1932 / 261 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Nov 1932 18:00:01 GMT) scan diff

[62940]. Berliner Kokshandel A.-G. Vilanz per 31. Dezember 1931

Afktiva. Z T Rückständige Einlagen au] das Grundkapital . . . Jnventar «O Abschreibung . - Beteiligungen Debiloren . . « Kasse, Postscheck Bankguthaben Verlustvortrag aus | 1930 30 796,64 | pro 1931 7 284,64 38 081 28

—P

249 273 36

75 000:— Î 700

600 132 651/07 449 46

1791/55

Passiva. Grundkapital . Forderung von Sonstige Kreditoren . . -

Ta 200 000 Konzern- | 46 655/76 261760 249 273/36 Gewinn- und Verlustrechnung. ¿Bis ra AE E P 30 796/64 125'— 38 022/50 160/37 18 943 30 88 056 81

Verlustvortrag aus 1930 . . . Jnventarabschreibung . . . Abschreibung aus Außenstände Kursdifferenzen

Unkosten

en o Ce O TTORE Zinsen E 471369 Zurückgezahlte Steuern . « « 483/50 Verlust aus 1930 830796,64 | pro 1931 7284,64 | 38 081 28 88 056 81 Der bisherige Aufsichtsrat is wieder geioählt. Berliner Kofshandel A-G, Röhr. U Ar Tee: pte 2 m T Er L A n Q) E) [62653]. Carl Fröhßling Aft,-Ges,, Frantfurt a. Main. Bilauz per 39. September 1931.

RM Gelände i 75 000) (Gebäude . 113 000/— Hypothekenguthaben 14 357/90 O e e 4 i |— Kasse und Guthaben 40 243/71

Aftiva.

242 602/61 Passiva.

s 200 000

20 000|—

17 000|-—

5 602/61

242 602/61 Verlust- und Gewinnrechnung.

—TRE N

Kapita! Reservefonds 1 Reservefonds 11 Geivinn

Unkosten, Steuern und Ab- schreibung

Geivinn

16 790 86 5 602/61 22 393 47 | 22 393/47 22 393/47 Frantfurt a. M., 31. Oktober 1932,

Carl Fröhling Aft.-Gej. Dinter. Offenbach.

Vortrag und Einnahmen . .

[62654]. Carl Fröhling Att.-Ges., Frankfurt a. Main. Vilanz per 30. September 1932.

M 15 Gelände . 75 000|— B e 6 113 000|— E E E 1 Hypothekeuguthaben . 35719

Debitoren u 28 425/45 Bankgutbaben 50 022/16

266 806 51

Aftiv a

j Passiva. Kapital Reservefonds T. Reservefonds ILT Wechsel 4 Getjvinn

|

200 000 20 000 20 500 /— 19 698/12 6 608 39 266 806/51 Verlust- und Gewinnrechnung. S RM [D

Rückstellung Steuern Gewinn

Mieten « « Zinsen Gewinnvortrag

Der Betrieb is an den verpachtet. in Höhe von RM 738 594

Carl Fröhling A Dinter. Offen

Jn Auswirkung des Pacht- verhältnisses bestehen Avalverpflichtungen 31, Frankfurt a. M., 31. Oktober 1932.

3 500|— C VE 6 510/47 ° 6 608/39

16 618/86 6 000 |— 5016/25 5 60261 16 618/86

Alleinaktionär

tt.-Ges. bac.

[62655].

Carl Fröhling Artieugesellshaft, Main.

Frankfurt a. Der Aufsichtsrat besteht

nachstehenden, durch die Generalversamm- lung vom 31, Oktober 1932 gewählten

Herren: 1, Max Fisch, Frankfurt

2. Ferdinand Wohlgemuth, Mannheim; 3, Adolf Würzvöurger, Frankfur# a. M

Der Vorjÿien Dinter. Offen

nunmehr aus

L Ms

Ersie Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 5. November 1932. S. 2.

[61331]. Bremen.

Aftiva. Kasse

Debitoren Masch. u, Kraftwagen cls s Verlustvortrag 1931 . » +

Einrichtungen

Passiva. Kapital é Reservefonds . . Kreditoren Rückstellungen Gewinnvortrag 1930

Verluste. Betriebsausgaben und schreibungen

Ab-

Gewinne. Betriebseinnahmen

Verlust per 31, 12. 1931

Kohlmann.

[62694].

Nürnberg.

Bremer Umschlags-&Handels-A.G,, Bilanz ver 31. Dezember 1931.

RM S, 1 445/27 145 T8360 415 300 5 000 2 706 93

570 235 30

250 000 5 0900 297 017 47 16 649 07 1 569 26

570 235 80

612 452/58

612 452 58

j 609 745 65 2 706/93

612 45258 Bremen, den 31. Dezember 1931. Bremer Umschlags- & Handels- Aktiengesellschaft. Dr. Firle. L. I E L 0 dli A rp: O E I 2D O5 O

Freihezxrlich von Tucher*'sche Brauerei Aftiengesellschaf}t,

Jahresrechnung am 30. Juni 1932.

Bermögen. i Brauerei- und Mälzerei- anwesen ausw. Nieder- lassungen und landw, Grundstüde 2327 259,01 Abschr.2%,, 46 545,18 Eig. Gastwirtschaften und Häuser 1736 362,94 Äbschr.2% 834 727,26 Maschinen, Braueret- und Mälzereieinrichtungen 283 754,84 Abschr, 20% 956 750,97 Fässer f. Stadt u. Vers., Lagerf., Gärgefäße 155 472,79 Abschr, 15% 283 320,95 Fuhrpark . . 76712,09 Abschr. 25% 19 178,02 JFnventar- und Wirtschafsts- einrichtungen 129 042,12 Abschr. 331/,%%, 43 014,04 Abschr. 20%, 8251,38 Vorräte: | Bier . 393 298,50 Rohstoffe . 519 860,29 Sonst. Vorräte 60 846,23 Kassa und Wechsel: Kassa 14 739,29 Wechjel 16 332,54

rechte Beteiligungen Bankguthaben Außenstände: Hypotheken 772 793,79 Darlehen , 411912,89 Lfd. Außenst, 407 937,39 Kausfschill. Reste. . . 42497,81

mäß § 81 d, A.-W.-G,) 187 058,12 Abschr. für

1931/32 93 529,06

Verbindlichkeiten. Aktienkapital Geseßl. Rücklage . . Rückl. f. Grunderwerbsteuer Hypotheken a. Brauerei- anwesen:

Aufw.-Hyp.:

Lange G, 25/34

448 000,—

Bayreuther

Str. 16/18 225 000,— Hyp. äuß. Laufer-

plaß 3/5/7 . 100 000,—

Verbindlichkeiten: Sicherheiten und Spar- einlagen . 273 839,35 Verschied. Gläubiger . Unerhobene Steuern (einschl, Bier- steuer) , . 298 387,61

252 470,31

Bürgschaften 302 000,

Geiwwinn- u, Verlustrechng, : Gewinn des Jahres 1931/32 . , 283 545,35 Vortrag vom Jahre 1930/31 44 083,12

Abschr. a.

Jmm. und

Mobilien . 231 787,80 95 840,67

Abschr. a.

Aufw.-Ausgl,-

Konto « . 93529,06

N

Eisenbahnwagen 41 256,90

Wertpapiere und Nußungs-

Aufwertungsausgleich (ge-

Bürgschaften 302 000,— 7666 961

RM

2 280 713)

1701 6356

227 003

132 1518

57 534

86 028/08

33 005/52

974 005/02

31 071/83

56 744/89 125 100|— 233 295/98

1 635 141

93 529

Hyp. a. Virtsch.-Anwesen

Unerhob. Gewinnanteilsch,

327 628,17

5 000 000 500 000 78 000

773 000 484 062

824 697 : 4 890

2311/61

Gewinn- und Verlustrechnung am 30, Juni 1932.

E E E E ———————-

Aufwand.

E a L Gehalte und Löhne . Penjionen u. Unterstüßung. Soziale Lasten . . . Handlungsunkosten Betriecbsunkosten . . .. Unterhaltung der Brauerei- anlage u. d, Wirtschafts- anwesen

Steuern :

Biersteuern und sonst. Steuern 1153960,71 Besißsteuern 221 918,04 Abschreibungen auf: Brauerei- und Mälzerei- anwesen 46 545,18 Eig. Gastiv. u. Häuser . Maschinen, Brauerei- u. Mälzereiein- richtungen A e e Fuhrpark Jnventar- u. Wirtschafts- einrihtungen 43 014,04 Eisenbahnwwag. 8251,38 Aufwert.- Ausgl.-Kto. 93 529,06 Nomgewinn_. «o #0

RM D) 636 533/08 839 513/27 56 114/89 52 291/38 295 T5875

514 723 11

99 909 02

34 727,26

56 750,97 23 320,95 19 178,02

325 316/86 2A 4 198 350/63 api E Rit lrt Ertrag. Vortrag v. Jahre 1930/31 Rohgetvinn aus Bier . « Sonstige Erträge « « s s

44 083/12 4 033 280/57

120 986/94 4 198 350/63 Von der Generalversammlung wurde der bisher:ge Aufsichtsrat in ‘seiner Ge- samtheit einstimmig wiedergewählt. Nürnberg, den 1. November 1932,

Der Vorstand.

§8. Kommanditgesell- schaften auf Altien.

[62945]. Schoen Kommanditgesellschaft auf Aktien, Zwickau (Sa.). Bilanz per 28. Februar 1932.

Aktiva. RM Kasse und Postscheckonto . 321 026 Warenkonto « « « « « «e | 8766 742 Jnventarkonto . « « e « ] Bankguthaben, Debitoren- fonto und sonstige Aktiva

14 777 464 23 865 234 Passiva, Warenlkreditoren . « « Sonstige Kreditoren . « « Rückständige Unkosten und SUEN «e» 66 0.0

3 025 200 758 963

Reservefonds . « « Sonderreserve « Aktienkapital . .. Getwvinnvortrag aus dem

Vorjahr . 106 640,20 Gewinn , . 2049430,75

2156 070/95 23 865 234181 Gewinn- und Verlustrechnung.

RM |

17736 309/19 3 625 733/46 2 156 070/95

23 518 113/60

Handlungsunkosten u. Ab-

schreibungen « « - « Steuern und soziale Lasten Gewinn einschl, Vortrag .

Getwvinnvortrag aus dem Vorjahr . Rohgewinn

106 640/20 23411 473/40

[23 518 113/60

Der in der Generalversammlung vom 31. Oktober 1932 neugewählte Aufsichtsrat besteht aus folgenden Personen: Rechts- anwalt Dr, Willi Kaufmann, Leipzig; Kaufmann Julius Schocken, Bremer- haven; Direktor Carl Lewin, Chemniß; Direktor Friß Jacobsohn, Nürnberg.

Vom Betriebsrat delegiert: Oskar Fest, Zwickau; Hugo Balloff, Chemniß.

Der persönlih haftende

Gesellschafter : Salmann Schoen,

10. Gefellschaften [52023] Il, b, H.

Durch Gesellschafterbeschluß vom 8, Juni 1931 ist die Liquidation der irma Zuckerrüben-Sastfabrik mit ampfbetrieb Heudeber Gesellschaft mit beschränkter Hastung zu Heu- deber beschlossen worden, Gemäß § 65 Abs. 2 des Gesezes betreffend die Ge- eaten mit beschränkter Haftung ordere ih hiermit samtlihe Gläubiger auf, ihre Forderungen b°i mir anzu- melden. Der Liquidator: Alwin Schönebaum, Heudeber a. Harz.

[60753 Bekanntmachung.

Die Altmann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, ist auf- gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden.

Bremen, den 24. Oktober 1932.

[61573]

Unsere Gesellshaft hat sich durch Be- chluß dex Geselljhafter aufgelöst. Die Gläubiger unserer Gesellshaft werden aufgefordert, sih bei uns zu melden. Neudorf - PVlatendorf, den 28. tobex 1932.

Die Liguidatoreu der Torfwerke Niedersachsen, vormals Sitaatlich Braunschweigische Torfwerke,

G. m. b. SH.: W. Everken Ptilert.

ls

Hein.

61574 Unsere Gesellschaft hat sih durch Be schluß der Gesellshafter aufgelöst. Die Gläubiger unserer Gejellshaft werden aufgefordert, sich bei uns zu melden, Hannover, den 28, Oktober 1932. Die Liguidatoren der Verwaltungs- gesellschafi Everfken & DHillert, Gesellschaft mit beshränfter Haftung. M Evérten. Hiller

[60494] ; Die Kleinsiedlung Falkenjee, G. m. b. H, in Berlin-Dahlem, ist durch Be- schluß der Gesellshaftcr vom 15. August 1932 aufgelöst. Die bisherigen Ge- häftsführer, Maurermeister Wilhelm Lucas in Bln.-Dahlem und Ministerial- amtmann i. R. Amandus Hoschke in Falkensece, sind zu Liquidatoren bestellt. Feder ist berechtigt, allein zu vertreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgeforderi, sich bei derselben zu melden.

BVerlin-Dahlem, 24. Oktober 1932. Die Liquidatoren der Kleinfiedlung Falkensce, G8. m, b. H.: Wilßelm Lucas. Amandus Hoschke. [59861] : L - Max Schumaun, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Böhla bei Großenhain. Die Gesellshaft ist auf- gelöst. Die Gläubiger werden ausge- fordert, sih bei derselben zu melden. Die Liquidatorin: S Margarte Junker, Böhla b. Gr'hain.

[59294] : ;

Lt. Beschluß der Mitgliederver]amm- lung vom 5. Juli 1932 tritt die Fa. Wohubau Krappiß, G. m. b. H., Krap- piy, în Liquidation. Ev. L bis zum 31, Dez. 1932 geltend zu machen.

Wohnbau Krappiß G. m. b. H.

i, Liqu. Erich Kopießt, Liquidator.

11. Genofsen- [61339]. schaften.

Liquidationseröffnungsbilanz für den 1. April 1932.

Aftiva., Mae e 6e Bankguthaben Postscheckguthaben Debitoren . « « - Selbsthilfefonds . Sonstige Aushilfefonds Aktivhypothek Verschiedene Forderungen |

k 525|70 . 48 636/12 á 7/66 . 55 T7278 . 40 682/72 87 000/—

5 000|—

5 643/50 243 268/48

j——————_———-

Passiva, Bankschulden . . Kreditoren « . » . . «» « Verschiedene Verbindlich-

T L S e C Uebershuß « « « « . -

157 648/29 81 199/67

d D S

4 250/81 169/71 243 268/48

Landsberg (Warthe), 12. Oft. 1932, Lanudbu ndgenossenschaf}t e. G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren: Hans Schleusener. Hermann Arnold Delius, Paul Einfeldt.

[61340]. Bekanntinachung. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 29. März d. J. ist unsere Ge- nossenschaft mit Wirkung vom 1. April 1932 aufgelöst worden und bvefindet sich in Liquidation. Die Gläubiger werden auf- gefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden. Landsberg (Warthe), 22. 9, 1932, Laundbundgenossenschaft, einge- tragene Genossensch. mit beschränk- ter Haftpflicht in Liquidation, ie Liguidatoren: Schleusener. Delius, Einfeldt.

14, Verschiedene Bekanntmachungen.

[62955] Ausfertigung.

Dem Arno Walter Piotter, geb. am 97. April 1916 in Lauenburg 1. Pomm., Sohn des Fleischermeisters Friy Piotter und jeinex Ehefrau Erna Gertrud geb. Schinkel in Lauenburg i. Pomm., wird auf Grund der A.-V. des Justiz- ministers vom 21. 4, 1920 gestattet, an Stelle seiner bisherigen Vornamen Arno Walter die Vornamen Arno Wolfgang zu führen. Lauenburg n

[62954] Jrmgard Emmy Lippelt in Paplauken bei Bladiau, Krs. Heiligenbeil, geboren am 4. November 1906 in Splitter, Krs. Tilsit, führt an Stelle des bisherigen Familiennamens den Familiennamen Rothenberger. Verlin, den 6. Oktober 1932.

Der Preußishe Justizminister.

[63215]

„Handwerk, Handel und Gewerbe““, KranfenversicherungS8austalt a. G. zu Dortmund, Märkische Straße Nr. 9a, Gemäß § 25 der Saßung lade ich hiec- mit die Mitglieder der Hauptversamm-=- lung zu der am Dienstag, deu 6. Dezember 1932, nachmittags 214 Uhr, im Hotel „Lindenhof“, Dort- mund, Brückstraße 57, stattfindenden außerordentlihen Hauvtversamm-

lung ein,

Tagesorduung:

1. Bericht über das laufende schäftsjahr.

2. Beschlußfassung über Aenderung der Saßung, Versicherungsbedin- gungen und Tarife.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

4. Sonstiges.

Dortmund, den 5. November 1932.

Der Vorsißende des Aufsichtsrat3:

Brabänder.

(Ges

[61023] Durch Beschluß vom 23. September 1932 ist unsere Gewerkschafi aufgelöst. Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche an die Gewerkschaft bei dieser anzumelden. i E Magdeburg, Kaiser - Otio - Ring 29, den 26. Oktober 1932. Gewerkschaft Augusfie in Liqu. Gerhard Korte.

Ziftoria

13. Vankausweije. (63213] Wochenüdersicht der

Bayerischen Notenbvauk vom 31. Oktober 1932.

NM

Goldbestand 30 932 000,— Deckungsfähige Devisen. . 217 000,— Wechsel und Schecks . . . 95571 000,— Deutsche Scheidemünzen 42 000,— Noten anderer Banken . . 4270 000,— Lombardforderungen 1 373 000,— Wertpapiere 4 619 000,— Sonstige E ifi 11 687 000, Grundkapital... . . 15 000 000,— Nüklagen 13 678 000,-— Betrag der umlaufenden

Noten 69 580 000,— Sonstige täglich fällige :

Verbindlichkeiten. . . . 4458 000,— An Kündigungsfrist ge-

bundene Verbindlichkeiten 2 632 000,— Sonstige Passiva . . 3 363 000,—

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Neich3- mark 2 684 000,—.

Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 31, Oktober 1932. [63214] Aktiva. Neichsmark Goldbestand (Barrengold

sowie in- und ausländische

Goldmünzen, das Pfund

fein zu RNM 1392,— gerechnet) S Deckungsfähige Devisen . Sonstige Wechsel u. Schecks Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken . . Lombardforderungen . . « Effekten i Sonstige Aktiva

Passiva.

10 749 236,83

14 294 355, 19 59 698,86 1218 209,— 3 236 104,43 2 175 600,50 47 321 665,36

Grundkapital 7 000 000,— Neservefonds . .. . . . 2441 000,— O ee: nis: 92 645 150,

äglih fällige Verbindlich-

fia Ó p 11 127 059,92 An Kündigungsfrist ge-

bundene Verbindlichkeiten 33 359 269,97 Sonstige Passiva _. . 2482 436,68

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter- gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichsmark 144812,17. Zinêvergütung auf

Girokonto: 1 9/6 p. a.

Stand der Badischen Bank

am 31. Oktober 1932. (63212) Aktiva. RM Goldbestand . . .. . . 8938 338,44 Dekungsfähige Devisen . 321 768,— Sonstige Wechsel u. Schecks 19 888 715,— Deutjhe Scheidemünzen . 17 450,62 Noten anderer Banken 4 151 130,— Lombardforderungen. . . 647d 805,10 Wertpapiere . 7574 238,4L Sonstige Aktiva 31 687 846,71

Grundkapital 8 300 000,— Rücklagen . 3 300 000,— Betrag d, umlaufdn. Noten 23 766 900,— Sonstige täglich fällige erbindlichkeiten . An ee Nlndigungaren! ebundene Verbindlich- fei 24 762 456,07

keiten 4 Sonstige Passiva . . . . 2808 476,88 Verbindlichkeiten aus weiterbegebeuen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Neichs- mark 633 476,04. Badische Bank.

7 666 961 55

Altmaun «& Co. G. m. b. H. i. L.

Pomm., 31. Oktober 1932. Amsgeriht.

ESrste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich SentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ir. 261.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih 1,15 Æ4 eins{ließlich 0,30 ÆŒK Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Geschäftsstelle 0.95 Æ monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 Æ/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Berlin, Gounabend, den 5. November

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R R

1932

O

JFnhaltsüberficht. 1. Handelsregister. 2. Güterrechtsregister. 3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftsregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrehtseintrags- rolle. 7. Konkurse, Vergleichssachen, Ver- mittelungsverfahren zur Schuldenregelung lands wirtshaftliher Betriebe. 8, Verschiedenes.

Entscheidungen des NeichSfinanzhofs.

63, Beim landwirtschaftlihen Vetrieb mit steigender Betriebsgröße finkt der Anteil des Nußviehs am Ertrag®s- wert. Jn der zur Veröffentlihung bestimmten Entscheidung ITT A 720/31 vom 2. Juni 1932 hat der Senat ausgeführt, daß die Auffassung, wonach beim landwirtschaftlihen Betrieb mit steigender Betriebsgröße der Anteil des Gebäudebestandes am Er- tragswerk sinke, rechtlihen Bedenken niht unterliege. Das gleiche gilt mit gleiher Begründung für die der Vorentscheidung zugrunde liegende Annahme des Oberbewertungsausshusses, daß mit stei- gender Größe der Anteil des Nubviehs am Ertrage sinke. Das beshwerdeführende Finanzamt will das nur hinsihtlich des An- teils am gemeinen Wert anerkennen. Seine Einwendungen sind indessen nicht stihhaltig. Das Finanzamt erkennt an, daß der gemeine Wert des Nutßviehbestandes in Großbetrieben je Flächen- einheit geringer sei als in mittelbaren und kleinen Betrieben, und seßt dazu in Beziehung die Behauptung, daß auch der gemeine Wert des Grund und Bodens je Flächeneinheit (Hektar) bei Groß- betrieben niedriger sei als bei Mittel- und Kleinbetrieben, und zwar nah dem der Vorentscheidung zugrunde liegenden Gutachten bei Betrieben über 400 ha úm etwa 33 vH geringer als bei Be- trieben bis zu 50 ha. An diese Nebeneinanderstellung knüpft das Finanzamt die Folgerung, daß die sinngemäße Uebertragung dieses wissenschaftlich feststehenden Ergebnisses auf den Ertrags- wert dazu führen müßte, daß mit Rücksicht auf § 64 Abs. 2 NRNBewG. a. F. bei Großbetrieben auf ein Rehtsmittel des Päh- ters hin der Verpächteranteil zu erhöhen, auf ein Rechtsmittel des Verpächters hin dagegen der Vachteranteil zu erhöhen sei. Diese Folgerung des Finanzamts übersieht aber, daß zunöchst der Ein- reihungswert und Einheitswert als feste Größe festzustellen und dabei gegebenenfalls je nah der Lage des Einzelfalles auch zu prüfen ist, ob mit wachsender Betriebsgröße niht nur der gemeine Wert, sondern auch dex Ertragswert des Grund und Bodens je Flächencinheit sinkt; erst danach ist zu ermitteln, zu welhem An- teil an dem so festgestellten Einheitswert das Pächterinmveniar be- teiligt ist. Bei diesem Verfahren kann, auch wenn dieser Anteil des Jnventars je nah der Betriebsgröße s{chwankt, die vom Finanzamt angedeutete Ungereimtheit sih nicht ergeben. Durch die Einreihung in die Ertragswertklassen is ein normaler Be- stand an Betriebsmittelw als abgegolten anzusehen. Auch im vorliegenden Falle is ein normaler Vestand an Betriebsmitteln angenommen worden. Wäre ein Unterbestand an Betriebsmitteln vorhanden, und dadurch ein Abschlag gerechtfertigt, so würde das zunächst allerdings im Gesamteinheitswert zum Ausdruck kommen, aber nicht hindern, bei der Verteilung des Gesamteinheitswerts auf Berpächter und Pächter den Abschlag allein demjenigen zugute kommen zu lassen, bei dem der Unterbestand vorhanden ist, also je nachdem dem Verpächter oder dem Pächter. Für die Annahme des Finanzan!ts, daß ein solher Abschlag stets soivohl dem Pächter wie dem Verpächter zugute kommen müsse, fehlt es an einem aus- reichenden Grund. Wenn nämlich bei einem Einreihungswert von 200 000 RM dem bei 20 vH ein Pächterinventar von 40 000 RM entsprehen würde infolge Unterbestands am Pächterinventar ein Abschlag von 20 000 RM zu machen ist, so ist der Einheitswert auf 180 000 RM festzuseßen, der Anteil des Pächters aber nicht auf 20 vH von-180 000 RM = 36 090 RM, sondern auf 20 vH von 200 000 = 490 000 vermindert um den ganzen Abschlag von 20 000 = 20 000 RM, so daß sich als Anteil des Eigentümers 160 000 RM ergibt, also derselbe Betrag wie bei normalem Fnventarbestand. Das dbeshwerdeführende Finanzamt nimmt an, daß dadurch, daß der gemeine Wert des Grund und Bodens und der gemeine Wert des Nuzßvichbestandes in Großbetrieben je Flächeneinheit niedriger sei als in Kleinbetrieben, die Ertragsfsähigkeit niht ungünstig be- einflußt werde, daß vielmehr die mengenmäßigen Ernteerzeugnisse an Körnern und Hakfrüchten und die Roherträge nah wissen- \chaftlihen Untersuchungen in Großbetrieben im allgemeinen sogar größer je Flächeneinheit seien als in Kleinbetrieben. Die Frage der Einwirkung der Größe cines landiwirtschaftlichen Betriebs auf den Reinertrag (denn auf diesen allein kommt es in dicsem Zu- sammenhano an, nicht auf den Rohertrag) is mehrfach in ver- offentlihten Entscheidungen des Senats behandelt worden. Aber nicht diese Frage steht hier zux Entscheidung, sondern lediglich die Frage, ob der Anteil eines einzelnen Ertragsfaktors nämli

des Fnventars am Tage sih ändern kann bzw. sih regel- mäßig ändert mit der Größe des Betriebs. Die Möglichkeit einer

Bejahung dieser Frage besteht auch dann, wenn die Ertragsfähig- keit je Flächeneinheit und der Hektarertragswert an sich dur die Größe nicht beeinflußt werden jollte. Die Folge dieser Bejahun“( wäre dann lediglih die worauf auch im obenerwähnten Urtei ITT A 720/31 hingewiesen ist —, daß mit der Steigerung des An- teils des einen Ertragsfaktors sich automatisch der Anteil der anderen Ertragasfaktoren am Ertrage senkte und umgekehrt. Un- zutreffend ist die Annahme der Rechtsbeshwerde, daß die Vor- entsheidung und das Gutachten s{hlechthin Rückschlüsse vom ge- meinen Werte auf den Ertragswert gezogen hätten. Die Schlüsse auf den Ertragswert sind vielmehr flbständig begründet worden. Für das tote Fnventar ist dargelegt, daß scin Anteil am Ertrags- wert im Gegensaß zum gemeinen Wert mit steigender Größe nicht sinkt; für das A ugvieh ist ausgeführt, daß ein Anteil am Ertragswert ebenfalls im Gegensaß zum gemeinen Wert mit steigender Größe des Betriebs sih nicht ändert; für Nußvieh ist dargelegt, daß ebenso wie sein gemeiner Wert das soll heißen, sein Bestand mit zunehmender Größe je Flächeneinheit geringer werde, im gleichen Verhältnis auch der Ertragswert geringer werde, da die daraus erzielten Roherträge je Flächeneinheit jich entsprehend verminderten. Mit Recht hat die Vorentscheidung diese schlüssige Beweisführung als einleuchtend bezeihnet. Hier- nah war die Rechtsbeshwerde des Finanzamts als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 7. Fuli 1932 III A 889/31.)

64. Von chemals feindlichen Mächten beshlagnahmte Vermögensteile, die am Hauptfeststellungszeitpunkt noch nicht freigegeben sind, bewahren ihre Eigenschaft als nicht zum sonstigen Vermögen gehörig für die ganze Dauer des Hauptfeststellungszeitraums. Jhre Freigabe innerhalb dieses Zeitraums löst keine Neufestsiellung nah § 75 (& 24) aus. Es handelt sich um die Auslegung des § 39 Nr. 10 RBewG. 1925 (neue Fassung: § 59 Nr. 10). Die Vorschrift lautet: „Zum jonstigen Vermögen gehören niht; . . . . . 10. die von ehemals feindlichen Mächten beschlaganahmten Vermögensteile, die am Haupt feststellungszeitpunkt noch nit freigegeben sind.“ Diese Gegen- ¡stände gehöcen nah § 2% Abs. 4 a. a. V. (neue Fassung: § 44 Abs. 3) auch niht zum Betriebsvermögen. Die Vorentscheidung vertritt den Standpunkt, daß entscheidend für die Zugehoriakteit eines freigegebenen Betrags zum sonstigen (bzw. Betriebs-) Ver- mögen die Tatsache sei, daß die Freigabe shon vor dem Haupt- feststellungszeitpunkt erfolgt ist; sei das niht der Fall, so könnten nah dem Hauptfeststellungszeitpunkt freigegebene Vermögensteile für den ganzen Hauptfeststellungszeitcaum weder zum sonstigen noch zum Betriebsvermögen gerechnet werden. Deshalb könnte die Freigabe beschlagnahmter Vermögensteile allein für sich keinen Anlaß zu einer Neufestsezung geben; § 39 Nc. 10 RBewG. 1925 gehe als Sondervorschrift dem § 75 a. a. O. (neue Fassung: 8 24) vor. Die Rechtébeschiverde des Finangamts will allein den Wortlaut des Gesebes gelten lassen. És fehle an jedem inneren Grunde, die Herauslassung freigegebener Beträge aus dem son- stigen bzw. Betriebsvermögen über den Zeitpunkt der Freigabe hinaus wirken zu lassen. § 39 Nr. 10 wolle der Schhwiecigkeit der BVewertung von Ansprüchen auf Freigabe R Aer Werte Rechnung tragen, mit dec Freigabe seien aber diese Schwierigkeiten beseitigt. Deshalb müßten Neufeststellungen int Ansch{luß an die Freigabe zulässig sein. Der um. seine Beteiligung am Verfahren ersuhte Reichsminister der Fi- nanzen hat zu der Frage, wie folgt, Stellung genommen: „Die Vorschrift des § 39 Nr. 10 RBewG. 1925, deren Auslegung den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet, ist in dem dem Reichstag seinerzeit vorgelegten Ent- wurf eines Reichsbewertungsgesebes niht enthalten gewesen. Die Vorschrift ist vielmehr ecst bei der Beratung im Steuer- aus\chuß des Reichstags auf Antrag eines Parteivertreters in den Entwurf eingefügt worden. Dagegen findet sh in der Begrün- dung zu § 38 Nr. 9 des Entwurfs (Reichstagsdrucksache 1924/25 Nr. 797 S. 62 links oben) ein FIELs, der zeigt, daß der Gesey- geber sih mit der Frage der Behandlung von Vermögensteilen, die von ehemals feindlihen Mächten beshlagnahmt waren, befaßt hat. Es heißt dort: „Bei der Bewertung der Vermögensteile, die von einem ausländishen Staat beschlagnahmt und am Fest- stellungszeitpunkt noch nicht freigegeben waren 38 Ne. 9), muß die Tatsache der Beschlagnahme berücksichtigt werden. Besteht am Feststellungszeitpunkt noch keine Aussicht auf Freigabe der Gegen-

stände in absehbarex Zeit, so wird ein Wectansay für sie übers haupt nicht in Frage kommen.“ Daraus, daß hier die Bezeich- nung „Feststellungszeitpunkt“ verwendet wird, ergibt sich, daß der Entwucf davon ausging, daß nah Freigabe der Gegen- stände feine Veranlassung zu einer weiteren Befreiung vorläge und demgemäß bei Vorliegen derx übrigen Vorausseßungen eine Neufeststellung voczunehmen wäre. Auch die Er- flärung des Regierungsvertreters in der Sibßung des Steueraus= schusses des Reichstags (Bericht des 6. Ausschusses, Steuerfragen über den Entwurf eines Reichsbewertungsgeseßes, Dritte Wahls periode 1924/25 Nr. 797 der Drucksahen S. 18 linke Spalte) läßt diese Einstellung erkennen. Troßdem wird aber in der im Steuerausschuß beantragten und schließlich auch angenommenen Fassung 39 Nr. 10 auf den Haupt=- feststellungszeitpunkt abgestellt. Es mag nun zweifelhaft fein, ob dem Antragsteller der Unterschied zwishen den Bes griffen „Feststellungszeitpunkt“ und „Hauptfeststellungszeitpunkt“ gelaufig war, Jedenfalls zeigt aber die Begründung des An- trags, daß er eine Gleichstellung der beshlagnahmten Vermögens- teile mit den im §8 39 Nr. 9 bezeihneten Vermögensgegenständen erstrebt hat. Es 1# also anzunchnen, daß der Antragsteller für die Vorschrift des § 39 Nr. 10 bewußt die gleiche Fassung wie in 8 39 Nr. 9 gewählt hat. Tatsählih waren auch nach dem Reichs= entlastungsgeseß vom 4. Juni 1923 (RGBVIl.T S. 305) einerseits die Betrage, die auf die im § 39 Nr. 9 bezeihneten Forderungen und Ansprüche ausgezahlt worden waren und andererseits die von den ehemals feindlihen Mächten beshlagnahmten Vermögensteile, die freigegeben worden waren, in gleicher Weise, nämlich bei der ersten auf die Auszahlung oder Freigabe folgenden Veranlagung, von der Vermögensteuer befreit (vgl. hierzu auch die Begründung zum Vermögensteuergeseßb 1925, Reichstagsdrucksahe 1924/25 Nr. 798 S. 10 rechte Spalte). Fnsofern kann den Ausführungen des Rechtsbeschwerdeführers, daß lediglih die Schwierigkeiten der Bewertung beschlagnahmter Vermögensgegenstände der Grund für die Regelung des § 39 Nr. 10 gewesen jei, nicht gefolgt werden. Auch steht der Auffassung, daß eine Freilassung über den Zeit- punkt der Freigabe hinaus jeder Begründung entbehren würde, der Umstand entgegen, daß die nah § 39 Nr. 9 bezeichneten aus- gezahlten Veträge entsprehend der fréheren im Reichsentlastungs- gejeß getroffenen Regelung ebenfalls den ganzen Veranlagungs=- zeitraum über frei bleiben. Ob die Regelung des § 39 Nr. 10 zu cinem ‘befricdigenden Ergebnis führt, kann hier dahingestellt bleiben. Der Wortlaut spricht jedenfalls ganz klar für die vom Oberbewertungsausschuß vertretene Auffassung, und auch die Ent- stehungsgeschichte scheint, wie die vorhergehenden Ausführungen zeigen, die gegenteilige Auffassung niht zu stüßen. Aus diejen Gründen halte ih es für mcht unbedenklich, eine dem Steuer- pflichtigen ungünstige exiensive Auslegung des § 39 Nx. 10 Platz areifen zu lassen.“ Der Senat {ließt L dieser Auffassung an. Die. hier zutreffend geschilderte Entstehungsgeshihte des § 39 Nr. 10 RBewG. 1925 im Zusammenhang mit der im Vermögen- steuergesey vom 8. April 1922, dem Vorgänger dieses Gesebes, getroffenen Regelung § 34 und mit den damals gestellten, noch weitergehenden Anträgen desselben Abgeordneten (Dr. Fischer- Köln) weist deutlih darauf hin, daß der Gescbgeber grundsäßlich geneigt war, auch bereits ausgezahlten Kriegs- unld ähnlihen Ent- chädigungen steuerlih eine gewisse Schonzeit einzuräumen. Bei der exsten Vermögensteuerveranlagung wurde die Schonzeit für die in § 34 VermStG. 1922 genaunten Beträge auf drei Fahre bemessen, nur gegen eine noch veitergehende Ausdehnung wehrte ih die Reichsregierung mit Erfolg (vgl. S. 69 des AussYuß- berihts, Drucksache des Reichsiags Nr. 3728 zum VermSt6G. 1922). Hiernach fann unbedenklich angenommen werden, daß in § 39 Nr. 10 RBewG. 1925 das Wort „Hauptfeststellungszei:punkt“ nicht: Feststellungszeitpun!t bewußt und absichtlh geivählt worden ist, um zu verhüien, daß der Auszahlung oder Freigabe von Vermögensteilen, die von ehemals feindlihen Mächten be- shlagnahmt waren, innerhalb eines Hauptfeststellungszeitraums jogleih eine Neufeststellung des Vermögens auf dem Fuße folge. Die genannte Vorschrift ist also genau nah ihrem Wortlaut aus- ulegen, eine sinngemäße Avsdehnung auf einen anderen Fest- fellungszeitpunkt als den Hauptfeststellungszeitpunkt ist abzu- Hiernach war die Rechtsbeshwerde als unbegründet zu- (Urteil vom 7. Juli 1932 IIT A 179/32.)

des §

lehnen. rückzuiveisen.

S

e

Die

15 717 459,33 -

1. Handelsregister.

Adorf, Vogtl. [62456] Auf Blatt 201 des Handelsregisters, betreffend die Firma Hotel-Aktiengesell- haft Bad Elster in Bad Elster, ist heute eingetragen worden: Durch den Be- {luß der Generalversammlung vom 31. August 1932 sind die durch die Ver- ordnung über Aktienrecht vom 19. Sep- tember 1931 außer Kraft getretenen Bestimmungen des Gesellschaftêvertrags Uber Zusammenseßung und Bestellung des Aufsichtsrats und die Vergütung seiner Mitglieder nach Maßgabe des notariellen Protokolls von demselben Tage mit dem bisherigen Fnhalt in den Vertrag wieder ausgenommen und außerdem § 18 abgeändert worden. Amtsgericht Adorf i. V., 29, 10, 1932 Altenburg, Thür, [62457] Die Firma Leina-Sand- u. Kies- werke Aktien-Gesellshast in Altenburg soll von Amts wegen im Haudelsreaister aelöscht werden, Begründeter Wider-

spruch ist bis 15, Dezember 1932 zu erheben. Altenburg, am 1. November 1932. Thüringisches Amtsgericht.

Altona, Elbe. . [62458] (Nr. 30.) Eintragungen ins Handels- register.

22. Oktober 1932,

H.-R. B 956: „Pa-Pa-Ge“ Pappen- und Papierverarveitungs-Aktien- Gesellschast, Altona: Atktiengesell- schaft. Der Gesellschaftsvertrag is am 2. März 1922 festgestellt und am 28. Juni 1924, 23, Mai 1925, 29. April 1926, 19. April 1929, 17. Juni 1930 und 22. August 1932 geändert. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, fo erfolgt die Ver- tretung durch die Vorstandsmitglieder allein, denen die Befugnis erteilt if, die Gesellschaft allein zu vertreten, oder durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen. Gegenstand des Unternehmens ift die Ver- und Bearbeitung von Papier und Pappen sowie der Vertrieb aller daraus hergestellten Gegenstände, ferner die Fabrikation und der Vertrieb von Packungen und Reklame-

gegenständen aus jeglichem Material, ins- besondere die Uebernahme und Fort- führung des bisher unter der Firma „Pappen - Papierverarbeitungs - Gefsell- schaft Pa-Pa-Ge Zabel & Co.“ betriebenen Geschäfts. Die Gesellschaft ist im Rahmen diejes Geschäftszweck auch berechtigt, audere Unternehmungen in jeder rechtlich zulässigen Form zu errichten oder sich daran zu beteiligen oder solche zu über- nehmen, zu veräußern oder zu verpachten. Das Grundkapital beträgt 690 000, RM. Vorstand ist Kaufmann Arno Schöthert, Altona-Bahrenfeld. Nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nux im Deutschen Reichsanzeiger. Das Grundkapital is eingeteilt in 33 750 Stammaktien zu je 20,— RM und 3000 Vorzugsaktien zu je 5,— RM. Die Aktien lauten auf den Jnhaber. 25. Oktober 1932.

H.-R. A 2683: Altonaer Bleirohr- Fabrik Bergmann «& Schapiro, Altona t Die Gesellschaft is aufgelöst. Die Firma if erloschen. :

H.-R. B 445: Altonaer Stauerci- gejellschaft mit beschräntkter Haf- tung, Altona: Die Vertretungsbefug-

nis des Liquidators i}st beendet. Firma ist erloschen. 27. Oktober 1932.

H.-R. A 1275: Leopold Levi, Alltoua : Firmeninhaber i} jeßt Kauf- mann Arthur Streit, Altona. Die Pro- kura der Ehefrau Levi ist erloschen. Der Ehefrau Else Streit geb. Levi in Altona ist Prokura erteilt. °

H.-R. B 893: Blechwaren-Fabrik Pilot Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lofstedt, BezirkHamburg : Dem Fräulein Julie Pflug in Hamburg ist Prokura erteilt.

28. Oktober 1932.

H.-R. A 46: H. C. Séhröder, Altona : Firmeninhaber ist jeßt Kaufmann Helmuth Christian Schröder, Altona.

H.-R. B 277: Altonaer Fener- Versicherungs - Gesellschaft von 1830 (Zweigdirektion des Deutschen Lloyd Versichernngs-Afktien-Ge- sellschaft), líona: Dem Gustav Germer, Berlin, ist Gesamtprokura erteilt derart, daß er die Gesellschaft in Gemein- schaft mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertritt. Die Proïfura für Walther Grunzke ist erloschen. Durch

Beschluß der Generalversammlung vom 23. Juni 1932 sind die durch Artikel VIILT der Verordnung vom 19. September 1931 aufgehobenen §8 21, 25, 36 Absayß 1 Ziffer 3 unter Abänderung des § 21 im übrigen unverändert wieder in Kraft

gefeßt. 29, Oktober 1932.

-R. B 807: Norddeutsche Oels] mühlenwerke Aktiengesellschaft, Altona: Durch Generalversammlungs- beschluß vom 17. September 1932 sind die auf Grund der Bestimmungen der Aktiennovelle aufgehobenen Bestimmun- gen des Gesellschaftsvertrags betreffend den Aufsichtsrat in unveränderter Form wiederhergestellt worden.

31. Oktober 1932.

H.-R. A 2676: Jofeph Lazarus, Altona: Firmeninhaberin is jeßt Ehe- frau Emilie Lazarus geb. Pilatus in Hamburg. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forde- rungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch die jebige JFnhaberin ausgeschloffen.

Altona, das Amtsgericht, Abt. 6.

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