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treffend dic Einna ¡ — der Ausshuß für Eisen- bahnen, Post und Telegraphen über die Präsidialvor- lage wegen der den Eisenbahnunternehmungen im In- teresse der Bundestelegraphie aufzuerlegenden Verpflichtungen ; — der Ausschuß für die Geschäftsordnung Über den Antrag vom Großherzogthum Sachsen wegen Ergänzung der Geschäfts- ordnung ¿ — der verstärkte Ausschuß für Handel und Verkehr Über die Lage der das Hypothekenbankwesen betreffenden Ver- handlungen. Der Borsißende schloß hierauf die diesjährige Session des Bundes8§raths. :
Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civil-Prozeßorduung für das Gebiet des Norddeutschen Bundes, hielt heute die leßte Sißung vor dem Weihnachtsfest ab. Die nächste Sißung findet am 29. d. Mts. statt. Gegen- stand der Berathungen 1} gegenwärtig die Fassung der das Verfahren in erster Instanz und die Beweiß8aufnahme betreffen- den Vorschriften.
Kiel, 22. Dezember. (T. D. d. St.-Anz.) Das Postdampf- {if »Jylland« traf heute erst 6 Uhr 50 Minuten früh aus Korsoer hier ein. Die Passagiere und die Briefpost haben mit dem Zuge 7 Uhr 5 Minuten nah Altona Weiterbeförderung erhalten. Die Fahrpost wird mit dem Mittags8zuge weiter ge- sandt werden.
Meckleuburg. Malchin, 20. Dezember. Die Land- schaft und die Ritterschaft haben heute über den gestrigen Bericht der Komites, betreffend die Steuern, mehrere Stunden separat verhandelt und zwar die Erstere, ohne bindende Be- \{lü}se zu fassen. Jn der Ritterschaft wurde der Antrag auf Vorlage eines Budgets mit 46 gegen 5 Stimmen abgelehnt.
Neustreliß, 19, Dezember. Der Erbgroßherzog ist gestern Abend von Göttingen hier eingetroffen.
Lübeck, 21. Dezember. Die heutige Bürgerschafts- Versammlung beschloß die gänzliche Aufhebung des Instituts dexr Landwehr, wofür die von dérséhèn bisher en Wahr- nehmungen — der nächtliche Sicherheit8dienst, die Bewachung und der Transport von Vagabonden 2c. und die Hülfsleistun- gen bei Feuerunfällen — den einzelnen Gemeinden zugewiesen werden und das sog. »Wachgeld« in Wegfall kommt. Ferner wurde das Staats8budget für 1869 mit 1,471,346 Mark Z% Sh. in den Einnahmen, und 1,653,465 Mk. 6 Sh. in den Ausgaben, sowie die zur Deckung des Desizits von 182,119 Mk. 25 Sh. gemachten Vorschläge gemäß dem Senatsantrag genehmigt.
Hamburg, 21. Dezember. (H. C.) Die Vollzugs- kommission hat am Donnerstag ihre leßte Sißung gehalten. Die Kommission hat das Resultat ihrer Arbeiten und die noch an höherer Stelle zu erledigenden Punkte schließlich in einem Generalberichte zusammengestellt.
Sachsen. Dresden, 20. Dezember. Vom »Geseß- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen« is mit Aus- gabe des 32. Stücks begonnen worden. Dasselbe enthält u. A. : Gesey vom 3. Dezember 1868, einige Abänderungen der Ver- fassungsurkunde vom 4. September 1831 sowie der Nachtrags8-
eseße zu derselben vom 5. Mai 1851 und 19, Oktober 1861 betr. ; Gesek vom 3. Dezember 1868, die Wahlen für den Landtag betr., und Verordnung zu Ausführung dieses Geseßes, vom 4. Dezember 1868; Dekret vom 28. November 1868, die Aufhebung der Albertsbahn-Gesellschaft und di€ Uebernahme der Albertsbahn für Rechnung des Staates betreffend; Verordnung vom 12ten Dezember 1868, die Ausführung der. revidirten Strafprozeß- Ordnung vom 1. Oktober 1868 und des revidirten Strafgeseß- buchs von demselben Tage betreffend. |
— 21. Dezember. Ein aus Paris datirtes Telegramm des »Dresdener Journals§« bezeichnet die telegraphisch ge- meldete Nachricht, daß der Marquis Chateau - Rénard an Stelle des Barons Forth-Rouen zum französischen Ge- sandten in Dresden ernannt worden sei, als unbegründet.
Weimar, 20. Dezember. Der Rehnungsausschuß des Landtages, welcher seit dem 26. v. M. zur verfassungsmäßigen Prüfung der Staatskasserechnungen hier versammelt war, ist nach Beendigung seiner Arbeiten gestern wieder auseinander egangen. N Altenburg, 21. Dezember. (Alt. Ztg.) Jn“ ihrer heuti- gen Sißung beendete die Landschaft die am Sonnabend fort- geseßte Berathung des Finanz-Hauptetats mit schließlicher Be- willigung von 3 Ternunen Grund- und 9 Terminen Klassen- und fklassifizirte Einkommensteuer, sowie von 83,391 Thalern
insen des Separatfonds für Lande8zwecke und Ueberschüsse der Landesbank zur Deckung des Fehlbetrages, und berieth hierauf den Geseßentwurf über Qusäße zum Jagdpolizeigeseß.
Coburg, 21. Dezember. Der Herzog und die Herzogin haben das Sommerschloß Kallenberg verlassen und das Residenz- \hloß in der Stadt bezogen.
Neuß. Gera, 20. Dezember. Das Fürstliche Mi»; rium hat, außer einigen anderen Geseßen, ins das wom tage am 14. d. Mts. berathene , die Großjährigkeitserforderr für die Verehelichung betreffende Geseß bereits publizirt, N demselben ist die Verehelichung eines männlichen Staais angehörigen vor erlangter Großjährigkeit unstatthaft. Erfol die Trauung ohne das Vorhandensein der erforderlichen Gros jährigkeit8zeugnisse , so verfällt der schuldige Geistliche in u Geldstrafe bis zu 100 Thlr. :
Desterreich - Ungarn. Wien, 20. Dezember. iDe »Prager Ztg.« zufolge finden rüsichtlih der Autonomie G4 liziens Verhandlungen statt, welche bereits feste Anknüpfungs. punkte zu einer Verständigung gegeben haben.
Sroßbritannien und Jeland. London, 21. De: zember. Gladstone und Lowe sind heute in ihren betreffen. den Wahlkreisen zum Parlamente wiedergewählt worden Gladstone verhieß in seiner Wahlrede Budgetersparnisse und erklärte sih vorläufig gegen die Einführung von Ballotements bei den Wahlen.
— Der französische Botschafter, Fürst de la Tour d'Auvergne empfing in diesen Tagen eine Deputation Seitens des mit Er- richtung des Cobden-Denkmals betrauten Komites. Die De, putation überreichte dem Botschafter eine Dantkadresse an den Kaiser und eine photographische Aufnahme der Enthüllungs- ceremonie.
Frankreich. Paris, 20. Dezember. Der Kaiser emhfing heut den Grafen von Avila, den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Königs von Por: tugal, und nahm aus dessen Händen seine Beglaubigungs- schreiben entgegen. Nach der Audienz bei dem Kaiser wurde der Graf von Avila mit dem griechishen Gesandten, Rizo Ran gabe, von der Kaiserin empfangen.
— Die Königin Jsabella erwiederte gestern in Beglei- tung des Prinzen von Asturien den Besuch des Kaisers und der Kaiserin.
— Der »Moniteur« veröffentlicht einen dem Kaiser er- statteten Bericht des Kriegs-Ministers, Marschall Niel, in wel- chem die Erweiterung der munizipalen Selbstständigkeit für Algerien befürwortet wird. Der Kaiser hat durch ein Dekcet b vei d. M. die in jenem Bericht gemachten Vorschläge ge- nehmigt.
— Der Kaiser wird, dem »Mon.« zufolge, am 1. Januar um 1 Uhr das diplomatische Corps empfangen.
— Fuad Pascha ist heute früh in Nizza eingetroffen.
— Seit dem 15. wird die Altersklasse von 1867 der Re- serve in den Jnstruktionsdepots geübt; die Uebung dauert 5 Monate hintereinander, bis zum 15. Mai 1869.
_— 21. Dezember. (W. T. B.) Die Krankheit des Mar- quis Moustier hat sich verschlimmert.
— Bei der Deputirtenwahl im Departement Manche (für avin) erhielten Auvray 14,192, Kergolay 3662 Stimmen beides Regierungskandidaten). Die Kandidaten der Opposition euvel und Foubert erhielten der erstere 6293, der leßtere 4943
Stimmen. 29,172 Wähler waren eingeschrieben. Es muß eine engere Wahl stattfinden.
Spanien. Madrid, 19. Dezember. Die Kommission, welche niedergeseßt war, das Kroneigenthum zu verwalten und zu ordnen, hat ihre Aufgabe erfüllt ; sie wird deshalb aufgelöst und an deren Stelle eine dem Finanz-Ministerium untergeord- nete General-Direktion laut Erlaß des Conseil-Präsidenten Ser- rano eingeseßt.
— Alle Telegramme der »Gaceta« bestätigen, daß sowohl bei den Wahlen für die Gemeinderäthe als sonst nirgendwo die Ruhe gestört worden ist. Viele Anhänglichkeitsadressen laufen an die Regierung ein. — Jn Castellon haben 80 Arbeiter ihre Arbeit eingestellt, weil fie dadurch in der Stimmabgabe für die Wahlen S würden; Bürgermeister und Gou- verneur beruhigten sie bald und sie haben, nachdem sie gestimmt hatten, die Arbeit wieder aufgenommen, Meldungen aus Cadix liegen in der »Gaceta« nicht vor. ,
— Die »Correspondencia« empfiehlt die Kandidatur des Herzogs von Montpensier: die betreffende Nummer ist in 80,000 Exemplaren abgeseßt worden. Es wird darin hervor- gehoben, daß er die Abschaffung der Sklaverei, der Armee konskription und einen Zollvertrag mit Portugal begünstigen würde. Sonst würde er ganz nah den Grundsäßen verwallen welche die Junta zum Anfange der Erhebung ausgesprochen
habe. isters — 21. Dezember (W. T. B.) Durch Dekret des Minislers
des Innern wird die Anlage der Depotkassenbestände in Sar
bons für die Stadt- und Provinzialverwalkungen innerha
einer Frist von 30 Tagen obligatorisch gemacht. / — Der amtlichen »Gaceta« zufolge haben bei den Ge
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inderathswahlen einige, übrigens bedeutungslose Ruhestörun- S in mehreren kleinen Ortschaften der Provinzen e Malaga und Alicante stattgefunden. — Nach dem »Jmparcial« sind die Gemeinderath8wahlen in Cadix deswegen aufgeschoben, weil die für die Vorberei- zu den Wahlen ausgearbeiteten Schriftstücke während
en Unruhen vernichtet worden waren. — Die Wahlen zu den Ayuntamientos sind beendigt; das Resultat derselben 1, soweit bis jeßt bekannt, der mon-
arcish-liberalen Partei günstig. Portugal. Nach dem pariser »Moniteur« vom 21. De-
¿ember sind in Portugal mehrere Dekrete veröffentlicht worden,
d elche die Organisation der Justiz -, Militär - und Civilver-
fassung betreffen. Der Generalstab und die Zahl der Festungen
,
sind verringert worden.
Ftalien. Floren z, 20. Dezember. Jn der Deputirten- fammer wurde heute die Generaldebatte über die Gesetze8vorlage, betreffend die oa n der Central- und Provinzial- Verwaltung, geschlossen. Sämmtliche gegen die Vorlage gerich- teten Anträge wurden verworfen. Mehrere der ministeriellen Partei angene Deputirte beantragten, das Ministerium auf- zufordern , daß die Kommunal - und Provinzial - Gesetzgebung in liberalem Sinne geändert werde. Der Antrag wurde von der Regierung Und der Kammer genehmigt, und alsdann zur Spezialdebatte Über die Geseßesvorlage geschritten.
— Die Fregatte »Genova« wird in dem Hafen von Genua für die Fahrt nach dem Orient ausgerüstet , um die italieni- hen Unterthanen in Schuß zu nehmen , falls die Feindselig- eiten zwischen der Türkei und Griechenland zum Ausbruch kommen sollten.
— 21, Dezember. Jn der Debatte über das provisorische Budget bekämpfte der Finanz-Minister den Antrag der Kom- mission auf Suspendirung der Zinsenzahlung der päpstlichen Schuld. Nach langer Debatte wurde der Antrag der Kom- mission mit 211 gegen 111 Stimmen verworfen und die ent- sprehende Vorlage der Regierung mit 201 gegen 58 Stimmen angenommen. Die Kammer vertagte sih alsdann bis zum 12, Januar k. J.
Rom, 20, Dezember. General della Rocca, welcher vom Könige von Jtalien hierher gesandt is, um zu Gunsten der zum Tode Verurtheilten zu interveniren, wurde vom Papst und dem Kardinal Antonelli empfangen.
Túrkei. Konstantinopel, 21, Dezember. (W. T. B.) Dem »Levant Herald« zufolge hat die Türkei die zweiwöchent- liche Frist , innerhalb welcher die Griechen das ottomanische Reich zu verlassen haben, in eine dreiwöchentlihe verwandelt. Das türkische Blokadegeschwader vor Syra unter dem Ober- befehl von Hobbart Pascha besteht aus 7 Kriegsfahrzeugen.
Amerika. Washington, 10. Dezember. Das Re- präsentantenhaus genehmigte eine Bill, in welcher die Botschaft des Präsidenten scharf getadelt wird.
Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau.
_ Madrid, 22. Dezember, Morgens. Der päpstliche Nun- tus hat dem. Papste den Wunsch der provisorischen Regierung übermittelt, daß die gegen Ajani und Luzzi ausgesprochene Todesstrafe umgewandelt werden möge.
Die Gemeindewahlen in Sevilla und Barcelona sind republikanisch ausgefallen. |
R om, 21. Dezember, Abends. Das Tribunal der Sacra Consulta hat Befehl erhalten, nah Weihnachten die Revision des Prozesses gegen Ajani und Luzzi vorzunehmen.
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Landtags: Angelegenheiten.
_ Berlin, 22. Dezember. Der allgemeine Theil der Mo- tive des dem Herrenhause vorgelegten Allgemeinen Jagdpolizei- L lautet wie folgt:
i ie Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden
in denjenigen Provinzen, bezüglih welcher dieserhalb dem Landtage
Mee Vorlage gemacht worden ist, läßt den Erlaß von geseplichen, die
guodalitäten der Jagdausübung normirenden Bestimmungen für diese andestheile als unbedingt nothwendig erscheinen, während anderer-
seits die territoriale Verschiedenheit der în dem gegenwärtigen Umfange er Monarchie bestehenden Jagdpolizei-Gesebe bereits in vielfachen Be- ziehungen als ein namhafter Uebelstand empfunden worden ist.
d Durch den vorliegenden Geseßentwurf sollen deshalb in Ansehung er Jagdpolizei — einem Gebiete der Legislative, auf welchem das oribestehen partikulärer Rechtsbildungen, außer etwa in einzelnen Unken von nicht prinzipieller Bedeutung, jeder Berechtigung ent- ehrt — fonforme Bestimmungen für den ganzen Umfang der Monarchie
eingeführt werden, : A
Im Wesentlichen lehnt si dieser Gesehentwurf an das Jagdpolizei-
Geseß vom 7. März 1850 an , dessen vornehmste leitende Grundsäße derselbe bei Erweiterung ihres Geltungsbereihes durchaus aufre{cht erhält , und theilweise sogar vollständiger zur Durchführung bringt, wohingegen die Einzelbestimmungen des Geseßes vom 7. März 1850 unter Zuhülfenahme der bei seiner Handhabung in dem nunmehr 18fährigen Zeitraum jeines Bestehens gesammelten Erfahrungen und mit Berücksichtigung einiger für die neuerworbenen Landestheile, so wie auch für Hohenzollern, dessen jagdpolizeiliche Verhältnisse bisher einer definitiven Regelung entbehrten, erforderlichen Modifikationen n N und Emendation in dem Entwurfe unterworfen wor- Wenn für leßteren nicht die sonst geboten gewesene Novellenform gewählt ist, so hat dies seinen Grund darin, daß die für erforderlich erahteten Abänderungen des Geseßes vom 7. März 1850 nicht auf einzelne Paragraphe oder bestimmte Gruppen derselben haben beschränkt werden können sondern, wenn auch vielfach nur im Interesse einer verbesserten Redaktion bei der Mehrzahl der Paragraphen des Jagd- polizeigeseßes haben eintreten müssen. Außerdem spricht aber nament- lich die Erwägung zu Gunsten eines vollständig neu redigirten Ge- seßes, daß nur cin solches das volle Verständniß der darin enthaltenen veränderten Bestimmungen dem von demselben berührten Publikum, ivie auch den mit der Handhabung der Jagdpolizei betrauten niederen Beamtenkategorien insbesondere in denjenigen Landestheilen ermög- lichen kann, in welchen das Geseß vom 7, März 1850 noch nicht in As war. ir knüpfen hieran die nachstehende Uebersicht über die Bestim- mungen des Geseßentwurfes : Mes us l _ Auf selbständigen Jagdrevieren ist dem Grundbesißer in der Regel die eigene Ausübung der Jagd gestattet. FF. 2. 3. — Grundstücke, welche nit ein selbständiges Jagdrevier bilden, sind nach den Bestim- mungen der §§. 4—10 entweder einem solchen zuzulegen oder zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu vereinigen. — Größere, einem Besißer gehörige Waldflächen genießen den von denselben eingeschlossenen nflaven gegenüber die im §. 11 angegebenen Prä- rogative. — Die Ausübung der Jagd innerhalb der Festungswerke und im Umkreise militärischer Anstalten regelt §. 12. — F. 13 enthält Bestimmungen über den Jagdvorstand, welcher die Besißer der einen emeinschaftlichen Jagdbezirk bildenden Grundstücke vertritt. — Die ÿ. 14—17 normiren die Art der Jagdnuzßung. — Die Bestimmungen Über die Lösung und resp. Ertheilung eines Jagdscheines, so wie über die Nichtbeachtung der desfallsigen Vorschriften enthalten die ÇF. 18-—20. — Fernere jagdpolizeiliche Strafbestimmungen enthalten die Cg. 21, 23, 24. — Jn Betreff der Hege- und Schonzeit verweist 3: 22 auf die be- sonderen geseblichen Bestimmungen. — Die §F§. 25, 27— 29 normiren die Vorschriften über die Abrwoehr des Wildes und den Wildschaden. — Sclußbestimmungen. §§. 30—35.
— Die Königlichen Beamten und Militärpersonen, so wie die Professoren , Lehrer und Beamten der Universität Greifswald sind gleich den Geistlichen und öffentlihen Schullehrern auf Grund der in Neuvorp ommern geltenden Provinzialgefeße von den direkten Kommunallasten befreit, sofern sie niht Häuser oder Grundstücke besißen oder ein Gewerbe betreiben. Das Geseß, welches dem Herrenhause im Entwurfe vorgelegt ist, beabsichtigt, diese Jm- munität, welche darin begründet ijt, daß die Beamten nicht “als Mitglieder der Stadtgemeinde angesehen werden, weil sie der Jurisdiktion der Städte nicht unterworfen waren, aufzuheben, dagegen aber auch den Beamten unter denselben Vorausseßungen, wie andeten Ortseinwohnern die Rechte und Pflichten der Gemeindemit- E zu verleihen (Y. 13). Die Motive führen aus, daß diese in
euvorpommern noch bestehende Tmmunität, nachdem die Grundsäße des Geseßes vom 11. Juli 1822 in die neuen Provinzen eingeführt seien, ihre Berechtigung verloren habe, um so mehr, als die Beamten häufig von einer Provinz in die andere verseßt würden und die Be- dürfnisse der Gemeinden sich so gesteigert hätten, daß die Tmmunität der Beamten eine Rechtsanomalie geworden sei. Das vorliegende Geseß beruht auf den Grundsäßen des Geseßes vom 11. Juli 1822 mit Berücksichtigung einiger in der neueren Gesebgebung, den verän- derten Gemeindeverfassungen und gewisser eigenthümlichen neuvor- pommerschen Verhältnisse begründeten Abänderungen.
— Nach der dem Landtage vorgelegten Uebersicht Über den Fort- gang des Baues und über die Ergebnisse des Betriebs der Staats-Eisenbahnen im Jahre 1867 hatten die Staats- bahnen, rücfsichtlich welcher im Allgemeinen auf die ausführlichen Mittheilungen in Nr. 302 und 306 des Jahrgangs 1867 d. Bl. ver- wiesen wird , Ende 1867 folgende Länge: 1) die Ostbahn 121 Meilen, 2a) die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn 51/624 Ml, b) die Berliner Verbindungsbahn 1,123 Ml, 3) die Schlesische Gebirgsbahn 22,74 Ml., 4) die Westfälische Bahn (ohne die von der Hannoverischen Staatsbahn verwaltete Strecke Rheine-Osnabrück und die der Hessishen Nordbahn überlassene Strecke bei Warburg) 33,30 Ml. , 5) die Saarbrücker Bahn 18/61 Ml., 6) die hannoverischen Bahnen (einschließlich der Strecken Rheine-Osnabrück und Rheine-Emden) 122/236 Ml./ 7) die Nassauische Bahn 25,077 Ml, 8) die Main-Weser-Bahn 26,434 Ml, wovon indessen nur 18,123 Ml. auf preußischem Gebiete liegen, 9) die Bebra-Hanauer Bahn 19,2 Ml, die aber erst jeßt vollständig eröffnet is. Die Länge dieser Eisenbahnen beläuft sich auf 435,761 Ml., wozu noch 7,0 Ml. der Heppens-Oldenburger Bahn hinzutreten, was eine E von 442,761 Ml. ergiebt. Nach der in Nr. 306 d. Bl, Jahrg. 1867, enthaltenen Zusammenstellung belief sich die Länge der Staatsbahnen Eude 1866 auf 427,662 Ml.; Ende 1867 ergab si also ein Mehr von 15,1 Meilen, Die Ueberschüsse, welche diese Bahnen im Jahre 1867 (resp. 1866) ergaben, waren ad 1) 6/21 pCt. (6/41 pCt.) 2) a) 98086 pat (12,24 pt) d) 10/96 p (3/00 PEUN 3) 22,195 Thlr. , 4 4,14 pCt. (3,39 pCt.), 5) 5,49 pCt. (4,97 pCt.), 6) 7,44 pCt., 7) 3,07 pCt. (2,60 pCt., 8) 6,26 pCt. (4,10 pCt.).
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