für die Nheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden 2) Den Geseßentwurf, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden im vormaligen Kurfürsten- thum Hessen, in den zum vormaligen -Großherzogthum Hessen gehörigen Landestheilen und in den Gebietstheilen der chemali- gen Herzogthümer Schleswig-Holstein. 3) Das allgemeine Jagd- polizeigesez. Alle drei Geseße wurden an die bereits früber zu diesem Zweck gewählte zehnte Kommission verwiesen, welche zu diesem Zweck am Abend noch durch die Wahl von je einem Mitgliede für das Fischereigeseß und je einem Mitgliede für das Jagdgeseß aus jeder Abtheilung verstärkt wurde. Dann {loß der Präsident um 3 Uhr 25 Minuten die Sißung und beraumte die nächste Sißung auf Abends 8 Uhr an.

In der am 19. d. M. stattgehabten Abendsigung des Herrenhauses, welcher der Handels - Minister Graf von Ivenplit, dèr Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten von Selchow und der Justiz - Minister Dr. Leonhardt so wie mehrere Regierungs - Kommissare beiwohnten und welche der Präsident Graf Eberhard zu Stolberg - Wer- nigerode um 8 Uhr eröffnete, wurde zunächst der mündliche Bericht der Justizkommission über den Geseßentwurf, betreffend die Anstellung im höheren Justizdienst, entgegengenommen. Dex Referent Herr Blömer beantragte Namens der Kommission:

1) den §. 1 dahin zu fassen: »Wer in cinem Landestheile Unserer Monarchie nach den dort geltenden Bestimmungen die Befähigung erlangt hat, das Amt eines Richters bei einem Kollegialgerichte zu bes kleiden, kann in allen Landestheilen Unserer Monarchie als Richter; Rechtsanwalt (Advokatanwalt , Advokat), oder als Beamter der Staatsanwaltschaft angestellt werden. Dasselbe gilt für die Angehd- rigen der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, welche diese Befähi- gung nah den bisher dort geltend gewesenen Bestimmungen bis zum 1. Januar 1869 und von da an nach den in einem preußischen Lan- destheile geltenden Geseßen erworben haben, und sodann

2) dem so abgeänderten und ergänzten Geseßentwurf die Zustim- mung zu ertheilen.

Hierzu lagen ferner folgende Anträge des Hrn. von Ber- nuth vor, welche die genügende Unterstüßung erhielten:

1) im §. 1 den Schluß statt: »angestellt werden« zu fassen, wie folgt: »angestellt oder dahin verseßt werden«. Auf Fälle der Verseßung im Wege der Disziplinarstrafe findet diese Vorschrift keine Anwen- dung, vielmehr bleiben in dieser Beziehung die bestehenden Vorschrif- ten in Kraft ;

2) im §. 6 die Worte: »insbesondere die F. 1 und 2 der Ver- ordnung vom 8. Februar 1867 (G. S. S. 209)« zu streichen.

An der Diskussion betheiligten sich die Herren Biömer (als Refererent), Dr. Zachariä, Dr. Dernburg und v. Bernuth, au griff der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und sein Kommissar, der Geh. Ober-Justiz-Rath Dr. Falk, wiederholt in die Debatte cin. Bei der Abstimmung wurde das Amendement v. Bernuth abgelehnt und der Antrag des Referenten angenommen. Die §§. 2—5 wurden in der Fassung der Regierungsvorlage ange- nommen , ebenso §. 6, nachdem Herr v. Bernuth sein Amende- ment zurückgezogen hatte. Das ganze Geseß wurde schließlich in dieser Fassung angenommen.

Es folgte die Schlußberathung über den Geseßentwurf we- gen Aufhebung der Denunziantenantheile. Der Referent Herr Beyer beantragte, den Geseßentwurf unverändert anzunehmen und das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei.

Hierauf folgte die Schlußberathung über den 10. Bericht über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1867, Der Referent, Freiherr v. Tettau, beantragte, die Decharge zu ertheilen und das Haus entsprach dem Antrage. : Der vierte Gegenstand der TageLordnung war der Bericht der 10. Kommission über den Geseßentwurf, betreffend die Ab- änderung und Ergänzung einiger Bestimmungen der Fischerel- ordnung für den Regierungsbezirk Stralsund, vom 30. August 1865. Der Berichterstatter , Herr Denhard, bezog sih auf den Bericht, dem er nichts hinzuzufügen habe, und der Minister für die Landwirthschaft, von Selchow, erklärte, daß die Regle- rung den Amendements der Kommission nicht widersprechen werde. Der Gesetzentwurf wurde hierauf ohne jede weitere Dis- fussion nah den Anträgen der Kommission genehmigt.

Es folgte demnächst die Berathung über-die Zusammenstellung des Gesehes über die Erwerbung und den Verlust der Eigen- schaft als preußischer Unterthan, sowie über den Eintritt in

fremde Staatsdienste, mit den in der Vorberathung im Ple- num über denselben gefaßten Beschlüssen.

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Die §8. 1—10 wurden ohne Diskussion angenommen.

An der Debatte über §. 11, welcher bei der Borberathung

Regierungsvorlage beigefügt worden, betheiligten sich die i Hasselbach und von Kleist-Reyow, sowie der Re-

Lerungs- Kommissar; Geh. Regierungs - Rath Graf zu Eulen-

. dann wurde der in dec Vorbcratgung angenommene A I der Schlußberathung angenommen. Die §§. 12 dis 16 wurden sodann ohne Diskussion genehmigt. Y. 17 L in der Vorberathung amendirt worden. Heute bean- E te Herr von Meding, statt der in der Vorberathung zenommenen Fassung, die Fassung der Regierungsvorlage zunehmen und in derselben hinter den Worten »verweigert werden hinzuzufügen: »Jedoch kann die Entlassungsurkunde derjenigen einstweilen zurückgehalten werden, welche eine Strafe abzubüßen haben, sich in Untersuchung befinden, oder bescheinig- ten Verpflichtungen sich entziehen würden. « An der Debatte betheiligten sich die Herren v. Meding, v. Kleist-Regow und der Regierungs-Kommissar, Geheimer Regierungs-Rath Graf 4 Eulenburg. Das Haus lehnte den Antrag des Herrn v. Meding 26 ebenso die in der Vorberathung angenommene Fassung des

17 in einer namentlichen Abstimmung mit 42 gegen 37 Stim- men, worauf die übrigen Paragraphen nach den Beschlüssen der Vorberathung , und 1n dieser Fassung die ganze Vorlage

i rden. bt wurde das Geseh über die Ausdehnung mehrerer in den älteren Landestheilen geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf die Bezirke der Provinz Hannover , in denen das Allgemeine Landrecht gilt, nach den bei der Vorberathung über denselben gefaßten Beschlüssen genehmigt. Es folgte hierauf der mündliche Bericht der Petitions - Kommission über 148 N dem Grafen Walderdorff auf Schloß Molsberg N Petitionen der katholischen Psarrgemeinden des Regierung : bezirks Wiesbaden, um Beseitigung des konfessionslosen Schul- edifts vom 24. März 1817. Der Berichterstatter Herr von Sydow beantragte Namens der Kommission, die Petitionen der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu Über- weisen. Nachdem Graf Brühl gleichfalls den Antrag der Kom- mission empfohlen hatte, wurde derselbe mil großer Majo-

rität angenommen und s\hließlich der Bericht der (. Kom- mission über die Uebersicht über den Fortgang und E A Staatseisenbahnen genehmigt. Die Sißung wurde um hr 9% Minuten geschlofsen. Nächste Sißgung unbestimmt. 4 Das Haus der Abgeordneten beschloß im wel an Verlaufe der Sonnabendssißung den zweiten E der Tages8ordnung, die Berathung Über den Etat der dire en Steuern auszuseßen, erledigte diejenigen Petitionen, welche 4 die Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet wurden, und vertagte seine Sihungen bis zum 7. Januar k. I. f Der Finanzminister Frhr. von der Heydt erklärte E / da nunmehr die Feststellung des Staatshaushalts - Etat vor dem Beginn der neuen Etatsperiode nicht erfolgen könne, in der nächsten Sißung eine nachträgliche Vorlage als Zusaß M Etatsgeseß einzubringen und damit die Genehmigung der 4 y gaben, wie sie im Staatshaushalts - Etat angeseßt sind, zu be-

antragen. j i r er , Ut da der Abg. Dr. Löwe Der Präsident theilte noch n S Haus der Abgeord-

i icht habe: i folgenden Antrag eingereicht h der Erneuerung der mit

neten wolle beschließen: »JIm Fall de | Rußland S ofen Kartellkonvention bedarf diese zu ihrer

Gültigkeit die Qustimmung des Landtages. Die Beschluß- U über e geiddflich Behandlung des Antrages wurde bis nah Neujahr ausgeseßt. ] | j

n eit der Präsident mit, daß ber M ee (111, Posen) in Folge seiner Ernennung zum Bevollmächtigten des Jollbundesrathes in Meckkenburg sein Mandat nmieder- gelegt habe. : i M

Nach einer persönlichen Bemerkung zwischen den g. Hagen A Heise S die Sizung um 2 Uhr 30 Minuten ge

chlossen. e f Der bei dem Kollegium der General - Kommission zu

annover beschäftigte Regierungs - Assessor Fastenau ist 1n das Revisions - lau für Landes - Kultursachen berufen

worden. : Mecklenburg. Malchin, 18. Dezember. In einem

Regierungsreskript bezüglich der Nachsteuerangelegenheit wir M fia Landschaft die Rechtsbeständigkeit des mit A Bundesrath getroffenen Uebereinkommens in Zweife i der Wunsch ausgesprochen , daß davon Abstand (erschusses werde, Die Regierung proponirt, einen Theil 2000 Thin aus der früheren Grenzzoll-Kasse, im Betrage von 78, Las aus Kn gung a dau n sollte en Nachsteueraufkünften Angebo / er- A N N Ceute fam der Bericht des Steuer

der ritterschaftlichen, eins der landschaftlichen Mitglieder des Komites. Das ritterschaftlihe Votum erkennt das Bedürfniß des geforderten Extraordinariums von 355,000 Thlrn. an und empfiehlt die Annahme der Schwerinschen Vorlage über die Steuerreform. Das landschaftliche Votum verstellkt, ob zur Anerkennung des Bedürfnisses noch die Mittheilung des Ren- terei - Etats erfordert werden solle; es begehrt ferner, daß die Grundsteuer von der Einkommensteuer nicht abgezogen , daß eine Viehsteuer neben den übrigen Faktorensteuern eingeführt werde, und will nicht klassifizirte Gewerbe- und Handelssteuer. Beide Theile des Komites reserviren weitere Verhandlungen für den Fall, daß in Folge der Einführung von Bundessteuern die Matrikularbeiträge der Bundesstaaten sich verringern sollten. Sachsen. Altenburg, 18. Dezember. Jn der heutigen Sizung der Landschaft erstattete zunächst Abg. v. Beust- Langenorla Namens der juridishen Kommission Bericht über d A das Verfahren bei Eidesleistungen der Juden vetressend. Der Entwurf wurde fast ohne alle Debatte von der Land- {haft einstimmig genehmigt. Es folgte die nochmalige Abstim- mung über den Antrag der Kirchen- und Schulkommission be- treffs der Petition wegen des Lyzeums zu Eisenberg, über wel- chen in der vorleßten Sizung sich Stimmengleichheit ergeben hatte. Nachdem Abg. von Schwarzenfels Namens der Kom- mission sich dem Antrage des Vizepräsidenten Laurentius ange- schlossen hatte, ward nach Maßgabe dieses Antrags die Ueber- weisung der Petition an die Staatsregierung »zur Erwägung« nach Befinden Berücksichtigung, einstimmig von der Landschaft genehmigt. L Sodann ging die Landschaft zur Berathung des Finanz- Hauptetats auf die Finanzperiode 1869—71 Über. j Anhalt. Dessau, 18. Dezember. Jn der gestrigen Sigßung des Landtags fand die zweite Lesung des Gesezent- wurfs wegen Entschädigung der Grund- und Gebäudesteuer- freiheiten statt, welcher in amendirter Form einstimmig ange- nommen wurde. Es fand hierauf die Berathung über die rozeßnovelle statt. i | y F Die i Via Sizung des Landtags beschäftigte sich lediglich mit der Berathung und Beschlußfassung einiger Punkte der Prozeßnovelle, welche gestern zurüctgestellt worden waren. Nach Beendigung der Debatte erfolgte die Bertagung des Landtags durch den Staatsminister von Larisch und zwar bis zum 18. Januar 1869. Der Vorsißende beraumte eine Sißung auf den 18. Januar 1869, Nachmittags 4 Uhr , an, und seßte auf die Tage8ordnung: Die Verlesung der Protokolle über die beiden leßten Sihungen; zweite Lesung der Prozeß- e. A E h, Darmstadt, 19. Dezember. Der Königlich württembergische Kammerherr und Legations-Rath von Baur- Breitenfeld hat heute dem Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußeren Freiherrn von Dalwigk das Schreiben überreicht, welches denselben an Stelle des zu anderweiter Be- stimmung berufenen Freiherrn von Soden als Königlich würk- tembergischen Geschäftsträger bei der Großherzoglichen Regie- ubigt. M Prinz Ludwig von Battenberg, welcher das Kadettenexamen Behufs seines Eintrittes in die Königlich groß- britannische Kriegsmarine am 14. und 15. d. Mts. zu Ports-

mouth bestanden hat, ist mit kurzem Urlaub gestern Abend hier

eingetroffen. i Württemberg. Stuttgart, 19. Dezember. Bei der vente) tan Debatte über die Adresse sprach sich der Minister von Varnbüler in der Abgeordnetenkammer gegen den Adreßentwurf der Majorität aus und erklärte , daß die Regierung an den bestehenden Verträgen jederzeit festhalten werde. : _— Die Generaldiskussion über den auf die deutsche Frage daa Theil der Adresse wurde beendigt. Nah Schluß derselben wurde der Entwurf der national-liberalen Partei mit 64 gegen 23 Stimmen abgelehnt, desgleichen der vermittelnde Antrag Sarwey's mit 51 gegen 36 Stimmen; dagegen wurde der von der Majorität der Adreßkommission einge- brachte Entwurf mit 46 gegen 41 Stimmen genehmigt. Die Spezialdiskussion über den leßteren wird in der heutigen Abend- E R Abendsizung der Abgeordnetenkammer wurde die Spezialdiskussion des von der Majorität eingebrachten Adreß- entwurfs eröffnet und derselbe schließlich mit 49 gegen 38 Stim- men abgelehnt. Es ist somit keine Adresse zu Stande ge- kommen. ern. München, 19. Dezember. Die Abgeordneten- vid A heute n Geseßentwurf über Verlängerung des Fortbestandes der Landwehr älterer Ordnung bis 1. Januar 1870 mit 89 gegen 42 Stimmen angenommen mil Beifügung des vom Ausschuß vorgeschlagenen Qusates: »Unter den durch

fomites zur Vorlage. Derselbe zerfällt in zwei Hauptvota, eins

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