1889 / 187 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Das volle Wittwengeld wird auf den fünften Theil des laufenden Diensteinkommens beziehungsweise bei Emeriten auf den dritten Theil ihrer Penfion veranschlagt. Für jedes volle ai des so berehneten Wittwengeldes, welch:s durch jene ezüge gededckt wird, fällt ein halbes Prozent des Pfarr-

beitrages fort.

Auch das sechste halbe Prozent des Pfarrbeitrages fällt anz oder zur Hälfte fort, wenn wenigstens für eine einzelne W 1 F. 9 a. a. O. anrehnungs- fähige Waisenversorgung selbständig gefichert ift, deren Betrag Nr. 1 zu einem Fünstel des vollen _Wittwen- geldes berehneten Waisengelde ganz oder zur Hälfte gleich-

aise des Geijtlihen eine nah dem nah §8. 4

kommt. : S E

Geistliche, welde bei Jnkrafttreten dieses Gesezes oder bei . 1 Rechte auf Wittwen- und Amt bereits ein für Berehnung ihres in Betracht kommendes Dienstalter haben, fönnen, um die Anrehnung der früheren Dienstzeit auch zu Gunsten ihrer künftigen Wittwen und Waisen zu des 8. 15 für die betreffenden gegenwärtigen Dienst- welhe mindestens

künftigem Eintritt in ein nah § Waisengeld gewährendes künftigen Ruhegehalts

erlangen, den Pfarrbeitrag Dienstjahre nah Maßgabe einkommens in Jahresbeträgen,

ihres

laufenden Beitrage gleihkommen, natzahlen. nung der früheren Dienstzeit findet statt, joweit beim Ableben Nachzahlung für volle

des Geistlichen erfolgt ift.

diese

8. 18

Hat ein Geistlicher bei seinem Ableben niht ein Dienst- alter von zehn Jahreu erreiht oder, soweit es sh dabei um Anrechnung früherer Dienstjahre handelt (8. 17), nit über- haupt den Pfarrbeitrag für eine solche Dienstzeit entrichtet, so des Wittwen- und Waisengeldes der in S. 3 Abjay 2 bezeihnete Mindestbetrag keine Anwendung; Falle das Wittwengeld nit unter

findet bei Bemessung

jedoch ist auch in diesem 300 S anzusezen. 8. 19.

Die anderweit niht zu deckenden Beträge sind dur den Kirchengemeinden der Landeskirche auf-

Umlage von zubringen.

Dieselbe wird zunäGhst auf einen dauernd zu erhebenden _der von den Mitgliedern der aufzubringenden Staats-Klaßen-

JZahresbetrag von ein Prozent evangelishen Landeskirche und Einkommensteuer festgesetzt.

Die

ehandelt. S

Reicht auch die nach §.

füllung aller Verpflihtungen des Pfarrwittwen- und Waisen- aus, so ist der Evangelische Ober-Kirchenrath unter Mitwirkung des General-Synodalvorstandes ermächtigt, eine zeitweilige Erhöhung der Pfarrbeiträge des 8. 15 bis zu |

fonds nit

Umlage wird im Uebrigen nah den für die Umlage Li Pensionsfonds der Landeskirche geltenden Bestimmungen

19 erhobene Umlage zur Er- Jn

eintreten zu lassen.

seits ferner nit verpflichtet.

der

ns ihrem Die Anreh- : rung eine

Diensijahre | zushließen.

Wittwen auf das in

auf den Pfarrwittwen- Verficherungsverhältniß beitrags (S. 15)

des Einkommens pflihtung

etwaigen Hinterbliebenen auf Verzicht niht berührt wird. Falle so zu bemessen, als sei des Geistlihen zum Bezug gewesen.

W ittwenverpflegungsanstalt zum Pfarrwittwen- Anwendung, welche (§8. 15) maßgebend find.

einem weiteren Prozent des E:nkommens und des Ruhegehalts

Zum Beitritt zu der Ti riven Wittwenverpflegungs- anstalt werden die in §. 1 bezeihneten Geistlichen firchlicher-

Der Pfarrwittwen- und Waisenfonds Landeskirche übernimmt von dem Zeitpunkt : ihm eine dem Maß der staatlichen Verpflichtungen entsprehende Abfindung aus der Staatskasse und zugleih die Wittwen- kasenbeiträge der bei der Allgemeinen l anstalt bisher versicherten Geistlichen von Seiten des überwiesen sein werden, alle Verpflichtungen gegen die gegen- wärtig lebenden und die künftigen Wittwen von Geistlichen evangelishen Landeskirhe, ] r Wittwenverpflegungsanstalt bis dahin obgelegen haben. segen den: Wittwen und Waisen Der Evangelische Ober-Kirchenrath wird ermächtigt, unter Mitwirkung des General-Synodalvorstandes nah Maßgabe des Artikels 19 des Geseßes vom 3. Juni 1876 wegen Ueber- nahme der der Allgemeinen Wittwenverpflegungsanstalt ob- liegenden Verpflichtungen gegen Geistlihe und deren Wittwen und über die Festseßzung der dafür aus der Staatskasse zu gewährenden ausreihenden Abfindung mit der Staatsregie- für die Landeskirche verbindliche Vereinbarung ab-

8, 23.

Diejenigen Geistlihen und Emeriten, welche Mitglieder der Allgemeinen Wittwenverpflegungsanstalt sind, wenn sie binnen drei Monaten nah dem Inkrafttreten dieses Geseges dur eine shriftlihe Erklärung für ihre künftigen 8. 3 bestimmte Wittwengeld verzichten, bis zu ihrem etwaigen Ausscheiden aus diesem nah 8. 22 und Waisenfonds übergehenden von auf oder Ru zur Leistung des weiteren einhalb Prozent bleibt, vorbehalilich der etwaigen Ermäßigung auch für sie bestehen, wie au andererseits der Ans

Diejenigen Geistlichen, welhe den oben gedahten niht aussprechen, find berechtigt, i verhältniß, in welchem sie bisher jur Allgemeinen Wittwen- verpflegungsanfialt standen (vergl. S.

Betreff der Einziehung der zustehende i und Waijenfonds finden die Bestimmungen für die Einziehung der Pfarrbeiträge

21.

der evangelischen ab, in welchem

ittwenverpflegungs- ‘Staats

welhe der Allgemeinen

gemeinden nit dieses

diesem Ges

werden,

Entrihtung des Pfarr- fe von zweieinhalb Prozent egehalts befreit. Die Ver- nah 8. 16 a. E. spruch ihrer Waisengeld (8. 4) durch jenen Das Waisengeld ist in diesem die Wittwe zur Zeit des Todes des Wittwengeldes berechtigt

n Verzicht aus dem Versicherungs-

vorbehalten Der Z

tritt, wird,

erwähnten

Gesetz: und

22), aus3zuscheiden. 6 der Allgemeinen n Wittwenkassenbeiträge

Die Bestimmungen des È dung auf Geistliche, welche mit C Preußischen Militärwittwenka}se oder der Berliner Allgemeinen Wittwen-Pensions- und Unterstüzungskasse oder einer anderen Privat-Versicberungsgesellshaft angehören, von der ihnen obliz genden Verpflihtung zur a: i Beit bet Se ae E en tar und x

ert des Znfrasttretens dieses Gesegzes in diesem Versicherun verhältniß stehen w

g Hinsichtlih der Verwaltung und Vertretung des Pfarr: wittwen- und Waisenfonds sowie hinsihtlih der Grundsäge, nah welchen das Dienstein- fommen und das Dienstalter der Geistlichen berechnet oder sonß die Verpflihtungen des Pfarrwittwen- und Waisenfondz

indlihkeiten der Geistlichen, kirhlihen

Bestimmungen maßgebend, welche in den ziehungen für den P Der evangelische Ober-Kirchenrath kann

scheidung über vorkommende Konsistorien übertragen.

Die Provinzen Westfalen und den Vorschriften dieses Gesezes zunähst ausgenommen. Einführung des Gesegzes erfolgt in diesen in denselben das Kirchengesez vom 26. Januar 1880 lihes Gesez- und Verordnung selb zur Geltung gelangt sein wird, in den dort vorgescris benen Formen.

__ Soweit es führu! 2 einer Mitwirkung der Landesgeseßgebung bedarf, wird dieselbe

landesherrlihe Verordnung bestimmt, welche

24. 23 finden fi äße A Acnen finmgemäße Ann

Theilnahme an der Allgemeinen noch zur

. 25. der evangelischen Landes kir

bemessen und die Ver. Kassen und Kirde

gegenüber dem Pfarrwittwen- und Waisenfondz

festgestellt oder zur Erfüllung gebraht werden, find, * soweit

Geseg ein Anderes bestimmt, im Allgemeinen dis E entsprehenden Bz enstonsfonds der Landeskirche gelten. einzelne ihm nas unter Vorbehalt der Ent: eshwerden, auf die Provinzia!

8. 26

ey zustehende Befugnisse,

Rheinprovinz bleiben von l . Die rovinzen, sobald

9: sblatt S. 37) gemäß 8§. S

Q. 27. zur Durchführung vorstehender Anordnungen

eitpunkt, in welchem dieses Kirchengesez in Kraft nachdem durch Staatsgesez die in W. 13 und 2 Mittel und Rechte überwiesen sein werden, dur im Kirhlichen Verordnungsblatt zu verkünden ift.

8, 28

__ Der Evangelishe Ober-Kirchenrath wird mit Ausführung dieses Kirchengesezes beauftragt. Urkundlich unter Unserer und beigedrucktem Königlichen Jnsiege Gegeben an Bord heim, den 15. Juli 1889,

Efeigenhändigen Unterschrift einer Yacht „Hohenzollern“, Dronit-

Wilhelm. Hermes,

(L. 8.)

I ——————————————————————————————————————————

1, Steckbriefe und Untersubungs-Sathen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Vorladungen u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit-Sesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells&, 6. Berufs-Genofsenschaften.

7. Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken.

8. Verschiedene Bekanntmahungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen,

[25504) Vekanutmachuug.

Die binter dem Knecht Karl Hoppe, geboren zu Polnis(-Steine, Kreis Ohlau, am 18. März 1876 erlaffene Steckbrief und die am 28. Mai 1877, am 2. Sanuar 1879 erlassenen teckbrieféerneuerungen sind erledigt.

Oels, den 3. August 1889,

Der Erste Staat#anwalt.

[25374] Vekanntmachung.

In der Strafsache gegen Teichmann vnd Ge- noten J.IVa. 234. 88 wird das vom 18. No- vember 18838 datirte ôffentlihe Strafvollstreckungs- ersuLen, soweit es gegen den Lehrling Leopold Stier, am 10. Oktober 1866 ¿u Berlin geboren, wegen Entziebung der Wehrpflicht Vergeben gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuhs erlaffen ift, zurückgenommen,

Verlin, deu 5. August 1889.

Staatzanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

[25410] Veschluß.

„Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den Karl August Klein, geboren den 29. April 1868 zu Haßzfeld, ¡uleßt wobnhaft zu Siegen, wegen Vergebens gegen §. 140 St -G.-B. das Hauptverfahren vor der Stra‘kammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen eröffnet.

Zugleich wird bes(lofsen, das im Deutschen Reide befindlihe Vermögen des Angeklagten zur Deckung der diesen mögliDerweise treffenden Geldfirafe und der Kosten des Verfahrens in Höbe von 169 4 mit Beschlag zu belegen.

Arnsberg, den 25. Juli 1829.

Königlibes Landgericht, Feriexkammer. Brand. Schwemann. Fix.

[25480] K. Württ. Staatsanwaltschaft Hall. Vermögensbeschlagnahme. In der Strafsache gegen 1) Jobann Karl Eckert, Kellner, geboren am 4. gn 1868 in Ulm, zuleßt wobnbaft in

al,

2) s Selg, Bierbrauer, geboren am 6. April 1866 in Ulm, zuleßt wobnbaft in Hall,

3) Gbristian Sigle, Beruf unbekannt. geboren am 7. Juni 1868 in Kirschenbardtboî, Ge- meinde Erbstetten, Oberamts Marbach, zuleßt wohuhast in Oberstetten, Oberamts Gera-

ronn, wegen Verleßung der Webrpflit, hat die Ferien- kammer des Kgl. Landgerits Hall als Strafkammer am 2. August 1889 das Vermögen der Angeklagten E e E heran «Mrg Nd 4 L S etdttase le muttmakliden Kosten mit Bes&la legt. Den 7. Auguft 1889. d: Hülfs-Staatsanmalt : (Unters{hrift).

2) Zwangsvollstreckangen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[25383]

Für die zum öffentliden Verkaufe gestellten, zum Natlafse des wail. Dre&83termeisters Hauer ge- hörigen, an der Bahnhofstraße sud Nr. 24 und 3 hier belegenen beiden Wobnbäuser nebst Zubehör sind in dem am 21. Iuni d. J. abgehaltenen Ver- faufstermine für das Haus Nr. 24 15500 4, für das Haus Nr. 3 30100 4 geboten, solhe Meist- gebote vormundsdaftsgerihtlich jedo niht für an- nehmlih befunden, und ift deshalb auf Antrag der Erben ein Ueberbotstermin auf Freitag, 30. dieses Mouats, Vormittags 11 Uhr, angesext, zu welchem Kaufliebhaber hiemit geladen werden.

Die Verkaufsbedingungen, nach deren Inkalt 2000 und resp. 4000 A Angeld sofort im Ter- mine zu zahlen sind, liegen für Kaufliebbaber auf der Gerich!s\chreiberei I. zur Ansicht aus, werden au gegen die Gebühr in Abschrift ertbeilt.

Neuftrelit, 2. Auguft 1889.

Großberzoglihes Amtsgericht. Abtheilung I.

C. Jacoby.

Ausfertigung.

Aufgebot.

Dem Wittwer Andreas Wolf von Pri&senstadt als Erben seiner Tochter Sophia Wolf ging eine auf Leßtere als Gläubigerin über ursprünglich 150 Fl. zulegt über 2200 4 lautende Obligation der gräflich Kattell’shen Kreditkasse zu Kastell Nr. 6086 C. B. Fol. 5321 vom 27. April 1868 zu Verlust.

„Auf seinen Antrag wird der unbekannte Inhaber dieser Urkunde hiermit aufgefordert, solhe an dem auf Dienftag, deu 11. Februar 1890, Vor- mittags 10 Uhr, bier anberaumten Aufgebots8- termin vorzulegen und seine etwaigen Rechte auf sie anzumelden, ansonft deren Kraftloserklärung erfolgt. Wieseutheid, 25. Juli 1889, Königliches Amtsgeri{t. gez. Stabl. __ Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. Amtéêgerichts. (L. S.) Appold, v. n.

[25384]

[20269] ; Aufgebot.

Die verebeliGßte Maurer Ziemer, JIokanna, ge- borene Hinz, zu Kolberg hat das Aufgebot des unter Nr. 48451 ausgefertigten Guthabenbuchs der Kösliner Stadtsparkasse, welhes am 2. Februar 1888 einen Kapitalsbeftand von 562 A 06 S aufwies und an- geblih verbrannt ift, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köslin, den 1. Juli 1889.

Königliches Amt3gericht.

[24723] Ausf

den 2. Juni 1890, Vormittags 9 Uhr, genannten Antragfteller geladen werden, anzumeld erklärt und im Hypotbekenbue gelö\cht würden:

ertigung.

Aufgebot. Ansprüte auf die naGbezeihneten Hypsothekenforderungen sind späteftens in dem auf Montag, dabier anberaumten Aufgebotstermine, wozu auch die naë-

en, widrigenfalls dieje Hypothekforderungen für erloster

Gegenstand der Hvypotkekforderung.

Hypotheken- objekte.

Nummer

Hypothek. -

Damalige Besitzer.

Datum deé Ietzige E U

n Eintrages Antragsteller.

1.} 227 Fl. als Caution2- leistung über den er- bobenen Erbantbe.l des abwesenden Bruders Philipp Dürr.

Eingebörungen ¡um Anwesen Haus Nr. 19 in Siebelstadt.

2.4! 47 Fl. 30 Kr. Kaufschil-

| ling8reft an die Konkurs-

masse des Konrad Kin-

¡inger ron Giebelftadt

u. Hypotbekbestellungs-

beshränkung. i d

Pl.-Nr. 2824 Wiese am Kaußten- weg der Ingel- ftadter Markuna.

Pl.-Nr. 1174, 1175 u. 1176 Aecker u. Wiese im Kellerlein der Gemeinde Eibel- ftadt. PL.-Nr. 3115 Weinberg u. Klee- feld in der Bol- leiten der Ge- meinde Gibel- stadt.

Pl.-Nr. 793 Weinberg, nun Ader am Brüd- lein der “ce Ca

Eibelstadt.

Pl.-Nr. 1944 Weinberg im Winkel der Ge- meinde Eibel- stadt. Pl.-Nr. 4907 Weinberg in der oberen Neubrücht der vorigen Gemeinde.

| 100 Fl. mit 4 %% verzins- lider Kaufschilling an

ie Konkur2mafse des Wilbelm Grumbach u. Hypotbekbeftelung8be-

¡ !chränfung.

. | 20 S1. mit 52% verzins- liwer Kaufscdilling an die Vormundschaft der Georg Josef Zwicker- schen Kinder zu Eibel- stadt nebst Hypothek- beftellung8beschränkung. ) Fl, mit 5% verzin8- lider Kaufscbilling an die Verlassenshaft8masse des P Ott zu Eibel- stadt nebst Hypothek- bestellung8beshränkung.

127 Fl. an die Grund- theilung8mafse desBern- hard Mosba% nebst S E Ma BeRor debal biefür.

50 Fl. mit 5 9/9 verzins- licher Kaufschilling an die Konkur3masse des Johann Kämmerer zu Gibelstadi nebft Hy- potbekbestellungsbeschrän-

Ochsenfurt, den 19. Juli 1889.

gez. (L. 8.) Zur Beglaubigung : Der

27. April 1824.

Martin Dürr | die Käufer : Leimig, Dorothea; Pfiger, Nicolaus; Holz mann, Georg, jr.; Nobis, Adam; Scheckenbah, Mi- chael; Debner, Kilian ; Hof- mann, Georg ; Horn, Georg; Kämpf, Konrad; Drechsler, Franz; Hörner, Georg, sämmtliche von Giebelftadt ; eris Jakob Wrwe. in

elch36eim.

Kämpf, Konrad, Gastwirth von Giebelstadt.

Thomas,

riedri, Schreiner» meister von Giebelstadt.

. |Bucher, Franz,

Stleretb, Otto, von Eibel- Swloffermstr.| f

stadt.

Stleretb,

der Vorige. Michael alt.

Buer, Franz,

D der Vorige. Schloffermftr

Bücner,

der Vorige. Franz,

28. Mai 1845,

R Du der Vorige. | der Vorige.

1

Königlies Amtsgericht.

Neumaier.

K. Gerichts-Sekretär: Goller.

388]

[cs Eröffnung der drei Rubriken des Stadt- buctes haben für die nachstehend verzeichneten Grund- úde Preflamata beantragt:

1) der Arbeiter (frübere Fuhrmann) Bredow bie- selbt wegen des Wällengartens Nr. 5 von 23 (Rtb., belegen zwischen den Gärten des Rentiers Hampe und Väckermeisters Pape allbier, /

2) der Maurerpolier Tiburtius zu Raven8brück wegen des im Morgenlande zwishen den Gärten des Schiffers Carl Vogler, S{loffers H. Zarges und Schubmatermeisters C. Ewert sub Nr. 260 belegenen Gartens von 28 [JRtb.,

3) der Schmied August Gau bieselbs#| wegen des Riegbruckgartens sub Nr. 255 von 61 ORtb, früber dem Viertelsmann S&éroeder gehörig, und ¡wishen den Gärten des Tuhmachermeisters H. See- dorf, Shlächtermeisters H. Haberland und Sattler- meisters Sponholjz belegen, f

4) der Pantoffelmacher Ad. Berner bieselbft wegen der von der Stadtkämmerei acquirirten, vor dem Berliner Thore beim Wohnhause sub Nr. 248 be- [egenen Hausbaustelle von 878,29 Mtr. Flächen- inhalt mit dem darauf sub Nr. 263 erbauten Wobn- hause nebft Stallungen, und : |

¡um Zwecke der Eröffnung der dritten Rubrik:

der Kaufmann C. Thiele zu Berlin, Lottumstraße Nr. 24, wegen feines an hiesiger Bahnhofsstraße sub Nr. 258 belegenen Wobnbauses e. p, welches auf einem von der Stadtkämmerei bieselbst acquirirten Areal von 4724 [J]Mtr. erbaut worden ist.

Es werden daher alle Diejenigen, welLe Real- regte irgend einer Art an diese Grundftücke geltend magen wollen, hierdurch geladen, ibre Ansprüche in dem auf Montag, den 11. November d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Ratbszimmer angeseßten Termin anzumelden, widrigenfalls alle xiót angemeldeten Realarsprüce gegen die Antrag- steller und zukünftigen Besißer der proklamirten Grunditüde unter Auss{luß jeder Restituticn für alosden werden erklärt werden

Fürstenberg, den 5. August 1889.

Der Magistrat.

[25472 e Siuhibähercieitter August Okopinski aus Nakel bebauptet, na&ftehendes Grundstüd : Sleska-Garten, Gemarkung Nakel, Kartenb[. II. Atscnitt 732, Garten von 80 qm und 0,08 Tha- ler Reinertrag, i : für weldes ein Grundbuhblatt bisher nit angelegt ift, seit ungefähr 40 Jahren eigentbümlich zu besizen und bat den Antrag auf Aufgebot sowobl dieses Grundftüds, wie auc) der an demselben dinglich ber rechtigten beantragt. In Folge dessen werden alle unbekannten Eigenthumsprätendenten sowie alle un- tekannten dinglich Beretigten bierdur aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüdhe auf das Grundftück spätestens im Aufgebotstermine den 5. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, unter der Verwarnung, daß im Falle der unterbliebenen Anmeldung dieselben mit ihren Ansprüchen und Rehten auf das Grundftück werden ausgeschlossen werden. Nakel, den 3. August 1889. Königliches Amtsgericht.-

(25387]

Auf zulässig befundenen Antrag werden alle Die-

jenigen, welde der Verlassung zu Stadtbub:

. des früber im Besiß des wail. Swneider- meisters Carl Dietrich bieselbst gewesenen und ¡ulest vom Scubmachermeister Rebfeldt all- bier besessenen Wällergartens Nr. 7 hieselbst von 33 Q.-Rtb.

auf / den Zimmermeister G. Peters allbier ;

. der ftadiwärts belegenen Hälfte der Garten- rarzelle Nr. 944 am Zebdenick'er Wege bie- selbst, früber im Besiße des wail. Bauhofs- tesigers W. Peters allhier,

auf „_, den Arbeitsmann Ludwig Müller bieselbst ridersprehen zu können vermeinen dur gegenwär- ges feine Restitution zulafsendes Aufgebot bierdurch aufgefordert, solde Ansprüche bis spätestens in dem 27° Moutag, den 23. September d. J., Vor- mittags 11 Uhr, in unseren: Rath3jimmer an- beraumten Termine gehörig begründet anzumelden, nter dem ein- für allemal angedrobten Nactkeile, tas ibre Ansprüche für erleschen erklärt und die qu. Grundftücke auf den Namen der beregten Antrag- teller werden verlassen werden. Fürsteuberg, den 5. August 1889. Der Magistrat. H. Bahr.

[25385] . Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Jeriten in Braunscweig ist Termin zur Auszablung êner Geldentshädigung für die abgelöfte, dem Klein- iottbofe No. ass, 42 in Neustadt-Harzburg an den Verzoglihen Forsten zustehende Brennholzbere(- tigung auf Mittwoch, den 9. Oktober 1889, Morgens 94 Uhr, bier angeseßt. Unbekannte erte Betbeiligte werden aufgefordert, ibre Ansprüche 2n die Eatiäbiganasaclde: späteftens im fragl. êtmine anzumelden und zwar unter dem Rechts- nauibeile des Aus\{lufses mit denselben und der ablung jener Gelder an die Eigenthümer des trwäbnten Hofes oder deren gerichtlicher- Deposition. s E A

iches

(Unterschrift.)

[2314] Naddem der Regierungsrath a. D. Dr. Ludwig Carl Ferdinand Haller, L den 28, Dezember 1841, Deer zu Charlottenburg, zuleßt zu Hütten bei Foberan wobnbaft, auf dem dänischen fichiffe ora am 30. September 1887 Kiel auf der Reise 7a Kopenbagen verlassen bat und seitdem verschollen G: 10 wird der Regierungsrath a. D. Dr. Ludwig arl Ferdinand Haller auf Grund der Verordnung E 9. Februar 1855, betr. Todeserklärung der zur N. ‘Zannar 1862 bierdur gusaden, Leenand (Vom ; vanuar ierdur geladen,

Monaten vom heutigen Tage ab fi hier zu den oder von seinem Aufenthalt hierher Kunde Ingen zu [afsen, unter dem Nachtheile, daß seine D ärung erfolgen wird.

vberan, den 3. August 1889. Gro ies A

eri@t. Veröffentlicht: Krull,

ftuar.

[25390] Aufgebot.

Auf den Antrag des NaGlafpflegers. B Josef Reimana zu Soweiden, werden die unbekannten lur der am 22. Januar 1888 zu Röfel verstorbenen ollonia Kredig aus Soweiden, un- ebelide Tochter der Arna Kredig, aufgefordert, späteftens im Aufgebotstermine, den 21. Mai 1890, Vormittags 10 Uhr, ibre Ansprü&e und Rechte auf den etwa 2112 4 62 4 betragenden Nahlaß bei dem unterzeibneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem landeskerrlihen Fiskus zugesprochen werden wird.

Röfsel , den 31. Juli 1889.

Königliches Amtsgericht.

[25389] Vekaunutmachung.

Das Verfahren betreffend das Aufgebot der Na(lafß- gläubiger des am 209. August 1888 bier verstorbenen Graveurs Carl Wilbelm Grnst Heyl ift dur das am 13 Juli 1889 verkündete Aut s#lußurtheil beendet.

Berlin, den 3. August 1889.

Königli%es Amtsgeriht 1. Abtéeilung 48.

[24440] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant Arno Weiske jr. zu Gößnitz, ver- treten durch Rechbtsanwalt Dr. Vierling in erdau, klagt gegen die Handelsfrau P. F. Heidel, früber zu Werdau, jeßt unbekarnten Aufentbalts, aus 2 Wechseln über 100 beziebentliÞ 60 # mit dem Artrage auf Verurtbeilung der Beklagten zur Famung der gedahten Wechselbeträge nebst 6 9/0

insen von 100 M vom 2. Juli 1889, von 60 vom Tage der Klagezustellung an und 8,50 eft Wechfelunkosten, und dem ferneren Antrage, die Urtbeile für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündli®en Verkandlung des Rectsftreits vor das Königli&e Amtsgeriht zu Werdau auf Sonnabend, den 12. Oktober

1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentliden Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Werdau, den 29, Juli 1889,

Frißsch, Gerichtsschreiber des Königliéen Amtsgerits.

[25394] Oeffentliche Zustellung.

Wilbelm Störig in Berka a. J., vertreten dur Adolf Baumbach in Königsee, klagt im Wechsel- vrojefse gegen den Zabntecniker E. R. Squli, früber in Königsee, jeßt unbekannten Aufentbalts, aus einem We@sel vom 21. Mai 1889, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtbeilen, an den Kläger Störig 125 # nebst 6°% Zinsen seit 16. Juli 1889 und 2 4 74 4 Wechsel- unkosten zu zahlen, auh das Uribeil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündliGen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Fürßlide Amtsgeriht zu Königsee auf den 30. September 1889, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auzëzug der Klage bekannt gematt.

Königsee, den 5. Auguft 1889,

: Neidhbold, . als Geriht2schreiber des FürftliGen Amtsgerichts,

[25386] Oeffentliche Ladung. :

In der Gemeinßbeitstbeilungs- und Separations- sache von Birawa, Kreis Kosel, ist zur na@träglicen Vorlegung und Vollziebung des aufgenommenen Nattrags-Rezjesses II. ein Termin auf den 28. Ok- tober 1889, Vormittags 10 Uhr, im Ge: schäftslokal des Regierungs: Afsefsors Lüdke in Ratibor, Vahnhofftraßie 10, anberaumt, zu welhem die unbekanuten Grben des verstorbenen Miteigenthümers der Besizung Grundbu Nr. 27 Satenkboym, Philipp Wenglarczyk öffentlich geladen werden.

Den Ausbleibenden treffen die geseßlichen Folgen der Versäumuiß, insbesondere fallen ibm die nah S. 4 des Koftengeseßzes vom 24. Juni 1875 für ri@terlite Ergänzung der Unterschrift in Ansay zu bringenden Kosten zur Laft.

Breslau, den 5. August 1889.

Königliche General-Kommisfion für Schlefien.

[25382] : Bei dem unterzeihneten Königlihen Landgerichte ist ¡ur ReGttanwaltschaft mit dem Wohnsitze in Pirna zugelaffen worden: err Bürgermeister a. D. Bernhard Gottbold Oehlschlägel. Dresdeu, am 6. Auguft 1889. Königliches Landgericht. In Stellvertretung : v. Weber.

[25380] Deranntmachund.

Der Geri&ts - Assefsor Friy Walchhoeffer aus Lypck ift ¡ur ReWtsanwaltshaft bei dem Königlichen Amtsgericht zu Lyck dur IJusftiz-Ministeral-Reskrivt vom 18. Juli 1889 zugelaffen und in die Liste der Rechtsanwälte unter Nr. 1 eingetragen worden.

Ly, den 2. Auguft 1889, |

Königliches Amtsgeri@t.

[25413] Vekauntmachung.

In die Liste der beim biesigen Landgerichte zu- elafsenen Rechtsanwälte ift der bisherige Gerihts- Af or Ernst Finkeuftaedt, wohnhaft zu Osna- brüd, beute eingetragen.

Osnuabrück, den 6. August 1889.

Königliches Landgeri(t.

381 Die A des Rechtsanwalts Eduard Guftav Seidemaun zu Zittau in der Lifle der bei dem Landgeriht Bauten zugelassenen Rechtsanwälte ist wegen Ablebens Seidemann's ggelöscht worden. Der Prâside T Kal Exc Lan ichts daselbft.

er Prâsident d Z h: eri a

I. V.: Éxüer, L

[25514] Bekanntmachung.

Gemäß §. 24 der Recht8anwaltsordnung wird be- kannt gegebe daß die Zulaffung des k. Rechts- anwalts T Perchtold dabier wegen defsen am 4, dieses Monats erfolgten Ablebens in der Liste der bei dem Feigen Landgerichte zugelassenen Rehts- anwälte gelö\{t worden ift.

Des tiE Bav: “GRTAS Deagenborí

önigli ayer. : igl Ÿ. n. (Unterschrift), Dir.

[25412] i Dem Notar Dr. jur. Olof Martin Hesse zu Giffborn ift Seitens des Herrn Justizministers durh Verfügung vom 27. Juli 1889 die nachgesuchte Ent- laffung aus tem Amte als Notar ertheilt. Hildesheim, den 7. Auguft 1889.

Der Präsident des Königlichen Landgerits.

[25481]

Der beim K. Landgerichte Würzburg zugelassene Rechtsanwalt Treutlein bat auf diese Zulafsung verzichtet, weshalb beute dessen Name in der Lifte der biesigen Rehteanwälte gelöscht wurde.

Würzburg, den 5. August 1889.

_ Königliches Landgericht. Bei Beurl. d. Präs. u. der Direkt. (L 8) Wet1ppert.

p ———_—Ê—Ê—Ê—_— IIIA T 3) Verkäufe, Verpachtungeu, Verdingungen 2c.

[25377 VBekanutmachung. /

Die Lieferung der für die Berliner und die Chbar- lottenburger Shußmanr schaft in den vier Kalender- jabren 1890 bis 1893 erforderlich werdenden Be- kleidungSgegenftände, als: Reitermäntel, Paletots, Röôde, Tuch- wie Drillibbosen, Reithosen und Hals- binden foll im Wege des Mindestgebots vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst einem Auszuge aus dem Bekleidungs-Reglement, sorie die Probe-

egenstände liegen auf der Montirungskammer der Rie Schutmanrschaft, Poststraße Nr. 5, im Seitenflügel 4 Treppen, zur Ansidt aus.

Angebote sind verfiegelt mit der Aufschrift: «Angebot für Lieferung von Bekleidungsstücken der Shutmannschaft“

bië zum 3. September dieses Jahres ein- \chließlich, Vormittags 10 Uhr, im Central- Bureau des Polizei - Dräsidiums Molkenmarkt Nr. 1, Zimmer 27, ab¡ugeben i

Zur Eröffnung der Angebote iît ein Termin auf denselben Tag, Vormittags 11 Uhr, in der diesseitigen Kalfulatur, Molkenmarkt Nr. 3, Zim- mer 40, anberaumt, zu welchem die Bieter erscheinen können. S

Berlin, den 2. August 1889.

Der Polizei-Präfident. Freiberrr von Richthofen.

[25434] Vekauntmachung.

Die Lieferung eines eisernen Lootsen-S{rauben- Dambrfers von mindestens 30 m Länge “in der Wasserlinie und ni@t über 32 m lang, mit einem Tiefgange von 3 m, mit Maschine, Damvfkefsel, so- wie mit vollftändiger Auërüstunz, soll für den Hafen ¡u Memel nach Mafgabe der von dem Herrn Minifter der öffentlichen Arbeiten unterm 17. Juli 1885 erlafsenen BVeftimmungen im Wege öffentlicher Ausschreibung vergeben werden, wozu Termin auf Sonnabeud, deu 7. September 1889, Vor: mittags 11 Uhr, im Geschäft3zimmer des Unter- zeibneten (Heolzstraße Nr. 32) angeseßt ift. S

Die Unternehmer haben ihre Angebote portofrei und versiegelt mit der Aufs{rift „Angebot auf Lieferung eines eisernen Lootsen-Schrauben- Damxpfer3* einzureichen. E

Die Lieferungsbedingungen können täglih während der Dienststunden im vorgenannten Ge!chäftezimmer eingesehen oder gegen Erftiattung der Kopialien von 0,50 Æ für einen Bogen bezogen werden.

Memel, den 6. Auguft 1889,

Der Königliche Baurath. Dempvwolff.

(232041 Verdingung.

Für den Neubau des pbysikalishen Instituts bier- selbft soll die Ausführung der Steinmeßzzarbeiten ein- schließlich Materiallieferung und Versezen vergeben werder.

Die Verdingungëeunterlagen find werktägli% im Amt2zimmer des mitunterzeihneten Regierungs-Bau- meifters, Domsftraße 121., von 9 bis 12 Ubr einzu- sehen, au die Verdingung2anschläge mit Skizzen gegen Einsendung von 1,50 H, die Betingungen gegen 1,75 Æ fünf Tage na eingegangener schrift- lider Bestellung von dort zu bezieben. L /

Angebote mit entsprechender Aufschrift sind bis

Mittwoch, den 14. August d. J., Nachmittags 5 Uhr, versiegelt und postfrei ebendaselbst einzureichen. u]{lagtfrist drei Woten. h reifswald, den 27. Juli 1889, Der Königliche ._ Der Königliche Laud-Bauinspektor. Regierungs-Vaumeisfter. Brinckmann. I. Hesse.

[23789] VBekanutmachung. :

Es joll die Lieferung von 5000 kg Talg un Wege der éffentlihen Verdingung an den Mindeftfor- dernden vergeben werden. Hierzu ift ein Termin auf Freitag, den 16. August 1889, Vor- mittags 11 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Direktion anberaumt. Lieferungsluftige wollen ihre Angebote frei und mit der Aufschrift „Verdingung auf Talg“ bis zum Beginn des Termins hierher einreichen. Bedingungen und Musterangebote liegen im diesseitigen Büreau aus, können auch gegen Streibgebühren abschriftli® bezogen werden. e- dingung2gemäß find Proben mindestens 8 Tage vor dem in, alio bis zum 8. August cr., portofrei E den 27. Juli 1889

o ven ò t . Königliche Direktion der Gewehrfabrik.

25509 Vekauntmachung.

l Die Lieferung des muthmaßlih 1 500 000 kg oder 000 Gtr. betragenden Bedarfs an Speise-Kar- toffeln für die Arbeiter-Baracken der ferlichen Kanal-Kommission soll für die Zeit vom 1. Oktober 1889 bis ultimo tember 1890 in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Die Verdingungs- Unterlagen können von uns gegen portofreie Gin- sendung von 1 A niht durch Nachnahme oder Einsendung von Briefmarken bezogen werden, auch ciegen dieselben in unserm Bureau, Muhlius- , zur Ginsiht aus. Angebote werden zu- en

L au die aumlieferung, ; ieferung, c. auf den Bedarf eine oter mehrerer beftimmt

anzugebender Bara Die Aaugebots, welche den Bedingungen für die

Bewerbung um Lieferungen genau entsprehen müssen, sind mit der Aufschrift: „Angebot für die Lieferung von Speise-Kartoffeln“ verichen bis Dienstag, den 27. August d. Js., Vm. 11 Uhr, an uns ein- zu/enden und werden alsdann in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter eröffnet werden. Für die Grtbeilung des Zushlages wird eine Frist von 3 Wochen vorbebalten.

Kiel, den 1. Auauft 1889.

Kaiserliche Kanal-Kommisfion.

E 4) Verloosung, Zinszahlung z:e, von öffentlihen Papieren.

[25507] Vekanutmachung,

betreffend die Konvertirung der 4°/ Berliner Stadt - Obligationen und Auleihescheine, nämlich :

1) [E ligationen d. d. Berlin, den 11. Juni

2) der Anleibescheine d. d. Berlin, den 15. JIa- nuar 1875,

3) der Anleibescheine L 4d. Berlin, den 15. Sep- tember 1876,

4) E L Melhei@elite d. d. Berlin, den 15. August

19, 9) der Anleibescheine d. d. Berlin, den 1. Okto- _ ber 1882,

Vis zum Ablaufe der von uns in Gemäßheit unserer BekanntmaGung vom 15. Juni gestellten KonvertirurgSfrift bis zum 1. August d. J. sind von dem Gesammtbetrage der zur Konvertirurg auf- gerufenen rund 123 Millionen Mark Obligationen und Anleihescheine rund 117+ Millionen Mark zur Konvertirung angemeldet, so daß nur noH ein Be- trag von rund 55 Millionen Mark ausftebt.

Mit Rüksidht darauf, daß na Inhalt zablreiher uns vorliegender Gesude vielfa Inbaber von Stadt-Obligationen und Anleibesheinen thatsäGlih dur unüberwindliche Hirdernifse, fei es dur Krank- beit, Aufenthalt im Auslande, auêwärtigen Wobnsig und dergl. außer Stande waren, die Anmeldungs- frift bis zum 1. August d. I. ftrikte inne zu balten, wollen wir autnabm2weise unser Konvertirung®- Bureau im Berliner Ratbbause Eingang JIüden- strafe parterre links, Zimmer 5 und 6, noH am

16. und 17. August dieses Jahres, von 11 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmit- tags, zu dem Zwecke geöffnet balten, während dieser Zeit nahträgli6 noch Anträge auf Konver- rung unter den tin unseren früßeren Bekannt- machungen enthaltenen Bedingungen entgegen zu nebmen.

Ausdrüdlli® bemerken wir, daf eine weitere Ber- längerung der Anmeldefrist nicht stattfindet.

Formulare zu den einzureihenden Annahme-Er- klärurgen nebft den Verzeihnifsen können bereits vorber im Finanz-Bureau auf dem Ratbbause, eine Treppe bo, Zimmer 37, unentgeltlich in Empfang genommen werden, da das Konvertirungs-Bureau in der Zwischenzeit geschlofsen ift.

Berlin, den 7. August 1889,

Magistrat hiefiger Königlicher Haupt- und Refidenzftadt. v. Forckenbeck.

[25375 Sa Ganns der Flensburger Stadtanleihe.

Auf Grund Allerböchsten Erlasses vom 28. April d. I. werden biedurch die noch im Umlauf befind- lien Auleibescheine der Stadt Flensburg, zu deren Ausgabe im ursprüngliden Betrage von 500000 4, beziebungIweise 2250 000 die Stadt auf Grund der Allerböhften Privilegien vom 2. Juli 1880 und 26. November 1853 ermäßtigt war, den Inbabern ¡ur Rückjablung am 2. Januar 1890 gekündigt. _ Den Inhabern der bienach gekündigten Anleibe- seine wird indeß an Stelle der Baareinlösung die Umwandlung in dreieinhalbprocentige Anleibe- scheine, deren Zintlauf mit dem Anfang des Jahres 1590 beginnt, al pari angeboten, und baben die- jenigen, welche die Umwandlung wüns§en, solches in der Zeit vom 15.—31. August d. F. bei der Vereinsbank in Hamburg oder der Flensburger | e ag in Flensburg anzumelden, sau zum

wek der Abstempelung die Anleibescheine mit einem arithmetis geordneten Nummernverzeichniß in doppelter Ausfertigung unter Beifügung der ins\{eine 9 und 10 (der II. Reibe) der Anleibe- deine I. Ausgabe nebst Anweisungen und der An- weisungen der Anleibesheine I1. Ausgabe bei einer der genannten Banken einzureien.

Das eine Nummernverzeichniß wird, mit Empfangs- bescheinigung über Zinsscheine und Anweisung ver- seben, den Einlieferern sofort wieder eingebändigt und dient zur späteren Abbebung der neuen Zins- sceinbögen nebft Anweisrng nat deren Fertigstellung. Die Anleibescheine selbst werden glei in abge- ftempelter Form zurückgegeben. _ i

Von denjenigen Inhabern der ftädtishen Anleibe- seine, welche innerbalb der obenangegebenen Frift die Anleibescheine nit eingereiht baben, wird ange- nommen, daß sie die Baareinlösung der Zinsberab- sezung vorziehen. Der Nennbetrag dieser zur Ab- stempelung nit eingereihten Anleibescheine kann vom 2. Januar 1890 ab gegen Rückgabe der Anleihescheine nebft den Zinssheinen und Anweisung bei der Vereinsbank in Hamburg oder der Flensburger Privatbauk in Fleusburg baar in Empfang genommen werden.

Für fehlende Zinsscheine wird der Betrag der Zinsen vom Kapitalbetrage der Anleibescheine gekürzt.

Die Verzinsung der nicht auf 32 °/9 abgeftempel- ten Anleibesheine hôrt mit dem Schlusse des Jahres 1889 auf. /

Flensburg, den 20. Juni 1889.

Der Magistrat. W. Toosbüy.

[25411] B N Mit Bezug auf die Veröffentlihungen vom 27.

und 31. Mai d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Termine zur Abftempelung der auf den Zinefuß von 37 Prozent herab: Sti Obli tiven der E inleiken

von 1857 für den und

1884 6100 t gs zum 1. September d. J. verlängert worden

Kölu, den 3. Auguft 1889. Der Ober-Vürgermeister. I. V. : Der Beigeordnete :

Pelman.